Beeindruckende Beteiligung an der Befragung zur Tarifeinigung bei der BARMER
Die ver.di-Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis bei der BARMER Ersatzkasse wurde am 10. April 2024 mit einer beindruckenden Beteiligung beendet. Herzlichen Dank für eure Teilnahme!
Bei einer Rückmeldequote von 93,07 Prozent haben sich 84,57 Prozent für die Annahme der Einigung zur Tarifrunde ausgesprochen.
83,28 Prozent für die erste Variante
Zum 15.05.2024: Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € für alle Vollzeit- und Teilzeitkräfte (auch Altersteilzeit-Aktivphase) >= 30 Wochenstunden; Teilzeitkräfte mit weniger als 30 Wochenstunden erhalten die Auszahlung anteilig.
Zwei lineare Entgelterhöhungen in 2025: – zum 01.01.2025: 5,5 Prozent, mindestens 250,00 Euro – zum 01.09.2025: 3,5 Prozent, mindestens 115,00 Euro
Auszubildende
Zum 15.05.2024: Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 1.500 Euro für alle Auszubildenden >= 30 Wochenstunden; Teilzeitkräfte unter 30 Wochenstunden erhalten die Auszahlung anteilig.
Zum 01.08.2024: Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 232 Euro
Außerdem für alle Beschäftigten und Azubis der BARMER:
24 Monate Laufzeit
Für 2024 und 2025 jeweils ein zweiter ver.di-Bildungstag für ver.di-Mitglieder
Fortführung und Entfristung des Zuschusses zum Deutschlandticket von derzeit 14,70 Euro monatlich
Zusätzlich zwei Tage Arbeitsbefreiung im Jahr 2024, frei wählbar an den Brückentagen 23.12.2024, 27.12.2024 und 30.12.2024. Wenn dienstliche Gründe eine Inanspruchnahme verhindern, verfallen diese nicht.
Zusagen an den Hauptpersonalrat (vorbehaltlich seiner Zustimmung)
DV Flex: unbefristeter Wegfall der 30-Prozent-Regelung bei einer Höchstzahl von zwölf Tagen im Monat
Kollektivincentivierung für HGS und TGS: Regelung für 2024 auch für 2025
Die Aufrückungszulagen, Nacht- und Schichtdienstzuschläge und die Vergütung für Rufbereitschaft werden analog an die prozentualen Erhöhungen angepasst.
Annahme und Dank
In der Sitzung der Bundestarifkommission (BTK) hat diese den Beschluss gefasst, dieses Tarifergebnis anzunehmen. Die Mitglieder der BTK bedanken sich herzlich bei allen, die in dieser Tarifrunde tatkräftig an so vielen Stellen unterstützt haben. Ohne eine hohe Beteiligung von Streikenden wäre es nicht zu diesem Ergebnis gekommen!
Erläuterungen zum Ergebnis
Uns haben in den letzten Tagen einige Anfragen zur konkreten Umsetzung der zur Abstimmung gestellten Varianten erreicht, die wir gern aufgreifen. Weitere Details zum Verhandlungsergebnis der BARMER findet ihr in unserer Tarifinfo als PDF.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr eurer Tarifbewegung gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Die ver.di-Mitglieder bei der AOK haben mit knapper Mehrheit dem Ergebnis zugestimmt.
Bis zum 20. Dezember 2023 haben sich die ver.di-Mitglieder bei der AOK zum vorliegenden Angebot der Arbeitgeberseite aus der dritten Verhandlungsrunde informiert, diskutiert und abgestimmt. Nun gibt es ein knappes, aber mehrheitliches Resultat: Die ver.di-Mitglieder haben mit 52,39 Prozent dem Tarifergebnis zugestimmt.
Noch am selben Tag, dem 20. Dezember, hat die Bundestarifkommission nach Diskussion und Auswertung der Befragung das vorliegende Angebot angenommen. Somit ist der Tarifabschluss erreicht!
Die Argumente zum Tarifergebnis bei der AOK
Positiv bewertet wurden:
die dauerhafte Wirksamkeit der vereinbarten Prozente in Höhe von 7,0 Prozent im ersten und 5,5 Prozent im zweiten Schritt
der Mindestbetrag von 300 Euro mit der ersten Erhöhung und 250 Euro mit der zweiten Erhöhung für die Vergütungsgruppen 1 bis 7, sodass sich höhere Tarifsteigerungen als der prozentuale Anstieg von 12,5 Prozent ergeben
die unbefristete Übernahme der Azubis
Kritisch gesehen wurden:
die anteilige Zahlung des Inflationsausgleichs für Teilzeitkräfte
dass Azubis nur die Hälfte der Inflationsausgleichszahlung und keinen Mindestbetrag erhalten
Gut zu wissen:
Für einzelne Vergütungsgruppen bedeutet der Abschluss über die gesamte Laufzeit Erhöhungen von bis zu insgesamt 24,4 Prozent. Zum Beispiel erhält eine Sachbearbeiterin in der Vergütungsgruppe 6 / letzte Erfahrungsstufe 550 Euro mehr, das entspricht 14,2 Prozent.
Ein Rückblick
Der Tarifeinigung waren Aktionen und Streiks vorausgegangen. Ohne den Einsatz aller Kolleg*innen hätten wir dieses Ergebnis nicht erreichen können.
Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder
Neben der prozentualen Steigerung, dem Mindestbetrag und der Inflationsausgleichszahlung sowie den weiteren Details zum Tarifergebnis konnten wir erreichen, dass ver.di-Mitglieder auch in den kommenden zwei Jahren je einen Bildungstag erhalten. Dies gilt auch für Neumitglieder und es genügt die Beantragung und der Nachweis der Mitgliedschaft.
Wo Licht ist, ist auch Schatten
Für die Zukunft soll uns die zurückliegende Tarifrunde Ansporn sein, dass wir in der AOK stärker werden. Nur wenn wir viele sind – viele ver.di-Mitglieder und mehr, die sich beteiligen und engagieren – können wir den beschrittenen Weg fortsetzen. Und auch nur so können wir noch bessere Abschlüsse erreichen und durchsetzen, die dann auch von einer größeren Mehrheit getragen werden.
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
ver.di-Mitglieder stimmen dem finalen Arbeitgeberangebot der VIACTIV zu.
Die zweite Verhandlungsrunde der Entgelttarifverhandlungen mit der VIACTIV Krankenkasse am Dienstag, den 12. Dezember 2023, war geprägt von zähen, aber zielorientierten Verhandlungen.
Im Ergebnis unterbreitete die Arbeitgeberseite ein finales Angebot für die Beschäftigten bei VIACTIV:
VIACTIV-Tabellenentgelte erhöhen sich
zum 1. März 2024 um 6,0 Prozent
zum 1. Januar 2025 um weitere 5,5 Prozent
Erhöhung der VIACTIV-Ausbildungsvergütungen
Jahr auf 1.250 Euro (+70 Euro)
Jahr auf 1.350 Euro (+109 Euro)
Jahr auf 1.450 Euro (+143 Euro)
Höhere Vergütung für Studierende bei VIACTIV
Jahr auf 1.380 Euro (+85 Euro)
Jahr auf 1.505 Euro (+110 Euro)
Jahr auf 1.640 Euro (+145 Euro)
Inflationsausgleich
Im Januar 2024 gibt es einmalig eine Inflationsausgleichsprämie
für Vollzeitkräfte in Höhe von 3.000 Euro (Teilzeit anteilig)
für Auszubildende und Studierende in Höhe von 1.500 Euro
Laufzeit
Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.
Unten findet ihr das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt, zum Download als PDF.
Die ver.di-Mitglieder haben das Angebot in der digitalen Mitgliederversammlung am Freitag, den 15. Dezember 2023, besprochen. Auf Basis der Diskussion hat die gemeinsame Bundestarifkommission aus den Gewerkschaften ver.di, IG Metall und IG BCE die Annahme beschlossen.
Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und für 2024 alles Gute!
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Auch für die Beschäftigten und Auszubildenden konnten wir die Prämie aushandeln.
In den Tarifverhandlungen zwischen der BKK Akademie GmbH und ver.di konnte am Montag, den 5. Juni 2023, für die Beschäftigten und Auszubildenden die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie analog zum Ergebnis im Öffentlichen Dienst vereinbart werden.
Das Tarifergebnis für die BKK Akademie lautet dann:
Juni 2023 (jeweils steuer- und abgabenfrei):
1.240 Euro steuer- und abgabenfrei für Vollzeit-Beschäftigte
620 Euro für Auszubildende
Juli 2023 bis Februar 2024 (jeweils steuer- und abgabenfrei):
220 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte
110 Europro Monat für Auszubildende
Macht insgesamt 3.000 Euro für Vollzeit-Beschäftigte und 1.500 Euro für Auszubildende!
Abschluss in Anlehnung an den öD
Die Tarifvertragsparteien BKK Akademie und ver.di sind sich im Ziel einig, die im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes enthaltene Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen (ab März 2024) auch für die Beschäftigten und Auszubildenden der BKK Akademie (ebenfalls ab März 2024) zu übernehmen.
Sobald die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes vorliegen, werden wir im Rahmen der redaktionellen Verhandlungen die Übernahme der Erhöhungsschritte entsprechend vereinbaren.
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
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Über drei Viertel der Mitglieder für Annahme, auch Tarifkommission der BA stimmt zu.
Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt, nachdem sich zuvor in unserer Mitgliederbefragung über 75 Prozent der ver.di-Mitglieder für das Ergebnis ausgesprochen hatten.
Seit dem 5. Mai 2023 habt ihr in den Dienststellen über das Tarifergebnis mit der BA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den Tätigkeitsebenen V bis VIII ein Plus von elf bis über 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV noch mindestens acht bis elf Prozent.
Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 76 Prozent der Mitglieder in der Befragung für eine Annahme. Auf dieser Basis stimmte dann auch unsere Tarifkommission der BA für die Annahme des Tarifergebnisses.
Und das Geld in der BA?
Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen von je 220 Euro netto.
Nachwuchskräfte erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte aller Tätigkeitsebenen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, die Funktionsstufenbeträge in den Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent.
Die Entgelte für alle Nachwuchskräfte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.
Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
Wie es jetzt weitergeht
Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgt die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte.
Vielen Dank an euch in der BA!
Nur durch euren Druck, durch die Streiks und vielen Aktionen wurde diese Einigung überhaupt möglich! Die Arbeitgeberseite hat sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken.
Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen! Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben!
Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde taucht schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen!
Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Auf Grundlage der Einigung im öffentlichen Dienst gibt es nun auch Ergebnis für die BA
Am 4. Mai 2023 konnte auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses in der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst auch mit der Bundesagentur für Arbeit ein Verhandlungsergebnis erreicht werden.
Das Ergebnis
Anhebung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024 um 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent: In Vollzeit entspricht das einer tabellenwirksamen Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro monatlich oder elf bis 15 Prozent für die Tätigkeitsebenen V bis VIII und acht bis elf Prozent für die Tätigkeitsebenen I bis IV.
Erhöhung der Funktionsstufenbeträge für die Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und für die Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent
Steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld: einmalig 1.240 Euro netto im Juni 2023 und monatlich 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024 (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
Zuschläge, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, Gehaltskomponenten nach § 16 Abs. 3 TV-BA (mit Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponenten) und der Garantiebetrag nach § 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BAerhöhen sich ab März 2024 um 11,5 Prozent.
Die Entgelte aller Nachwuchskräfte steigen ab 1. März 2024 um 150 Euro. Dazu kommt ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro netto im Juni 2023 und jeweils 110 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024.
Stärken und Schwächen
Eine klare Stärke bei diesem Ergebnis ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Festgehälter in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten. Bei den unteren Einkommen ist das ein Plus von elf bis über 15 Prozent und bei den obersten Einkommen noch mindestens acht bis neun Prozent.
Positiv ist, dass mit 15,0 bzw. 10,5 Prozent auch für die Funktionsstufen hohe Steigerungen erreicht wurden. Die BA wollte hier nur um 5,5 Prozent erhöhen. Durchgesetzt haben wir, dass die Entgelte aller Nachwuchskräfte um 150 Euro monatlich steigen. Die BA hatte für die Studierenden eine Nullrunde vorgesehen.
Auf weniger Begeisterung ist gestoßen, dass diese Erhöhungen erst zum 1. März 2024 erfolgen – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024. Die Zeit bis März 2024 überbrückt das Inflationsausgleichsgeld.
1.240 Euro netto im Juni
Das Inflationsausgleichsgeld der Bundesregierung überschattet derzeit alle aktuellen Tarifrunden. Wenn Arbeitgeber*innen in 2023 und 2024 bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Entgelt auszahlen, müssen darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Die Arbeitgeberseite spart sich dabei außerdem ihren Anteil an den Sozialabgaben. Attraktiv ist das Inflationsausgleichsgeld für sie aber vor allem, weil es sich um eine einmalige Leistung handelt, die die Personalausgaben nicht dauerhaft erhöht.
Genau das ist der Pferdefuß: Die Tarifeinigung sieht eine einmalige Auszahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig und Azubis jeweils zur Hälfte. Die Zahlung des jeweils vollen Betrages lehnte die BA ab, ebenso die Zahlung an Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden. Das Geld ohne Abzüge zu erhalten, ist für Beschäftigte auch attraktiv und wirkt sofort. Die Tariferhöhung ab März 2024 sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.
Arbeitgeberseite vehement gegen Mindestbetrag
Zentraler Teil unserer Forderung war ein Mindestbetrag von 500 Euro. Gegen diese Forderung und generell gegen einen Mindestbetrag haben sich die Arbeitgeber Bund und VKA vehement gewehrt, auch die BA vertrat keine andere Haltung.
Um diesen grundlegenden Widerspruch aufzulösen, haben die Schlichter in der Schlichtung mit Bund und VKA eine neue Struktur vorgeschlagen, die in der Einigung nun übernommen wurde: Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Ergibt sich daraus eine Steigerung unter 340 Euro, wird der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro
Statt eines Mindestbetrags bringt die Tarifeinigung tabellenwirksame Erhöhungen zwischen 340 und 572 Euro monatlich, zuzüglich der Erhöhungen der Funktionsstufen. Genau nachzulesen sind die Erhöhungen in den Tabellen auf Zusammen geht mehr, der ver.di-Sonderseite zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst.
Außerdem werden die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, sowie der Garantiebetrag ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. Nicht gelungen ist es dagegen, die Regelung zur Altersteilzeit zu verlängern.
Die ver.di-Tarifkommission der BA ist jedoch zur Einschätzung gelangt, dass gegenüber der BA in dieser Tarifauseinandersetzung nicht mehr zu holen ist – auch nicht mit unbefristeten Streiks. Fest steht jedoch auch, dass dieses Ergebnis vor allem erst möglich geworden ist durch intensive Arbeitskämpfe, an denen sich alleine im März eine halbe Million ver.di-Mitglieder beteiligt haben, auch bei der Bundesagentur für Arbeit.
Mitgliederbefragung zum Ergebnis
Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt. Ab dem 5. Mai 2023 können alle ver.di-Mitglieder bei der BA – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben.
Die ver.di-Tarifkommission für die BA empfiehlt, das Ergebnis anzunehmen. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 12. Mai. Erst anschließend entscheidet die ver.di-Tarifkommission der BA endgültig über die Tarifeinigung.
Die Flugblätter zum Ergebnis findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!
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Die Warnstreiks und aktiven Mittagspausen haben gewirkt, dank eurer Unterstützung.
Wir haben in der vierten Verhandlungsrunde ein Ergebnis erzielt. Unsere Warnstreiks waren erfolgreich. Danke für eure Unterstützung!
Hier die Fakten zum Ergebnis:
ab 1. Juli 2023: 4,0 Prozent mehr
ab 1. Juli 2024: weitere 4,2 Prozent mehr
die Ausbildungsvergütung wird zusätzlich auf volle 10 Euro aufgerundet
1.400 Euro Inflationsausgleich, 700 Euro für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 50 Prozent Arbeitszeit und Azubis (Auszahlung im Juni 2023)
100 Euro monatlich als Inflationsausgleich für die Monate Oktober 2023 bis einschließlich Juni 2024, 50 Euro für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 50 Prozent Arbeitszeit und Azubis
Erhöhung der Familienzulage auf 150 Euro zum 01. Juli 2023 und auf 160 Euro zum 01. Juli 2024
Außerdem:
Arbeitgeberzuschuss (50 Prozent) zum Deutschlandticket ab 1. Mai 2023
Erhöhung des Zuschusses zur Förderung der Betriebsgemeinschaft von 13 Euro auf 30 Euro jährlich
Anpassung der Vollziehungsvergütung
eine Verhandlungszusage zur Mitgliedervorteilsregelung für die nächste Tarifverhandlung
Laufzeit 24 Monate bis zum 31. Dezember
Erklärungsfrist bis 15. Mai 2023
Die ver.di-Verhandlungskommission empfiehlt einstimmig die Annahme des Ergebnisses. Wir werden euch als die Mitglieder in einer Befragung noch über die Annahme des Ergebnisses befragen.
Gemeinsam haben wir erfolgreich für ein besseres Angebot gekämpft.
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Beschäftigte der gkvi bekommen u. a. mehr Geld und Inflationsausgleich
Der letzte Verhandlungstermin am 17. und 18. November 2022 lieferte das Ergebnis zur Tarifrunde 2022 bei der gkv informatik (gkvi).
Nachdem die ver.di-Tarifkommission am 21. Oktober 2022 bereits in wesentlichen Punkten eine Einigung mit der gkv informatik erzielt hatte, wurde aufgrund des zwischenzeitlichen Vetos der Gesellschafter*innen und deren Vorgaben die Ausgangslage für die letzte Verhandlungsrunde am 17. und 18. November erheblich erschwert.
Ergebnis für Beschäftigte bei der gkvi
Am Ende des zweiten Tages lag folgendes Verhandlungsergebnis auf dem Tisch:
ab 01. Dezember 2022: Erhöhung der Tabellenvergütung um 315 Euro, Auszubildendenvergütung um 100 Euro
im Dezember 2022: abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro, (Alters-)Teilzeitkräfte anteilig (mindestens 800 Euro), Auszubildende 500 Euro
Erhöhung des Sockelbetrags der Ergebnisbeteiligung auf 3.415 Euro
Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um fünf Prozent
ab 01. Januar 2023: Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz
jeweils in 2023 und 2024: Gesundheitszuschuss von bis zu 175 Euro für
präventive Gesundheitsmaßnahmen der §§ 20 und 20b SGB V
Beiträge aktiver Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder (Betriebs-)Sportverein,
Kauf eines selbst genutzten Fahrrades
weitere Maßnahmen, z. B. Differenz der Mehrkosten bei Zusatz-/Mehrleistungen der jeweiligen Krankenkasse
Anschaffungen mit Bezug auf Gesundheitsförderung, z. B. Sportequipment
weitere Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
in 2023: Tarifverhandlungen zur Neufassung des Altersteilzeittarifvertrages
Laufzeit bis 31. August 2024
ver.di-Mitglieder bei der gkvi stimmen zu
In der anschließend durchgeführten ver.di-Mitgliederbefragung hat eine deutliche Mehrheit dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Die ver.di-Tarifkommission hat daher innerhalb der Erklärungsfrist die Annahme des Ergebnisses beschlossen.
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Alle ver.di-Mitglieder (Stichtag ist der 3. März 2022) haben in den Jahren 2022 und 2023 Anspruch auf jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung, um sich weiterzubilden. Also nicht vergessen und noch vor Jahresende nutzen!
Benennung des Bildungszwecks reicht aus – keine Vorabprüfung des Arbeitgebers, kein Teilnahmenachweis erforderlich!
zahlreiche ver.di-Bildungsangebote
einschlägige regionale und AOK-spezifische Veranstaltungen
AOK-ver.di-Bildungstag voraussichtlich im November online
Im Tarifvertrag „Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings“ wurde ein Arbeitgeberzuschuss vereinbart: Der Arbeitgeber zahlt also einen Zuschuss zum Fahrradleasing (z. B. Zuschuss zur Leasingrate oder die vollständige/teilweise Übernahme von Nebenleistungen wie Versicherungen).
Für die Ausgestaltung im Detail muss der Gesamtpersonalrat oder Betriebsrat beteiligt werden. Vereinbarungen, die keinerlei Zuschuss vorsehen, sind NICHT tarifkonform!
Erst prüfen und rechnen, dann radeln! Informiert euch vor Abschluss eines individuellen Vertrages, hier ein paar Infos zum Download:
Eine Checkliste zu individuellen Fahrradleasing-Verträgen liefert die ver.di-Bundesverwaltung, die Checkliste bekommt ihr bei eurer ver.di vor Ort oder und jederzeit im AOK-ver.di-Netz.
Anschließend lohnt sich ein Vergleich, ob der Erwerb eines eigenen Fahrrades in Verbindung mit dem Gesundheitszuschuss nicht die lukrativere Alternative ist: Auf diese Weise gibt es 175 Euro pro Jahr ab 2022 und bis 31.12.2023. Dies gilt auch für einen Fahrradkauf über mehrere Jahre, insgesamt sind bis zu 500 Euro möglich.
Stichwort „Energiezahlung“
Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht vor, dass ein Inflationsbonus bis zu 3.000 Euro steuerfrei wäre – bei entsprechender Einigung der Arbeitgeber mit Gewerkschaften auf einen solchen Bonus. Weitere Einzelheiten dazu liegen bisher nicht vor.
Die Vergütungsrunde mit der AOK ist abgeschlossen. Dennoch haben wir aufgrund der aktuellen Lage die Zahlung einer zusätzliche Energieprämie an die Beschäftigten auf die Tagesordnung für die nächsten Gespräche mit der Arbeitgeberseite gesetzt. Ob die Arbeitgeber auch innerhalb der Laufzeit des Tarifvertrages und damit während der sogenannten Friedenspflicht dazu bereit sind, wird sich zeigen. Wir halten euch auf dem Laufenden!
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Wir haben ein Ergebnis für die Beschäftigten bei der IKK classic!
Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte bei der IKK classic am Dienstag, den 12. April 2022, ein Tarifvertrag vereinbart werden, der Beschäftigte umfassend absichert!
Überblick zum Tarifvertrag der IKK classic
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bi 31. Dezember 2025
Arbeitsplatzsicherung: Zuweisung auf geeignete und gleichwertige Stellen
Umfassende Vergütungssicherung bei Zuweisung einer niedrigeren Stelle
Definition der Zumutbarkeit für Entfernungen unter Einbeziehung des Homeoffice
Besetzungs- und Auswahlentscheidungen für die Zuweisung geeigneter Stellen, auch unter Einbeziehung sozialer Gesichtspunkte
Qualifizierung und Einarbeitung
Mobilitätshilfen bei dauerhafter Änderung des Arbeitsortes
Abfindungsregelungen
Möglichkeit der Teilzeit mit Teillohnausgleich bei Erhöhung der Fahrtzeiten zu einer anderen Arbeitsstelle
Wie geht es weiter bei der IKK classic?
Die Tarifkommission wird das Ergebnis der Verhandlung bei der IKK classic am Mittwoch, 20. April, ausführlich diskutieren, bewerten und darüber abstimmen. Bis dahin werden die Tariftexte redaktionell finalisiert.
Die Erklärungsfrist zur Annahme des Tarifergebnisses ist am Freitag, 29. April. Der Tarifvertrag gilt ab 01. Mai 2022 mit Beginn der Umsetzung von START 2025. Anfang Mai werden wir virtuell zu einem ver.di-Talk einladen und den Tarifvertrag ausführlich vorstellen, Fragen beantworten und gemeinsam diskutieren. Eine ausführliche Information sowie die Einladung zum ver.di-Talk folgen nach Ostern.
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