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DAK-Gesundheit: Das Tarifergebnis steht!

ver.di-Mitglieder in der DAK-Gesundheit stimmen mit über 86 Prozent zu.

Die Mitgliederbefragung bei der DAK-Gesundheit endete eindeutig. (Bild: yobro10, depositphotos.com)

In den vergangenen Tagen konntet ihr in euren Dienststellen zur Tarifeinigung bei der DAK-Gesundheit vom 23. April 2024 diskutieren und im Rahmen der Mitgliederbefragung bis zum 08. Mai euer Votum abgeben. Herzlichen Dank für eure Teilnahme!

86,1 Prozent der abstimmenden ver.di-Mitglieder haben dem Tarifergebnis zugestimmt und sind somit der Empfehlung der Bundestarifkommission gefolgt.

Die Tarifeinigung auf einen Blick

Voll- und Teilzeitbeschäftigte

  • im Mai 2024: 2.000 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP)
  • ab Mai 2024: 7,0 Prozent mehr Gehalt, mindestens 310 Euro
  • ab April 2025: weitere 4,0 Prozent mehr Gehalt

Azubis und dual Studierende

  • im Mai 2024: 1.000 Euro IAP
  • ab Mai 2024: 180 Euro mehr Ausbildungsvergütung
  • ab April 2025: weitere 70 Euro mehr Ausbildungsvergütung

ver.di-Mitglieder

  • jeweils ein weiterer gewerkschaftlicher Bildungstag in 2024 und 2025

Gehaltskürzungsverzicht

  • bis einschließlich 12. März 2024

Laufzeit

  • 24 Monate

Wann werden die höheren Entgelte gezahlt?

Die Arbeitgeberin hat uns versichert, die Umsetzung des Tarifabschlusses nach Unterzeichnung des Tarifvertrags schnellstmöglich umzusetzen.

Wann wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt?

Auch hier wird die Arbeitgeberin nach Unterzeichnung der Tarifeinigung eine umgehende Auszahlung veranlassen.

An welchen Personenkreis wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt?

Die Voraussetzungen für den Erhalt einer IAP sind:

  • ein Anspruch auf Gehalt bzw. Azubivergütung für mindestens einen Tag im Zeitraum vom 01. Juni 2023 bis zum 30. Juni 2024,
  • ein bestehendes Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens 01. Januar 2024 und
  • ein Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis am 30. Juni 2024 in ungekündigtem Zustand.

Wie geht es mit wichtigen Themen weiter?

Klar ist, dass die Themen Umwandlung des Weihnachtsgeldes in freie Tage und Wegstreckenentschädigung geklärt werden müssen. Daher wird ver.di die Arbeitgeberin kurzfristig zu Verhandlungen aufrufen.

ver.di-Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Tarifergebnis steht! (10.05.2024)

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AOK: Tarifabschluss erzielt!

Die ver.di-Mitglieder bei der AOK haben mit knapper Mehrheit dem Ergebnis zugestimmt.

Bei der AOK gibt es zu Weihnachten einen Tarifabschluss. (Bild: dml5050, depositphotos.com)

Bis zum 20. Dezember 2023 haben sich die ver.di-Mitglieder bei der AOK zum vorliegenden Angebot der Arbeitgeberseite aus der dritten Verhandlungsrunde informiert, diskutiert und abgestimmt. Nun gibt es ein knappes, aber mehrheitliches Resultat: Die ver.di-Mitglieder haben mit 52,39 Prozent dem Tarifergebnis zugestimmt.

Noch am selben Tag, dem 20. Dezember, hat die Bundestarifkommission nach Diskussion und Auswertung der Befragung das vorliegende Angebot angenommen. Somit ist der Tarifabschluss erreicht!

Die Argumente zum Tarifergebnis bei der AOK

Positiv bewertet wurden:

  • die dauerhafte Wirksamkeit der vereinbarten Prozente in Höhe von 7,0 Prozent im ersten und 5,5 Prozent im zweiten Schritt
  • der Mindestbetrag von 300 Euro mit der ersten Erhöhung und 250 Euro mit der zweiten Erhöhung für die Vergütungsgruppen 1 bis 7, sodass sich höhere Tarifsteigerungen als der prozentuale Anstieg von 12,5 Prozent ergeben
  • die unbefristete Übernahme der Azubis

Kritisch gesehen wurden:

  • die anteilige Zahlung des Inflationsausgleichs für Teilzeitkräfte
  • dass Azubis nur die Hälfte der Inflationsausgleichszahlung und keinen Mindestbetrag erhalten

Gut zu wissen:

Für einzelne Vergütungsgruppen bedeutet der Abschluss über die gesamte Laufzeit Erhöhungen von bis zu insgesamt 24,4 Prozent. Zum Beispiel erhält eine Sachbearbeiterin in der Vergütungsgruppe 6 / letzte Erfahrungsstufe 550 Euro mehr, das entspricht 14,2 Prozent.

Ein Rückblick

Der Tarifeinigung waren Aktionen und Streiks vorausgegangen. Ohne den Einsatz aller Kolleg*innen hätten wir dieses Ergebnis nicht erreichen können.

Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder

Neben der prozentualen Steigerung, dem Mindestbetrag und der Inflationsausgleichszahlung sowie den weiteren Details zum Tarifergebnis konnten wir erreichen, dass ver.di-Mitglieder auch in den kommenden zwei Jahren je einen Bildungstag erhalten. Dies gilt auch für Neumitglieder und es genügt die Beantragung und der Nachweis der Mitgliedschaft.

Wo Licht ist, ist auch Schatten

Für die Zukunft soll uns die zurückliegende Tarifrunde Ansporn sein, dass wir in der AOK stärker werden. Nur wenn wir viele sind – viele ver.di-Mitglieder und mehr, die sich beteiligen und engagieren – können wir den beschrittenen Weg fortsetzen. Und auch nur so können wir noch bessere Abschlüsse erreichen und durchsetzen, die dann auch von einer größeren Mehrheit getragen werden.

Deswegen: Werdet Mitglied bei ver.di!

Die ver.di-Tarifkommission wünscht allen frohe Weihnachten und ein gesundes, erfolgreiches und vor allem friedliches Jahr 2024.

ver.di Tarifinfo | AOK: Tarifabschluss erzielt (20.12.2023)

Weitere aktuelle Tarifinfos findet ihr laufend hier in unserem News-Blog.

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VIACTIV: Tarifergebnis zur Entgeltrunde 2024

ver.di-Mitglieder stimmen dem finalen Arbeitgeberangebot der VIACTIV zu.

Haken dran: Das Angebot bei VIACTIV ist angenommen. (Bild: digitalstorm, depositphotos.de)

Die zweite Verhandlungsrunde der Entgelttarifverhandlungen mit der VIACTIV Krankenkasse am Dienstag, den 12. Dezember 2023, war geprägt von zähen, aber zielorientierten Verhandlungen.

Im Ergebnis unterbreitete die Arbeitgeberseite ein finales Angebot für die Beschäftigten bei VIACTIV:

VIACTIV-Tabellenentgelte erhöhen sich

  • zum 1. März 2024 um 6,0 Prozent
  • zum 1. Januar 2025 um weitere 5,5 Prozent

Erhöhung der VIACTIV-Ausbildungsvergütungen

  1. Jahr auf 1.250 Euro (+70 Euro)
  2. Jahr auf 1.350 Euro (+109 Euro)
  3. Jahr auf 1.450 Euro (+143 Euro)

Höhere Vergütung für Studierende bei VIACTIV

  1. Jahr auf 1.380 Euro (+85 Euro)
  2. Jahr auf 1.505 Euro (+110 Euro)
  3. Jahr auf 1.640 Euro (+145 Euro)

Inflationsausgleich

Im Januar 2024 gibt es einmalig eine Inflationsausgleichsprämie

  • für Vollzeitkräfte in Höhe von 3.000 Euro (Teilzeit anteilig)
  • für Auszubildende und Studierende in Höhe von 1.500 Euro

Laufzeit

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.

Unten findet ihr das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt, zum Download als PDF.

Die ver.di-Mitglieder haben das Angebot in der digitalen Mitgliederversammlung am Freitag, den 15. Dezember 2023, besprochen. Auf Basis der Diskussion hat die gemeinsame Bundestarifkommission aus den Gewerkschaften ver.di, IG Metall und IG BCE die Annahme beschlossen.

Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und für 2024 alles Gute!

Tarifinfo VIACTIV KK: Das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt (22.01.2024)

Tarifinfo VIACTIV KK: Tarifeinigung zur Entgeltrunde 2024 (15.12.2023)

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Ergebnis für die TG BKK

11,5 Prozent in zwei Schritten plus Inflationsausgleich vereinbart

minervastock, depositphotos.com

Unsere Entgeltverhandlungen für die Tarifgruppe Betriebskrankenkassen (TG BKK) am 23. November 2023 in Berlin waren erfolgreich.

Mit der Arbeitgeberseite konnte nach harten, aber sehr fairen Verhandlungen ein Tarifergebnis erzielt werden. Die ver.di-Bundestarifkommission hat in ihrer Sitzung am 24. November einstimmig beschlossen, dieses Tarifergebnis anzunehmen.

Damit kam folgender Tarifabschluss zustande:

Inflationsausgleichsprämie für die TG BKK

Alle zum 01. Januar 2024 in Vollzeit Beschäftigten erhalten zur Abmilderung der Inflationsbelastungen zusätzlich zum Arbeitslohn bis spätestens 31. März 2024 eine einmalige Inflationsausgleichssonderzahlung von 3.000 Euro.

Auszubildende bekommen 1.500 Euro, für Teilzeitbeschäftigte gibt es die Sonderzahlung anteilig im Verhältnis der vertraglichen zur tariflichen Arbeitszeit.

Tabellenwirksame Entgelterhöhung für die TG BKK

Die tariflichen Entgelte werden ab dem 1. März 2024 um 6,0 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent.

Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1. Januar 2024 im

  1. Ausbildungsjahr: 1.250 Euro
  2. Ausbildungsjahr: 1.350 Euro
  3. Ausbildungsjahr: 1.450 Euro

Laufzeit

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2025.

Tarifinfo TG BKK: Verhandlungsergebnis erzielt (25.11.2023)

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Bundesagentur für Arbeit: Ergebnis angenommen!

Über drei Viertel der Mitglieder für Annahme, auch Tarifkommission der BA stimmt zu.

Zwei Hände mit Daumen nach oben auf einer Tischplatte
Ihr habt entscheiden, das Tarifergebnis mit der BA steht fest! (Bild: srini, pexels.com)

Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt, nachdem sich zuvor in unserer Mitgliederbefragung über 75 Prozent der ver.di-Mitglieder für das Ergebnis ausgesprochen hatten.

Seit dem 5. Mai 2023 habt ihr in den Dienststellen über das Tarifergebnis mit der BA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den Tätigkeitsebenen V bis VIII ein Plus von elf bis über 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV noch mindestens acht bis elf Prozent.

Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 76 Prozent der Mitglieder in der Befragung für eine Annahme. Auf dieser Basis stimmte dann auch unsere Tarifkommission der BA für die Annahme des Tarifergebnisses.

Und das Geld in der BA?

  • Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen von je 220 Euro netto.
  • Nachwuchskräfte erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
  • Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte aller Tätigkeitsebenen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, die Funktionsstufenbeträge in den Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent.
  • Die Entgelte für alle Nachwuchskräfte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht.

Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Wie es jetzt weitergeht

Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgt die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte.

Vielen Dank an euch in der BA!

Nur durch euren Druck, durch die Streiks und vielen Aktionen wurde diese Einigung überhaupt möglich! Die Arbeitgeberseite hat sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken.

Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen! Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben!

Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde taucht schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen!

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle.

TRöD 2023 | Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit steht (22. Mai 2023)

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Ergebnis bei der IKK erzielt!

Die Warnstreiks und aktiven Mittagspausen haben gewirkt, dank eurer Unterstützung.

Wir haben ein Ergebnis, dank eurer Unterstützung! (Bild: olia danilevich , pexels.com)

Wir haben in der vierten Verhandlungsrunde ein Ergebnis erzielt. Unsere Warnstreiks waren erfolgreich. Danke für eure Unterstützung!

Hier die Fakten zum Ergebnis:

  • ab 1. Juli 2023: 4,0 Prozent mehr
  • ab 1. Juli 2024: weitere 4,2 Prozent mehr
  • die Ausbildungsvergütung wird zusätzlich auf volle 10 Euro aufgerundet
  • 1.400 Euro Inflationsausgleich, 700 Euro für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 50 Prozent Arbeitszeit und Azubis (Auszahlung im Juni 2023)
  • 100 Euro monatlich als Inflationsausgleich für die Monate Oktober 2023 bis einschließlich Juni 2024, 50 Euro für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 50 Prozent Arbeitszeit und Azubis
  • Erhöhung der Familienzulage auf 150 Euro zum 01. Juli 2023 und auf 160 Euro zum
    01. Juli 2024

Außerdem:

  • Arbeitgeberzuschuss (50 Prozent) zum Deutschlandticket ab 1. Mai 2023
  • Erhöhung des Zuschusses zur Förderung der Betriebsgemeinschaft von 13 Euro auf 30 Euro jährlich
  • Anpassung der Vollziehungsvergütung
  • eine Verhandlungszusage zur Mitgliedervorteilsregelung für die nächste Tarifverhandlung
  • Laufzeit 24 Monate bis zum 31. Dezember
  • Erklärungsfrist bis 15. Mai 2023

Die ver.di-Verhandlungskommission empfiehlt einstimmig die Annahme des Ergebnisses. Wir werden euch als die Mitglieder in einer Befragung noch über die Annahme des Ergebnisses befragen.

Gemeinsam haben wir erfolgreich für ein besseres Angebot gekämpft.

Für die ver.di-Tarifkommission
Markus Nöthen

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gkvi: Mitglieder stimmen Ergebnis zu

Beschäftigte der gkvi bekommen u. a. mehr Geld und Inflationsausgleich

Menschenmenge, die einen zustimmenden Haken bildet
Die ver.di-Mitglieder sprachen sich mehrheitlich für das Ergebnis aus. (Bild: digitalstorm, depositphotos.com)

Der letzte Verhandlungstermin am 17. und 18. November 2022 lieferte das Ergebnis zur Tarifrunde 2022 bei der gkv informatik (gkvi).

Nachdem die ver.di-Tarifkommission am 21. Oktober 2022 bereits in wesentlichen Punkten eine Einigung mit der gkv informatik erzielt hatte, wurde aufgrund des zwischenzeitlichen Vetos der Gesellschafter*innen und deren Vorgaben die Ausgangslage für die letzte Verhandlungsrunde am 17. und 18. November erheblich erschwert.

Ergebnis für Beschäftigte bei der gkvi

Am Ende des zweiten Tages lag folgendes Verhandlungsergebnis auf dem Tisch:

  • ab 01. Dezember 2022: Erhöhung der Tabellenvergütung um 315 Euro, Auszubildendenvergütung um 100 Euro
  • im Dezember 2022: abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro, (Alters-)Teilzeitkräfte anteilig (mindestens 800 Euro), Auszubildende 500 Euro
  • Erhöhung des Sockelbetrags der Ergebnisbeteiligung auf 3.415 Euro
  • Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um fünf Prozent
  • ab 01. Januar 2023: Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz
  • jeweils in 2023 und 2024: Gesundheitszuschuss von bis zu 175 Euro für
    • präventive Gesundheitsmaßnahmen der §§ 20 und 20b SGB V
    • Beiträge aktiver Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder (Betriebs-)Sportverein,
    • Kauf eines selbst genutzten Fahrrades
    • weitere Maßnahmen, z. B. Differenz der Mehrkosten bei Zusatz-/Mehrleistungen der jeweiligen Krankenkasse
    • Anschaffungen mit Bezug auf Gesundheitsförderung, z. B. Sportequipment
    • weitere Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • in 2023: Tarifverhandlungen zur Neufassung des Altersteilzeittarifvertrages
  • Laufzeit bis 31. August 2024

ver.di-Mitglieder bei der gkvi stimmen zu

In der anschließend durchgeführten ver.di-Mitgliederbefragung hat eine deutliche Mehrheit dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Die ver.di-Tarifkommission hat daher innerhalb der Erklärungsfrist die Annahme des Ergebnisses beschlossen.

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

Tarifinfo gkvi | Mitglieder stimmen Verhandlungsergebnis zu (29.11.2022)

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MD Tarifgemeinschaft: Abschluss erreicht!

Gehälter beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) steigen rückwirkend

Ein persönlicher Kalender für den Monat Januar und Stifte liegen auf einem Schreibtisch
Erste Auszahlungen an die Beschäftigten der MD Tarifgemeinschaft folgen im Januar (Bild: Bich Tran, pexels.com)

Bei den Verhandlungen mit dem Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) am 21. November 2022 in Hannover konnten wir einen Abschluss erzielen.

Das Ergebnis auf einen Blick

  • Erhöhung der Entgelte rückwirkend ab 1. Juli 2022 um 3,4 Prozent
  • ab 1. Juli 2023 weitere Erhöhung um 2,6 Prozent
  • Laufzeit bis zum 31. März 2024
  • Erhöhung der Wegstreckenentschädigung zum 1. Januar 2023 auf 42 Cent; für Beschäftigte, die im Jahr 2022 keinen Ausgleich (z. B. Tankgutscheine) für erhöhte Treibstoffkosten für dienstlich veranlasste Fahrten erhalten haben, gilt der Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. März 2024, also rückwirkend.
  • sogenannte „Inflationsausgleichsprämie“ von 2.000 Euro

Die Inflationsausgleichsprämie sowie die rückgerechnete Gehaltserhöhung sollen im Januar 2023 ausgezahlt werden. Teilzeitkräfte bei der MD Tarifgemeinschaft bekommen die Prämie anteilig, aber mindestens 500 Euro. Auszubildende und dual Studierende erhalten 500 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Prämie wird abgabenfrei gezahlt.

Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie

  1. mindestens einen Tag Tätigkeit im Dezember 2022, d. h. für mindestens einen Tag wurde ein Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung gezahlt (z. B. Entgeltfortzahlung, Zuschuss zum Krankengeld, Mutterschutzlohn, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Entgelt während der Altersteilzeit-Freistellungsphase).
  2. ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit dem Medizinischen Dienst am 01.01.2023

Unser Fazit

Die ver.di-Tarifkommission für die MD Tarifgemeinschaft hätte sich mehr für die unteren Gehaltsgruppen und die Teilzeitkräfte gewünscht. Die Arbeitgeberseite hat aber ihre soziale Verantwortung an der Stelle nicht wahrgenommen.

Lasst uns reden!

Wir möchten mit euch über das Ergebnis diskutieren: Am Donnerstag, den 24. November 2022, um 17 Uhr laden wir euch wieder zu einem ver.di-Talk als Videokonferenz ein. Der Einwahl-Link geht an alle ver.di-Mitglieder bei der MD Tarifgemeinschaft.

Diese Tarifinfos sowie Fragen und Antworten zum Tarifabschluss findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

MD Tarifgemeinschaft | Abschluss erreicht (21.11.2022)

MD Tarifgemeinschaft | Fragen und Antworten zum Tarifabschluss (23.11.2022)

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AOK: Tarifvertrag „Neue Arbeitswelt“

Bisher keine Einigung zum Themenkomplex „Flexibilität“ mit der AOK

Leider konnten wir bisher noch keine Einigung zum ortsflexiblen Arbeiten erzielen. (Foto: Rawpixel, depositphotos.com)

Auch in der diesjährig letzten Verhandlungsrunde mit der AOK am 10. November 2022 konnte zwischen den Tarifvertragsparteien keine abschließende Einigung zum Themenkomplex „Flexibilität“ erzielt werden.

Zeitwertkonto

Zum Tarifvertrag wurden zwar nahezu alle Details geeint, ein Abschluss scheitert jedoch aktuell an diesen Punkten:

  • Dynamisierung bzw. Werterhaltung des individuellen Zeitwertkontos und tarifliche Ansprüche während der Freistellung
  • Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (TG AOK) will nach wie vor u. a. die Zuwendung (Weihnachtsgeld) und den Urlaub um die Zeit der Freistellung kürzen.
  • Ebenso gab es keinerlei Angebot zum Punkt Werterhalt für die in das Konto eingezahlten Beträge.

Flexible Arbeitsortmodelle

Bezüglich der Tarifregelungen zum ortsflexiblen Arbeiten haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, im Mai 2023 erneut über das weitere Vorgehen zu beraten. Ziel der ver.di-Bundesstarifkommission ist nach wie vor bundesweit einheitliche Mindest- und Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten im Tarifvertrag zu verankern.

Details zum aktuellen Stand und den Positionen der ver.di-Bundestarifkommission werden wir am 30. November 2022, 16:30 Uhr den ver.di-Tarifbotschafter*innen vorstellen. Bitte merkt Euch den Termin schon mal vor. Die persönliche Einladung zur Videokonferenz erhaltet Ihr dann per E-Mail.

Mitgliedervorteilsregelung

Vorankündigung AOK-Bildungstag. Im Dezember gehen unsere ver.di-AOK-Seminare online! Alle ver.di-Mitglieder können dann jederzeit noch vor Jahresende unser spezielles Angebot nutzen! Weitere Infos und Ausschreibung erfolgen vorab.

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Tarifverhandlungen ausgesetzt (14.11.2022)

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AOK: Inflationsausgleich

… auch für Beschäftigte bei der AOK und ITSCare

Alles wird teurer: Wir brauchen eine Inflationsausgleichsprämie! (Foto: ginasanders, depositphotos.com)

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des beschlossenen dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Danach sind bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeberseite bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.

Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Daher ist sie aus Sicht der Gewerkschaft auch innerhalb der Laufzeit des aktuellen Vergütungstarifvertrages möglich.

Wie in unserem letzten Tarifinfo angekündigt, haben wir im Rahmen der stattfindenden Tarifverhandlungen zu Zeitwertkonto und ortsflexiblem Arbeiten diese Prämienzahlung bei der Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) auf die Tagesordnung gesetzt.

Aufgrund der aktuellen Energiekrise und steigender Inflation sollte auch die TGAOK Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten wahrnehmen und von der Möglichkeit einer zusätzlichen Zahlung Gebrauch machen.

In den Verhandlungen hat die TGAOK zwar Verständnis geäußert und ist sich der Ängste und Sorgen ihrer Beschäftigten bewusst. Allerdings sehen sie sich aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Kassen und negativen Finanzprognosen außerstande, derzeit zusätzliche Zahlungen an die Beschäftigten vorzusehen. Dennoch erklärte sich die Arbeitgeberseite bereit, im Gespräch und Dialog mit ver.di zu bleiben.

Wir bleiben dran!

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Inflationsausgeichsprämie (24.10.2022)

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