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MD Tarifgemeinschaft: Forderungen beschlossen

Wir sind startklar für die Tarifrunde zur Entgelterhöhung 2022!

Vielen Dank für eure Beteiligung an der Mitgliederbefragung! (Bild: luismolinero, depositphotos.com)

Nach Auswertung der Mitgliederbefragung und intensiver Diskussion hat die ver.di-Tarifkommission die Forderungen für die Tarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) beschlossen.

Grundlage für die Forderungen sind die angegebenen Werte sowie die ergänzenden Anforderungen in der Befragung zu den Themen Inflationsausgleich und die Betroffenheit der unteren Vergütungsgruppen, v. a. Service- und Pflegekräfte.

Das sind unsere Forderungen

  • Erhöhung der Vergütungen um 7,5 Prozent mit einer sozialen Komponente bis einschließlich zur Vergütungsgruppe 7
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro
  • Verlängerung der Altersteilzeit und Ausdehnung auf alle Vergütungsgruppen
  • drei zusätzliche freie Tage nur für ver.di-Mitglieder (Vorteilsregelung)
  • Anhebung der km-Pauschale auf mindestens 0,60 Euro je km

Was heißt „soziale Komponente“?

Da sich die hohe Inflation vor allem in den unteren Vergütungsgruppen belastend auswirkt, ist die soziale Komponente für uns wichtig. Das heißt, dass in unserer Forderung bis einschließlich Vergütungsgruppe 7 ein höheres Ergebnis stehen muss.

Dazu Beispiele mit einfachen Zahlen:

Gibt es eine Erhöhung von sieben Prozent, so würde diese für die Vergütungsgruppen 8 bis 16 berechnet; für die VG 7 würden z. B. dann 8,5 Prozent fällig, für die VG 6 neun Prozent.

Eine andere Möglichkeit wären Mindestbeträge. An diesem Beispiel bei sieben Prozent für die Vergütungsgruppen 8 Stufe 1 bedeutet dies eine Erhöhung um 282,87 Euro. Die soziale Komponente für die VG 7 müsste dann mindestens 350 Euro betragen.

Ausbildungsvergütungen

Die Forderung von 150 Euro Anhebung entspricht lediglich einer Anpassung auf das Vergütungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen und berücksichtigt auch hier die Inflation.

ver.di-Vorteilsregelung

Das Ergebnis der Befragung ist hierzu sehr eindeutig: Knapp 80 Prozent haben sich für eine Vorteilsregelung ausgesprochen.

Anhebung der km-Pauschale

Nachdem es bisher trotz mehrfacher Zusagen nicht zu entsprechenden Dienstvereinbarungen gekommen ist, halten wir die tarifliche Regelung für dringend erforderlich.

Weitere Anforderungen aus der Befragung

Da es sich um eine reine Entgeltrunde handelt, wurden hierzu die oben genannten Forderungen beschlossen. Auf alle weiteren Themen, die sich aus der Befragung der Mitglieder ergeben, werden wir in einer gesonderten Info eingehen.

Wir bedanken uns für die ausführlichen Rückmeldungen und die Beteiligung an der Befragung!

Einladung zum ver.di-Talk

Um die Tarifrunde und die Forderungen zu diskutieren und Fragen zu beantworten, laden wir alle Beschäftigten zum ersten ver.di-Talk auf WebEx am Mittwoch, den 29. Juni, von 17 bis 18 Uhr ein. Der Link dazu wird gesondert verschickt. Nutzt die Möglichkeit und bringt euch ein!

Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

MD Tarifgemeinschaft | Forderungen beschlossen (10.06.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-G: Anspruch auf Entgeltumwandlung hakt

Zuschuss fällig, DAK-Gesundheit kommt ihrer Verpflichtung bisher nicht nach

Keine Zeit verlieren und JETZT den Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend machen! (Foto: Ekaterina Bolovtsova, pexels.com)

Seit 01. Januar 2022 besteht laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrAVG) auch für Altvereinbarungen vor 2019 die Verpflichtung für Arbeitgeber*innen, 15 Prozent des umgewandelten Betrages als Zuschuss weiterzugeben.

Seit Anfang des Jahres liegen ver.di mehrere Anfragen vor, warum die DAK-G hierzu nicht tätig wird und diesen gesetzlichen Anspruch nicht umsetzt.

Der Tarifvertrag der DAK-G regelt in § 40 die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und schreibt dabei als Durchführungsweg die Direktversicherung vor. Diesen Durchführungsweg hat das Gesetz nicht ausgenommen (§§ 1a Abs. 1a, 26a BetrAVG).

Beschäftigte der DAK-G sollten jetzt handeln!

Wir sind seit langer Zeit dabei, die Erledigung des gesetzlichen Anspruchs mit der Arbeitgeberin zu klären. Um jedoch keine Ansprüche zu verlieren, empfehlen wir jetzt, den Anspruch geltend zu machen – vor Ablauf der halbjährigen Gültigkeit der gesetzlichen Regelung. Gemäß § 49 DAK-G-Tarifvertrag müssen nämlich Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.

Dazu reicht es, wenn Beschäftigte, die Entgeltumwandlungen vereinbart haben, persönlich an die Personalabteilung schreiben, dass sie die 15 Prozent des umgewandelten Betrages aus der Entgeltumwandlung rückwirkend zum Januar 2022 geltend machen.

In unserer Tarifinfo findet ihr einen Textvorschlag zur Geltendmachung:

Tarifinfo DAK-G: Entgeltumwandlung (01.06.2022)

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