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AOK: Zustimmung zum Tarifabschluss

Mitgliedermehrheit für Ergebnis bei AOK und ITSCare, auch Tarifkommission stimmt zu

Einigung bei AOK & ITSCare: Nicht nur Auszubildende dürfen sich freuen! (Bild: Zen Chung, pexels.com)

Trotz schwierigster tarifpolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in der diesjährigen Vergütungsrunde hat ver.di im zehnten Verhandlungstermin am Donnerstag, den 03. März 2022, ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Die Mehrheit der Mitglieder hat dem nun zugestimmt.

69,4 Prozent der ver.di-Mitglieder, die sich an unserer Online-Befragung beteiligten, haben dem Verhandlungsergebnis zur diesjährigen AOK-Tarifrunde zugestimmt. Daraufhin hat auch die ver.di-Bundestarifkommission innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist ihre Zustimmung erteilt. Diese liegt nun auch seitens der Tarifgemeinschaft AOK vor. Die vereinbarten Regelungen treten nun also in Kraft!

Das Tarifergebnis im Überblick

Mehr Geld

März 2022: Einmalzahlung in Form einer Coronaprämie

  • 1.100 Euro für alle am 03. März 2022 Beschäftigen (in Teilzeit anteilig)
  • 550 Euro für Auszubildende und dual Studierende

Durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bedeutet das eine Netto-Zahlung für alle als Ausgleich für ein Jahr mit hoher Inflationsrate und teurer gewordenen Waren und Dienstleistungen.

01. August 2022: vermögenswirksame Leistungen

  • Erhöhung auf 13 Euro für regulär Beschäftigte
  • Erhöhung auf 20 Euro für Auszubildende und dual Studierende

01. Dezember 2022: Vergütung

  • Erhöhung der Tabellenentgelte und Sozialzuschläge um 3,1 Prozent
  • 50 Euro mehr für Auszubildende

Die Forderung nach Anerkennung der Ausbildungszeit auf die Berufserfahrung wurde von der Arbeitgeberseite mit dem Hinweis auf eine gegensätzliche Rechtsprechung abgelehnt.

Stattdessen haben wir für die ersten Jahre nach der Ausbildung und für die unteren Vergütungsgruppen die Vergütung durch die Vereinbarung eines Sockelbetrages in Höhe von 30 Euro bis zur Vergütungsgruppe 6 in den Erfahrungsstufen 1 bis 3 überproportional anheben können.

01. Dezember 2022: Erhöhungsbeträge für Kinder

  • vier Euro mehr (Sozialzuschlag Stufe 2 für die untersten Vergütungsgruppen)

Gesundheitszuschuss und Jobrad

Der jährliche Gesundheitszuschuss erhöht sich für 2022 und 2023 auf 175 Euro.

Neu ist, dass bei Kauf eines Fahrrades der Zuschuss mehrmals geltend gemacht werden kann – also in 2022 und 2023 – auch, wenn der Zuschuss für den Fahrradkauf bereits in 2021 gewährt wurde.

Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder

Von diesem Tarifergebnis werden auch alle nicht-organisierten Beschäftigten profitieren. Erreicht und erkämpft haben das aber mehrheitlich die ver.di-Kolleginnen und Kollegen.

Darum sind wir stolz, erstmalig eine Mitgliedervorteilsregelung erreicht zu haben! Erstmalig ist es gelungen, das für die TGAOK bisher Undenkbare abzuschließen: alle ver.di-Mitglieder (zum Stichtag am 03. März 2022) bekommen in 2022 und 2023 jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Weiterbildung. Beim Antrag ist der Bildungszweck anzugeben, zur Gewährung genügt ein Nachweis zur Gewerkschaftszugehörigkeit.

Übernahme

Ebenfalls vereinbaren konnten wir die Übernahme aller Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.

Laufzeit

Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.

AOK Nordost

Es ist uns nicht gelungen, ein Ergebnis für die AOK Nordost während der Laufzeit des Tarifvertrages zu erreichen. Das scheiterte an der TG AOK, die sich an ihren Beschluss gebunden sah. Dennoch haben wir es der Arbeitgeberseite in den Verhandlungen so schwer gemacht, dass sie sich wohl noch eine Lex AOK Nordost besser überlegen wird.

Dank eurer großartigen Solidarität, die sich in vielen Streiktagen mit Tausenden Streikenden ausgedrückt hat, ist es uns gelungen, die Rückkehr der AOK Nordost auf dem jetzt vereinbarten Vergütungsniveau festzuschreiben.

Außerdem ist jetzt klargestellt, dass die AOK Nordost nicht in der Friedenspflicht ist und wir dort weitermachen können, wo wir in der Wilhelmstraße in Berlin aufgehört haben! Die AOK hat Nordost sich verpflichtet, die Gehälter ihrer Beschäftigten spätestens am 01. Januar 2024 auf das nun vereinbarte Niveau anzuheben.

Was wir außerdem verhindert haben sowie weitere Details zum Tarifergebnis für die AOK/ITS Care findet ihr unten in unseren Tarifinfos zum Nachlesen. Lest hier auch die offizielle ver.di-Pressemitteilung zum Ergebnis.

Ein Dankeschön an euch

Nochmals ganz großen Dank an alle, die uns mit ihrem Einsatz und Engagement, mit Aktionen und Warnstreiks unterstützt haben! Das Ergebnis kann sich sehen lassen!

Einen Musterantrag auf Verkürzung der Stufenverweilzeit und die letzten Infos zur Tarifrunde findet ihr hier zum Download:

Musterantrag | Verkürzung der Stufenverweilzeit nach BAT/AOK-neu (22.03.2022)

Infoflyer AOK | Auszahlung der Coronaprämie und zusätzlicher ver.di-Tag (25.03.2022)

Tarifinfo AOK | Mitglieder und Tarifkommission stimmen Tarifabschluss zu (17.03.2022)

Tarifinfo AOK | Start der Mitgliederbefragung (08.03.2022)

Tarifinfo AOK | Ergebnis Tarifrunde (07.03.2022)

Tarifinfo AOK (ver.di Jugend) | Verhandlungsergebnis steht (07.03.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

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HEK und vdek: Abschluss nach der ersten Runde!

Erste Verhandlung der Tarifrunde 2022 bei HEK und vdek führt direkt zum Ergebnis

100 % Tarif bei HEK und vdek: Das wäre erledigt! (Bild: Eden Constantino, pexels.com)

Am Donnerstag, den 17. März, haben wir zur Tarifrunde 2022 bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) bereits in der ersten Verhandlung völlig unerwartet einen Tarifabschluss erreicht.

Das Ergebnis bei HEK und vdek im Überblick

Einmalig bis 31. März 2022

  • 1.000 Euro Corona-Prämie für Vollzeit- sowie für Teilzeitbeschäftigte, deren wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage/Woche verteilt ist (sonst anteilig der Teilzeit)
  • 800 Euro Corona-Prämie für Auszubildende

Ab 01. November 2022

  • 3,2 Prozent mehr Gehalt
  • 120 Euro mehr Ausbildungsvergütung

Beide Anhebungen haben auch Wirkung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes.

Weihnachts- und Urlaubgeld

  • 100 Prozent Weihnachts- und Urlaubsgeld ab dem ersten Beschäftigungsjahr
  • ab April 2022: Erhöhung des Urlaubsgeldes von 35 Prozent auf 37,1 Prozent (bei Umwandlung in freie Tage keine Änderung)

Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder bei HEK und vdek

  • Der ver.di-Bildungstag wird in 2022 und 2023 jeweils um einen Tag erhöht, also auf jeweils zwei Tage.

Laufzeit des Tarifvertrags

  • 24 Monate

Das Ergebnis hat die Tarifkommission bewertet und einstimmig angenommen. Es entspricht in großen Teilen unseren Forderungen.

Die Corona-Prämie – also eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung – kann nur noch bis zum 31. März 2022 gezahlt werden. Deshalb war in der Tarifkommission die Entscheidung zu treffen, ob das Gesamtergebnis angenommen wird. Die Tarifkommission hat beschlossen, diese Verantwortung zu übernehmen und auf eine Mitgliederbefragung zu verzichten.

Wie geht es weiter?

In nächsten Tagen wird der Tarifvertrag entsprechend des Ergebnisses formuliert und unterzeichnet. Dann steht der Umsetzung der Corona-Prämie nichts mehr im Wege und sie wird noch im März an die Beschäftigten ausgezahlt. Bereits im April wird das erhöhte Urlaubsgeld zum Tragen kommen.

Ab sofort dürfen alle Mitglieder zwei ver.di-Bildungstage für 2022 nutzen und weitere zwei Tage in 2023.

Im November werden die Entgelte und Ausbildungsvergütungen angehoben, was auch Wirkung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes hat.

Selbstverständlich liefern wir euch weitere Detailinformationen nach Unterzeichnung des Tarifvertrages.

Wir meinen jedenfalls: Ein Erfolg, der sich sehen lassen kann!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo HEK und vdek: Tarifabschluss bereits in der ersten Verhandlungsrunde (17.03.2022)

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HEK und vdek: Unsere Forderungen stehen!

Respekt und Wertschätzung sind das Hauptziel in der Tarifrunde 2022 bei HEK und vdek

Unsere Forderungen sind beschlossen, am 17. März ist Verhandlungsauftakt! (Bild: artursz, depositphotos.com)

Nach Auswertung der Mitgliederbefragung und ausführlicher Diskussion hat die ver.di-Tarifkommission am 10. März 2022 ihren Forderungsbeschluss zur anstehenden Tarifrunde „Entgelt“ bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gefasst.

Unsere Forderungen an die HEK und vdek

  • 6,3 Prozent mehr Tabellenentgelt
  • 150 Euro mehr Ausbildungsvergütung
  • 100 Prozent Weihnachtsgeld (auch in den ersten drei Beschäftigungsjahren)
  • mehr Urlaubsgeldes
  • Anspruch auf Umwandlung von Urlaubsgeld in freie Tage (auch für die nach 2013 eingestellten Beschäftigten)
  • zwölf Monate Laufzeit
  • Abschluss einer ver.di-Vorteilsregelung

Details zur Tarifrunde 2022

Die Auszubildenden sind die Zukunft eines jeden Unternehmens – auch bei der HEK und vdek! Mittlerweile hinken die Azubi-Vergütungen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen hinterher. Hier müssen wir aufschließen!

Wir erinnern uns: Der Nachholbedarf sollte 2020 gewährleistet werden. Dann kam Corona und wir haben uns im harten Lockdown auf geringe Steigerungen eingelassen. Das gilt es jetzt aufzuholen!

Es wird Zeit, endlich allen Mitarbeitenden 100 Prozent Weihnachtsgeld zu zahlen, auch in den ersten drei Beschäftigungsjahren. Auch die Anhebung des Urlaubsgeldes ist gefordert. Dies spielte in der Befragung mehrfach eine Rolle.

Der Anspruch auf Umwandlung von Urlaubsgeld in freie Zeit auch für die Beschäftigten, die nach 2013 eingestellt wurden, ist eine wesentliche Anforderung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die HEK den Umwandlungsantrag ohne Angabe von Gründen ablehnen kann.

Ebenso fordern wir eine ver.di-Vorteilsregelung, ausgedrückt in zusätzlichem Geld oder zusätzlicher freier Zeit für unsere Mitglieder bei HEK und vdek. Schließlich sorgen die ver.di-Mitglieder dafür, dass überhaupt Tarifverhandlungen geführt werden können. Dies wurde als „Frage der Gerechtigkeit“ in der Mitgliederbefragung deutlich formuliert. Insgesamt fordern viele Beschäftigte mehr Wertschätzung und Respekt. Das müssen wir wenigstens durch ein gutes Tarifergebnis erreichen!

Weitere Ergebnisse aus der Befragung

Coronaprämie bei der HEK und vdek

Diese kann per Gesetz nur noch bis zum 31. März 2022 gewährt werden. Da der Tarifvertrag erst zum 31. März gekündigt ist, greift diese Forderung nicht mehr. Sie ist deshalb nicht mehr in unserem Forderungsbeschluss enthalten.

Entlastung

Auch die Arbeitsverdichtung, starke Überlastung und Mehrarbeit spielten eine große Rolle. Diese Probleme können allerdings nicht in einer Entgeltrunde gelöst werden. Hierzu sollten direkt der Personal- bzw. der Betriebsrat informiert werden.

Mobile Arbeit

Zum Homeoffice und mobilen Arbeiten gab es verschiedenste Anforderungen. Diese werden bei der HEK aktuell vom Personalrat verhandelt. Im vdek gibt es eine durch den Gesamtbetriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung, die klar hinter den Forderungen der Mitarbeitenden zurückliegt. Wir werden im Rahmen der Betriebsratsarbeit auf die Erhöhung der Mobilarbeitsquote drängen.

Eingruppierung

Abwertende oder unlogische Eingruppierungen, klarere Definitionen und die immer höhere Anforderung an Fachlichkeit wird als Auftrag nach der Entgeltrunde gesehen. Die Eingruppierung nach Anlage 5 ist nicht Verhandlungsgegenstand in der Entgeltrunde.

Anlage 8

Auch gab es Nachfragen und Anforderungen, die Anlage 8 zum Tarifvertrag zu verbessern, da viele Beihilfeanträge abgelehnt wurden. Es stimmt: Die Anlage 8 ist verhandlungsbedürftig. Auch sie steht jedoch in der Entgeltrunde nicht zur Disposition. Diese Anforderung werden wir ebenfalls als Auftrag für die Zeit nach der Entgeltrunde mitnehmen.

Zusätzliche Punkte bei HEK und vdek

Außerdem wurden zwar nicht mehrheitlich, aber doch von einigen ver.di-Mitgliedern in unserer Befragung weitere Anforderungen und Wünsche formuliert, die folgende Themen betreffen:

  • Jobrad
  • Altersteilzeit mit Aufstockungsbetrag vom Arbeitgeber
  • Tarifierung der betrieblichen Altersversorgung für Neueingestellte und Sicherung der betrieblichen Altersvorsorge insgesamt
  • ÖPNV-Zuschuss
  • Erholungsbeihilfe
  • KiTa– und Kinderbetreuungszuschüsse
  • wöchentliche Arbeitszeitreduzierung

Zu diesen einzelnen Themen werden wir gesondert informieren, wie damit weiter umgegangen werden soll oder welche Lösungen sich dazu anbieten.

Wir danken allen, die sich an der Befragung beteiligt und sich dabei mit den einzelnen Themen intensiv beschäftigt haben!

Die Tarifverhandlungen zur Entgelterhöhung starten am 17. März 2022 in Hamburg.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo HEK und vdek: Tarifkommission beschließt Forderungen (10.03.2022)

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gkvi: Ziel verfehlt, Kompensation geschafft

Keine Ergebnisbeteiligung, aber 1.500 Euro Coronaprämie für Beschäftigte der gkvi

Im März bekommen die Beschäftigten der gkvi eine Coronaprämie! (Bild: cottonbro, pexels.com)

Das Ziel der GKV Informatik (gkvi) für das vergangene Jahr wurde verfehlt und dadurch auch die Ergebnisbeteiligung der Beschäftigten. Im März 2022 konnten wir nun kurzfristig einen monetären Ausgleich vereinbaren.

Mit dem letzten Tarifabschluss bei der gkvi standen die vereinbarten prozentualen Erhöhungen für ver.di unter der Bedingung, dass in 2022 eine Ergebnisbeteiligung gezahlt wird, die sich am Zielerreichungsgrad 2021 orientiert. Doch dieses von der gkvi als sicher eingeschätzte Ziel wurde nicht geschafft. Zur Kompensation haben wir für die Beschäftigten eine Coronaprämie ausgehandelt.

Das Ergebnis bei der gkvi im Einzelnen

Im Tarifvertrag 2020 hatten wir – bei Unterschreitung des Zielerreichungsgrades von mindestens 90 Prozent – ein Sonderkündigungsrecht vereinbart, das Kündigung und Neuverhandlung der Vergütung statt zum 31. August 2022 schon zum 30. Juni 2022 ermöglicht.

Mit der Bekanntgabe des relevanten Zielerreichungsgrads des Jahres 2021 von 73,9 Prozent durch die Geschäftsführung stand nun diese Option offen.

Coronaprämie im März 2022

Die ver.di-Tarifkommission hatte sich entschieden, die Arbeitgeberseite zunächst zu Ausgleichsverhandlungen und der Gewährung einer Coronaprämie aufzufordern. Diese Verhandlungen fanden am Montag, den 07. März 2022, statt und brachten folgendes Ergebnis:

  • 1.500 Euro für (über)tariflich Beschäftigte (in Teilzeit anteilig)
  • 750 Euro für Auszubildende, Praktikant*innen, Werkstudierende und Aushilfen

Die Zahlung erhalten alle aktiven Beschäftigten, die im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 07. März 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung hatten.

Zugeständnisse von ver.di

Im Gegenzug verzichtet ver.di auf eine vorzeitige Kündigung der Vergütung zum 30. Juni 2022. Damit konnte im ersten Schritt ein Ausgleich für die um 500 Euro netto niedrigere Ergebnisbeteiligung geschaffen werden.

Für die Ausschöpfung der nur noch in diesem Monat möglichen Prämienzahlung waren wir bereit, folgende Zugeständnisse mit Blick auf die kommende Tarifrunde zu machen:

  • Eine lineare Erhöhung der Tabellengehälter wird frühestens zum 01. Dezember 2022 wirksam.
  • Für die neu gefasste Anlage 2 (Gehälter) wird eine Laufzeit bis mindestens 31. Dezember 2023 ohne weitere Gehaltserhöhung vereinbart.

Trotz des ungewöhnlichen Vorgehens, bereits vor Beginn einer Verhandlungsrunde Vorabfestlegungen zu treffen, hat die ver.di-Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Letztendlich waren wir der Auffassung, dass hier ein für beide Seiten materiell ausgeglichener Kompromiss gefunden wurde.

Wie geht es weiter bei der gkvi?

Die Laufzeit der Anlage 2 MTV (Entgelt) endet zum 31. August 2022. Danach wird die ver.di-Tarifkommission in Verhandlungen zur Anpassung der Tabellengehälter einsteigen.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gern auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo gkvi : Zielerreichung verfehlt, Kompensation erreicht (10.03.2022)

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BITMARCK: Ergebnis angenommen

Klare Mehrheit der ver.di-Mitglieder stimmt für Tarifergebnis bei BITMARCK

Danke für eure rege Teilnahme an der Mitgliederbefragung! (Bild: EdZbarzhyvetsky, depositphotos.com)

Bei unserer ver.di-Mitgliederbefragung hat eine sehr deutliche Mehrheit für unser Verhandlungsergebnis bei der BITMARCK vom 24. Februar 2022 gestimmt.

Die ver.di-Tarifkommission hat dem Mitgliedervotum entsprochen und das Tarifergebnis angenommen. Im Rahmen der Erklärungsfrist haben wir der Arbeitgeberseite die Annahme mitgeteilt. Damit kann nun die Umsetzung starten.

Das Ergebnis für die BITMARCK im Überblick

  • ab 1. Januar 2022: 3,2 Prozent mehr Vergütung (40 Euro mehr für Auszubildende)
  • ab 1. Januar 2023: weitere 2,1 Prozent mehr (40 Euro für Auszubildende)
  • 24 Monate Laufzeit

Zu den Forderungen beider Seiten in Bezug auf inhaltliche und redaktionelle Änderungen des Manteltarifvertrages sind weitere Gespräche vereinbart, die bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen werden sollen. Die bereits seit Langem laufenden Eingruppierungsverhandlungen werden in einem moderierten Prozess fortgesetzt. Zu diesen Fragen werden demnächst die Termine verabredet.

Bewertung der Tarifkommission

Das monetäre Ergebnis befindet sich für alle Seiten an der Grenze des Erträglichen. Es liegt zum Teil im Level der Branchenabschlüsse, zum Teil auch darüber. Will man dieses Ergebnis weiter anheben, so wäre ein Arbeitskampf unausweichlich. Dass die Homeoffice-Pauschale nicht tariflich umgesetzt werden konnte, ist ein Wermutstropfen. Diese soll jedoch im Rahmen der Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Hier gibt es die letzten beiden Tarifinfos als PDF, gern zum Verteilen in eurem Betrieb vor Ort:

Tarifinfo BITMARCK | Verhandlungsergebnis erreicht (01.03.2022)

Tarifinfo BITMARCK | Verhandlungsergebnis angenommen (10.03.202)

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DAK-G: Am 15. März kommt das erste Geld!

Corona-Prämie für Beschäftigte der DAK-Gesundheit (DAK-G) ist auf dem Weg

singkham, depositphotos.com

Was heute, am 08. März 2022, schon klar ist: Die Corona-Prämie kommt! Sie wird noch in diesem Monat ausgezahlt. Und auch die vielen Teilzeitbeschäftigten bei der DAK-Gesundheit (DAK-G) bekommen die volle Summe!

03/2022: Corona-Prämie

Der Stand der Beschäftigung zum Auszahlungszeitpunkt im März 2022 bestimmt die Höhe der einmaligen Sonderzahlung:

  • 1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8
  • 750 Euro ab Vergütungsgruppe 9
  • 200 Euro für alle Azubis

04/2022: Erstes Gehaltsplus

Im April 2022 gibt es:

  • 2,6 Prozent mehr Gehalt für Beschäftigte
  • 40 Euro mehr für Auszubildende

2022/2023: ver.di-Vorteil bei der DAK-G

ver.di-Mitglieder bekommen in 2022 und 2023 je einen freien Tag zusätzlich zum bekannten ver.di-Bildungstag.

Dazu braucht es – wie immer bei einer solchen Regelung – den Nachweis der ver.di-Mitgliedschaft: Entweder ihr fordert diese Bescheinigung über euren ver.di-Bezirk an oder ihr ladet sie euch im ver.di-Servicecenter selbst herunter.

Um in den Genuss der beiden freien Tage zu kommen, kann bei der DAK-G die Mitgliedschaft bis zum letzten Arbeitstag im April nachgewiesen werden, also bis zum 29. April 2022 bzw. 28. April 2023. Einzelfälle, wie z. B. langwierige Erkrankungen, sind in Klärung.

Also, Leute: Jetzt ver.di-Mitglied werden und zusätzliche freie Zeit sichern!

Und nicht nur dafür ist es gut, ver.di-Mitglied zu sein: Der Verlauf der Tarifrunden in der Sozialversicherungsbranche zeigt mittlerweile, dass nur mit einer starken ver.di ein erfolgreicher Tarifabschluss wie in der DAK-G gelingt!

Maßregelungsklausel

Es gibt weder Gehaltsabzug für die Streikteilnahme – unabhängig davon, an wie vielen Tagen gestreikt wurde – noch sonstige Konsequenzen. Dies ist einmalig in der Landschaft und sehr klar geregelt!

KiG: Kostenübernahme bei der DAK-G

Auch das steht bereits fest: Ab dem 01. Januar 2022 werden auszubildenden Kaufleuten im Gesundheitswesen (KiG) die Kosten für Lehrmaterial, Fahrt und Unterbringung übernommen.

Zum Abschluss der Redaktionsverhandlungen informieren wir ausführlich zu allen weiteren Fragen.

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Am 15. März kommt das erste Geld! (08.03.2022)

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