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DAK-Gesundheit: Tausende im Streik!

Beschäftigte der DAK-Gesundheit tragen ihren Unmut auf die Straße.

Streikende Auszubildende der DAK-Gesundheit in Hannover (20.02.2024)
Streikende Auszubildende der DAK-Gesundheit in Hannover (Bild: ver.di)

Der Geduldsfaden der Beschäftigten ist gerissen. Werter Vorstand: Ignorieren hilft nicht mehr! Am Dienstag, den 12. März 2024, haben bundesweit mehrere tausend Beschäftigte ihr Missfallen zum zweiten „Angebot“ der DAK-Gesundheit kundgetan.

Das war ein deutliches Zeichen: Ihr seid stark und kampfbereit! Danke an alle Streikenden!

Wir haben gemeinsam gezeigt:

Lieber Vorstand der DAK-Gesundheit, wir hoffen die Botschaft ist angekommen und rechnen mit einem verhandlungsfähigen Angebot beim kommenden Verhandlungstermin am Freitag, den 15. März 2024!

Zur Erinnerung – wir fordern:

  • für Beschäftigte 12,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 555 Euro monatlich!
  • für Auszubildende 250 Euro mehr Azubivergütung pro Monat!
  • keine Leermonate!
  • zwölf Monate Laufzeit!

Mittendrin statt nicht dabei!

Mehr Fotos der bundesweiten Streiks gibt es im aktuellen Tarifinfo (unten als PDF). Weitere Streikimpressionen inklusive Trillerpfeifen und Live-Videos findet ihr außerdem auf verdi-in-der-dak.de/tarif-infos.html.

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Bundesweite Warnstreiks (13.03.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

KKH: Aufruf zum Warnstreik!

Jetzt sind alle Beschäftigten und Azubis bei der KKH in Niedersachsen und Bremen gefragt.

Bei der KKH ist die rote Linie überschritten! (Bild: David-W-, photocase.de)

Am Dienstag, den 12. März 2024, ruft ver.di die Beschäftigten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zum ganztägigen Warnstreik auf.

In den Verhandlungen zur Erhöhung der Entgelte bei der KKH gab es bislang völlig unzureichende Angebote der Arbeitgeberseite. Jetzt müssen wir ein Zeichen setzen, damit die KKH ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegt. Um dem Arbeitgeber deutlich zu machen, dass er signifikant nachbessern muss, rufen wir zum Warnstreik auf!

Beteiligt euch aktiv am Streik – kämpft für euch selbst und gemeinsam mit euren Kolleg*innen!

Zur Durchsetzung unserer Forderungen hat die ver.di-Tarifkommission der KKH beschlossen, die Arbeit niederzulegen! Wir rufen daher alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der KKH in Niedersachsen und Bremen am Dienstag, 12. März 2024, zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Ablauf

Wir treffen uns ab 10:00 Uhr zur Streikgelderfassung in den ver.di-Höfen „Rotation“ Hannover (im Erdgeschoss), Goseriede 10-12 in 30159 Hannover.

Die Kundgebung startet vor Ort gegen 11:15 Uhr, Ende der Veranstaltung ist etwa um 12:30 Uhr.

Weitere Informationen zur Busanreise aus bestimmten Regionen und zum Ablauf finden sich in den ver.di-Infoblättern.

Streiken ist euer gutes Recht – seid dabei!

Demonstrationen und Warnstreiks sind demokratisches Recht. Alle Beschäftigten und Auszubildenden, die von der Gewerkschaft dazu aufgefordert werden, dürfen sich uneingeschränkt daran beteiligen. Das gilt sowohl für ver.di-Mitglieder als auch für Unorganisierte und Mitglieder anderer Gewerkschaften. Leiharbeitnehmer*innen haben das Recht, an diesem Tag in einem anderen Betrieb eingesetzt zu werden.

Warnstreikende sind vor Maßregelungen durch den Arbeitgeber geschützt. Jede Person, die euch trotzdem zur Arbeitsaufnahme auffordert oder Nachteile ankündigt, verweist ihr bitte umgehend an die ver.di-Streikleitung. Bitte befolgt außerdem alle Anweisungen eurer Streikleitung!

Nochmal zur Erinnerung – wir fordern bei der KKH:

  • 12,5 Prozent mehr Entgelt pro Monat, mindestens 560 Euro für alle Beschäftigten
  • 300 Euro mehr Entgelt pro Monat für alle Auszubildenden
  • bei einer Laufzeit von zwölf Monaten

Tarifinfo KKH: Aufruf zum Warnstreik (07.03.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit: Angebote sind eine Mogelpackung!

Vorstand der DAK-Gesundheit will u. a. Antragsverfahren zur Umwandlung des Weihnachtsgeldes verschlechtern.

Der neue Vorschlag bedeutet eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. (Bild: Z2sam, photocase.de)

Unsere ver.di-Forderung nach gerechter Gehaltserhöhung wird vom Vorstand der DAK-Gesundheit bis heute, am 29. Februar 2024, konsequent ignoriert. Stattdessen werden andere Themen vom Vorstand eingebracht. Ein Grund mehr, diese genauer unter die Lupe zu nehmen.

Bisher konnte das Weihnachtsgeld in freie Tage umgewandelt werden, wenn Beschäftigte bis zum 31. Dezember des Vorjahres einen entsprechenden Antrag in der Personalabteilung stellten. Auf Wunsch von DAK-Vorständen und zur Einsparung von Kosten war diese Regelung seinerzeit eingeführt worden. Betriebliche Belange spielten dabei bisher keine Rolle, die direkte Führungskraft hatte kein Vetorecht.

Der aktuelle Vorschlag des Vorstands sieht vor, dass auch in Zukunft bis zu 21 Tage für das Weihnachtsgeld eingetauscht werden können. Die Umwandlung soll künftig jedoch bis zum 30. September eines Jahres über die zuständige Führungskraft beantragt werden. Diese entscheidet dann unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange, ob zusätzliche freie Tage gewährt werden. Die Führungskräfte vor Ort sollen also nun den schwarzen Peter zugeschoben bekommen und entscheiden, ob das Interesse der Beschäftigten mit Familie, der Beschäftigten mit zu pflegenden Angehörigen, ausgebrannter Beschäftigter, Beschäftigter die „einfach“ mehr Urlaub möchten oder aber die Postberge Vorrang haben.

ver.di weiß um die unterschiedlichen Interessenlagen der Beschäftigten. Es gibt Kolleg*innen, die eine hohe Anzahl von Urlaubstagen benötigen. Mehr Urlaubstage treffen auf eine viel zu enge Personaldecke zur Bewältigung der Arbeitsberge. Oft ein Teufelskreis für eine Dienststelle. Dafür braucht es ein Personalkonzept und nicht die Verschlechterung des Antragsverfahrens.

ver.di fordert:

  • 12,5 Prozent, mindestens 555 Euro mehr pro Monat für alle Beschäftigten!
  • 250 Euro mehr Azubivergütung pro Monat!
  • zwölf Monate Laufzeit ab 01. Januar 2024!

Wir fordern weiterhin wettbewerbsfähige Einkommen ohne weitere Reallohnverluste. Personallücken dürfen nicht durch Mehrarbeit des vorhandenen Personals gedeckt werden! Es ist an der Zeit, dem Herzstück der DAK-Gesundheit für die geleistete Arbeit wirklich zu danken und die Arbeit angemessen zu vergüten und nicht durch immer neue unpraktikable Vorschläge zu weiteren Themen die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.

Save the date: Am 12. März steigt die bundesweite Party!

Von ver.di gibt es nur eine Antwort: Konsequente und harte Arbeitskämpfe!

Lasst uns am Dienstag, den 12. März 2024, gemeinsam zeigen:

  • dass wir mit dem „Angebot“ nicht einverstanden sind!
  • dass wir hinter den ver.di Forderungen stehen!
  • dass wir bereit sind, dafür zu kämpfen!
  • dass wir viele sind!

Mittendrin statt nicht dabei!

Weitere Streikimpressionen inklusive Trillerpfeifen und Live-Videos findet ihr auf verdi-in-der-dak.de/tarif-infos.html

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Mogelpackung (29.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit: Tarifpolitische Geisterfahrt geht weiter!

Der DAK-Vorstand hat offenbar den Bezug zur Realität vollkommen verloren.

Streikende Beschäftigte der DAK-Gesundheit in Hannover (20.02.2024)
Streikende Beschäftigte der DAK-Gesundheit am 20.02.2024 in Hannover (Bild: ver.di)

Falls ihr es noch nicht wusstet: Ihr, liebe Kolleg*innen, sollt durch weiteren Gehaltsverzicht den Zusatzbeitrag stabil halten (siehe E-Mail vom 21. Februar 2024). Zulasten eures Geldbeutels und eurer Gesundheit lässt sich der Vorstand für eine nicht vorgenommene Beitragssatzerhöhung feiern!

Da am Dienstag, den 20. Februar 2024, erneut kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt wurde, kann es von ver.di nur eine Antwort geben: konsequente und harte Arbeitskämpfe! Denn Ihr habt mehr verdient als Kugelschreiber, Jutebeutel, Notizheft und merkwürdige E-Mails. Das Vorstandsangebot wird eurer Leistung in keiner Weise gerecht!

Jetzt powern wir richtig! Stark mit dir!

Unser Arbeitskampf wird bundesweit stark von vielen Kolleg*innen getragen. Danke an alle Streikenden! Ihr habt bereits bewiesen, dass ihr für die Forderung einsteht. Von kleineren örtlichen Aktionen bis hin zu mächtigen Warnstreiks: Ihr setzt Zeichen! Ihr seid stark! Ihr seid kampfbereit! Jetzt gilt es, nicht eine – nein, zwei Schippen draufzulegen. Ihr seid bereit, mit uns den Tarifkonflikt und den Druck zu steigern! Und genau das werden wir jetzt gemeinsam tun!

Lieber Vorstand: Am 12. März 2024 geht die Party bundesweit erst richtig los!

Lasst uns gemeinsam zeigen:

  • dass wir mit dem „Angebot“ nicht einverstanden sind!
  • dass wir hinter den ver.di Forderungen stehen!
  • dass wir bereit sind, dafür zu kämpfen!
  • dass wir viele sind!

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Tarifpolitische Geisterfahrt geht weiter! (20.02.2024)

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Wertschätzung? Thema verfehlt!! (26.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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KKH: Von Wertschätzung noch immer keine Spur

Die KKH will weiterhin Reallohnverluste!

Der zweite Verhandlungstag begann nicht mit einem Lächeln … (Bild: fizkes, shutterstock.com)

Wer auf die Einsicht der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) gehofft hatte, dass gute Arbeit auch anständig bezahlt werden sollte, wurde in der zweiten Verhandlungsrunde am gestrigen Montag, den 19. Februar 2024, wieder enttäuscht!

Offensichtlich ist die KKH weiterhin der Auffassung, dass eure Arbeit keine finanzielle Anerkennung wert ist und unterbreitete uns folgendes Angebot:

  • eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 2.040 Euro für Vollzeitkräfte (Teilzeitkräfte anteilig), zahlbar entweder monatlich (jeweils 170 Euro) oder auch in Summe; für Azubis 1.020 Euro (85 Euro monatlich oder ebenfalls in Summe)
  • eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,3 Prozent ab 01. November 2024 und um weitere 3,0 Prozent ab 01. November 2025
  • für die Vergütungsgruppen (VG) 1 und 2 zusätzliche 4,0 Prozent ab 01. November 2024 und zusätzliche 3,0 Prozent ab 01. November 2025
  • Die Azubivergütung soll entsprechend der Tabellenentgelte ab der VG 3 erhöht werden, also um 3,3 Prozent ab dem 01. November 2024 und um weitere 3,0 Prozent ab 01. November 2025.
  • Das Deutschlandticket soll mit 12,25 Euro monatlich bezuschusst werden.

Das ist zwar mehr als bei der Verhandlungsrunde am 1. Dezember 2023, aber es ist weiterhin viel zu wenig, viel zu spät und somit inakzeptabel!

Wie ist die Stimmung?

Unsere Rückmeldungen aus vielen Dienststellen der KKH zeigen, dass der Unmut über die Haltung der Kasse in dieser Gehaltsrunde groß ist. Nach dieser Verhandlungsrunde wird sich das bestimmt nicht ändern! Viele Kolleg*innen sind enttäuscht und auch wütend! Uns erreichen zahlreiche Mails mit der Botschaft „Wir sind zu Warnstreiks bereit!“

Die ver.di-Tarifkommission ist davon überzeugt, dass wir am dritten und somit letzten geplanten Verhandlungstag, am Freitag, den 5. April 2024, nur zu einem Ergebnis kommen können, wenn wir gemeinsam deutlich machen, was wir von der Blockadehaltung der KKH halten.

ver.di hat eure Botschaft verstanden und wird Warnstreiks bei der KKH vorbereiten!

Vorher laden wir euch als Beschäftigte der KKH – ob ver.di-Mitglied oder nicht – am Mittwoch, den 21. Februar 2024, von 12 Uhr bis 13 Uhr zu einer WebEx-Videokonferenz ein. Dort wollen über den Verhandlungsablauf berichten und eure Meinung dazu hören!

Zu Fragen zum Ablauf von Warnstreiks wird es eine weitere Online-Veranstaltung nach Dienstschluss geben, zu der wir zeitnah einladen werden.

Tarifinfo KKH: Zweite Verhandlungsrunde sorgt für Unmut (19.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit: Jacke an, Mütze auf – es geht los!

Beschäftigte der DAK-Gesundheit beteiligen sich an ersten Warnstreiks.

Streikende in Wetzlar
Streikende in Wetzlar (Bild: ver.di)

Trotz Verunsicherungen durch die Arbeitgeberin haben sich die Beschäftigten der DAK nicht abhalten lassen und ab dem 05. Feburar 2024 an ersten Warnstreiks teilgenommen.

Bereits mehrere tausend Beschäftigte haben seitdem ihren Unmut zum „Angebot“ der Arbeitgeberin kundgetan, in dem sie den Warnstreikaufrufen von ver.di folgten. Mit diesem Auftakt beginnt nun die spürbare Tarifauseinandersetzung. Und es folgen auch weitere bundesweite Aktionen.

Doch statt eines verbesserten Angebots an ver.di bevorzugte es die Arbeitgeberin, vor den ersten regionalen Warnstreiks bemerkenswerte Anweisungen über die Führungskräfte an die Beschäftigten zu geben. Anweisungen, die geeignet waren, die Beschäftigten und insbesondere die Streikwilligen zu verunsichern und zu beeinflussen. Wir haben dies zur Kenntnis genommen.

Es kommt auf jede und jeden Einzelnen an! Alle Arbeitnehmer*innen und Auszubildende, egal ob Mitglieder einer Gewerkschaft oder nicht, dürfen an Warnstreiks teilnehmen. Bleibt so entschlossen, wie ihr es der Arbeitgeberin im Stärketest mit euren Unterschriften und in den vergangenen Aktionen gezeigt habt! Werdet aktiv, beteiligt euch in den kommenden Wochen an Aktionen und Warnstreiks!

Lasst uns gemeinsam zeigen:

  • dass wir mit dem „Angebot“ nicht einverstanden sind!
  • dass wir hinter den Forderungen stehen!
  • dass wir bereit sind, dafür zu kämpfen!
  • dass wir viele sind!

Tarif kommt von ver.di! Wir fordern gemeinsam:

  • 12,5 Prozent, mindestens aber 555 Euro monatlich für die Beschäftigten!
  • 250 Euro Erhöhung der Azubivergütung!
  • Keine Leermonate!
  • Zwölf Monate Laufzeit!

Wetzlar: „Der Warnstreik am 05.02. hat den Kolleg*innen bei uns in der Region einen richtigen Motivationsschub gegeben. Wir stehen voll hinter den Forderungen! Wir sind auf jeden Fall zu 100 Prozent streikbereit, um gemeinsam für unsere Forderungen einzustehen.“

Dresden: „Die DAK-Gesundheit muss endlich ein verbessertes Angebot auf den Tisch legen, denn unsere Forderung ist absolut gerechtfertigt. Es liegt nicht nur an ver.di, vernünftige Verhandlungen auf die Beine zu stellen. Hinhaltetaktik kann man auch der DAK-Gesundheit vorwerfen. Wieso muss es überhaupt zu Streiks kommen?“

Bayern: „Die Arbeitgeberin stellt die wirtschaftliche Situation in der Tarifrunde viel schwärzer dar, als sie ist. Im Intranet feiern wir uns für Erfolge, aber in der Tarifrunde ist kein Geld für uns Beschäftigte da. Jacke an, Mütze auf – und los geht’s!“

Frankfurt: „Die Pressemitteilung unseres Vorstandes hat uns einfach nur provoziert! Ein wertschätzendes Angebot sieht anders aus. Die Inflationsausgleichsprämie hat mit der Gehaltstarifverhandlung nichts zu tun und hätte bereits 2023 an die Mitarbeitenden der DAK-Gesundheit ausgezahlt werden müssen.“

Karlsruhe: „Klar ist, am Verhandlungstisch allein kann diese Tarifrunde nicht entschieden werden. Nur gemeinsam sind wir stark!“

Lörrach: „Auszubildende von heute sind Kolleg*innen von morgen. Es ist absolut enttäuschend, dass die Arbeitgeberin für uns an einer prozentualen Erhöhung festhält! Was ist der DAK-Gesundheit die Zukunft wirklich wert?“

Leipzig: „Hier gibt es kein Plakat zu Jobrad, Deutschlandticket oder Wegstreckenentfernung. Wir brauchen eine deutliche Gehaltssteigerung – 12,5 Prozent, mindestens 555 Euro. Und wir brauchen keinen Vorstand, der uns Sand in die Augen streuen will!“

Magdeburg: „Als Teilzeitkraft fehle ich der DAK-Gesundheit heute in der Telefonie voll. Wie im Übrigen auch die Inflation bei mir als Teilzeitkraft voll wirkt.“

Stark mit dir bei der DAK-Gesundheit!

Wir wollen einen fairen Tarifabschluss. Das geht nur gemeinsam! Jetzt ver.di-Mitglied werden und aktiv die laufenden Tarifverhandlungen unterstützen!

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Jacke an, Mütze auf – es geht los! (08.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Erste Warnstreiks bei BARMER, DAK-G und KKH

Ab Montag, 05. Februar 2024, brauchen wir euch alle für 100 % Tarif!

Stay@home bei BARMER, DAK-G und KKH für 100 % Tarif! (Bild: ra2studio, depositphotos.com)

ver.di plant bei BARMER, DAK-G und KKH ab der kommenden Woche erste Warnstreiks!

Aktuell befinden wir uns in Tarifverhandlungen mit der BARMER, DAK-Gesundheit und KKH. Ein Ergebnis ist jeweils noch nicht in Sicht:

ver.di, 08.01.2024
ver.di, 11.12.2023
ver.di, 04.12.2023

Um die Durchsetzung unserer Forderungen aktiv zu unterstützen, werden nun Arbeitskampfmaßnahmen notwendig sein.

Folgt den Veröffentlichungen und Aufrufen!

In einzelnen Teilen der BARMER und der DAK-Gesundheit werden bereits am kommenden Montag, den 05. Februar 2024, Arbeitsstreiks durchgeführt, in anderen Teilen sind es betriebliche Aktionen. Auch in der KKH werden in Kürze ähnliche Maßnahmen folgen.

Je nach Kasse und Dienststelle starten unsere Aktivitäten an unterschiedlichen Tagen. Achtet in den nächsten Wochen auf die Aufrufe in eurer Dienststelle vor Ort!

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (BARMER, DAK-Gesundheit bzw. KKH). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Noch einfacher, als das PDF nach dem Streiktag auszufüllen, funktioniert die Streikgelderfassung direkt im persönlichen Mitgliederbereich von ver.di:

  1. einloggen auf meine.verdi.de (oder schnell das eigene Konto erstellen)
  2. im Menü „Meine Leistungen“ auf „Streikunterstützung“ klicken
  3. notwendige Angaben ergänzen und bestätigen

Die Website erstellt dann einen QR-Code, der am Streiktag vorgezeigt werden kann – fertig!

Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, weil zum Beispiel der eigene Betrieb nicht richtig hinterlegt ist, kann wie gewohnt nach dem Streiktag folgendes Formular für die BARMER bzw. DAK-Gesundheit ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:

Streikgeldantrag BARMER

Streikgeldantrag DAK-Gesundheit

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen!

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Das reicht nicht, liebe TG AOK! Wir streiken!

Das neue Arbeitgeberangebot ist in mehrfacher Hinsicht immer noch zu niedrig.

ver.di ruft die Beschäftigten der AOK zu Warnstreiks auf. Beteiligt euch! (Bild: coramueller, depositphotos.com)

In der laufenden Tarifrunde der AOK hat die Arbeitgeberseite im zweiten Verhandlungstermin am 01. Dezember 2023 ihr Angebot verbessert, leider immer noch nicht ausreichend.

Die Arbeitgeberseite zeigte kein Verständnis dafür, dass ver.di noch immer auf ihren Forderungen beharrt und das „historische erste Angebot“, „die historische Höhe“ und „den historischen Sprung in der zweiten Verhandlungsrunde“ nicht würdigt.

Verbesserungen im Angebot der AOK:

  • Erhöhung des prozentualen Angebots für 2024 von 5,0 auf 6,0 Prozent
  • Mindestbetrag von 215 auf 260 Euro
  • Neu: auch in 2025 ein Mindestbetrag von 200 Euro
  • Anhebung der ersten Stufe aller Vergütungsgruppen (VG); die Differenz zur VG 2 soll um 30 Prozent verringert werden.
  • Laufzeit: 24 Monate

Unverändert sind:

  • Beginn der Erhöhung in 2024 erst ab dem 01. September 2024
  • Erhöhung in 2025 um 4,0 Prozent ab dem 01. März 2025
  • Mindestbetrag nur für die VG 1 bis 7
  • Inflationsausgleichzahlung in der angebotenen Höhe von 2.000 Euro nur für Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte anteilig, Azubis 1.000 Euro

Position der ver.di-Tarifkommission in der AOK

Das Angebot ist immer noch:

  • in der prozentualen Höhe zu gering
    – um in die Zeit zu passen
    – um im Wettbewerb aufzuholen
  • im Mindestbetrag
    – zu niedrig, um für die unteren VG wirklich spürbar zu sein
    – nicht verständlich, warum auf die VG 7 gedeckelt
    – zu verurteilen, dass er für die Auszubildenden nicht vorgesehen ist
  • Der Beginn der Erhöhungen ist zu spät im Jahr.
  • Im Gesamtpaket ist die Laufzeit zu lang.

Jetzt seid ihr dran!

Dass die Beschäftigten hinter den ver.di Forderungen stehen, bestätigen hunderte von Bannern und Unterschriftensammlungen in der Republik (Bilder gibt’s in der Tarifinfo, unten als PDF).

Seid auch ihr dabei, denn wenn sich deutlich was bewegen soll, müsst ihr jetzt zeigen:

  • dass ihr mit dem Angebot nicht einverstanden seid,
  • dass ihr hinter unseren Forderungen steht und
  • dass ihr bereit seid, dafür auf die Straße zu gehen!

Kämpft mit! Diese Woche sind bundesweit eintägige Warnstreiks in den verschiedenen AOKen. Und je mehr wir sind, desto stärker sind wir: Werdet auch selbst Mitglied bei verdi!

ver.di Tarifinfo | AOK: Das reicht nicht, liebe TG AOK! (01.12.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Ich will mehr Infos zu ver.di!

AOK: Warnstreik und Livestream am 22.02.

Zweiter Warnstreiktag Stay@home mit Livestream ab 11.30 Uhr: Seid dabei!

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Aufzeichnung unseres Livestreams zum AOK-Warnstreiktag am 22.02.2022

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der AOKen konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, daher starten wir am Dienstag, den 22. Februar 2022, erneut zum Warnstreik!

Diesen Schritt hat die ver.di-Tarifkommission AOK zur Durchsetzung unserer Forderungen beschlossen.

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare

Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare noch mal zu einem bundesweiten, ganztägigen Warnstreiktag auf, kurz: Stay@home am 22.02.2022!

Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, achtet auf die Hinweise vor Ort, dazu gibt es ab 11.30 Uhr einen einstündigen Livestream (Aufzeichnung siehe oben) mit Liveschaltungen und Videobotschaften aus den verschiedenen ver.di-Landesbezirken.

Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt.

Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare

Unsere Aktiven beim AOK-Warnstreik

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

Streikgeldantrag AOK

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details, dazu organisatorische Infos zum Warnstreik sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

ver.di-Infoflyer: Organisatorisches zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der AOK

Warnstreiktag bei der AOK am 22.02.2022: Ankunft der Streikdelegation aus Bayern in Berlin

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

AOK Baden-Württemberg: Warnstreik am 18.02.

Beschäftigte in Ba-Wü starten als Erste in die nächste Warnstreikrunde, seid dabei!

100 % sauer: Zeigen wir der AOK, was wir vom Verhandlungsverlauf halten! (Bild: Mikhail Nilov, pexels.com)

Die Tarifverhandlungen mit der AOK konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, ver.di ruft alle Beschäftigten zu weiteren Warnstreiks auf! Den Auftakt macht Baden-Württemberg am morgigen Freitag, den 18. Februar 2022.

Diesen Schritt hat die ver.di-Tarifkommission AOK zur Durchsetzung unserer Forderungen beschlossen. Nach dem morgigen Warnstreik in Baden-Württemberg folgt kommenden Dienstag, den 22. Februar, ein weiterer bundesweiter Warnstreik.

Warnstreik bei AOK und ITSCare in Ba-Wü

Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare in Baden-Württemberg am 18.02. zu einem ganztägigen Warnstreik auf! Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice statt, kurz: Stay@home!

Wir treffen uns um 10.00 Uhr im digitalen Streiklokal und schalten von dort aus live zu den dezentralen Kundgebungen in Baden-Württemberg: Hier geht es ins digitale Streiklokal (18.02. ab 10 Uhr). Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, mehr Details hier zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare in Baden-Württemberg

ver.di-Infoflyer: Demos, Kundgebungen und Organisatorisches zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare in Baden-Württemberg

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

Streikgeldantrag AOK

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der AOK

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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