Zuschuss fällig, DAK-Gesundheit kommt ihrer Verpflichtung bisher nicht nach
Keine Zeit verlieren und JETZT den Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend machen! (Foto: Ekaterina Bolovtsova, pexels.com)
Seit 01. Januar 2022 besteht laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrAVG) auch für Altvereinbarungen vor 2019die Verpflichtung für Arbeitgeber*innen, 15 Prozent des umgewandelten Betrages als Zuschuss weiterzugeben.
Seit Anfang des Jahres liegen ver.di mehrere Anfragen vor, warum die DAK-G hierzu nicht tätig wird und diesen gesetzlichen Anspruch nicht umsetzt.
Der Tarifvertrag der DAK-G regelt in § 40 die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und schreibt dabei als Durchführungsweg die Direktversicherung vor. Diesen Durchführungsweg hat das Gesetz nicht ausgenommen (§§ 1a Abs. 1a, 26a BetrAVG).
Beschäftigte der DAK-G sollten jetzt handeln!
Wir sind seit langer Zeit dabei, die Erledigung des gesetzlichen Anspruchs mit der Arbeitgeberin zu klären. Um jedoch keine Ansprüche zu verlieren, empfehlen wir jetzt, den Anspruch geltend zu machen – vor Ablauf der halbjährigen Gültigkeit der gesetzlichen Regelung. Gemäß § 49 DAK-G-Tarifvertrag müssen nämlich Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.
Dazu reicht es, wenn Beschäftigte, die Entgeltumwandlungen vereinbart haben, persönlich an die Personalabteilung schreiben, dass sie die 15 Prozent des umgewandelten Betrages aus der Entgeltumwandlung rückwirkend zum Januar 2022 geltend machen.
In unserer Tarifinfo findet ihr einen Textvorschlag zur Geltendmachung:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Corona-Prämie für Beschäftigte der DAK-Gesundheit (DAK-G) ist auf dem Weg
singkham, depositphotos.com
Was heute, am 08. März 2022, schon klar ist: Die Corona-Prämie kommt! Sie wird noch in diesem Monat ausgezahlt. Und auch die vielen Teilzeitbeschäftigten bei der DAK-Gesundheit (DAK-G) bekommen die volle Summe!
03/2022: Corona-Prämie
Der Stand der Beschäftigung zum Auszahlungszeitpunkt im März 2022 bestimmt die Höhe der einmaligen Sonderzahlung:
1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8
750 Euro ab Vergütungsgruppe 9
200 Euro für alle Azubis
04/2022: Erstes Gehaltsplus
Im April 2022 gibt es:
2,6 Prozent mehr Gehalt für Beschäftigte
40 Euro mehr für Auszubildende
2022/2023: ver.di-Vorteil bei der DAK-G
ver.di-Mitglieder bekommen in 2022 und 2023 je einen freien Tag zusätzlich zum bekannten ver.di-Bildungstag.
Dazu braucht es – wie immer bei einer solchen Regelung – den Nachweis der ver.di-Mitgliedschaft: Entweder ihr fordert diese Bescheinigung über euren ver.di-Bezirk an oder ihr ladet sie euch im ver.di-Servicecenter selbst herunter.
Um in den Genuss der beiden freien Tage zu kommen, kann bei der DAK-G die Mitgliedschaft bis zum letzten Arbeitstag im April nachgewiesen werden, also bis zum 29. April 2022 bzw. 28. April 2023. Einzelfälle, wie z. B. langwierige Erkrankungen, sind in Klärung.
Und nicht nur dafür ist es gut, ver.di-Mitglied zu sein: Der Verlauf der Tarifrunden in der Sozialversicherungsbranche zeigt mittlerweile, dass nur mit einer starken ver.di ein erfolgreicher Tarifabschluss wie in der DAK-G gelingt!
Maßregelungsklausel
Es gibt weder Gehaltsabzug für die Streikteilnahme – unabhängig davon, an wie vielen Tagen gestreikt wurde – noch sonstige Konsequenzen. Dies ist einmalig in der Landschaft und sehr klar geregelt!
KiG: Kostenübernahme bei der DAK-G
Auch das steht bereits fest: Ab dem 01. Januar 2022 werden auszubildenden Kaufleuten im Gesundheitswesen (KiG) die Kosten für Lehrmaterial, Fahrt und Unterbringung übernommen.
Zum Abschluss der Redaktionsverhandlungen informieren wir ausführlich zu allen weiteren Fragen.
Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Mitgliederbefragung ebnet den Weg zum Tarifabschluss bei der DAK-Gesundheit
Ihr habt euch entschieden – für 100 % Tarif! (Bild: hemul75, depositphotos.com)
94,9 Prozent aller teilnehmenden ver.di-Mitglieder haben das Tarifergebnis bei der DAK-Gesundheit befürwortet! Mit diesem klaren Ergebnis der Mitgliederbefragung hat die ver.di-Tarifkommission am 16. Februar 2022 dem Verhandlungsergebnis abschließend zugestimmt.
Zeitgleich hat auch die Arbeitgeberseite grünes Licht gegeben und wird das Ergebnis umsetzen.
Im März 2022 gibt es somit:
einmalig 1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8 (VG 8)
einmalig 750 Euro für alle Beschäftigten ab der VG 9
2,6 Prozent mehr Tabellenentgelte, Steigerungs- und Aufrückungsbeträge, Nachtdienst- und Schichtzulagen
40 Euro mehr für Auszubildende
Wer spätestens zum letzten Werktag am Freitag, 29. April, seine ver.di-Mitgliedschaft gegenüber der Arbeitgeberseite nachweist, bekommt durch die ver.di-Vorteilsregelung einen zusätzlichen freien Tag für 2022.
Im November 2022:
80 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle in den ersten fünf Beschäftigungsjahren (inkl. Azubis)
100 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle ab dem sechsten Beschäftigungsjahr
Im April 2023:
weitere 1,4 Prozent mehr Tabellenentgelte, Steigerungs- und Aufrückungsbeträge, Nachtdienst- und Schichtzulagen
weitere 40 Euro mehr für Auszubildende
Wer spätestens zum letzten Werktag am Freitag, 28. April, seine ver.di-Mitgliedschaft gegenüber der Arbeitgeberseite nachweist, bekommt durch die ver.di-Vorteilsregelung einen zusätzlichen freien Tag für 2023.
Im November 2023:
100 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle
Laufzeit: 24 Monate
01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023
Alle Details zum Tarifergebnis inkl. Mitgliedervorteilsregelung, Gesundheitsförderung, Zulagenzahlung für höherwertige Tätigkeiten sowie alle Zusatzregelungen für Auszubildendefindet ihr in unserer vorherigen Meldung!
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Nach langwierigen Verhandlungen haben wir bei der DAK-G nun ein Ergebnis!
Die Tarifkommission hat zugestimmt, jetzt seid ihr als unsere Mitglieder gefragt! (Bild: DmitryPoch, pixabay.com)
Nach mehreren unannehmbaren „Angeboten“ in der Tarifrunde mit der DAK-Gesundheitkonnten wir am 26. Januar 2022 in der dritten Verhandlungsrunde endlich ein Ergebnis abschließen.
Im Verlauf der Verhandlungen kam es immer wieder zu fast unvorstellbaren Vorschlägen der Arbeitgeberseite. Wenn die Arbeitgeberseite in der dritten Verhandlungsrunde plötzlich sechs Leermonate fordert und sich sonst in 0,1- bis 0,2-Prozent-Schritten bewegt, hat das mit Wertschätzung nichts zu tun!
Wie selbstverständlich verwies der DAK-G-Vorstand erneut auf die großzügige Homeoffice-Regelung, die bereits ein massives Entgegenkommen in Richtung der Belegschaft darstelle. Daher sei unsere Forderung nach mehr Geld nicht nachvollziehbar.
Streckenweise waren die Fronten so verhärtet, dass die ver.di-Tarifkommission bereits abreisen wollte, um erneut zu Streikmaßnahmen aufzurufen. Nach harten Verhandlungen wurde schließlich doch ein Ergebnis erzielt.
Das Ergebnis für die Beschäftigten der DAK-G
März 2022: Einmalzahlung für alle Beschäftigten (inkl. Teilzeit) und Azubis
auf 80 Prozent in 2022 vor dem sechsten Beschäftigungsjahr (100 Prozent ab dem sechsten Jahr)
auf 100 Prozent für alle in 2023
Maßregelungsklausel
Trotz aller Unkenrufe: Für alle an den Streikmaßnahmen Beteiligten wird es auch dieses Mal keinen Gehaltsabzug und keine negativen Konsequenzen geben!
Gesundheitsförderung
Der Vorstand stockt die Gelder für die Gesundheitsförderung um rund eine Million Euro auf. In 2023 werden die bisherigen Inanspruchnahmen und die Rahmenbedingungen aus dem Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz gemeinsam mit ver.di evaluiert und ausgewertet.
Zulagenzahlung für höherwertige Tätigkeiten
Bei Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit von mehr als drei Wochen erhalten die Betroffenen eine persönliche Zulage in Höhe der Aufrückungszulage bis zur Vergütungsgruppe der zu vertretenden Tätigkeit.
Zusätzliche Regelungen für Auszubildende
Übernahme und Prüfungsvorbereitung
Tarifliche Übernahmeregelung
Prüfungsvorbereitung – ohne Notenklausel! Sofern Azubis durch die zuständige Stelle zur vorgezogenen Abschlussprüfung zugelassen werden, haben sie Anspruch auf alle internen Unterstützungsleistungen.
Endlich! Kostenübernahme in der Ausbildung KiG
Auszubildende Kaufleute im Gesundheitswesen (KiG) bekommen eine Kostenerstattung für:
Fachliteratur und Druckerpauschale
Fahrtkosten für Hin- und Rückweg zur Berufsschule in Höhe der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse, sofern die Fahrtkosten zusätzlich entstehen
Übernachtungskosten, sofern es keine Erstattungsmöglichkeiten über andere Kostenträger gibt (z. B. Kommune oder Bundesländer)
Detaillierte Infos zur Umsetzung folgen!
Die ver.di-Tarifkommission hat das Ergebnis ausführlich diskutiert und ihre Zustimmung erteilt. Im nächsten Schritt werden nun alle ver.di-Mitglieder online befragt. Dazu bekommt ihr in der kommenden Woche einen Link und seid herzlich zum Mitmachen eingeladen!
In den nächsten Tagen kommen weitere ausführliche Informationen. Auf Landesebene wird es Einladungen zu verschiedenen virtuellen Veranstaltungen geben.
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Mehrere tausend Beschäftigte der DAK-G legten heute bundesweit die Arbeit nieder.
Warnstreiks für 100 % Tarif: ein leerer Schreibtisch im Servicezentrum der DAK-G in Berlin-Tempelhof(Bild: ver.di)
In der Entgelt-Tarifrunde bei der DAK-Gesundheit hat sich die Lage verschärft: Am Montag, den 24. Januar 2022, kam es zu bundesweiten Warnstreiks. Und das ist erst der Anfang!
Das erste Angebot der Arbeitgeberseite war völlig inakzeptabel. Speziell die veranschlagten Leermonate gehen gar nicht, ebenso wenig wie eine sage und schreibe dreijährige Laufzeit. Das zeigt keinerlei Respekt oder Wertschätzung gegenüber der Leistung der Beschäftigten!
Zumal die Belastung in Corona-Zeiten noch höher geworden ist, daran ändert auch die Verlegung ins Homeoffice nichts, im Gegenteil! Der Dank dafür ist dieses geradezu unterirdische Angebot… Uns bleibt daher nichts anderes übrig, als die Gangart zu verschärfen.
Wir machen jetzt Druck!
Direkt vor den nächsten Verhandlungsterminen (morgen und übermorgen, 25./26. Januar) fanden am heutigen Montag quer durchs Land zahlreiche Warnstreiks und Aktionen statt. Sowohl online im Homeoffice als auch vor Ort in den Betrieben legten mehrere tausend Beschäftigte die Arbeit nieder.
Und das ist erst der Anfang: Wenn wir kein besseres Angebot vorgelegt bekommen, werden wir zu weiteren und noch größeren Streiks mobilisieren!
Aktive bei der DAK-G in Aktion
Hier findet ihr reichlich Bildmaterial unserer Aktiven aus den Landesbezirken – von der virtuellen Streikversammlung bis zu örtlichen Streikfotos aus den Geschäftsstellen:
Streikende im Servicezentrum Berlin-Tempelhof Leerer Schreibtisch im Servicezentrum Tempelhof Digitales Streiklokal der Landesbetriebsgruppe Nord Streikende vor der DAK-G SchwerinLeere Plätze in Berlin und BrandenburgStatt Beschäftigte heute nur WarnstreikschriftenStreikende ver.di-Aktive in NiedersachsenVirtueller Streik in Hessen und Rheinland-Pfalz Virtueller Streik in Hessen und Rheinland-PfalzStreikende der DAK-G in HamburgAuch die Azubis in Hamburg waren dabei!Streikaktion bei der DAK-G in HamburgStreikende bei der DAK-G im Servicezentrum GöttingenDigitaler Warnstreik auch in BayernBundesweite Warnstreiks bei der DAK-G am 24.01.2022 (Großansicht per Klick)
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Dritte Verhandlungsrunde mit der DAK-Gesundheit am 25. und 26. Januar
Achtung: Warnstreiks voraus, achtet auf die Infos vor Ort! (Bild: Andrea Piacquadio, pexels.com)
Das neue Jahr startet spannend: Die Tarifrunde zur Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen bei der DAK-Gesundheit geht in die entscheidende Phase!
Wir liefern euch einen Überblick zur Ausgangslage für die dritte Verhandlungsrunde bei der DAK-G am 25. und 26. Januar 2022.
Das sogenannte „Angebot“ der Arbeitgeberseite
Zur Entgelterhöhung:
1,5 Prozent mehr ab 01. Januar 2022
1,2 Prozent mehr ab 01. April 2023
1,2 Prozent mehr ab 01. April 2024
Einmalzahlung von 120 Euro in 2022
Für die Azubis:
40 Euro mehr ab 01. Januar 2022
40 Euro mehr ab 01. Januar 2023
1,2 Prozent mehr ab 01. April 2024
Einmalzahlung von 40 Euro in 2022
Die Arbeitgeberseite möchte eine Laufzeit von drei (!) Jahren!
Für das Weihnachtsgeld soll es in den ersten fünf Beschäftigungsjahren weiterhin eine Differenzierung von 60 bis 80 Prozent geben.
Kein Angebot gab es für die Forderungen der ver.di-Vorteilsregelung sowie für die Verbesserung der Gesundheitsförderung.
RESPEKT beinhaltet auch den Abschluss eines guten Entgelt-Tarifvertrages. Davon sind wir noch weit entfernt!
Unsere Forderungen für die DAK-G beinhalten:
5,9 Prozent mehr für Beschäftigte, mindestens 200 Euro
150 Euro mehr für Auszubildende
100 Prozent Weihnachtsgeld für alle
Abschluss einer ver.di-Vorteilsregelung
Verbesserung der Gesundheitsförderung
Übernahme der Bildungs-, Reise- und Unterbringungskosten für Auszubildende
Wir fordern eine Laufzeit von zwölf Monaten!
Das heißt: Bis zu einem gemeinsamen Tarifabschluss liegen wir noch sehr weit auseinander. Klar ist auch: Weder der Weihnachtsmann hat unsere Forderungen erfüllt, noch wird es der Osterhase tun. Deshalb müssen wir jetzt selbst handeln!
Warnstreiks sind in Vorbereitung: Achtet bitte auf die Informationen in der nächsten Woche und beteiligt euch!
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Von einem guten Tarifvertrag profitieren alle bei der DAK-G!
Wir fordern 100 % Weihnachtsgeld, unabhängig von der Beschäftigungsdauer.(Bild: Bru-nO, pixabay.com)
Weihnachtszeit – und wieder haben nicht alle Beschäftigten ein volles Weihnachtsgeld bekommen. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Deshalb muss damit Schluss sein!
Vom Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz profitieren viele – aber viele eben auch nicht, was am System liegt. Von einem Tarifvertrag müssen aber alle profitieren können. Deshalb wollen wir eine Lösung dazu finden.
Wir fordern Respekt und dazu gehört:
Weihnachtsgeld für alle
Klärung der Problematik zur Inanspruchnahme des Gesundheitsschutz-Tarifvertrags
Bedeutet: Zum vierten Advent fordern wir 100 Prozent Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten, unabhängig von der Beschäftigungsdauer!
Dafür kämpfen wir bei der DAK-G außerdem in diesem Advent:
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Wir fordern Respekt für unsere Arbeit bei der DAK-Gesundheit!
100 % Tarif: Für ver.di-Mitglieder muss MEHR drin sein!(Bild: Rangizzz, depositphotos.com)
Wir fordern Respekt für unsere Arbeit und erwarten vom Vorstand der DAK-Gesundheit den Abschluss einer Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder!
ver.di-Vorteilsregelungen, wie z. B. Beschäftigungssicherung, Bildungstage und Sonderzahlungen, wurden bereits in der Vergangenheit tarifvertraglich vereinbart. Eine Blockadehaltung in dieser Frage ist inakzeptabel!
Es ist die Entscheidung des Vorstands, dass die tarifvertraglichen Leistungen allen Beschäftigten zugute kommen. Gesetzlich wäre das nicht notwendig, weil die ver.di-Tarifverträge nur für Mitglieder gelten!
Also, lieber Vorstand: Jetzt eine Vorteilsregelung vereinbaren, statt das Geld an Bain, BCG oder McKinsey zu überweisen!
Zum dritten Advent fordern wir Respekt für die Arbeit der ver.di-Mitglieder, die dafür sorgen, dass es überhaupt Tarifverhandlungen und damit gute Tarifverträge gibt!
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
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Bei der DAK-Gesundheit fordern wir gleiches Geld für gleiche Arbeit!
Wir machen uns stark für eine bessere Ausbildungsqualität und sichere Chancen auf Übernahme! (Bild: fizkes, shutterstock.com)
Warum uns die ver.di-Tarifverhandlungen bei der DAK-G interessieren sollten? Weil unsere Wohnungen, der Sprit, die Bahncard und unser Lieblingsrestaurant immer teurer werden, während sich unsere Vergütung nicht bewegtund die Arbeitgeberseite unannehmbare Angebote macht.
Es ist Zeit, zusammenzuhalten. Zeit, um Wertschätzung, Respekt und Anerkennung einzufordern. Zeit, für gute Ausbildungsvergütungen und faire Ausbildungsbedingungen bei der DAK-G zu kämpfen. Hier geht es um unsere Zukunft. Und wir finden, da sollten wir ein Wörtchen mitreden.
Deswegen: Tarifrebellion bei der DAK-G!
Tarif sorgt für Gerechtigkeit!
Tarif bringt Lebensqualität!
Tarif heißt sichere Zukunft!
Tarif kommt von ver.di!
Unsere Forderungen bei der DAK-G:
bessere Ausbildungsqualität und sichere Chancen auf Übernahme
mehr Geld, mehr Urlaub, mehr Freizeit
gleiches Geld für gleiche Arbeit, auch in der Ausbildung
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Unsere erste Forderung für die Beschäftigten der DAK-G lautet nach wie vor:
Erhöhung der Gehälter um 5,9 Prozent, mindestens um 200 Euro
Das bisherige Angebot von 1,5 Prozent für 15 Monate, 1,2 Prozent für zwölf Monate und 1,2 Prozent für neun Monate plus 120 Euro ist nicht annehmbar!
Es geht um Respekt – für die geleistete Arbeit, für die Herausforderungen in der Zukunft!
Warum mindestens 200 Euro? Damit stärken wir insbesondere die niedrigeren Vergütungsgruppen und stellen sicher, dass alle Beschäftigten mindestens 200 Euro mehr Geld bekommen.
Wir wünschen euch allen eine schöne Adventszeit!
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