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gkvi: Verhandlungen auf der Ziellinie

Die voraussichtliche abschließende Verhandlungsrunde der gkvi findet am 17. und 18. November statt!

Wir kommen voran in den Gesprächen mit der Arbeitgeberseite bei der gkvi! (Bild: Elevate Digital, pexels.com)

Am 20 und 21. Oktober fand eine weitere Verhandlung in der diesjährigen Tarifrunde mit der gkvi in Wuppertal statt.

Die Verhandlungen waren von einer konstruktiven Atmosphäre und beidseitigem Einigungswillen geprägt.

In den wesentlichen Eckpunkten zur Gehaltssteigerung für die Beschäftigten und Auszubildenden der gkvi war am Ende des Tages ein mögliches Verhandlungsergebnis in Sicht.

Die nächste – voraussichtliche abschließende – Entgeltverhandlungsrunde findet am 17. Und 18. November statt.

ver.di wird ihre Mitglieder in einer bundesweiten digitalen Mitgliederversammlung zum aktuellen Verhandlungsstand und dessen Details informieren.

Deine Meinung ist gefragt!

Nutze die Chance, mit der Tarifkommission vor der nächsten Verhandlung den Zwischenstand zu diskutieren und Entscheidungen mitzubestimmen!

Bundesweite digitale ver.di-Mitgliederversammlung am 09. November, ab 14 Uhr! Die Einladung mit den Zugangsdaten erfolgt persönlich per Email in den nächsten Tagen .

Falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden und mit vereinten Kräften Tarifverträge und dringend benötigte Tariferhöhungen erzielen!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

Tarifinfo gkvi | Verhandlungen auf Ziellinie (25.10.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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AOK: Inflationsausgleich

… auch für Beschäftigte bei der AOK und ITSCare

Alles wird teurer: Wir brauchen eine Inflationsausgleichsprämie! (Foto: ginasanders, depositphotos.com)

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des beschlossenen dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Danach sind bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeberseite bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.

Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Daher ist sie aus Sicht der Gewerkschaft auch innerhalb der Laufzeit des aktuellen Vergütungstarifvertrages möglich.

Wie in unserem letzten Tarifinfo angekündigt, haben wir im Rahmen der stattfindenden Tarifverhandlungen zu Zeitwertkonto und ortsflexiblem Arbeiten diese Prämienzahlung bei der Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) auf die Tagesordnung gesetzt.

Aufgrund der aktuellen Energiekrise und steigender Inflation sollte auch die TGAOK Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten wahrnehmen und von der Möglichkeit einer zusätzlichen Zahlung Gebrauch machen.

In den Verhandlungen hat die TGAOK zwar Verständnis geäußert und ist sich der Ängste und Sorgen ihrer Beschäftigten bewusst. Allerdings sehen sie sich aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Kassen und negativen Finanzprognosen außerstande, derzeit zusätzliche Zahlungen an die Beschäftigten vorzusehen. Dennoch erklärte sich die Arbeitgeberseite bereit, im Gespräch und Dialog mit ver.di zu bleiben.

Wir bleiben dran!

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Inflationsausgeichsprämie (24.10.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

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Forderungen zur TRöD 2023 beschlossen

10,5 Prozent, mindestens 500 Euro – dafür brauchen wir eure Unterstützung!

Forderungen durchsetzen: Macht mit und seid Teil der Tarifbewegung 2023! (Grafik: ver.di)

Die ver.di-Tarifkommission für die Bundesagentur für Arbeit (TK-BA) hat die Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2023 mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2022 beschlossen.

Dem vorausgegangen war eine breit angelegte Meinungsbildung. Immer teurere Lebensmittel und explodierende Preise bei Abschlagszahlungen für Strom und Gas waren das zentrale Thema. Auch Beschäftigte bei der Bundesagentur für Arbeit wissen nicht mehr, wie sie die Kosten stemmen können. Die Erwartungshaltung an die Tarifrunde ist groß und ein guter Kompromiss musste gefunden werden.

Es war eine leidenschaftliche und intensive Debatte. Am Ende hat die ver.di-Tarifkommission der BA einstimmig beschlossen, sich der Forderung für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen anzuschließen.

Unsere Forderungen auf einen Blick

  • Um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro monatlich sollen die Tabellenentgelte steigen.
  • Nachwuchskräfte sollen 200 Euro mehr bekommen.
  • Laufzeit: zwölf Monate
  • Gefordert wird außerdem die unbefristete Übernahme von Nachwuchskräften nach erfolgreicher Ausbildung – in Zeiten von Fachkräftemangel eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
  • Die TK-BA erwartet darüber hinaus die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit und fordert die BA auf, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen zu übertragen.

Einkommen sichern

Auf weitere Themen hat die TK-BA bei ihrem Forderungsbeschluss bewusst verzichtet. So zum Beispiel auf Forderungen zur Arbeitszeitverkürzung, die schon in der Tarifrunde 2020 eine Rolle spielen sollten. Zuerst kam Corona dazwischen, nun die Herausforderungen durch die außergewöhnlichen Preissteigerungen. In diesen Zeiten hoher Inflation ist die Sicherung der Einkommen das zentrale Ziel in der Tarif- und Besoldungsrunde.

Rasant steigende Preise muss man mit dauerhaften Tarifsteigerungen beantworten, insbesondere für diejenigen, die nicht so hohe Einkommen haben.

Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di

Auch die Beschäftigten bei der BA haben ein Recht auf verlässliche und dauerhafte Sicherung ihrer Einkommen. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass sie mit ihren umfangreichen und vielfältigen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger da sind. Nun geht es darum, Stärke zu zeigen, viele Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, um die gemeinsame Forderung auch erfolgreich durchzusetzen.

Klar ist: Wer in außergewöhnlichen Zeiten eine hohe Forderung stellt, muss auch bereit und in der Lage sein, Außergewöhnliches zu leisten.

Das Flugblatt zu unseren Forderungen findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Bundesagentur für Arbeit: Forderungsbeschluss (14. Oktober 2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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AOK: Zeitwertkonto – mobile Arbeit

Tarifverhandlungen mit der AOK zu „Neue Arbeitswelten“ treten auf der Stelle

Bei der AOK geht es zur „neuen Arbeitswelt“ nur im Schneckentempo voran. (Bild: invisiblepower, pexels.com)

Im November 2021 hatten ver.di und die Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) eine Vereinbarung zum Tarifvertrag „Neue Arbeitswelt“ unterzeichnet. Wir berichten zum aktuellen Stand.

Mit der Tarifvereinbarung „Neue Arbeitswelt“ vom 23. November 2021 wurden zum 15. Dezember 2021 in Kraft gesetzt:

  • der Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“
  • der Tarifvertrag Veränderungsprozesse (u. a. mit den Maßnahmen zu Arbeitsplatzsicherung, Eingruppierungsschutz, Mobilitätszuschuss)
  • der § 6a Qualifizierung im BAT/AOK-neu

Das Dokument enthält außerdem die Vereinbarung, die noch fehlenden Tarifbausteine im Anschluss an die Entgeltrunde zu verhandeln:

  • flexible Arbeitsortmodelle (tarifvertragliche Regelungen und deren nähere Ausgestaltung durch Betriebs-/Dienstvereinbarung) und
  • Zeitwertkonto (in eigenem Tarifvertrag)

Die Auftaktverhandlung zu diesen Themen fand am 8. Juli 2022 statt, je eine weitere Runde im August und im September.

Aktueller Stand

Zeitwertkonto

Nach wie vor konnten wir insbesondere zu den folgenden Punkten mit der TGAOK keine Einigung erzielen:

  • Dynamisierung des Zeitwertkontos
  • tarifliche Ansprüche während der Freistellung

Flexible Arbeitsortmodelle

Der grundsätzliche Dissens zwischen Arbeitgeberseite und ver.di besteht in der erforderlichen tariflichen Ausgestaltungsbreite und -tiefe.

Die ver.di Bundesstarifkommission will bundesweit einheitliche Mindest-/Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten zu Telearbeit/mobiler Arbeit, egal wo sie beschäftigt sind. Auf dieser für alle gleichen Basis soll die weitere Ausgestaltung auf Personalrats-/Betriebsratsebene erfolgen (Details siehe unten bei unseren Forderungen).

Die TGAOK will im Tarifvertrag lediglich eine sogenannte Öffnungsklausel vereinbaren, die sämtliche Regelungen den Betriebsparteien vor Ort überlässt. Aufgabe der ver.di als Tarifvertragspartei ist aber auch, den BAT/AOK-neu an aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der Arbeitsbedingungen anzupassen sowie Rechte und Pflichten von Einzelnen im Tarifvertrag zu sichern.

Wir wollen gleiche Arbeitsbedingungen und Beschäftigtenschutz für ALLE!

Unsere Forderungen zu bundesweiten Mindestbedingungen und Grundsätzen im Tarifvertrag bei mobiler Arbeit, Telearbeit/Homeoffice:

  • einheitliche Definitionen der verschiedenen Arbeitsformen (im Betrieb, Telearbeit/alternierende Telearbeit, mobile Arbeit)
  • Telearbeit/mobile Arbeit für die Beschäftigten freiwillig bzw. im Einvernehmen
  • Sicherstellung von Arbeitsplatzausstattung und Ergonomie im jeweiligen Arbeitsmodell
  • Arbeitgeberseite trägt Kosten für Arbeitsmittel und bei Telearbeit für die Arbeitsplatzausstattung
  • Schadenshaftung der Beschäftigten beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Gewährleistung des Beschäftigtendatenschutzes
  • Betriebsrisiko bei Arbeitsverhinderung infolge nicht selbst verursachter Störung trägt Arbeitgeberseite
  • Regelungen zu Arbeitszeit und Erreichbarkeit für alle Arbeitsformen

Auf Dienst-/Betriebsvereinbarungsebene sind u. a. sicherzustellen bzw. zu regeln:

  • Rückkehrrecht der Beschäftigten
  • keine Verhaltens-/Leistungskontrolle bei den Beschäftigten
  • keine Benachteiligungen (z. B. bei beruflicher Fortentwicklung)
  • erforderliche Maßnahmen gegen Entgrenzung der Arbeitszeit getroffen
  • einheitliche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt
  • erforderliche betriebsnotwendige Qualifizierungsmaßnahmen
  • Arbeitgeberleistungen wie Aufwendungsersatz, Kostenerstattung (z. B. Energie-/Heizkosten) oder Zuschüsse zu Telearbeit und Mobilität
  • Rahmenbedingungen von Desk-Share-Systemen
  • Antragsverfahren und Konfliktregelung

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Zeitwertkonto – mobile Arbeit (04.10.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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gkvi: Erstes Angebot auf dem Tisch

Die gkvi lieferte in der Verhandlung am 28. September eine erste Offerte

Was steckt drin im ersten Angebot der gkvi? (Bild: cottonbro, pexels.com)

Nach dem Auftaktgespräch zu den Tarifverhandlungen mit der gkvi fand am 28. September 2022 in Wuppertal die erste Verhandlungsrunde statt. Dabei legte die gkvi ein erstes Angebot vor.

Erstes Angebot der gkvi

  • Erhöhung der Tabellenvergütung für Beschäftigte um einen Festbetrag von 175 Euro
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 50 Euro
  • Erhöhung des Sockelbetrags zur variablen Vergütung (Ergebnisbeteiligung) von 3.100 Euro auf 3.275 Euro
  • einheitlichen steuer-/abgabenfreien Einmalzahlung in 2023
Weiteres Feedback gab es zu:
  • Mitgliedervorteilsregelung – ggf. nach Betrachtung im Gesamtpaket
  • Verkürzung der Wochenarbeitszeit – abgelehnt
  • Neufassung des Altersteilzeittarifvertrages – Aufnahme von Verhandlungen in 2023

Zum Vergleich unsere Forderungen bei der gkvi

  • Erhöhung der Tabellenvergütungen für Beschäftigte um 7,0 Prozent, mindestens 350 Euro
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 120 Euro
  • Erhöhung des Sockelbetrags (Ergebnisbeteiligung) von 3.100 Euro auf 4.000 Euro
Weiter erwarten wir für die gkvi-Beschäftigten:
  • eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit
  • eine Mitgliedervorteilsregelung in Form eines arbeitsfreien Tages pro Jahr
  • die Neufassung des Tarifvertrages für den gleitenden Übergang in die Rente (Altersteilzeit), insbesondere mit der Option auf Altersteilzeit ab dem 57. Lebensjahr

Zu der (von der Bundesregierung eröffneten) Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Zahlung haben wir klargestellt, dass die angebotene Einmalzahlung nicht mit einer linearen Gehaltserhöhung verrechnet werden darf, sondern zusätzlich zu vereinbaren ist. Da aktuell noch keine verbindlichen Rahmenbedingungen der Bundesregierung vorliegen, werden konkrete tarifliche Ausgestaltungsmöglichkeiten in der nächsten Runde weiter erörtert.

Für die ver.di-Tarifkommission ist die angebotene Gehaltserhöhung (plus 175 Euro in VG 8 Stufe 3 ergeben lediglich 3,1 Prozent) in Anbetracht der hohen Inflationsrate noch völlig unzureichend!

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20. und 21. Oktober 2022 in Wuppertal statt.

Falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden und mit vereinten Kräften Tarifverträge und dringend benötigte Tariferhöhungen erzielen!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

Tarifinfo gkvi | Erstes Angebot (04.10.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-G: Verhandlungen wieder aufgenommen

Nach Corona-Einschränkungen geht es bei der DAK-Gesundheit weiter.

Bei unseren Verhandlungen Ende September gab es einiges zu besprechen. (Foto: fauxels, pexels.com)

In den Verhandlungen mit der DAK-Gesundheit am 20. und 21. September 2022 in Berlin standen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die in den letzten Monaten aufgelaufen sind. Hauptgrund des Termins war, die längst geplanten Verhandlungen zur Anlage 5 anzugehen.

Erstmals konnte mit der Vorständin Frau Dr. Ute Wiedemann als Verhandlungsführerin der DAK-G in Präsenz verhandelt werden.

Auslegung des Tarifvertrages zur Übernahme der Fahrtkosten zur Berufsschule für die KiG-Azubis

Klar geregelt ist, dass die „zusätzlichen Fahrtkosten“ (Bundesbahn, 2. Klasse) von der DAK-G übernommen werden müssen. Da das Wort „zusätzlich“ den Bezug zum Weg in die Dienststelle herstellt, werden für die Abrechnung Vergleichsberechnungen gefordert.

Hierzu konnte ein Verfahren verabredet werden, wie diese zu berechnen sind. Bis Ende September
wird es eine neue Anweisung dazu geben, die mit Beispielen unterlegt ist. Damit soll es gelingen, die Benachteiligung für Azubis aufzuheben.

Wichtig: ver.di konnte erreichen, dass es bei eventuellen falschen Berechnungen bis 30. September 2022 keine Rückrechnungen gibt! Ziel war und ist es, einen Gleichklang zwischen den Azubis SoFa und KiG herzustellen. Gelingt das durch diese Abrechnungsmethode nicht, muss das Thema in den Tarifverhandlungen weiter geklärt werden.

Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent SV-Beiträge

Seit Januar 2022 besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberseite die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Nachdem die DAK-G hierzu nicht von selbst gehandelt hat, haben wir die Beschäftigten darüber informiert und die Betroffenen aufgefordert, die Geltendmachung der Beträge bei der Personalabteilung einzureichen. Der Versuch, dieses Thema in der aktuellen Tarifverhandlung abschließend zu klären, ist leider noch nicht gelungen. Wir erwarten selbstverständlich die Umsetzung des Gesetzes und weisen erneut auf die Notwendigkeit der Geltendmachung hin.

Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Da dies ein nicht unerheblicher Kostenfaktor sei, hat die Arbeitgeberin eine Klärung und Rückmeldung bis Mitte November zugesagt.

Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.

Anlage 5 – Eingruppierung

Seit Langem steht das Thema einer Entgeltordnung und damit Klärung der Eingruppierungen auf der Tagesordnung. Dabei geht es für beide Seiten nicht um eine weitere Reparatur im bestehenden System
bei immer mehr Verwerfungen. Deshalb ist der erste Schritt eine Zielbestimmung der Entgeltordnung, die gleichzeitig klar und gut strukturiert alle Anforderungen inkl. neuer Tätigkeitsbilder und Bezeichnungen erfüllt. Diese Verhandlungen werden nicht kurzfristig abgeschlossen werden können.

Am 16. November wird die Diskussion über die grundlegende Struktur fortgesetzt. Selbstverständlich informieren wir dazu weiter.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.

Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberseite verwies in dem Zusammenhang auf die möglichen Auswirkungen des GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetzes. Wir werden im nächsten Verhandlungstermin am 16. November die Forderung erneut einbringen.

In eigener Sache

Nach vielen Jahren wechselt die ver.di-Tarifverhandlungsführung in der DAK-G: Gabriele Gröschl-Bahr hat ihr Berufsleben beendet und übergibt den Tarif-Staffelstab an Sylvi Krisch, Leiterin der Tarifkoordination / des Tarifsekretariats weitere Dienstleistungen des Fachbereichs B in ver.di.

„Ich freue mich über zehn Jahre gute Tarifarbeit in der DAK-G und bedanke mich bei allen, die dabei so aktiv mitgewirkt haben. Jetzt ist es Zeit zu gehen und ich bin sehr froh, die Verhandlungsführung an eine so erfahrene Tariffrau zu übergeben. Ich wünsche allen viel Erfolg und immer größtmögliche Durchsetzungskraft mit vielen ver.di-Mitgliedern!“

Gabriele Gröschl-Bahr

„Die Tarifarbeit ist eines der zentralen Handlungsfelder von ver.di und seit über 15 Jahren Schwerpunkt meiner täglichen Arbeit, davon zehn Jahre im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit und die kommenden Tarifrunden – und darauf, gemeinsam mit gewerkschaftlicher Stärke durch eine größtmögliche Durchsetzungsfähigkeit jede Herausforderung erfolgreich zu meistern!“

Sylvi Krisch

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Verhandlungen wieder aufgenommen (27.09.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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MD Tarifgemeinschaft: Kein akzeptables Angebot

Arbeitgeber beim Medizinischen Dienst verweigern Inflationsausgleich

Im Ernst? Dieses Angebot ist für uns völlig unzureichend. (Bild: denisismagilov, depositphotos.com)

Unsere Forderung von 7,5 Prozent mit einer sozialen Komponente beantworteten die Arbeitgeber der MD Tarifgemeinschaft mit 2,3 Prozent für 18 Monate sowie mit einer Erhöhung der Fahrtkostenpauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer.

Begründet wurde dieses „Angebot“ mit den guten und sicheren Arbeitsplätzen beim Medizinischen Dienst sowie den umfangreichen Entlastungspaketen der Bundesregierung.

Wir haben das erste Angebot als völlig unzureichend abgelehnt und noch einmal auf die angespannte Situation der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Lohngruppen hingewiesen.

Am zweiten Verhandlungstag „erhöhte“ die Arbeitgeberseite auf 3,0 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 zuzüglich einer Einmalzahlung im Januar 2023 von 400 Euro bzw. 750 Euro (abhängig davon, ob es eine Inflationsprämie gibt oder nicht). Auch dieses „Angebot“ ist für ver.di nicht ausreichend.

Die Verhandlungen werden am 4. Oktober fortgesetzt. Wir freuen uns auf euer Feedback zum bisherigen Verhandlungsstand: Schreibt uns gern eine E-Mail!

ver.di-Talk zur MD Tarifgemeinschaft

Am 27. September 2022 um 18:00 Uhr findet ein ver.di-Talk als Videokonferenz statt. Dort werden euch Tarifkommissionsmitglieder ihre Eindrücke aus der ersten Verhandlungsrunde schildern. Die Einladung des Einwahl-Links geht an alle ver.di-Mitglieder.

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

MD Tarifgemeinschaft | Kein Inflationsausgleich (20.09.2022)

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AOK: Mitgliedervorteil und Jobrad

Vergesst nicht, den zusätzlichen Bildungstag noch vor Jahresende zu nutzen!

Mit dem Jobrad unterwegs? Von uns bekommt ihr alle Infos! (Bild: Vedant Shah, pixabay.com)

Anfang März 2022 wurde ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Jetzt liefern wir praktische Hinweise zum zusätzlichen Bildungstag und zum Jobrad.

Mitgliedervorteilsregelung

Alle ver.di-Mitglieder (Stichtag ist der 3. März 2022) haben in den Jahren 2022 und 2023 Anspruch auf jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung, um sich weiterzubilden. Also nicht vergessen und noch vor Jahresende nutzen!

  • Benennung des Bildungszwecks reicht aus – keine Vorabprüfung des Arbeitgebers, kein Teilnahmenachweis erforderlich!
  • zahlreiche ver.di-Bildungsangebote
  • einschlägige regionale und AOK-spezifische Veranstaltungen
  • AOK-ver.di-Bildungstag voraussichtlich im November online
  • Mitgliedsnachweis jederzeit online verfügbar

Achtet auf die aktuellen Hinweise!

Jobrad

Im Tarifvertrag „Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings“ wurde ein Arbeitgeberzuschuss vereinbart: Der Arbeitgeber zahlt also einen Zuschuss zum Fahrradleasing (z. B. Zuschuss zur Leasingrate oder die vollständige/teilweise Übernahme von Nebenleistungen wie Versicherungen).

Für die Ausgestaltung im Detail muss der Gesamtpersonalrat oder Betriebsrat beteiligt werden. Vereinbarungen, die keinerlei Zuschuss vorsehen, sind NICHT tarifkonform!

Erst prüfen und rechnen, dann radeln! Informiert euch vor Abschluss eines individuellen Vertrages, hier ein paar Infos zum Download:

Fahrradleasing mit Gehaltsumwandlung – Ein Modell mit Weitblick oder eher nach dem Motto: Augen zu und durch? (ver.di BaWü, 2021)

Jobrad – Arbeitgeber drängen auf Änderung des TVöD (ver.di BaWü, 2020)

Jobrad – ver.di steht weiter für gute Modelle zur Verfügung (ver.di BaWü, 2017)

Eine Checkliste zu individuellen Fahrradleasing-Verträgen liefert die ver.di-Bundesverwaltung, die Checkliste bekommt ihr bei eurer ver.di vor Ort oder und jederzeit im AOK-ver.di-Netz.

Anschließend lohnt sich ein Vergleich, ob der Erwerb eines eigenen Fahrrades in Verbindung mit dem Gesundheitszuschuss nicht die lukrativere Alternative ist: Auf diese Weise gibt es 175 Euro pro Jahr ab 2022 und bis 31.12.2023. Dies gilt auch für einen Fahrradkauf über mehrere Jahre, insgesamt sind bis zu 500 Euro möglich.

Stichwort „Energiezahlung“

Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht vor, dass ein Inflationsbonus bis zu 3.000 Euro steuerfrei wäre – bei entsprechender Einigung der Arbeitgeber mit Gewerkschaften auf einen solchen Bonus. Weitere Einzelheiten dazu liegen bisher nicht vor.

Die Vergütungsrunde mit der AOK ist abgeschlossen. Dennoch haben wir aufgrund der aktuellen Lage die Zahlung einer zusätzliche Energieprämie an die Beschäftigten auf die Tagesordnung für die nächsten Gespräche mit der Arbeitgeberseite gesetzt. Ob die Arbeitgeber auch innerhalb der Laufzeit des Tarifvertrages und damit während der sogenannten Friedenspflicht dazu bereit sind, wird sich zeigen. Wir halten euch auf dem Laufenden!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Hinweise für die Praxis (22.09.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

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gkvi: Verhandlungen gestartet

Tarifrunde 2022: Unsere Forderungen für die gkvi-Beschäftigten sind klar!

Wir fordern eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit, für eine bessere Work-Live Balance.
Kürzere Wochenarbeitszeit – für eine bessere Work-Life-Balance! (Bild: BrianAJackson, depositphotos.com)

Am 05. September 2022 fand die Auftaktverhandlung zur diesjährigen Gehaltsrunde zwischen ver.di und der gkv informatikk (gkvi) statt.

Die ver.di-Tarifkommission hatte auf Grundlage der Befragungsergebnisse im Vorfeld ihre Forderungen beschlossen und der Arbeitgeberseite übermittelt. In der ersten Verhandlungsrunde haben wir diese Positionen nochmals erläutert.

Unsere Forderungen bei der gkvi:

  • Erhöhung der Tabellenvergütungen für Beschäftigte um 7,0 Prozent, mindestens 350 Euro
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 120 Euro
  • Erhöhung des Sockelbetrags zur variablen Vergütung (Ergebnisbeteiligung) von 3.100 Euro auf 4.000 Euro

Weiter erwarten wir für die gkvi-Beschäftigten:

  • eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit
  • eine Mitgliedervorteilsregelung in Form eines arbeitsfreien Tages pro Jahr
  • die Neufassung des Tarifvertrages für den gleitenden Übergang in die Rente (Altersteilzeit), insbesondere mit der Option auf Altersteilzeit ab dem 57. Lebensjahr

Von Arbeitgeberseite gab es weder ein Angebot, noch erste Statements zu unseren Forderungen. Auch wenn es in diesem ersten Tarifrundenauftakt noch keine substantielle Positionierung der gkvi gibt, erwarten wir im weiteren Verhandlungsverlauf eine harte Auseinandersetzung!

Falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

Tarifinfo gkvi | Verhandlungsauftakt (05.09.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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MD Tarifgemeinschaft: Verhandlungsauftakt

Entgelttarifrunde 2022 startet unter schwierigen Rahmenbedingungen

Die hohe Inflation belastet v. a. die unteren Einkommensstufen. (Bild: Karolina Grabowksa, depositphotos.com)

In der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin fand am 13. Juli das Auftaktgespräch mit der Arbeitgeber-Verhandlungskommission zur Entgelttarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) statt. Wir stellten unsere Forderungen vor, ein Angebot gab es noch nicht.

Neue Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite sind Herr Hennicke, Vorstandsvorsitzender des MD Sachsen-Anhalt, und Herr Dr. Gronemeyer, Vorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund sowie der Tarifgemeinschaft der Medizinischen Dienste. Komplettiert wird die Verhandlungskommission durch Frau Geitner, Vorstandsvorsitzende MD Hessen, Herrn Herber, Vorstandsvorsitzender des MD Thüringen und Herrn Cohrs, Vorstandsvorsitzender des MD Niedersachsen. Außerdem dabei: Frau Henkel vom MD Bund.

ver.di wird von Melanie Schoberth (MD Bayern), Thorsten Schmalzbauer (MD Thüringen), Sven Würzberg (MD Nordrhein) und Rolf Behrens (ver.di Bundesverwaltung) vertreten.

Was wir fordern und erwarten

Unsere Forderungen für die Beschäftigten der MD Tarifgemeinschaft haben wir vorgestellt und ausführlich begründet:

  • Die Forderung nach einer sozialen Komponente haben wir hervorgehoben. Viele, insbesondere Kolleg*innen in den unteren und mittleren Gehaltsgruppen, arbeiten in Teilzeit und leiden sehr unter der hohen Inflation.
  • Auch die tarifliche Regelung und Anhebung der Kilometerpauschale wurden von uns angemahnt.

Leider waren Arbeitgeberseite noch nicht sprachfähig, sodass es keinerlei Angebot oder Rückmeldung gab. Immerhin wurden drei Verhandlungstermine vereinbart. Die Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie, den Ukrainekrieg und die damit verbundene Energiekrise sowie die geplante Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung lassen eine schwierige Tarifrunde befürchten.

Was jetzt schon klar ist

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis.

Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!

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MD Tarifgemeinschaft | Auftakt der Tarifverhandlungen (13.07.2022)

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