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BARMER: Tarifupdate Manteltarifvertrag

Kurzbericht zum aktuellen Stand, nächste Verhandlung am 05. April 2023

Die Gespräche zum Manteltarifvertrag mit der BARMER sind gestartet. (Bild: rutchapong, depositphotos.com)

Bereits letztes Jahr hat die Arbeitgeberseite der BARMER uns Gesprächsbedarf bezüglich des Manteltarifvertrags signalisiert. Die ver.di-Bundestarifkommission hatte einstimmig beschlossen, dass wir diese Gespräche aufnehmen wollen.

Der Manteltarifvertrag ist weiterhin ungekündigt und wird aktuell in der Friedenspflicht verhandelt. Die ersten beiden Verhandlungen fanden am 26. Januar und 1. März 2023 statt. In den sehr ausführlichen Gesprächen mit der Arbeitgeberin BARMER zeigte sich, dass sich neben redaktionellen Änderungen auch inhaltliche Änderungen ergeben könnten.

Die redaktionellen Änderungen (bspw. „MDK wird auf MD umgeändert“) prüfen wir als ver.di-Bundestarifkommission sehr genau und bisher gibt es diesbezüglich keine Unstimmigkeiten mit der Arbeitgeberin. Mit Blick auf die inhaltlichen Änderungsvorschläge müssen wir jedoch in intensivere Verhandlungen einsteigen.

Die ver.di-Bundestarifkommission sieht in diesen Verhandlungen die Chance, den Manteltarifvertrag redaktionell zu überarbeiten, Unklarheiten zu beseitigen und den Vertrag zukunftsfähiger und zeitgemäßer zu gestalten.

Die nächste Verhandlung findet am 05. April in der ver.di-Bundeszentrale in Berlin statt. Wir informieren euch zeitnah über den Verhandlungsstand!

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Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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BARMER: 85 Prozent Zustimmung

ver.di-Mitglieder und Tarifkommission stimmen dafür, BARMER-Ergebnis angenommen

Teil des neuen Tarifvertrags: einmalig 1.500 Euro für Vollzeitkräfte – steuerfrei! (Bild: antifalten, photocase.de)

Die Mitgliederbefragung ist abgeschlossen, das Ergebnis ist eindeutig: 85,13 Prozent der ver.di-Mitglieder haben für die Annahme des Tarifergebnisses bei der BARMER gestimmt.

Die ver.di-Bundestarifkommission ist am 23. Februar dem Feedback aus der Mitgliederbefragung gefolgt und hat das Tarifergebnis von Anfang Februar 2022 einstimmig angenommen.

Alle Details zum BARMER-Ergebnis

März 2022: Einmalzahlung

Die einmalige Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und beträgt:

  • 1.500 Euro für Vollzeitbeschäftigte
  • 800 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen

Hinweis: Anspruch haben alle, die am 10. Februar 2022 im Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der BARMER standen und zwischen dem 01. Januar 2021 und 28. Februar 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung hatten.

Dem Anspruch gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V, Leistungen nach § 56 lfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44 a SGB XI sowie Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.

Für Teilzeitkräfte berechnet sich die Höhe der Einmalzahlung anhand der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.

Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit am 10. Februar 2022.

ab April 2022: mehr Urlaubsgeld

  • 3,5 Prozent Anstieg (auf insgesamt 37,1 Prozent)

Hinweis: Die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage bei der Wahl von Tagen verändert sich nicht.

Für 2022 wird kurzfristig noch mal der Slot für die Wahl zwischen Urlaubsgeld und Freizeit bzw. einem Mischmodell geöffnet.

Dezember 2022: höhere Vergütung

  • 3,2 Prozent mehr für Beschäftigte
  • 120 Euro mehr für Auszubildende

Hinweis: Die Nachtdienst- und Schichtzuschläge werden ebenfalls um 3,2 Prozent dauerhaft erhöht. Das Gleiche gilt bei der Vergütung für Rufbereitschaft.

Förderung der Nachhaltigkeit: Jobticket-Zuschuss

Hinweis: Bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend der Verbünde zahlt die BARMER den erforderlichen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket. Konkrete Infos stellt der Arbeitgeber zur Verfügung.

Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder

Hinweis: ver.di-Mitgliedern wird zum bereits im Manteltarifvertrag geregelten Bildungstag in 2022 und 2023 jeweils ein weiterer Tag gewährt. Eine Stichtagsregelung dazu gibt es nicht, zur Beantragung braucht ihr nur euren Mitgliedschaftsnachweis.

Weitere kollektive Arbeitszeitverkürzungen ließen sich in dieser Tarifrunde nicht durchsetzen. Deswegen war es uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen dieser Regelung zusätzliche Zeit für ver.di-Mitglieder zu vereinbaren.

Umgang mit Warnstreiks

Maßregelungen (z. B. Abmahnungen oder Kündigungen) wegen einer Teilnahme an Warnstreikaktionen sind ausgeschlossen. Soweit uns bekannt, wird die BARMER allerdings Gehalt abziehen für die betreffenden Zeiträume, in denen Beschäftigte gestreikt haben.

Hinweis: ver.di-Mitglieder bekommen Streikgeldunterstützung, dazu bitte hier den Streikgeldantrag ausfüllen, unterzeichnen und an den zuständigen ver.di-Bezirk schicken.

Danke für eure großartige Unterstützung in der Tarifrunde! Dieses Ergebnis war NUR MIT EUCH zu schaffen!

Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, u. a. noch keine weitere Arbeitszeitverkürzung, trotzdem bleibt dieses Thema auf unserer Agenda!

Tarifergebnisse sind immer ein Kompromiss. Wie gut der ist, hängt direkt zusammen mit der Durchsetzungsstärke von ver.di. Deswegen: Jetzt ver.di-Mitglied werden!

Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: 85 Prozent Zustimmung (25.02.2022)

Wir bleiben dabei: ver.di lohnt sich. Mach mit!

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BARMER: Mit digitalem Rückenwind zum Ergebnis

Vielen Dank für eure großartige Teilnahme beim BARMER-Warnstreik und Livestream!

Nutzt die Chance und gebt uns Rückmeldung zum Tarifergebnis! (Bild: pip, photocase.de)

Die großartige Teilnahme an den Warnstreiks und dem Livestream hat der ver.di-Tarifkommission für die BARMER den notwendigen Rückenwind gegeben. Jetzt haben wir ein Verhandlungsergebnis!

Das Ergebnis für die BARMER im Überblick

  • März 2022: steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung von 1.500 Euro für Beschäftigte (Vollzeit) bzw. 800 Euro für Auszubildende
  • ab April 2022: Erhöhung des Urlaubsgeldes um 3,5 Prozent auf 37,1 Prozent (Tage bleiben gleich)
  • 01. Dezember 2022: 3,2 Prozent mehr Monatsentgelt, Nachtdienst- und Schichtzuschlag sowie Vergütung für Rufbereitschaft, 120 Euro mehr für Auszubildende
  • Laufzeit bis 31. Dezember 2023 (24 Monate)

Mitgliedervorteil

Zusätzlich zum bereits bestehenden Bildungstag im Manteltarifvertrag erhalten Gewerkschaftsmitglieder zwei weitere zusätzliche Bildungstage für 2022 und 2023 (je einen pro Jahr).

Förderung der Nachhaltigkeit

Die Arbeitgeberseite gewährt künftig den Mindestzuschuss zum Jobticket.

Wie geht es jetzt weiter?

Ihr seid gefragt, nutzt eure Chance: In der Zeit vom 11. bis 22. Februar 2022 können ver.di-Mitglieder bei unserer Online-Mitgliederbefragung ihre Rückmeldung zum Tarifergebnis geben!

Die entsprechende Einladung bekommt ihr am 11. Februar 2022 per E-Mail. Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER beschließt auf Basis eures Feedbacks am 23. Februar 2022 final über Annahme dieses Ergebnisses oder über Ablehnung und damit verbundener Einleitung unbefristeter Arbeitskampfmaßnahmen.

Wir sagen schon mal HERZLICHEN DANK für eure Unterstützung!

Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Digitaler Rückenwind (10.02.2022)

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Warnstreik bei BARMER und AOK

Am Dienstag, 08. Februar 2022, brauchen wir euch alle beim Warnstreik für 100 % Tarif!

Stay@home bei AOK und BARMER für 100 % Tarif! (Bild: David-W-, photocase.de)

ver.di ruft die Beschäftigten bei AOK und BARMER zum bundesweiten Warnstreik auf! Kurz gesagt: Stay@home! Hier findet ihr alle Infos zum Warnstreik.

Aufruf zum Warnstreik bei AOK und BARMER

ver.di ruft bundesweit alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der AOK und ITSCare sowie alle Beschäftigten und Auszubildenden der BARMER am Dienstag, den 8. Februar 2022 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt. Um 11.00 Uhr startet ein Livestream für die Streikenden (siehe unten).

Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK

Aufruf zum Warnstreik bei der BARMER

Und weitere Infos für die Beschäftigten der AOK Nordost:

Zusatzinformationen zum Warnstreik bei der AOK Nordost

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK bzw. BARMER). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Dazu bitte einfach hier das Formular für AOK bzw. BARMER ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

Streikgeldantrag AOK

Streikgeldantrag BARMER

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der AOK

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der BARMER

Hier findet ihr die Aufzeichnung unseres Livestreams zum Warnstreik am 08. Februar:

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Warnstreiktag am 08. Februar 2022, Aufzeichnung unseres Livestreams

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BARMER: Erstes Angebot auf dem Tisch

Angebot ist aus Arbeitgebersicht „tragfähig“, unsere Einschätzung lautet: nicht annehmbar!

9nong, depositphotos.co

In der zweiten Verhandlungsrunde mit der BARMER am 18. Januar 2022 legte die Arbeitgeberseite ein ihrer Meinung nach „tragfähiges“ Angebot auf den Tisch. Das sehen wir anders!

Nach Einschätzung der ver.di-Verhandlungskommission ist das erste Angebot der Arbeitgeberseite nicht annehmbar! Hier im direkten Vergleich mit unseren Forderungen:

Angebot der BARMER

  • im März 2022: steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung von 1.000 Euro für Vollzeitbeschäftigte, 500 Euro für Auszubildende
  • zum 01. Januar 2023: 2,3 Prozent mehr für Beschäftigte, 50 Euro für Auszubildende
  • Laufzeit bis 31. März 2024 (27 Monate)

Unsere Forderungen

  • 3,8 Prozent (mindestens 150 Euro) für Beschäftigte, 150 Euro für Auszubildende
  • Reduzierung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich
  • Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder

Klar erkennbar: Speziell zur Arbeitszeit und ver.di-Vorteilsregelung gibt es kein Angebot!

Die Arbeitgeberseite hat uns klargemacht, dass für sie eine Absenkung der Arbeitszeit aktuell nicht zur Diskussion steht. Und: Die ver.di-Vorteilsregelung lehnt sie kategorisch ab.

Nach den Ergebnissen unserer Befragung haben diese Themen aber eine hohe Bedeutung für die ver.di-Mitglieder. Auch die finanzielle Erhöhung ist aus unserer Sicht absolut nicht abschlussfähig.

Die ver.di-Verhandlungskommission versteht dieses erste Angebot somit als Grundlage für weitere Verhandlungen, aber nicht als tragfähiges Ergebnis!

Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Erstes Angebot der Arbeitgeberseite (19.01.2022)

Jetzt brauchen wir euch alle – damit die dritte Runde wirklich zum Erfolg führt!

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BARMER: Als Mitglied klar im Vorteil!

Zu guter Letzt machen wir uns stark für eine Vorteilsregelung bei der BARMER!

Gemeinsam stark – zusammen schaffen wir 100 % Tarif! (Bild: Krakenimages.com, depositphotos.com)

Bei der BARMER handelt nicht der Weihnachtsmann eine Gehaltserhöhung für die Beschäftigten aus, sondern deine Gewerkschaft, sprich: die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission!

In der Adventszeit haben wir euch unsere ersten drei Forderungen zur Tarifrunde 2021/2022 mit der BARMER Ersatzkasse vorgestellt:

Und zu guter Letzt machen wir uns für eine weitere Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder stark!

Wenn das vierte Lichtlein brennt… haben wir unseren Tarifabschluss noch nicht „verpennt“! In diesem Sinn wünschen wir euch schöne Weihnachten und freuen uns auf eure rege Beteiligung während der Tarifrunde. Denn da wird es leider keine Geschenke geben, wie sich bereits in der Auftaktverhandlung gezeigt hat.

Deswegen: Mitfahrende statt Trittbrettfahrende gesucht! Steigt ein, seid dabei, dann ist mehr für alle drin!

Die Tarifinfos aus der Adventszeit und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Erste Forderung zum ersten Advent (28.11.2021)

Tarifinfo BARMER: Zweite Forderung zum zweiten Advent (05.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Dritte Forderung zum dritten Advent (12.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Vierte Forderung zum vierten Advent (19.12.2021)

Bar­mer: For­de­run­gsplakat zur Ent­gel­trun­de 2021/2022 (06.09.2021)

Die Tarifrunde 2021/2022 ist in vollem Gange. Die ver.di-Tarifkommission hat die Forderungen beschlossen. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten? 

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BARMER: Zweite Forderung zum zweiten Advent

Für einen guten Tarifvertrag bei der BARMER brauchen wir eure Unterstützung!

Unterstützt jetzt unsere Forderung nach Arbeitszeitverkürzung! (Bild: VanReeel, shutterstock.com)

Bei einer Gehaltserhöhung für die Beschäftigten der BARMER hat nicht der Weihnachtsmann seine Finger im Spiel, sondern eure Gewerkschaft.

Zum ersten Advent haben wir euch unsere erste Forderung vorgestellt:

  • 3,8 Prozent Gehaltserhöhung, mindestens 150 Euro im Monat.

Jetzt sind es noch 19 Tage oder 456 Stunden bis zur Bescherung. Habt ihr alle Geschenke schon besorgt oder müsst ihr die kommenden Tage noch schnell in die Stadt? Wann bleibt neben der Arbeit noch Zeit, um das Weihnachtsessen einzukaufen? Wir sind der Meinung, dass die 38-Stunden-Woche nicht mehr zeitgemäß ist.

Daher lautet unsere zweite Forderung zum heutigen zweiten Advent:

  • Eine Stunde mehr Freizeit pro Woche und das bei vollem Gehaltsausgleich!

Denn eine Stunde weniger arbeiten bedeutet:

  • eine Stunde mehr, um die Geschenke für eure Liebsten einzupacken;
  • eine Stunde mehr, um Glühwein oder Punsch zu trinken;
  • eine Stunde mehr, die ihr mit eurer Familie verbringen könnt;
  • eine Stunde mehr zum Ausgleich von Arbeitsstress oder einfach
  • eine Stunde mehr Lebensqualität!

Deshalb fordern wir eine Arbeitszeitverkürzung für die Beschäftigten der BARMER!

Die bisherigen Tarifinfos aus der Adventszeit und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Erste Forderung zum ersten Advent (28.11.2021)

Tarifinfo BARMER: Zweite Forderung zum zweiten Advent (05.12.2021)

Bar­mer: For­de­run­gsplakat zur Ent­gel­trun­de 2021/2022 (06.09.2021)

Die Tarifrunde 2021/2022 hat damit begonnen. Die ver.di-Tarifkommission hat die Forderungen beschlossen. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten? 

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Bei der BARMER verhandelt ver.di, nicht der Weihnachtsmann!

Für einen guten Tarifvertrag bei der BARMER brauchen wir eure Unterstützung!

Werdet jetzt ver.di-Mitglied, denn eure Gehaltserhöhung liegt nicht unterm Christbaum! (Bild: Nubia Navarro, pexels.com)

Bei einer Gehaltserhöhung für die Beschäftigten der BARMER hat nicht der Weihnachtsmann seine Finger im Spiel, sondern eure Gewerkschaft.

Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER hatte bereits in ihrer Sitzung am 30. und 31. August 2021 beschlossen, den laufenden Gehaltstarifvertrag zum Jahresende 2021 zu kündigen.

Wenn nun das erste Lichtlein brennt, stehen nicht nur die Weihnachtstage vor der Tür, sondern auch unsere Tarifverhandlungen!

Unsere wichtigste Forderung für die BARMER-Beschäftigten:

  • 3,8 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 150 Euro pro Monat!

Wir haben uns entschieden, dieses Jahr mit einer realistischen und wirklich durchsetzbaren Forderung starten, deswegen fordern wir eine Entgelterhöhung von 3,8 Prozent.

Warum aber mindestens 150 Euro?

Wir wollen besonders die niedrigeren Vergütungsgruppen stärken und sicherstellen, dass alle Beschäftigten mindestens 150 Euro mehr Gehalt bekommen.

Diese Tarifinfos und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Erste Forderung zum ersten Advent (28.11.2021)

Bar­mer: For­de­run­gsplakat zur Ent­gel­trun­de 2021/2022 (06.09.2021)

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BARMER: Tarifvertrag Vertriebsprämie

Wie weiter ab 2022?

Neues Jahr, neue Vergütung: Ab 2022 wird im Vertrieb anders bezahlt. (Bild: Alexander Suhorucov, pexels.com)

Die gesetzliche Verordnung zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen der Krankenkasse soll verschärft und neu geregelt werden. Das hat gravierende Konsequenzen für die Beschäftigten im Vertrieb bei der BARMER.

In Zukunft darf Beschäftigten, die hauptamtlich in der Mitgliederwerbung tätig sind, kein über ihre Vergütung hinausgehendes Entgelt mehr gezahlt werden. Das bedeutet, die BARMER darf diesen Beschäftigten keine Prämie mehr gewähren. Um die Frage der Vertriebsprämie zu diskutieren und neu zu regeln, ist die BARMER nun auf ver.di zugekommen.

Für ver.di ist die Leistungsprämie kein gutes Instrument, wenn es keine einheitlichen Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten im Vertrieb gibt. Die Schere ist in den letzten Jahren in der BARMER immer weiter auseinandergegangen. Ausgangslage und Marktumfeld sind im Bundesgebiet so unterschiedlich, dass es einem großen Teil der Beschäftigten kaum bis gar nicht möglich ist, eine Prämie zu bekommen.

Worauf haben sich die Tarifvertragsparteien bei der BARMER geeinigt?

Zum 1. Januar 2022 werden die Vertriebsbeauftragten (Sales Consultants) höhergruppiert – von der Vergütungsgruppe VG 6 in die VG 7. Das bedeutet für die betroffenen Beschäftigten (je nach Stufe) 301 Euro bis 386 Euro mehr pro Monat.

Was passiert mit dem „TV Vertriebsprämie“ im kommenden Jahr?

Der Tarifvertrag Vertriebsprämie läuft zum 31. Dezember 2021 aus. Die bisher in 2021 erworbenen Prämienansprüche bleiben erhalten und werden im April 2022 ausgezahlt.

Gibt es die VG 7 auch für Beschäftigte im Zentrum für digitale Kundengewinnung (ZKD)?

Nein, für ZKD-Beschäftigte will die BARMER keine VG 7 zahlen. In Gesprächen mit der Arbeitgeberin wurde das sehr kontrovers und hitzig diskutiert.

ver.di vertritt hier eine klare Position: GLEICHE ARBEIT, GLEICHES GELD! Schließlich wird den Beschäftigten im ZDK immer wieder gesagt, sie seien „Vertriebler zu 100 Prozent!“ In der Frage der Vergütung rudert die BARMER jetzt zurück und weist auf große Unterschiede in der Tätigkeit hin.

Wir halten euch weiter auf dem Laufenden!

Diese Tarifinfos gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo Barmer: Tarifvertrag „Vertriebsprämie“ (25.11.2021)

Die Tarifrunde 2021/2022 hat damit begonnen. Die ver.di-Tarifkommission hat die Forderungen beschlossen. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten? 

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ver.di kündigt Gehaltstarifvertrag mit der BARMER

Forderungen stehen: 3,8 Prozent Gehaltssteigerung, 150 Euro mehr für Auszubildende

Die Beschäftigen haben gerade während der Pandemie Starkes geleistet. (Bild: nattanan23, pixabay.com)

Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER hat in ihrer Sitzung am 30. und 31. August 2021 beschlossen, den laufenden Gehaltstarifvertrag zum Jahresende 2021 zu kündigen.

Im Vorfeld wurden mittels einer Beschäftigtenbefragung die Themen und die Beteiligungsbereitschaft der Beschäftigten zur Durchsetzung dieser Entscheidung ermittelt.

Die Rückmeldungen aus der BARMER-Belegschaft waren sehr breit gefächert. Sie gingen von null bis zu zwölf Prozent Gehaltsforderung. Der deutlich überwiegende Teil lag zwischen drei und fünf Prozent. Dazu kamen unterschiedliche Kombinationen von Festbetragsforderungen, Einmalzahlungen und Laufzeitwünschen. Im Rahmen von bundesweiten Regionalkonferenzen mit den ver.di-Mitgliedern wurden die Rückmeldungen diskutiert.

Die Diskussionen in den Regionalkonferenzen wiederum dienten der Bundestarifkommission als Basis für den Forderungskatalog in der aktuellen Tarifrunde. Die Beschäftigten der BARMER haben in den letzten Monaten Unglaubliches geleistet und mit ihrer Arbeit dafür Sorge getragen, dass alle Versicherten auch in schwierigen Zeiten kompetent beraten und umsorgt wurden.

Unsere Forderungen sind:

  • 3,8 Prozent Gehaltserhöhung, mindestens 150 Euro pro Monat
  • eine Stunde weniger arbeiten bei vollem Gehaltsausgleich (Vollzeit)  
  • 150 Euro pro Monat Vergütungserhöhung für Auszubildende  
  • Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder

Diese Tarifinfos Diese Tarifinfos und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in deinem Betrieb:

Tarifinfo Barmer: ver.di kündigt Gehaltstarifvertrag, Forderungen beschlossen (06.09.2021)

Bar­mer: For­de­run­gsplakat zur Ent­gel­trun­de 2021/2022 (06.09.2021)

Die Tarifrunde 2021/2022 hat damit begonnen. Die ver.di-Tarifkommission hat die Forderungen beschlossen. Jetzt bist du dran: Welchen Beitrag bist DU bereit zu leisten? 

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