Direkt zum Inhalt

AOK: Verhandlungen in Sicht

Tarifgespräche mit der TG AOK beendet, neuer Verhandlungstermin vereinbart

(Bild: Antoni Shkraba, pexels.com)

Bereits im letzten Jahr haben wir berichtet, dass die Tarifgemeinschaft AOK (TG AOK) uns zu Gesprächen über verschiedene Änderungen im BAT-/AOK-Neu und im Manteltarifvertrag für Auszubildende aufgefordert hat.

Diese Gespräche auf Arbeitsebene wurden nun beendet, daher möchten wir euch kurz über die wesentlichen Punkte informieren.

Verbesserungen

Auf einige Änderungswünsche der TG AOK konnten wir uns verständigen. Dazu gehören erforderliche Anpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen, sowie die Vereinfachung einiger Regelungen.

Verschlechterungen

Die TG AOK fordert aber auch Änderungen in den Tarifverträgen, die erhebliche Verschlechterungen für die Beschäftigten bedeuten. Die wesentlichen Forderungen und Auszüge aus den Begründungen sind:

Forderung der TG AOKBegründung der TG AOK
Der Samstag soll Regelarbeitstag werden.Die Erweiterung der Arbeitswoche sei eine auch von den Beschäftigten gewünschte Flexibilisierung der Arbeitszeit.
Die Nachtarbeit soll erst ab 22:00 Uhr statt ab 20:00 Uhr beginnen.Die Verkürzung der Nachtarbeit würde dem allgemeinen Wunsch der Flexibilisierung der Arbeitszeit Rechnung tragen.
Verschlechterung des Kündigungsschutzes: Die Regelung zur Unkündbarkeit (15 Jahre Beschäftigungszeit und Vollendung des 40. Lebensjahres) soll erst für Beschäftigte gelten, die mindestens 50 Jahre alt sind.Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen, insbesondere durch späteren Eintritt in die Rente
Die Probezeit von Auszubildenden soll von drei auf vier Monate verlängert werden.Eine Verlängerung der Probezeit liege im Interesse beider Vertragsparteien.

Position der ver.di: Sowohl die ver.di-Bundestarifkommission als auch die Bundesjugendtarifkommissionen lehnen diese Verschlechterungen ab!

Jubiläumszuwendung

Die TG AOK bietet ein – aus ihrer Sicht – großzügiges Aufrunden der Beträge an:

  • nach 25 Jahren Beschäftigungszeit von bisher 307 Euro auf 400 Euro
  • nach 40 Jahren Beschäftigungszeit von bisher 410 Euro auf 500 Euro
  • nach 50 Jahren Beschäftigungszeit von bisher 512 Euro auf 600 Euro

Position der ver.di: Eine Erhöhung um 3,72 Euro brutto pro Jahr Betriebszugehörigkeit im ersten Schritt und um rund neun Euro brutto pro Jahr in den beiden weiteren Schritten hat nichts mit Wertschätzung zu tun!

ver.di fordert für:

  • 10 Jahre Beschäftigungszeit = 1.000 Euro
  • 20 Jahre Beschäftigungszeit = 2.000 Euro
  • 25 Jahre Beschäftigungszeit = 2.500 Euro
  • 30 Jahre Beschäftigungszeit = 3.000 Euro
  • 40 Jahre Beschäftigungszeit = 4.000 Euro
  • 50 Jahre Beschäftigungszeit = 5.000 Euro

Weitere wesentliche Forderungen von ver.di

  • Erhöhung des Krankengeldzuschusses
  • Verbesserungen bei Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung, z. B. bei Eheschließung und Geburt des Kindes
  • Verbesserungen der Regelungen für Beschäftigte mit teilweiser Erwerbsminderungsrente

Die langjährige ver.di-Forderung zur Verbesserung der Überstundenregelung für Teilzeitkräfte soll endlich von der TG AOK erfüllt werden – hierzu gibt es aber auch eine aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Forderungen, zu denen in den Gesprächen zwischen der TG AOK und ver.di keine Einigung erzielt werden konnte, sollen in Tarifverhandlungen am Mittwoch, den 09. Juli 2025, besprochen werden. Wir werden euch davon berichten!

ver.di Tarifinfo | AOK: Tarifgespräche beendet, Verhandlungstermin vereinbart! (10.02.2025)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!