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DAK-Gesundheit: Streikgeld beantragen

Alle Infos zur Beantragung von Streikgeld für Beschäftigte der DAK-Gesundheit

Bild: nuttapongmohock02, depositphotos.com

Später Gehaltsabzug der Kasse – doch ver.di-Mitglieder erhalten selbstverständlich Streikgeld

Bei der DAK-Gesundheit hat eine außergewöhnliche und intensive Entgeltrunde ihren Abschluss gefunden – bei insgesamt fünf Streiktagen konnte ver.di dreimal die Gehaltskürzung verhindern! Für die Streiktage am 28. März und am 02. April 2024 besteht der Vorstand jedoch auf den Gehaltsabzug bei den Streikteilnehmenden, was in der sozialpartnerschaftlichen Historie mit der DAK-Gesundheit eine unübliche Handlungsweise darstellt.

Mehr noch entfaltet dieser von der Arbeitgeberin verursachte Schritt eine klare Signalwirkung: Nur als ver.di-Mitglied ist man vor nachteiligen finanziellen Auswirkungen geschützt! Denn ver.di-Mitglieder, die sich am Ausstand beteiligt und uns ihre Streikteilname per E-Mail gemeldet hatten, können jetzt selbstverständlich ihr Streikgeld als Unterstützungsleistung beantragen.

Streikgeldformulare

Für jeden Tag der Streikbeteiligung ist ein Streikgeldantrag zu stellen. Die zugehörigen Formulare gibt es hier zum Download:

Antrag auf Streikgeld für den 28. März 2024
Antrag auf Streikgeld für den 02. April 2024

Ausfüllen der Streikgeldanträge

Zur Unterstützung ist jedem Streikgeldantrag eine Ausfüllhilfe vorangestellt. Bitte beachtet das Pflichtfeld „ver.di-Bezirk“ – diese notwendige Angabe ist auf eurer Mitgliedskarte oder in eurem individuellen Mitgliederportal Meine ver.di hinterlegt. Die ausgefüllten und unterschriebenen Streikgeldanträge sendet bitte mit dem Betreff: „Streikgeldantrag (Mitgliedsnummer)“ an die E-Mail-Adresse tswd.buv@verdi.de.

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Streikgeld beantragen (12.08.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit: Nachverhandlung beendet

Noch offene Themen bei der DAK-Gesundheit erfolgreich abgeschlossen

Bild: canva.com

Am Montag, den 29. Juli 2024, fand eine weitere Verhandlung zu den bisher noch offenen Themen aus der bereits abgeschlossenen Entgelttarifrunde bei der DAK-Gesundheit statt. Hier sind die Verhandlungsergebnisse.

Umwandlung Weihnachtsgeld in freie Tage

In der Nachverhandlungsrunde ist es ver.di gelungen, die bisher gültigen Regelungen für die Urlaubsjahre 2025 und 2026 aufrechtzuerhalten. Die einzige Änderung besteht darin, dass die Mitteilung über die Umwandlung bis zum 31. Oktober für das folgende Urlaubsjahr an die Arbeitgeberin erfolgt.

Wegstreckenentschädigung

Die große Wegstreckenentschädigung soll ab 01. August 2024 möglichst auf 35 Cent je dienstlich gefahrenem Kilometer erhöht werden. Die steuerrechtliche Prüfung wird aktuell eingeleitet. ver.di und der Vorstand treten umgehend in Folgegespräche ein, sobald die Entscheidung der zuständigen Finanzbehörde vorliegt.

Inflationsausgleichsprämie

Zur Auslegung des Tarifvertrages wird es für vorliegende Einzelfälle zeitnah Gespräche geben, die nochmals eine beiderseitige Prüfung auf eine Anspruchsberechtigung beinhalten.

Gehaltskürzung und Streikgeld

Die DAK-Gesundheit nimmt ihr Recht wahr und kürzt den Teilnehmenden das Entgelt für die Warnstreiktage am 28. März 2024 und am 02. April 2024. Es handelt sich um einen Vorgang, der in der jüngeren Geschichte der DAK-Gesundheit unüblich ist. ver.di sagt: kein gutes Zeichen für die innerbetriebliche und sozialpartnerschaftliche Kultur!

Die Arbeitgeberin wollte in den heutigen Verhandlungen lediglich Kürzungsmodalitäten bei einer Streikteilnahme tarifvertraglich regeln – das hat ver.di abgelehnt. Die daraus resultierende Verantwortung liegt allein bei der Arbeitgeberin.

ver.di-Mitglieder, die sich am Warnstreik beteiligt und bisher noch kein Streikgeld beantragt haben, können dies selbstverständlich jetzt tun. Nähere Informationen zur Streikgeldbeantragung sowie die Bereitstellung der notwendigen Streikgeldanträge folgen zeitnah.

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Nachverhandlung erfolgreich (29.07.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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DAK-Gesundheit: Das Tarifergebnis steht!

ver.di-Mitglieder in der DAK-Gesundheit stimmen mit über 86 Prozent zu.

Die Mitgliederbefragung bei der DAK-Gesundheit endete eindeutig. (Bild: yobro10, depositphotos.com)

In den vergangenen Tagen konntet ihr in euren Dienststellen zur Tarifeinigung bei der DAK-Gesundheit vom 23. April 2024 diskutieren und im Rahmen der Mitgliederbefragung bis zum 08. Mai euer Votum abgeben. Herzlichen Dank für eure Teilnahme!

86,1 Prozent der abstimmenden ver.di-Mitglieder haben dem Tarifergebnis zugestimmt und sind somit der Empfehlung der Bundestarifkommission gefolgt.

Die Tarifeinigung auf einen Blick

Voll- und Teilzeitbeschäftigte

  • im Mai 2024: 2.000 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP)
  • ab Mai 2024: 7,0 Prozent mehr Gehalt, mindestens 310 Euro
  • ab April 2025: weitere 4,0 Prozent mehr Gehalt

Azubis und dual Studierende

  • im Mai 2024: 1.000 Euro IAP
  • ab Mai 2024: 180 Euro mehr Ausbildungsvergütung
  • ab April 2025: weitere 70 Euro mehr Ausbildungsvergütung

ver.di-Mitglieder

  • jeweils ein weiterer gewerkschaftlicher Bildungstag in 2024 und 2025

Gehaltskürzungsverzicht

  • bis einschließlich 12. März 2024

Laufzeit

  • 24 Monate

Wann werden die höheren Entgelte gezahlt?

Die Arbeitgeberin hat uns versichert, die Umsetzung des Tarifabschlusses nach Unterzeichnung des Tarifvertrags schnellstmöglich umzusetzen.

Wann wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt?

Auch hier wird die Arbeitgeberin nach Unterzeichnung der Tarifeinigung eine umgehende Auszahlung veranlassen.

An welchen Personenkreis wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt?

Die Voraussetzungen für den Erhalt einer IAP sind:

  • ein Anspruch auf Gehalt bzw. Azubivergütung für mindestens einen Tag im Zeitraum vom 01. Juni 2023 bis zum 30. Juni 2024,
  • ein bestehendes Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens 01. Januar 2024 und
  • ein Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis am 30. Juni 2024 in ungekündigtem Zustand.

Wie geht es mit wichtigen Themen weiter?

Klar ist, dass die Themen Umwandlung des Weihnachtsgeldes in freie Tage und Wegstreckenentschädigung geklärt werden müssen. Daher wird ver.di die Arbeitgeberin kurzfristig zu Verhandlungen aufrufen.

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Tarifergebnis steht! (10.05.2024)

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DAK-Gesundheit: Kompromiss in Runde 5

Akzeptables Angebot der DAK-Gesundheit, Mitgliederbefragung ab 26. April

Endlich ein verhandlungsfähiger Vorschlag der DAK-Gesundheit (Bild: knallgrün, photocase.de)

Erst in der fünften Verhandlungsrunde der laufenden Tarifauseinandersetzung mit der DAK-Gesundheit konnte eine Verhandlungsgrundlage geschaffen werden. Die zugehörige Mitgliederbefragung läuft bis zum 08. Mai 2024.

Eure Unterstützung hat Wirkung gezeigt – Vielen Dank an alle, die durch ihre Beteiligung an den Streikmaßnahmen das vorliegende Angebot der DAK-Gesundheit ermöglicht haben!

Das Angebot auf einen Blick

Beschäftigte

  • im Mai 2024: 2.000 Euro Inflationsausgleichsprämie für alle Beschäftigten
  • ab Mai 2024: 7,0 Prozent mehr Gehalt, mindestens 310 Euro
  • ab April 2025: weitere 4,0 Prozent mehr Gehalt

Azubis und dual Studierende

  • im Mai 2024: 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie
  • ab Mai 2024: 180 Euro mehr Ausbildungsvergütung
  • ab April 2025: weitere 70 Euro mehr Ausbildungsvergütung

ver.di-Vorteilsregelung

  • ver.di-Mitglieder erhalten jeweils einen weiteren gewerkschaftlichen Bildungstag in 2024 und 2025.

Gehaltskürzungsverzicht

  • bis einschließlich 12. März 2024

Einordnung und Zusatzinfos

Jede Verhandlung bringt Kompromisse und somit Licht und Schatten mit sich.

Eine klare Stärke ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte um sieben und vier Prozent. Auch die Aufrückungs- und Steigerungszulage erhöhen sich um die genannten Prozente. Durch den Mindestbetrag von 310 Euro erreichen wir im ersten Schritt in den Vergütungsgruppen 1 bis 6 deutlich mehr als sieben Prozent Steigerung.

Auf weniger Begeisterung ist bei uns gestoßen, dass die Erhöhung erst zum 01. Mai 2024 erfolgt und dass die Laufzeit 24 Monate beträgt.

Inflationsausgleichsprämie

Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) soll schnellstmöglich ausgezahlt werden. Für Voll- und Teilzeitbeschäftigte gibt es keine Unterscheidung, alle erhalten 2.000 Euro. Auszubildende und dual Studierende bekommen 1.000 Euro.

Blick auf die Branche

Der Umfang der linearen Erhöhung und die Auszahlung der IAP ohne Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeit sind ein Novum der bisherigen Tarifabschlüsse. Ein direkter Branchenvergleich in der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt, dass sich dieser Vorschlag sehen lassen kann.

Die ver.di-Tarifkommission empfiehlt die Annahme des Angebotes.

Mitgliederbefragung zur Tarifeinigung

Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt.

Ab dem 26. April 2024 können alle ver.di-Mitglieder – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 08. Mai 2024. Beteiligt euch und stimmt mit ab!

Weitere Themen

Die weiteren eingebrachten Themen werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert verhandelt. Der Tarifkommission ist bewusst, dass hier elementare Themen kurzfristig zu klären sind, sei es die Umwandlung des Weihnachtsgeldes in freie Tage oder die Wegstreckenentschädigung.

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Verhandlungsgrundlage in Runde 5 (23.04.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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BARMER: Mitglieder stimmen für Annahme

Beeindruckende Beteiligung an der Befragung zur Tarifeinigung bei der BARMER

ver.di-Mitglieder der BARMER sind mehrheitlich für das Tarifergebnis. (Bild: MidnightStudioTH, depositphotos.com)

Die ver.di-Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis bei der BARMER Ersatzkasse wurde am 10. April 2024 mit einer beindruckenden Beteiligung beendet. Herzlichen Dank für eure Teilnahme!

Bei einer Rückmeldequote von 93,07 Prozent haben sich 84,57 Prozent für die Annahme der Einigung zur Tarifrunde ausgesprochen.

83,28 Prozent für die erste Variante

  • Zum 15.05.2024: Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € für alle Vollzeit- und Teilzeitkräfte (auch Altersteilzeit-Aktivphase) >= 30 Wochenstunden; Teilzeitkräfte mit weniger als 30 Wochenstunden erhalten die Auszahlung anteilig.
  • Zwei lineare Entgelterhöhungen in 2025:
    – zum 01.01.2025: 5,5 Prozent, mindestens 250,00 Euro
    – zum 01.09.2025: 3,5 Prozent, mindestens 115,00 Euro

Auszubildende

  • Zum 15.05.2024: Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 1.500 Euro für alle Auszubildenden >= 30 Wochenstunden; Teilzeitkräfte unter 30 Wochenstunden erhalten die Auszahlung anteilig.
  • Zum 01.08.2024: Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 232 Euro

Außerdem für alle Beschäftigten und Azubis der BARMER:

  • 24 Monate Laufzeit
  • Für 2024 und 2025 jeweils ein zweiter ver.di-Bildungstag für ver.di-Mitglieder
  • Fortführung und Entfristung des Zuschusses zum Deutschlandticket von derzeit 14,70 Euro monatlich
  • Zusätzlich zwei Tage Arbeitsbefreiung im Jahr 2024, frei wählbar an den Brückentagen 23.12.2024, 27.12.2024 und 30.12.2024. Wenn dienstliche Gründe eine Inanspruchnahme verhindern, verfallen diese nicht.

Zusagen an den Hauptpersonalrat (vorbehaltlich seiner Zustimmung)

  • DV Flex: unbefristeter Wegfall der 30-Prozent-Regelung bei einer Höchstzahl von zwölf Tagen im Monat
  • Kollektivincentivierung für HGS und TGS: Regelung für 2024 auch für 2025

Die Aufrückungszulagen, Nacht- und Schichtdienstzuschläge und die Vergütung für Rufbereitschaft werden analog an die prozentualen Erhöhungen angepasst.

Annahme und Dank

In der Sitzung der Bundestarifkommission (BTK) hat diese den Beschluss gefasst, dieses Tarifergebnis anzunehmen. Die Mitglieder der BTK bedanken sich herzlich bei allen, die in dieser Tarifrunde tatkräftig an so vielen Stellen unterstützt haben. Ohne eine hohe Beteiligung von Streikenden wäre es nicht zu diesem Ergebnis gekommen!

Erläuterungen zum Ergebnis

Uns haben in den letzten Tagen einige Anfragen zur konkreten Umsetzung der zur Abstimmung gestellten Varianten erreicht, die wir gern aufgreifen. Weitere Details zum Verhandlungsergebnis der BARMER findet ihr in unserer Tarifinfo als PDF.

BARMER Tarifinfo: Ergebnis der Mitgliederbefragung (15.04.2024)

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Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr eurer Tarifbewegung gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit: Erneute Warnstreiks zu Ostern

Aufruf zu weiteren Streiks bei der DAK-Gesundheit um das Osterwochenende

Erneute Arbeitsniederlegungen bei der Krankenkasse mit der ältesten Geschichte (Bild: ver.di)

In der Tarifauseinandersetzung mit der DAK-Gesundheit ruft die Gewerkschaft ver.di vor und nach den Osterfeiertagen 2024 zu erneuten Warnstreiks auf. Beteiligt euch und bleibt zu Hause!

Das letzte Angebot der Arbeitgebeserseite ist nicht ausreichend. Der Streik muss weitergehen, denn ihr habt mehr verdient!

Beteiligt euch am Warnstreik!

Wir als eure Gewerkschaft ver.di rufen daher zu weiteren Warnstreiks am Gründonnerstag, den 28. März 2024, und am Dienstag, den 02. April 2024 auf. Die Streiks finden nicht in Präsenz, sondern als „Stay@Home“-Streiks statt.

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Warnstreikaufruf für 28.03. und 02.04.2024

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Streikablauf

In unserem Update von August 2024 findet ihr Informationen zur Beantragung vom Streikgeld.

Danke für euren Einsatz, denn gemeinsam sind wir stärker!

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DAK-Gesundheit: Realitätsverlust geht weiter!

Lieber Vostand der DAK-Gesundheit: Das ist keine Antwort auf die Zukunft!

Abwärtstrend für die Beschäftigten der DAK-Gesundheit? Nicht mit uns! (Bild: ver.di)

Am 15. und 16. März 2024 fand die dritte Verhandlungsrunde bei der DAK-Gesundheit statt. Laut Arbeitgeberseite könnten sich gut 6.000 Beschäftigte durch ein zweimalig erheblich verbessertes Angebot über eine Einkommenssteigerung von mehr als 10 bis über 16 Prozent freuen.

Warum nur hat ver.di das Angebot nicht angenommen?

Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil!

Eins könnt ihr glauben: Wenn die internen Berechnungen von ver.di am Freitagabend – wirklich – eine seriöse Einkommenssteigerung von über 16 Prozent ergeben hätten, wären auch wir optimistischer gewesen.

Wenn der Vorstand mit der Veröffentlichung den Eindruck erwecken möchte, dass alle Beschäftigten zum 01. Juli 2024 zusätzlich 280 Euro mehr bekommen, dann hat er sein eigenes Angebot nicht verstanden. Denn das ist falsch!

Das Tarifangebot ergibt beispielsweise für die Vergütungsgruppe (VG) 6 in der Anfangsgrundvergütung eine Steigung von 8,98 Prozent über 22 Monate. Hierbei werden die 8,98 Prozent erst bei der letzten Erhöhung ab 01. August 2025 erreicht.

ver.di fordert eine Erhöhung von 12,5 Prozent, mindestens 555 Euro monatlich für alle Beschäftigten und rückwirkend zum 01. Januar 2024. Weiterhin ist es eine klare Forderung von ver.di, einen Tarifabschluss von zwölf Monaten zu erreichen. Ein Abschluss über 22 Monate muss sich dann auch in einem entsprechend hohen Angebot widerspiegeln.

Sieht so eine Investition in die Zukunft aus?

Die Ausbildungsvergütung soll für das erste bis dritte Ausbildungsjahr um 70 Euro brutto und im vierten Ausbildungsjahr um 85 Euro brutto jeweils zum 01. Januar 2024 und 01. Januar 2025 erhöht werden.

Liebe DAK-Gesundheit: Das ist keine Antwort auf die Zukunft! Auszubildende von heute sind Kolleg*innen von morgen. ver.di fordert eine Erhöhung der Azubivergütung von 250 Euro monatlich!

Inflationsausgleichsprämie

Die 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie waren nie Bestandteil eines offiziellen Angebotes der DAK-Gesundheit. Es war lediglich ein Gedankenmodell der Arbeitgeberin, um ver.di ein annehmbares Angebot vorzulegen. Dies hätte jedoch bedeutet, dass die Prozente noch geringer ausgefallen oder Leermonate entstanden wären.

Die Inflationsausgleichsprämie hätte als Ausgleich der Inflation schon längst ausgezahlt werden können! Sie jetzt als Bestandteil der Vergütungstarifvertragsverhandlungen zu nutzen, geht nur zulasten der Beschäftigten!

Auf Augenhöhe verhandeln!

Kompromisse müssen die Interessen beider Vertragsparteien widerspiegeln. Bei den bisherigen Angeboten müssen wir feststellen, dass die Beschäftigten mit ihrem Geld die vermeintlichen Erfolge des Vorstandes finanzieren sollen, damit dieser weiterhin unkontrolliert Geld ausgeben kann. Wer sich im Intranet jede Woche mit den „besten Ergebnissen ever“ feiert, kann nicht ernsthaft erwarten, dass die Beschäftigten zum Sparschwein der DAK-Gesundheit werden.

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Realitätsverlust geht weiter! (18.03.2024)

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BARMER: Ergebnisse liegen vor

Letztes Angebot der Arbeitgeberseite bei der BARMER Ersatzkasse zur Abstimmung

Abstimmung über das Ergebnis
Beteiligt euch an der Abstimmung über das Ergebnis bei der BARMER! (Bild: canva.com)

Über 2.000 Mitarbeitende der BARMER Ersatzkasse waren im an den Standorten Schwäbisch Gmünd und Wuppertal im Warnstreik – selbst weite Anreisen waren kein Hinderungsgrund. Mit dieser Welle der Solidarität begab sich die Verhandlungskommission am 18. und 19. März 2024 in die dritte Verhandlungsrunde.

Nach intensiven Verhandlungen bis in den frühen Nachmittag am Folgetag haben wir uns mit der Arbeitgeberin auf zwei Verhandlungsergebnisse verständigt, die wir nun euch ver.di-Mitgliedern zur Abstimmung geben.

Jetzt müsst ihr entscheiden!

Verhandlungsergebnis 1: IAP + lineare Erhöhung

  • Zum 15.05.2024 Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 3.000 Euro für alle Vollzeit- und Teilzeitkräfte (auch ATZ-Aktivphase) >= 30 Stunden/Woche. Teilzeitkräfte unter 30 Stunden/Woche erhalten die Auszahlung anteilig.
  • Zwei lineare Entgelterhöhungen für das Jahr 2025
    – zum 01.01.2025: 5,5 Prozent, mindestens 250 Euro
    – zum 01.09.2025: 3,5 Prozent, mindestens 115 Euro

In Summe

  • IAP für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
  • 9,0 Prozent für die Zeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Auszubildende

  • Zum 15.05.2024: Auszahlung einer IAP von 1.500 Euro für alle Auszubildenden >= 30 Stunden/Woche. Teilzeitkräfte unter 30 Stunden/Woche erhalten die Auszahlung anteilig.
  • Zum 01.08.2024: Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 232 Euro

Verhandlungsergebnis 2: lineare Erhöhung

  • Zum 01.01.2024: lineare Erhöhung des Grundgehalts um 3,5 Prozent
  • Zum 01.01.2025: lineare Erhöhung des Grundgehalts um weitere 3,5 Prozent

In Summe

  • 7,0 Prozent für die Zeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Auszubildende

  • Zum 01.01.2024: Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 165 Euro

Für beide Varianten gilt:

  • 24 Monate Laufzeit
  • Für 2024 und 2025 jeweils ein zweiter ver.di-Bildungstag für ver.di-Mitglieder
  • Fortführung und Entfristung des Zuschusses zum Deutschlandticket von derzeit 14,70 Euro monatlich
  • Zusätzlich zwei Tage Arbeitsbefreiung im Jahr 2024, frei wählbar an den Brückentagen 23.12.2024, 27.12.2024 und 30.12.2024. Wenn dienstliche Gründe eine Inanspruchnahme verhindern, verfallen diese nicht.

Zusagen an den Hauptpersonalrat (vorbehaltlich seiner Zustimmung):

  • DV Flex: unbefristeter Wegfall der 30-Prozent-Regelung bei einer Höchstzahl von zwölf Tagen im Monat
  • Kollektivincentivierung für HGS und TGS: Regelung für 2024 auch für 2025

Die Aufrückungszulagen, Nacht- und Schichtdienstzuschläge und die Vergütung für Rufbereitschaft werden in beiden Varianten analog an die prozentualen Erhöhungen angepasst.

Weitere Hinweise zur Inflationsausgleichspauschale

  • Stichtag für die Auszahlung: Beschäftigungsverhältnis am 01.05.2024

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als Einmalzahlung im Mai 2024. Optionale kann eine Auszahlung von 1.600 Euro im Mai 2024 gewählt werden und dazu ab Juni 1.400 Euro gesplittet auf monatlich 200 Euro bis Jahresende 2024. Dies gilt für Teilzeitkräfte und Auszubildende analog.

Mehr Details zu den Verhandlungsergebnissen findet ihr in unserer Tarifinfo als PDF:

BARMER Tarifinfo: Ergebnisse liegen vor – letztes Angebot der Arbeitgeberin (20.03.2024)

Beteiligt euch an der Abstimmung!

Am 25. März bekommen alle ver.di-Mitglieder an ihre jeweils hinterlegte E-Mail-Adresse den personalisierten Zugangslink zur Abstimmung geschickt. Über den Link gelangt ihr direkt zur Befragung und könnt eure Stimme abgegeben. Die Befragung läuft bis zum 10. April 2024.

Die Nutzung der dienstlichen Geräte für die Befragung ist während der Pause erlaubt.

Falls ihr keine E-Mail erhalten habt oder weitere Rückfragen auftauchen, schreibt gern an tswd.buv@verdi.de.

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DAK-Gesundheit: Tausende im Streik!

Beschäftigte der DAK-Gesundheit tragen ihren Unmut auf die Straße.

Streikende Auszubildende der DAK-Gesundheit in Hannover (20.02.2024)
Streikende Auszubildende der DAK-Gesundheit in Hannover (Bild: ver.di)

Der Geduldsfaden der Beschäftigten ist gerissen. Werter Vorstand: Ignorieren hilft nicht mehr! Am Dienstag, den 12. März 2024, haben bundesweit mehrere tausend Beschäftigte ihr Missfallen zum zweiten „Angebot“ der DAK-Gesundheit kundgetan.

Das war ein deutliches Zeichen: Ihr seid stark und kampfbereit! Danke an alle Streikenden!

Wir haben gemeinsam gezeigt:

Lieber Vorstand der DAK-Gesundheit, wir hoffen die Botschaft ist angekommen und rechnen mit einem verhandlungsfähigen Angebot beim kommenden Verhandlungstermin am Freitag, den 15. März 2024!

Zur Erinnerung – wir fordern:

  • für Beschäftigte 12,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 555 Euro monatlich!
  • für Auszubildende 250 Euro mehr Azubivergütung pro Monat!
  • keine Leermonate!
  • zwölf Monate Laufzeit!

Mittendrin statt nicht dabei!

Mehr Fotos der bundesweiten Streiks gibt es im aktuellen Tarifinfo (unten als PDF). Weitere Streikimpressionen inklusive Trillerpfeifen und Live-Videos findet ihr außerdem auf verdi-in-der-dak.de/tarif-infos.html.

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Bundesweite Warnstreiks (13.03.2024)

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KKH: Aufruf zum Warnstreik!

Jetzt sind alle Beschäftigten und Azubis bei der KKH in Niedersachsen und Bremen gefragt.

Bei der KKH ist die rote Linie überschritten! (Bild: David-W-, photocase.de)

Am Dienstag, den 12. März 2024, ruft ver.di die Beschäftigten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zum ganztägigen Warnstreik auf.

In den Verhandlungen zur Erhöhung der Entgelte bei der KKH gab es bislang völlig unzureichende Angebote der Arbeitgeberseite. Jetzt müssen wir ein Zeichen setzen, damit die KKH ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegt. Um dem Arbeitgeber deutlich zu machen, dass er signifikant nachbessern muss, rufen wir zum Warnstreik auf!

Beteiligt euch aktiv am Streik – kämpft für euch selbst und gemeinsam mit euren Kolleg*innen!

Zur Durchsetzung unserer Forderungen hat die ver.di-Tarifkommission der KKH beschlossen, die Arbeit niederzulegen! Wir rufen daher alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der KKH in Niedersachsen und Bremen am Dienstag, 12. März 2024, zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Ablauf

Wir treffen uns ab 10:00 Uhr zur Streikgelderfassung in den ver.di-Höfen „Rotation“ Hannover (im Erdgeschoss), Goseriede 10-12 in 30159 Hannover.

Die Kundgebung startet vor Ort gegen 11:15 Uhr, Ende der Veranstaltung ist etwa um 12:30 Uhr.

Weitere Informationen zur Busanreise aus bestimmten Regionen und zum Ablauf finden sich in den ver.di-Infoblättern.

Streiken ist euer gutes Recht – seid dabei!

Demonstrationen und Warnstreiks sind demokratisches Recht. Alle Beschäftigten und Auszubildenden, die von der Gewerkschaft dazu aufgefordert werden, dürfen sich uneingeschränkt daran beteiligen. Das gilt sowohl für ver.di-Mitglieder als auch für Unorganisierte und Mitglieder anderer Gewerkschaften. Leiharbeitnehmer*innen haben das Recht, an diesem Tag in einem anderen Betrieb eingesetzt zu werden.

Warnstreikende sind vor Maßregelungen durch den Arbeitgeber geschützt. Jede Person, die euch trotzdem zur Arbeitsaufnahme auffordert oder Nachteile ankündigt, verweist ihr bitte umgehend an die ver.di-Streikleitung. Bitte befolgt außerdem alle Anweisungen eurer Streikleitung!

Nochmal zur Erinnerung – wir fordern bei der KKH:

  • 12,5 Prozent mehr Entgelt pro Monat, mindestens 560 Euro für alle Beschäftigten
  • 300 Euro mehr Entgelt pro Monat für alle Auszubildenden
  • bei einer Laufzeit von zwölf Monaten

Tarifinfo KKH: Aufruf zum Warnstreik (07.03.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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