Die voraussichtliche abschließende Verhandlungsrunde der gkvi findet am 17. und 18. November statt!
Am 20 und 21. Oktober fand eine weitere Verhandlung in der diesjährigen Tarifrunde mit der gkvi in Wuppertal statt.
Die Verhandlungen waren von einer konstruktiven Atmosphäre und beidseitigem Einigungswillen geprägt.
In den wesentlichen Eckpunkten zur Gehaltssteigerung für die Beschäftigten und Auszubildenden der gkvi war am Ende des Tages ein mögliches Verhandlungsergebnis in Sicht.
Die nächste – voraussichtliche abschließende – Entgeltverhandlungsrunde findet am 17. Und 18. November statt.
ver.di wird ihre Mitglieder in einer bundesweiten digitalen Mitgliederversammlung zum aktuellen Verhandlungsstand und dessen Details informieren.
Deine Meinung ist gefragt!
Nutze die Chance, mit der Tarifkommission vor der nächsten Verhandlung den Zwischenstand zu diskutieren und Entscheidungen mitzubestimmen!
Bundesweite digitale ver.di-Mitgliederversammlung am 09. November, ab 14 Uhr! Die Einladung mit den Zugangsdaten erfolgt persönlich per Email in den nächsten Tagen .
Falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden und mit vereinten Kräften Tarifverträge und dringend benötigte Tariferhöhungen erzielen!
Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des beschlossenen dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Danach sind bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeberseite bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Daher ist sie aus Sicht der Gewerkschaft auch innerhalb der Laufzeit des aktuellen Vergütungstarifvertrages möglich.
Wie in unserem letzten Tarifinfo angekündigt, haben wir im Rahmen der stattfindenden Tarifverhandlungen zu Zeitwertkonto und ortsflexiblem Arbeiten diese Prämienzahlung bei der Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) auf die Tagesordnung gesetzt.
Aufgrund der aktuellen Energiekrise und steigender Inflation sollte auch die TGAOK Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten wahrnehmen und von der Möglichkeit einer zusätzlichen Zahlung Gebrauch machen.
In den Verhandlungen hat die TGAOK zwar Verständnis geäußert und ist sich der Ängste und Sorgen ihrer Beschäftigten bewusst. Allerdings sehen sie sich aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Kassen und negativen Finanzprognosen außerstande, derzeit zusätzliche Zahlungen an die Beschäftigten vorzusehen. Dennoch erklärte sich die Arbeitgeberseite bereit, im Gespräch und Dialog mit ver.di zu bleiben.
Wir bleiben dran!
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:
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10,5 Prozent, mindestens 500 Euro – dafür brauchen wir eure Unterstützung!
Die ver.di-Tarifkommission für die Bundesagentur für Arbeit (TK-BA) hat die Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2023 mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2022 beschlossen.
Dem vorausgegangen war eine breit angelegte Meinungsbildung. Immer teurere Lebensmittel und explodierende Preise bei Abschlagszahlungen für Strom und Gas waren das zentrale Thema. Auch Beschäftigte bei der Bundesagentur für Arbeit wissen nicht mehr, wie sie die Kosten stemmen können. Die Erwartungshaltung an die Tarifrunde ist groß und ein guter Kompromiss musste gefunden werden.
Es war eine leidenschaftliche und intensive Debatte. Am Ende hat die ver.di-Tarifkommission der BA einstimmig beschlossen, sich der Forderung für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen anzuschließen.
Unsere Forderungen auf einen Blick
Um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro monatlich sollen die Tabellenentgelte steigen.
Nachwuchskräfte sollen 200 Euro mehr bekommen.
Laufzeit: zwölf Monate
Gefordert wird außerdem die unbefristete Übernahme von Nachwuchskräften nach erfolgreicher Ausbildung – in Zeiten von Fachkräftemangel eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Die TK-BA erwartet darüber hinaus die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit und fordert die BA auf, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen zu übertragen.
Einkommen sichern
Auf weitere Themen hat die TK-BA bei ihrem Forderungsbeschluss bewusst verzichtet. So zum Beispiel auf Forderungen zur Arbeitszeitverkürzung, die schon in der Tarifrunde 2020 eine Rolle spielen sollten. Zuerst kam Corona dazwischen, nun die Herausforderungen durch die außergewöhnlichen Preissteigerungen. In diesen Zeiten hoher Inflation ist die Sicherung der Einkommen das zentrale Ziel in der Tarif- und Besoldungsrunde.
Rasant steigende Preise muss man mit dauerhaften Tarifsteigerungen beantworten, insbesondere für diejenigen, die nicht so hohe Einkommen haben.
Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di
Auch die Beschäftigten bei der BA haben ein Recht auf verlässliche und dauerhafte Sicherung ihrer Einkommen. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass sie mit ihren umfangreichen und vielfältigen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger da sind. Nun geht es darum, Stärke zu zeigen, viele Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, um die gemeinsame Forderung auch erfolgreich durchzusetzen.
Klar ist: Wer in außergewöhnlichen Zeiten eine hohe Forderung stellt, muss auch bereit und in der Lage sein, Außergewöhnliches zu leisten.
Das Flugblatt zu unseren Forderungen findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!
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Tarifverhandlungen mit der AOK zu „Neue Arbeitswelten“ treten auf der Stelle
Im November 2021 hatten ver.di und die Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) eine Vereinbarung zum Tarifvertrag „Neue Arbeitswelt“ unterzeichnet. Wir berichten zum aktuellen Stand.
der Tarifvertrag Veränderungsprozesse (u. a. mit den Maßnahmen zu Arbeitsplatzsicherung, Eingruppierungsschutz, Mobilitätszuschuss)
der § 6a Qualifizierung im BAT/AOK-neu
Das Dokument enthält außerdem die Vereinbarung, die noch fehlenden Tarifbausteine im Anschluss an die Entgeltrunde zu verhandeln:
flexible Arbeitsortmodelle (tarifvertragliche Regelungen und deren nähere Ausgestaltung durch Betriebs-/Dienstvereinbarung) und
Zeitwertkonto (in eigenem Tarifvertrag)
Die Auftaktverhandlung zu diesen Themen fand am 8. Juli 2022 statt, je eine weitere Runde im August und im September.
Aktueller Stand
Zeitwertkonto
Nach wie vor konnten wir insbesondere zu den folgenden Punkten mit der TGAOK keine Einigung erzielen:
Dynamisierung des Zeitwertkontos
tarifliche Ansprüche während der Freistellung
Flexible Arbeitsortmodelle
Der grundsätzliche Dissens zwischen Arbeitgeberseite und ver.di besteht in der erforderlichen tariflichen Ausgestaltungsbreite und -tiefe.
Die ver.di Bundesstarifkommission will bundesweit einheitliche Mindest-/Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten zu Telearbeit/mobiler Arbeit, egal wo sie beschäftigt sind. Auf dieser für alle gleichen Basis soll die weitere Ausgestaltung auf Personalrats-/Betriebsratsebene erfolgen (Details siehe unten bei unseren Forderungen).
Die TGAOK will im Tarifvertrag lediglich eine sogenannte Öffnungsklausel vereinbaren, die sämtliche Regelungen den Betriebsparteien vor Ort überlässt. Aufgabe der ver.di als Tarifvertragspartei ist aber auch, den BAT/AOK-neu an aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der Arbeitsbedingungen anzupassen sowie Rechte und Pflichten von Einzelnen im Tarifvertrag zu sichern.
Wir wollen gleiche Arbeitsbedingungen und Beschäftigtenschutz für ALLE!
Unsere Forderungen zu bundesweiten Mindestbedingungen und Grundsätzen im Tarifvertrag bei mobiler Arbeit, Telearbeit/Homeoffice:
einheitliche Definitionen der verschiedenen Arbeitsformen (im Betrieb, Telearbeit/alternierende Telearbeit, mobile Arbeit)
Telearbeit/mobile Arbeit für die Beschäftigten freiwillig bzw. im Einvernehmen
Sicherstellung von Arbeitsplatzausstattung und Ergonomie im jeweiligen Arbeitsmodell
Arbeitgeberseite trägt Kosten für Arbeitsmittel und bei Telearbeit für die Arbeitsplatzausstattung
Schadenshaftung der Beschäftigten beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Gewährleistung des Beschäftigtendatenschutzes
Betriebsrisiko bei Arbeitsverhinderung infolge nicht selbst verursachter Störung trägt Arbeitgeberseite
Regelungen zu Arbeitszeit und Erreichbarkeit für alle Arbeitsformen
Auf Dienst-/Betriebsvereinbarungsebene sind u. a. sicherzustellen bzw. zu regeln:
Rückkehrrecht der Beschäftigten
keine Verhaltens-/Leistungskontrolle bei den Beschäftigten
keine Benachteiligungen (z. B. bei beruflicher Fortentwicklung)
erforderliche Maßnahmen gegen Entgrenzung der Arbeitszeit getroffen
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Erhöhung der Tabellenvergütung für Beschäftigte um einen Festbetrag von 175 Euro
Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 50 Euro
Erhöhung des Sockelbetrags zur variablen Vergütung (Ergebnisbeteiligung) von 3.100 Euro auf 3.275 Euro
einheitlichen steuer-/abgabenfreien Einmalzahlung in 2023
Weiteres Feedback gab es zu:
Mitgliedervorteilsregelung – ggf. nach Betrachtung im Gesamtpaket
Verkürzung der Wochenarbeitszeit – abgelehnt
Neufassung des Altersteilzeittarifvertrages – Aufnahme von Verhandlungen in 2023
Zum Vergleich unsere Forderungen bei der gkvi
Erhöhung der Tabellenvergütungen für Beschäftigte um 7,0 Prozent, mindestens 350 Euro
Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 120 Euro
Erhöhung des Sockelbetrags (Ergebnisbeteiligung) von 3.100 Euro auf 4.000 Euro
Weiter erwarten wir für die gkvi-Beschäftigten:
eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit
eine Mitgliedervorteilsregelung in Form eines arbeitsfreien Tages pro Jahr
die Neufassung des Tarifvertrages für den gleitenden Übergang in die Rente (Altersteilzeit), insbesondere mit der Option auf Altersteilzeit ab dem 57. Lebensjahr
Zu der (von der Bundesregierung eröffneten) Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Zahlung haben wir klargestellt, dass die angebotene Einmalzahlung nicht mit einer linearen Gehaltserhöhung verrechnet werden darf, sondern zusätzlich zu vereinbaren ist. Da aktuell noch keine verbindlichen Rahmenbedingungen der Bundesregierung vorliegen, werden konkrete tarifliche Ausgestaltungsmöglichkeiten in der nächsten Runde weiter erörtert.
Für die ver.di-Tarifkommission ist die angebotene Gehaltserhöhung (plus 175 Euro in VG 8 Stufe 3 ergeben lediglich 3,1 Prozent) in Anbetracht der hohen Inflationsrate noch völlig unzureichend!
Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20. und 21. Oktober 2022 in Wuppertal statt.
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