Tarifverhandlungen mit der AOK zu „Neue Arbeitswelten“ treten auf der Stelle
Im November 2021 hatten ver.di und die Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) eine Vereinbarung zum Tarifvertrag „Neue Arbeitswelt“ unterzeichnet. Wir berichten zum aktuellen Stand.
Mit der Tarifvereinbarung „Neue Arbeitswelt“ vom 23. November 2021 wurden zum 15. Dezember 2021 in Kraft gesetzt:
- der Rahmentarifvertrag „Neue Arbeitswelt“
- der Tarifvertrag Veränderungsprozesse (u. a. mit den Maßnahmen zu Arbeitsplatzsicherung, Eingruppierungsschutz, Mobilitätszuschuss)
- der § 6a Qualifizierung im BAT/AOK-neu
Das Dokument enthält außerdem die Vereinbarung, die noch fehlenden Tarifbausteine im Anschluss an die Entgeltrunde zu verhandeln:
- flexible Arbeitsortmodelle (tarifvertragliche Regelungen und deren nähere Ausgestaltung durch Betriebs-/Dienstvereinbarung) und
- Zeitwertkonto (in eigenem Tarifvertrag)
Die Auftaktverhandlung zu diesen Themen fand am 8. Juli 2022 statt, je eine weitere Runde im August und im September.
Aktueller Stand
Zeitwertkonto
Nach wie vor konnten wir insbesondere zu den folgenden Punkten mit der TGAOK keine Einigung erzielen:
- Dynamisierung des Zeitwertkontos
- tarifliche Ansprüche während der Freistellung
Flexible Arbeitsortmodelle
Der grundsätzliche Dissens zwischen Arbeitgeberseite und ver.di besteht in der erforderlichen tariflichen Ausgestaltungsbreite und -tiefe.
Die ver.di Bundesstarifkommission will bundesweit einheitliche Mindest-/Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten zu Telearbeit/mobiler Arbeit, egal wo sie beschäftigt sind. Auf dieser für alle gleichen Basis soll die weitere Ausgestaltung auf Personalrats-/Betriebsratsebene erfolgen (Details siehe unten bei unseren Forderungen).
Die TGAOK will im Tarifvertrag lediglich eine sogenannte Öffnungsklausel vereinbaren, die sämtliche Regelungen den Betriebsparteien vor Ort überlässt. Aufgabe der ver.di als Tarifvertragspartei ist aber auch, den BAT/AOK-neu an aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der Arbeitsbedingungen anzupassen sowie Rechte und Pflichten von Einzelnen im Tarifvertrag zu sichern.
Wir wollen gleiche Arbeitsbedingungen und Beschäftigtenschutz für ALLE!
Unsere Forderungen zu bundesweiten Mindestbedingungen und Grundsätzen im Tarifvertrag bei mobiler Arbeit, Telearbeit/Homeoffice:
- einheitliche Definitionen der verschiedenen Arbeitsformen (im Betrieb, Telearbeit/alternierende Telearbeit, mobile Arbeit)
- Telearbeit/mobile Arbeit für die Beschäftigten freiwillig bzw. im Einvernehmen
- Sicherstellung von Arbeitsplatzausstattung und Ergonomie im jeweiligen Arbeitsmodell
- Arbeitgeberseite trägt Kosten für Arbeitsmittel und bei Telearbeit für die Arbeitsplatzausstattung
- Schadenshaftung der Beschäftigten beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Gewährleistung des Beschäftigtendatenschutzes
- Betriebsrisiko bei Arbeitsverhinderung infolge nicht selbst verursachter Störung trägt Arbeitgeberseite
- Regelungen zu Arbeitszeit und Erreichbarkeit für alle Arbeitsformen
Auf Dienst-/Betriebsvereinbarungsebene sind u. a. sicherzustellen bzw. zu regeln:
- Rückkehrrecht der Beschäftigten
- keine Verhaltens-/Leistungskontrolle bei den Beschäftigten
- keine Benachteiligungen (z. B. bei beruflicher Fortentwicklung)
- erforderliche Maßnahmen gegen Entgrenzung der Arbeitszeit getroffen
- einheitliche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt
- erforderliche betriebsnotwendige Qualifizierungsmaßnahmen
- Arbeitgeberleistungen wie Aufwendungsersatz, Kostenerstattung (z. B. Energie-/Heizkosten) oder Zuschüsse zu Telearbeit und Mobilität
- Rahmenbedingungen von Desk-Share-Systemen
- Antragsverfahren und Konfliktregelung
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:
Tarifinfo AOK | Zeitwertkonto – mobile Arbeit (04.10.2022)
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