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DAK-Gesundheit: Erneute Warnstreiks zu Ostern

Aufruf zu weiteren Streiks bei der DAK-Gesundheit um das Osterwochenende

Erneute Arbeitsniederlegungen bei der Krankenkasse mit der ältesten Geschichte (Bild: ver.di)

In der Tarifauseinandersetzung mit der DAK-Gesundheit ruft die Gewerkschaft ver.di vor und nach den Osterfeiertagen 2024 zu erneuten Warnstreiks auf. Beteiligt euch und bleibt zu Hause!

Das letzte Angebot der Arbeitgebeserseite ist nicht ausreichend. Der Streik muss weitergehen, denn ihr habt mehr verdient!

Beteiligt euch am Warnstreik!

Wir als eure Gewerkschaft ver.di rufen daher zu weiteren Warnstreiks am Gründonnerstag, den 28. März 2024, und am Dienstag, den 02. April 2024 auf. Die Streiks finden nicht in Präsenz, sondern als „Stay@Home“-Streiks statt.

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Warnstreikaufruf für 28.03. und 02.04.2024

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Streikablauf

Streikgeld beantragen

Sollte die Arbeitgeberseite das Gehalt entsprechend der Streikteilnahme kürzen, zahlt ver.di selbstverständlich allen teilnehmenden Mitgliedern Streikgeld.

Nach erfolgtem Gehaltsabzug sendet bitte eure Entgeltabrechnung (aus der der Abzug ersichtlich ist) und den ausgefüllten Streikgeldantrag per E-Mail an euren zuständigen ver.di-Bezirk. Der zuständige Bezirk mit E-Mail-Adresse ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Dienststellenzuordnung mit Kontaktdaten

Den Streikgeldantrag findet ihr hier für den 28. März 2024:

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Streikgeldantrag 28.03.2024

und hier für den 02. April 2024:

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Streikgeldantrag 02.04.2024

Danke für euren Einsatz, denn gemeinsam sind wir stärker!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit: Realitätsverlust geht weiter!

Lieber Vostand der DAK-Gesundheit: Das ist keine Antwort auf die Zukunft!

Abwärtstrend für die Beschäftigten der DAK-Gesundheit? Nicht mit uns! (Bild: ver.di)

Am 15. und 16. März 2024 fand die dritte Verhandlungsrunde bei der DAK-Gesundheit statt. Laut Arbeitgeberseite könnten sich gut 6.000 Beschäftigte durch ein zweimalig erheblich verbessertes Angebot über eine Einkommenssteigerung von mehr als 10 bis über 16 Prozent freuen.

Warum nur hat ver.di das Angebot nicht angenommen?

Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil!

Eins könnt ihr glauben: Wenn die internen Berechnungen von ver.di am Freitagabend – wirklich – eine seriöse Einkommenssteigerung von über 16 Prozent ergeben hätten, wären auch wir optimistischer gewesen.

Wenn der Vorstand mit der Veröffentlichung den Eindruck erwecken möchte, dass alle Beschäftigten zum 01. Juli 2024 zusätzlich 280 Euro mehr bekommen, dann hat er sein eigenes Angebot nicht verstanden. Denn das ist falsch!

Das Tarifangebot ergibt beispielsweise für die Vergütungsgruppe (VG) 6 in der Anfangsgrundvergütung eine Steigung von 8,98 Prozent über 22 Monate. Hierbei werden die 8,98 Prozent erst bei der letzten Erhöhung ab 01. August 2025 erreicht.

ver.di fordert eine Erhöhung von 12,5 Prozent, mindestens 555 Euro monatlich für alle Beschäftigten und rückwirkend zum 01. Januar 2024. Weiterhin ist es eine klare Forderung von ver.di, einen Tarifabschluss von zwölf Monaten zu erreichen. Ein Abschluss über 22 Monate muss sich dann auch in einem entsprechend hohen Angebot widerspiegeln.

Sieht so eine Investition in die Zukunft aus?

Die Ausbildungsvergütung soll für das erste bis dritte Ausbildungsjahr um 70 Euro brutto und im vierten Ausbildungsjahr um 85 Euro brutto jeweils zum 01. Januar 2024 und 01. Januar 2025 erhöht werden.

Liebe DAK-Gesundheit: Das ist keine Antwort auf die Zukunft! Auszubildende von heute sind Kolleg*innen von morgen. ver.di fordert eine Erhöhung der Azubivergütung von 250 Euro monatlich!

Inflationsausgleichsprämie

Die 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie waren nie Bestandteil eines offiziellen Angebotes der DAK-Gesundheit. Es war lediglich ein Gedankenmodell der Arbeitgeberin, um ver.di ein annehmbares Angebot vorzulegen. Dies hätte jedoch bedeutet, dass die Prozente noch geringer ausgefallen oder Leermonate entstanden wären.

Die Inflationsausgleichsprämie hätte als Ausgleich der Inflation schon längst ausgezahlt werden können! Sie jetzt als Bestandteil der Vergütungstarifvertragsverhandlungen zu nutzen, geht nur zulasten der Beschäftigten!

Auf Augenhöhe verhandeln!

Kompromisse müssen die Interessen beider Vertragsparteien widerspiegeln. Bei den bisherigen Angeboten müssen wir feststellen, dass die Beschäftigten mit ihrem Geld die vermeintlichen Erfolge des Vorstandes finanzieren sollen, damit dieser weiterhin unkontrolliert Geld ausgeben kann. Wer sich im Intranet jede Woche mit den „besten Ergebnissen ever“ feiert, kann nicht ernsthaft erwarten, dass die Beschäftigten zum Sparschwein der DAK-Gesundheit werden.

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Realitätsverlust geht weiter! (18.03.2024)

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BARMER: Ergebnisse liegen vor

Letztes Angebot der Arbeitgeberseite bei der BARMER Ersatzkasse zur Abstimmung

Abstimmung über das Ergebnis
Beteiligt euch an der Abstimmung über das Ergebnis bei der BARMER! (Bild: canva.com)

Über 2.000 Mitarbeitende der BARMER Ersatzkasse waren im an den Standorten Schwäbisch Gmünd und Wuppertal im Warnstreik – selbst weite Anreisen waren kein Hinderungsgrund. Mit dieser Welle der Solidarität begab sich die Verhandlungskommission am 18. und 19. März 2024 in die dritte Verhandlungsrunde.

Nach intensiven Verhandlungen bis in den frühen Nachmittag am Folgetag haben wir uns mit der Arbeitgeberin auf zwei Verhandlungsergebnisse verständigt, die wir nun euch ver.di-Mitgliedern zur Abstimmung geben.

Jetzt müsst ihr entscheiden!

Verhandlungsergebnis 1: IAP + lineare Erhöhung

  • Zum 15.05.2024 Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 3.000 Euro für alle Vollzeit- und Teilzeitkräfte (auch ATZ-Aktivphase) >= 30 Stunden/Woche. Teilzeitkräfte unter 30 Stunden/Woche erhalten die Auszahlung anteilig.
  • Zwei lineare Entgelterhöhungen für das Jahr 2025
    – zum 01.01.2025: 5,5 Prozent, mindestens 250 Euro
    – zum 01.09.2025: 3,5 Prozent, mindestens 115 Euro

In Summe

  • IAP für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
  • 9,0 Prozent für die Zeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Auszubildende

  • Zum 15.05.2024: Auszahlung einer IAP von 1.500 Euro für alle Auszubildenden >= 30 Stunden/Woche. Teilzeitkräfte unter 30 Stunden/Woche erhalten die Auszahlung anteilig.
  • Zum 01.08.2024: Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 232 Euro

Verhandlungsergebnis 2: lineare Erhöhung

  • Zum 01.01.2024: lineare Erhöhung des Grundgehalts um 3,5 Prozent
  • Zum 01.01.2025: lineare Erhöhung des Grundgehalts um weitere 3,5 Prozent

In Summe

  • 7,0 Prozent für die Zeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Auszubildende

  • Zum 01.01.2024: Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 165 Euro

Für beide Varianten gilt:

  • 24 Monate Laufzeit
  • Für 2024 und 2025 jeweils ein zweiter ver.di-Bildungstag für ver.di-Mitglieder
  • Fortführung und Entfristung des Zuschusses zum Deutschlandticket von derzeit 14,70 Euro monatlich
  • Zusätzlich zwei Tage Arbeitsbefreiung im Jahr 2024, frei wählbar an den Brückentagen 23.12.2024, 27.12.2024 und 30.12.2024. Wenn dienstliche Gründe eine Inanspruchnahme verhindern, verfallen diese nicht.

Zusagen an den Hauptpersonalrat (vorbehaltlich seiner Zustimmung):

  • DV Flex: unbefristeter Wegfall der 30-Prozent-Regelung bei einer Höchstzahl von zwölf Tagen im Monat
  • Kollektivincentivierung für HGS und TGS: Regelung für 2024 auch für 2025

Die Aufrückungszulagen, Nacht- und Schichtdienstzuschläge und die Vergütung für Rufbereitschaft werden in beiden Varianten analog an die prozentualen Erhöhungen angepasst.

Weitere Hinweise zur Inflationsausgleichspauschale

  • Stichtag für die Auszahlung: Beschäftigungsverhältnis am 01.05.2024

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als Einmalzahlung im Mai 2024. Optionale kann eine Auszahlung von 1.600 Euro im Mai 2024 gewählt werden und dazu ab Juni 1.400 Euro gesplittet auf monatlich 200 Euro bis Jahresende 2024. Dies gilt für Teilzeitkräfte und Auszubildende analog.

Mehr Details zu den Verhandlungsergebnissen findet ihr in unserer Tarifinfo als PDF:

BARMER Tarifinfo: Ergebnisse liegen vor – letztes Angebot der Arbeitgeberin (20.03.2024)

Beteiligt euch an der Abstimmung!

Am 25. März bekommen alle ver.di-Mitglieder an ihre jeweils hinterlegte E-Mail-Adresse den personalisierten Zugangslink zur Abstimmung geschickt. Über den Link gelangt ihr direkt zur Befragung und könnt eure Stimme abgegeben. Die Befragung läuft bis zum 10. April 2024.

Die Nutzung der dienstlichen Geräte für die Befragung ist während der Pause erlaubt.

Falls ihr keine E-Mail erhalten habt oder weitere Rückfragen auftauchen, schreibt gern an tswd.buv@verdi.de.

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DAK-Gesundheit: Tausende im Streik!

Beschäftigte der DAK-Gesundheit tragen ihren Unmut auf die Straße.

Streikende Auszubildende der DAK-Gesundheit in Hannover (20.02.2024)
Streikende Auszubildende der DAK-Gesundheit in Hannover (Bild: ver.di)

Der Geduldsfaden der Beschäftigten ist gerissen. Werter Vorstand: Ignorieren hilft nicht mehr! Am Dienstag, den 12. März 2024, haben bundesweit mehrere tausend Beschäftigte ihr Missfallen zum zweiten „Angebot“ der DAK-Gesundheit kundgetan.

Das war ein deutliches Zeichen: Ihr seid stark und kampfbereit! Danke an alle Streikenden!

Wir haben gemeinsam gezeigt:

Lieber Vorstand der DAK-Gesundheit, wir hoffen die Botschaft ist angekommen und rechnen mit einem verhandlungsfähigen Angebot beim kommenden Verhandlungstermin am Freitag, den 15. März 2024!

Zur Erinnerung – wir fordern:

  • für Beschäftigte 12,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 555 Euro monatlich!
  • für Auszubildende 250 Euro mehr Azubivergütung pro Monat!
  • keine Leermonate!
  • zwölf Monate Laufzeit!

Mittendrin statt nicht dabei!

Mehr Fotos der bundesweiten Streiks gibt es im aktuellen Tarifinfo (unten als PDF). Weitere Streikimpressionen inklusive Trillerpfeifen und Live-Videos findet ihr außerdem auf verdi-in-der-dak.de/tarif-infos.html.

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Bundesweite Warnstreiks (13.03.2024)

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KKH: Aufruf zum Warnstreik!

Jetzt sind alle Beschäftigten und Azubis bei der KKH in Niedersachsen und Bremen gefragt.

Bei der KKH ist die rote Linie überschritten! (Bild: David-W-, photocase.de)

Am Dienstag, den 12. März 2024, ruft ver.di die Beschäftigten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zum ganztägigen Warnstreik auf.

In den Verhandlungen zur Erhöhung der Entgelte bei der KKH gab es bislang völlig unzureichende Angebote der Arbeitgeberseite. Jetzt müssen wir ein Zeichen setzen, damit die KKH ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegt. Um dem Arbeitgeber deutlich zu machen, dass er signifikant nachbessern muss, rufen wir zum Warnstreik auf!

Beteiligt euch aktiv am Streik – kämpft für euch selbst und gemeinsam mit euren Kolleg*innen!

Zur Durchsetzung unserer Forderungen hat die ver.di-Tarifkommission der KKH beschlossen, die Arbeit niederzulegen! Wir rufen daher alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der KKH in Niedersachsen und Bremen am Dienstag, 12. März 2024, zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Ablauf

Wir treffen uns ab 10:00 Uhr zur Streikgelderfassung in den ver.di-Höfen „Rotation“ Hannover (im Erdgeschoss), Goseriede 10-12 in 30159 Hannover.

Die Kundgebung startet vor Ort gegen 11:15 Uhr, Ende der Veranstaltung ist etwa um 12:30 Uhr.

Weitere Informationen zur Busanreise aus bestimmten Regionen und zum Ablauf finden sich in den ver.di-Infoblättern.

Streiken ist euer gutes Recht – seid dabei!

Demonstrationen und Warnstreiks sind demokratisches Recht. Alle Beschäftigten und Auszubildenden, die von der Gewerkschaft dazu aufgefordert werden, dürfen sich uneingeschränkt daran beteiligen. Das gilt sowohl für ver.di-Mitglieder als auch für Unorganisierte und Mitglieder anderer Gewerkschaften. Leiharbeitnehmer*innen haben das Recht, an diesem Tag in einem anderen Betrieb eingesetzt zu werden.

Warnstreikende sind vor Maßregelungen durch den Arbeitgeber geschützt. Jede Person, die euch trotzdem zur Arbeitsaufnahme auffordert oder Nachteile ankündigt, verweist ihr bitte umgehend an die ver.di-Streikleitung. Bitte befolgt außerdem alle Anweisungen eurer Streikleitung!

Nochmal zur Erinnerung – wir fordern bei der KKH:

  • 12,5 Prozent mehr Entgelt pro Monat, mindestens 560 Euro für alle Beschäftigten
  • 300 Euro mehr Entgelt pro Monat für alle Auszubildenden
  • bei einer Laufzeit von zwölf Monaten

Tarifinfo KKH: Aufruf zum Warnstreik (07.03.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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