ver.di-Mitglieder und Tarifkommission stimmen dafür, BARMER-Ergebnis angenommen
Die Mitgliederbefragung ist abgeschlossen, das Ergebnis ist eindeutig: 85,13 Prozent der ver.di-Mitglieder haben für die Annahme des Tarifergebnisses bei der BARMER gestimmt.
Die ver.di-Bundestarifkommission ist am 23. Februar dem Feedback aus der Mitgliederbefragung gefolgt und hat das Tarifergebnis von Anfang Februar 2022 einstimmig angenommen.
Alle Details zum BARMER-Ergebnis
März 2022: Einmalzahlung
Die einmalige Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und beträgt:
- 1.500 Euro für Vollzeitbeschäftigte
- 800 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen
Hinweis: Anspruch haben alle, die am 10. Februar 2022 im Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der BARMER standen und zwischen dem 01. Januar 2021 und 28. Februar 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung hatten.
Dem Anspruch gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V, Leistungen nach § 56 lfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44 a SGB XI sowie Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.
Für Teilzeitkräfte berechnet sich die Höhe der Einmalzahlung anhand der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.
Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit am 10. Februar 2022.
ab April 2022: mehr Urlaubsgeld
- 3,5 Prozent Anstieg (auf insgesamt 37,1 Prozent)
Hinweis: Die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage bei der Wahl von Tagen verändert sich nicht.
Für 2022 wird kurzfristig noch mal der Slot für die Wahl zwischen Urlaubsgeld und Freizeit bzw. einem Mischmodell geöffnet.
Dezember 2022: höhere Vergütung
- 3,2 Prozent mehr für Beschäftigte
- 120 Euro mehr für Auszubildende
Hinweis: Die Nachtdienst- und Schichtzuschläge werden ebenfalls um 3,2 Prozent dauerhaft erhöht. Das Gleiche gilt bei der Vergütung für Rufbereitschaft.
Förderung der Nachhaltigkeit: Jobticket-Zuschuss
Hinweis: Bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend der Verbünde zahlt die BARMER den erforderlichen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket. Konkrete Infos stellt der Arbeitgeber zur Verfügung.
Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder
Hinweis: ver.di-Mitgliedern wird zum bereits im Manteltarifvertrag geregelten Bildungstag in 2022 und 2023 jeweils ein weiterer Tag gewährt. Eine Stichtagsregelung dazu gibt es nicht, zur Beantragung braucht ihr nur euren Mitgliedschaftsnachweis.
Weitere kollektive Arbeitszeitverkürzungen ließen sich in dieser Tarifrunde nicht durchsetzen. Deswegen war es uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen dieser Regelung zusätzliche Zeit für ver.di-Mitglieder zu vereinbaren.
Umgang mit Warnstreiks
Maßregelungen (z. B. Abmahnungen oder Kündigungen) wegen einer Teilnahme an Warnstreikaktionen sind ausgeschlossen. Soweit uns bekannt, wird die BARMER allerdings Gehalt abziehen für die betreffenden Zeiträume, in denen Beschäftigte gestreikt haben.
Hinweis: ver.di-Mitglieder bekommen Streikgeldunterstützung, dazu bitte hier den Streikgeldantrag ausfüllen, unterzeichnen und an den zuständigen ver.di-Bezirk schicken.
Danke für eure großartige Unterstützung in der Tarifrunde! Dieses Ergebnis war NUR MIT EUCH zu schaffen!
Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, u. a. noch keine weitere Arbeitszeitverkürzung, trotzdem bleibt dieses Thema auf unserer Agenda!
Tarifergebnisse sind immer ein Kompromiss. Wie gut der ist, hängt direkt zusammen mit der Durchsetzungsstärke von ver.di. Deswegen: Jetzt ver.di-Mitglied werden!
Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
Tarifinfo BARMER: 85 Prozent Zustimmung (25.02.2022)
Wir bleiben dabei: ver.di lohnt sich. Mach mit!
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