Entgelttarifrunde 2023 bisher ergebnislos, bundesweit „aktive Mittagspausen“
Die Arbeitgeberseite der IKK-Tarifgemeinschaft wird nach der Tarifverhandlung am 21. März 2023 sicherlich von einem „sehr guten Angebot von über zehn Prozent“ sprechen. Lasst euch nicht blenden!
Hier die Fakten zum Angebot der IKK:
Für Januar bis Juni 2023: nichts
Ab 1. Juli 2023: 3,5 Prozent mehr
Ab 1. Juli 2024: weitere 3,5 Prozent mehr
Laufzeit 24 Monate (bis 31.12 2024)
Ein Tag zusätzlicher Urlaub im Jahr 2023 – wegen der „schweren Zeiten“
1.400 Euro Inflationsausgleich für Vollzeitbeschäftigte, 700 Euro in Teilzeit mit weniger als 50 Prozent Arbeitszeit sowie für Azubis
50 Prozent Arbeitgeberzuschuss zum 49-Euro-Ticket
Erhöhter Zuschuss zur Förderung der Betriebsgemeinschaft von 13 auf 30 Euro jährlich
Keine Mitgliedervorteilsregelung!
Die Verhandlungskommission hält dieses Angebot angesichts der anhaltend hohen Inflation für unzureichend!
Wir werden euch im Vorfeld der nächsten Tarifverhandlung am 19. und 20. April 2023 Gelegenheiten bieten, den Arbeitgeber*innen der Tarifgemeinschaft eure Meinung mitzuteilen.
Gemeinsam für ein vernünftiges, wertschätzendes Angebot
Unsere aktiven Mittagspausen parallel zur Entgeltrunde 2023 waren bereits ein deutliches Signal an die Arbeitgeberseite der IKK, wir haben eindeutige Zeichen gesetzt.
Trotz eurer guten Beteiligung hat sich die Arbeitgeberseite aber noch nicht ausreichend bewegt. Lasst uns jetzt alle zusammen für ein besseres und gerechteres Angebot kämpfen. Seid dabei und holt auch euer Team vor Ort an Bord!
Aktive Mittagspause in Hannover Aktive Mittagspause in ErfurtAktive Mittagspause in SaarbrückenAktive Mittagspause in MainzAktive Mittagspause in DresdenAktive Mittagspause in Regensburg Aktive Mittagspause in Bergisch-GladbachAktive Mittagspause in Hamburg
Aktive Mittagspause in MagdeburgAktive Mittagspause in KoblenzAktive Mittagspause in LudwigsburgFotostrecke von unseren bundesweiten aktiven Mittagspausen bei den Innungskrankenkassen, kurz IKK (für größere Ansicht bitte ins Bild klicken)
Unsere Forderungen an die IKK-Arbeitgeber*innen bleiben, dafür wollen wir kämpfen. Kämpft JETZT mit, werdet ver.di-Mitglied und beteiligt euch an weiteren Tarifaktionen in eurer Umgebung!
Gemeinsam mit uns, eurer ver.di-Tarifkommission für die Beschäftigten der IKK
IKK classic: Uli Kreillinger, Karin Funck, Sandra Hensel, Myriam Kopp, Lisa Müller, Antonia Wähler, Harald Meyer, Maik Hermann
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Keine Fortschritte bei tarifvertraglich offenen Punkten
Bisher kaum Lösungen für tarifliche Dauerbaustellen bei der DAK-Gesundheit (Bild: energepic.com, pexels.com)
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
Ashleigh Brillant, Autor und Karikaturist
Im November 2022 hat die ver.di-Tarifkommission der DAK-Gesundheit über die bis dato offenen Themen informiert. Ziel war es, möglichst zeitnah im ersten Quartal 2023 über konkrete Fortschritte im Sinne einer Einigung berichten zu können.
Gern hätten wir euch heute den aktuellen Verhandlungsstand dargestellt. Doch auch wenn es nach wie vor keine konkreten Fortschritte gibt, möchten wir über mögliche Handlungsperspektiven informieren.
Entgeltumwandlung und gesparte Sozialversicherung
Wie mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Vorstand der DAK-Gesundheit lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.
Das bedeutet: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! In unserer Tarifinfo von Juni 2022 findet ihr eine entsprechende Mustergeltendmachung. Zur rechtlichen Vertretung wenden sich ver.di-Mitglieder bitte an ihren zuständigen (Landes-)Bezirk der ver.di.
Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro
Anfang 2022 haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen. Auch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben wir die Arbeitgeberin angesprochen. Die DAK-Gesundheit lehnt eine solche Zahlung an ihre Beschäftigten nicht kategorisch ab. Allerdings sieht sie sich außerstande, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe zu treffen.
Wir haben mit Nachdruck dargelegt, dass die Beschäftigten bei diesem Thema eine klare Orientierung brauchen und verdient haben. Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung und täte gut daran, als Ausdruck der Solidarität und Wertschätzung gegenüber ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.
Anlage 5
Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten.
Albert Einstein
Neben der Frage von Streitfällen bei der Zuordnung zu den jeweiligen Vergütungsgruppen in der Anlage 5 hat die ver.di-Tarifkommission beschlossen, aktiv eine neue Entgeltordnung zu erarbeiten und zu verhandeln. Die neue Entgeltordnung soll dem Anspruch einer sich stetig ändernden Arbeitswelt unter dem Aspekt der Sicherheit, Transparenz und Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte auch längerfristig gerecht werden.
Entgeltrunde 2024 bei der DAK-Gesundheit
Zum Jahresende kann der Entgelttarifvertrag gekündigt werden. Die Zeiten sind aktuell sowohl gesellschaftspolitisch, als auch individuell und tarifpolitisch herausfordernd.
Deswegen setzen wir wieder auf eine mitgliedernahe und beteiligungsorientierte Entgeltrunde. Im März liefern wir euch dazu weitere Informationen.
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
ver.di-Mitglieder sammeln bundesweit Unterschriften für Stärketest
Wir sagen DANKE an alle Beteiligten an den Tarifaktionen! (Foto: ver.di, Fachbereich 4)
Im Vorfeld der Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023 haben Tausende ver.di-Mitglieder Unterschriften für den Stärketest gesammelt.
Unser Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die sich beteiligt und damit konsequent hinter unsere gemeinsamen Forderungen gestellt haben.
Wir erwarten, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird.
Petra Jungton, AA Mannheim, Beamtenvertreterin im HPR
Stärketest bringt 340.000 Unterschriften
Ein beeindruckendes Ergebnis! Die Petitionen wurden nun von ver.di-Betriebsgruppen aus dem gesamten öffentlichen Dienst (ÖD) an die öffentlichen Arbeitgeber in ganz Deutschland übergeben.
Zur ersten Verhandlungsrunde am 24. Januar 2023 in Potsdam haben viele bei ver.di organisierte Kolleginnen und Kollegen die Verhandlungsführung der Arbeitgeber von Bund und Kommunen um Bundesinnenministerin Nancy Faeser lautstark begrüßt.
Für unsere Nachwuchskräfte fordern wir mindestens 200 Euro und die unbefristete Übernahme!
Sascha Jansen, AA Berlin Mitte, HJAV-Vorsitzender
„Die materiellen Sorgen und die Überlastungssituation im öffentlichen Dienst werden zwar zur Kenntnis genommen, bleiben aber ohne Lösungsvorschläge“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in Potsdam.
Ein positives Signal an die Beschäftigten ist leider ausgeblieben.
Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di
Warme Worte der Arbeitgeberseite reichen nicht. Wir leisten in der BA jeden Tag enorm viel. In ver.di sind wir mit allen Kolleginnen und Kollegen im ÖD vereint – zusammen geht mehr!
Der ÖD muss finanziell attraktiv sein: 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro, bei einem Jahr Laufzeit, sind absolut notwendig!
Iris Hundertmark, AA Bochum, HPR-Vorstandsmitglied
Wie geht es weiter bei der TRöD 2023?
Die zweite Verhandlungsrunde findet am 22. und 23. Februar statt. Bis dahin wird ver.di bundesweit diverse Aktionen starten. Wendet euch für Informationen an eure ver.di-Vertrauensleute, Betriebsgruppen oder an eure Personalratsvertretung direkt vor Ort.
Unsere Kolleginnen und Kollegen in der BA sind bereit, für ihre berechtigten Forderungen zu kämpfen. Das ist mein deutlicher Eindruck von vielen Personalversammlungen, die ich überall im Bundesgebiet besuche.
Robert Buhse, BA-Zentrale, HPR-Vorsitzender
Diese Tarifinfo mit Fotos unserer Aktionen sowie ein Infoblatt zur Zeiterfassung im Streik findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Bei diesem Angebot gehen wir nicht mit! (Bild: Khoa Võ, pexels.com)
Am Donnerstag, den 12. Januar 2023, hat die erste Verhandlungsrunde für die Tarifgemeinschaft der IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg-Berlin und IKK gesund plus stattgefunden.
Angebot der Arbeitgeberseite
ab 1. Juli 2023: 3,0 Prozent mehr
ab 1. Juli 2024: weitere 2,0 Prozent mehr
ab 1. Juli 2025: weitere 2,5 Prozent
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025
1.000 Euro Inflationsprämie für Vollzeit, Teilzeit entsprechend weniger
Im Fazit sind das insgesamt 7,5 Prozent für 36 Monate Laufzeit, keine Mitgliedervorteilsregelung und einmalig eine Inflationsprämie von 1.000 Euro. Das ist nicht annehmbar!
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Beschäftigten-Infos der ver.di-Bundestarifkommission zum Jahreswechsel
Licht und Schatten zum Jahreswechsel in der Techniker Krankenkasse (Bild: Mrs.Moon, shutterstock.com)
Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Tage sind kurz und dunkel, nur die Weihnachtsbeleuchtung schenkt noch ein wenig Licht. Passend zu dieser Jahreszeit fällt auch unsere Bewertung zum abgeschlossenen Gehaltstarifvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) aus – Licht und Schatten.
Was lief gut in der Techniker Krankenkasse?
Positiv ist sicherlich die Gehaltssteigerung zum 01. Juni 2023 mit 6,0 Prozent und auch unsere Auszubildenden bekommen endlich mehr Geld (was eigentlich schon lange überfällig war!).
Wo ist noch Luft nach oben?
Im Dunkeln bleibt für uns immer noch die „Inflationsausgleichsprämie“. Ist sie tatsächlich eine echte, dann stellt sich die Frage, warum Mitarbeitende ausgeschlossen werden, die die geforderten „Aktivmonate“ nicht erfüllen oder nicht erfüllen konnten.
Ist die Prämie jedoch nur eine getarnte Gehaltsnachzahlung für die Leermonate von Juli 2022 bis Mai 2023, bleibt die Frage offen, warum Mitarbeitende, die Anfang 2023 aus einer längeren Krankengeldzahlung (ohne Aufstockung) oder aus einer Elternzeit kommen, bis Ende Mai leer ausgehen sollen.
Wie ver.di zur „Inflationsausgleichsprämie“ steht, haben wir euch mal hier in unserer Tarifinfo zum Download bereitgestellt.
Unser Fazit in der Techniker Krankenkasse
Sicherlich waren die Gehaltstarifverhandlungen diesmal sehr herausfordernd. Angesichts der Tatsache, dass die TK den Zusatzbeitrag stabil hält, kann vermutet werden, dass ein sozialerer Abschluss möglich gewesen wäre.
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ver.di-Tarifkommission reagiert auf Mitgliederbefragung
Die Schwerpunkte für die kommende Tarifrunde sind gesetzt! (Bild: SergeyNivens, depositphotos.com)
Danke an unsere Mitglieder für ihre gute Beteiligung an unserer Befragung! Auf dieser Basis wurden nun Schwerpunkte für die Forderung zur Entgelttarifrunde 2023 beschlossen.
Die ver.di-Tarifkommission für die Tarifgemeinschaft der IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg-Berlin und IKK gesund plus hat folgenden Beschluss gefasst.
Schwerpunkte zur Forderung
10,5 Prozent lineare Erhöhung, mindestens jedoch 400 Euro
eine Inflationsausgleichsprämie
zusätzliche freie Tage für ver.di-Mitglieder
150 Euro mehr Ausbildungsvergütung
zwölf Monate Laufzeit
Nur eine dauerhafte monatliche Gehaltssteigerung sichert eure finanzielle Gegenwart und Zukunft – und darauf kommt es an!
Eure ver.di-Tarifkommission, wer ist das eigentlich?
IKK classic: Uli Kreillinger, Karin Funck, Sandra Hensel, Myriam Kopp, Lisa Müller, Antonia Wähler, Harald Meyer, Maik Hermann
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Beschäftigte der gkvi bekommen u. a. mehr Geld und Inflationsausgleich
Die ver.di-Mitglieder sprachen sich mehrheitlich für das Ergebnis aus. (Bild: digitalstorm, depositphotos.com)
Der letzte Verhandlungstermin am 17. und 18. November 2022 lieferte das Ergebnis zur Tarifrunde 2022 bei der gkv informatik (gkvi).
Nachdem die ver.di-Tarifkommission am 21. Oktober 2022 bereits in wesentlichen Punkten eine Einigung mit der gkv informatik erzielt hatte, wurde aufgrund des zwischenzeitlichen Vetos der Gesellschafter*innen und deren Vorgaben die Ausgangslage für die letzte Verhandlungsrunde am 17. und 18. November erheblich erschwert.
Ergebnis für Beschäftigte bei der gkvi
Am Ende des zweiten Tages lag folgendes Verhandlungsergebnis auf dem Tisch:
ab 01. Dezember 2022: Erhöhung der Tabellenvergütung um 315 Euro, Auszubildendenvergütung um 100 Euro
im Dezember 2022: abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro, (Alters-)Teilzeitkräfte anteilig (mindestens 800 Euro), Auszubildende 500 Euro
Erhöhung des Sockelbetrags der Ergebnisbeteiligung auf 3.415 Euro
Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um fünf Prozent
ab 01. Januar 2023: Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz
jeweils in 2023 und 2024: Gesundheitszuschuss von bis zu 175 Euro für
präventive Gesundheitsmaßnahmen der §§ 20 und 20b SGB V
Beiträge aktiver Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder (Betriebs-)Sportverein,
Kauf eines selbst genutzten Fahrrades
weitere Maßnahmen, z. B. Differenz der Mehrkosten bei Zusatz-/Mehrleistungen der jeweiligen Krankenkasse
Anschaffungen mit Bezug auf Gesundheitsförderung, z. B. Sportequipment
weitere Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
in 2023: Tarifverhandlungen zur Neufassung des Altersteilzeittarifvertrages
Laufzeit bis 31. August 2024
ver.di-Mitglieder bei der gkvi stimmen zu
In der anschließend durchgeführten ver.di-Mitgliederbefragung hat eine deutliche Mehrheit dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Die ver.di-Tarifkommission hat daher innerhalb der Erklärungsfrist die Annahme des Ergebnisses beschlossen.
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Gehälter beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) steigen rückwirkend
Erste Auszahlungen an die Beschäftigten der MD Tarifgemeinschaft folgen im Januar (Bild: Bich Tran, pexels.com)
Bei den Verhandlungen mit dem Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) am 21. November 2022 in Hannover konnten wir einen Abschluss erzielen.
Das Ergebnis auf einen Blick
Erhöhung der Entgelte rückwirkend ab 1. Juli 2022 um 3,4 Prozent
ab 1. Juli 2023 weitere Erhöhung um 2,6 Prozent
Laufzeit bis zum 31. März 2024
Erhöhung der Wegstreckenentschädigung zum 1. Januar 2023 auf 42 Cent; für Beschäftigte, die im Jahr 2022 keinen Ausgleich (z. B. Tankgutscheine) für erhöhte Treibstoffkosten für dienstlich veranlasste Fahrten erhalten haben, gilt der Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. März 2024, also rückwirkend.
sogenannte „Inflationsausgleichsprämie“ von 2.000 Euro
Die Inflationsausgleichsprämie sowie die rückgerechnete Gehaltserhöhung sollen im Januar 2023 ausgezahlt werden. Teilzeitkräfte bei der MD Tarifgemeinschaft bekommen die Prämie anteilig, aber mindestens 500 Euro. Auszubildende und dual Studierende erhalten 500 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Prämie wird abgabenfrei gezahlt.
Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie
mindestens einen Tag Tätigkeit im Dezember 2022, d. h. für mindestens einen Tag wurde ein Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung gezahlt (z. B. Entgeltfortzahlung, Zuschuss zum Krankengeld, Mutterschutzlohn, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Entgelt während der Altersteilzeit-Freistellungsphase).
ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit dem Medizinischen Dienst am 01.01.2023
Unser Fazit
Die ver.di-Tarifkommission für die MD Tarifgemeinschaft hätte sich mehr für die unteren Gehaltsgruppen und die Teilzeitkräfte gewünscht. Die Arbeitgeberseite hat aber ihre soziale Verantwortung an der Stelle nicht wahrgenommen.
Lasst uns reden!
Wir möchten mit euch über das Ergebnis diskutieren: Am Donnerstag, den 24. November 2022, um 17 Uhr laden wir euch wieder zu einem ver.di-Talk als Videokonferenz ein. Der Einwahl-Link geht an alle ver.di-Mitglieder bei der MD Tarifgemeinschaft.
Diese Tarifinfos sowie Fragen und Antworten zum Tarifabschluss findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
Wir müssen unseren Forderungen auch in Zukunft den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Der Verhandlungstermin mit der DAK-G brachte kein akzeptables Ergebnis.
Die DAK-Gesundheit scheint andere Zielvorstellungen zu haben … (Bild: Andrea Piacquadio, pexels.com)
Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig.
Isolde Probst
Gedacht war der 16. November 2022 im Ursprung zur weiteren Klärung der Themen:
Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung (BAV)
Anpassung der Zurechnungsbeiträge bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
Inflationsausgleichsprämie
Anlage 5 – Zielbestimmung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung
ver.di ist mit dem Ziel in die Gespräche gegangen, in den vorgenannten Themen konkrete Ergebnisse im Interesse der ver.di-Mitglieder und Beschäftigten der DAK-Gesundheit zu vereinbaren. Die Arbeitgeberseite hat offensichtlich nicht die gleichen Zielvorstellungen.
Im Einzelnen:
Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent Sozialversicherungsbeiträge
Wie bereits mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Arbeitgeberseite lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.
Im Sommer 2022 erfolgte die Information zur Geltendmachung der Beträge durch die Beschäftigten an die Personalabteilung. Nunmehr ist erkennbar, dass es nicht reicht, nur geltend zu machen. Ist es tatsächlich gewollt, den Klageweg durch alle einzelnen Betroffenen zu bestreiten?
Daher: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! Zur rechtlichen Vertretung erfolgt eine gesonderte Information an die ver.di-Mitglieder.
Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
Eine Anpassung der Zurechnungszeiten im Tarifvertrag ist zwar für die Arbeitgeberseite nicht ausgeschlossen – allerdings ist dies verknüpft mit der Bedingung, dass die Finanzierung durch die Erhöhung der Beschäftigtenbeiträge erfolgt. Also auch hier kein Vorankommen.
Hintergrund
Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.
Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro
Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von steuer- und sozialversicherungsfreien 3.000 Euro im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.
Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberin lehnt es nicht kategorisch ab, allerdings sieht sie sich außerstand, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe treffen zu können.
Das ist angesichts der aktuellen Situation für die ver.di-Mitglieder und Beschäftigten aus unserer Sicht nicht akzeptabel! Die Prognosen für das nächste Jahr lassen zudem keine wirkliche Entspannung der Gesamtsituation erkennen. Es ist bisher nicht davon auszugehen, dass die Lebenshaltungs- und Energiekosten etc. wieder deutlich sinken werden.
Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und täte gut daran, als Zeichen der Solidarität mit ihren Beschäftigten von der Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen!
Anlage 5
Auch hier können leider keine positiven Zwischenergebnisse berichtet werden. Im Zusammenhang mit der Frage nach Zielstellung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung war der Arbeitgeber nicht sprachfähig. Die Gründe dafür mögen im Einzelnen nachvollziehbar sein, aber in der Summe führt das dennoch zu einer weiteren Verzögerung.
Bezogen auf die zurückliegenden Streitpunkte einzelner Stellen, die nach dem Abschluss der Anlage 5 im Jahr 2014 sich mittlerweile deutlich summiert haben, verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, diese zwischen Januar und März 2023 noch einmal zu betrachten mit der Zielstellung der Zuordnung zur bestehenden Anlage 5.
Parallel prüft ver.di das weitere Verfahren der individuellen Vertretung der betroffenen Mitglieder. Denn wenn es keine Klärung zwischen den Tarifvertragsparteien bezüglich der tariflich korrekten Zuordnung am Tisch gibt, bleibt lediglich der Weg des individualarbeitsrechtlichen Prozesses. Die ver.di-Mitglieder haben in jedem Fall Anspruch auf Beratung und Vertretung durch ver.di.
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
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Bisher keine Einigung zum Themenkomplex „Flexibilität“ mit der AOK
Leider konnten wir bisher noch keine Einigung zum ortsflexiblen Arbeitenerzielen. (Foto: Rawpixel, depositphotos.com)
Auch in der diesjährig letzten Verhandlungsrunde mit der AOK am 10. November 2022 konnte zwischen den Tarifvertragsparteien keine abschließende Einigung zum Themenkomplex „Flexibilität“ erzielt werden.
Zeitwertkonto
Zum Tarifvertrag wurden zwar nahezu alle Details geeint, ein Abschluss scheitert jedoch aktuell an diesen Punkten:
Dynamisierung bzw. Werterhaltung des individuellen Zeitwertkontos und tarifliche Ansprüche während der Freistellung
Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (TG AOK) will nach wie vor u. a. die Zuwendung (Weihnachtsgeld) und den Urlaub um die Zeit der Freistellung kürzen.
Ebenso gab es keinerlei Angebot zum Punkt Werterhalt für die in das Konto eingezahlten Beträge.
Flexible Arbeitsortmodelle
Bezüglich der Tarifregelungen zum ortsflexiblen Arbeiten haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, im Mai 2023 erneut über das weitere Vorgehen zu beraten. Ziel der ver.di-Bundesstarifkommission ist nach wie vor bundesweit einheitliche Mindest- und Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten im Tarifvertrag zu verankern.
Details zum aktuellen Stand und den Positionen der ver.di-Bundestarifkommission werden wir am 30. November 2022, 16:30 Uhr den ver.di-Tarifbotschafter*innen vorstellen. Bitte merkt Euch den Termin schon mal vor. Die persönliche Einladung zur Videokonferenz erhaltet Ihr dann per E-Mail.
Mitgliedervorteilsregelung
Vorankündigung AOK-Bildungstag. Im Dezember gehen unsere ver.di-AOK-Seminare online! Alle ver.di-Mitglieder können dann jederzeit noch vor Jahresende unser spezielles Angebot nutzen! Weitere Infos und Ausschreibung erfolgen vorab.
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:
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