BARMER: Kündigung des Gehaltstarifvertrages beschlossen
Der Startschuss für die Gehaltsrunde 2024 ist somit gefallen!
Wir stehen mit euch in den Startlöchern für die Gehaltsrunde 2024. (Foto: Boom, pexels.com)
Das Votum der Beschäftigtenbefragung war eindeutig: Das Gehalt und die Auszubildendenvergütung brauchen eine deutliche Erhöhung. 9.816 Beschäftigte und 204 Auszubildende haben sich dafür ausgesprochen – es ist 5 vor 12 für mehr Geld!
In Regionalkonferenzen der einzelnen Länder und der bundesweiten Jugendkonferenz haben die ver.di Mitglieder auf Basis der Befragungsergebnisse die konkreten Länder-Forderungen entschieden diskutiert und der ver.di Bundestarifkommission Ihre Einschätzungen übergeben.
Das Ergebnis: Die Bundestarifkommission schließt sich den Forderungen der ver.di-Mitglieder an und wird im ersten Schritt den geltenden Gehaltstarifvertrag zum 31. Dezember 2023 fristgerecht schriftlich kündigen.
Der Startschuss für die Gehaltsrunde 2024 ist somit gefallen!
Was bedeutet das alles konkret?
Der aktuelle Gehaltstarifvertrag endet zum 31. Dezember 2023
Bis zum 31. Dezember 2023 besteht Friedenspflicht, d.h. Arbeitskampfmaßnahmen sind bis dahin ausgeschlossen
Nur mit deiner Unterstützung erreichen wir ein gutes Ergebnis! Jetzt kommt es auf dich an!
Neugierig auf die Forderung? Ende September folgen konkrete Informationen dazu!
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Wichtig: Die Teilnahme kann über die dienstlichen Geräte erfolgen, jedoch nur in der Pause beziehungsweise außerhalb der Arbeitszeit. Wir freuen uns auf den Austausch mit Euch!
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Die nächste Entgeltrunde steht 2024 an und wir wollen eure Meinung hören!
Wir brauchen eure Meinung für die Forderungsfindung! (Foto: jannystockphoto, depositphotos.com).
Alles wird teurer. Besonders Lebensmittel und Energie reißen ein Loch in die Haushaltskasse. Da hilft nur eins: eine deutliche Lohnsteigerung.
Bevor die Bundestarifkommission im September 2023 über die konkreten Forderungen entscheidet, wollen wir wissen, was euch besonders wichtig ist. Denn nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen.
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Die Entgeltrunde 2024 steht an, deswegen wollen wir eure Meinung hören!
Um die Inflation auszugleichen brauchen wir eine deutliche Lohnerhöhung. (Foto: lightsource, depositphotos.com)
Alles wird teurer. Besonders Lebensmittel und Energie reißen ein Loch in die Haushaltskasse. Da hilft nur eins: eine deutliche Lohnsteigerung.
Bevor die Bundestarifkommission über die konkreten Forderungen entscheidet, fragen wir euch, was euch besonders wichtig ist. Denn nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen.
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Zur Forderungsfindung für die nächste Entgeltrunde brauchen wir euch alle!
Bevor die nächste Tarifrunde losgeht, brauchen wir euren Meinung! (Foto: AndreyPopov, depositphotos.com)
Alles wird teurer. Besonders Lebensmittel und Energie reißen ein Loch in die Haushaltskasse. Da hilft nur eins: eine deutliche Lohnsteigerung.
Bevor die Bundestarifkommission über die konkreten Forderungen entscheidet, fragen wir euch, was euch besonders wichtig ist. Denn nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
ver.di-Tarifkommission der BARMER billigt Änderungen ab 01. Juli 2023
Neuer Manteltarif bei der BARMER (Bild: sirinapawannapat.gmail.com, depositphotos.com)
Der Manteltarifvertrag wurde seit einigen Monaten im ungekündigten Zustand und somit unter Einhaltung der Friedenspflicht mit der Arbeitgeberin BARMER behandelt. Nun haben sich ver.di und BARMER geeinigt.
Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, den 3. Mai 2023, den Änderungen im Manteltarifvertrag zum 01. Juli 2023 zugestimmt.
Reisezeiten an nicht betriebsüblichen Tagen
Die Anrechnung von Reisezeiten an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen erfolgt wie bei Dienstreisen nun zur Hälfte.
Überstunden für BARMER-Auszubildende
Die Ausbildung im Betrieb hat für uns einen hohen Stellenwert. Überstunden im Rahmen von Veranstaltungen sollten bei unseren Auszubildenden immer die Ausnahme sein. Zukünftig werden bis zu 15 Stunden finanziell abgegolten. Vorher waren es 15,4 Stunden.
Zahlreiche redaktionelle Anpassungen
Wie sind die Regelungen für Teilzeitbeschäftigte? Dazu gab es immer wieder Rückfragen der Kolleg*innen, v. a. zum Gehalt, zur Wochenarbeitszeit, zum Urlaub etc. Die Tarifvertragspartner haben sich dazu auf Klarstellungen verrständigt. Außerdem wurden viele redaktionelle Anpassungen vorgenommen (beispielsweise „bar in finanziell“ oder „schriftlich in Textform“).
Keine Lösung für weitere Baustellen
Die Tarifvertragsparteien hatten natürlich weitere Änderungswünsche. So war es der BARMER z. B. ein Anliegen, den Personenkreis der außertariflichen Beschäftigten auszuweiten oder die Frage des Umgangs mit dem Anspruch auf Entgeltersatzleistungen für die Ausübung des öffentlichen Ehrenamtes zu ändern.
Wir – die ver.di – hatten vor allem Themen wie z. B. die Fortschreibung der Mitgliedervorteilsreglung, die Verbesserung der Regelungen zur Jubiläumszuwendung, Veränderungen zur Einarbeitungszeit und Wartezeit in den Erfahrungsstufen platziert.
Am Ende von intensiven und auch kontroversen Diskussionen konnte zu keinem der eigenbrachten Punkte – weder der BARMER noch der ver.di – eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Unser Versprechen an die Beschäftigten der BARMER
Unsere Themen bleiben weiter auf der Agenda. Bei der nächsten Gehaltsrunde werden wir die Mitgliedervorteilsregelung wieder auf den Tisch bringen. Wir bleiben hartnäckig!
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Kurzbericht zum aktuellen Stand, nächste Verhandlung am 05. April 2023
Die Gespräche zum Manteltarifvertrag mit der BARMER sind gestartet. (Bild: rutchapong, depositphotos.com)
Bereits letztes Jahr hat die Arbeitgeberseite der BARMER uns Gesprächsbedarf bezüglich des Manteltarifvertrags signalisiert. Die ver.di-Bundestarifkommission hatte einstimmig beschlossen, dass wir diese Gespräche aufnehmen wollen.
Der Manteltarifvertrag ist weiterhin ungekündigt und wird aktuell in der Friedenspflicht verhandelt. Die ersten beiden Verhandlungen fanden am 26. Januar und 1. März 2023 statt. In den sehr ausführlichen Gesprächen mit der Arbeitgeberin BARMER zeigte sich, dass sich neben redaktionellen Änderungen auch inhaltliche Änderungen ergeben könnten.
Die redaktionellen Änderungen (bspw. „MDK wird auf MD umgeändert“) prüfen wir als ver.di-Bundestarifkommission sehr genau und bisher gibt es diesbezüglich keine Unstimmigkeiten mit der Arbeitgeberin. Mit Blick auf die inhaltlichen Änderungsvorschläge müssen wir jedoch in intensivere Verhandlungen einsteigen.
Die ver.di-Bundestarifkommission sieht in diesen Verhandlungen die Chance, den Manteltarifvertrag redaktionell zu überarbeiten, Unklarheiten zu beseitigen und den Vertrag zukunftsfähiger und zeitgemäßer zu gestalten.
Die nächste Verhandlung findet am 05. April in der ver.di-Bundeszentrale in Berlin statt. Wir informieren euch zeitnah über den Verhandlungsstand!
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Keine Fortschritte bei tarifvertraglich offenen Punkten
Bisher kaum Lösungen für tarifliche Dauerbaustellen bei der DAK-Gesundheit (Bild: energepic.com, pexels.com)
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
Ashleigh Brillant, Autor und Karikaturist
Im November 2022 hat die ver.di-Tarifkommission der DAK-Gesundheit über die bis dato offenen Themen informiert. Ziel war es, möglichst zeitnah im ersten Quartal 2023 über konkrete Fortschritte im Sinne einer Einigung berichten zu können.
Gern hätten wir euch heute den aktuellen Verhandlungsstand dargestellt. Doch auch wenn es nach wie vor keine konkreten Fortschritte gibt, möchten wir über mögliche Handlungsperspektiven informieren.
Entgeltumwandlung und gesparte Sozialversicherung
Wie mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Vorstand der DAK-Gesundheit lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.
Das bedeutet: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! In unserer Tarifinfo von Juni 2022 findet ihr eine entsprechende Mustergeltendmachung. Zur rechtlichen Vertretung wenden sich ver.di-Mitglieder bitte an ihren zuständigen (Landes-)Bezirk der ver.di.
Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro
Anfang 2022 haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen. Auch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben wir die Arbeitgeberin angesprochen. Die DAK-Gesundheit lehnt eine solche Zahlung an ihre Beschäftigten nicht kategorisch ab. Allerdings sieht sie sich außerstande, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe zu treffen.
Wir haben mit Nachdruck dargelegt, dass die Beschäftigten bei diesem Thema eine klare Orientierung brauchen und verdient haben. Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung und täte gut daran, als Ausdruck der Solidarität und Wertschätzung gegenüber ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.
Anlage 5
Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten.
Albert Einstein
Neben der Frage von Streitfällen bei der Zuordnung zu den jeweiligen Vergütungsgruppen in der Anlage 5 hat die ver.di-Tarifkommission beschlossen, aktiv eine neue Entgeltordnung zu erarbeiten und zu verhandeln. Die neue Entgeltordnung soll dem Anspruch einer sich stetig ändernden Arbeitswelt unter dem Aspekt der Sicherheit, Transparenz und Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte auch längerfristig gerecht werden.
Entgeltrunde 2024 bei der DAK-Gesundheit
Zum Jahresende kann der Entgelttarifvertrag gekündigt werden. Die Zeiten sind aktuell sowohl gesellschaftspolitisch, als auch individuell und tarifpolitisch herausfordernd.
Deswegen setzen wir wieder auf eine mitgliedernahe und beteiligungsorientierte Entgeltrunde. Im März liefern wir euch dazu weitere Informationen.
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Der Verhandlungstermin mit der DAK-G brachte kein akzeptables Ergebnis.
Die DAK-Gesundheit scheint andere Zielvorstellungen zu haben … (Bild: Andrea Piacquadio, pexels.com)
Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig.
Isolde Probst
Gedacht war der 16. November 2022 im Ursprung zur weiteren Klärung der Themen:
Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung (BAV)
Anpassung der Zurechnungsbeiträge bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
Inflationsausgleichsprämie
Anlage 5 – Zielbestimmung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung
ver.di ist mit dem Ziel in die Gespräche gegangen, in den vorgenannten Themen konkrete Ergebnisse im Interesse der ver.di-Mitglieder und Beschäftigten der DAK-Gesundheit zu vereinbaren. Die Arbeitgeberseite hat offensichtlich nicht die gleichen Zielvorstellungen.
Im Einzelnen:
Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent Sozialversicherungsbeiträge
Wie bereits mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Arbeitgeberseite lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.
Im Sommer 2022 erfolgte die Information zur Geltendmachung der Beträge durch die Beschäftigten an die Personalabteilung. Nunmehr ist erkennbar, dass es nicht reicht, nur geltend zu machen. Ist es tatsächlich gewollt, den Klageweg durch alle einzelnen Betroffenen zu bestreiten?
Daher: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! Zur rechtlichen Vertretung erfolgt eine gesonderte Information an die ver.di-Mitglieder.
Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
Eine Anpassung der Zurechnungszeiten im Tarifvertrag ist zwar für die Arbeitgeberseite nicht ausgeschlossen – allerdings ist dies verknüpft mit der Bedingung, dass die Finanzierung durch die Erhöhung der Beschäftigtenbeiträge erfolgt. Also auch hier kein Vorankommen.
Hintergrund
Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.
Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro
Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von steuer- und sozialversicherungsfreien 3.000 Euro im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.
Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberin lehnt es nicht kategorisch ab, allerdings sieht sie sich außerstand, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe treffen zu können.
Das ist angesichts der aktuellen Situation für die ver.di-Mitglieder und Beschäftigten aus unserer Sicht nicht akzeptabel! Die Prognosen für das nächste Jahr lassen zudem keine wirkliche Entspannung der Gesamtsituation erkennen. Es ist bisher nicht davon auszugehen, dass die Lebenshaltungs- und Energiekosten etc. wieder deutlich sinken werden.
Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und täte gut daran, als Zeichen der Solidarität mit ihren Beschäftigten von der Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen!
Anlage 5
Auch hier können leider keine positiven Zwischenergebnisse berichtet werden. Im Zusammenhang mit der Frage nach Zielstellung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung war der Arbeitgeber nicht sprachfähig. Die Gründe dafür mögen im Einzelnen nachvollziehbar sein, aber in der Summe führt das dennoch zu einer weiteren Verzögerung.
Bezogen auf die zurückliegenden Streitpunkte einzelner Stellen, die nach dem Abschluss der Anlage 5 im Jahr 2014 sich mittlerweile deutlich summiert haben, verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, diese zwischen Januar und März 2023 noch einmal zu betrachten mit der Zielstellung der Zuordnung zur bestehenden Anlage 5.
Parallel prüft ver.di das weitere Verfahren der individuellen Vertretung der betroffenen Mitglieder. Denn wenn es keine Klärung zwischen den Tarifvertragsparteien bezüglich der tariflich korrekten Zuordnung am Tisch gibt, bleibt lediglich der Weg des individualarbeitsrechtlichen Prozesses. Die ver.di-Mitglieder haben in jedem Fall Anspruch auf Beratung und Vertretung durch ver.di.
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
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Tarifverhandlungen mit der AOK zu „Neue Arbeitswelten“ treten auf der Stelle
Bei der AOK geht es zur „neuen Arbeitswelt“ nur im Schneckentempo voran. (Bild: invisiblepower, pexels.com)
Im November 2021 hatten ver.di und die Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) eine Vereinbarung zum Tarifvertrag „Neue Arbeitswelt“ unterzeichnet. Wir berichten zum aktuellen Stand.
der Tarifvertrag Veränderungsprozesse (u. a. mit den Maßnahmen zu Arbeitsplatzsicherung, Eingruppierungsschutz, Mobilitätszuschuss)
der § 6a Qualifizierung im BAT/AOK-neu
Das Dokument enthält außerdem die Vereinbarung, die noch fehlenden Tarifbausteine im Anschluss an die Entgeltrunde zu verhandeln:
flexible Arbeitsortmodelle (tarifvertragliche Regelungen und deren nähere Ausgestaltung durch Betriebs-/Dienstvereinbarung) und
Zeitwertkonto (in eigenem Tarifvertrag)
Die Auftaktverhandlung zu diesen Themen fand am 8. Juli 2022 statt, je eine weitere Runde im August und im September.
Aktueller Stand
Zeitwertkonto
Nach wie vor konnten wir insbesondere zu den folgenden Punkten mit der TGAOK keine Einigung erzielen:
Dynamisierung des Zeitwertkontos
tarifliche Ansprüche während der Freistellung
Flexible Arbeitsortmodelle
Der grundsätzliche Dissens zwischen Arbeitgeberseite und ver.di besteht in der erforderlichen tariflichen Ausgestaltungsbreite und -tiefe.
Die ver.di Bundesstarifkommission will bundesweit einheitliche Mindest-/Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten zu Telearbeit/mobiler Arbeit, egal wo sie beschäftigt sind. Auf dieser für alle gleichen Basis soll die weitere Ausgestaltung auf Personalrats-/Betriebsratsebene erfolgen (Details siehe unten bei unseren Forderungen).
Die TGAOK will im Tarifvertrag lediglich eine sogenannte Öffnungsklausel vereinbaren, die sämtliche Regelungen den Betriebsparteien vor Ort überlässt. Aufgabe der ver.di als Tarifvertragspartei ist aber auch, den BAT/AOK-neu an aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der Arbeitsbedingungen anzupassen sowie Rechte und Pflichten von Einzelnen im Tarifvertrag zu sichern.
Wir wollen gleiche Arbeitsbedingungen und Beschäftigtenschutz für ALLE!
Unsere Forderungen zu bundesweiten Mindestbedingungen und Grundsätzen im Tarifvertrag bei mobiler Arbeit, Telearbeit/Homeoffice:
einheitliche Definitionen der verschiedenen Arbeitsformen (im Betrieb, Telearbeit/alternierende Telearbeit, mobile Arbeit)
Telearbeit/mobile Arbeit für die Beschäftigten freiwillig bzw. im Einvernehmen
Sicherstellung von Arbeitsplatzausstattung und Ergonomie im jeweiligen Arbeitsmodell
Arbeitgeberseite trägt Kosten für Arbeitsmittel und bei Telearbeit für die Arbeitsplatzausstattung
Schadenshaftung der Beschäftigten beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Gewährleistung des Beschäftigtendatenschutzes
Betriebsrisiko bei Arbeitsverhinderung infolge nicht selbst verursachter Störung trägt Arbeitgeberseite
Regelungen zu Arbeitszeit und Erreichbarkeit für alle Arbeitsformen
Auf Dienst-/Betriebsvereinbarungsebene sind u. a. sicherzustellen bzw. zu regeln:
Rückkehrrecht der Beschäftigten
keine Verhaltens-/Leistungskontrolle bei den Beschäftigten
keine Benachteiligungen (z. B. bei beruflicher Fortentwicklung)
erforderliche Maßnahmen gegen Entgrenzung der Arbeitszeit getroffen
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