Keine Ergebnisbeteiligung, aber 1.500 Euro Coronaprämie für Beschäftigte der gkvi
Das Ziel der GKV Informatik (gkvi) für das vergangene Jahr wurde verfehlt und dadurch auch die Ergebnisbeteiligung der Beschäftigten. Im März 2022 konnten wir nun kurzfristig einen monetären Ausgleich vereinbaren.
Mit dem letzten Tarifabschluss bei der gkvi standen die vereinbarten prozentualen Erhöhungen für ver.di unter der Bedingung, dass in 2022 eine Ergebnisbeteiligung gezahlt wird, die sich am Zielerreichungsgrad 2021 orientiert. Doch dieses von der gkvi als sicher eingeschätzte Ziel wurde nicht geschafft. Zur Kompensation haben wir für die Beschäftigten eine Coronaprämie ausgehandelt.
Das Ergebnis bei der gkvi im Einzelnen
Im Tarifvertrag 2020 hatten wir – bei Unterschreitung des Zielerreichungsgrades von mindestens 90 Prozent – ein Sonderkündigungsrecht vereinbart, das Kündigung und Neuverhandlung der Vergütung statt zum 31. August 2022 schon zum 30. Juni 2022 ermöglicht.
Mit der Bekanntgabe des relevanten Zielerreichungsgrads des Jahres 2021 von 73,9 Prozent durch die Geschäftsführung stand nun diese Option offen.
Coronaprämie im März 2022
Die ver.di-Tarifkommission hatte sich entschieden, die Arbeitgeberseite zunächst zu Ausgleichsverhandlungen und der Gewährung einer Coronaprämie aufzufordern. Diese Verhandlungen fanden am Montag, den 07. März 2022, statt und brachten folgendes Ergebnis:
- 1.500 Euro für (über)tariflich Beschäftigte (in Teilzeit anteilig)
- 750 Euro für Auszubildende, Praktikant*innen, Werkstudierende und Aushilfen
Die Zahlung erhalten alle aktiven Beschäftigten, die im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 07. März 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung hatten.
Zugeständnisse von ver.di
Im Gegenzug verzichtet ver.di auf eine vorzeitige Kündigung der Vergütung zum 30. Juni 2022. Damit konnte im ersten Schritt ein Ausgleich für die um 500 Euro netto niedrigere Ergebnisbeteiligung geschaffen werden.
Für die Ausschöpfung der nur noch in diesem Monat möglichen Prämienzahlung waren wir bereit, folgende Zugeständnisse mit Blick auf die kommende Tarifrunde zu machen:
- Eine lineare Erhöhung der Tabellengehälter wird frühestens zum 01. Dezember 2022 wirksam.
- Für die neu gefasste Anlage 2 (Gehälter) wird eine Laufzeit bis mindestens 31. Dezember 2023 ohne weitere Gehaltserhöhung vereinbart.
Trotz des ungewöhnlichen Vorgehens, bereits vor Beginn einer Verhandlungsrunde Vorabfestlegungen zu treffen, hat die ver.di-Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Letztendlich waren wir der Auffassung, dass hier ein für beide Seiten materiell ausgeglichener Kompromiss gefunden wurde.
Wie geht es weiter bei der gkvi?
Die Laufzeit der Anlage 2 MTV (Entgelt) endet zum 31. August 2022. Danach wird die ver.di-Tarifkommission in Verhandlungen zur Anpassung der Tabellengehälter einsteigen.
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gern auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Tarifinfo gkvi : Zielerreichung verfehlt, Kompensation erreicht (10.03.2022)
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