Vergesst nicht, den zusätzlichen Bildungstag noch vor Jahresende zu nutzen!
Anfang März 2022 wurde ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Jetzt liefern wir praktische Hinweise zum zusätzlichen Bildungstag und zum Jobrad.
Mitgliedervorteilsregelung
Alle ver.di-Mitglieder (Stichtag ist der 3. März 2022) haben in den Jahren 2022 und 2023 Anspruch auf jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung, um sich weiterzubilden. Also nicht vergessen und noch vor Jahresende nutzen!
- Benennung des Bildungszwecks reicht aus – keine Vorabprüfung des Arbeitgebers, kein Teilnahmenachweis erforderlich!
- zahlreiche ver.di-Bildungsangebote
- einschlägige regionale und AOK-spezifische Veranstaltungen
- AOK-ver.di-Bildungstag voraussichtlich im November online
- Mitgliedsnachweis jederzeit online verfügbar
Achtet auf die aktuellen Hinweise!
Jobrad
Im Tarifvertrag „Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings“ wurde ein Arbeitgeberzuschuss vereinbart: Der Arbeitgeber zahlt also einen Zuschuss zum Fahrradleasing (z. B. Zuschuss zur Leasingrate oder die vollständige/teilweise Übernahme von Nebenleistungen wie Versicherungen).
Für die Ausgestaltung im Detail muss der Gesamtpersonalrat oder Betriebsrat beteiligt werden. Vereinbarungen, die keinerlei Zuschuss vorsehen, sind NICHT tarifkonform!
Erst prüfen und rechnen, dann radeln! Informiert euch vor Abschluss eines individuellen Vertrages, hier ein paar Infos zum Download:
Jobrad – Arbeitgeber drängen auf Änderung des TVöD (ver.di BaWü, 2020)
Jobrad – ver.di steht weiter für gute Modelle zur Verfügung (ver.di BaWü, 2017)
Eine Checkliste zu individuellen Fahrradleasing-Verträgen liefert die ver.di-Bundesverwaltung, die Checkliste bekommt ihr bei eurer ver.di vor Ort oder und jederzeit im AOK-ver.di-Netz.
Anschließend lohnt sich ein Vergleich, ob der Erwerb eines eigenen Fahrrades in Verbindung mit dem Gesundheitszuschuss nicht die lukrativere Alternative ist: Auf diese Weise gibt es 175 Euro pro Jahr ab 2022 und bis 31.12.2023. Dies gilt auch für einen Fahrradkauf über mehrere Jahre, insgesamt sind bis zu 500 Euro möglich.
Stichwort „Energiezahlung“
Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht vor, dass ein Inflationsbonus bis zu 3.000 Euro steuerfrei wäre – bei entsprechender Einigung der Arbeitgeber mit Gewerkschaften auf einen solchen Bonus. Weitere Einzelheiten dazu liegen bisher nicht vor.
Die Vergütungsrunde mit der AOK ist abgeschlossen. Dennoch haben wir aufgrund der aktuellen Lage die Zahlung einer zusätzliche Energieprämie an die Beschäftigten auf die Tagesordnung für die nächsten Gespräche mit der Arbeitgeberseite gesetzt. Ob die Arbeitgeber auch innerhalb der Laufzeit des Tarifvertrages und damit während der sogenannten Friedenspflicht dazu bereit sind, wird sich zeigen. Wir halten euch auf dem Laufenden!
Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:
Tarifinfo AOK | Hinweise für die Praxis (22.09.2022)
100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran
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