Direkt zum Inhalt

VIACTIV: Tarifergebnis zur Entgeltrunde 2024

ver.di-Mitglieder stimmen dem finalen Arbeitgeberangebot der VIACTIV zu.

Haken dran: Das Angebot bei VIACTIV ist angenommen. (Bild: digitalstorm, depositphotos.de)

Die zweite Verhandlungsrunde der Entgelttarifverhandlungen mit der VIACTIV Krankenkasse am Dienstag, den 12. Dezember 2023, war geprägt von zähen, aber zielorientierten Verhandlungen.

Im Ergebnis unterbreitete die Arbeitgeberseite ein finales Angebot für die Beschäftigten bei VIACTIV:

VIACTIV-Tabellenentgelte erhöhen sich

  • zum 1. März 2024 um 6,0 Prozent
  • zum 1. Januar 2025 um weitere 5,5 Prozent

Erhöhung der VIACTIV-Ausbildungsvergütungen

  1. Jahr auf 1.250 Euro (+70 Euro)
  2. Jahr auf 1.350 Euro (+109 Euro)
  3. Jahr auf 1.450 Euro (+143 Euro)

Höhere Vergütung für Studierende bei VIACTIV

  1. Jahr auf 1.380 Euro (+85 Euro)
  2. Jahr auf 1.505 Euro (+110 Euro)
  3. Jahr auf 1.640 Euro (+145 Euro)

Inflationsausgleich

Im Januar 2024 gibt es einmalig eine Inflationsausgleichsprämie

  • für Vollzeitkräfte in Höhe von 3.000 Euro (Teilzeit anteilig)
  • für Auszubildende und Studierende in Höhe von 1.500 Euro

Laufzeit

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.

Unten findet ihr das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt, zum Download als PDF.

Die ver.di-Mitglieder haben das Angebot in der digitalen Mitgliederversammlung am Freitag, den 15. Dezember 2023, besprochen. Auf Basis der Diskussion hat die gemeinsame Bundestarifkommission aus den Gewerkschaften ver.di, IG Metall und IG BCE die Annahme beschlossen.

Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und für 2024 alles Gute!

Tarifinfo VIACTIV KK: Das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt (22.01.2024)

Tarifinfo VIACTIV KK: Tarifeinigung zur Entgeltrunde 2024 (15.12.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Ergebnis für die TG BKK

11,5 Prozent in zwei Schritten plus Inflationsausgleich vereinbart

minervastock, depositphotos.com

Unsere Entgeltverhandlungen für die Tarifgruppe Betriebskrankenkassen (TG BKK) am 23. November 2023 in Berlin waren erfolgreich.

Mit der Arbeitgeberseite konnte nach harten, aber sehr fairen Verhandlungen ein Tarifergebnis erzielt werden. Die ver.di-Bundestarifkommission hat in ihrer Sitzung am 24. November einstimmig beschlossen, dieses Tarifergebnis anzunehmen.

Damit kam folgender Tarifabschluss zustande:

Inflationsausgleichsprämie für die TG BKK

Alle zum 01. Januar 2024 in Vollzeit Beschäftigten erhalten zur Abmilderung der Inflationsbelastungen zusätzlich zum Arbeitslohn bis spätestens 31. März 2024 eine einmalige Inflationsausgleichssonderzahlung von 3.000 Euro.

Auszubildende bekommen 1.500 Euro, für Teilzeitbeschäftigte gibt es die Sonderzahlung anteilig im Verhältnis der vertraglichen zur tariflichen Arbeitszeit.

Tabellenwirksame Entgelterhöhung für die TG BKK

Die tariflichen Entgelte werden ab dem 1. März 2024 um 6,0 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent.

Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1. Januar 2024 im

  1. Ausbildungsjahr: 1.250 Euro
  2. Ausbildungsjahr: 1.350 Euro
  3. Ausbildungsjahr: 1.450 Euro

Laufzeit

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2025.

Tarifinfo TG BKK: Verhandlungsergebnis erzielt (25.11.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen auch in Zukunft den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Manteltarifvertrag bei BARMER nachgebessert

ver.di-Tarifkommission der BARMER billigt Änderungen ab 01. Juli 2023

Hände halten Schilder, davon vier in grau mit waagerechten Pfeilen und ein gelbes Schild mit einem Pfeil nach oben
Neuer Manteltarif bei der BARMER (Bild: sirinapawannapat.gmail.com, depositphotos.com)

Der Manteltarifvertrag wurde seit einigen Monaten im ungekündigten Zustand und somit unter Einhaltung der Friedenspflicht mit der Arbeitgeberin BARMER behandelt. Nun haben sich ver.di und BARMER geeinigt.

Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, den 3. Mai 2023, den Änderungen im Manteltarifvertrag zum 01. Juli 2023 zugestimmt.

Reisezeiten an nicht betriebsüblichen Tagen

Die Anrechnung von Reisezeiten an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen erfolgt wie bei Dienstreisen nun zur Hälfte.

Überstunden für BARMER-Auszubildende

Die Ausbildung im Betrieb hat für uns einen hohen Stellenwert. Überstunden im Rahmen von Veranstaltungen sollten bei unseren Auszubildenden immer die Ausnahme sein. Zukünftig werden bis zu 15 Stunden finanziell abgegolten. Vorher waren es 15,4 Stunden.

Zahlreiche redaktionelle Anpassungen

Wie sind die Regelungen für Teilzeitbeschäftigte? Dazu gab es immer wieder Rückfragen der Kolleg*innen, v. a. zum Gehalt, zur Wochenarbeitszeit, zum Urlaub etc. Die Tarifvertragspartner haben sich dazu auf Klarstellungen verrständigt. Außerdem wurden viele redaktionelle Anpassungen vorgenommen (beispielsweise „bar in finanziell“ oder „schriftlich in Textform“).

Keine Lösung für weitere Baustellen

Die Tarifvertragsparteien hatten natürlich weitere Änderungswünsche. So war es der BARMER z. B. ein Anliegen, den Personenkreis der außertariflichen Beschäftigten auszuweiten oder die Frage des Umgangs mit dem Anspruch auf Entgeltersatzleistungen für die Ausübung des öffentlichen Ehrenamtes zu ändern.

Wir – die ver.di – hatten vor allem Themen wie z. B. die Fortschreibung der Mitgliedervorteilsreglung, die Verbesserung der Regelungen zur Jubiläumszuwendung, Veränderungen zur Einarbeitungszeit und Wartezeit in den Erfahrungsstufen platziert.

Am Ende von intensiven und auch kontroversen Diskussionen konnte zu keinem der eigenbrachten Punkte – weder der BARMER noch der ver.di – eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Unser Versprechen an die Beschäftigten der BARMER

Unsere Themen bleiben weiter auf der Agenda. Bei der nächsten Gehaltsrunde werden wir die Mitgliedervorteilsregelung wieder auf den Tisch bringen. Wir bleiben hartnäckig!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

BARMER: Tarifupdate Manteltarifvertrag

Kurzbericht zum aktuellen Stand, nächste Verhandlung am 05. April 2023

Die Gespräche zum Manteltarifvertrag mit der BARMER sind gestartet. (Bild: rutchapong, depositphotos.com)

Bereits letztes Jahr hat die Arbeitgeberseite der BARMER uns Gesprächsbedarf bezüglich des Manteltarifvertrags signalisiert. Die ver.di-Bundestarifkommission hatte einstimmig beschlossen, dass wir diese Gespräche aufnehmen wollen.

Der Manteltarifvertrag ist weiterhin ungekündigt und wird aktuell in der Friedenspflicht verhandelt. Die ersten beiden Verhandlungen fanden am 26. Januar und 1. März 2023 statt. In den sehr ausführlichen Gesprächen mit der Arbeitgeberin BARMER zeigte sich, dass sich neben redaktionellen Änderungen auch inhaltliche Änderungen ergeben könnten.

Die redaktionellen Änderungen (bspw. „MDK wird auf MD umgeändert“) prüfen wir als ver.di-Bundestarifkommission sehr genau und bisher gibt es diesbezüglich keine Unstimmigkeiten mit der Arbeitgeberin. Mit Blick auf die inhaltlichen Änderungsvorschläge müssen wir jedoch in intensivere Verhandlungen einsteigen.

Die ver.di-Bundestarifkommission sieht in diesen Verhandlungen die Chance, den Manteltarifvertrag redaktionell zu überarbeiten, Unklarheiten zu beseitigen und den Vertrag zukunftsfähiger und zeitgemäßer zu gestalten.

Die nächste Verhandlung findet am 05. April in der ver.di-Bundeszentrale in Berlin statt. Wir informieren euch zeitnah über den Verhandlungsstand!

Mach mit und werde BARMER-Tarifbotschafter*in!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Dauerbaustellen bei der DAK-Gesundheit

Keine Fortschritte bei tarifvertraglich offenen Punkten

Bisher kaum Lösungen für tarifliche Dauerbaustellen bei der DAK-Gesundheit (Bild: energepic.com, pexels.com)

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

Ashleigh Brillant, Autor und Karikaturist

Im November 2022 hat die ver.di-Tarifkommission der DAK-Gesundheit über die bis dato offenen Themen informiert. Ziel war es, möglichst zeitnah im ersten Quartal 2023 über konkrete Fortschritte im Sinne einer Einigung berichten zu können.

Gern hätten wir euch heute den aktuellen Verhandlungsstand dargestellt. Doch auch wenn es nach wie vor keine konkreten Fortschritte gibt, möchten wir über mögliche Handlungsperspektiven informieren.

Entgeltumwandlung und gesparte Sozialversicherung

Wie mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Vorstand der DAK-Gesundheit lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.

Das bedeutet: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! In unserer Tarifinfo von Juni 2022 findet ihr eine entsprechende Mustergeltendmachung. Zur rechtlichen Vertretung wenden sich ver.di-Mitglieder bitte an ihren zuständigen (Landes-)Bezirk der ver.di.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Anfang 2022 haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen. Auch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben wir die Arbeitgeberin angesprochen. Die DAK-Gesundheit lehnt eine solche Zahlung an ihre Beschäftigten nicht kategorisch ab. Allerdings sieht sie sich außerstande, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe zu treffen.

Wir haben mit Nachdruck dargelegt, dass die Beschäftigten bei diesem Thema eine klare Orientierung brauchen und verdient haben. Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung und täte gut daran, als Ausdruck der Solidarität und Wertschätzung gegenüber ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.

Anlage 5

Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten.

Albert Einstein

Neben der Frage von Streitfällen bei der Zuordnung zu den jeweiligen Vergütungsgruppen in der Anlage 5 hat die ver.di-Tarifkommission beschlossen, aktiv eine neue Entgeltordnung zu erarbeiten und zu verhandeln. Die neue Entgeltordnung soll dem Anspruch einer sich stetig ändernden Arbeitswelt unter dem Aspekt der Sicherheit, Transparenz und Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte auch längerfristig gerecht werden.

Entgeltrunde 2024 bei der DAK-Gesundheit

Zum Jahresende kann der Entgelttarifvertrag gekündigt werden. Die Zeiten sind aktuell sowohl gesellschaftspolitisch, als auch individuell und tarifpolitisch herausfordernd.

Deswegen setzen wir wieder auf eine mitgliedernahe und beteiligungsorientierte Entgeltrunde.
Im März liefern wir euch dazu weitere Informationen.

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Keine Lösung, aber das Problem bleibt (23.02.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Techniker Krankenkasse: Licht und Schatten

Beschäftigten-Infos der ver.di-Bundestarifkommission zum Jahreswechsel

Licht und Schatten zum Jahreswechsel in der Techniker Krankenkasse (Bild: Mrs.Moon, shutterstock.com)

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Tage sind kurz und dunkel, nur die Weihnachtsbeleuchtung schenkt noch ein wenig Licht. Passend zu dieser Jahreszeit fällt auch unsere Bewertung zum abgeschlossenen Gehaltstarifvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) aus – Licht und Schatten.

Was lief gut in der Techniker Krankenkasse?

Positiv ist sicherlich die Gehaltssteigerung zum 01. Juni 2023 mit 6,0 Prozent und auch unsere Auszubildenden bekommen endlich mehr Geld (was eigentlich schon lange überfällig war!).

Wo ist noch Luft nach oben?

Im Dunkeln bleibt für uns immer noch die „Inflationsausgleichsprämie“. Ist sie tatsächlich eine echte, dann stellt sich die Frage, warum Mitarbeitende ausgeschlossen werden, die die geforderten „Aktivmonate“ nicht erfüllen oder nicht erfüllen konnten.

Ist die Prämie jedoch nur eine getarnte Gehaltsnachzahlung für die Leermonate von Juli 2022 bis Mai 2023, bleibt die Frage offen, warum Mitarbeitende, die Anfang 2023 aus einer längeren Krankengeldzahlung (ohne Aufstockung) oder aus einer Elternzeit kommen, bis Ende Mai leer ausgehen sollen.

Wie ver.di zur „Inflationsausgleichsprämie“ steht, haben wir euch mal hier in unserer Tarifinfo zum Download bereitgestellt.

Unser Fazit in der Techniker Krankenkasse

Sicherlich waren die Gehaltstarifverhandlungen diesmal sehr herausfordernd. Angesichts der Tatsache, dass die TK den Zusatzbeitrag stabil hält, kann vermutet werden, dass ein sozialerer Abschluss möglich gewesen wäre.

ver.di-Tarifinfo Techniker Krankenkasse: Posiitionierung zur Inflationsprämie (16.12.2022)

Bis gleich!

In diesem Sinne wünschen wir euch und euren Familien ein friedliches Weihnachtsfest und kommt gut und gesund ins Jahr 2023!

Kontakt zu eurer ver.di-Tarifkommission in der TK? Schreibt an TK.TK@verdi.org!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

gkvi: Mitglieder stimmen Ergebnis zu

Beschäftigte der gkvi bekommen u. a. mehr Geld und Inflationsausgleich

Menschenmenge, die einen zustimmenden Haken bildet
Die ver.di-Mitglieder sprachen sich mehrheitlich für das Ergebnis aus. (Bild: digitalstorm, depositphotos.com)

Der letzte Verhandlungstermin am 17. und 18. November 2022 lieferte das Ergebnis zur Tarifrunde 2022 bei der gkv informatik (gkvi).

Nachdem die ver.di-Tarifkommission am 21. Oktober 2022 bereits in wesentlichen Punkten eine Einigung mit der gkv informatik erzielt hatte, wurde aufgrund des zwischenzeitlichen Vetos der Gesellschafter*innen und deren Vorgaben die Ausgangslage für die letzte Verhandlungsrunde am 17. und 18. November erheblich erschwert.

Ergebnis für Beschäftigte bei der gkvi

Am Ende des zweiten Tages lag folgendes Verhandlungsergebnis auf dem Tisch:

  • ab 01. Dezember 2022: Erhöhung der Tabellenvergütung um 315 Euro, Auszubildendenvergütung um 100 Euro
  • im Dezember 2022: abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro, (Alters-)Teilzeitkräfte anteilig (mindestens 800 Euro), Auszubildende 500 Euro
  • Erhöhung des Sockelbetrags der Ergebnisbeteiligung auf 3.415 Euro
  • Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um fünf Prozent
  • ab 01. Januar 2023: Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz
  • jeweils in 2023 und 2024: Gesundheitszuschuss von bis zu 175 Euro für
    • präventive Gesundheitsmaßnahmen der §§ 20 und 20b SGB V
    • Beiträge aktiver Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder (Betriebs-)Sportverein,
    • Kauf eines selbst genutzten Fahrrades
    • weitere Maßnahmen, z. B. Differenz der Mehrkosten bei Zusatz-/Mehrleistungen der jeweiligen Krankenkasse
    • Anschaffungen mit Bezug auf Gesundheitsförderung, z. B. Sportequipment
    • weitere Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • in 2023: Tarifverhandlungen zur Neufassung des Altersteilzeittarifvertrages
  • Laufzeit bis 31. August 2024

ver.di-Mitglieder bei der gkvi stimmen zu

In der anschließend durchgeführten ver.di-Mitgliederbefragung hat eine deutliche Mehrheit dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Die ver.di-Tarifkommission hat daher innerhalb der Erklärungsfrist die Annahme des Ergebnisses beschlossen.

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

Tarifinfo gkvi | Mitglieder stimmen Verhandlungsergebnis zu (29.11.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

DAK-Gesundheit sorgt für Kopfschütteln

Der Verhandlungstermin mit der DAK-G brachte kein akzeptables Ergebnis.

Eine junge Frau sitzt genervt vor dem Laptop und fasst sich an den Kopf.
Die DAK-Gesundheit scheint andere Zielvorstellungen zu haben … (Bild: Andrea Piacquadio, pexels.com)

Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig.

Isolde Probst

Gedacht war der 16. November 2022 im Ursprung zur weiteren Klärung der Themen:

  • Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung (BAV)
  • Anpassung der Zurechnungsbeiträge bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
  • Inflationsausgleichsprämie
  • Anlage 5 – Zielbestimmung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung

ver.di ist mit dem Ziel in die Gespräche gegangen, in den vorgenannten Themen konkrete Ergebnisse im Interesse der ver.di-Mitglieder und Beschäftigten der DAK-Gesundheit zu vereinbaren. Die Arbeitgeberseite hat offensichtlich nicht die gleichen Zielvorstellungen.

Im Einzelnen:

Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent Sozialversicherungsbeiträge

Wie bereits mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Arbeitgeberseite lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.

Im Sommer 2022 erfolgte die Information zur Geltendmachung der Beträge durch die Beschäftigten an die Personalabteilung. Nunmehr ist erkennbar, dass es nicht reicht, nur geltend zu machen. Ist es tatsächlich gewollt, den Klageweg durch alle einzelnen Betroffenen zu bestreiten?

Daher: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! Zur rechtlichen Vertretung erfolgt eine gesonderte Information an die ver.di-Mitglieder.

Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag

Eine Anpassung der Zurechnungszeiten im Tarifvertrag ist zwar für die Arbeitgeberseite nicht ausgeschlossen – allerdings ist dies verknüpft mit der Bedingung, dass die Finanzierung durch die Erhöhung der Beschäftigtenbeiträge erfolgt. Also auch hier kein Vorankommen.

Hintergrund

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von steuer- und sozialversicherungsfreien 3.000 Euro im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.

Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberin lehnt es nicht kategorisch ab, allerdings sieht sie sich außerstand, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe treffen zu können.

Das ist angesichts der aktuellen Situation für die ver.di-Mitglieder und Beschäftigten aus unserer Sicht nicht akzeptabel! Die Prognosen für das nächste Jahr lassen zudem keine wirkliche Entspannung der Gesamtsituation erkennen. Es ist bisher nicht davon auszugehen, dass die Lebenshaltungs- und Energiekosten etc. wieder deutlich sinken werden.

Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und täte gut daran, als Zeichen der Solidarität mit ihren Beschäftigten von der Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen!

Anlage 5

Auch hier können leider keine positiven Zwischenergebnisse berichtet werden. Im Zusammenhang mit der Frage nach Zielstellung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung war der Arbeitgeber nicht sprachfähig. Die Gründe dafür mögen im Einzelnen nachvollziehbar sein, aber in der Summe führt das dennoch zu einer weiteren Verzögerung.

Bezogen auf die zurückliegenden Streitpunkte einzelner Stellen, die nach dem Abschluss der Anlage 5 im Jahr 2014 sich mittlerweile deutlich summiert haben, verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, diese zwischen Januar und März 2023 noch einmal zu betrachten mit der Zielstellung der Zuordnung zur bestehenden Anlage 5.

Parallel prüft ver.di das weitere Verfahren der individuellen Vertretung der betroffenen Mitglieder. Denn wenn es keine Klärung zwischen den Tarifvertragsparteien bezüglich der tariflich korrekten Zuordnung am Tisch gibt, bleibt lediglich der Weg des individualarbeitsrechtlichen Prozesses. Die ver.di-Mitglieder haben in jedem Fall Anspruch auf Beratung und Vertretung durch ver.di.

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Kopfschütteln nach Verhandlungen (16.11.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

AOK: Tarifvertrag „Neue Arbeitswelt“

Bisher keine Einigung zum Themenkomplex „Flexibilität“ mit der AOK

Leider konnten wir bisher noch keine Einigung zum ortsflexiblen Arbeiten erzielen. (Foto: Rawpixel, depositphotos.com)

Auch in der diesjährig letzten Verhandlungsrunde mit der AOK am 10. November 2022 konnte zwischen den Tarifvertragsparteien keine abschließende Einigung zum Themenkomplex „Flexibilität“ erzielt werden.

Zeitwertkonto

Zum Tarifvertrag wurden zwar nahezu alle Details geeint, ein Abschluss scheitert jedoch aktuell an diesen Punkten:

  • Dynamisierung bzw. Werterhaltung des individuellen Zeitwertkontos und tarifliche Ansprüche während der Freistellung
  • Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (TG AOK) will nach wie vor u. a. die Zuwendung (Weihnachtsgeld) und den Urlaub um die Zeit der Freistellung kürzen.
  • Ebenso gab es keinerlei Angebot zum Punkt Werterhalt für die in das Konto eingezahlten Beträge.

Flexible Arbeitsortmodelle

Bezüglich der Tarifregelungen zum ortsflexiblen Arbeiten haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, im Mai 2023 erneut über das weitere Vorgehen zu beraten. Ziel der ver.di-Bundesstarifkommission ist nach wie vor bundesweit einheitliche Mindest- und Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten im Tarifvertrag zu verankern.

Details zum aktuellen Stand und den Positionen der ver.di-Bundestarifkommission werden wir am 30. November 2022, 16:30 Uhr den ver.di-Tarifbotschafter*innen vorstellen. Bitte merkt Euch den Termin schon mal vor. Die persönliche Einladung zur Videokonferenz erhaltet Ihr dann per E-Mail.

Mitgliedervorteilsregelung

Vorankündigung AOK-Bildungstag. Im Dezember gehen unsere ver.di-AOK-Seminare online! Alle ver.di-Mitglieder können dann jederzeit noch vor Jahresende unser spezielles Angebot nutzen! Weitere Infos und Ausschreibung erfolgen vorab.

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Tarifverhandlungen ausgesetzt (14.11.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

gkvi: Verhandlungen auf der Ziellinie

Die voraussichtliche abschließende Verhandlungsrunde der gkvi findet am 17. und 18. November statt!

Wir kommen voran in den Gesprächen mit der Arbeitgeberseite bei der gkvi! (Bild: Elevate Digital, pexels.com)

Am 20 und 21. Oktober fand eine weitere Verhandlung in der diesjährigen Tarifrunde mit der gkvi in Wuppertal statt.

Die Verhandlungen waren von einer konstruktiven Atmosphäre und beidseitigem Einigungswillen geprägt.

In den wesentlichen Eckpunkten zur Gehaltssteigerung für die Beschäftigten und Auszubildenden der gkvi war am Ende des Tages ein mögliches Verhandlungsergebnis in Sicht.

Die nächste – voraussichtliche abschließende – Entgeltverhandlungsrunde findet am 17. Und 18. November statt.

ver.di wird ihre Mitglieder in einer bundesweiten digitalen Mitgliederversammlung zum aktuellen Verhandlungsstand und dessen Details informieren.

Deine Meinung ist gefragt!

Nutze die Chance, mit der Tarifkommission vor der nächsten Verhandlung den Zwischenstand zu diskutieren und Entscheidungen mitzubestimmen!

Bundesweite digitale ver.di-Mitgliederversammlung am 09. November, ab 14 Uhr! Die Einladung mit den Zugangsdaten erfolgt persönlich per Email in den nächsten Tagen .

Falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden und mit vereinten Kräften Tarifverträge und dringend benötigte Tariferhöhungen erzielen!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

Tarifinfo gkvi | Verhandlungen auf Ziellinie (25.10.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!