Zusammen geht mehr – 8,0 Prozent, mindestens 350 Euro, zwölf Monate Laufzeit
Am Montag und Dienstag, den 14. und 15. Oktober 2024, hat die ver.di-Tarifkommission (TK-BA) ihre Forderungen für die Gehaltsrunde 2025 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) festgelegt – und jetzt sind wir gefragt, sie durchzusetzen!
Forderungen an die Bundesagentur für Arbeit
8,0 Prozent mehr Gehalt (mindestens 350 Euro) bei einer Laufzeit von zwölf Monaten – ein Muss für unsere harte Arbeit! Dazu eine deutliche Anhebung der Zuschläge für alle, die in Schicht, nachts oder unter besonderen Belastungen arbeiten.
200 Euro mehr für Nachwuchskräfte – damit die BA auch für die nächsten Generationen attraktiv bleibt.
Drei freie Tage zusätzlich und eine neue Regelung zur Altersteilzeit. Und wer in der Gewerkschaft ist, verdient für dieses Engagement noch einen weiteren freien Tag!
Mehr Wahlfreiheit bei der Arbeitszeit mit einem „Meine-Zeit-Konto“ – für mehr Selbstbestimmung.
Auch unsere Erwartungen an die BA sind klar:
Das Verhandlungsergebnis sollte zeit- und wirkungsgleich auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen werden. Außerdem ist die Arbeitszeit der Beamt*innen an das Tarifniveau anzupassen.
Die Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West sollte nach über 30 Jahren endlich vollständig erfolgen.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist auf maximal einen Monat zur Berechnung festzulegen.
Beschäftigte in Teilzeit sollten das individuelle Recht bekommen, ihre Arbeitszeit bis zur Vollzeit zu erhöhen. Außerdem sollten sie bereits bei der Überschreitung ihrer vereinbarten Wochenarbeitszeit Anspruch auf Überstundenzuschläge haben.
Nachwuchskräfte sollten nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung oder Studium in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
Der Verpflegungszuschuss bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen ist auf 28 Euro zu erhöhen.
Die BA sollte den Studierenden an den Standorten Mannheim und Schwerin die Unterkunft kostenlos zur Verfügung stellen oder alternativ die Kosten für die Unterkunft übernehmen.
Jetzt brauchen wir euch alle!
Zeigt der Arbeitgeberseite, dass wir entschlossen sind, unsere Forderungen durchzusetzen. Redet mit euren Kolleg*innen und überzeugt sie, sich mit ihrer Unterschrift hinter unsere Forderungen zu stellen. Mehr Infos dazu auf unserer ver.di-Sonderseite zur TröD 2025.
Lass uns zusammen Stärke zeigen – nur gemeinsam erreichen wir mehr!
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Ab Montag, 05. Februar 2024, brauchen wir euch alle für 100 % Tarif!
ver.di plant bei BARMER, DAK-G und KKH ab der kommenden Woche erste Warnstreiks!
Aktuell befinden wir uns in Tarifverhandlungen mit der BARMER, DAK-Gesundheit und KKH. Ein Ergebnis ist jeweils noch nicht in Sicht:
Um die Durchsetzung unserer Forderungen aktiv zu unterstützen, werden nun Arbeitskampfmaßnahmen notwendig sein.
Folgt den Veröffentlichungen und Aufrufen!
In einzelnen Teilen der BARMER und der DAK-Gesundheit werden bereits am kommenden Montag, den 05. Februar 2024, Arbeitsstreiks durchgeführt, in anderen Teilen sind es betriebliche Aktionen. Auch in der KKH werden in Kürze ähnliche Maßnahmen folgen.
Je nach Kasse und Dienststelle starten unsere Aktivitäten an unterschiedlichen Tagen. Achtet in den nächsten Wochen auf die Aufrufe in eurer Dienststelle vor Ort!
Streikgeld beantragen
Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (BARMER, DAK-Gesundheit bzw. KKH). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.
Noch einfacher, als das PDF nach dem Streiktag auszufüllen, funktioniert die Streikgelderfassung direkt im persönlichen Mitgliederbereich von ver.di:
einloggen auf meine.verdi.de (oder schnell das eigene Konto erstellen)
im Menü „Meine Leistungen“ auf „Streikunterstützung“ klicken
notwendige Angaben ergänzen und bestätigen
Die Website erstellt dann einen QR-Code, der am Streiktag vorgezeigt werden kann – fertig!
Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, weil zum Beispiel der eigene Betrieb nicht richtig hinterlegt ist, kann wie gewohnt nach dem Streiktag folgendes Formular für die BARMER bzw. DAK-Gesundheit ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:
Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.
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Über drei Viertel der Mitglieder für Annahme, auch Tarifkommission der BA stimmt zu.
Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt, nachdem sich zuvor in unserer Mitgliederbefragung über 75 Prozent der ver.di-Mitglieder für das Ergebnis ausgesprochen hatten.
Seit dem 5. Mai 2023 habt ihr in den Dienststellen über das Tarifergebnis mit der BA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den Tätigkeitsebenen V bis VIII ein Plus von elf bis über 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV noch mindestens acht bis elf Prozent.
Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 76 Prozent der Mitglieder in der Befragung für eine Annahme. Auf dieser Basis stimmte dann auch unsere Tarifkommission der BA für die Annahme des Tarifergebnisses.
Und das Geld in der BA?
Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen von je 220 Euro netto.
Nachwuchskräfte erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte aller Tätigkeitsebenen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, die Funktionsstufenbeträge in den Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent.
Die Entgelte für alle Nachwuchskräfte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.
Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
Wie es jetzt weitergeht
Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgt die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte.
Vielen Dank an euch in der BA!
Nur durch euren Druck, durch die Streiks und vielen Aktionen wurde diese Einigung überhaupt möglich! Die Arbeitgeberseite hat sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken.
Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen! Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben!
Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde taucht schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen!
Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle.
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Auf Grundlage der Einigung im öffentlichen Dienst gibt es nun auch Ergebnis für die BA
Am 4. Mai 2023 konnte auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses in der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst auch mit der Bundesagentur für Arbeit ein Verhandlungsergebnis erreicht werden.
Das Ergebnis
Anhebung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024 um 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent: In Vollzeit entspricht das einer tabellenwirksamen Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro monatlich oder elf bis 15 Prozent für die Tätigkeitsebenen V bis VIII und acht bis elf Prozent für die Tätigkeitsebenen I bis IV.
Erhöhung der Funktionsstufenbeträge für die Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und für die Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent
Steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld: einmalig 1.240 Euro netto im Juni 2023 und monatlich 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024 (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
Zuschläge, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, Gehaltskomponenten nach § 16 Abs. 3 TV-BA (mit Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponenten) und der Garantiebetrag nach § 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BAerhöhen sich ab März 2024 um 11,5 Prozent.
Die Entgelte aller Nachwuchskräfte steigen ab 1. März 2024 um 150 Euro. Dazu kommt ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro netto im Juni 2023 und jeweils 110 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024.
Stärken und Schwächen
Eine klare Stärke bei diesem Ergebnis ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Festgehälter in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten. Bei den unteren Einkommen ist das ein Plus von elf bis über 15 Prozent und bei den obersten Einkommen noch mindestens acht bis neun Prozent.
Positiv ist, dass mit 15,0 bzw. 10,5 Prozent auch für die Funktionsstufen hohe Steigerungen erreicht wurden. Die BA wollte hier nur um 5,5 Prozent erhöhen. Durchgesetzt haben wir, dass die Entgelte aller Nachwuchskräfte um 150 Euro monatlich steigen. Die BA hatte für die Studierenden eine Nullrunde vorgesehen.
Auf weniger Begeisterung ist gestoßen, dass diese Erhöhungen erst zum 1. März 2024 erfolgen – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024. Die Zeit bis März 2024 überbrückt das Inflationsausgleichsgeld.
1.240 Euro netto im Juni
Das Inflationsausgleichsgeld der Bundesregierung überschattet derzeit alle aktuellen Tarifrunden. Wenn Arbeitgeber*innen in 2023 und 2024 bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Entgelt auszahlen, müssen darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Die Arbeitgeberseite spart sich dabei außerdem ihren Anteil an den Sozialabgaben. Attraktiv ist das Inflationsausgleichsgeld für sie aber vor allem, weil es sich um eine einmalige Leistung handelt, die die Personalausgaben nicht dauerhaft erhöht.
Genau das ist der Pferdefuß: Die Tarifeinigung sieht eine einmalige Auszahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig und Azubis jeweils zur Hälfte. Die Zahlung des jeweils vollen Betrages lehnte die BA ab, ebenso die Zahlung an Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden. Das Geld ohne Abzüge zu erhalten, ist für Beschäftigte auch attraktiv und wirkt sofort. Die Tariferhöhung ab März 2024 sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.
Arbeitgeberseite vehement gegen Mindestbetrag
Zentraler Teil unserer Forderung war ein Mindestbetrag von 500 Euro. Gegen diese Forderung und generell gegen einen Mindestbetrag haben sich die Arbeitgeber Bund und VKA vehement gewehrt, auch die BA vertrat keine andere Haltung.
Um diesen grundlegenden Widerspruch aufzulösen, haben die Schlichter in der Schlichtung mit Bund und VKA eine neue Struktur vorgeschlagen, die in der Einigung nun übernommen wurde: Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Ergibt sich daraus eine Steigerung unter 340 Euro, wird der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro
Statt eines Mindestbetrags bringt die Tarifeinigung tabellenwirksame Erhöhungen zwischen 340 und 572 Euro monatlich, zuzüglich der Erhöhungen der Funktionsstufen. Genau nachzulesen sind die Erhöhungen in den Tabellen auf Zusammen geht mehr, der ver.di-Sonderseite zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst.
Außerdem werden die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, sowie der Garantiebetrag ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. Nicht gelungen ist es dagegen, die Regelung zur Altersteilzeit zu verlängern.
Die ver.di-Tarifkommission der BA ist jedoch zur Einschätzung gelangt, dass gegenüber der BA in dieser Tarifauseinandersetzung nicht mehr zu holen ist – auch nicht mit unbefristeten Streiks. Fest steht jedoch auch, dass dieses Ergebnis vor allem erst möglich geworden ist durch intensive Arbeitskämpfe, an denen sich alleine im März eine halbe Million ver.di-Mitglieder beteiligt haben, auch bei der Bundesagentur für Arbeit.
Mitgliederbefragung zum Ergebnis
Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt. Ab dem 5. Mai 2023 können alle ver.di-Mitglieder bei der BA – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben.
Die ver.di-Tarifkommission für die BA empfiehlt, das Ergebnis anzunehmen. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 12. Mai. Erst anschließend entscheidet die ver.di-Tarifkommission der BA endgültig über die Tarifeinigung.
Die Flugblätter zum Ergebnis findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!
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Keine Fortschritte bei tarifvertraglich offenen Punkten
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
Ashleigh Brillant, Autor und Karikaturist
Im November 2022 hat die ver.di-Tarifkommission der DAK-Gesundheit über die bis dato offenen Themen informiert. Ziel war es, möglichst zeitnah im ersten Quartal 2023 über konkrete Fortschritte im Sinne einer Einigung berichten zu können.
Gern hätten wir euch heute den aktuellen Verhandlungsstand dargestellt. Doch auch wenn es nach wie vor keine konkreten Fortschritte gibt, möchten wir über mögliche Handlungsperspektiven informieren.
Entgeltumwandlung und gesparte Sozialversicherung
Wie mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Vorstand der DAK-Gesundheit lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.
Das bedeutet: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! In unserer Tarifinfo von Juni 2022 findet ihr eine entsprechende Mustergeltendmachung. Zur rechtlichen Vertretung wenden sich ver.di-Mitglieder bitte an ihren zuständigen (Landes-)Bezirk der ver.di.
Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro
Anfang 2022 haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen. Auch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben wir die Arbeitgeberin angesprochen. Die DAK-Gesundheit lehnt eine solche Zahlung an ihre Beschäftigten nicht kategorisch ab. Allerdings sieht sie sich außerstande, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe zu treffen.
Wir haben mit Nachdruck dargelegt, dass die Beschäftigten bei diesem Thema eine klare Orientierung brauchen und verdient haben. Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung und täte gut daran, als Ausdruck der Solidarität und Wertschätzung gegenüber ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.
Anlage 5
Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten.
Albert Einstein
Neben der Frage von Streitfällen bei der Zuordnung zu den jeweiligen Vergütungsgruppen in der Anlage 5 hat die ver.di-Tarifkommission beschlossen, aktiv eine neue Entgeltordnung zu erarbeiten und zu verhandeln. Die neue Entgeltordnung soll dem Anspruch einer sich stetig ändernden Arbeitswelt unter dem Aspekt der Sicherheit, Transparenz und Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte auch längerfristig gerecht werden.
Entgeltrunde 2024 bei der DAK-Gesundheit
Zum Jahresende kann der Entgelttarifvertrag gekündigt werden. Die Zeiten sind aktuell sowohl gesellschaftspolitisch, als auch individuell und tarifpolitisch herausfordernd.
Deswegen setzen wir wieder auf eine mitgliedernahe und beteiligungsorientierte Entgeltrunde. Im März liefern wir euch dazu weitere Informationen.
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Beschäftigten-Infos der ver.di-Bundestarifkommission zum Jahreswechsel
Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Tage sind kurz und dunkel, nur die Weihnachtsbeleuchtung schenkt noch ein wenig Licht. Passend zu dieser Jahreszeit fällt auch unsere Bewertung zum abgeschlossenen Gehaltstarifvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) aus – Licht und Schatten.
Was lief gut in der Techniker Krankenkasse?
Positiv ist sicherlich die Gehaltssteigerung zum 01. Juni 2023 mit 6,0 Prozent und auch unsere Auszubildenden bekommen endlich mehr Geld (was eigentlich schon lange überfällig war!).
Wo ist noch Luft nach oben?
Im Dunkeln bleibt für uns immer noch die „Inflationsausgleichsprämie“. Ist sie tatsächlich eine echte, dann stellt sich die Frage, warum Mitarbeitende ausgeschlossen werden, die die geforderten „Aktivmonate“ nicht erfüllen oder nicht erfüllen konnten.
Ist die Prämie jedoch nur eine getarnte Gehaltsnachzahlung für die Leermonate von Juli 2022 bis Mai 2023, bleibt die Frage offen, warum Mitarbeitende, die Anfang 2023 aus einer längeren Krankengeldzahlung (ohne Aufstockung) oder aus einer Elternzeit kommen, bis Ende Mai leer ausgehen sollen.
Wie ver.di zur „Inflationsausgleichsprämie“ steht, haben wir euch mal hier in unserer Tarifinfo zum Download bereitgestellt.
Unser Fazit in der Techniker Krankenkasse
Sicherlich waren die Gehaltstarifverhandlungen diesmal sehr herausfordernd. Angesichts der Tatsache, dass die TK den Zusatzbeitrag stabil hält, kann vermutet werden, dass ein sozialerer Abschluss möglich gewesen wäre.
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ver.di-Tarifkommission reagiert auf Mitgliederbefragung
Danke an unsere Mitglieder für ihre gute Beteiligung an unserer Befragung! Auf dieser Basis wurden nun Schwerpunkte für die Forderung zur Entgelttarifrunde 2023 beschlossen.
Die ver.di-Tarifkommission für die Tarifgemeinschaft der IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg-Berlin und IKK gesund plus hat folgenden Beschluss gefasst.
Schwerpunkte zur Forderung
10,5 Prozent lineare Erhöhung, mindestens jedoch 400 Euro
eine Inflationsausgleichsprämie
zusätzliche freie Tage für ver.di-Mitglieder
150 Euro mehr Ausbildungsvergütung
zwölf Monate Laufzeit
Nur eine dauerhafte monatliche Gehaltssteigerung sichert eure finanzielle Gegenwart und Zukunft – und darauf kommt es an!
Eure ver.di-Tarifkommission, wer ist das eigentlich?
IKK classic: Uli Kreillinger, Karin Funck, Sandra Hensel, Myriam Kopp, Lisa Müller, Antonia Wähler, Harald Meyer, Maik Hermann
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Beschäftigte der gkvi bekommen u. a. mehr Geld und Inflationsausgleich
Der letzte Verhandlungstermin am 17. und 18. November 2022 lieferte das Ergebnis zur Tarifrunde 2022 bei der gkv informatik (gkvi).
Nachdem die ver.di-Tarifkommission am 21. Oktober 2022 bereits in wesentlichen Punkten eine Einigung mit der gkv informatik erzielt hatte, wurde aufgrund des zwischenzeitlichen Vetos der Gesellschafter*innen und deren Vorgaben die Ausgangslage für die letzte Verhandlungsrunde am 17. und 18. November erheblich erschwert.
Ergebnis für Beschäftigte bei der gkvi
Am Ende des zweiten Tages lag folgendes Verhandlungsergebnis auf dem Tisch:
ab 01. Dezember 2022: Erhöhung der Tabellenvergütung um 315 Euro, Auszubildendenvergütung um 100 Euro
im Dezember 2022: abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro, (Alters-)Teilzeitkräfte anteilig (mindestens 800 Euro), Auszubildende 500 Euro
Erhöhung des Sockelbetrags der Ergebnisbeteiligung auf 3.415 Euro
Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um fünf Prozent
ab 01. Januar 2023: Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz
jeweils in 2023 und 2024: Gesundheitszuschuss von bis zu 175 Euro für
präventive Gesundheitsmaßnahmen der §§ 20 und 20b SGB V
Beiträge aktiver Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder (Betriebs-)Sportverein,
Kauf eines selbst genutzten Fahrrades
weitere Maßnahmen, z. B. Differenz der Mehrkosten bei Zusatz-/Mehrleistungen der jeweiligen Krankenkasse
Anschaffungen mit Bezug auf Gesundheitsförderung, z. B. Sportequipment
weitere Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
in 2023: Tarifverhandlungen zur Neufassung des Altersteilzeittarifvertrages
Laufzeit bis 31. August 2024
ver.di-Mitglieder bei der gkvi stimmen zu
In der anschließend durchgeführten ver.di-Mitgliederbefragung hat eine deutliche Mehrheit dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Die ver.di-Tarifkommission hat daher innerhalb der Erklärungsfrist die Annahme des Ergebnisses beschlossen.
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Gehälter beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) steigen rückwirkend
Bei den Verhandlungen mit dem Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) am 21. November 2022 in Hannover konnten wir einen Abschluss erzielen.
Das Ergebnis auf einen Blick
Erhöhung der Entgelte rückwirkend ab 1. Juli 2022 um 3,4 Prozent
ab 1. Juli 2023 weitere Erhöhung um 2,6 Prozent
Laufzeit bis zum 31. März 2024
Erhöhung der Wegstreckenentschädigung zum 1. Januar 2023 auf 42 Cent; für Beschäftigte, die im Jahr 2022 keinen Ausgleich (z. B. Tankgutscheine) für erhöhte Treibstoffkosten für dienstlich veranlasste Fahrten erhalten haben, gilt der Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. März 2024, also rückwirkend.
sogenannte „Inflationsausgleichsprämie“ von 2.000 Euro
Die Inflationsausgleichsprämie sowie die rückgerechnete Gehaltserhöhung sollen im Januar 2023 ausgezahlt werden. Teilzeitkräfte bei der MD Tarifgemeinschaft bekommen die Prämie anteilig, aber mindestens 500 Euro. Auszubildende und dual Studierende erhalten 500 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Prämie wird abgabenfrei gezahlt.
Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie
mindestens einen Tag Tätigkeit im Dezember 2022, d. h. für mindestens einen Tag wurde ein Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung gezahlt (z. B. Entgeltfortzahlung, Zuschuss zum Krankengeld, Mutterschutzlohn, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Entgelt während der Altersteilzeit-Freistellungsphase).
ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit dem Medizinischen Dienst am 01.01.2023
Unser Fazit
Die ver.di-Tarifkommission für die MD Tarifgemeinschaft hätte sich mehr für die unteren Gehaltsgruppen und die Teilzeitkräfte gewünscht. Die Arbeitgeberseite hat aber ihre soziale Verantwortung an der Stelle nicht wahrgenommen.
Lasst uns reden!
Wir möchten mit euch über das Ergebnis diskutieren: Am Donnerstag, den 24. November 2022, um 17 Uhr laden wir euch wieder zu einem ver.di-Talk als Videokonferenz ein. Der Einwahl-Link geht an alle ver.di-Mitglieder bei der MD Tarifgemeinschaft.
Diese Tarifinfos sowie Fragen und Antworten zum Tarifabschluss findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
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Der Verhandlungstermin mit der DAK-G brachte kein akzeptables Ergebnis.
Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig.
Isolde Probst
Gedacht war der 16. November 2022 im Ursprung zur weiteren Klärung der Themen:
Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung (BAV)
Anpassung der Zurechnungsbeiträge bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
Inflationsausgleichsprämie
Anlage 5 – Zielbestimmung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung
ver.di ist mit dem Ziel in die Gespräche gegangen, in den vorgenannten Themen konkrete Ergebnisse im Interesse der ver.di-Mitglieder und Beschäftigten der DAK-Gesundheit zu vereinbaren. Die Arbeitgeberseite hat offensichtlich nicht die gleichen Zielvorstellungen.
Im Einzelnen:
Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent Sozialversicherungsbeiträge
Wie bereits mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Arbeitgeberseite lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.
Im Sommer 2022 erfolgte die Information zur Geltendmachung der Beträge durch die Beschäftigten an die Personalabteilung. Nunmehr ist erkennbar, dass es nicht reicht, nur geltend zu machen. Ist es tatsächlich gewollt, den Klageweg durch alle einzelnen Betroffenen zu bestreiten?
Daher: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! Zur rechtlichen Vertretung erfolgt eine gesonderte Information an die ver.di-Mitglieder.
Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
Eine Anpassung der Zurechnungszeiten im Tarifvertrag ist zwar für die Arbeitgeberseite nicht ausgeschlossen – allerdings ist dies verknüpft mit der Bedingung, dass die Finanzierung durch die Erhöhung der Beschäftigtenbeiträge erfolgt. Also auch hier kein Vorankommen.
Hintergrund
Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.
Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro
Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von steuer- und sozialversicherungsfreien 3.000 Euro im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.
Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberin lehnt es nicht kategorisch ab, allerdings sieht sie sich außerstand, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe treffen zu können.
Das ist angesichts der aktuellen Situation für die ver.di-Mitglieder und Beschäftigten aus unserer Sicht nicht akzeptabel! Die Prognosen für das nächste Jahr lassen zudem keine wirkliche Entspannung der Gesamtsituation erkennen. Es ist bisher nicht davon auszugehen, dass die Lebenshaltungs- und Energiekosten etc. wieder deutlich sinken werden.
Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und täte gut daran, als Zeichen der Solidarität mit ihren Beschäftigten von der Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen!
Anlage 5
Auch hier können leider keine positiven Zwischenergebnisse berichtet werden. Im Zusammenhang mit der Frage nach Zielstellung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung war der Arbeitgeber nicht sprachfähig. Die Gründe dafür mögen im Einzelnen nachvollziehbar sein, aber in der Summe führt das dennoch zu einer weiteren Verzögerung.
Bezogen auf die zurückliegenden Streitpunkte einzelner Stellen, die nach dem Abschluss der Anlage 5 im Jahr 2014 sich mittlerweile deutlich summiert haben, verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, diese zwischen Januar und März 2023 noch einmal zu betrachten mit der Zielstellung der Zuordnung zur bestehenden Anlage 5.
Parallel prüft ver.di das weitere Verfahren der individuellen Vertretung der betroffenen Mitglieder. Denn wenn es keine Klärung zwischen den Tarifvertragsparteien bezüglich der tariflich korrekten Zuordnung am Tisch gibt, bleibt lediglich der Weg des individualarbeitsrechtlichen Prozesses. Die ver.di-Mitglieder haben in jedem Fall Anspruch auf Beratung und Vertretung durch ver.di.
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
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