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AOK: Zeitwertkonto – mobile Arbeit

Tarifverhandlungen mit der AOK zu „Neue Arbeitswelten“ treten auf der Stelle

Bei der AOK geht es zur „neuen Arbeitswelt“ nur im Schneckentempo voran. (Bild: invisiblepower, pexels.com)

Im November 2021 hatten ver.di und die Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) eine Vereinbarung zum Tarifvertrag „Neue Arbeitswelt“ unterzeichnet. Wir berichten zum aktuellen Stand.

Mit der Tarifvereinbarung „Neue Arbeitswelt“ vom 23. November 2021 wurden zum 15. Dezember 2021 in Kraft gesetzt:

  • der Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“
  • der Tarifvertrag Veränderungsprozesse (u. a. mit den Maßnahmen zu Arbeitsplatzsicherung, Eingruppierungsschutz, Mobilitätszuschuss)
  • der § 6a Qualifizierung im BAT/AOK-neu

Das Dokument enthält außerdem die Vereinbarung, die noch fehlenden Tarifbausteine im Anschluss an die Entgeltrunde zu verhandeln:

  • flexible Arbeitsortmodelle (tarifvertragliche Regelungen und deren nähere Ausgestaltung durch Betriebs-/Dienstvereinbarung) und
  • Zeitwertkonto (in eigenem Tarifvertrag)

Die Auftaktverhandlung zu diesen Themen fand am 8. Juli 2022 statt, je eine weitere Runde im August und im September.

Aktueller Stand

Zeitwertkonto

Nach wie vor konnten wir insbesondere zu den folgenden Punkten mit der TGAOK keine Einigung erzielen:

  • Dynamisierung des Zeitwertkontos
  • tarifliche Ansprüche während der Freistellung

Flexible Arbeitsortmodelle

Der grundsätzliche Dissens zwischen Arbeitgeberseite und ver.di besteht in der erforderlichen tariflichen Ausgestaltungsbreite und -tiefe.

Die ver.di Bundesstarifkommission will bundesweit einheitliche Mindest-/Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten zu Telearbeit/mobiler Arbeit, egal wo sie beschäftigt sind. Auf dieser für alle gleichen Basis soll die weitere Ausgestaltung auf Personalrats-/Betriebsratsebene erfolgen (Details siehe unten bei unseren Forderungen).

Die TGAOK will im Tarifvertrag lediglich eine sogenannte Öffnungsklausel vereinbaren, die sämtliche Regelungen den Betriebsparteien vor Ort überlässt. Aufgabe der ver.di als Tarifvertragspartei ist aber auch, den BAT/AOK-neu an aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der Arbeitsbedingungen anzupassen sowie Rechte und Pflichten von Einzelnen im Tarifvertrag zu sichern.

Wir wollen gleiche Arbeitsbedingungen und Beschäftigtenschutz für ALLE!

Unsere Forderungen zu bundesweiten Mindestbedingungen und Grundsätzen im Tarifvertrag bei mobiler Arbeit, Telearbeit/Homeoffice:

  • einheitliche Definitionen der verschiedenen Arbeitsformen (im Betrieb, Telearbeit/alternierende Telearbeit, mobile Arbeit)
  • Telearbeit/mobile Arbeit für die Beschäftigten freiwillig bzw. im Einvernehmen
  • Sicherstellung von Arbeitsplatzausstattung und Ergonomie im jeweiligen Arbeitsmodell
  • Arbeitgeberseite trägt Kosten für Arbeitsmittel und bei Telearbeit für die Arbeitsplatzausstattung
  • Schadenshaftung der Beschäftigten beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Gewährleistung des Beschäftigtendatenschutzes
  • Betriebsrisiko bei Arbeitsverhinderung infolge nicht selbst verursachter Störung trägt Arbeitgeberseite
  • Regelungen zu Arbeitszeit und Erreichbarkeit für alle Arbeitsformen

Auf Dienst-/Betriebsvereinbarungsebene sind u. a. sicherzustellen bzw. zu regeln:

  • Rückkehrrecht der Beschäftigten
  • keine Verhaltens-/Leistungskontrolle bei den Beschäftigten
  • keine Benachteiligungen (z. B. bei beruflicher Fortentwicklung)
  • erforderliche Maßnahmen gegen Entgrenzung der Arbeitszeit getroffen
  • einheitliche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt
  • erforderliche betriebsnotwendige Qualifizierungsmaßnahmen
  • Arbeitgeberleistungen wie Aufwendungsersatz, Kostenerstattung (z. B. Energie-/Heizkosten) oder Zuschüsse zu Telearbeit und Mobilität
  • Rahmenbedingungen von Desk-Share-Systemen
  • Antragsverfahren und Konfliktregelung

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Zeitwertkonto – mobile Arbeit (04.10.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

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AOK: Neue Arbeitswelten

Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“ für AOK tritt im Dezember in Kraft.

Vielen Dank für euer Engagement in den letzten zwei Jahren! (Bild: Sora Shimazaki, pexels.com)

Sowohl die ver.di Bundestarifkommission als auch die Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) haben dem Tarifabschluss „Neue Arbeitswelt“ innerhalb der Erklärungsfrist zugestimmt.

Die neuen Tarifverträge können somit zum 15. Dezember 2021 in Kraft treten. Hier die wesentlichen Vereinbarungen im Überblick.

Der Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“

  • bildet die Klammer zu den jeweiligen Tarifverträgen und Tarifregelungen der neuen Arbeitswelt,
  • enthält die Präambel und deren tarifliche Umsetzung,
  • definiert den Geltungsbereich und
  • vereinbart die Verhandlungen zu den noch fehlenden Tarifbausteinen (mobile Arbeit und Zeitwertkonto) im Anschluss an die Engeltrunde.

Tarifvertrag Veränderungsprozesse

Die neue tarifvertragliche Grundlage beschreibt das Verfahren und den Umgang mit möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigten bei vom Arbeitgeber veranlassten Veränderungsprozessen.

Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung

  • Der Erhalt des Arbeitsplatzes und der zielgerichtete Einsatz der Beschäftigten anhand vorhandener Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vorrangig.
  • Ist die Sicherung des bisherigen Arbeitsplatzes im Einzelfall nicht möglich, erfolgt ein abgestuftes Verfahren zu einem neuen Arbeitsplatz.
  • Dabei sind soziale und persönliche Gründe zu berücksichtigten und es ist zu zu prüfen, ob flexible Arbeitsortmodelle möglich sind.

Vergütungssicherung

  • Bei Beschäftigung auf einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz bleibt die bisherige Eingruppierung bestehen.

Ausnahme von dieser Regelung:

  • Beschäftigte, die eine angebotene zumutbare Stelle oder Qualifizierung in ihrer bisherigen Vergütungsgruppe ohne Vorliegen sozialer oder persönlicher Gründe ablehnen, können auf einer geringer wertigen Stelle eingesetzt und heruntergruppiert werden (bis VG 7 um maximal eine Vergütungsgruppe, ab VG 8 und höher um maximal zwei Vergütungsgruppen).

Abfindung

Weiterhin kann das Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer Abfindung einvernehmlich beendet werden.

Laufzeit

Der Tarifvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2027.

Qualifizierung

Die Beschäftigten haben Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen und auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch.

Danke an alle ver.di-Mitglieder in den Kommissionen und Arbeitsgruppen, die besonders in den letzten beiden Jahren mit viel Engagement und Ausdauer verhandelt haben!

Nach einer kurzen Verschnaufpause geht es im neuen Jahr in die nächste Runde: Am 12. Januar 2022 starten die Vergütungsverhandlungen!

Die vollständige Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle vor Ort:

Tarifinfo AOK | Rahmentarifvertrag neue Arbeitswelten tritt am 15. Dezember in Kraft (13.12.2021)

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Neue Arbeitswelt: Tarifabschluss für AOKs

Sicherheit für den Wandel bei AOK: Tarifverträge ermöglichen konsequente Umsetzung der vereinbarten Eckpunkte!

Der Tarifabschluss stellt Weichen für die neue Arbeitswelt in den AOKs! (Bild: Prostock-studio, shutterstock.com)

Die Tarifpartner TGAOK und die Gewerkschaften ver.di und GdS haben nach fast zweijährigen, intensiven Verhandlungen am 23. November 2021 vier Tarifverträge zur konsequenten Umsetzung des Eckpunktepapiers „Neue Arbeitswelt“ bei AOKs abgeschlossen.

Gemeinsames Ziel der Tarifpartner ist die zukunftssichere Gestaltung der Arbeitsplätze vor dem Hintergrund der sich wandelnden Arbeitswelt. Regelungen zur Qualifizierung und zur Begleitung von Veränderungen im Unternehmen geben nun den Beschäftigten die notwendige Sicherheit bei Veränderungsprozessen.

Im Rahmentarifvertrag Neue Arbeitswelt fassen die Tarifpartner ihr gemeinsames Grundverständnis analog der Eckpunkte „Neue Arbeitswelt“ zusammen.

Tarifvertrag Veränderungsprozesse als Kern der Vereinbarung

Der gemeinsame Fokus liegt hier auf der

  • Arbeitsplatzsicherung im Rahmen von Veränderungsprozessen
  • und einer flankierenden Vergütungssicherung.

Damit besteht eine einheitliche Grundlage für alle AOKs, den Beschäftigten auch im Wandel Sicherheiten zu bieten.

Neue Rahmenbedingungen für Qualifizierung im Sinne lebenslangen Lernens sind in einem neuen § 6a BAT/AOK-Neu geregelt. So profitieren in Zeiten stetigen Wandels alle Seiten von kontinuierlicher Qualifizierung.

Der Rahmentarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (BeST/AOK-Neu) wurde dahingehend überarbeitet, dass dieser zukünftig nur noch bei Maßnahmen Anwendung findet, die zur Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der AOK notwendig sind. Für sonstige Veränderungsprozesse findet der Tarifvertrag Veränderungsprozesse Anwendung. Außerdem wurden im BeST die Abfindungsregelungen im Hinblick auf den mittlerweile späteren Eintritt in die Regelaltersrente im Sinne der Beschäftigten angepasst.

Wichtige Weichen für die neue Arbeitswelt in den AOKs

Die Tarifpartner sind der Überzeugung, dass mit den geschlossenen Tarifverträgen tragfähige Rahmenbedingungen für die notwendige Weiterentwicklung der Arbeitswelt gefunden wurden, von der die gesamte Gemeinschaft der AOK und die Beschäftigten in Zukunft profitieren werden.

Der Unterzeichnung der Vereinbarung sind intensive Beratungen und Verhandlungen zur Umsetzung der Eckpunkte „Neue Arbeitswelt“ vorausgegangen.

Die abgeschlossenen Regelungen sollen zum 15.12.2021 in Kraft treten.

Die Tarifpartner werden bis zum 10.12.2021 abschließend über dieses Ergebnis entscheiden.

Fortsetzung der Verhandlungen in 2022

Ziel ist auch weiterhin die konsequente Umsetzung des Eckpunktepapiers „Neue Arbeitswelt“. In diesem Zusammenhang sollen Regelungen zur Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen folgen.

Hierfür erörtern die Tarifpartner im neuen Jahr:

  • tarifvertragliche Regelungen zur Nutzung ortsflexiblen Arbeitens,
  • Zeitwertkonten und
  • eine Überarbeitung der Reisezeitregelungen.

Diese Tarifinfos gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo AOK: Tarifabschluss Neue Arbeitswelt (25.11.2021)

Die Tarifpartner GdS, ver.di und TGAOK wünschen euch und euren Familien beste Gesundheit und eine ruhige und besinnliche Adventszeit!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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