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IKK: Tarifabschluss für 2025/26

Harte Zeiten, harte Verhandlungen – nun das Ergebnis für die IKK-Tarifgemeinschaft!

(Bild: RDNE Stock project, pexels.com)

Die Tarifverhandlungen zur Vergütungserhöhung in der IKK-Tarifgemeinschaft konnten am Freitag, den 4. April 2025, in Erfurt abgeschlossen werden.

Nach fünf Verhandlungsrunden mit insgesamt neun Verhandlungstagen haben sich die Tarifvertragspartner auf eine Tarifeinigung verständigt. Die Verhandlungen waren von Beginn an geprägt von langatmigen, harten Diskussionen.

Zähes Ringen

Die Forderungen der ver.di wurden durch die Arbeitgeberseite als überhöht abgetan! Die IKK vertrat in den Verhandlungen die Auffassung, dass sie mit dem Tarifergebnis für 2023/24 sowie mit der Ausschüttung der Inflationsausgleichsprämie die hohen Lebensmittel- und Energiepreise der letzten Jahre schon ausgeglichen habe.

Die Arbeitgeber*innen signalisierten zwar von Anfang an, dass sie nicht auf eine Nullrunde aus sind, gleichzeitig jedoch betonten sie beharrlich, dass sie sich keine Tariferhöhungen über den prognostizierten Inflationsraten für 2025 und 2026 leisten können. Dementsprechend zäh und hart verliefen die Gespräche für die ver.di-Verhandlungskommission in Erfurt.

Unsere Position

Die Position der ver.di-Bundestarifkommission blieb in dieser Vergütungsrunde immer klar und deutlich: Die Priorität lag in der Vergütungserhöhung und in der Durchsetzung des Mindestbetrags!

  • Eine Laufzeit über mehr als 24 Monate war inakzeptabel!
  • Eine Verschiebung der Gehaltszahlung war inakzeptabel!
  • Eine Tariferhöhung allein auf der Basis der prognostizierten Inflationsrate war inakzeptabel!
  • In der Erhöhung des Weihnachts- und/oder des Urlaubsgeldes musste sich nach so vielen Jahren des Stillstandes endlich etwas tun!
  • In Bezug auf den kürzlich weggefallen Zuschuss zum Deutschlandticket brauchte es eine Lösung!
  • Die Verhandlungsvereinbarung zur Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder musste auf den Tisch!

Wir haben eine Einigung!

  • Laufzeit 24 Monate (01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026)
  • Für den Zeitraum zwischen 01. Januar 2025 und 30. April 2025 erfolgen Einmalzahlungen von 100 Euro/Monat für Vollzeitkräfte (Teilzeitbeschäftigte anteilig) bzw. von 50 Euro/Monat für Azubis.
  • Lineare Steigerungen in zwei Schritten:
    – zum 01. Mai 2025: 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro für Tarifbeschäftigte bzw. 2,8 Prozent, mindestens 50 Euro für Azubis
    – zum 01. Mai 2026: 3,0 Prozent für Tarifbeschäftigte wie auch für Azubis
  • Anwendung der linearen Steigerungen auf die Familienzulage (§ 29 IKK-TV):
    – zum 01. Mai 2025: 165 Euro
    – zum 01. Mai 2026: 170 Euro
  • Urlaubsgeld ab 2026:
    – 650 Euro für Vollzeitkräfte in Vergütungsgruppe (VG) 1 bis 6
    – 500 Euro ab VG 7
  • Gesetzlicher Mindestzuschuss von 25 Prozent zum Deutschlandticket für Tarifbeschäftigte und 100-prozentige Übernahme des Deutschlandtickets für Azubis und Studis (zwischen 01. Juni 2025 und 31. Mai 2027)
  • Ausgebildete, die nach der Ausbildung von der IKK übernommen werden, werden ohne Wartezeit direkt in die VG 6 eingruppiert.
  • Schriftliche Verhandlungszusage für die Erhöhung des Weihnachtsgeldes zur Vergütungsrunde 2027

Historisch: Erstmalig Mindestbetrag durchgesetzt!

Wir konnten uns in dieser Vergütungsrunde in einigen unserer Forderungen – trotz widriger Bedingungen – erfolgreich durchsetzen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Tarifverhandlungen bei der IKK-Tarifgemeinschaft konnte ein Mindestbetrag durchgesetzt werden. Der Mindestbetrag bedeutet faktisch eine höhere prozentuale Erhöhung als 2,8 Prozent bei den Kolleg*innen in den unteren und mittleren Vergütungsgruppen, d. h. eine bessere finanzielle Aufwertung. So ist es uns nach Jahrzehnten des Stillstandes gelungen, das Urlaubsgeld deutlich zu erhöhen.

Eine deutliche Verbesserung konnten wir außerdem bei der Beschäftigung von Ausgebildeten erreichen durch deren Eingruppierung in der VG 6 unmittelbar nach der Ausbildung. Auch der Mindestzuschuss zum Deutschlandticket ist für die kommenden 24 Monate für alle Beschäftigten gesichert, wobei sich ver.di hier insbesondere erfolgreich für die 100-prozentige Übernahme der Kosten bei den Azubis und Studis durchsetzen konnte.

Trotzdem konnten wir nicht in allen Punkten Erfolge verzeichnen…

Beim Weihnachtsgeld konnte in dieser Tarifrunde eine schriftliche Verhandlungszusage für die Erhöhung des Weihnachtsgeldes zur nächsten Vergütungsrunde 2027 getroffen werden. Eine Mitgliedervorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder traf auf steinharte Mauern der Arbeitgeberin.

„Die ver.di setzte sich von Beginn an hartnäckig für eine schnelle, tabellenwirksame Vergütungserhöhung ein, welche eine echte Reallohnsteigerung beinhaltet, die bei unseren Kolleginnen und Kollegen im Geldbeutel so schnell wie möglich ankommt! Abschließend konnte oberhalb der zu erwartenden Preissteigerungsrate für 2025 und 2026 eine Vergütungserhöhung durchgesetzt werden.“

Özge Aygün, ver.di-Verhandlungsführerin

Das (vorläufige) Fazit

Die ver.di-Bundestarifkommission hat dieses Ergebnis lange und in kontroverser Debatte abgewogen. Ein Tarifergebnis ist immer ein Ausdruck von Kräfteverhältnissen. Deshalb war auch die Frage entscheidend: Sehen wir mit diesen Arbeitgeber*innen zum jetzigen Zeitpunkt die Chance, noch mehr herauszuholen? Die Antwort ist: Nein.

Wichtig ist: Dieses Nein gilt für den Moment und ist für zukünftige Verhandlungen veränderbar, weil … gute Tarifabschlüsse nicht vom Himmel fallen! Jetzt heißt es – AKTIV werden. Denn wir wissen: Zusammen geht mehr!

Tarifinfo IKK-Tarifgemeinschaft | Tarifabschluss für 2025 und 2026 (07.04.2025)

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AOK: Entgelterhöhung ab Februar

Ab 1. Februar 2025 haben die Beschäftigten der AOK mehr Geld im Geldbeutel.

(Bild: Markus Spiske, pexels.com)

Die Beschäftigten der AOK dürfen sich auf die nächste Gehaltserhöhung freuen: Ab dem 1. Februar 2025 gibt es 5,5 Prozent mehr, in den Vergütungsgruppen 1 bis 7 sogar mindestens 250 Euro!

Die letzte Tarifrunde liegt schon einige Zeit zurück. Wir erinnern uns: Neben einer Inflationsausgleichszahlung, der erneuten Vereinbarung eines Anspruches auf einen Gesundheitszuschuss und je einem Bildungstag in 2024 sowie 2025 für ver.di-Mitglieder, wurden Erhöhungen in zwei Schritten vereinbart. Im Rückblick war das der beste Abschluss aller gesetzlichen Krankenkassen in seiner langfristigen Wirkung in der Tabelle!

Das in der Tabelle erreichte:

  • Vor dem ersten Erhöhungsschritt wurde die Erfahrungsstufe 1 in allen Vergütungsgruppen (VG) deutlich angehoben.
  • Ab 1. Juli 2024 wurden die Entgelte in den VG 1 bis 7 um mindestens 300 Euro (13,85 bis 7,08 Prozent) und ab der VG 8 um 7,0 Prozent erhöht.
  • Zum 1. Februar 2025 wird der zweite Erhöhungsschritt – in den VG 1 bis 7 um mindestens 250 Euro (9,25 bis 5,51 Prozent) und ab der VG 8 um 5,5 Prozent – umgesetzt.

Mehr Details zur Tabelle und den einzelnen Stufen finden sich in unserer Tarifinfo zum Download.

ver.di Tarifinfo | AOK: Ab 1. Februar 2025 mehr Geld im Geldbeutel (24.01.2024)

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BARMER: Eingruppierung – eure Stimmen zählen

Gemeinsam für eine transparente und gerechte Eingruppierung bei der BARMER

Das ver.di-Verhandlungsteam bei der BARMER: Julia Böhnke und Michael Aschenbach (Bild: ver.di)

Anläßlich des TV Eingruppierungen fand am Dienstag, den 10. Dezember 2024, der erste Verhandlungstermin zwischen der BARMER Ersatzkasse und der ver.di-Verhandlungskommission statt.

Mehrere tausend BARMER-Beschäftigte fordern Gerechtigkeit in der Eingruppierung. Die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und der BARMER am vergangenen Dienstag zeigen: Es bleibt viel zu tun, aber die Richtung ist für uns klar. Für uns steht ein verlässliches und transparentes Entgeltsystem im Fokus.

Eure Stimmen zählen!

Wir haben stellvertretend für die vielen Tausend Kolleg*innen Postkarten von euch an die Arbeitgeberin übergeben. Eure Botschaft ist eindeutig: Es braucht Lösungen für die jetzigen Ungerechtigkeiten, wir wollen ein faires und transparentes Entgeltsystem!

Was ist bei den Verhandlungen passiert?

Am Verhandlungstag haben wir intensiv mit der Arbeitgeberseite diskutiert. Dabei standen die Themen Besitzstandswahrung und Vergütungsmatrix im Fokus. Die Gespräche waren offen, aber es gibt weiterhin deutliche Unterschiede in den Positionen.

Eingruppierung – ein wichtiges und komplexes Thema

Die Eingruppierung brennt vielen Kolleg*innen schon lange unter den Nägeln. Seit dem „Aufbruch“-Rollout steht im Raum, dass die Eingruppierung endlich angegangen werden muss. Die ver.di-Bundestarifkommission und auch das ver.di-Verhandlungsteam der Barmer ist sich dieser Bedeutung bewusst, denn es betrifft direkt die faire und gerechte Bezahlung der Beschäftigten. Um diese komplexe Aufgabe zu bewältigen, hatten sich Arbeitgeberin und BTK-Mitglieder in drei Arbeitsgruppen zu einzelnen Komplexen der Eingruppierung zusammengesetzt.

Unser Ziel: Ein verlässliches Entgeltsystem!

Wir setzen uns dafür ein, dass Gehälter auch in der Zukunft für die Beschäftigten transparent und berechenbar sind.

Alle BARMER-Kolleg*innen leisten trotz Personalmangel und schwankenden gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen eine zuverlässige und sehr gute Arbeit. Es ist daher entscheidend, dass diese Leistungen angemessen entlohnt werden.

Zusätzliches Engagement

Wir haben am Rande der Verhandlungen auch wichtige Themen wie Reisekosten und den Zuschuss zum Deutschlandticket angesprochen. Diese Themen betreffen viele von euch direkt. Wir werden uns weiterhin für Verbesserungen einsetzen.

Wie geht es weiter?

Die weiteren Schritte sind geplant: Der nächste Verhandlungstermin findet im Januar 2025 statt. Bis dahin arbeiten wir in den Arbeitsgruppen weiter an den offenen Themen. Alle Ergebnisse werden transparent mit euch geteilt.

BARMER-Tarifinfo: TV Eingruppierung – eure Stimmen zählen (13.12.2024)

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BARMER: Mitglieder stimmen für Annahme

Beeindruckende Beteiligung an der Befragung zur Tarifeinigung bei der BARMER

ver.di-Mitglieder der BARMER sind mehrheitlich für das Tarifergebnis. (Bild: MidnightStudioTH, depositphotos.com)

Die ver.di-Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis bei der BARMER Ersatzkasse wurde am 10. April 2024 mit einer beindruckenden Beteiligung beendet. Herzlichen Dank für eure Teilnahme!

Bei einer Rückmeldequote von 93,07 Prozent haben sich 84,57 Prozent für die Annahme der Einigung zur Tarifrunde ausgesprochen.

83,28 Prozent für die erste Variante

  • Zum 15.05.2024: Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € für alle Vollzeit- und Teilzeitkräfte (auch Altersteilzeit-Aktivphase) >= 30 Wochenstunden; Teilzeitkräfte mit weniger als 30 Wochenstunden erhalten die Auszahlung anteilig.
  • Zwei lineare Entgelterhöhungen in 2025:
    – zum 01.01.2025: 5,5 Prozent, mindestens 250,00 Euro
    – zum 01.09.2025: 3,5 Prozent, mindestens 115,00 Euro

Auszubildende

  • Zum 15.05.2024: Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 1.500 Euro für alle Auszubildenden >= 30 Wochenstunden; Teilzeitkräfte unter 30 Wochenstunden erhalten die Auszahlung anteilig.
  • Zum 01.08.2024: Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 232 Euro

Außerdem für alle Beschäftigten und Azubis der BARMER:

  • 24 Monate Laufzeit
  • Für 2024 und 2025 jeweils ein zweiter ver.di-Bildungstag für ver.di-Mitglieder
  • Fortführung und Entfristung des Zuschusses zum Deutschlandticket von derzeit 14,70 Euro monatlich
  • Zusätzlich zwei Tage Arbeitsbefreiung im Jahr 2024, frei wählbar an den Brückentagen 23.12.2024, 27.12.2024 und 30.12.2024. Wenn dienstliche Gründe eine Inanspruchnahme verhindern, verfallen diese nicht.

Zusagen an den Hauptpersonalrat (vorbehaltlich seiner Zustimmung)

  • DV Flex: unbefristeter Wegfall der 30-Prozent-Regelung bei einer Höchstzahl von zwölf Tagen im Monat
  • Kollektivincentivierung für HGS und TGS: Regelung für 2024 auch für 2025

Die Aufrückungszulagen, Nacht- und Schichtdienstzuschläge und die Vergütung für Rufbereitschaft werden analog an die prozentualen Erhöhungen angepasst.

Annahme und Dank

In der Sitzung der Bundestarifkommission (BTK) hat diese den Beschluss gefasst, dieses Tarifergebnis anzunehmen. Die Mitglieder der BTK bedanken sich herzlich bei allen, die in dieser Tarifrunde tatkräftig an so vielen Stellen unterstützt haben. Ohne eine hohe Beteiligung von Streikenden wäre es nicht zu diesem Ergebnis gekommen!

Erläuterungen zum Ergebnis

Uns haben in den letzten Tagen einige Anfragen zur konkreten Umsetzung der zur Abstimmung gestellten Varianten erreicht, die wir gern aufgreifen. Weitere Details zum Verhandlungsergebnis der BARMER findet ihr in unserer Tarifinfo als PDF.

BARMER Tarifinfo: Ergebnis der Mitgliederbefragung (15.04.2024)

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AOK: Tarifabschluss erzielt!

Die ver.di-Mitglieder bei der AOK haben mit knapper Mehrheit dem Ergebnis zugestimmt.

Bei der AOK gibt es zu Weihnachten einen Tarifabschluss. (Bild: dml5050, depositphotos.com)

Bis zum 20. Dezember 2023 haben sich die ver.di-Mitglieder bei der AOK zum vorliegenden Angebot der Arbeitgeberseite aus der dritten Verhandlungsrunde informiert, diskutiert und abgestimmt. Nun gibt es ein knappes, aber mehrheitliches Resultat: Die ver.di-Mitglieder haben mit 52,39 Prozent dem Tarifergebnis zugestimmt.

Noch am selben Tag, dem 20. Dezember, hat die Bundestarifkommission nach Diskussion und Auswertung der Befragung das vorliegende Angebot angenommen. Somit ist der Tarifabschluss erreicht!

Die Argumente zum Tarifergebnis bei der AOK

Positiv bewertet wurden:

  • die dauerhafte Wirksamkeit der vereinbarten Prozente in Höhe von 7,0 Prozent im ersten und 5,5 Prozent im zweiten Schritt
  • der Mindestbetrag von 300 Euro mit der ersten Erhöhung und 250 Euro mit der zweiten Erhöhung für die Vergütungsgruppen 1 bis 7, sodass sich höhere Tarifsteigerungen als der prozentuale Anstieg von 12,5 Prozent ergeben
  • die unbefristete Übernahme der Azubis

Kritisch gesehen wurden:

  • die anteilige Zahlung des Inflationsausgleichs für Teilzeitkräfte
  • dass Azubis nur die Hälfte der Inflationsausgleichszahlung und keinen Mindestbetrag erhalten

Gut zu wissen:

Für einzelne Vergütungsgruppen bedeutet der Abschluss über die gesamte Laufzeit Erhöhungen von bis zu insgesamt 24,4 Prozent. Zum Beispiel erhält eine Sachbearbeiterin in der Vergütungsgruppe 6 / letzte Erfahrungsstufe 550 Euro mehr, das entspricht 14,2 Prozent.

Ein Rückblick

Der Tarifeinigung waren Aktionen und Streiks vorausgegangen. Ohne den Einsatz aller Kolleg*innen hätten wir dieses Ergebnis nicht erreichen können.

Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder

Neben der prozentualen Steigerung, dem Mindestbetrag und der Inflationsausgleichszahlung sowie den weiteren Details zum Tarifergebnis konnten wir erreichen, dass ver.di-Mitglieder auch in den kommenden zwei Jahren je einen Bildungstag erhalten. Dies gilt auch für Neumitglieder und es genügt die Beantragung und der Nachweis der Mitgliedschaft.

Wo Licht ist, ist auch Schatten

Für die Zukunft soll uns die zurückliegende Tarifrunde Ansporn sein, dass wir in der AOK stärker werden. Nur wenn wir viele sind – viele ver.di-Mitglieder und mehr, die sich beteiligen und engagieren – können wir den beschrittenen Weg fortsetzen. Und auch nur so können wir noch bessere Abschlüsse erreichen und durchsetzen, die dann auch von einer größeren Mehrheit getragen werden.

Deswegen: Werdet Mitglied bei ver.di!

Die ver.di-Tarifkommission wünscht allen frohe Weihnachten und ein gesundes, erfolgreiches und vor allem friedliches Jahr 2024.

ver.di Tarifinfo | AOK: Tarifabschluss erzielt (20.12.2023)

Weitere aktuelle Tarifinfos findet ihr laufend hier in unserem News-Blog.

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VIACTIV: Tarifergebnis zur Entgeltrunde 2024

ver.di-Mitglieder stimmen dem finalen Arbeitgeberangebot der VIACTIV zu.

Haken dran: Das Angebot bei VIACTIV ist angenommen. (Bild: digitalstorm, depositphotos.de)

Die zweite Verhandlungsrunde der Entgelttarifverhandlungen mit der VIACTIV Krankenkasse am Dienstag, den 12. Dezember 2023, war geprägt von zähen, aber zielorientierten Verhandlungen.

Im Ergebnis unterbreitete die Arbeitgeberseite ein finales Angebot für die Beschäftigten bei VIACTIV:

VIACTIV-Tabellenentgelte erhöhen sich

  • zum 1. März 2024 um 6,0 Prozent
  • zum 1. Januar 2025 um weitere 5,5 Prozent

Erhöhung der VIACTIV-Ausbildungsvergütungen

  1. Jahr auf 1.250 Euro (+70 Euro)
  2. Jahr auf 1.350 Euro (+109 Euro)
  3. Jahr auf 1.450 Euro (+143 Euro)

Höhere Vergütung für Studierende bei VIACTIV

  1. Jahr auf 1.380 Euro (+85 Euro)
  2. Jahr auf 1.505 Euro (+110 Euro)
  3. Jahr auf 1.640 Euro (+145 Euro)

Inflationsausgleich

Im Januar 2024 gibt es einmalig eine Inflationsausgleichsprämie

  • für Vollzeitkräfte in Höhe von 3.000 Euro (Teilzeit anteilig)
  • für Auszubildende und Studierende in Höhe von 1.500 Euro

Laufzeit

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.

Unten findet ihr das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt, zum Download als PDF.

Die ver.di-Mitglieder haben das Angebot in der digitalen Mitgliederversammlung am Freitag, den 15. Dezember 2023, besprochen. Auf Basis der Diskussion hat die gemeinsame Bundestarifkommission aus den Gewerkschaften ver.di, IG Metall und IG BCE die Annahme beschlossen.

Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und für 2024 alles Gute!

Tarifinfo VIACTIV KK: Das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt (22.01.2024)

Tarifinfo VIACTIV KK: Tarifeinigung zur Entgeltrunde 2024 (15.12.2023)

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Inflationsausgleichsprämie bei der BKK Akademie

Auch für die Beschäftigten und Auszubildenden konnten wir die Prämie aushandeln.

Frauenhände halten ein Geldbündel aus 100-, 200- und 500-Euro-Scheinen
Bei der BKK Akademie steht eine Inflationsausgleichsprämie an! (Bild: alfexe, depositphotos.com)

In den Tarifverhandlungen zwischen der BKK Akademie GmbH und ver.di konnte am Montag, den 5. Juni 2023, für die Beschäftigten und Auszubildenden die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie analog zum Ergebnis im Öffentlichen Dienst vereinbart werden.

Das Tarifergebnis für die BKK Akademie lautet dann:

Juni 2023 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 1.240 Euro steuer- und abgabenfrei für Vollzeit-Beschäftigte
  • 620 Euro für Auszubildende

Juli 2023 bis Februar 2024 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 220 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte
  • 110 Euro pro Monat für Auszubildende

Macht insgesamt 3.000 Euro für Vollzeit-Beschäftigte und 1.500 Euro für Auszubildende!

Abschluss in Anlehnung an den öD

Die Tarifvertragsparteien BKK Akademie und ver.di sind sich im Ziel einig, die im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes enthaltene Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen (ab März 2024) auch für die Beschäftigten und Auszubildenden der BKK Akademie (ebenfalls ab März 2024) zu
übernehmen.

Sobald die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes vorliegen, werden wir im Rahmen der redaktionellen Verhandlungen die Übernahme der Erhöhungsschritte entsprechend vereinbaren.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BKK Akademie GmbH | Inflationsausgleichsprämie auch für Beschäftigte und Auszubildende (05.06.2023)

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Bundesagentur für Arbeit: Ergebnis angenommen!

Über drei Viertel der Mitglieder für Annahme, auch Tarifkommission der BA stimmt zu.

Zwei Hände mit Daumen nach oben auf einer Tischplatte
Ihr habt entscheiden, das Tarifergebnis mit der BA steht fest! (Bild: srini, pexels.com)

Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt, nachdem sich zuvor in unserer Mitgliederbefragung über 75 Prozent der ver.di-Mitglieder für das Ergebnis ausgesprochen hatten.

Seit dem 5. Mai 2023 habt ihr in den Dienststellen über das Tarifergebnis mit der BA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den Tätigkeitsebenen V bis VIII ein Plus von elf bis über 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV noch mindestens acht bis elf Prozent.

Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 76 Prozent der Mitglieder in der Befragung für eine Annahme. Auf dieser Basis stimmte dann auch unsere Tarifkommission der BA für die Annahme des Tarifergebnisses.

Und das Geld in der BA?

  • Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen von je 220 Euro netto.
  • Nachwuchskräfte erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
  • Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte aller Tätigkeitsebenen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, die Funktionsstufenbeträge in den Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent.
  • Die Entgelte für alle Nachwuchskräfte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht.

Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Wie es jetzt weitergeht

Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgt die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte.

Vielen Dank an euch in der BA!

Nur durch euren Druck, durch die Streiks und vielen Aktionen wurde diese Einigung überhaupt möglich! Die Arbeitgeberseite hat sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken.

Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen! Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben!

Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde taucht schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen!

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle.

TRöD 2023 | Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit steht (22. Mai 2023)

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Ergebnis für die Bundesagentur für Arbeit

Auf Grundlage der Einigung im öffentlichen Dienst gibt es nun auch Ergebnis für die BA

Beteiligt euch an unserer digitalen Mitgliederbefragung in der BA! (Bild: cottonbro studio, pexels.com)

Am 4. Mai 2023 konnte auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses in der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst auch mit der Bundesagentur für Arbeit ein Verhandlungsergebnis erreicht werden.

Das Ergebnis

  • Anhebung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024 um 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent: In Vollzeit entspricht das einer tabellenwirksamen Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro monatlich oder elf bis 15 Prozent für die Tätigkeitsebenen V bis VIII und acht bis elf Prozent für die Tätigkeitsebenen I bis IV.
  • Erhöhung der Funktionsstufenbeträge für die Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und
    für die Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent
  • Steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld: einmalig 1.240 Euro netto im Juni 2023 und monatlich 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024 (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
  • Zuschläge, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, Gehaltskomponenten nach § 16 Abs. 3 TV-BA (mit Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponenten) und der Garantiebetrag nach § 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BA erhöhen sich ab März 2024 um 11,5 Prozent.
  • Die Entgelte aller Nachwuchskräfte steigen ab 1. März 2024 um 150 Euro. Dazu kommt ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro netto im Juni 2023 und jeweils 110 Euro netto von Juli
    2023 bis Februar 2024.

Stärken und Schwächen

Eine klare Stärke bei diesem Ergebnis ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Festgehälter in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten. Bei den unteren Einkommen ist das ein Plus von elf bis über 15 Prozent und bei den obersten Einkommen noch mindestens acht bis neun Prozent.

Positiv ist, dass mit 15,0 bzw. 10,5 Prozent auch für die Funktionsstufen hohe Steigerungen erreicht wurden. Die BA wollte hier nur um 5,5 Prozent erhöhen. Durchgesetzt haben wir, dass die Entgelte aller Nachwuchskräfte um 150 Euro monatlich steigen. Die BA hatte für die Studierenden eine Nullrunde vorgesehen.

Auf weniger Begeisterung ist gestoßen, dass diese Erhöhungen erst zum 1. März 2024 erfolgen – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024. Die Zeit bis März 2024 überbrückt das Inflationsausgleichsgeld.

1.240 Euro netto im Juni

Das Inflationsausgleichsgeld der Bundesregierung überschattet derzeit alle aktuellen Tarifrunden. Wenn Arbeitgeber*innen in 2023 und 2024 bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Entgelt auszahlen, müssen darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.

Die Arbeitgeberseite spart sich dabei außerdem ihren Anteil an den Sozialabgaben. Attraktiv ist das Inflationsausgleichsgeld für sie aber vor allem, weil es sich um eine einmalige Leistung handelt, die die Personalausgaben nicht dauerhaft erhöht.

Genau das ist der Pferdefuß: Die Tarifeinigung sieht eine einmalige Auszahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig und Azubis jeweils zur Hälfte. Die Zahlung des jeweils vollen Betrages lehnte die BA ab, ebenso die Zahlung an Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden. Das Geld ohne Abzüge zu erhalten, ist für Beschäftigte auch attraktiv und wirkt sofort. Die Tariferhöhung ab März 2024 sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.

Arbeitgeberseite vehement gegen Mindestbetrag

Zentraler Teil unserer Forderung war ein Mindestbetrag von 500 Euro. Gegen diese Forderung und generell gegen einen Mindestbetrag haben sich die Arbeitgeber Bund und VKA vehement gewehrt, auch die BA vertrat keine andere Haltung.

Um diesen grundlegenden Widerspruch aufzulösen, haben die Schlichter in der Schlichtung mit Bund und VKA eine neue Struktur vorgeschlagen, die in der Einigung nun übernommen wurde: Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Ergibt sich daraus eine Steigerung unter 340 Euro, wird der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro

Statt eines Mindestbetrags bringt die Tarifeinigung tabellenwirksame Erhöhungen zwischen 340 und 572 Euro monatlich, zuzüglich der Erhöhungen der Funktionsstufen. Genau nachzulesen sind die Erhöhungen in den Tabellen auf Zusammen geht mehr, der ver.di-Sonderseite zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst.

Außerdem werden die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, sowie der Garantiebetrag ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. Nicht gelungen ist es dagegen, die Regelung zur
Altersteilzeit zu verlängern.

Die ver.di-Tarifkommission der BA ist jedoch zur Einschätzung gelangt, dass gegenüber der BA in dieser Tarifauseinandersetzung nicht mehr zu holen ist – auch nicht mit unbefristeten Streiks. Fest steht jedoch auch, dass dieses Ergebnis vor allem erst möglich geworden ist durch intensive Arbeitskämpfe, an denen sich alleine im März eine halbe Million ver.di-Mitglieder beteiligt haben, auch bei der Bundesagentur für Arbeit.

Mitgliederbefragung zum Ergebnis

Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt. Ab dem 5. Mai 2023 können alle ver.di-Mitglieder bei der BA – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben.

Die ver.di-Tarifkommission für die BA empfiehlt, das Ergebnis anzunehmen. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 12. Mai. Erst anschließend entscheidet die ver.di-Tarifkommission der BA endgültig über die Tarifeinigung.

Die Flugblätter zum Ergebnis findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Ergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (04. Mai 2023)

TRöD 2023 | Mitgliederbefragung zum Ergebnis (04. Mai 2023)

Flugblatt zum Tarifergebnis für unsere Nachwuchskräfte

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Ergebnis bei der IKK erzielt!

Die Warnstreiks und aktiven Mittagspausen haben gewirkt, dank eurer Unterstützung.

Wir haben ein Ergebnis, dank eurer Unterstützung! (Bild: olia danilevich , pexels.com)

Wir haben in der vierten Verhandlungsrunde ein Ergebnis erzielt. Unsere Warnstreiks waren erfolgreich. Danke für eure Unterstützung!

Hier die Fakten zum Ergebnis:

  • ab 1. Juli 2023: 4,0 Prozent mehr
  • ab 1. Juli 2024: weitere 4,2 Prozent mehr
  • die Ausbildungsvergütung wird zusätzlich auf volle 10 Euro aufgerundet
  • 1.400 Euro Inflationsausgleich, 700 Euro für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 50 Prozent Arbeitszeit und Azubis (Auszahlung im Juni 2023)
  • 100 Euro monatlich als Inflationsausgleich für die Monate Oktober 2023 bis einschließlich Juni 2024, 50 Euro für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 50 Prozent Arbeitszeit und Azubis
  • Erhöhung der Familienzulage auf 150 Euro zum 01. Juli 2023 und auf 160 Euro zum
    01. Juli 2024

Außerdem:

  • Arbeitgeberzuschuss (50 Prozent) zum Deutschlandticket ab 1. Mai 2023
  • Erhöhung des Zuschusses zur Förderung der Betriebsgemeinschaft von 13 Euro auf 30 Euro jährlich
  • Anpassung der Vollziehungsvergütung
  • eine Verhandlungszusage zur Mitgliedervorteilsregelung für die nächste Tarifverhandlung
  • Laufzeit 24 Monate bis zum 31. Dezember
  • Erklärungsfrist bis 15. Mai 2023

Die ver.di-Verhandlungskommission empfiehlt einstimmig die Annahme des Ergebnisses. Wir werden euch als die Mitglieder in einer Befragung noch über die Annahme des Ergebnisses befragen.

Gemeinsam haben wir erfolgreich für ein besseres Angebot gekämpft.

Für die ver.di-Tarifkommission
Markus Nöthen

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