ver.di-Mitglieder in der DAK-Gesundheit stimmen mit über 86 Prozent zu.
In den vergangenen Tagen konntet ihr in euren Dienststellen zur Tarifeinigung bei der DAK-Gesundheit vom 23. April 2024 diskutieren und im Rahmen der Mitgliederbefragung bis zum 08. Mai euer Votum abgeben. Herzlichen Dank für eure Teilnahme!
86,1 Prozent der abstimmenden ver.di-Mitglieder haben dem Tarifergebnis zugestimmt und sind somit der Empfehlung der Bundestarifkommission gefolgt.
Die Tarifeinigung auf einen Blick
Voll- und Teilzeitbeschäftigte
im Mai 2024: 2.000 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP)
ab Mai 2024: 7,0 Prozent mehr Gehalt, mindestens 310 Euro
ab April 2025: weitere 4,0 Prozent mehr Gehalt
Azubis und dual Studierende
im Mai 2024: 1.000 Euro IAP
ab Mai 2024: 180 Euro mehr Ausbildungsvergütung
ab April 2025: weitere 70 Euro mehr Ausbildungsvergütung
ver.di-Mitglieder
jeweils ein weiterer gewerkschaftlicher Bildungstag in 2024 und 2025
Gehaltskürzungsverzicht
bis einschließlich 12. März 2024
Laufzeit
24 Monate
Wann werden die höheren Entgelte gezahlt?
Die Arbeitgeberin hat uns versichert, die Umsetzung des Tarifabschlusses nach Unterzeichnung des Tarifvertrags schnellstmöglich umzusetzen.
Wann wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt?
Auch hier wird die Arbeitgeberin nach Unterzeichnung der Tarifeinigung eine umgehende Auszahlung veranlassen.
An welchen Personenkreis wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt?
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer IAP sind:
ein Anspruch auf Gehalt bzw. Azubivergütung für mindestens einen Tag im Zeitraum vom 01. Juni 2023 bis zum 30. Juni 2024,
ein bestehendes Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens 01. Januar 2024 und
ein Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis am 30. Juni 2024 in ungekündigtem Zustand.
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Die Wahl der richtigen Versicherung ist ebenso wichtig wie die Wahl eines erfolgreichen nine casino deutsch casino Spiels, um Ihre Gewinnchancen zu erhöhen.
DAK-Gesundheit: Kompromiss in Runde 5
Akzeptables Angebot der DAK-Gesundheit, Mitgliederbefragung ab 26. April
Erst in der fünften Verhandlungsrunde der laufenden Tarifauseinandersetzung mit der DAK-Gesundheit konnte eine Verhandlungsgrundlage geschaffen werden.Die zugehörige Mitgliederbefragung läuft bis zum 08. Mai 2024.
Eure Unterstützung hat Wirkung gezeigt – Vielen Dank an alle, die durch ihre Beteiligung an den Streikmaßnahmen das vorliegende Angebot der DAK-Gesundheit ermöglicht haben!
Das Angebot auf einen Blick
Beschäftigte
im Mai 2024: 2.000 Euro Inflationsausgleichsprämie für alle Beschäftigten
ab Mai 2024: 7,0 Prozent mehr Gehalt, mindestens 310 Euro
ab April 2025: weitere 4,0 Prozent mehr Gehalt
Azubis und dual Studierende
im Mai 2024: 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie
ab Mai 2024: 180 Euro mehr Ausbildungsvergütung
ab April 2025: weitere 70 Euro mehr Ausbildungsvergütung
ver.di-Vorteilsregelung
ver.di-Mitglieder erhalten jeweils einen weiteren gewerkschaftlichen Bildungstag in 2024 und 2025.
Gehaltskürzungsverzicht
bis einschließlich 12. März 2024
Einordnung und Zusatzinfos
Jede Verhandlung bringt Kompromisse und somit Licht und Schatten mit sich.
Eine klare Stärke ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte um sieben und vier Prozent. Auch die Aufrückungs- und Steigerungszulage erhöhen sich um die genannten Prozente. Durch den Mindestbetrag von 310 Euro erreichen wir im ersten Schritt in den Vergütungsgruppen 1 bis 6 deutlich mehr als sieben Prozent Steigerung.
Auf weniger Begeisterung ist bei uns gestoßen, dass die Erhöhung erst zum 01. Mai 2024 erfolgt und dass die Laufzeit 24 Monate beträgt.
Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) soll schnellstmöglich ausgezahlt werden. Für Voll- und Teilzeitbeschäftigte gibt es keine Unterscheidung, alle erhalten 2.000 Euro. Auszubildende und dual Studierende bekommen 1.000 Euro.
Blick auf die Branche
Der Umfang der linearen Erhöhung und die Auszahlung der IAP ohne Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeit sind ein Novum der bisherigen Tarifabschlüsse. Ein direkter Branchenvergleich in der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt, dass sich dieser Vorschlag sehen lassen kann.
Die ver.di-Tarifkommission empfiehlt die Annahme des Angebotes.
Mitgliederbefragung zur Tarifeinigung
Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt.
Ab dem 26. April 2024 können alle ver.di-Mitglieder – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 08. Mai 2024. Beteiligt euch und stimmt mit ab!
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Beeindruckende Beteiligung an der Befragung zur Tarifeinigung bei der BARMER
Die ver.di-Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis bei der BARMER Ersatzkasse wurde am 10. April 2024 mit einer beindruckenden Beteiligung beendet. Herzlichen Dank für eure Teilnahme!
Bei einer Rückmeldequote von 93,07 Prozent haben sich 84,57 Prozent für die Annahme der Einigung zur Tarifrunde ausgesprochen.
83,28 Prozent für die erste Variante
Zum 15.05.2024: Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € für alle Vollzeit- und Teilzeitkräfte (auch Altersteilzeit-Aktivphase) >= 30 Wochenstunden; Teilzeitkräfte mit weniger als 30 Wochenstunden erhalten die Auszahlung anteilig.
Zwei lineare Entgelterhöhungen in 2025: – zum 01.01.2025: 5,5 Prozent, mindestens 250,00 Euro – zum 01.09.2025: 3,5 Prozent, mindestens 115,00 Euro
Auszubildende
Zum 15.05.2024: Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 1.500 Euro für alle Auszubildenden >= 30 Wochenstunden; Teilzeitkräfte unter 30 Wochenstunden erhalten die Auszahlung anteilig.
Zum 01.08.2024: Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 232 Euro
Außerdem für alle Beschäftigten und Azubis der BARMER:
24 Monate Laufzeit
Für 2024 und 2025 jeweils ein zweiter ver.di-Bildungstag für ver.di-Mitglieder
Fortführung und Entfristung des Zuschusses zum Deutschlandticket von derzeit 14,70 Euro monatlich
Zusätzlich zwei Tage Arbeitsbefreiung im Jahr 2024, frei wählbar an den Brückentagen 23.12.2024, 27.12.2024 und 30.12.2024. Wenn dienstliche Gründe eine Inanspruchnahme verhindern, verfallen diese nicht.
Zusagen an den Hauptpersonalrat (vorbehaltlich seiner Zustimmung)
DV Flex: unbefristeter Wegfall der 30-Prozent-Regelung bei einer Höchstzahl von zwölf Tagen im Monat
Kollektivincentivierung für HGS und TGS: Regelung für 2024 auch für 2025
Die Aufrückungszulagen, Nacht- und Schichtdienstzuschläge und die Vergütung für Rufbereitschaft werden analog an die prozentualen Erhöhungen angepasst.
Annahme und Dank
In der Sitzung der Bundestarifkommission (BTK) hat diese den Beschluss gefasst, dieses Tarifergebnis anzunehmen. Die Mitglieder der BTK bedanken sich herzlich bei allen, die in dieser Tarifrunde tatkräftig an so vielen Stellen unterstützt haben. Ohne eine hohe Beteiligung von Streikenden wäre es nicht zu diesem Ergebnis gekommen!
Erläuterungen zum Ergebnis
Uns haben in den letzten Tagen einige Anfragen zur konkreten Umsetzung der zur Abstimmung gestellten Varianten erreicht, die wir gern aufgreifen. Weitere Details zum Verhandlungsergebnis der BARMER findet ihr in unserer Tarifinfo als PDF.
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Noch bis zum 20. Dezember 2023 läuft die ver.di-Mitgliederbefragung bei der AOK.
Die ver.di-Bundestarifkommission hat am Montag, den 11. Dezember 2023, das vorliegende Angebot der TG AOK aus der dritten Verhandlungsrunde am 8. Dezember diskutiert.
Vergütungsgruppen (VG) 1 bis 7 bekommen eine Erhöhung um 300 Euro, das entspricht 13,85 bis 7,08 Prozent
ab VG 8 beträgt die Erhöhung 7,0 Prozent
ab 1. Februar 2025:
für VG 1 bis 7 nochmal 250 Euro mehr, das entspricht 9,25 bis 5,51 Prozent
ab VG 8 nochmal 5,5 Prozent mehr
Inflationsausgleich:
1.000 Euro im Januar 2024 für Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte anteilig, Azubis 500 Euro
von Februar bis Juni 2024 je 200 Euro netto im Monat, Teilzeitkräfte anteilig, Azubis 100 Euro
Außerdem:
Anhebung der Erfahrungsstufe 1 in allen VG um 30 Prozent der Differenz zur Erfahrungsstufe 2 vor der linearen Erhöhung am 1. Juli 2024
24 Monate Laufzeit
Unbefristete Übernahme der Auszubildenden
Befristete Verlängerung der Mitgliedervorteilsregelung
Verlängerung des Gesundheitszuschusses von 175 Euro
Befristete Verlängerung der Anhebung der Zulagenobergrenze
Befristete Verlängerung der Regelung zur Bezahlung der Auszubildenden im Ausbildungsberuf Kaufleute im Gesundheitswesen
Alle weiteren Details, wie z. B. die Verbesserung der ver.di-Mitgliedervorteilsregelung, findet ihr unten in der Tarifinfo zur dritten Verhandlungsrunde als PDF zum Download.
Hierzu war die TG AOK nicht bereit:
Kürzere Laufzeit
Inflationsausgleich für Teilzeitkräfte und Auszubildende in voller Höhe
Mindestbetrag für Auszubildende
Anerkennung der Ausbildungszeit auf die Erfahrungsstufen
Jetzt seid ihr dran!
Ihr seid nun gefragt:
Seid ihr mit dem Gesamtergebnis zufrieden?
Oder seid ihr bereit, für einen anderen Abschluss im neuen Jahr zu streiken?
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Die Entgeltrunde 2024 steht an, deswegen wollen wir eure Meinung hören!
Alles wird teurer. Besonders Lebensmittel und Energie reißen ein Loch in die Haushaltskasse. Da hilft nur eins: eine deutliche Lohnsteigerung.
Bevor die Bundestarifkommission über die konkreten Forderungen entscheidet, fragen wir euch, was euch besonders wichtig ist. Denn nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen.
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Auf Grundlage der Einigung im öffentlichen Dienst gibt es nun auch Ergebnis für die BA
Am 4. Mai 2023 konnte auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses in der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst auch mit der Bundesagentur für Arbeit ein Verhandlungsergebnis erreicht werden.
Das Ergebnis
Anhebung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024 um 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent: In Vollzeit entspricht das einer tabellenwirksamen Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro monatlich oder elf bis 15 Prozent für die Tätigkeitsebenen V bis VIII und acht bis elf Prozent für die Tätigkeitsebenen I bis IV.
Erhöhung der Funktionsstufenbeträge für die Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und für die Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent
Steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld: einmalig 1.240 Euro netto im Juni 2023 und monatlich 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024 (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
Zuschläge, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, Gehaltskomponenten nach § 16 Abs. 3 TV-BA (mit Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponenten) und der Garantiebetrag nach § 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BAerhöhen sich ab März 2024 um 11,5 Prozent.
Die Entgelte aller Nachwuchskräfte steigen ab 1. März 2024 um 150 Euro. Dazu kommt ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro netto im Juni 2023 und jeweils 110 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024.
Stärken und Schwächen
Eine klare Stärke bei diesem Ergebnis ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Festgehälter in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten. Bei den unteren Einkommen ist das ein Plus von elf bis über 15 Prozent und bei den obersten Einkommen noch mindestens acht bis neun Prozent.
Positiv ist, dass mit 15,0 bzw. 10,5 Prozent auch für die Funktionsstufen hohe Steigerungen erreicht wurden. Die BA wollte hier nur um 5,5 Prozent erhöhen. Durchgesetzt haben wir, dass die Entgelte aller Nachwuchskräfte um 150 Euro monatlich steigen. Die BA hatte für die Studierenden eine Nullrunde vorgesehen.
Auf weniger Begeisterung ist gestoßen, dass diese Erhöhungen erst zum 1. März 2024 erfolgen – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024. Die Zeit bis März 2024 überbrückt das Inflationsausgleichsgeld.
1.240 Euro netto im Juni
Das Inflationsausgleichsgeld der Bundesregierung überschattet derzeit alle aktuellen Tarifrunden. Wenn Arbeitgeber*innen in 2023 und 2024 bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Entgelt auszahlen, müssen darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Die Arbeitgeberseite spart sich dabei außerdem ihren Anteil an den Sozialabgaben. Attraktiv ist das Inflationsausgleichsgeld für sie aber vor allem, weil es sich um eine einmalige Leistung handelt, die die Personalausgaben nicht dauerhaft erhöht.
Genau das ist der Pferdefuß: Die Tarifeinigung sieht eine einmalige Auszahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig und Azubis jeweils zur Hälfte. Die Zahlung des jeweils vollen Betrages lehnte die BA ab, ebenso die Zahlung an Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden. Das Geld ohne Abzüge zu erhalten, ist für Beschäftigte auch attraktiv und wirkt sofort. Die Tariferhöhung ab März 2024 sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.
Arbeitgeberseite vehement gegen Mindestbetrag
Zentraler Teil unserer Forderung war ein Mindestbetrag von 500 Euro. Gegen diese Forderung und generell gegen einen Mindestbetrag haben sich die Arbeitgeber Bund und VKA vehement gewehrt, auch die BA vertrat keine andere Haltung.
Um diesen grundlegenden Widerspruch aufzulösen, haben die Schlichter in der Schlichtung mit Bund und VKA eine neue Struktur vorgeschlagen, die in der Einigung nun übernommen wurde: Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Ergibt sich daraus eine Steigerung unter 340 Euro, wird der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro
Statt eines Mindestbetrags bringt die Tarifeinigung tabellenwirksame Erhöhungen zwischen 340 und 572 Euro monatlich, zuzüglich der Erhöhungen der Funktionsstufen. Genau nachzulesen sind die Erhöhungen in den Tabellen auf Zusammen geht mehr, der ver.di-Sonderseite zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst.
Außerdem werden die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, sowie der Garantiebetrag ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. Nicht gelungen ist es dagegen, die Regelung zur Altersteilzeit zu verlängern.
Die ver.di-Tarifkommission der BA ist jedoch zur Einschätzung gelangt, dass gegenüber der BA in dieser Tarifauseinandersetzung nicht mehr zu holen ist – auch nicht mit unbefristeten Streiks. Fest steht jedoch auch, dass dieses Ergebnis vor allem erst möglich geworden ist durch intensive Arbeitskämpfe, an denen sich alleine im März eine halbe Million ver.di-Mitglieder beteiligt haben, auch bei der Bundesagentur für Arbeit.
Mitgliederbefragung zum Ergebnis
Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt. Ab dem 5. Mai 2023 können alle ver.di-Mitglieder bei der BA – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben.
Die ver.di-Tarifkommission für die BA empfiehlt, das Ergebnis anzunehmen. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 12. Mai. Erst anschließend entscheidet die ver.di-Tarifkommission der BA endgültig über die Tarifeinigung.
Die Flugblätter zum Ergebnis findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
ver.di-Tarifkommission reagiert auf Mitgliederbefragung
Danke an unsere Mitglieder für ihre gute Beteiligung an unserer Befragung! Auf dieser Basis wurden nun Schwerpunkte für die Forderung zur Entgelttarifrunde 2023 beschlossen.
Die ver.di-Tarifkommission für die Tarifgemeinschaft der IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg-Berlin und IKK gesund plus hat folgenden Beschluss gefasst.
Schwerpunkte zur Forderung
10,5 Prozent lineare Erhöhung, mindestens jedoch 400 Euro
eine Inflationsausgleichsprämie
zusätzliche freie Tage für ver.di-Mitglieder
150 Euro mehr Ausbildungsvergütung
zwölf Monate Laufzeit
Nur eine dauerhafte monatliche Gehaltssteigerung sichert eure finanzielle Gegenwart und Zukunft – und darauf kommt es an!
Eure ver.di-Tarifkommission, wer ist das eigentlich?
IKK classic: Uli Kreillinger, Karin Funck, Sandra Hensel, Myriam Kopp, Lisa Müller, Antonia Wähler, Harald Meyer, Maik Hermann
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Entgelttarifrunde 2022 startet unter schwierigen Rahmenbedingungen
In der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin fand am 13. Juli das Auftaktgespräch mit der Arbeitgeber-Verhandlungskommission zur Entgelttarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft)statt. Wir stellten unsere Forderungen vor, ein Angebot gab es noch nicht.
Neue Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite sind Herr Hennicke, Vorstandsvorsitzender des MD Sachsen-Anhalt, und Herr Dr. Gronemeyer, Vorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund sowie der Tarifgemeinschaft der Medizinischen Dienste. Komplettiert wird die Verhandlungskommission durch Frau Geitner, Vorstandsvorsitzende MD Hessen, Herrn Herber, Vorstandsvorsitzender des MD Thüringen und Herrn Cohrs, Vorstandsvorsitzender des MD Niedersachsen. Außerdem dabei: Frau Henkel vom MD Bund.
ver.di wird von Melanie Schoberth (MD Bayern), Thorsten Schmalzbauer (MD Thüringen), Sven Würzberg (MD Nordrhein) und Rolf Behrens (ver.di Bundesverwaltung) vertreten.
Was wir fordern und erwarten
Unsere Forderungen für die Beschäftigten der MD Tarifgemeinschaft haben wir vorgestellt und ausführlich begründet:
Die Forderung nach einer sozialen Komponente haben wir hervorgehoben. Viele, insbesondere Kolleg*innen in den unteren und mittleren Gehaltsgruppen, arbeiten in Teilzeit und leiden sehr unter der hohen Inflation.
Auch die tarifliche Regelung und Anhebung der Kilometerpauschale wurden von uns angemahnt.
Leider waren Arbeitgeberseite noch nicht sprachfähig, sodass es keinerlei Angebot oder Rückmeldung gab. Immerhin wurden drei Verhandlungstermine vereinbart. Die Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie, den Ukrainekrieg und die damit verbundene Energiekrise sowie die geplante Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung lassen eine schwierige Tarifrunde befürchten.
Was jetzt schon klar ist
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis.
Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!
Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
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Mitgliedermehrheit für Ergebnis bei AOK und ITSCare, auch Tarifkommission stimmt zu
Trotz schwierigster tarifpolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in der diesjährigen Vergütungsrunde hat ver.di im zehnten Verhandlungstermin am Donnerstag, den 03. März 2022, ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Die Mehrheit der Mitglieder hat dem nun zugestimmt.
69,4 Prozent der ver.di-Mitglieder, die sich an unserer Online-Befragung beteiligten, haben dem Verhandlungsergebnis zur diesjährigen AOK-Tarifrunde zugestimmt. Daraufhin hat auch die ver.di-Bundestarifkommission innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist ihre Zustimmung erteilt. Diese liegt nun auch seitens der Tarifgemeinschaft AOK vor. Die vereinbarten Regelungen treten nun also in Kraft!
Das Tarifergebnis im Überblick
Mehr Geld
März 2022: Einmalzahlung in Form einer Coronaprämie
1.100 Euro für alle am 03. März 2022 Beschäftigen (in Teilzeit anteilig)
550 Euro für Auszubildende und dual Studierende
Durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bedeutet das eine Netto-Zahlung für alle als Ausgleich für ein Jahr mit hoher Inflationsrate und teurer gewordenen Waren und Dienstleistungen.
01. August 2022: vermögenswirksame Leistungen
Erhöhung auf 13 Euro für regulär Beschäftigte
Erhöhung auf 20 Euro für Auszubildende und dual Studierende
01. Dezember 2022: Vergütung
Erhöhung der Tabellenentgelte und Sozialzuschläge um 3,1 Prozent
50 Euro mehr für Auszubildende
Die Forderung nach Anerkennung der Ausbildungszeit auf die Berufserfahrung wurde von der Arbeitgeberseite mit dem Hinweis auf eine gegensätzliche Rechtsprechung abgelehnt.
Stattdessen haben wir für die ersten Jahre nach der Ausbildung und für die unteren Vergütungsgruppen die Vergütung durch die Vereinbarung eines Sockelbetrages in Höhe von 30 Euro bis zur Vergütungsgruppe 6 in den Erfahrungsstufen 1 bis 3 überproportional anheben können.
01. Dezember 2022: Erhöhungsbeträge für Kinder
vier Euro mehr (Sozialzuschlag Stufe 2 für die untersten Vergütungsgruppen)
Gesundheitszuschuss und Jobrad
Der jährliche Gesundheitszuschuss erhöht sich für 2022 und 2023 auf 175 Euro.
Neu ist, dass bei Kauf eines Fahrrades der Zuschuss mehrmals geltend gemacht werden kann – also in 2022 und 2023 – auch, wenn der Zuschuss für den Fahrradkauf bereits in 2021 gewährt wurde.
Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder
Von diesem Tarifergebnis werden auch alle nicht-organisierten Beschäftigten profitieren. Erreicht und erkämpft haben das aber mehrheitlich die ver.di-Kolleginnen und Kollegen.
Darum sind wir stolz, erstmalig eine Mitgliedervorteilsregelung erreicht zu haben! Erstmalig ist es gelungen, das für die TGAOK bisher Undenkbare abzuschließen: alle ver.di-Mitglieder (zum Stichtag am 03. März 2022) bekommen in 2022 und 2023 jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Weiterbildung. Beim Antrag ist der Bildungszweck anzugeben, zur Gewährung genügt ein Nachweis zur Gewerkschaftszugehörigkeit.
Übernahme
Ebenfalls vereinbaren konnten wir die Übernahme aller Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.
Laufzeit
Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
AOK Nordost
Es ist uns nicht gelungen, ein Ergebnis für die AOK Nordost während der Laufzeit des Tarifvertrages zu erreichen. Das scheiterte an der TG AOK, die sich an ihren Beschluss gebunden sah. Dennoch haben wir es der Arbeitgeberseite in den Verhandlungen so schwer gemacht, dass sie sich wohl noch eine Lex AOK Nordost besser überlegen wird.
Dank eurer großartigen Solidarität, die sich in vielen Streiktagenmit Tausenden Streikenden ausgedrückt hat, ist es uns gelungen, die Rückkehr der AOK Nordost auf dem jetzt vereinbarten Vergütungsniveau festzuschreiben.
Außerdem ist jetzt klargestellt, dass die AOK Nordost nicht in der Friedenspflicht ist und wir dort weitermachen können, wo wir in der Wilhelmstraße in Berlin aufgehört haben! Die AOK hat Nordost sich verpflichtet, die Gehälter ihrer Beschäftigten spätestens am 01. Januar 2024 auf das nun vereinbarte Niveau anzuheben.
Was wir außerdem verhindert haben sowie weitere Details zum Tarifergebnis für die AOK/ITS Care findet ihr unten in unseren Tarifinfos zum Nachlesen. Lest hier auch die offizielle ver.di-Pressemitteilung zum Ergebnis.
Ein Dankeschön an euch
Nochmals ganz großen Dank an alle, die uns mit ihrem Einsatz und Engagement, mit Aktionen und Warnstreiks unterstützt haben! Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Einen Musterantrag auf Verkürzung der Stufenverweilzeit und die letzten Infos zur Tarifrunde findet ihr hier zum Download:
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Klare Mehrheit der ver.di-Mitglieder stimmt für Tarifergebnis bei BITMARCK
Bei unserer ver.di-Mitgliederbefragung hat eine sehr deutliche Mehrheit für unser Verhandlungsergebnis bei der BITMARCK vom 24. Februar 2022 gestimmt.
Die ver.di-Tarifkommission hat dem Mitgliedervotum entsprochen und das Tarifergebnis angenommen. Im Rahmen der Erklärungsfrist haben wir der Arbeitgeberseite die Annahme mitgeteilt. Damit kann nun die Umsetzung starten.
Das Ergebnis für die BITMARCK im Überblick
ab 1. Januar 2022: 3,2 Prozent mehr Vergütung (40 Euro mehr für Auszubildende)
ab 1. Januar 2023: weitere 2,1 Prozent mehr (40 Euro für Auszubildende)
24 Monate Laufzeit
Zu den Forderungen beider Seiten in Bezug auf inhaltliche und redaktionelle Änderungen des Manteltarifvertrages sind weitere Gespräche vereinbart, die bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen werden sollen. Die bereits seit Langem laufenden Eingruppierungsverhandlungen werden in einem moderierten Prozess fortgesetzt. Zu diesen Fragen werden demnächst die Termine verabredet.
Bewertung der Tarifkommission
Das monetäre Ergebnis befindet sich für alle Seiten an der Grenze des Erträglichen. Es liegt zum Teil im Level der Branchenabschlüsse, zum Teil auch darüber. Will man dieses Ergebnis weiter anheben, so wäre ein Arbeitskampf unausweichlich. Dass die Homeoffice-Pauschale nicht tariflich umgesetzt werden konnte, ist ein Wermutstropfen. Diese soll jedoch im Rahmen der Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Hier gibt es die letzten beiden Tarifinfos als PDF, gern zum Verteilen in eurem Betrieb vor Ort:
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