Beschäftigtenbefragung ergibt eindeutiges Signal, Startschuss für Gehaltsrunde 2024 ist gefallen.
Das Votum unserer Beschäftigtenbefragung im Sommer 2023 war eindeutig: Das Gehalt und die Auszubildendenvergütung brauchen eine deutliche Erhöhung. 9.816 Beschäftigte und 204 Auszubildende haben sich dafür ausgesprochen – es ist 5 vor 12 für mehr Geld!
In Regionalkonferenzen der einzelnen Länder und der bundesweiten Jugendkonferenz haben die ver.di-Mitglieder auf Basis der Befragungsergebnisse die konkreten Länderforderungen entschieden diskutiert und der ver.di-Bundestarifkommission ihre Einschätzungen übergeben.
Das Ergebnis: Die Bundestarifkommission schließt sich den Forderungen der ver.di-Mitglieder an und wird im ersten Schritt den geltenden Gehaltstarifvertrag zum 31. Dezember 2023 fristgerecht schriftlich kündigen.
Damit ist der Startschuss für die Gehaltsrunde 2024 gefallen!
Was heißt das konkret?
Der aktuelle Gehaltstarifvertrag endet zum 31. Dezember 2023.
Bis zum 31. Dezember 2023 besteht Friedenspflicht, d. h. Arbeitskampfmaßnahmen sind bis dahin ausgeschlossen.
Nur mit eurer Unterstützung erreichen wir ein gutes Ergebnis! Jetzt kommt es auf euch an!
Neugierig auf die Forderung? Ende September folgen konkrete Informationen!
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Wichtig: Die Teilnahme kann über die dienstlichen Geräte erfolgen, jedoch nur in der Pause beziehungsweise außerhalb der Arbeitszeit. Wir freuen uns auf den Austausch mit Euch!
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Die nächste Entgeltrunde steht 2024 an und wir wollen eure Meinung hören!
Alles wird teurer. Besonders Lebensmittel und Energie reißen ein Loch in die Haushaltskasse. Da hilft nur eins: eine deutliche Lohnsteigerung.
Bevor die Bundestarifkommission im September 2023 über die konkreten Forderungen entscheidet, wollen wir wissen, was euch besonders wichtig ist. Denn nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen.
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
ver.di-Tarifkommission der BARMER billigt Änderungen ab 01. Juli 2023
Der Manteltarifvertrag wurde seit einigen Monaten im ungekündigten Zustand und somit unter Einhaltung der Friedenspflicht mit der Arbeitgeberin BARMER behandelt. Nun haben sich ver.di und BARMER geeinigt.
Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, den 3. Mai 2023, den Änderungen im Manteltarifvertrag zum 01. Juli 2023 zugestimmt.
Reisezeiten an nicht betriebsüblichen Tagen
Die Anrechnung von Reisezeiten an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen erfolgt wie bei Dienstreisen nun zur Hälfte.
Überstunden für BARMER-Auszubildende
Die Ausbildung im Betrieb hat für uns einen hohen Stellenwert. Überstunden im Rahmen von Veranstaltungen sollten bei unseren Auszubildenden immer die Ausnahme sein. Zukünftig werden bis zu 15 Stunden finanziell abgegolten. Vorher waren es 15,4 Stunden.
Zahlreiche redaktionelle Anpassungen
Wie sind die Regelungen für Teilzeitbeschäftigte? Dazu gab es immer wieder Rückfragen der Kolleg*innen, v. a. zum Gehalt, zur Wochenarbeitszeit, zum Urlaub etc. Die Tarifvertragspartner haben sich dazu auf Klarstellungen verrständigt. Außerdem wurden viele redaktionelle Anpassungen vorgenommen (beispielsweise „bar in finanziell“ oder „schriftlich in Textform“).
Keine Lösung für weitere Baustellen
Die Tarifvertragsparteien hatten natürlich weitere Änderungswünsche. So war es der BARMER z. B. ein Anliegen, den Personenkreis der außertariflichen Beschäftigten auszuweiten oder die Frage des Umgangs mit dem Anspruch auf Entgeltersatzleistungen für die Ausübung des öffentlichen Ehrenamtes zu ändern.
Wir – die ver.di – hatten vor allem Themen wie z. B. die Fortschreibung der Mitgliedervorteilsreglung, die Verbesserung der Regelungen zur Jubiläumszuwendung, Veränderungen zur Einarbeitungszeit und Wartezeit in den Erfahrungsstufen platziert.
Am Ende von intensiven und auch kontroversen Diskussionen konnte zu keinem der eigenbrachten Punkte – weder der BARMER noch der ver.di – eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Unser Versprechen an die Beschäftigten der BARMER
Unsere Themen bleiben weiter auf der Agenda. Bei der nächsten Gehaltsrunde werden wir die Mitgliedervorteilsregelung wieder auf den Tisch bringen. Wir bleiben hartnäckig!
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Kurzbericht zum aktuellen Stand, nächste Verhandlung am 05. April 2023
Bereits letztes Jahr hat die Arbeitgeberseite der BARMER uns Gesprächsbedarf bezüglich des Manteltarifvertrags signalisiert. Die ver.di-Bundestarifkommission hatte einstimmig beschlossen, dass wir diese Gespräche aufnehmen wollen.
Der Manteltarifvertrag ist weiterhin ungekündigt und wird aktuell in der Friedenspflicht verhandelt. Die ersten beiden Verhandlungen fanden am 26. Januar und 1. März 2023 statt. In den sehr ausführlichen Gesprächen mit der Arbeitgeberin BARMER zeigte sich, dass sich neben redaktionellen Änderungen auch inhaltliche Änderungen ergeben könnten.
Die redaktionellen Änderungen (bspw. „MDK wird auf MD umgeändert“) prüfen wir als ver.di-Bundestarifkommission sehr genau und bisher gibt es diesbezüglich keine Unstimmigkeiten mit der Arbeitgeberin. Mit Blick auf die inhaltlichen Änderungsvorschläge müssen wir jedoch in intensivere Verhandlungen einsteigen.
Die ver.di-Bundestarifkommission sieht in diesen Verhandlungen die Chance, den Manteltarifvertrag redaktionell zu überarbeiten, Unklarheiten zu beseitigen und den Vertrag zukunftsfähiger und zeitgemäßer zu gestalten.
Die nächste Verhandlung findet am 05. April in der ver.di-Bundeszentrale in Berlin statt. Wir informieren euch zeitnah über den Verhandlungsstand!
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
ver.di-Mitglieder und Tarifkommission stimmen dafür, BARMER-Ergebnis angenommen
Die Mitgliederbefragung ist abgeschlossen, das Ergebnis ist eindeutig: 85,13 Prozent der ver.di-Mitglieder haben für die Annahme des Tarifergebnisses bei der BARMER gestimmt.
Die ver.di-Bundestarifkommission ist am 23. Februar dem Feedback aus der Mitgliederbefragung gefolgt und hat das Tarifergebnis von Anfang Februar 2022 einstimmig angenommen.
Alle Details zum BARMER-Ergebnis
März 2022: Einmalzahlung
Die einmalige Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und beträgt:
1.500 Euro für Vollzeitbeschäftigte
800 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen
Hinweis: Anspruch haben alle, die am 10. Februar 2022 im Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der BARMER standen und zwischen dem 01. Januar 2021 und 28. Februar 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung hatten.
Dem Anspruch gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V, Leistungen nach § 56 lfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44 a SGB XI sowie Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.
Für Teilzeitkräfte berechnet sich die Höhe der Einmalzahlung anhand der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.
Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit am 10. Februar 2022.
ab April 2022: mehr Urlaubsgeld
3,5 Prozent Anstieg (auf insgesamt 37,1 Prozent)
Hinweis: Die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage bei der Wahl von Tagen verändert sich nicht.
Für 2022 wird kurzfristig noch mal der Slot für die Wahl zwischen Urlaubsgeld und Freizeit bzw. einem Mischmodell geöffnet.
Dezember 2022: höhere Vergütung
3,2 Prozent mehr für Beschäftigte
120 Euro mehr für Auszubildende
Hinweis: Die Nachtdienst- und Schichtzuschläge werden ebenfalls um 3,2 Prozent dauerhaft erhöht. Das Gleiche gilt bei der Vergütung für Rufbereitschaft.
Förderung der Nachhaltigkeit: Jobticket-Zuschuss
Hinweis: Bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend der Verbünde zahlt die BARMER den erforderlichen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket. Konkrete Infos stellt der Arbeitgeber zur Verfügung.
Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder
Hinweis: ver.di-Mitgliedern wird zum bereits im Manteltarifvertrag geregelten Bildungstag in 2022 und 2023 jeweils ein weiterer Tag gewährt. Eine Stichtagsregelung dazu gibt es nicht, zur Beantragung braucht ihr nur euren Mitgliedschaftsnachweis.
Weitere kollektive Arbeitszeitverkürzungen ließen sich in dieser Tarifrunde nicht durchsetzen. Deswegen war es uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen dieser Regelung zusätzliche Zeit für ver.di-Mitglieder zu vereinbaren.
Umgang mit Warnstreiks
Maßregelungen (z. B. Abmahnungen oder Kündigungen) wegen einer Teilnahme an Warnstreikaktionen sind ausgeschlossen. Soweit uns bekannt, wird die BARMER allerdings Gehalt abziehen für die betreffenden Zeiträume, in denen Beschäftigte gestreikt haben.
Danke für eure großartige Unterstützung in der Tarifrunde! Dieses Ergebnis war NUR MIT EUCH zu schaffen!
Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, u. a. noch keine weitere Arbeitszeitverkürzung, trotzdem bleibt dieses Thema auf unserer Agenda!
Tarifergebnisse sind immer ein Kompromiss. Wie gut der ist, hängt direkt zusammen mit der Durchsetzungsstärke von ver.di. Deswegen: Jetzt ver.di-Mitglied werden!
Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Vielen Dank für eure großartige Teilnahme beim BARMER-Warnstreik und Livestream!
Die großartige Teilnahme an den Warnstreiks und dem Livestream hat der ver.di-Tarifkommission für die BARMERden notwendigen Rückenwind gegeben.Jetzt haben wir ein Verhandlungsergebnis!
Das Ergebnis für die BARMER im Überblick
März 2022: steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung von 1.500 Euro für Beschäftigte (Vollzeit) bzw. 800 Euro für Auszubildende
ab April 2022: Erhöhung des Urlaubsgeldes um 3,5 Prozent auf 37,1 Prozent (Tage bleiben gleich)
01. Dezember 2022: 3,2 Prozent mehr Monatsentgelt, Nachtdienst- und Schichtzuschlag sowie Vergütung für Rufbereitschaft, 120 Euro mehr für Auszubildende
Laufzeit bis 31. Dezember 2023 (24 Monate)
Mitgliedervorteil
Zusätzlich zum bereits bestehenden Bildungstag im Manteltarifvertrag erhalten Gewerkschaftsmitgliederzwei weitere zusätzliche Bildungstage für 2022 und 2023 (je einen pro Jahr).
Förderung der Nachhaltigkeit
Die Arbeitgeberseite gewährt künftig den Mindestzuschuss zum Jobticket.
Wie geht es jetzt weiter?
Ihr seid gefragt, nutzt eure Chance: In der Zeit vom 11. bis 22. Februar 2022 können ver.di-Mitglieder bei unserer Online-Mitgliederbefragung ihre Rückmeldung zum Tarifergebnis geben!
Die entsprechende Einladung bekommt ihr am 11. Februar 2022 per E-Mail. Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER beschließt auf Basis eures Feedbacks am 23. Februar 2022 final über Annahme dieses Ergebnisses oder über Ablehnung und damit verbundener Einleitung unbefristeter Arbeitskampfmaßnahmen.
Wir sagen schon mal HERZLICHEN DANK für eure Unterstützung!
Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Am Dienstag, 08. Februar 2022, brauchen wir euch alle beim Warnstreik für 100 % Tarif!
ver.di ruft die Beschäftigten bei AOK und BARMER zum bundesweiten Warnstreik auf! Kurz gesagt: Stay@home! Hier findet ihr alle Infos zum Warnstreik.
Aufruf zum Warnstreik bei AOK und BARMER
ver.di ruft bundesweit alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der AOK und ITSCare sowie alle Beschäftigten und Auszubildenden der BARMER am Dienstag, den 8. Februar 2022 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.
Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt. Um 11.00 Uhr startet ein Livestream für die Streikenden (siehe unten).
Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:
Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK bzw. BARMER). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.
Dazu bitte einfach hier das Formular für AOK bzw. BARMER ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:
Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.
Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Angebot ist aus Arbeitgebersicht „tragfähig“, unsere Einschätzung lautet: nicht annehmbar!
In der zweiten Verhandlungsrunde mit der BARMER am 18. Januar 2022 legte die Arbeitgeberseite ein ihrer Meinung nach „tragfähiges“ Angebot auf den Tisch. Das sehen wir anders!
Nach Einschätzung der ver.di-Verhandlungskommission ist das erste Angebot der Arbeitgeberseite nicht annehmbar! Hier im direkten Vergleich mit unseren Forderungen:
Angebot der BARMER
im März 2022: steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung von 1.000 Eurofür Vollzeitbeschäftigte, 500 Euro für Auszubildende
zum 01. Januar 2023: 2,3 Prozent mehr für Beschäftigte, 50 Euro für Auszubildende
Laufzeit bis 31. März 2024 (27 Monate)
Unsere Forderungen
3,8 Prozent (mindestens 150 Euro) für Beschäftigte, 150 Euro für Auszubildende
Reduzierung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich
Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder
Klar erkennbar: Speziell zur Arbeitszeit und ver.di-Vorteilsregelung gibt es kein Angebot!
Die Arbeitgeberseite hat uns klargemacht, dass für sie eine Absenkung der Arbeitszeit aktuell nicht zur Diskussion steht. Und: Die ver.di-Vorteilsregelung lehnt sie kategorisch ab.
Nach den Ergebnissen unserer Befragung haben diese Themen aber eine hohe Bedeutung für die ver.di-Mitglieder. Auch die finanzielle Erhöhung ist aus unserer Sicht absolut nicht abschlussfähig.
Die ver.di-Verhandlungskommission versteht dieses erste Angebot somit als Grundlage für weitere Verhandlungen, aber nicht als tragfähiges Ergebnis!
Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Zu guter Letzt machen wir uns stark für eine Vorteilsregelung bei der BARMER!
Bei der BARMER handelt nicht der Weihnachtsmann eine Gehaltserhöhung für die Beschäftigten aus, sondern deine Gewerkschaft, sprich: die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission!
In der Adventszeit haben wir euch unsere ersten drei Forderungen zur Tarifrunde 2021/2022 mit der BARMER Ersatzkasse vorgestellt:
Und zu guter Letzt machen wir uns für eine weitere Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder stark!
Wenn das vierte Lichtlein brennt… haben wir unseren Tarifabschluss noch nicht „verpennt“! In diesem Sinn wünschen wir euch schöne Weihnachten und freuen uns auf eure rege Beteiligung während der Tarifrunde. Denn da wird es leider keine Geschenke geben, wie sich bereits in der Auftaktverhandlung gezeigt hat.
Deswegen: Mitfahrende statt Trittbrettfahrende gesucht! Steigt ein, seid dabei, dann ist mehr für alle drin!
Die Tarifinfos aus der Adventszeit und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
Die Tarifrunde 2021/2022 ist in vollem Gange. Die ver.di-Tarifkommission hat die Forderungen beschlossen. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten?
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!