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BARMER: Als Mitglied klar im Vorteil!

Zu guter Letzt machen wir uns stark für eine Vorteilsregelung bei der BARMER!

Gemeinsam stark – zusammen schaffen wir 100 % Tarif! (Bild: Krakenimages.com, depositphotos.com)

Bei der BARMER handelt nicht der Weihnachtsmann eine Gehaltserhöhung für die Beschäftigten aus, sondern deine Gewerkschaft, sprich: die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission!

In der Adventszeit haben wir euch unsere ersten drei Forderungen zur Tarifrunde 2021/2022 mit der BARMER Ersatzkasse vorgestellt:

Und zu guter Letzt machen wir uns für eine weitere Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder stark!

Wenn das vierte Lichtlein brennt… haben wir unseren Tarifabschluss noch nicht „verpennt“! In diesem Sinn wünschen wir euch schöne Weihnachten und freuen uns auf eure rege Beteiligung während der Tarifrunde. Denn da wird es leider keine Geschenke geben, wie sich bereits in der Auftaktverhandlung gezeigt hat.

Deswegen: Mitfahrende statt Trittbrettfahrende gesucht! Steigt ein, seid dabei, dann ist mehr für alle drin!

Die Tarifinfos aus der Adventszeit und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Erste Forderung zum ersten Advent (28.11.2021)

Tarifinfo BARMER: Zweite Forderung zum zweiten Advent (05.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Dritte Forderung zum dritten Advent (12.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Vierte Forderung zum vierten Advent (19.12.2021)

Bar­mer: For­de­run­gsplakat zur Ent­gel­trun­de 2021/2022 (06.09.2021)

Die Tarifrunde 2021/2022 ist in vollem Gange. Die ver.di-Tarifkommission hat die Forderungen beschlossen. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten? 

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-G: ver.di-Mitglieder fordern Respekt

Von einem guten Tarifvertrag profitieren alle bei der DAK-G!

Wir fordern 100 % Weihnachtsgeld, unabhängig von der Beschäftigungsdauer. (Bild: Bru-nO, pixabay.com)

Weihnachtszeit – und wieder haben nicht alle Beschäftigten ein volles Weihnachtsgeld bekommen. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Deshalb muss damit Schluss sein!

Vom Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz profitieren viele – aber viele eben auch nicht, was am System liegt. Von einem Tarifvertrag müssen aber alle profitieren können. Deshalb wollen wir eine Lösung dazu finden.

Wir fordern Respekt und dazu gehört:

  • Weihnachtsgeld für alle
  • Klärung der Problematik zur Inanspruchnahme des Gesundheitsschutz-Tarifvertrags

Bedeutet: Zum vierten Advent fordern wir 100 Prozent Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten, unabhängig von der Beschäftigungsdauer!

Dafür kämpfen wir bei der DAK-G außerdem in diesem Advent:

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: ver.di-Mitglieder fordern Weihnachtsgeld für alle! (19.12.2021)

Wir wünschen allen Mitarbeitenden der DAK-G einen schönen vierten Advent und freuen uns auf eure rege Beteiligung während der kommenden Tarifrunde!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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KKH: Die Gehaltsrunde 2022 ist gestartet!

Unsere Forderungen für die Tarifverhandlungen bei der Kaufmännischen Krankenkasse

Wir fordern Weihnachtsgeld in voller Höhe ab Beschäftigungsbeginn, auch für Azubis! (Bild: geralt, pixabay.com)

Am Montag, den 13. Dezember 2021, traf sich die ver.di-Verhandlungskommission virtuell mit der Arbeitgeberseite der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), um ihre Forderungen für die anstehende Tarifrunde zu präsentieren.

In diesem Auftaktgespräch war ein Angebot noch nicht vorgesehen, dieses hat die KKH erst für die zweite Runde Mitte Januar 2022 angekündigt.

So sehen die Forderungen der ver.di-Tarifkommission bei der KKH aus:

  • fünf Prozent Entgelterhöhung, mindestens 150 Euro
  • eine Stunde Arbeitszeitverkürzung pro Woche bei vollem Lohnausgleich
  • Erhöhung der Azubi-Vergütung um 100 Euro
  • Notebook für Azubis
  • Weihnachtsgeld in voller Höhe ab Beschäftigungsbeginn, auch für Azubis
  • ver.di-Vorteilsregelung

Wie ist die wirtschaftliche Lage der KKH?

Den internen Äußerungen des Vorstands konntet ihr entnehmen, dass die finanzielle Situation der Kasse zurzeit durchaus stabil ist. Die veränderten Leistungsausgaben durch die Pandemie spielen hier sicherlich eine Rolle, es wäre unredlich, das zu verschweigen.

Wie ist die wirtschaftliche Lage der Beschäftigten?

Die wirtschaftliche Lage der Beschäftigten ist zurzeit geprägt von deutlich steigenden Preisen. Die Inflationsrate für 2021 wird voraussichtlich bei gut drei Prozent liegen, die Prognosen für 2022 liegen momentan zwischen 2,1 und 3,3 Prozent.

Unsere Forderung nach fünf Prozent Entgelterhöhung, mindestens aber 150 Euro, ist also durchaus berechtigt, um Reallohnverluste zu verhindern! Die gleiche Berechtigung gilt für unsere Forderung nach der Erhöhung der Azubi-Vergütung um 100 Euro.

Was sagt die KKH dazu?

Vorab: Es gab keine kategorische Ablehnung unserer Forderungen. Die KKH erkennt die Notwendigkeit von Entgelterhöhungen an und zeigte sich auch zu den anderen Themen grundsätzlich gesprächsbereit, allerdings am wenigsten in Bezug auf eine Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder.

Das war nicht anders zu erwarten, aber ver.di hält es für gerechtfertigt, denjenigen eine gewisse Anerkennung zukommen zu lassen, die durch Mitgliedsbeiträge und ehrenamtliches Engagement überhaupt erst Tarifverhandlungen möglich machen!

Fazit aus der Auftaktrunde

Eine gute Gesprächsatmosphäre und die Bekundung der Einigungsbereitschaft sind nicht gleichbedeutend mit einem wirklich guten Angebot und eben das bewerten wir dann im Januar. Abwarten, es bleibt spannend!

Nun aber wünschen wir allen Kollegen und Kolleginnen bei der KKH frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2022!

Wie geht es weiter?

Wir informieren euch ab Januar wieder über die neuesten Entwicklungen in dieser Tarifrunde: Dranbleiben!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo KKH: Die Gehaltsrunde 2022 bei der KKH ist gestartet! (17.12.2021)

Und vor allem: Ab Januar geht es richtig los! Unterstützt uns, es geht um euer Gehalt!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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BARMER: Infos zur ersten Verhandlung

Kurzüberblick nach dem Verhandlungsauftakt mit der BARMER am 13. Dezember 2021

Robby Herzog, Mitglied der ver.di-Verhandlungskommission für die Beschäftigten bei der BARMER, meldete sich mit einem kurzen Statement nach der ersten Verhandlungsrunde (oben im Video).

Die Entgeltverhandlungen mit der BARMER starteten am Montag, den 13. Dezember 2021. Gleich vorweg: Ein Tarifergebnis gibt es noch nicht und auch kein Angebot der Arbeitgeberseite. Letzteres wurde uns für die zweite Verhandlungsrunde in Aussicht.

Wie sind die Rahmenbedingungen bei der BARMER?

Der BARMER zufolge kann die finanzielle Situation der Ersatzkasse als stabil bezeichnet werden. Das hat nicht zuletzt mit der Tatsache zu tun, dass die Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 Auswirkungen auf die Leistungsausgaben hatte.

Aus unserer Sicht gehören zu den Rahmenbedingungen allerdings auch:

  • die spürbare Steigerung der Lebenshaltungskosten,
  • eine Jahresinflation 2021 von rund drei Prozent und
  • die Prognose der Jahresinflation 2022 von rund 2,1 Prozent.

Unsere Forderungen an die BARMER sind berechtigt!

Wir als ver.di-Verhandlungskommission haben unsere Forderungen erläutert und die Zusammenhänge dargelegt – insbesondere die Entgeltforderung in Verbindung mit der Arbeitszeitverkürzung.

Die ver.di-Forderungen sind:

Weiterhin erwarten wir eine Arbeitsreduzierung um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich und eine ver.di-Vorteilsregelung.

Es gibt keine ablehnende Haltung der Arbeitgeberseite bezogen auf eine Verhandlung zu Entgelterhöhungen. Auch das Thema Arbeitszeitverkürzung stieß nicht auf Ablehnung. Aber es gibt eben noch kein konkretes Angebot seitens der BARMER.

Die ver.di-Vorteilsregelung hingegen stieß, freundlich ausgedrückt, nicht gerade auf Begeisterung. Die grundsätzliche Haltung der BARMER ist, dass es sich diesbezüglich im letzten Tarifabschluss um ein einmaliges Zugeständnis gehandelt habe. Es bleibt also spannend.

Was heißt das jetzt – wie geht es weiter?

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 18. Januar 2022 statt, die dritte Verhandlungsrunde ist für den 9. und 10. Februar 2022 terminiert.

Handeln für morgen!

Die Auftaktrunde hat gezeigt, dass es trotz stabiler Ausgangslage dennoch kein Spaziergang wird. Ein gutes Tarifergebnis gelingt nur gemeinsam. Uns geht es um eine faire Erhöhung und gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und Auszubildenden in der BARMER.

Anders gesagt: Für 100 % Tarif brauchen euch alle! Seid dabei und mischt euch aktiv ein bei der BARMER-Tarifrunde, sobald wir ab Januar 2022 die Verhandlungen fortsetzen!

Jetzt stehen aber erst einmal die Weihnachtsfeiertage an. Wir wünschen euch allen ein zauberhaftes und friedliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2022!

Die bisherigen Tarifinfos aus der Adventszeit und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Auftakt der Entgeltverhandlungen (13.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Dritte Forderung zum dritten Advent (12.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Zweite Forderung zum zweiten Advent (05.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Erste Forderung zum ersten Advent (28.11.2021)

Bar­mer: For­de­run­gsplakat zur Ent­gel­trun­de 2021/2022 (06.09.2021)

Die Tarifrunde 2021/2022 ist in vollem Gange. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten? 

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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AOK: Neue Arbeitswelten

Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“ für AOK tritt im Dezember in Kraft.

Vielen Dank für euer Engagement in den letzten zwei Jahren! (Bild: Sora Shimazaki, pexels.com)

Sowohl die ver.di Bundestarifkommission als auch die Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) haben dem Tarifabschluss „Neue Arbeitswelt“ innerhalb der Erklärungsfrist zugestimmt.

Die neuen Tarifverträge können somit zum 15. Dezember 2021 in Kraft treten. Hier die wesentlichen Vereinbarungen im Überblick.

Der Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“

  • bildet die Klammer zu den jeweiligen Tarifverträgen und Tarifregelungen der neuen Arbeitswelt,
  • enthält die Präambel und deren tarifliche Umsetzung,
  • definiert den Geltungsbereich und
  • vereinbart die Verhandlungen zu den noch fehlenden Tarifbausteinen (mobile Arbeit und Zeitwertkonto) im Anschluss an die Engeltrunde.

Tarifvertrag Veränderungsprozesse

Die neue tarifvertragliche Grundlage beschreibt das Verfahren und den Umgang mit möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigten bei vom Arbeitgeber veranlassten Veränderungsprozessen.

Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung

  • Der Erhalt des Arbeitsplatzes und der zielgerichtete Einsatz der Beschäftigten anhand vorhandener Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vorrangig.
  • Ist die Sicherung des bisherigen Arbeitsplatzes im Einzelfall nicht möglich, erfolgt ein abgestuftes Verfahren zu einem neuen Arbeitsplatz.
  • Dabei sind soziale und persönliche Gründe zu berücksichtigten und es ist zu zu prüfen, ob flexible Arbeitsortmodelle möglich sind.

Vergütungssicherung

  • Bei Beschäftigung auf einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz bleibt die bisherige Eingruppierung bestehen.

Ausnahme von dieser Regelung:

  • Beschäftigte, die eine angebotene zumutbare Stelle oder Qualifizierung in ihrer bisherigen Vergütungsgruppe ohne Vorliegen sozialer oder persönlicher Gründe ablehnen, können auf einer geringer wertigen Stelle eingesetzt und heruntergruppiert werden (bis VG 7 um maximal eine Vergütungsgruppe, ab VG 8 und höher um maximal zwei Vergütungsgruppen).

Abfindung

Weiterhin kann das Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer Abfindung einvernehmlich beendet werden.

Laufzeit

Der Tarifvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2027.

Qualifizierung

Die Beschäftigten haben Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen und auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch.

Danke an alle ver.di-Mitglieder in den Kommissionen und Arbeitsgruppen, die besonders in den letzten beiden Jahren mit viel Engagement und Ausdauer verhandelt haben!

Nach einer kurzen Verschnaufpause geht es im neuen Jahr in die nächste Runde: Am 12. Januar 2022 starten die Vergütungsverhandlungen!

Die vollständige Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle vor Ort:

Tarifinfo AOK | Rahmentarifvertrag neue Arbeitswelten tritt am 15. Dezember in Kraft (13.12.2021)

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Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-G: Vorteilsregelung für Mitglieder – JETZT!

Wir fordern Respekt für unsere Arbeit bei der DAK-Gesundheit!

100 % Tarif: Für ver.di-Mitglieder muss MEHR drin sein! (Bild: Rangizzz, depositphotos.com)

Wir fordern Respekt für unsere Arbeit und erwarten vom Vorstand der DAK-Gesundheit den Abschluss einer Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder!

ver.di-Vorteilsregelungen, wie z. B. Beschäftigungssicherung, Bildungstage und Sonderzahlungen, wurden bereits in der Vergangenheit tarifvertraglich vereinbart. Eine Blockadehaltung in dieser Frage ist inakzeptabel!

Es ist die Entscheidung des Vorstands, dass die tarifvertraglichen Leistungen allen Beschäftigten zugute kommen. Gesetzlich wäre das nicht notwendig, weil die ver.di-Tarifverträge nur für Mitglieder gelten!

Also, lieber Vorstand: Jetzt eine Vorteilsregelung vereinbaren, statt das Geld an Bain, BCG oder McKinsey zu überweisen!

Nur ver.di-Mitglieder können Tarifverträge mitgestalten! Schließt euch der Tarifrebellion an und kämpft mit uns!

Dafür kämpfen wir außerdem in diesem Advent:

Zum dritten Advent fordern wir Respekt für die Arbeit der ver.di-Mitglieder, die dafür sorgen, dass es überhaupt Tarifverhandlungen und damit gute Tarifverträge gibt!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: ver.di-Mitglieder fordern Respekt (12.12.2021)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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BARMER: Dritte Forderung zum dritten Advent

Wir fordern eine Entgelterhöhung für unsere Auszubildenden bei der BARMER!

Das neue Jahr steht vor der Tür und wir kämpfen weiter für 100 % Tarif! (Bild: Laura James, pexels.com)

Bei einer Gehaltserhöhung für die Beschäftigten der BARMER hat nicht der Weihnachtsmann seine Finger im Spiel, sondern eure Gewerkschaft.

Die Adventszeit neigt sich schon fast dem Ende zu und wir erinnern euch an unsere ersten beiden Forderungen:

Unsere Forderung zum dritten Advent:

Wenn das dritte Lichtlein brennt,
merkt man, wie schnell die Zeit doch rennt.
150 Euro für Azubis wollen wir mehr!
Ach, wie schön das doch wär‘!

Warum fordern wir 150 Euro mehr für die Auszubildenden der BARMER?

Damit investiert die BARMER in ihre Zukunft, denn ohne Nachwuchs sieht sie alt aus!

Die bisherigen Tarifinfos aus der Adventszeit und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Erste Forderung zum ersten Advent (28.11.2021)

Tarifinfo BARMER: Zweite Forderung zum zweiten Advent (05.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Dritte Forderung zum dritten Advent (12.12.2021)

Bar­mer: For­de­run­gsplakat zur Ent­gel­trun­de 2021/2022 (06.09.2021)

Die Tarifrunde 2021/2022 hat damit begonnen. Die ver.di-Tarifkommission hat die Forderungen beschlossen. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten? 

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Verhandlungsergebnis zur Vertriebsvergütung bei der KKH

Im Vertrieb der KKH gilt ab 2022 mehr Grundgehalt und weniger Prämienorientierung

Wir schaffen mehr Planungssicherheit im Vertrieb der KKH! (Bild: alphaspirit, depositphotos.com)

Eine gesetzliche Änderung der Krankenkassenwerbeverordnung sorgt dafür, dass die Tarifvertragsparteien der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) die Vergütung im Vertrieb anpassen müssen.

Im Kern besagt die Verordnung, dass Beschäftigte, deren Hauptaufgabe ohnehin die Versichertenwerbung ist, nicht mehr wie bisher über die Vergütung hinausgehende Bezahlung bekommen dürfen. Der im Nachsatz eingeräumte Handlungsspielraum für die Tarifpartner darf diesen Grundsatz nicht verletzen.

Grundvergütung bei der KKH geht rauf!

Die KKH und ver.di sind sich einig, dass die Einkommen der Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb über die Eingruppierung, also über das reguläre Gehalt abgebildet werden müssen.

Die Eingruppierung der Gebietsleitungen (GL) soll sich demnach über die Entgeltgruppen 4 bis 7 erstrecken, im Detail sind vorgesehen:

  • VG 6 als Regeleingruppierung für GL mit selbständigen Leistungen
  • VG 4 beim Einstieg nach abgeschlossener Berufsausbildung außerhalb der Sozialversicherung
  • VG 5 beim Einstieg mit näheren Vertriebs- oder Sozialversicherungskenntnissen
  • VG 7 für GL, die dauerhaft mit Schulungen und Qualifikationsmaßnahmen beauftragt werden

Prämienzahlungen der KKH gehen runter!

Auch zukünftig sollen Zielerreichungsgrade (ZEG) vereinbart und mit Prämien hinterlegt werden. Allerdings treten diese im Verhältnis zur Grundvergütung klar in den Hintergrund.

Die ZEG von 100, 125 und 150 Prozent sollen mit jeweils 1.500 Euro abgerechnet werden. Eine Berücksichtigung von Rückwerbungen soll möglich sein. Hieran arbeiten wir noch redaktionell.

Auszahlungen aus dem laufende System sind von den Änderungen nicht betroffen.

Besitzstände werden gewahrt!

Alle Beschäftigten, die bisher eine Besitzstandswahrung haben, werden diese auch in Zukunft behalten. Darüber hinaus können sie in Zukunft auch von den Zielerreichungsprämien profitieren.

Keine Hemmungen mehr!

Bisher war es möglich, die Bewährungsaufstiege bei wiederholtem Verfehlen der Zielerreichungsgrade zu hemmen. Wir konnten vereinbaren, dass dies zumindest bis auf weiteres ausgesetzt wird.

Insgesamt gibt es mehr Planungssicherheit für die großen Herausforderungen im Vertrieb!

Wie geht’s weiter?

Wir informieren euch, sobald die Einigung verschriftlicht wurde und die Redaktion abgeschlossen ist.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo KKH: Verhandlungsergebnis zur Vertriebsvergütung steht (07.12.2021)

Übrigens: Die nächste Entgeltverhandlung steht ins Haus! Unterstützt uns, es geht um euer Gehalt!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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DAK-G: Tarif sorgt für Gerechtigkeit

Bei der DAK-Gesundheit fordern wir gleiches Geld für gleiche Arbeit!

Wir machen uns stark für eine bessere Ausbildungsqualität und sichere Chancen auf Übernahme! (Bild: fizkes, shutterstock.com)

Warum uns die ver.di-Tarifverhandlungen bei der DAK-G interessieren sollten? Weil unsere Wohnungen, der Sprit, die Bahncard und unser Lieblingsrestaurant immer teurer werden, während sich unsere Vergütung nicht bewegt und die Arbeitgeberseite unannehmbare Angebote macht.

Es ist Zeit, zusammenzuhalten. Zeit, um Wertschätzung, Respekt und Anerkennung einzufordern. Zeit, für gute Ausbildungsvergütungen und faire Ausbildungsbedingungen bei der DAK-G zu kämpfen. Hier geht es um unsere Zukunft. Und wir finden, da sollten wir ein Wörtchen mitreden.

Deswegen: Tarifrebellion bei der DAK-G!

  • Tarif sorgt für Gerechtigkeit!
  • Tarif bringt Lebensqualität!
  • Tarif heißt sichere Zukunft!
  • Tarif kommt von ver.di!

Unsere Forderungen bei der DAK-G:

  • bessere Ausbildungsqualität und sichere Chancen auf Übernahme
  • mehr Geld, mehr Urlaub, mehr Freizeit
  • gleiches Geld für gleiche Arbeit, auch in der Ausbildung

Nur ver.di-Mitglieder können Tarifverträge mitgestalten! Schließt euch der Tarifrebellion an und kämpft mit uns!

Dafür kämpfen wir diesen Advent:

Wir, die Tarifrebell*innen, wünschen euch einen schönen zweiten Advent! Passt auf euch auf und bleibt gesund!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Tarif sorgt für Gerechtigkeit (06.12.2021)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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Tarifvertrag zur Altersteilzeit

Auch in der Bundesagentur für Arbeit gibt es nun die Möglichkeit zur Altersteilzeit.

Jung gebliebene Seniorin sitzt auf der Couch und blickt zufrieden auf ihr Notebook
Tarifergebnis: Altersteilzeit auch bei der Bundesagentur für Arbeit (Bild: insta_photos, shutterstock.com)

Ab dem 01. Januar 2022 können Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vereinbaren. Diesem Ergebnis sind Tarifverhandlungen zwischen ver.di und der BA vorausgegangen.

Die ver.di-Tarifkommission hat dem Abschluss dieses Tarifvertrages in der letzten Sitzung zugestimmt. Der Beschluss des Vorstandes der BA steht noch aus.

Konkret können Beschäftigte diesen Antrag stellen, sobald sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit (ATZ) mindestens 1.080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben. Zeitgleich können bis zu 2,5 Prozent der Beschäftigten in ATZ sein.

Bis zu fünf Jahre Altersteilzeit

Durchschnittlich wird für die ATZ die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt entweder im sogenannten Blockmodell (erste Hälfte der ATZ wie bisher und zweite Hälfte Freistellung) oder durchgängig in Form einer Teilzeitarbeit.

Die Altersteilzeit kann längstens für fünf Jahre vereinbart werden. Die Höhe aller Gehaltsbestandteile entspricht der dann individuell neu vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit und wird um 20 Prozent aufgestockt (Entgeltaufstockung).

So geht es weiter

Sobald auch der Vorstand der BA dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat, wird der Text des Tarifvertrages redaktionell fertiggestellt, unterzeichnet und soll zum 01. Januar 2022 in Kraft treten. ver.di hat mit der BA vereinbart, dass interessierte Beschäftigte vor Abschluss eines Altersteilzeit-Vertrages auf Wunsch ein umfassendes Beratungsangebot erhalten.

Außerdem gibt es Neues zur Jahressonderzahlung und zum Tarifvertrag Digitalisierung. 

Download: ver.di-Tarifinfo Bundesagentur für Arbeit | Tarifvertrag zur Altersteilzeit (01.11.2021)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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