Direkt zum Inhalt

AOK: Erstes Angebot der Arbeitgeber inakzeptabel

Unsere Bilanz zum zweiten Verhandlungstermin bei der AOK am 20. Januar 2022

Das Arbeitgeberangebot der AOK ist für uns absolut inakzeptabel! (Bild: 9nong, depositphotos.com)

Bei der AOK gibt es seit der zweiten Verhandlung zur Tarifrunde 2021/22 ein Arbeitgeberangebot. Eines, bei dem der Arbeitgeberseite laut eigener Aussage „die Struktur wichtig ist“. Struktur heißt, dass es in 2022 keine tabellenwirksame Erhöhung geben soll!

Das Angebot der Arbeitgeberseite

  • 800 Euro Einmalzahlung im März 2022
  • 1,2 Prozent mehr Geld ab Januar 2023
  • 24 Monate Laufzeit

Es gibt gute und schlechte Investitionen.

Zitat aus dem zweiten Verhandlungstermin am 20. Januar 2022 bei der AOK

Ihr wundert euch, was diese Aussage in einer Tarifinfo über die Tarifverhandlungen bei der AOK zu bedeuten hat? Das Zitat stammt aus der Verhandlungsrunde.

Und was ist die gute Investition? Eine ordentliche Gehaltserhöhung für alle Beschäftigten? Danach sieht es leider nicht aus. Aber lest selbst.

Anerkennung der Ausbildungszeit bei der Einstufung

Aus unsere Sicht ist die Anerkennung der Ausbildungsjahre als Berufserfahrung auf die Stufenlaufzeit erforderlich. Doch laut Arbeitgeber wäre das zu teuer.

Die Arbeitgeberseite verneint, dass während der Ausbildung Berufserfahrung gesammelt wird, und sieht auch keine Notwendigkeit, das Gehalt nach der Ausbildung gegenüber den Wettbewerbern zu verbessern.

Vertriebsprämie

Stattdessen soll die erweiterte Obergrenze bei den Vertriebsprämien dauerhaft manifestiert werden (ohne diese Erweiterung gibt es höchstens 30 Prozent der jeweiligen Grundvergütung als Zulage).

Gerne wird uns dabei unterstellt, dass wir bereit seien, dem Vertrieb die Prämien zu nehmen. Tatsächlich ist es uns wichtig, das erst zu bewerten, wenn das Gesamtpaket auf dem Tisch liegt.

Pauschalierte Abgeltung von Überstunden

Für die Vergütungsgruppen 11 und 12 würde die Arbeitgeberseite gerne Geld in die Hand nehmen und die Option einer pauschalierten Abgeltung von Mehrleistungen in den Tarifvertrag schreiben.

Gesundheitszuschuss

Wir haben uns für einen unbefristeten und dynamisierten Gesundheitszuschuss eingesetzt, die Arbeitgeberseite hat den Vorschlag zu einem Jobrad eingebracht.

Mitgliedervorteilsregelung

Obwohl sie selbst um die Stärke innerhalb ihres Arbeitgeberverbandes ringen – ihre AOK-Nordost schert gerade aus – wollen sie nicht anerkennen, dass auch ver.di nur ein Verhandlungsmandat für ihre Mitglieder hat.

Und obwohl die Rechtsprechung Differenzierungsklauseln als geeignet zur Stärkung der Tarifbindung bestätigt, sollen bei der AOK unverändert alle Vereinbarungen ausnahmslos für alle Beschäftigten gelten: Eine Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder wird weiter kategorisch abgelehnt!

Betriebliche Altersversorgung

Hier sind die Arbeitgeber vorerst zurückgerudert. Zum Auftakt einer Entgeltrunde über die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung reden zu wollen, hat einen Sturm ausgelöst. Die Tarifgespräche sind nun auf die Zeit nach der Entgeltrunde vertagt.

AOK Nordost

Und was ist mit den Beschäftigten der AOK Nordost? Die Arbeitgeberseite sagt, sie habe hier kein Verhandlungsmandat, daher gehöre die Diskussion nicht an diesen Verhandlungstisch.

Das kann sie haben: Parallel zu den Tarifverhandlungen hat ver.di die Beschäftigten der AOK Nordost zum Warnstreik aufgerufen!

Nun könnt ihr euch ein eigenes Bild machen, was gute und was schlechte Investitionen sind! Beteiligt euch in den kommenden Tagen und Wochen bis zu den nächsten Verhandlungen an den Warnstreiks in eurer Region!

Diese Tarifinfo hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo AOK | Erstes Angebot der Arbeitgeber inakzeptabel (20.01.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Verhandlungsergebnis zur Vertriebsvergütung bei der KKH

Im Vertrieb der KKH gilt ab 2022 mehr Grundgehalt und weniger Prämienorientierung

Wir schaffen mehr Planungssicherheit im Vertrieb der KKH! (Bild: alphaspirit, depositphotos.com)

Eine gesetzliche Änderung der Krankenkassenwerbeverordnung sorgt dafür, dass die Tarifvertragsparteien der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) die Vergütung im Vertrieb anpassen müssen.

Im Kern besagt die Verordnung, dass Beschäftigte, deren Hauptaufgabe ohnehin die Versichertenwerbung ist, nicht mehr wie bisher über die Vergütung hinausgehende Bezahlung bekommen dürfen. Der im Nachsatz eingeräumte Handlungsspielraum für die Tarifpartner darf diesen Grundsatz nicht verletzen.

Grundvergütung bei der KKH geht rauf!

Die KKH und ver.di sind sich einig, dass die Einkommen der Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb über die Eingruppierung, also über das reguläre Gehalt abgebildet werden müssen.

Die Eingruppierung der Gebietsleitungen (GL) soll sich demnach über die Entgeltgruppen 4 bis 7 erstrecken, im Detail sind vorgesehen:

  • VG 6 als Regeleingruppierung für GL mit selbständigen Leistungen
  • VG 4 beim Einstieg nach abgeschlossener Berufsausbildung außerhalb der Sozialversicherung
  • VG 5 beim Einstieg mit näheren Vertriebs- oder Sozialversicherungskenntnissen
  • VG 7 für GL, die dauerhaft mit Schulungen und Qualifikationsmaßnahmen beauftragt werden

Prämienzahlungen der KKH gehen runter!

Auch zukünftig sollen Zielerreichungsgrade (ZEG) vereinbart und mit Prämien hinterlegt werden. Allerdings treten diese im Verhältnis zur Grundvergütung klar in den Hintergrund.

Die ZEG von 100, 125 und 150 Prozent sollen mit jeweils 1.500 Euro abgerechnet werden. Eine Berücksichtigung von Rückwerbungen soll möglich sein. Hieran arbeiten wir noch redaktionell.

Auszahlungen aus dem laufende System sind von den Änderungen nicht betroffen.

Besitzstände werden gewahrt!

Alle Beschäftigten, die bisher eine Besitzstandswahrung haben, werden diese auch in Zukunft behalten. Darüber hinaus können sie in Zukunft auch von den Zielerreichungsprämien profitieren.

Keine Hemmungen mehr!

Bisher war es möglich, die Bewährungsaufstiege bei wiederholtem Verfehlen der Zielerreichungsgrade zu hemmen. Wir konnten vereinbaren, dass dies zumindest bis auf weiteres ausgesetzt wird.

Insgesamt gibt es mehr Planungssicherheit für die großen Herausforderungen im Vertrieb!

Wie geht’s weiter?

Wir informieren euch, sobald die Einigung verschriftlicht wurde und die Redaktion abgeschlossen ist.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo KKH: Verhandlungsergebnis zur Vertriebsvergütung steht (07.12.2021)

Übrigens: Die nächste Entgeltverhandlung steht ins Haus! Unterstützt uns, es geht um euer Gehalt!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

BARMER: Tarifvertrag Vertriebsprämie

Wie weiter ab 2022?

Neues Jahr, neue Vergütung: Ab 2022 wird im Vertrieb anders bezahlt. (Bild: Alexander Suhorucov, pexels.com)

Die gesetzliche Verordnung zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen der Krankenkasse soll verschärft und neu geregelt werden. Das hat gravierende Konsequenzen für die Beschäftigten im Vertrieb bei der BARMER.

In Zukunft darf Beschäftigten, die hauptamtlich in der Mitgliederwerbung tätig sind, kein über ihre Vergütung hinausgehendes Entgelt mehr gezahlt werden. Das bedeutet, die BARMER darf diesen Beschäftigten keine Prämie mehr gewähren. Um die Frage der Vertriebsprämie zu diskutieren und neu zu regeln, ist die BARMER nun auf ver.di zugekommen.

Für ver.di ist die Leistungsprämie kein gutes Instrument, wenn es keine einheitlichen Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten im Vertrieb gibt. Die Schere ist in den letzten Jahren in der BARMER immer weiter auseinandergegangen. Ausgangslage und Marktumfeld sind im Bundesgebiet so unterschiedlich, dass es einem großen Teil der Beschäftigten kaum bis gar nicht möglich ist, eine Prämie zu bekommen.

Worauf haben sich die Tarifvertragsparteien bei der BARMER geeinigt?

Zum 1. Januar 2022 werden die Vertriebsbeauftragten (Sales Consultants) höhergruppiert – von der Vergütungsgruppe VG 6 in die VG 7. Das bedeutet für die betroffenen Beschäftigten (je nach Stufe) 301 Euro bis 386 Euro mehr pro Monat.

Was passiert mit dem „TV Vertriebsprämie“ im kommenden Jahr?

Der Tarifvertrag Vertriebsprämie läuft zum 31. Dezember 2021 aus. Die bisher in 2021 erworbenen Prämienansprüche bleiben erhalten und werden im April 2022 ausgezahlt.

Gibt es die VG 7 auch für Beschäftigte im Zentrum für digitale Kundengewinnung (ZKD)?

Nein, für ZKD-Beschäftigte will die BARMER keine VG 7 zahlen. In Gesprächen mit der Arbeitgeberin wurde das sehr kontrovers und hitzig diskutiert.

ver.di vertritt hier eine klare Position: GLEICHE ARBEIT, GLEICHES GELD! Schließlich wird den Beschäftigten im ZDK immer wieder gesagt, sie seien „Vertriebler zu 100 Prozent!“ In der Frage der Vergütung rudert die BARMER jetzt zurück und weist auf große Unterschiede in der Tätigkeit hin.

Wir halten euch weiter auf dem Laufenden!

Diese Tarifinfos gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo Barmer: Tarifvertrag „Vertriebsprämie“ (25.11.2021)

Die Tarifrunde 2021/2022 hat damit begonnen. Die ver.di-Tarifkommission hat die Forderungen beschlossen. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten? 

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!