Zusammen geht mehr – 8,0 Prozent, mindestens 350 Euro, zwölf Monate Laufzeit
Am Montag und Dienstag, den 14. und 15. Oktober 2024, hat die ver.di-Tarifkommission (TK-BA) ihre Forderungen für die Gehaltsrunde 2025 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) festgelegt – und jetzt sind wir gefragt, sie durchzusetzen!
Forderungen an die Bundesagentur für Arbeit
8,0 Prozent mehr Gehalt (mindestens 350 Euro) bei einer Laufzeit von zwölf Monaten – ein Muss für unsere harte Arbeit! Dazu eine deutliche Anhebung der Zuschläge für alle, die in Schicht, nachts oder unter besonderen Belastungen arbeiten.
200 Euro mehr für Nachwuchskräfte – damit die BA auch für die nächsten Generationen attraktiv bleibt.
Drei freie Tage zusätzlich und eine neue Regelung zur Altersteilzeit. Und wer in der Gewerkschaft ist, verdient für dieses Engagement noch einen weiteren freien Tag!
Mehr Wahlfreiheit bei der Arbeitszeit mit einem „Meine-Zeit-Konto“ – für mehr Selbstbestimmung.
Auch unsere Erwartungen an die BA sind klar:
Das Verhandlungsergebnis sollte zeit- und wirkungsgleich auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen werden. Außerdem ist die Arbeitszeit der Beamt*innen an das Tarifniveau anzupassen.
Die Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West sollte nach über 30 Jahren endlich vollständig erfolgen.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist auf maximal einen Monat zur Berechnung festzulegen.
Beschäftigte in Teilzeit sollten das individuelle Recht bekommen, ihre Arbeitszeit bis zur Vollzeit zu erhöhen. Außerdem sollten sie bereits bei der Überschreitung ihrer vereinbarten Wochenarbeitszeit Anspruch auf Überstundenzuschläge haben.
Nachwuchskräfte sollten nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung oder Studium in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
Der Verpflegungszuschuss bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen ist auf 28 Euro zu erhöhen.
Die BA sollte den Studierenden an den Standorten Mannheim und Schwerin die Unterkunft kostenlos zur Verfügung stellen oder alternativ die Kosten für die Unterkunft übernehmen.
Jetzt brauchen wir euch alle!
Zeigt der Arbeitgeberseite, dass wir entschlossen sind, unsere Forderungen durchzusetzen. Redet mit euren Kolleg*innen und überzeugt sie, sich mit ihrer Unterschrift hinter unsere Forderungen zu stellen. Mehr Infos dazu auf unserer ver.di-Sonderseite zur TröD 2025.
Lass uns zusammen Stärke zeigen – nur gemeinsam erreichen wir mehr!
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Ab Montag, 05. Februar 2024, brauchen wir euch alle für 100 % Tarif!
ver.di plant bei BARMER, DAK-G und KKH ab der kommenden Woche erste Warnstreiks!
Aktuell befinden wir uns in Tarifverhandlungen mit der BARMER, DAK-Gesundheit und KKH. Ein Ergebnis ist jeweils noch nicht in Sicht:
Um die Durchsetzung unserer Forderungen aktiv zu unterstützen, werden nun Arbeitskampfmaßnahmen notwendig sein.
Folgt den Veröffentlichungen und Aufrufen!
In einzelnen Teilen der BARMER und der DAK-Gesundheit werden bereits am kommenden Montag, den 05. Februar 2024, Arbeitsstreiks durchgeführt, in anderen Teilen sind es betriebliche Aktionen. Auch in der KKH werden in Kürze ähnliche Maßnahmen folgen.
Je nach Kasse und Dienststelle starten unsere Aktivitäten an unterschiedlichen Tagen. Achtet in den nächsten Wochen auf die Aufrufe in eurer Dienststelle vor Ort!
Streikgeld beantragen
Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (BARMER, DAK-Gesundheit bzw. KKH). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.
Noch einfacher, als das PDF nach dem Streiktag auszufüllen, funktioniert die Streikgelderfassung direkt im persönlichen Mitgliederbereich von ver.di:
einloggen auf meine.verdi.de (oder schnell das eigene Konto erstellen)
im Menü „Meine Leistungen“ auf „Streikunterstützung“ klicken
notwendige Angaben ergänzen und bestätigen
Die Website erstellt dann einen QR-Code, der am Streiktag vorgezeigt werden kann – fertig!
Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, weil zum Beispiel der eigene Betrieb nicht richtig hinterlegt ist, kann wie gewohnt nach dem Streiktag folgendes Formular für die BARMER bzw. DAK-Gesundheit ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:
Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Auch für die Beschäftigten und Auszubildenden konnten wir die Prämie aushandeln.
In den Tarifverhandlungen zwischen der BKK Akademie GmbH und ver.di konnte am Montag, den 5. Juni 2023, für die Beschäftigten und Auszubildenden die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie analog zum Ergebnis im Öffentlichen Dienst vereinbart werden.
Das Tarifergebnis für die BKK Akademie lautet dann:
Juni 2023 (jeweils steuer- und abgabenfrei):
1.240 Euro steuer- und abgabenfrei für Vollzeit-Beschäftigte
620 Euro für Auszubildende
Juli 2023 bis Februar 2024 (jeweils steuer- und abgabenfrei):
220 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte
110 Europro Monat für Auszubildende
Macht insgesamt 3.000 Euro für Vollzeit-Beschäftigte und 1.500 Euro für Auszubildende!
Abschluss in Anlehnung an den öD
Die Tarifvertragsparteien BKK Akademie und ver.di sind sich im Ziel einig, die im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes enthaltene Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen (ab März 2024) auch für die Beschäftigten und Auszubildenden der BKK Akademie (ebenfalls ab März 2024) zu übernehmen.
Sobald die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes vorliegen, werden wir im Rahmen der redaktionellen Verhandlungen die Übernahme der Erhöhungsschritte entsprechend vereinbaren.
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Über drei Viertel der Mitglieder für Annahme, auch Tarifkommission der BA stimmt zu.
Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt, nachdem sich zuvor in unserer Mitgliederbefragung über 75 Prozent der ver.di-Mitglieder für das Ergebnis ausgesprochen hatten.
Seit dem 5. Mai 2023 habt ihr in den Dienststellen über das Tarifergebnis mit der BA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den Tätigkeitsebenen V bis VIII ein Plus von elf bis über 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV noch mindestens acht bis elf Prozent.
Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 76 Prozent der Mitglieder in der Befragung für eine Annahme. Auf dieser Basis stimmte dann auch unsere Tarifkommission der BA für die Annahme des Tarifergebnisses.
Und das Geld in der BA?
Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen von je 220 Euro netto.
Nachwuchskräfte erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte aller Tätigkeitsebenen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, die Funktionsstufenbeträge in den Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent.
Die Entgelte für alle Nachwuchskräfte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.
Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
Wie es jetzt weitergeht
Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgt die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte.
Vielen Dank an euch in der BA!
Nur durch euren Druck, durch die Streiks und vielen Aktionen wurde diese Einigung überhaupt möglich! Die Arbeitgeberseite hat sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken.
Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen! Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben!
Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde taucht schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen!
Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Auf Grundlage der Einigung im öffentlichen Dienst gibt es nun auch Ergebnis für die BA
Am 4. Mai 2023 konnte auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses in der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst auch mit der Bundesagentur für Arbeit ein Verhandlungsergebnis erreicht werden.
Das Ergebnis
Anhebung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024 um 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent: In Vollzeit entspricht das einer tabellenwirksamen Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro monatlich oder elf bis 15 Prozent für die Tätigkeitsebenen V bis VIII und acht bis elf Prozent für die Tätigkeitsebenen I bis IV.
Erhöhung der Funktionsstufenbeträge für die Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und für die Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent
Steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld: einmalig 1.240 Euro netto im Juni 2023 und monatlich 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024 (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
Zuschläge, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, Gehaltskomponenten nach § 16 Abs. 3 TV-BA (mit Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponenten) und der Garantiebetrag nach § 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BAerhöhen sich ab März 2024 um 11,5 Prozent.
Die Entgelte aller Nachwuchskräfte steigen ab 1. März 2024 um 150 Euro. Dazu kommt ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro netto im Juni 2023 und jeweils 110 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024.
Stärken und Schwächen
Eine klare Stärke bei diesem Ergebnis ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Festgehälter in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten. Bei den unteren Einkommen ist das ein Plus von elf bis über 15 Prozent und bei den obersten Einkommen noch mindestens acht bis neun Prozent.
Positiv ist, dass mit 15,0 bzw. 10,5 Prozent auch für die Funktionsstufen hohe Steigerungen erreicht wurden. Die BA wollte hier nur um 5,5 Prozent erhöhen. Durchgesetzt haben wir, dass die Entgelte aller Nachwuchskräfte um 150 Euro monatlich steigen. Die BA hatte für die Studierenden eine Nullrunde vorgesehen.
Auf weniger Begeisterung ist gestoßen, dass diese Erhöhungen erst zum 1. März 2024 erfolgen – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024. Die Zeit bis März 2024 überbrückt das Inflationsausgleichsgeld.
1.240 Euro netto im Juni
Das Inflationsausgleichsgeld der Bundesregierung überschattet derzeit alle aktuellen Tarifrunden. Wenn Arbeitgeber*innen in 2023 und 2024 bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Entgelt auszahlen, müssen darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Die Arbeitgeberseite spart sich dabei außerdem ihren Anteil an den Sozialabgaben. Attraktiv ist das Inflationsausgleichsgeld für sie aber vor allem, weil es sich um eine einmalige Leistung handelt, die die Personalausgaben nicht dauerhaft erhöht.
Genau das ist der Pferdefuß: Die Tarifeinigung sieht eine einmalige Auszahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig und Azubis jeweils zur Hälfte. Die Zahlung des jeweils vollen Betrages lehnte die BA ab, ebenso die Zahlung an Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden. Das Geld ohne Abzüge zu erhalten, ist für Beschäftigte auch attraktiv und wirkt sofort. Die Tariferhöhung ab März 2024 sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.
Arbeitgeberseite vehement gegen Mindestbetrag
Zentraler Teil unserer Forderung war ein Mindestbetrag von 500 Euro. Gegen diese Forderung und generell gegen einen Mindestbetrag haben sich die Arbeitgeber Bund und VKA vehement gewehrt, auch die BA vertrat keine andere Haltung.
Um diesen grundlegenden Widerspruch aufzulösen, haben die Schlichter in der Schlichtung mit Bund und VKA eine neue Struktur vorgeschlagen, die in der Einigung nun übernommen wurde: Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Ergibt sich daraus eine Steigerung unter 340 Euro, wird der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro
Statt eines Mindestbetrags bringt die Tarifeinigung tabellenwirksame Erhöhungen zwischen 340 und 572 Euro monatlich, zuzüglich der Erhöhungen der Funktionsstufen. Genau nachzulesen sind die Erhöhungen in den Tabellen auf Zusammen geht mehr, der ver.di-Sonderseite zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst.
Außerdem werden die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, sowie der Garantiebetrag ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. Nicht gelungen ist es dagegen, die Regelung zur Altersteilzeit zu verlängern.
Die ver.di-Tarifkommission der BA ist jedoch zur Einschätzung gelangt, dass gegenüber der BA in dieser Tarifauseinandersetzung nicht mehr zu holen ist – auch nicht mit unbefristeten Streiks. Fest steht jedoch auch, dass dieses Ergebnis vor allem erst möglich geworden ist durch intensive Arbeitskämpfe, an denen sich alleine im März eine halbe Million ver.di-Mitglieder beteiligt haben, auch bei der Bundesagentur für Arbeit.
Mitgliederbefragung zum Ergebnis
Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt. Ab dem 5. Mai 2023 können alle ver.di-Mitglieder bei der BA – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben.
Die ver.di-Tarifkommission für die BA empfiehlt, das Ergebnis anzunehmen. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 12. Mai. Erst anschließend entscheidet die ver.di-Tarifkommission der BA endgültig über die Tarifeinigung.
Die Flugblätter zum Ergebnis findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Die Warnstreiks und aktiven Mittagspausen haben gewirkt, dank eurer Unterstützung.
Wir haben in der vierten Verhandlungsrunde ein Ergebnis erzielt. Unsere Warnstreiks waren erfolgreich. Danke für eure Unterstützung!
Hier die Fakten zum Ergebnis:
ab 1. Juli 2023: 4,0 Prozent mehr
ab 1. Juli 2024: weitere 4,2 Prozent mehr
die Ausbildungsvergütung wird zusätzlich auf volle 10 Euro aufgerundet
1.400 Euro Inflationsausgleich, 700 Euro für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 50 Prozent Arbeitszeit und Azubis (Auszahlung im Juni 2023)
100 Euro monatlich als Inflationsausgleich für die Monate Oktober 2023 bis einschließlich Juni 2024, 50 Euro für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 50 Prozent Arbeitszeit und Azubis
Erhöhung der Familienzulage auf 150 Euro zum 01. Juli 2023 und auf 160 Euro zum 01. Juli 2024
Außerdem:
Arbeitgeberzuschuss (50 Prozent) zum Deutschlandticket ab 1. Mai 2023
Erhöhung des Zuschusses zur Förderung der Betriebsgemeinschaft von 13 Euro auf 30 Euro jährlich
Anpassung der Vollziehungsvergütung
eine Verhandlungszusage zur Mitgliedervorteilsregelung für die nächste Tarifverhandlung
Laufzeit 24 Monate bis zum 31. Dezember
Erklärungsfrist bis 15. Mai 2023
Die ver.di-Verhandlungskommission empfiehlt einstimmig die Annahme des Ergebnisses. Wir werden euch als die Mitglieder in einer Befragung noch über die Annahme des Ergebnisses befragen.
Gemeinsam haben wir erfolgreich für ein besseres Angebot gekämpft.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Wie wir euch bereits berichtet haben, konnten wir in der dritten Verhandlungsrunde bei der IKK kein Ergebnis erzielen. Das vorgelegte Angebot der Arbeitgeberseite war angesichts der hohen Inflation nicht ausreichend.
Deswegen haben wir vor der vierten Verhandlungsrunde, die am 19. und 20. April stattfindet zu Warnstreiks aufgerufen.
Es beteiligten sich zahlreiche Kolleg*innen der Standorte Hamburg, Bremen, Dortmund, Mainz, Erfurt, Stuttgart und München.
Danke für euren großartigen Einsatz!
„Das von den Arbeitgebern in der dritten Verhandlungsrunde vorgelegte Angebot reicht nicht aus. Die Beschäftigten erwarten, dass endlich ein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch kommt.“
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Entgelttarifrunde 2023 bisher ergebnislos, bundesweit „aktive Mittagspausen“
Die Arbeitgeberseite der IKK-Tarifgemeinschaft wird nach der Tarifverhandlung am 21. März 2023 sicherlich von einem „sehr guten Angebot von über zehn Prozent“ sprechen. Lasst euch nicht blenden!
Hier die Fakten zum Angebot der IKK:
Für Januar bis Juni 2023: nichts
Ab 1. Juli 2023: 3,5 Prozent mehr
Ab 1. Juli 2024: weitere 3,5 Prozent mehr
Laufzeit 24 Monate (bis 31.12 2024)
Ein Tag zusätzlicher Urlaub im Jahr 2023 – wegen der „schweren Zeiten“
1.400 Euro Inflationsausgleich für Vollzeitbeschäftigte, 700 Euro in Teilzeit mit weniger als 50 Prozent Arbeitszeit sowie für Azubis
50 Prozent Arbeitgeberzuschuss zum 49-Euro-Ticket
Erhöhter Zuschuss zur Förderung der Betriebsgemeinschaft von 13 auf 30 Euro jährlich
Keine Mitgliedervorteilsregelung!
Die Verhandlungskommission hält dieses Angebot angesichts der anhaltend hohen Inflation für unzureichend!
Wir werden euch im Vorfeld der nächsten Tarifverhandlung am 19. und 20. April 2023 Gelegenheiten bieten, den Arbeitgeber*innen der Tarifgemeinschaft eure Meinung mitzuteilen.
Gemeinsam für ein vernünftiges, wertschätzendes Angebot
Unsere aktiven Mittagspausen parallel zur Entgeltrunde 2023 waren bereits ein deutliches Signal an die Arbeitgeberseite der IKK, wir haben eindeutige Zeichen gesetzt.
Trotz eurer guten Beteiligung hat sich die Arbeitgeberseite aber noch nicht ausreichend bewegt. Lasst uns jetzt alle zusammen für ein besseres und gerechteres Angebot kämpfen. Seid dabei und holt auch euer Team vor Ort an Bord!
Aktive Mittagspause in Hannover Aktive Mittagspause in ErfurtAktive Mittagspause in SaarbrückenAktive Mittagspause in MainzAktive Mittagspause in DresdenAktive Mittagspause in Regensburg Aktive Mittagspause in Bergisch-GladbachAktive Mittagspause in Hamburg
Aktive Mittagspause in MagdeburgAktive Mittagspause in KoblenzAktive Mittagspause in LudwigsburgFotostrecke von unseren bundesweiten aktiven Mittagspausen bei den Innungskrankenkassen, kurz IKK (für größere Ansicht bitte ins Bild klicken)
Unsere Forderungen an die IKK-Arbeitgeber*innen bleiben, dafür wollen wir kämpfen. Kämpft JETZT mit, werdet ver.di-Mitglied und beteiligt euch an weiteren Tarifaktionen in eurer Umgebung!
Gemeinsam mit uns, eurer ver.di-Tarifkommission für die Beschäftigten der IKK
IKK classic: Uli Kreillinger, Karin Funck, Sandra Hensel, Myriam Kopp, Lisa Müller, Antonia Wähler, Harald Meyer, Maik Hermann
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Keine Fortschritte bei tarifvertraglich offenen Punkten
Bisher kaum Lösungen für tarifliche Dauerbaustellen bei der DAK-Gesundheit (Bild: energepic.com, pexels.com)
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
Ashleigh Brillant, Autor und Karikaturist
Im November 2022 hat die ver.di-Tarifkommission der DAK-Gesundheit über die bis dato offenen Themen informiert. Ziel war es, möglichst zeitnah im ersten Quartal 2023 über konkrete Fortschritte im Sinne einer Einigung berichten zu können.
Gern hätten wir euch heute den aktuellen Verhandlungsstand dargestellt. Doch auch wenn es nach wie vor keine konkreten Fortschritte gibt, möchten wir über mögliche Handlungsperspektiven informieren.
Entgeltumwandlung und gesparte Sozialversicherung
Wie mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Vorstand der DAK-Gesundheit lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.
Das bedeutet: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! In unserer Tarifinfo von Juni 2022 findet ihr eine entsprechende Mustergeltendmachung. Zur rechtlichen Vertretung wenden sich ver.di-Mitglieder bitte an ihren zuständigen (Landes-)Bezirk der ver.di.
Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro
Anfang 2022 haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen. Auch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben wir die Arbeitgeberin angesprochen. Die DAK-Gesundheit lehnt eine solche Zahlung an ihre Beschäftigten nicht kategorisch ab. Allerdings sieht sie sich außerstande, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe zu treffen.
Wir haben mit Nachdruck dargelegt, dass die Beschäftigten bei diesem Thema eine klare Orientierung brauchen und verdient haben. Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung und täte gut daran, als Ausdruck der Solidarität und Wertschätzung gegenüber ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.
Anlage 5
Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten.
Albert Einstein
Neben der Frage von Streitfällen bei der Zuordnung zu den jeweiligen Vergütungsgruppen in der Anlage 5 hat die ver.di-Tarifkommission beschlossen, aktiv eine neue Entgeltordnung zu erarbeiten und zu verhandeln. Die neue Entgeltordnung soll dem Anspruch einer sich stetig ändernden Arbeitswelt unter dem Aspekt der Sicherheit, Transparenz und Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte auch längerfristig gerecht werden.
Entgeltrunde 2024 bei der DAK-Gesundheit
Zum Jahresende kann der Entgelttarifvertrag gekündigt werden. Die Zeiten sind aktuell sowohl gesellschaftspolitisch, als auch individuell und tarifpolitisch herausfordernd.
Deswegen setzen wir wieder auf eine mitgliedernahe und beteiligungsorientierte Entgeltrunde. Im März liefern wir euch dazu weitere Informationen.
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
ver.di-Mitglieder sammeln bundesweit Unterschriften für Stärketest
Wir sagen DANKE an alle Beteiligten an den Tarifaktionen! (Foto: ver.di, Fachbereich 4)
Im Vorfeld der Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023 haben Tausende ver.di-Mitglieder Unterschriften für den Stärketest gesammelt.
Unser Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die sich beteiligt und damit konsequent hinter unsere gemeinsamen Forderungen gestellt haben.
Wir erwarten, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird.
Petra Jungton, AA Mannheim, Beamtenvertreterin im HPR
Stärketest bringt 340.000 Unterschriften
Ein beeindruckendes Ergebnis! Die Petitionen wurden nun von ver.di-Betriebsgruppen aus dem gesamten öffentlichen Dienst (ÖD) an die öffentlichen Arbeitgeber in ganz Deutschland übergeben.
Zur ersten Verhandlungsrunde am 24. Januar 2023 in Potsdam haben viele bei ver.di organisierte Kolleginnen und Kollegen die Verhandlungsführung der Arbeitgeber von Bund und Kommunen um Bundesinnenministerin Nancy Faeser lautstark begrüßt.
Für unsere Nachwuchskräfte fordern wir mindestens 200 Euro und die unbefristete Übernahme!
Sascha Jansen, AA Berlin Mitte, HJAV-Vorsitzender
„Die materiellen Sorgen und die Überlastungssituation im öffentlichen Dienst werden zwar zur Kenntnis genommen, bleiben aber ohne Lösungsvorschläge“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in Potsdam.
Ein positives Signal an die Beschäftigten ist leider ausgeblieben.
Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di
Warme Worte der Arbeitgeberseite reichen nicht. Wir leisten in der BA jeden Tag enorm viel. In ver.di sind wir mit allen Kolleginnen und Kollegen im ÖD vereint – zusammen geht mehr!
Der ÖD muss finanziell attraktiv sein: 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro, bei einem Jahr Laufzeit, sind absolut notwendig!
Iris Hundertmark, AA Bochum, HPR-Vorstandsmitglied
Wie geht es weiter bei der TRöD 2023?
Die zweite Verhandlungsrunde findet am 22. und 23. Februar statt. Bis dahin wird ver.di bundesweit diverse Aktionen starten. Wendet euch für Informationen an eure ver.di-Vertrauensleute, Betriebsgruppen oder an eure Personalratsvertretung direkt vor Ort.
Unsere Kolleginnen und Kollegen in der BA sind bereit, für ihre berechtigten Forderungen zu kämpfen. Das ist mein deutlicher Eindruck von vielen Personalversammlungen, die ich überall im Bundesgebiet besuche.
Robert Buhse, BA-Zentrale, HPR-Vorsitzender
Diese Tarifinfo mit Fotos unserer Aktionen sowie ein Infoblatt zur Zeiterfassung im Streik findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!