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BITMARCK: Sieht so Wertschätzung aus?

Zweite Runde bei der BITMARCK und immer noch kein neues Angebot

Es ist zum Haare raufen: Kein neues Angebot vom Arbeitgeber! (Bild: David Garrison, pexels.com)

In der zweiten Verhandlungsrunde bei BITMARCK am 08. Februar 2022 haben wir mit der Arbeitgeberseite ausführlich unsere Forderungen zur Erhöhung der Entgelte diskutiert.

Dabei haben die Arbeitgeber ihrerseits eine Laufzeit von 24 Monaten gefordert. Wir haben deutlich gemacht, dass sei grundsätzlich möglich, wenn das Gesamtpaket stimmt. Die gewünschte Reduzierung unserer Forderungen haben wir abgelehnt.

Nach weiteren Beratungen kam allerdings von der Arbeitgeberseite kein neues Angebot!

Damit sind wir weiterhin auf dem Stand der ersten Verhandlungsrunde:

  • Januar bis März 2022: 300 Euro Einmalzahlung
  • ab 01. April 2022: Erhöhung um 1,9 Prozent
  • ab 01. Januar 2023: Erhöhung um 1,5 Prozent
  • Laufzeit: 24 Monate

Dieses Angebot haben wir als völlig unzureichend zurückgewiesen. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten ist eine tabellenwirksame Erhöhung von insgesamt 3,4 Prozent weder wertschätzend gegenüber den Beschäftigten und ihrer Arbeitsleistung, noch ist es ausreichend hinsichtlich der aktuellen und zu erwartenden Inflationsraten.

Unsere Forderungen für die BITMARCK-Beschäftigten sind unverändert:

  • sechs Prozent mehr Entgelt im Monat für Beschäftigte
  • sechs Prozent mehr Auszubildendenvergütung
  • 50 Euro Homeoffice-Pauschale im Monat
  • zusätzliche Corona-Prämie

Die Tarifverhandlungen werden am 24. Februar 2022 fortgesetzt.

Hier die Tarifinfos als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb vor Ort:

Tarifinfo BITMARCK | Kein neues Angebot (08.02.2022)

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HEK und vdek: Fünf Minuten für eure Zukunft

Mitgliederbefragung zur Forderungsdiskussion bei der HEK und vdek ab 11.02.2022

Beteiligt euch ab dem 11. Februar an unserer Online-Mitgliederbefragung! (Bild: geralt, pixabay.com)

Die Tarifverhandlungen zur Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) starten am 17. März 2022.

Zur Aufstellung ihrer Forderungen hat die Tarifkommission beschlossen, die ver.di-Mitglieder nach ihren Erwartungen zu fragen. „Fünf Minuten für deine Zukunft“ lautet das Motto, unter dem wir euch um Beteiligung an der Umfrage bitten!

Umfragezeitraum: 11. Februar bis 4. März 2022

Am kommenden Freitag, den 11. Februar 2022, startet unsere Online-Befragung. Dazu erhalten alle ver.di-Mitglieder eine persönliche E-Mail mit einem Link. Falls ihr als ver.di-Mitglied diese E-Mail nicht bekommen solltet, meldet euch bitte per E-Mail.

Die Tarifkommission wird sich mit der Auswertung der Umfrage in ihrer Sitzung am 10. März 2022 beschäftigen, um damit ihre Forderungen zur Entgeltrunde zu beschließen. Dieser Beschluss wird dann der Arbeitgeberseite übermittelt. Wir informieren natürlich alle Mitglieder über das Ergebnis der anonymen Befragung.

Ziel der Befragung bei HEK und vdek

Welche Forderungen sollen wir aufstellen? Natürlich geht es in erster Linie um eure Erwartung zur Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen. Es geht auch um die Haltung zu (nicht tabellenwirksamen) Einmalbeträgen, um die Frage einer ver.di-Vorteilsregelung und nicht zuletzt auch um eure Bereitschaft zu Aktivitäten während der Tarifverhandlungen (hier könnt ihr schon mal online loslegen und euer Statement hinterlassen oder ein SharePic bauen).

In der Online-Umfrage gibt es außerdem ein Freifeld für eure Positionen und Anforderungen zum Thema Tarif. Hier geht es um eure künftige Bezahlung und die Regelungen in eurem Tarifvertrag.

Nehmt euch die Zeit und beteiligt euch an der Befragung! Die Tarifverhandlungen beginnen in der zweiten Märzhälfte 2022.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo HEK und vdek: Online-Befragung der ver.di-Mitglieder zur Forderungsdiskussion (09.02.2022)

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Warnstreik bei BARMER und AOK

Am Dienstag, 08. Februar 2022, brauchen wir euch alle beim Warnstreik für 100 % Tarif!

Stay@home bei AOK und BARMER für 100 % Tarif! (Bild: David-W-, photocase.de)

ver.di ruft die Beschäftigten bei AOK und BARMER zum bundesweiten Warnstreik auf! Kurz gesagt: Stay@home! Hier findet ihr alle Infos zum Warnstreik.

Aufruf zum Warnstreik bei AOK und BARMER

ver.di ruft bundesweit alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der AOK und ITSCare sowie alle Beschäftigten und Auszubildenden der BARMER am Dienstag, den 8. Februar 2022 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt. Um 11.00 Uhr startet ein Livestream für die Streikenden (siehe unten).

Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK

Aufruf zum Warnstreik bei der BARMER

Und weitere Infos für die Beschäftigten der AOK Nordost:

Zusatzinformationen zum Warnstreik bei der AOK Nordost

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK bzw. BARMER). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Dazu bitte einfach hier das Formular für AOK bzw. BARMER ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

Streikgeldantrag AOK

Streikgeldantrag BARMER

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der AOK

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der BARMER

Hier findet ihr die Aufzeichnung unseres Livestreams zum Warnstreik am 08. Februar:

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Mehr Informationen
Warnstreiktag am 08. Februar 2022, Aufzeichnung unseres Livestreams

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