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BARMER: Mitglieder stimmen für Annahme

Beeindruckende Beteiligung an der Befragung zur Tarifeinigung bei der BARMER

ver.di-Mitglieder der BARMER sind mehrheitlich für das Tarifergebnis. (Bild: MidnightStudioTH, depositphotos.com)

Die ver.di-Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis bei der BARMER Ersatzkasse wurde am 10. April 2024 mit einer beindruckenden Beteiligung beendet. Herzlichen Dank für eure Teilnahme!

Bei einer Rückmeldequote von 93,07 Prozent haben sich 84,57 Prozent für die Annahme der Einigung zur Tarifrunde ausgesprochen.

83,28 Prozent für die erste Variante

  • Zum 15.05.2024: Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € für alle Vollzeit- und Teilzeitkräfte (auch Altersteilzeit-Aktivphase) >= 30 Wochenstunden; Teilzeitkräfte mit weniger als 30 Wochenstunden erhalten die Auszahlung anteilig.
  • Zwei lineare Entgelterhöhungen in 2025:
    – zum 01.01.2025: 5,5 Prozent, mindestens 250,00 Euro
    – zum 01.09.2025: 3,5 Prozent, mindestens 115,00 Euro

Auszubildende

  • Zum 15.05.2024: Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 1.500 Euro für alle Auszubildenden >= 30 Wochenstunden; Teilzeitkräfte unter 30 Wochenstunden erhalten die Auszahlung anteilig.
  • Zum 01.08.2024: Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 232 Euro

Außerdem für alle Beschäftigten und Azubis der BARMER:

  • 24 Monate Laufzeit
  • Für 2024 und 2025 jeweils ein zweiter ver.di-Bildungstag für ver.di-Mitglieder
  • Fortführung und Entfristung des Zuschusses zum Deutschlandticket von derzeit 14,70 Euro monatlich
  • Zusätzlich zwei Tage Arbeitsbefreiung im Jahr 2024, frei wählbar an den Brückentagen 23.12.2024, 27.12.2024 und 30.12.2024. Wenn dienstliche Gründe eine Inanspruchnahme verhindern, verfallen diese nicht.

Zusagen an den Hauptpersonalrat (vorbehaltlich seiner Zustimmung)

  • DV Flex: unbefristeter Wegfall der 30-Prozent-Regelung bei einer Höchstzahl von zwölf Tagen im Monat
  • Kollektivincentivierung für HGS und TGS: Regelung für 2024 auch für 2025

Die Aufrückungszulagen, Nacht- und Schichtdienstzuschläge und die Vergütung für Rufbereitschaft werden analog an die prozentualen Erhöhungen angepasst.

Annahme und Dank

In der Sitzung der Bundestarifkommission (BTK) hat diese den Beschluss gefasst, dieses Tarifergebnis anzunehmen. Die Mitglieder der BTK bedanken sich herzlich bei allen, die in dieser Tarifrunde tatkräftig an so vielen Stellen unterstützt haben. Ohne eine hohe Beteiligung von Streikenden wäre es nicht zu diesem Ergebnis gekommen!

Erläuterungen zum Ergebnis

Uns haben in den letzten Tagen einige Anfragen zur konkreten Umsetzung der zur Abstimmung gestellten Varianten erreicht, die wir gern aufgreifen. Weitere Details zum Verhandlungsergebnis der BARMER findet ihr in unserer Tarifinfo als PDF.

BARMER Tarifinfo: Ergebnis der Mitgliederbefragung (15.04.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr eurer Tarifbewegung gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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BARMER: Angebot völlig unzureichend

In der zweiten Verhandlungsrunde liegt ein Angebot auf dem Tisch, das weder die Arbeit der Beschäftigten honoriert, noch die Preissteigerungen ausgleicht.

So nicht, werte Arbeitgeber! Wertschätzung sieht anders aus! (Bild: Monstera Production, pexels.com)

Die Tarifverhandlungen zur Entgeltrunde 2024 der BARMER wurden am 19. Februar in Bochum fortgesetzt. Die Arbeitgeberin BARMER hat der ver.di-Bundestarifkommission ein Angebot in der 2. Verhandlungsrunde unterbreitet.

Das Angebot der Arbeitgeberin bezieht sich auf eine Laufzeit von 24 Monaten und sieht für das Jahr 2024 eine steuer- und abgabefreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.000 € für alle Vollzeitkräfte (anteilig für Teilzeitkräfte) und 1.000 € für alle Auszubildenden vor. Für das Jahr 2025 sieht das Arbeitgeberangebot eine lineare Entgelterhöhung von 4,9% für alle Beschäftigten und eine Festbetragserhöhung von 180,- € für alle Auszubildenden vor.

Honorierung der Arbeit der Beschäftigten sieht anders aus!

Dieses Angebot reicht bei weitem nicht aus. Die ver.di Forderungshöhe in der Entgeltrunde 2024 steht für Gehaltsgerechtigkeit. Unsere Forderungen berücksichtigen den Kaufkraftverlust durch die hohe Inflation und Preissteigerung der letzten beiden Jahre. Unser Ziel ist es, den Kaufkraftverlust nachhaltig auch für die Zukunft auszugleichen!

Das Angebot der Arbeitgeberin wird daher durch die ver.di-Bundestarifkommission als völlig unzureichend bewertet. Verhandlungen bedeuten für uns auch, eure Standpunkte gegenüber dem Arbeitgeber stark zu vertreten. Seitens der BARMER wurde klar und sehr eindeutig kommuniziert, dass es im Jahr 2024 keine lineare Gehaltsanpassung geben wird.

Unsere Erwartung an die nächsten Verhandlungstage ist es, offene und konstruktive Gespräche zu führen. Dieses Angebot sieht keinen wirklichen Ausgleich der Preissteigerung vor!

Die Position der ver.di-Bundestarifkommission bleibt klar!

Wir fordern:

  • 12,5 Prozent, mind. 555,- € mehr für alle Beschäftigten
  • 232,- € mehr für alle Auszubildenden

Wir erwarten:

  • Fortführung des zweiten ver.di Bildungstages
  • Mobilitätszuschuss für alle Auszubildenden

Es ist eine harte Entgeltrunde unter denkbar schwierigen Voraussetzungen und krisenbehafteten Bedingungen bei der BARMER. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 18. und 19. März 2024 in Wuppertal statt. Die nächsten Wochen sind für die anstehende dritte Verhandlung ungemein wichtig.

Gute Tarifergebnisse fallen nicht vom Himmel!

Jetzt heißt es: Sich beteiligen! Die ver.di-Bundestarifkommission ruft alle Kolleginnen und Kollegen in der BARMER zum aktiven Mitmachen in der Entgeltrunde auf. Jetzt heißt es: Eure Meinung zählt! Wendet euch mit eurer Meinung an eure ver.di Vertrauenspersonen und Tarifbotschafter*innen vor Ort. Macht mit! Seid jetzt dabei!

BARMER Tarifinfo: Völlig unzureichendes Arbeitgeberangebot (20.02.2024)

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BARMER: Inflation frisst Vergütungsgruppe

In der Tarifverhandlung mit der BARMER Ersatzkasse lassen wir uns nicht die Butter vom Brot nehmen!

Ein Inflationsausgleich muss sein, damit unsere Kaufkraft nicht sinkt! (Bild: AndreyPopov, depositphotos.com)

Zur laufenden Entgeltverhandlung 2023/24 bei der BARMER: Warum unsere Forderung nach einem dauerhaften Inflationsausgleich legitim ist.

Auf die Frage, was wir als Gegenleistung für unsere Arbeit bekommen, dürften wohl alle mit „Geld“ antworten. Natürlich, wir bekommen als Gegenleistung für unsere Arbeitsleistung Geld. Die Antwort ist also nicht falsch, aber unvollständig: Denn die Gegenleistung ist eigentlich die Kaufkraft, die hinter dem ausgezahlten Geldbetrag steht. Sinkt nun diese Kaufkraft in Folge einer Inflation, schrumpft also auch die Gegenleistung für unsere Arbeitsleistung.

Beispielrechnung

Sagen wir, ein Brot kostet vier Euro. Angenommen, mein Stundenlohn würde 20 Euro betragen, dann würde ich als Gegenleistung für eine Arbeitsstunde fünf Brote bekommen.

Steigt der Preis für ein Brot von vier auf fünf Euro, würde ich als Gegenleistung für eine Arbeitsstunde nur noch vier statt fünf Brote erhalten. Meine Arbeitsleistung wird dann also abgewertet.

Was heißt das für die Vergütungsgruppen (VG) der BARMER?

Die Differenz zwischen der Vergütung der höchsten Erfahrungsstufe in der VG 5 und der VG 6 beträgt 9,0 Prozent. Wird eine Inflationsrate von 9,0 Prozent nicht ausgeglichen, wird die Arbeitsleistung gemessen an der Kaufkraft um eine Vergütungsgruppe abgewertet.

Die Inflationsrate hätte dann eine ganze Vergütungsgruppe aufgefressen!

Also: Inflationsausgleich muss sein!

Die Forderung nach einem dauerhaften Ausgleich der Inflationsrate ist daher legitim, denn es gibt keinen Grund, der die Abwertung unserer Arbeitsleistung rechtfertigt.

Mitglied werden und Kolleg*innen ins Boot holen!

Lassen wir uns die Butter nicht vom Brot nehmen: Setzen wir uns gleich zu Jahresbeginn gemeinsam für unsere Forderungen ein! Denn gute Tarifverträge sind nur mit einer mitgliederstarken Gewerkschaft zu erreichen. Also nichts wie los: Empfehlt eure ver.di weiter und tretet natürlich auch selbst bei ver.di ein – einfach online Mitglied werden!

Die nächsten Verhandlungsrunden sind am Montag, den 19. Februar, und am Montag und Dienstag, den 18. und 19. März 2024. Alle Infos und vieles mehr zum Stand der Tarifverhandlungen findet ihr hier in unserem News-Blog.

BARMER Tarifinfo: Wenn die Inflation die Vergütungsgruppe auffrisst (08.01.2024)

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Inflationsausgleichsprämie bei der BKK Akademie

Auch für die Beschäftigten und Auszubildenden konnten wir die Prämie aushandeln.

Frauenhände halten ein Geldbündel aus 100-, 200- und 500-Euro-Scheinen
Bei der BKK Akademie steht eine Inflationsausgleichsprämie an! (Bild: alfexe, depositphotos.com)

In den Tarifverhandlungen zwischen der BKK Akademie GmbH und ver.di konnte am Montag, den 5. Juni 2023, für die Beschäftigten und Auszubildenden die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie analog zum Ergebnis im Öffentlichen Dienst vereinbart werden.

Das Tarifergebnis für die BKK Akademie lautet dann:

Juni 2023 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 1.240 Euro steuer- und abgabenfrei für Vollzeit-Beschäftigte
  • 620 Euro für Auszubildende

Juli 2023 bis Februar 2024 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 220 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte
  • 110 Euro pro Monat für Auszubildende

Macht insgesamt 3.000 Euro für Vollzeit-Beschäftigte und 1.500 Euro für Auszubildende!

Abschluss in Anlehnung an den öD

Die Tarifvertragsparteien BKK Akademie und ver.di sind sich im Ziel einig, die im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes enthaltene Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen (ab März 2024) auch für die Beschäftigten und Auszubildenden der BKK Akademie (ebenfalls ab März 2024) zu
übernehmen.

Sobald die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes vorliegen, werden wir im Rahmen der redaktionellen Verhandlungen die Übernahme der Erhöhungsschritte entsprechend vereinbaren.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BKK Akademie GmbH | Inflationsausgleichsprämie auch für Beschäftigte und Auszubildende (05.06.2023)

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AOK: Inflationsausgleich

… auch für Beschäftigte bei der AOK und ITSCare

Alles wird teurer: Wir brauchen eine Inflationsausgleichsprämie! (Foto: ginasanders, depositphotos.com)

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des beschlossenen dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Danach sind bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeberseite bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.

Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Daher ist sie aus Sicht der Gewerkschaft auch innerhalb der Laufzeit des aktuellen Vergütungstarifvertrages möglich.

Wie in unserem letzten Tarifinfo angekündigt, haben wir im Rahmen der stattfindenden Tarifverhandlungen zu Zeitwertkonto und ortsflexiblem Arbeiten diese Prämienzahlung bei der Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) auf die Tagesordnung gesetzt.

Aufgrund der aktuellen Energiekrise und steigender Inflation sollte auch die TGAOK Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten wahrnehmen und von der Möglichkeit einer zusätzlichen Zahlung Gebrauch machen.

In den Verhandlungen hat die TGAOK zwar Verständnis geäußert und ist sich der Ängste und Sorgen ihrer Beschäftigten bewusst. Allerdings sehen sie sich aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Kassen und negativen Finanzprognosen außerstande, derzeit zusätzliche Zahlungen an die Beschäftigten vorzusehen. Dennoch erklärte sich die Arbeitgeberseite bereit, im Gespräch und Dialog mit ver.di zu bleiben.

Wir bleiben dran!

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Inflationsausgeichsprämie (24.10.2022)

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