Sicherheit für den Wandel bei AOK: Tarifverträge ermöglichen konsequente Umsetzung der vereinbarten Eckpunkte!
Die Tarifpartner TGAOK und die Gewerkschaften ver.di und GdS haben nach fast zweijährigen, intensiven Verhandlungen am 23. November 2021 vier Tarifverträge zur konsequenten Umsetzung des Eckpunktepapiers „Neue Arbeitswelt“ bei AOKs abgeschlossen.
Gemeinsames Ziel der Tarifpartner ist die zukunftssichere Gestaltung der Arbeitsplätze vor dem Hintergrund der sich wandelnden Arbeitswelt. Regelungen zur Qualifizierung und zur Begleitung von Veränderungen im Unternehmen geben nun den Beschäftigten die notwendige Sicherheit bei Veränderungsprozessen.
Im Rahmentarifvertrag Neue Arbeitswelt fassen die Tarifpartner ihr gemeinsames Grundverständnis analog der Eckpunkte „Neue Arbeitswelt“ zusammen.
Tarifvertrag Veränderungsprozesse als Kern der Vereinbarung
Der gemeinsame Fokus liegt hier auf der
- Arbeitsplatzsicherung im Rahmen von Veränderungsprozessen
- und einer flankierenden Vergütungssicherung.
Damit besteht eine einheitliche Grundlage für alle AOKs, den Beschäftigten auch im Wandel Sicherheiten zu bieten.
Neue Rahmenbedingungen für Qualifizierung im Sinne lebenslangen Lernens sind in einem neuen § 6a BAT/AOK-Neu geregelt. So profitieren in Zeiten stetigen Wandels alle Seiten von kontinuierlicher Qualifizierung.
Der Rahmentarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (BeST/AOK-Neu) wurde dahingehend überarbeitet, dass dieser zukünftig nur noch bei Maßnahmen Anwendung findet, die zur Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der AOK notwendig sind. Für sonstige Veränderungsprozesse findet der Tarifvertrag Veränderungsprozesse Anwendung. Außerdem wurden im BeST die Abfindungsregelungen im Hinblick auf den mittlerweile späteren Eintritt in die Regelaltersrente im Sinne der Beschäftigten angepasst.
Wichtige Weichen für die neue Arbeitswelt in den AOKs
Die Tarifpartner sind der Überzeugung, dass mit den geschlossenen Tarifverträgen tragfähige Rahmenbedingungen für die notwendige Weiterentwicklung der Arbeitswelt gefunden wurden, von der die gesamte Gemeinschaft der AOK und die Beschäftigten in Zukunft profitieren werden.
Der Unterzeichnung der Vereinbarung sind intensive Beratungen und Verhandlungen zur Umsetzung der Eckpunkte „Neue Arbeitswelt“ vorausgegangen.
Die abgeschlossenen Regelungen sollen zum 15.12.2021 in Kraft treten.
Die Tarifpartner werden bis zum 10.12.2021 abschließend über dieses Ergebnis entscheiden.
Fortsetzung der Verhandlungen in 2022
Ziel ist auch weiterhin die konsequente Umsetzung des Eckpunktepapiers „Neue Arbeitswelt“. In diesem Zusammenhang sollen Regelungen zur Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen folgen.
Hierfür erörtern die Tarifpartner im neuen Jahr:
- tarifvertragliche Regelungen zur Nutzung ortsflexiblen Arbeitens,
- Zeitwertkonten und
- eine Überarbeitung der Reisezeitregelungen.
Diese Tarifinfos gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
Tarifinfo AOK: Tarifabschluss Neue Arbeitswelt (25.11.2021)
Die Tarifpartner GdS, ver.di und TGAOK wünschen euch und euren Familien beste Gesundheit und eine ruhige und besinnliche Adventszeit!
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