In fünf Minuten erledigt: Teilt uns eure Erwartungen zur gkvi-Gehaltstarifrunde mit!
Mitmachen bei unserer Umfrage – ganz einfach von zu Hause! (Bild: AntonMatyukha, depositphotos.com)
Die aktuellen Gehaltstabellen für die Beschäftigten und Auszubildenden bei der GKV-Informatik (gkvi) haben eine Laufzeit bis zum 31. August 2022. Die ver.di-Tarifkommission hat den Tarifvertrag zu diesem Datum gekündigt, um Gehaltssteigerungen neu zu verhandeln.
Am 5. September starten wir die diesjährigen Gehaltstarifverhandlungen mit der gkvi. Über unsere Forderungen an die Arbeitgeberseite wird die ver.di-Tarifkommission demnächst entscheiden. Grundlage für den Forderungsbeschluss werden eure Meinung, eure Vorstellungen und Ideen sein.
Natürlich möchten wir wissen, welche Erwartungen ihr an die Erhöhung der Gehälter habt. Aber auch, wo der Schuh sonst noch drückt, interessiert uns. Die Befragung findet online statt und steht ab sofort allen Beschäftigten zur Verfügung. Der entsprechende Link wird unternehmensintern veröffentlicht.
Nehmt an der Befragung teil, das dauert nur rund fünf Minuten! Erste Ergebnisse werden wir mit unseren ver.di-Mitgliedern in einer bundesweiten Videokonferenz am 26. August 2022 besprechen.
Verlasst euch nicht darauf, dass andere für euch regelmäßig Gehaltserhöhungen erkämpfen: Mitglied werden, damit es auch in Zukunft Tarifverträge und dringend benötigte Tariferhöhungen gibt!
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gern auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Mitgliedermehrheit für Ergebnis bei AOK und ITSCare, auch Tarifkommission stimmt zu
Einigung bei AOK & ITSCare: Nicht nur Auszubildende dürfen sich freuen! (Bild: Zen Chung, pexels.com)
Trotz schwierigster tarifpolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in der diesjährigen Vergütungsrunde hat ver.di im zehnten Verhandlungstermin am Donnerstag, den 03. März 2022, ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Die Mehrheit der Mitglieder hat dem nun zugestimmt.
69,4 Prozent der ver.di-Mitglieder, die sich an unserer Online-Befragung beteiligten, haben dem Verhandlungsergebnis zur diesjährigen AOK-Tarifrunde zugestimmt. Daraufhin hat auch die ver.di-Bundestarifkommission innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist ihre Zustimmung erteilt. Diese liegt nun auch seitens der Tarifgemeinschaft AOK vor. Die vereinbarten Regelungen treten nun also in Kraft!
Das Tarifergebnis im Überblick
Mehr Geld
März 2022: Einmalzahlung in Form einer Coronaprämie
1.100 Euro für alle am 03. März 2022 Beschäftigen (in Teilzeit anteilig)
550 Euro für Auszubildende und dual Studierende
Durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bedeutet das eine Netto-Zahlung für alle als Ausgleich für ein Jahr mit hoher Inflationsrate und teurer gewordenen Waren und Dienstleistungen.
01. August 2022: vermögenswirksame Leistungen
Erhöhung auf 13 Euro für regulär Beschäftigte
Erhöhung auf 20 Euro für Auszubildende und dual Studierende
01. Dezember 2022: Vergütung
Erhöhung der Tabellenentgelte und Sozialzuschläge um 3,1 Prozent
50 Euro mehr für Auszubildende
Die Forderung nach Anerkennung der Ausbildungszeit auf die Berufserfahrung wurde von der Arbeitgeberseite mit dem Hinweis auf eine gegensätzliche Rechtsprechung abgelehnt.
Stattdessen haben wir für die ersten Jahre nach der Ausbildung und für die unteren Vergütungsgruppen die Vergütung durch die Vereinbarung eines Sockelbetrages in Höhe von 30 Euro bis zur Vergütungsgruppe 6 in den Erfahrungsstufen 1 bis 3 überproportional anheben können.
01. Dezember 2022: Erhöhungsbeträge für Kinder
vier Euro mehr (Sozialzuschlag Stufe 2 für die untersten Vergütungsgruppen)
Gesundheitszuschuss und Jobrad
Der jährliche Gesundheitszuschuss erhöht sich für 2022 und 2023 auf 175 Euro.
Neu ist, dass bei Kauf eines Fahrrades der Zuschuss mehrmals geltend gemacht werden kann – also in 2022 und 2023 – auch, wenn der Zuschuss für den Fahrradkauf bereits in 2021 gewährt wurde.
Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder
Von diesem Tarifergebnis werden auch alle nicht-organisierten Beschäftigten profitieren. Erreicht und erkämpft haben das aber mehrheitlich die ver.di-Kolleginnen und Kollegen.
Darum sind wir stolz, erstmalig eine Mitgliedervorteilsregelung erreicht zu haben! Erstmalig ist es gelungen, das für die TGAOK bisher Undenkbare abzuschließen: alle ver.di-Mitglieder (zum Stichtag am 03. März 2022) bekommen in 2022 und 2023 jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Weiterbildung. Beim Antrag ist der Bildungszweck anzugeben, zur Gewährung genügt ein Nachweis zur Gewerkschaftszugehörigkeit.
Übernahme
Ebenfalls vereinbaren konnten wir die Übernahme aller Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.
Laufzeit
Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
AOK Nordost
Es ist uns nicht gelungen, ein Ergebnis für die AOK Nordost während der Laufzeit des Tarifvertrages zu erreichen. Das scheiterte an der TG AOK, die sich an ihren Beschluss gebunden sah. Dennoch haben wir es der Arbeitgeberseite in den Verhandlungen so schwer gemacht, dass sie sich wohl noch eine Lex AOK Nordost besser überlegen wird.
Dank eurer großartigen Solidarität, die sich in vielen Streiktagenmit Tausenden Streikenden ausgedrückt hat, ist es uns gelungen, die Rückkehr der AOK Nordost auf dem jetzt vereinbarten Vergütungsniveau festzuschreiben.
Außerdem ist jetzt klargestellt, dass die AOK Nordost nicht in der Friedenspflicht ist und wir dort weitermachen können, wo wir in der Wilhelmstraße in Berlin aufgehört haben! Die AOK hat Nordost sich verpflichtet, die Gehälter ihrer Beschäftigten spätestens am 01. Januar 2024 auf das nun vereinbarte Niveau anzuheben.
Was wir außerdem verhindert haben sowie weitere Details zum Tarifergebnis für die AOK/ITS Care findet ihr unten in unseren Tarifinfos zum Nachlesen. Lest hier auch die offizielle ver.di-Pressemitteilung zum Ergebnis.
Ein Dankeschön an euch
Nochmals ganz großen Dank an alle, die uns mit ihrem Einsatz und Engagement, mit Aktionen und Warnstreiks unterstützt haben! Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Einen Musterantrag auf Verkürzung der Stufenverweilzeit und die letzten Infos zur Tarifrunde findet ihr hier zum Download:
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Erste Verhandlung der Tarifrunde 2022 bei HEK und vdek führt direkt zum Ergebnis
100 % Tarif bei HEK und vdek: Das wäre erledigt! (Bild: Eden Constantino, pexels.com)
Am Donnerstag, den 17. März, haben wir zur Tarifrunde 2022 bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) bereits in der ersten Verhandlung völlig unerwartet einen Tarifabschluss erreicht.
Das Ergebnis bei HEK und vdek im Überblick
Einmalig bis 31. März 2022
1.000 Euro Corona-Prämie für Vollzeit- sowie für Teilzeitbeschäftigte, deren wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage/Woche verteilt ist (sonst anteilig der Teilzeit)
800 Euro Corona-Prämie für Auszubildende
Ab 01. November 2022
3,2 Prozent mehr Gehalt
120 Euro mehr Ausbildungsvergütung
Beide Anhebungen haben auch Wirkung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes.
Weihnachts- und Urlaubgeld
100 Prozent Weihnachts- und Urlaubsgeld ab dem ersten Beschäftigungsjahr
ab April 2022: Erhöhung des Urlaubsgeldes von 35 Prozent auf 37,1 Prozent (bei Umwandlung in freie Tage keine Änderung)
Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder bei HEK und vdek
Der ver.di-Bildungstag wird in 2022 und 2023 jeweils um einen Tag erhöht, also auf jeweils zwei Tage.
Laufzeit des Tarifvertrags
24 Monate
Das Ergebnis hat die Tarifkommission bewertet und einstimmig angenommen. Es entspricht in großen Teilen unseren Forderungen.
Die Corona-Prämie – also eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung – kann nur noch bis zum 31. März 2022 gezahlt werden. Deshalb war in der Tarifkommission die Entscheidung zu treffen, ob das Gesamtergebnis angenommen wird. Die Tarifkommission hat beschlossen, diese Verantwortung zu übernehmen und auf eine Mitgliederbefragung zu verzichten.
Wie geht es weiter?
In nächsten Tagen wird der Tarifvertrag entsprechend des Ergebnisses formuliert und unterzeichnet. Dann steht der Umsetzung der Corona-Prämie nichts mehr im Wege und sie wird noch im März an die Beschäftigten ausgezahlt. Bereits im April wird das erhöhte Urlaubsgeld zum Tragen kommen.
Ab sofort dürfen alle Mitglieder zwei ver.di-Bildungstage für 2022 nutzen und weitere zwei Tage in 2023.
Im November werden die Entgelte und Ausbildungsvergütungen angehoben, was auch Wirkung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes hat.
Selbstverständlich liefern wir euch weitere Detailinformationen nach Unterzeichnung des Tarifvertrages.
Wir meinen jedenfalls: Ein Erfolg, der sich sehen lassen kann!
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Keine Ergebnisbeteiligung, aber 1.500 Euro Coronaprämie für Beschäftigte der gkvi
Im März bekommen die Beschäftigten der gkvi eine Coronaprämie! (Bild: cottonbro, pexels.com)
Das Ziel der GKV Informatik (gkvi) für das vergangene Jahr wurde verfehlt und dadurch auch die Ergebnisbeteiligung der Beschäftigten. Im März 2022 konnten wir nun kurzfristig einen monetären Ausgleich vereinbaren.
Mit dem letzten Tarifabschluss bei der gkvi standen die vereinbarten prozentualen Erhöhungen für ver.di unter der Bedingung, dass in 2022 eine Ergebnisbeteiligung gezahlt wird, die sich am Zielerreichungsgrad 2021 orientiert. Doch dieses von der gkvi als sicher eingeschätzte Ziel wurde nicht geschafft. Zur Kompensation haben wir für die Beschäftigten eine Coronaprämie ausgehandelt.
Das Ergebnis bei der gkvi im Einzelnen
Im Tarifvertrag 2020 hatten wir – bei Unterschreitung des Zielerreichungsgrades von mindestens 90 Prozent – ein Sonderkündigungsrecht vereinbart, das Kündigung und Neuverhandlung der Vergütung statt zum 31. August 2022 schon zum 30. Juni 2022 ermöglicht.
Mit der Bekanntgabe des relevanten Zielerreichungsgrads des Jahres 2021 von 73,9 Prozent durch die Geschäftsführung stand nun diese Option offen.
Coronaprämie im März 2022
Die ver.di-Tarifkommission hatte sich entschieden, die Arbeitgeberseite zunächst zu Ausgleichsverhandlungen und der Gewährung einer Coronaprämie aufzufordern. Diese Verhandlungen fanden am Montag, den 07. März 2022, statt und brachten folgendes Ergebnis:
1.500 Euro für (über)tariflich Beschäftigte (in Teilzeit anteilig)
750 Euro für Auszubildende, Praktikant*innen, Werkstudierende und Aushilfen
Die Zahlung erhalten alle aktiven Beschäftigten, die im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 07. März 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung hatten.
Zugeständnisse von ver.di
Im Gegenzug verzichtet ver.di auf eine vorzeitige Kündigung der Vergütung zum 30. Juni 2022. Damit konnte im ersten Schritt ein Ausgleich für die um 500 Euro netto niedrigere Ergebnisbeteiligung geschaffen werden.
Für die Ausschöpfung der nur noch in diesem Monat möglichen Prämienzahlung waren wir bereit, folgende Zugeständnisse mit Blick auf die kommende Tarifrunde zu machen:
Eine lineare Erhöhung der Tabellengehälter wird frühestens zum 01. Dezember 2022 wirksam.
Für die neu gefasste Anlage 2 (Gehälter) wird eine Laufzeit bis mindestens 31. Dezember 2023 ohne weitere Gehaltserhöhung vereinbart.
Trotz des ungewöhnlichen Vorgehens, bereits vor Beginn einer Verhandlungsrunde Vorabfestlegungen zu treffen, hat die ver.di-Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Letztendlich waren wir der Auffassung, dass hier ein für beide Seiten materiell ausgeglichener Kompromiss gefunden wurde.
Wie geht es weiter bei der gkvi?
Die Laufzeit der Anlage 2 MTV (Entgelt)endet zum 31. August 2022. Danach wird die ver.di-Tarifkommission in Verhandlungen zur Anpassung der Tabellengehälter einsteigen.
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Klare Mehrheit der ver.di-Mitglieder stimmt für Tarifergebnis bei BITMARCK
Danke für eure rege Teilnahme an der Mitgliederbefragung! (Bild: EdZbarzhyvetsky, depositphotos.com)
Bei unserer ver.di-Mitgliederbefragung hat eine sehr deutliche Mehrheit für unser Verhandlungsergebnis bei der BITMARCK vom 24. Februar 2022 gestimmt.
Die ver.di-Tarifkommission hat dem Mitgliedervotum entsprochen und das Tarifergebnis angenommen. Im Rahmen der Erklärungsfrist haben wir der Arbeitgeberseite die Annahme mitgeteilt. Damit kann nun die Umsetzung starten.
Das Ergebnis für die BITMARCK im Überblick
ab 1. Januar 2022: 3,2 Prozent mehr Vergütung (40 Euro mehr für Auszubildende)
ab 1. Januar 2023: weitere 2,1 Prozent mehr (40 Euro für Auszubildende)
24 Monate Laufzeit
Zu den Forderungen beider Seiten in Bezug auf inhaltliche und redaktionelle Änderungen des Manteltarifvertrages sind weitere Gespräche vereinbart, die bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen werden sollen. Die bereits seit Langem laufenden Eingruppierungsverhandlungen werden in einem moderierten Prozess fortgesetzt. Zu diesen Fragen werden demnächst die Termine verabredet.
Bewertung der Tarifkommission
Das monetäre Ergebnis befindet sich für alle Seiten an der Grenze des Erträglichen. Es liegt zum Teil im Level der Branchenabschlüsse, zum Teil auch darüber. Will man dieses Ergebnis weiter anheben, so wäre ein Arbeitskampf unausweichlich. Dass die Homeoffice-Pauschale nicht tariflich umgesetzt werden konnte, ist ein Wermutstropfen. Diese soll jedoch im Rahmen der Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Hier gibt es die letzten beiden Tarifinfos als PDF, gern zum Verteilen in eurem Betrieb vor Ort:
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Corona-Prämie für Beschäftigte der DAK-Gesundheit (DAK-G) ist auf dem Weg
singkham, depositphotos.com
Was heute, am 08. März 2022, schon klar ist: Die Corona-Prämie kommt! Sie wird noch in diesem Monat ausgezahlt. Und auch die vielen Teilzeitbeschäftigten bei der DAK-Gesundheit (DAK-G) bekommen die volle Summe!
03/2022: Corona-Prämie
Der Stand der Beschäftigung zum Auszahlungszeitpunkt im März 2022 bestimmt die Höhe der einmaligen Sonderzahlung:
1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8
750 Euro ab Vergütungsgruppe 9
200 Euro für alle Azubis
04/2022: Erstes Gehaltsplus
Im April 2022 gibt es:
2,6 Prozent mehr Gehalt für Beschäftigte
40 Euro mehr für Auszubildende
2022/2023: ver.di-Vorteil bei der DAK-G
ver.di-Mitglieder bekommen in 2022 und 2023 je einen freien Tag zusätzlich zum bekannten ver.di-Bildungstag.
Dazu braucht es – wie immer bei einer solchen Regelung – den Nachweis der ver.di-Mitgliedschaft: Entweder ihr fordert diese Bescheinigung über euren ver.di-Bezirk an oder ihr ladet sie euch im ver.di-Servicecenter selbst herunter.
Um in den Genuss der beiden freien Tage zu kommen, kann bei der DAK-G die Mitgliedschaft bis zum letzten Arbeitstag im April nachgewiesen werden, also bis zum 29. April 2022 bzw. 28. April 2023. Einzelfälle, wie z. B. langwierige Erkrankungen, sind in Klärung.
Und nicht nur dafür ist es gut, ver.di-Mitglied zu sein: Der Verlauf der Tarifrunden in der Sozialversicherungsbranche zeigt mittlerweile, dass nur mit einer starken ver.di ein erfolgreicher Tarifabschluss wie in der DAK-G gelingt!
Maßregelungsklausel
Es gibt weder Gehaltsabzug für die Streikteilnahme – unabhängig davon, an wie vielen Tagen gestreikt wurde – noch sonstige Konsequenzen. Dies ist einmalig in der Landschaft und sehr klar geregelt!
KiG: Kostenübernahme bei der DAK-G
Auch das steht bereits fest: Ab dem 01. Januar 2022 werden auszubildenden Kaufleuten im Gesundheitswesen (KiG) die Kosten für Lehrmaterial, Fahrt und Unterbringung übernommen.
Zum Abschluss der Redaktionsverhandlungen informieren wir ausführlich zu allen weiteren Fragen.
Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
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Mitgliederbefragung ebnet den Weg zum Tarifabschluss bei der DAK-Gesundheit
Ihr habt euch entschieden – für 100 % Tarif! (Bild: hemul75, depositphotos.com)
94,9 Prozent aller teilnehmenden ver.di-Mitglieder haben das Tarifergebnis bei der DAK-Gesundheit befürwortet! Mit diesem klaren Ergebnis der Mitgliederbefragung hat die ver.di-Tarifkommission am 16. Februar 2022 dem Verhandlungsergebnis abschließend zugestimmt.
Zeitgleich hat auch die Arbeitgeberseite grünes Licht gegeben und wird das Ergebnis umsetzen.
Im März 2022 gibt es somit:
einmalig 1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8 (VG 8)
einmalig 750 Euro für alle Beschäftigten ab der VG 9
2,6 Prozent mehr Tabellenentgelte, Steigerungs- und Aufrückungsbeträge, Nachtdienst- und Schichtzulagen
40 Euro mehr für Auszubildende
Wer spätestens zum letzten Werktag am Freitag, 29. April, seine ver.di-Mitgliedschaft gegenüber der Arbeitgeberseite nachweist, bekommt durch die ver.di-Vorteilsregelung einen zusätzlichen freien Tag für 2022.
Im November 2022:
80 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle in den ersten fünf Beschäftigungsjahren (inkl. Azubis)
100 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle ab dem sechsten Beschäftigungsjahr
Im April 2023:
weitere 1,4 Prozent mehr Tabellenentgelte, Steigerungs- und Aufrückungsbeträge, Nachtdienst- und Schichtzulagen
weitere 40 Euro mehr für Auszubildende
Wer spätestens zum letzten Werktag am Freitag, 28. April, seine ver.di-Mitgliedschaft gegenüber der Arbeitgeberseite nachweist, bekommt durch die ver.di-Vorteilsregelung einen zusätzlichen freien Tag für 2023.
Im November 2023:
100 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle
Laufzeit: 24 Monate
01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023
Alle Details zum Tarifergebnis inkl. Mitgliedervorteilsregelung, Gesundheitsförderung, Zulagenzahlung für höherwertige Tätigkeiten sowie alle Zusatzregelungen für Auszubildendefindet ihr in unserer vorherigen Meldung!
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Nach langwierigen Verhandlungen haben wir bei der DAK-G nun ein Ergebnis!
Die Tarifkommission hat zugestimmt, jetzt seid ihr als unsere Mitglieder gefragt! (Bild: DmitryPoch, pixabay.com)
Nach mehreren unannehmbaren „Angeboten“ in der Tarifrunde mit der DAK-Gesundheitkonnten wir am 26. Januar 2022 in der dritten Verhandlungsrunde endlich ein Ergebnis abschließen.
Im Verlauf der Verhandlungen kam es immer wieder zu fast unvorstellbaren Vorschlägen der Arbeitgeberseite. Wenn die Arbeitgeberseite in der dritten Verhandlungsrunde plötzlich sechs Leermonate fordert und sich sonst in 0,1- bis 0,2-Prozent-Schritten bewegt, hat das mit Wertschätzung nichts zu tun!
Wie selbstverständlich verwies der DAK-G-Vorstand erneut auf die großzügige Homeoffice-Regelung, die bereits ein massives Entgegenkommen in Richtung der Belegschaft darstelle. Daher sei unsere Forderung nach mehr Geld nicht nachvollziehbar.
Streckenweise waren die Fronten so verhärtet, dass die ver.di-Tarifkommission bereits abreisen wollte, um erneut zu Streikmaßnahmen aufzurufen. Nach harten Verhandlungen wurde schließlich doch ein Ergebnis erzielt.
Das Ergebnis für die Beschäftigten der DAK-G
März 2022: Einmalzahlung für alle Beschäftigten (inkl. Teilzeit) und Azubis
auf 80 Prozent in 2022 vor dem sechsten Beschäftigungsjahr (100 Prozent ab dem sechsten Jahr)
auf 100 Prozent für alle in 2023
Maßregelungsklausel
Trotz aller Unkenrufe: Für alle an den Streikmaßnahmen Beteiligten wird es auch dieses Mal keinen Gehaltsabzug und keine negativen Konsequenzen geben!
Gesundheitsförderung
Der Vorstand stockt die Gelder für die Gesundheitsförderung um rund eine Million Euro auf. In 2023 werden die bisherigen Inanspruchnahmen und die Rahmenbedingungen aus dem Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz gemeinsam mit ver.di evaluiert und ausgewertet.
Zulagenzahlung für höherwertige Tätigkeiten
Bei Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit von mehr als drei Wochen erhalten die Betroffenen eine persönliche Zulage in Höhe der Aufrückungszulage bis zur Vergütungsgruppe der zu vertretenden Tätigkeit.
Zusätzliche Regelungen für Auszubildende
Übernahme und Prüfungsvorbereitung
Tarifliche Übernahmeregelung
Prüfungsvorbereitung – ohne Notenklausel! Sofern Azubis durch die zuständige Stelle zur vorgezogenen Abschlussprüfung zugelassen werden, haben sie Anspruch auf alle internen Unterstützungsleistungen.
Endlich! Kostenübernahme in der Ausbildung KiG
Auszubildende Kaufleute im Gesundheitswesen (KiG) bekommen eine Kostenerstattung für:
Fachliteratur und Druckerpauschale
Fahrtkosten für Hin- und Rückweg zur Berufsschule in Höhe der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse, sofern die Fahrtkosten zusätzlich entstehen
Übernachtungskosten, sofern es keine Erstattungsmöglichkeiten über andere Kostenträger gibt (z. B. Kommune oder Bundesländer)
Detaillierte Infos zur Umsetzung folgen!
Die ver.di-Tarifkommission hat das Ergebnis ausführlich diskutiert und ihre Zustimmung erteilt. Im nächsten Schritt werden nun alle ver.di-Mitglieder online befragt. Dazu bekommt ihr in der kommenden Woche einen Link und seid herzlich zum Mitmachen eingeladen!
In den nächsten Tagen kommen weitere ausführliche Informationen. Auf Landesebene wird es Einladungen zu verschiedenen virtuellen Veranstaltungen geben.
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Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“ für AOK tritt im Dezember in Kraft.
Vielen Dank für euer Engagement in den letzten zwei Jahren!(Bild: Sora Shimazaki, pexels.com)
Sowohl die ver.di Bundestarifkommission als auch die Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) haben dem Tarifabschluss „Neue Arbeitswelt“ innerhalb der Erklärungsfrist zugestimmt.
Die neuen Tarifverträge können somit zum 15. Dezember 2021 in Kraft treten. Hier die wesentlichen Vereinbarungen im Überblick.
Der Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“
bildetdie Klammer zu den jeweiligen Tarifverträgen und Tarifregelungen der neuen Arbeitswelt,
enthält die Präambel und deren tarifliche Umsetzung,
definiert den Geltungsbereich und
vereinbart die Verhandlungen zu den noch fehlenden Tarifbausteinen (mobile Arbeit und Zeitwertkonto) im Anschluss an die Engeltrunde.
Tarifvertrag Veränderungsprozesse
Die neue tarifvertragliche Grundlage beschreibt das Verfahren und den Umgang mit möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigten bei vom Arbeitgeber veranlassten Veränderungsprozessen.
Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung
Der Erhalt des Arbeitsplatzes und der zielgerichtete Einsatz der Beschäftigten anhand vorhandener Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vorrangig.
Ist die Sicherung des bisherigen Arbeitsplatzes im Einzelfall nicht möglich, erfolgt ein abgestuftes Verfahren zu einem neuen Arbeitsplatz.
Dabei sind soziale und persönliche Gründe zu berücksichtigten und es ist zu zu prüfen, ob flexible Arbeitsortmodelle möglich sind.
Vergütungssicherung
Bei Beschäftigung auf einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz bleibt die bisherige Eingruppierung bestehen.
Ausnahme von dieser Regelung:
Beschäftigte, die eine angebotene zumutbare Stelle oder Qualifizierung in ihrer bisherigen Vergütungsgruppe ohne Vorliegen sozialer oder persönlicher Gründe ablehnen, können auf einer geringer wertigen Stelle eingesetzt und heruntergruppiert werden (bis VG 7 um maximal eine Vergütungsgruppe, ab VG 8 und höher um maximal zwei Vergütungsgruppen).
Abfindung
Weiterhin kann das Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer Abfindung einvernehmlich beendet werden.
Laufzeit
Der Tarifvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2027.
Qualifizierung
Die Beschäftigten haben Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen und auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch.
Danke an alle ver.di-Mitglieder in den Kommissionen und Arbeitsgruppen, die besonders in den letzten beiden Jahren mit viel Engagement und Ausdauer verhandelt haben!
Nach einer kurzen Verschnaufpause geht es im neuen Jahr in die nächste Runde: Am 12. Januar 2022 starten die Vergütungsverhandlungen!
Die vollständige Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle vor Ort:
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Sicherheit für den Wandel bei AOK: Tarifverträge ermöglichen konsequente Umsetzung der vereinbarten Eckpunkte!
Der Tarifabschluss stellt Weichen für die neue Arbeitswelt in den AOKs! (Bild: Prostock-studio, shutterstock.com)
Die Tarifpartner TGAOK und die Gewerkschaften ver.di und GdS haben nach fast zweijährigen, intensiven Verhandlungen am 23. November 2021 vier Tarifverträge zur konsequenten Umsetzung des Eckpunktepapiers „Neue Arbeitswelt“ bei AOKs abgeschlossen.
Gemeinsames Ziel der Tarifpartner ist die zukunftssichere Gestaltung der Arbeitsplätze vor dem Hintergrund der sich wandelnden Arbeitswelt. Regelungen zur Qualifizierung und zur Begleitung von Veränderungen im Unternehmen geben nun den Beschäftigten die notwendige Sicherheit bei Veränderungsprozessen.
Im Rahmentarifvertrag Neue Arbeitswelt fassen die Tarifpartner ihr gemeinsames Grundverständnis analog der Eckpunkte „Neue Arbeitswelt“ zusammen.
Tarifvertrag Veränderungsprozesse als Kern der Vereinbarung
Der gemeinsame Fokus liegt hier auf der
Arbeitsplatzsicherung im Rahmen von Veränderungsprozessen
und einer flankierenden Vergütungssicherung.
Damit besteht eine einheitliche Grundlage für alle AOKs, den Beschäftigten auch im Wandel Sicherheiten zu bieten.
Neue Rahmenbedingungen für Qualifizierungim Sinne lebenslangen Lernens sind in einem neuen § 6a BAT/AOK-Neu geregelt. So profitieren in Zeiten stetigen Wandels alle Seiten von kontinuierlicher Qualifizierung.
Der Rahmentarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (BeST/AOK-Neu) wurde dahingehend überarbeitet, dass dieser zukünftig nur noch bei Maßnahmen Anwendung findet, die zur Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der AOK notwendig sind. Für sonstige Veränderungsprozesse findet der Tarifvertrag Veränderungsprozesse Anwendung. Außerdem wurden im BeST die Abfindungsregelungen im Hinblick auf den mittlerweile späteren Eintritt in die Regelaltersrente im Sinne der Beschäftigten angepasst.
Wichtige Weichen für die neue Arbeitswelt in den AOKs
Die Tarifpartner sind der Überzeugung, dass mit den geschlossenen Tarifverträgen tragfähige Rahmenbedingungen für die notwendige Weiterentwicklung der Arbeitswelt gefunden wurden, von der die gesamte Gemeinschaft der AOK und die Beschäftigten in Zukunft profitieren werden.
Der Unterzeichnung der Vereinbarung sind intensive Beratungen und Verhandlungen zur Umsetzung der Eckpunkte „Neue Arbeitswelt“ vorausgegangen.
Die abgeschlossenen Regelungen sollen zum 15.12.2021in Kraft treten.
Die Tarifpartner werden bis zum 10.12.2021 abschließend über dieses Ergebnis entscheiden.
Fortsetzung der Verhandlungen in 2022
Ziel ist auch weiterhin die konsequente Umsetzung des Eckpunktepapiers „Neue Arbeitswelt“. In diesem Zusammenhang sollen Regelungen zur Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen folgen.
Hierfür erörtern die Tarifpartner im neuen Jahr:
tarifvertragliche Regelungen zur Nutzung ortsflexiblen Arbeitens,
Zeitwertkonten und
eine Überarbeitung der Reisezeitregelungen.
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