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IKK: Annäherung in der vierten Verhandlung

Ausblick auf mögliches Tarifergebnis mit der IKK-Tarifgemeinschaft

(Bild: Anna Shvets, pexels.com)

Die Tarifverhandlungen zur Vergütungserhöhung in der IKK-Tarifgemeinschaft wurden am Montag und Dienstag, den 17. und 18. März 2025, in Erfurt fortgesetzt.

Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, die jeweiligen Forderungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite auf zwei verschiedene Themenpakete aufzuteilen. Bei dem einem Paket handelt es sich um Themen rund um die Vergütung, beim anderen um weitere Tarifthemen.

Das Augenmerk der Verhandlungspartner lag in dieser vierten Verhandlungsrunde auf der Vergütungsentwicklung. Die ver.di-Bundestarifkommission hat das begrüßt, da wir hartnäckig von Beginn an unsere Priorität auf tabellenwirksame Vergütungserhöhungen gelegt haben.

Das Tarifergebnis ist beidseitig abhängig vom Gesamtpaket. Der Kompromiss, der am zweiten Tag der Verhandlungen gefunden wurde, stellt für die ver.di-Tarifkommission eine solide Basis dar.

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir euch noch keine konkreten Details zum Verhandlungsstand nennen. Die Tarifvertragspartner haben sich geeinigt, keine Zwischenergebnisse zu veröffentlichen. Die noch offenen Tarifthemen werden in der nächsten Runde behandelt.

Die Tarifverhandlungen werden am Donnerstag und Freitag, den 3. und 4. April 2025, in Erfurt fortgesetzt.

Ein mögliches Tarifergebnis rückt näher. Die ver.di-Bundestarifkommission setzt auf weitere konstruktive Verhandlungen mit der IKK-Tarifgemeinschaft.

Starke Tarifabschlüsse fallen nicht vom Himmel!

Deshalb brauchen wir dich in unseren gewerkschaftlichen Reihen: Werde Mitglied bei ver.di und unterstütze uns bei der Durchsetzung deiner Forderungen. Starke Tarifabschlüsse sind nur mit dir möglich! Denn wir wissen: Zusammen geht mehr!

    Tarifinfo IKK-Tarifgemeinschaft | Annäherungen – Ausblick auf mögliches Tarifergebnis (19.02.2025)

    100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

    Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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    IKK: Schwierige Verhandlungen zur Vergütungserhöhung!

    Angebot der IKK-Tarifgemeinschaft erneut zu wenig

    Bild: Anke, pixabay.com

    Die Tarifverhandlungen zur Vergütungserhöhung in der IKK-Tarifgemeinschaft wurden am Donnerstag und Freitag, den 27. und 28. Februar 2025, in Erfurt fortgesetzt.

    Zum Auftakt der dritten Verhandlungsrunde wurde eine erfolgreiche aktive Mittagspause eingeläutet. Vielen Dank für den Einsatz unserer Kolleg:innen vor Ort! Einige Bilder der Aktion findet ihr unten in unserer Tarifinfo als PDF.

    Das Arbeitgeberangebot bleibt leider weiterhin unzureichend:

    • 24 Monate Laufzeit (01.01.2025 bis 31.12.2026)
    • Einmalzahlungen im Zeitraum 01.01.2025 bis 30.06.2025:
      – 100 Euro/Monat für Vollzeitkräfte
      – 50 Euro/Monat für Azubis
    • Lineare Steigerungen in zwei Schritten:
      – zum 01.07.2025: 2,3 Prozent, mindestens100 Euro
      – zum 01.07.2026: 2,3 Prozent
    • Urlaubsgeld ab 2026 für Vollzeitkräfte
      – in den Vergütungsgruppen (VG) 1 bis 6 in Höhe von 500 Euro
      – ab VG 7 in Höhe von 300 Euro
    • Verschiebung der Gehaltszahlung für alle Beschäftigten
      – zum 01.01.2026 jeweils zum 15. des Monats
      – zum 01.01.2027 jeweils zum letzten Tag des Monats
    • Gesetzlicher Mindestzuschuss von 25 Prozent zum Deutschlandticket
    • Themen rund um die Vergütung nach der Ausbildung
    • Gewerkschaftsbonus als Bildungstag verhandelbar – nur, wenn man Gewerkschaftsmitglied und bei einer der IKKen in der Tarifgemeinschaft versichert ist und zusätzlich einen Bildungsnachweis erbringt
    • Weitere Tarifthemen zur Tarifhygiene

    Die Forderungen der ver.di in dieser Vergütungsrunde werden durch die Arbeitgeber als überhöht abgetan! Die Arbeitgeberseite vertritt in den Verhandlungen die Auffassung, dass mit dem Tarifergebnis für 2023 und 2024 sowie durch die Ausschüttung der Inflationsausgleichsprämie die hohen Lebensmittel- und Energiepreise der letzten Jahre schon ausgeglichen wurden.

    „Das neue Angebot der IKK-Tarifgemeinschaft ist unzureichend und nicht einigungsfähig! Die Tarifvertragsparteien sind noch weit voneinander entfernt. Wir fordern die Arbeitgeber noch einmal nachdrücklich auf, am 17. und 18. März ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen und nicht weiter auf Zeit zu spielen!“

    Özge Aygün, Verhandlungsführerin der ver.di

    Die Arbeit bei den IKKen muss für unsere Kolleg*innen weiterhin attraktiv bleiben! Die ver.di-Bundestarifkommission möchte einen Reallohn steigernden Tarifabschluss erreichen! Natürlich sind Tarifverhandlungen keine Einbahnstraße, aber Kompromisse können nicht rein auf Kosten der Arbeitnehmer*innen laufen.

    Wie geht es weiter?

    Die nächsten Verhandlungstermine sind:

    • Montag und Dienstag, 17. und 18. März 2025
    • Montag und Dienstag, 31. März und 1. April 2025

    Jetzt heißt es: Aktiv werden!

    Es ist die erwartete harte Tarifrunde. Die IKK-Tarifgemeinschaft bewegt sich in minimalen Schritten auf die Forderungen der Gewerkschaften zu.

    Deshalb brauchen wir dich! Denn wir wissen: Zusammen geht mehr! Also nichts wie los und Mitglied werden!

    Tarifinfo IKK-Tarifgemeinschaft | Äußerst schwierige Verhandlungen über Vergütungserhöhung! (04.03.2025)

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    IKK: Neues Angebot völlig unzureichend!

    Fazit nach Runde 2 zur Vergütungserhöhung in der IKK-Tarifgemeinschaft

    Luftleerer Fußball liegt auf dem Spielfeld vor dem Tor
    Bild: Kurt Michel, pixelio.de

    Die Tarifverhandlungen zur Vergütungserhöhung in der IKK-Tarifgemeinschaft wurden am Mittwoch und Donnerstag, den 5. und 6. Februar 2025 in Erfurt fortgesetzt.

    Die Verhandlungen gestalten sich zäh. Die Arbeitgeberseite hat den Gewerkschaften in der zweiten Verhandlungsrunde ein geringfügig verändertes Angebot unterbreitet:

    • Laufzeit 30 Monate (01.01.2025 – 30.06.2027)
    • Einmalzahlung im Zeitraum 01.01.2025 – 30.06.2025 in Höhe von
      90 Euro pro Monat für Vollzeitkräfte
      45 Euro pro Monat für Azubis
    • Lineare Steigerungen in drei Schritten mit
      2,1 Prozent (mindestens 90 Euro) zum 01.07.2025
      2,0 Prozent zum 01.07.2026
      2,1 Prozent zum 01.05.2027
    • Gesetzlicher Mindestzuschuss von 25 Prozent zum Deutschlandticket
    • Weitere Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung
    • Themen rund um die Vergütung nach der Ausbildung
    • Gewerkschaftsbonus nur im Gesamtpaket verhandelbar und nur dann, wenn das Gewerkschaftsmitglied bei einer der IKKen in der Tarifgemeinschaft versichert ist

    KEIN echter Fortschritt in den Tarifverhandlungen!

    Deshalb bleibt die Position der ver.di-Bundestarifkommission klar und deutlich: Eine solch lange Laufzeit mit 30 Monaten ist und bleibt inakzeptabel.

    Die ver.di setzt sich weiterhin für eine tabellenwirksame Vergütungserhöhung ab dem 01.01.2025 ein. Wir fordern nicht nur eine Vergütungserhöhung, welche lediglich die Inflation ausgleicht. ver.di setzt sich für eine echte Reallohnsteigerung ein, die bei unseren Kolleginnen und Kollegen im Geldbeutel ankommt!

    Die ver.di-Bundestarifkommission möchte einen gemeinsamen Tarifabschluss erreichen, aber Kompromisse müssen die Interessen beider Vertragsparteien widerspiegeln. Die Gewerkschaften haben daher der IKK-Tarifgemeinschaft ein gemeinsames Gegenangebot für die Vergütungserhöhung unterbreitet.

    Unser Gegenangebot an die IKK

    • Vergütungserhöhung in zwei Schritten:
      5,5 Prozent (mindestens 250 Euro) zum 01.01.2025
      4,0 Prozent zum 01.01.2026
    • Laufzeit von 18 Monaten

    ver.di macht sich in der Vergütungsrunde zusätzlich weiterhin stark für ihre Forderungen:

    • Mitgliederbonus in Form von zwei zusätzlichen freien Tagen für ver.di-Mitglieder
    • 100 Prozent Weihnachtsgeld
    • 50 Prozent Urlaubsgeld
    • Ausschöpfen der 40 Euro steuerfreier Leistungen, z. B. als Pauschale für mobile Arbeit
    • Mobilitätszuschuss

    Wie geht es weiter?

    Die nächsten Verhandlungstermine stehen bereits fest:

    • Donnerstag und Freitag, 27. und 28. Februar 2025, in Erfurt
    • Montag und Dienstag, 17. und 18. März 2025
    • Montag und Dienstag, 31. März und 1. April 2025

    Jetzt heißt es: Aktiv werden!

    Es ist die erwartete harte Tarifrunde. Die IKK-Tarifgemeinschaft bewegt sich in minimalen Schritten auf die Forderungen der Gewerkschaften zu.

    Deshalb brauchen wir dich! Denn wir wissen: Zusammen geht mehr! Also nichts wie los und Mitglied werden!

    Tarifinfo IKK-Tarifgemeinschaft | Neues Arbeitgeberangebot völlig unzureichend! (07.02.2025)

    100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

    Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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    Bundesagentur für Arbeit: Einigung mit IT-Systemhaus

    Tarifinformationen von ver.di: Verhandlungen mit der Bundesagentur für Arbeit erfolgreich abgeschlossen

    ver.di-Logo zur Tarifrunde 2025 im öffentlichen Dienst Bund und Kommunen
    Bild: ver.di

    Die ver.di-Tarifkommission (TK) hat in ihrer außerordentlichen Sitzung am vergangenen Freitag, den 07. Februar 2025, dem Verhandlungsstand vom 5. Februar 2025 mit der Bundesagentur für Arbeit zur Tarifierung der Dienstposten im IT-Systemhaus zugestimmt.

    Dieser TK-Sitzung vorausgegangen sind mehrere Verhandlungsrunden mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), bei denen es – insbesondere in der letzten Verhandlung – ordentlich zur Sache ging. Für ver.di standen immer die gestiegenen Anforderungen bezogen auf die inhaltliche Arbeit, die geforderten Arbeitsformen, die gestiegenen Anforderungen und die zentrale Bedeutung einer guten und reibungslosen Erledigung der Aufgaben im Mittelpunkt. Zum nun vorliegenden Ergebnis haben die vielen Aktivitäten der Beschäftigten des IT-Systemhauses maßgeblich beigetragen!

    Das Ergebnis im Detail

    In den TE III und II hat ver.di eine neue Funktionsstufe 1 durchgesetzt für die Anforderungen und Aufgaben im Zusammenhang der besonderen Bedeutung für die Digitalisierungs- und Automatisierungsstrategie. Diese Funktionsstufe ist direkt an den Dienstposten gekoppelt und gilt in der TE III für die Dienstposten „Erste Fachkraft für IT-Sicherheit im IT-Systemhaus“ und „IT-Ingenieur/-in im IT-Systemhaus“ und in der TE II für die Dienstposten „IT-Spezialist/-in im IT-Systemhaus“, „IT-Spezialist/-in Servicemanagement im IT-Systemhaus“ und „IT-Spezialist/-in Security Management im IT-Systemhaus“.

    Für den Dienstposten „IT-Architekt/-in im IT-Systemhaus“ in der TE I ist die Voraussetzung für die Zahlung einer FS 1 klarer formuliert worden, folgt dem Fachkonzept und gilt somit für deutlich mehr Beschäftigte. Die FS 1 gibt es nun für die Schwerpunktaufgabe „Fachaufsicht im übertragenen Rahmen auf Bereichsebene bzw. in einer zentralen Einheit“. Zudem erfolgt eine Ausweitung dieser Funktionsstufe in der TE I auf die Dienstposten „Experte/-in für betriebswirtschaftliche Aufgaben im IT-Systemhaus“ und in der TE II auf die Dienstposten „Spezialist/-in für betriebswirtschaftliche Aufgaben im IT-Systemhaus“ und „IT-Spezialist/-in im IT-Systemhaus“.

    Die bisherigen Regelungen zur Remotearbeit werden abgelöst durch Regelungen für eine IT-Betriebsbereitschaft. Neu ist für die Anordnung einer IT-Betriebsbereitschaft die Festlegung der konkreten Zeiten Samstag, Sonntag oder in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 6.00 Uhr. Neu ist auch, dass die dann zu erledigenden Aufgaben entweder mittels Mobilarbeit oder in der Dienststelle aufzunehmen sind. Die Höhe der Pauschale der neuen IT-Bereitschaft entspricht der, die es bisher für die Remotearbeit gegeben hat.

    Vereinbart wurde auch die Fortsetzung der sogenannten Rekrutierungskomponente für den IT-Bereich und den ärztlichen Dienst.

    Bestandteil der letzten beiden Verhandlungen waren auch die Tarifierungen der Dienstposten zu den Fachkonzepten „Gesamthaftes Kundenportal“ und „Zentrale“. Die von der BA vorgelegten Angebote entsprechen den in den Fachkonzepten festgelegten Aufgaben und Anforderungen. Die ver.di-Tarifkommission hat den Angeboten der BA zugestimmt.

    Wie geht es weiter?

    Alle Ergebnisse werden nun redaktionell bearbeitet und dann mit dem 30. Änderungstarifvertrag zum TV-BA in Kraft treten.

    Noch ein Blick auf die aktuelle Gehaltsrunde

    Der Verhandlungsauftakt mit dem Bund und der VKA am 24. Januar 2025 endete ergebnislos. Fortgesetzt werden die Verhandlungen am 17. und 18. Februar 2025. Das Ergebnis der Verhandlungen wird die Grundlage der Gehaltstarifverhandlungen mit der BA bilden.

    Deshalb gilt schon heute: Beteiligt euch aktiv in dieser Tarifrunde und nehmt so auch direkt Einfluss auf das Ergebnis. Nur wir gemeinsam sind erfolgreich! Mehr Infos dazu auf unserer ver.di-Sonderseite zur TröD 2025.

    ver.di-Tarifinfo BA | Tarifverhandlungen zum IT-Systemhaus erfolgreich abgeschlossen (07. Februar 2025)

    100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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    IKK: Auftaktverhandlung

    Kein akzeptables Angebot beim Verhandlungsstart für die IKK Tarifgemeinschaft!

    Bild: Erika Hartmann, pixelio.de

    Der Anfang ist gemacht: Die gemeinsame Auftaktverhandlung von ver.di und GdS zur Vergütungsrunde 2025 mit der IKK-Tarifgemeinschaft hat am Donnerstag, den 09. Januar 2025, in digitaler Form stattgefunden.

    Die Tarifvertragsparteien sind ergebnislos auseinandergegangen. Die Arbeitgeberseite hat ein erstes Angebot zur ersten Verhandlungsrunde unterbreitet:

      • Drei Jahre Laufzeit (01.01.2025 bis 31.12.2027)
      • Lineare Steigerungen in drei Schritten mit
        – 1,6 Prozent in 2025
        – 2,0 Prozent in 2026 und
        – weiteren 2,0 Prozent in 2027
      • Zuschuss zum Deutschlandticket (ohne Nennung der Höhe)
      • Öffnungsklausel im IKK-Tarifvertrag zur Möglichkeit der Entgeltumwandlung
      • Gewerkschaftsbonus verhandelbar

      Wertschätzung für die Arbeit der Beschäftigten sieht anders aus!

      Die ver.di-Bundestarifkommission bewertet dieses Angebot als inakzeptabel. Eine Laufzeit von drei Jahren und ein Reallohnverlust werden klar abgelehnt!

      Die von ver.di geforderte Vergütungshöhe in der Tarifrunde 2025 berücksichtigt den Kaufkraftverlust durch die hohe Inflation in den letzten Jahren. Die starken Preissteigerungen u. a. bei Lebensmitteln, der Energie und Sozialversicherungsbeiträgen belasten die Geldbeutel. Unser Ziel ist es, den Kaufkraftverlust nachhaltig mit Reallohnsteigerung auszugleichen.

      Deshalb bleibt die Position der ver.di-Bundestarifkommission klar und deutlich:

      • Vergütungserhöhung um 10,0 Prozent, mindestens aber 400 Euro monatlich
      • Zwölf Monate Laufzeit
      • Mitgliederbonus: zwei zusätzliche freie Tage für ver.di-Mitglieder

      ver.di setzt sich in dieser Vergütungsrunde auch ein für:

      • 100 Prozent Weihnachtsgeld
      • 50 Prozent Urlaubsgeld
      • Ausschöpfen der 40 Euro steuerfreien Leistungen, z. B. als Pauschale für mobile Arbeit
      • Mobilitätszuschuss

      Wie geht es weiter?

      Die nächsten Verhandlungstermine stehen bereits fest:

      • Mittwoch und Donnerstag, 5. und 6. Februar 2025
      • Donnerstag und Freitag, 27. und 28. Februar 2025
      • Montag und Dienstag, 17. und 18. März 2025
      • Montag und Dienstag, 31. März und 1. April 2025

      Jetzt heißt es: Stärke zeigen!

      Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse fallen nicht vom Himmel. Viele Mitglieder und gemeinsames Handeln sind für ein gutes Tarifergebnis eine wesentliche Voraussetzung. Denn wir wissen: Zusammen geht mehr!

      Tarifinfo IKK-Tarifgemeinschaft | Auftaktverhandlung (09.01.2025)

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      IKK: Forderungen beschlossen

      Wir sind startklar für die Vergütungsrunde 2025 mit der IKK Tarifgemeinschaft!

      Bild: Rudolpho Duba, pixelio.de

      Die ver.di-Bundestarifkommission (BTK) der IKK-Tarifgemeinschaft hat am Dienstag, den 12. November 2024, den Vergütungstarifvertrag fristgerecht zum 31. Dezember 2024 gekündigt und eine digitale Mitgliederbefragung zur Forderungsfindung durchgeführt.

      Vom 18. bis zum 30. November 2024 konnten ver.di-Mitglieder ihre Wünsche und Prioritäten einbringen. Die Ergebnisse sind klar: eine starke Beteiligung und ein deutliches Votum für eine spürbare Vergütungssteigerung und weitere Verbesserungen.

      Auf dieser Grundlage hat die BTK am 12. Dezember 2024 folgende Forderungen beschlossen:

      • Vergütungserhöhung um 10,0 Prozent, mindestens aber 400 Euro monatlich
      • Zwölf Monate Laufzeit
      • Mitgliederbonus: zwei zusätzliche freie Tage für ver.di-Mitglieder

      ver.di setzt sich in dieser Vergütungsrunde auch ein für:

      • 100 Prozent Weihnachtsgeld
      • 50 Prozent Urlaubsgeld
      • Ausschöpfen der 40 Euro steuerfreien Leistungen, z. B. als Pauschale für mobile Arbeit
      • Mobilitätszuschuss

      Wie geht es weiter?

      Die Verhandlungen starten im Januar 2025, und es sind bereits fünf Verhandlungsrunden terminiert:

      • Donnerstag, 9. Januar 2025
      • Mittwoch und Donnerstag, 5. und 6. Februar 2025
      • Donnerstag und Freitag, 27. und 28. Februar 2025
      • Montag und Dienstag, 17. und 18. März 2025
      • Montag und Dienstag, 31. März und 1. April 2025

      Jetzt heißt es: Stärke zeigen!

      Gemeinsam kämpfen wir für diese Ziele. Unterstützt uns, indem ihr mit Kolleg*innen sprecht und euch hinter die Forderungen stellt. Je mehr wir sind, desto mehr können wir erreichen – zusammen geht mehr!

      Tarifinfo IKK-Tarifgemeinschaft | Wir sind startklar – Forderungen Vergütungsrunde 2025 beschlossen! (13.12.2024)

      Tarifinfo IKK-Tarifgemeinschaft | Klopf, klopf, klopf…Vergütungsrunde 2025 steht an der Tür! (18.11.2024)

      100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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      BKK Akademie: Tarifvertrag zur Vergütung wird gekündigt

      ver.di-Bundestarifkommission beschließt Kündigung des Vergütungstarifvertrags mit der BKK Akademie GmbH zum Jahresende 2024

      Bild: Kurt Michel, pixelio.de

      Die Entgeltrunde 2025 mit der BKK Akademie ist eingeläutet!

      Die ver.di-Bundestarifkommission (BTK) hatte am Mittwoch, den 30. Oktober 2024, beschlossen, eine digitale Beschäftigtenbefragung zur Forderungsfindung durchzuführen. Vom 6. bis zum 18. November 2024 hatten alle Beschäftigten die Gelegenheit, ihre Erwartungen und Forderungen einzubringen. Die Beteiligung war beeindruckend hoch – 80 Prozent der Teilnehmenden stimmten einer starken Entgeltsteigerung zu.

      Auf Basis der Befragungsergebnisse hat die BTK folgende Tarifforderungen an die BKK Akademie festgelegt:

      • Erhöhung der Entgelte um 8,0 Prozent, mindestens aber 350 Euro monatlich
      • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 200 Euro monatlich
      • Zwölf Monate Laufzeit

      Am Dienstag, den 19. November 2024, wurde der aktuelle Tarifvertrag fristgerecht zum 31. Dezember 2024 gekündigt, um den Weg für Verhandlungen zu ebnen. Die konkreten Termine für die Tarifgespräche werden derzeit mit der Arbeitgeberseite abgestimmt. Parallel plant die BTK, Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zeitnah aufzunehmen.

      Was kommt als Nächstes?

      Ab Januar 2025 startet ver.di als verhandlungsführende Gewerkschaft in der Tarifrunde Öffentlicher Dienst (VKA + Bund) mit den von ver.di-Mitgliedern abgestimmten Forderungen in die Verhandlungen. Du interessierst dich für die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst und möchtest immer am Puls der Zeit sein? Dann findest du alle Informationen auf unserer Sonderseite zur TröD.

      Ein großes Dankeschön an alle, die an der Befragung teilgenommen und so diese wichtigen Forderungen mitgestaltet haben. Gemeinsam schaffen wir Verbesserungen – solidarisch und stark!

      Tarifinfo BKK Akademie GmbH | Tarifvertrag zur Vergütung gekündigt! (20.11.2024)

      Tarifinfo BKK Akademie GmbH | Klopf, klopf, klopf…Entgeltrunde 2025 steht an der Tür! (06.11.2024)

      100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

      Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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      Bundesagentur für Arbeit: Forderungen beschlossen

      Zusammen geht mehr – 8,0 Prozent, mindestens 350 Euro, zwölf Monate Laufzeit

      Bild: ver.di

      Am Montag und Dienstag, den 14. und 15. Oktober 2024, hat die ver.di-Tarifkommission (TK-BA) ihre Forderungen für die Gehaltsrunde 2025 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) festgelegt – und jetzt sind wir gefragt, sie durchzusetzen!

      Forderungen an die Bundesagentur für Arbeit

      • 8,0 Prozent mehr Gehalt (mindestens 350 Euro) bei einer Laufzeit von zwölf Monaten – ein Muss für unsere harte Arbeit! Dazu eine deutliche Anhebung der Zuschläge für alle, die in Schicht, nachts oder unter besonderen Belastungen arbeiten.
      • 200 Euro mehr für Nachwuchskräfte – damit die BA auch für die nächsten Generationen attraktiv bleibt.
      • Drei freie Tage zusätzlich und eine neue Regelung zur Altersteilzeit. Und wer in der Gewerkschaft ist, verdient für dieses Engagement noch einen weiteren freien Tag!
      • Mehr Wahlfreiheit bei der Arbeitszeit mit einem „Meine-Zeit-Konto“ – für mehr Selbstbestimmung.

      Auch unsere Erwartungen an die BA sind klar:

      • Das Verhandlungsergebnis sollte zeit- und wirkungsgleich auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen werden. Außerdem ist die Arbeitszeit der Beamt*innen an das Tarifniveau anzupassen.
      • Die Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West sollte nach über 30 Jahren endlich vollständig erfolgen.
      • Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist auf maximal einen Monat zur Berechnung festzulegen.
      • Beschäftigte in Teilzeit sollten das individuelle Recht bekommen, ihre Arbeitszeit bis zur Vollzeit zu erhöhen. Außerdem sollten sie bereits bei der Überschreitung ihrer vereinbarten Wochenarbeitszeit Anspruch auf Überstundenzuschläge haben.
      • Nachwuchskräfte sollten nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung oder Studium in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
      • Der Verpflegungszuschuss bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen ist auf 28 Euro zu erhöhen.
      • Die BA sollte den Studierenden an den Standorten Mannheim und Schwerin die Unterkunft kostenlos zur Verfügung stellen oder alternativ die Kosten für die Unterkunft übernehmen.

      Jetzt brauchen wir euch alle!

      Zeigt der Arbeitgeberseite, dass wir entschlossen sind, unsere Forderungen durchzusetzen. Redet mit euren Kolleg*innen und überzeugt sie, sich mit ihrer Unterschrift hinter unsere Forderungen zu stellen. Mehr Infos dazu auf unserer ver.di-Sonderseite zur TröD 2025.

      Lass uns zusammen Stärke zeigen – nur gemeinsam erreichen wir mehr!

      TRöD 2025 | Bundesagentur für Arbeit: Forderungsbeschluss (16. Oktober 2024)

      100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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      Erste Warnstreiks bei BARMER, DAK-G und KKH

      Ab Montag, 05. Februar 2024, brauchen wir euch alle für 100 % Tarif!

      Stay@home bei BARMER, DAK-G und KKH für 100 % Tarif! (Bild: ra2studio, depositphotos.com)

      ver.di plant bei BARMER, DAK-G und KKH ab der kommenden Woche erste Warnstreiks!

      Aktuell befinden wir uns in Tarifverhandlungen mit der BARMER, DAK-Gesundheit und KKH. Ein Ergebnis ist jeweils noch nicht in Sicht:

      ver.di, 08.01.2024
      ver.di, 11.12.2023
      ver.di, 04.12.2023

      Um die Durchsetzung unserer Forderungen aktiv zu unterstützen, werden nun Arbeitskampfmaßnahmen notwendig sein.

      Folgt den Veröffentlichungen und Aufrufen!

      In einzelnen Teilen der BARMER und der DAK-Gesundheit werden bereits am kommenden Montag, den 05. Februar 2024, Arbeitsstreiks durchgeführt, in anderen Teilen sind es betriebliche Aktionen. Auch in der KKH werden in Kürze ähnliche Maßnahmen folgen.

      Je nach Kasse und Dienststelle starten unsere Aktivitäten an unterschiedlichen Tagen. Achtet in den nächsten Wochen auf die Aufrufe in eurer Dienststelle vor Ort!

      Streikgeld beantragen

      Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (BARMER, DAK-Gesundheit bzw. KKH). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

      Noch einfacher, als das PDF nach dem Streiktag auszufüllen, funktioniert die Streikgelderfassung direkt im persönlichen Mitgliederbereich von ver.di:

      1. einloggen auf meine.verdi.de (oder schnell das eigene Konto erstellen)
      2. im Menü „Meine Leistungen“ auf „Streikunterstützung“ klicken
      3. notwendige Angaben ergänzen und bestätigen

      Die Website erstellt dann einen QR-Code, der am Streiktag vorgezeigt werden kann – fertig!

      Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, weil zum Beispiel der eigene Betrieb nicht richtig hinterlegt ist, kann wie gewohnt nach dem Streiktag folgendes Formular für die BARMER bzw. DAK-Gesundheit ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:

      Streikgeldantrag BARMER

      Streikgeldantrag DAK-Gesundheit

      Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen!

      Streiken ist Grundrecht

      Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

      Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

      Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

      ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

      100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

      Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

      Noch nicht Mitglied bei ver.di?

      Ich will mehr Infos zu ver.di!

      Inflationsausgleichsprämie bei der BKK Akademie

      Auch für die Beschäftigten und Auszubildenden konnten wir die Prämie aushandeln.

      Frauenhände halten ein Geldbündel aus 100-, 200- und 500-Euro-Scheinen
      Bei der BKK Akademie steht eine Inflationsausgleichsprämie an! (Bild: alfexe, depositphotos.com)

      In den Tarifverhandlungen zwischen der BKK Akademie GmbH und ver.di konnte am Montag, den 5. Juni 2023, für die Beschäftigten und Auszubildenden die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie analog zum Ergebnis im Öffentlichen Dienst vereinbart werden.

      Das Tarifergebnis für die BKK Akademie lautet dann:

      Juni 2023 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

      • 1.240 Euro steuer- und abgabenfrei für Vollzeit-Beschäftigte
      • 620 Euro für Auszubildende

      Juli 2023 bis Februar 2024 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

      • 220 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte
      • 110 Euro pro Monat für Auszubildende

      Macht insgesamt 3.000 Euro für Vollzeit-Beschäftigte und 1.500 Euro für Auszubildende!

      Abschluss in Anlehnung an den öD

      Die Tarifvertragsparteien BKK Akademie und ver.di sind sich im Ziel einig, die im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes enthaltene Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen (ab März 2024) auch für die Beschäftigten und Auszubildenden der BKK Akademie (ebenfalls ab März 2024) zu
      übernehmen.

      Sobald die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes vorliegen, werden wir im Rahmen der redaktionellen Verhandlungen die Übernahme der Erhöhungsschritte entsprechend vereinbaren.

      Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

      Tarifinfo BKK Akademie GmbH | Inflationsausgleichsprämie auch für Beschäftigte und Auszubildende (05.06.2023)

      100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

      Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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