Ab April folgt die zweite Gehaltsstufe aus dem Tarifvertrag mit der DAK-Gesundheit.
(Bild: cottonbro studio, pexels.com)
Erkämpft, erreicht, ausgezahlt – die zweite Gehaltserhöhung bei der DAK-Gesundheit kommt!
Dank eures großartigen Engagements – ob im Streik oder bei Aktionen – haben wir 2024 gemeinsam einen starken Tarifabschluss bei der DAK-Gesundheit erreicht!
Ab dem 1. April 2025 tritt nun die zweite Gehaltsstufe in Kraft:
Beschäftigte bekommen vier Prozent mehr im Monat.
Azubis erhalten 70 Euro mehr im Monat.
Alle dürfen sich über zwei zusätzliche freie Tage für 2025 freuen.
Und wie geht’s weiter?
Nach dem Tarifabschluss ist vor dem Tarifabschluss: Im zweiten Halbjahr 2025 startet die Vorbereitung der Entgeltrunde 2026. Dabei könnt ihr als ver.di-Mitglied eure Forderungen einbringen.
Tarif bringt Lebensqualität
Tarifverträge bringen mehr Geld, mehr Urlaub, mehr Freizeit – in jedem Fall weit mehr als gesetzlich vorgesehen.
Tarif kommt von ver.di
Nur Gewerkschaftsmitglieder können Tarifverträge mitgestalten und haben Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen.
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Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Startschuss für die Sondierungsgespräche mit der DAK-Gesundheit zur Anlage 5
(Bild: Ketut Subiyanto, pexels.com)
Am Montag, den 10. März 2025, ging es los: Die ersten Sondierungsgespräche zur Eingruppierung bei der DAK-Gesundheit haben begonnen.
Die ver.di-Verhandlungskommission hat sich mit der Arbeitgeberin getroffen, um über erste Vorstellungen zur Neugestaltung der Anlage 5 zu sprechen. Beide Seiten sehen hier einen Handlungsbedarf. Allerdings zeichnen sich – wie zu erwarten war – unterschiedliche Prioritäten und Vorstellungen ab.
Für ver.di ist klar: Wir stehen für eine faire Vergütung aller Beschäftigten. Eine gerechte Eingruppierung ist ein Muss!
Trotz der unterschiedlichen Positionen war das erste Sondierungsgespräch konstruktiv. Am Donnerstag, den 10. April 2025, werden die Sondierungen für die Beschäftigten der DAK-Gesundheit fortgesetzt. Wir halten euch auf dem Laufenden!
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Bundesagentur für Arbeit: Einigung mit IT-Systemhaus
Tarifinformationen von ver.di: Verhandlungen mit der Bundesagentur für Arbeit erfolgreich abgeschlossen
Bild: ver.di
Die ver.di-Tarifkommission (TK) hat in ihrer außerordentlichen Sitzung am vergangenen Freitag, den 07. Februar 2025, dem Verhandlungsstand vom 5. Februar 2025 mit der Bundesagentur für Arbeit zur Tarifierung der Dienstposten im IT-Systemhaus zugestimmt.
Dieser TK-Sitzung vorausgegangen sind mehrere Verhandlungsrunden mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), bei denen es – insbesondere in der letzten Verhandlung – ordentlich zur Sache ging. Für ver.di standen immer die gestiegenen Anforderungen bezogen auf die inhaltliche Arbeit, die geforderten Arbeitsformen, die gestiegenen Anforderungen und die zentrale Bedeutung einer guten und reibungslosen Erledigung der Aufgaben im Mittelpunkt. Zum nun vorliegenden Ergebnis haben die vielen Aktivitäten der Beschäftigten des IT-Systemhauses maßgeblich beigetragen!
Das Ergebnis im Detail
In den TE III und II hat ver.di eine neue Funktionsstufe 1 durchgesetzt für die Anforderungen und Aufgaben im Zusammenhang der besonderen Bedeutung für die Digitalisierungs- und Automatisierungsstrategie. Diese Funktionsstufe ist direkt an den Dienstposten gekoppelt und gilt in der TE III für die Dienstposten „Erste Fachkraft für IT-Sicherheit im IT-Systemhaus“ und „IT-Ingenieur/-in im IT-Systemhaus“ und in der TE II für die Dienstposten „IT-Spezialist/-in im IT-Systemhaus“, „IT-Spezialist/-in Servicemanagement im IT-Systemhaus“ und „IT-Spezialist/-in Security Management im IT-Systemhaus“.
Für den Dienstposten „IT-Architekt/-in im IT-Systemhaus“ in der TE I ist die Voraussetzung für die Zahlung einer FS 1 klarer formuliert worden, folgt dem Fachkonzept und gilt somit für deutlich mehr Beschäftigte. Die FS 1 gibt es nun für die Schwerpunktaufgabe „Fachaufsicht im übertragenen Rahmen auf Bereichsebene bzw. in einer zentralen Einheit“. Zudem erfolgt eine Ausweitung dieser Funktionsstufe in der TE I auf die Dienstposten „Experte/-in für betriebswirtschaftliche Aufgaben im IT-Systemhaus“ und in der TE II auf die Dienstposten „Spezialist/-in für betriebswirtschaftliche Aufgaben im IT-Systemhaus“ und „IT-Spezialist/-in im IT-Systemhaus“.
Die bisherigen Regelungen zur Remotearbeit werden abgelöst durch Regelungen für eine IT-Betriebsbereitschaft. Neu ist für die Anordnung einer IT-Betriebsbereitschaft die Festlegung der konkreten Zeiten Samstag, Sonntag oder in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 6.00 Uhr. Neu ist auch, dass die dann zu erledigenden Aufgaben entweder mittels Mobilarbeit oder in der Dienststelle aufzunehmen sind. Die Höhe der Pauschale der neuen IT-Bereitschaft entspricht der, die es bisher für die Remotearbeit gegeben hat.
Vereinbart wurde auch die Fortsetzung der sogenannten Rekrutierungskomponente für den IT-Bereich und den ärztlichen Dienst.
Bestandteil der letzten beiden Verhandlungen waren auch die Tarifierungen der Dienstposten zu den Fachkonzepten „Gesamthaftes Kundenportal“ und „Zentrale“. Die von der BA vorgelegten Angebote entsprechen den in den Fachkonzepten festgelegten Aufgaben und Anforderungen. Die ver.di-Tarifkommission hat den Angeboten der BA zugestimmt.
Wie geht es weiter?
Alle Ergebnisse werden nun redaktionell bearbeitet und dann mit dem 30. Änderungstarifvertrag zum TV-BA in Kraft treten.
Noch ein Blick auf die aktuelle Gehaltsrunde
Der Verhandlungsauftakt mit dem Bund und der VKA am 24. Januar 2025 endete ergebnislos. Fortgesetzt werden die Verhandlungen am 17. und 18. Februar 2025. Das Ergebnis der Verhandlungen wird die Grundlage der Gehaltstarifverhandlungen mit der BA bilden.
Deshalb gilt schon heute: Beteiligt euch aktiv in dieser Tarifrunde und nehmt so auch direkt Einfluss auf das Ergebnis. Nur wir gemeinsam sind erfolgreich! Mehr Infos dazu auf unserer ver.di-Sonderseite zur TröD 2025.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Zusammen geht mehr – 8,0 Prozent, mindestens 350 Euro, zwölf Monate Laufzeit
Bild: ver.di
Am Montag und Dienstag, den 14. und 15. Oktober 2024, hat die ver.di-Tarifkommission (TK-BA) ihre Forderungen für die Gehaltsrunde 2025 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) festgelegt – und jetzt sind wir gefragt, sie durchzusetzen!
Forderungen an die Bundesagentur für Arbeit
8,0 Prozent mehr Gehalt (mindestens 350 Euro) bei einer Laufzeit von zwölf Monaten – ein Muss für unsere harte Arbeit! Dazu eine deutliche Anhebung der Zuschläge für alle, die in Schicht, nachts oder unter besonderen Belastungen arbeiten.
200 Euro mehr für Nachwuchskräfte – damit die BA auch für die nächsten Generationen attraktiv bleibt.
Drei freie Tage zusätzlich und eine neue Regelung zur Altersteilzeit. Und wer in der Gewerkschaft ist, verdient für dieses Engagement noch einen weiteren freien Tag!
Mehr Wahlfreiheit bei der Arbeitszeit mit einem „Meine-Zeit-Konto“ – für mehr Selbstbestimmung.
Auch unsere Erwartungen an die BA sind klar:
Das Verhandlungsergebnis sollte zeit- und wirkungsgleich auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen werden. Außerdem ist die Arbeitszeit der Beamt*innen an das Tarifniveau anzupassen.
Die Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West sollte nach über 30 Jahren endlich vollständig erfolgen.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist auf maximal einen Monat zur Berechnung festzulegen.
Beschäftigte in Teilzeit sollten das individuelle Recht bekommen, ihre Arbeitszeit bis zur Vollzeit zu erhöhen. Außerdem sollten sie bereits bei der Überschreitung ihrer vereinbarten Wochenarbeitszeit Anspruch auf Überstundenzuschläge haben.
Nachwuchskräfte sollten nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung oder Studium in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
Der Verpflegungszuschuss bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen ist auf 28 Euro zu erhöhen.
Die BA sollte den Studierenden an den Standorten Mannheim und Schwerin die Unterkunft kostenlos zur Verfügung stellen oder alternativ die Kosten für die Unterkunft übernehmen.
Jetzt brauchen wir euch alle!
Zeigt der Arbeitgeberseite, dass wir entschlossen sind, unsere Forderungen durchzusetzen. Redet mit euren Kolleg*innen und überzeugt sie, sich mit ihrer Unterschrift hinter unsere Forderungen zu stellen. Mehr Infos dazu auf unserer ver.di-Sonderseite zur TröD 2025.
Lass uns zusammen Stärke zeigen – nur gemeinsam erreichen wir mehr!
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