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AOK: Eine für alle und alle für eine!

Wir kämpfen um 100 % Tarif für die Beschäftigten der AOK und AOK Nordost!

Solidarität mit den Beschäftigten bei AOK Nordost und AOK bundesweit! (Bild: ridofranz, depositphotos.com)

Die Verhandlungen am 23. und 24. Februar 2022 begannen mit einer Erklärung der AOK Nordost, dass es möglicherweise auch nach der Laufzeit des Tarifvertrages keine Rückkehr zur Entgelttabelle geben wird.

Später erklärte die Vorstandsvorsitzende ihre Absicht, ab dem 01. Januar 2024 zur Entgelttabelle zurückzukehren, doch das verbessert die Lage nicht. Gleichzeitig beharrt die Tarifgemeinschaft (TG AOK) darauf, dass ver.di die AOK Nordost ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des diesjährigen Tarifabschlusses ausnimmt.

Kein Tarifabschluss ohne Regelung für die AOK Nordost!

Weder der Vorstand der Nordost noch die Tarifgemeinschaft haben verstanden, dass wir dabei bleiben: Nicht ohne die AOK Nordost! Wir sind solidarisch! Wir wehren uns gegen den Angriff, dass sich einzelne Arbeitgeber der Tarifbindung entziehen wollen. Wir lassen nicht zu, dass es Beschäftigte erster und zweiter Klasse gibt!

Wir lassen uns nicht abhängen!

Der Weg, die Krankenkassenfinanzierung auf dem Rücken der Beschäftigten zu finanzieren, ist völlig falsch! Die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK dürfen nicht von der allgemeinen Gehaltsentwicklung in den gesetzlichen Krankenversicherungen abgehängt werden! Eure Arbeit hat Wertschätzung und Respekt verdient und das nicht nur mit warmen Worten!

Keine Veränderung bei der Coronaprämie

Das letzte Angebot von drei Prozent ab dem 01. Dezember 2022 bedeutet noch immer Reallohnverlust für die Beschäftigten.

Unser Fazit: Kein abschlussfähiges Angebot!

Daran ändert auch der angebotene Sockelbetrag von 20 Euro für die Vergütungsgruppen 5 und 6 in der ersten Stufe nichts!

AOK Nordost entzieht sich den Tarifverhandlungen

Es begleitet uns schon die ganze Tarifrunde und ist zentrales Thema: Die AOK Nordost stiehlt sich durch einseitige Erklärung aus der Tarifbindung und will ihre Beschäftigten aus der diesjährigen Tarifrunde komplett herausnehmen.

Bereits vor Aufnahme der Entgeltverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft hat die Geschäftsführung der Nordost von den Beschäftigten Opfer in Form von Gehaltsverzicht erwartet.

Verhandlungen mit ver.di über einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag scheiterten daran, dass die AOK Nordost keine wirtschaftliche Notlage darlegen konnte.

TG AOK stiehlt sich aus der Verantwortung

Die Nordost hatte zu Beginn der Verhandlungen einen Antrag beim Bundesverband gestellt, um von der Tariferhöhung ausgenommen zu werden. Das hat die Tarifgemeinschaft akzeptiert, einfach so!

Im Laufe der Verhandlungen meinten die Arbeitgeber, wir müssten zur Kenntnis nehmen, dass sie kein Verhandlungsmandat für die Nordost hätten und dass diese Diskussion nicht an diesen Verhandlungstisch gehöre. Zusätzlich haben sie damit gedroht, einen Abschluss nur dann tätigen zu wollen, wenn ver.di akzeptiert, dass es einen Abschluss nur ohne die Nordost geben wird.

Damit konfrontiert, dass ver.di einen Auftrag hat, eine Lösung für die Beschäftigten der AOK Nordost mit ihrem Verhandlungspartner (der Tarifgemeinschaft) zu finden, erklärten die Arbeitgeber, dass sie sich nicht vermittelnd mit ihrem Verbandsmitglied (der Nordost) auseinandersetzen werden. Es sei nicht ihre Aufgabe, zu einem Kompromiss beizutragen.

Klare Solidaritätsbekundungen bundesweit

Währenddessen gehen die Beschäftigten aller Landes-AOKen auf die Straße und zeigen, dass sie fest an der Seite der Kolleginnen und Kollegen in der Nordost stehen.

Für ver.di ist ganz klar, dass es ohne eine Lösung für die Beschäftigten der Nordost auch keinen Abschluss mit der Tarifgemeinschaft geben kann! Das wäre ein völlig falsches Signal an die Arbeitgeber. Die Gewerkschaft toleriert keine einseitige Aufkündigung der Tarifbindung.

Heute ist es die Nordost, morgen die nächste AOK, die beschließt, ihre Finanzen auf Kosten der Beschäftigten zu sanieren!

Ganz davon abgesehen, dass stark bezweifelt werden darf, ob der Vorgang einer einseitigen Erklärung zur Ausnahme der Tarifabschlussannahme rechtens ist!

An diesem Punkt blieb der ver.di-Verhandlungskommission nichts anderes übrig, als die Verhandlungen zu unterbrechen und erst in der kommenden Woche fortzusetzen.

In einer eilig anberaumten Sitzung der gesamten Bundestarifkommission wird diese am Freitag zu entscheiden haben, wie es weitergeht. Wir machen weiter, ganz nach dem Motto von Bertold Brecht:

Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren!

Bertolt Brecht

Jetzt heißt es: Dranbleiben!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo AOK | Eine für alle und alle für eine (24.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Verhandlungsergebnis für die TG BKK

In der Tarifrunde bei der Tarifgemeinschaft Betriebskrankenkassen kam es zur Einigung

100 % Tarif: Gute Nachrichten auch für Auszubildende der TG BKK! (SHVETS production, pexels.com)

Wieder als Videokonferenz und in guter Atmosphäre fanden am Mittwoch, den 23. Februar 2022, die Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberseite der Tarifgemeinschaft Betriebskrankenkassen (TG BKK) statt.

Nach mehreren Zwischenberatungen konnten wir uns schließlich einigen, das Resultat kann sich sehen lassen!

Tarifergebnis für die Beschäftigten der TG BKK

  • 2,5 Prozent mehr Geld ab dem 01. April 2022
  • weitere 2,5 Prozent mehr ab dem 01. Januar 2023
  • 600 Euro zusätzliche Einmalzahlung (Corona-Beihilfe) im März 2022 für alle Vollzeitbeschäftigten (in Teilzeit anteilig)

… und speziell für Auszubildende

Ab dem 1. Januar 2023 betragen die Ausbildungsvergütungen:

  • im ersten Ausbildungsjahr 1.100 Euro
  • im zweiten Ausbildungsjahr 1.200 Euro
  • im dritten Ausbildungsjahr 1.300 Euro

Zusätzlich gibt es 300 Euro Einmalzahlung (Corona-Beihilfe) im März 2022

Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 31. Dezember 2023.

Mit unserer Forderung nach einer Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder konnten wir uns auch dieses Mal leider nicht durchsetzen.

Die Tarifkommission hat dem Ergebnis zugestimmt.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo TG BKK | Verhandlungsergebnis erzielt (23.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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AOK: Warnstreik und Livestream am 22.02.

Zweiter Warnstreiktag Stay@home mit Livestream ab 11.30 Uhr: Seid dabei!

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Aufzeichnung unseres Livestreams zum AOK-Warnstreiktag am 22.02.2022

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der AOKen konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, daher starten wir am Dienstag, den 22. Februar 2022, erneut zum Warnstreik!

Diesen Schritt hat die ver.di-Tarifkommission AOK zur Durchsetzung unserer Forderungen beschlossen.

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare

Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare noch mal zu einem bundesweiten, ganztägigen Warnstreiktag auf, kurz: Stay@home am 22.02.2022!

Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, achtet auf die Hinweise vor Ort, dazu gibt es ab 11.30 Uhr einen einstündigen Livestream (Aufzeichnung siehe oben) mit Liveschaltungen und Videobotschaften aus den verschiedenen ver.di-Landesbezirken.

Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt.

Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare

Unsere Aktiven beim AOK-Warnstreik

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

Streikgeldantrag AOK

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details, dazu organisatorische Infos zum Warnstreik sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

ver.di-Infoflyer: Organisatorisches zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der AOK

Warnstreiktag bei der AOK am 22.02.2022: Ankunft der Streikdelegation aus Bayern in Berlin

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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AOK Baden-Württemberg: Warnstreik am 18.02.

Beschäftigte in Ba-Wü starten als Erste in die nächste Warnstreikrunde, seid dabei!

100 % sauer: Zeigen wir der AOK, was wir vom Verhandlungsverlauf halten! (Bild: Mikhail Nilov, pexels.com)

Die Tarifverhandlungen mit der AOK konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, ver.di ruft alle Beschäftigten zu weiteren Warnstreiks auf! Den Auftakt macht Baden-Württemberg am morgigen Freitag, den 18. Februar 2022.

Diesen Schritt hat die ver.di-Tarifkommission AOK zur Durchsetzung unserer Forderungen beschlossen. Nach dem morgigen Warnstreik in Baden-Württemberg folgt kommenden Dienstag, den 22. Februar, ein weiterer bundesweiter Warnstreik.

Warnstreik bei AOK und ITSCare in Ba-Wü

Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare in Baden-Württemberg am 18.02. zu einem ganztägigen Warnstreik auf! Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice statt, kurz: Stay@home!

Wir treffen uns um 10.00 Uhr im digitalen Streiklokal und schalten von dort aus live zu den dezentralen Kundgebungen in Baden-Württemberg: Hier geht es ins digitale Streiklokal (18.02. ab 10 Uhr). Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, mehr Details hier zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare in Baden-Württemberg

ver.di-Infoflyer: Demos, Kundgebungen und Organisatorisches zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare in Baden-Württemberg

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

Streikgeldantrag AOK

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der AOK

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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KKH: Das Ergebnis steht!

Dritte Verhandlungsrunde zum Gehaltstarifvertrag der KKH bringt den Durchbruch

Feedback-Runde zu 100 % Tarif: Montag, 21.02., um 12 Uhr! (Bild: Angela Roma, pexels.com)

Am Dienstag, den 15. Februar 2022, fand die dritte Verhandlungsrunde zum Gehaltstarifvertrag bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) statt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen!

Direkt vor den Gesprächen hatte ver.di zu einer gemeinsamen, digitalen Mittagspause eingeladen, an der knapp 100 Kolleginnen und Kollegen teilnahmen. Das hat uns wirklich den Rücken gestärkt, vielen Dank dafür an alle Beteiligten!

Wie sieht der Abschluss aus?

Die vorherige Verhandlungsrunde ließ noch jede Wertschätzung vermissen. Umso erfreulicher nun das Ergebnis von Runde 3! Auch wenn man sich immer etwas mehr wünschen kann, konnten wir für euch eine ganze Menge erreichen:

Im März 2022

  • 500 Euro Coronaprämie für alle regulär Beschäftigten, d. h. auch für Teilzeitkräfte in voller Höhe und nicht anteilig!
  • 200 Euro Corona-Prämie für Auszubildende

Zum 01. April 2022

  • 2,6 Prozent mehr Geld für regulär Beschäftigte
  • 40 Euro mehr für Azubis

Zum 01. Mai 2023

  • weitere 2,0 Prozent mehr Geld für regulär Beschäftigte
  • weitere 40 Euro mehr für Azubis

Klare Verbesserung der Weihnachtsgeldstaffel

  • nach einem Beschäftigungsjahr 50 Prozent, nach zwei Jahren voller Anspruch

Speziell für Auszubildende

  • Ausstattung mit Laptops/Convertibles
  • Fahrtkosten und Lernmittelzuschüsse werden noch redaktionell bearbeitet.

Laufzeit: 24 Monate (bis zum 31. Dezember 2023)

Das Verhandlungsergebnis im Branchenvergleich

Die bisherigen Tarifergebnisse bei anderen Ersatzkassen beinhalten zwar höhere Coronaprämien, sehen aber dafür niedrigere lineare Entgelterhöhungen vor, beispielsweise 1.000 Euro und 2,6 + 1,4 Prozent oder auch 1.500 Euro und 3,2 Prozent.

Fazit: Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen!

Die Befürchtung, die Beschäftigten der KKH könnten in der Tarifentwicklung abgehängt werden, ist nicht eingetreten! Wir freuen uns ganz besonders für die Kolleg*innen in Teilzeit, deren tolle Leistung mit der Coronaprämie in voller Höhe gewürdigt wird.

Gebt uns Feedback!

Die ver.di-Tarifkommission lädt euch ganz herzlich ein, um über das Tarifergebnis zum Entgelt bei der KKH zu sprechen! Unsere Feedback-Runde findet am kommenden Montag, den 21. Februar 2022, um 12 Uhr statt und soll höchstens eine Stunde dauern.

Den Zugangslink bekommt ihr als Mitglieder per E-Mail. Wir freuen uns schon jetzt auf euch!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo KKH: Das Verhandlungsergebnis steht! (16.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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VIACTIV: Rückwirkende Tariferhöhung erzielt

Bald könnt ihr über das Ergebnis für die VIACTIV entscheiden, also bleibt dran!

In produktiven Verhandlungen konnten wir eine Einigung für euch erzielen! (Bild: fauxels, pexels.com)

In ergebnisorientierten Verhandlungen und guter Atmosphäre haben sich die ver.di-Tarifkommission und die Arbeitgeberseite bei der VIACTIV am 22. Februar 2022 auf ein gemeinsames Ergebnis einigen können.

Die Zahlen sprechen für sich!

Rückwirkend zum 01. Januar 2022:

  • Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 120 Euro
  • Grundsätzlich unbefristete Übernahme der Auszubildenden in die Entgeltgruppe 5

Und zum 01. Januar 2023:

  • Gehaltserhöhung um weitere 2,1 Prozent, mindestens 80 Euro
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um weitere 75 Euro

Die Laufzeit gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Nach dem unzureichenden Angebot der ersten Verhandlung konnten wir in in dieser Runde neben einer rückwirkenden Entgelterhöhung außerdem einen Mindestbetrag durchsetzen, der eine deutliche Besserstellung der unteren Entgeltgruppen und somit eine soziale Komponente darstellt.

Die Forderung einer Mitgliedervorteilsregelung konnte in dieser Verhandlungsrunde nicht erreicht werden. Für die nächste Runde haben wir diese Forderung bereits auf die Tagesordnung gesetzt und auch bereits der Arbeitgeberseite mitgeteilt.

Nächste Woche könnt ihr über die Annahme dieses Abschlusses für die VIACTIV entscheiden, in Kürze starten wir dazu unsere Online-Befragung – exklusiv für Mitglieder! Jetzt Mitglied werden!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo VIACTIV | Rückwirkende Tariferhöhung erzielt (15.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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AOK: Und sie bewegt sich doch!

Die Erde bewegt sich, nur nicht die AOK. Trotz eurer zahlreichen Beteiligung am Streiktag!

Wir haben unser Ziel noch nicht erreicht. Jetzt heißt es dranbleiben! (Bild: mihtiander, depositphotos.com)

Die Arbeitgeberseite bei der AOK bleibt dabei: Fast ein Jahr keine tabellenwirksame Erhöhung und eine prozentuale Erhöhung, die Reallohnverlust bedeutet.

Das Angebot der AOK

vom 08. Februar 2022:

  • im März 2022: 1.000 Euro Einmalzahlung (für Teilzeitkräfte anteilig), 400 Euro für Auszubildende
  • ab 01. Januar 2023: 1,7 Prozent mehr Geld
  • erstmals kündbar zum 31. Dezember 2023

und vom 09. Februar 2022:

  • 1,7 Prozent mehr Geld bereits ab 01. Dezember 2022

Heißt: Die prozentuale Erhöhung wurde lediglich um einen Monat vorgezogen…

Die ver.di-Verhandlungskommission findet: Das geht gar nicht!

Mit den letzten beiden Abschlüssen haben wir durch euren Einsatz erreicht, dass die Vergütungsdifferenz zu den anderen gesetzlichen Krankenkassen etwas geringer geworden ist und die Schere nicht immer weiter auseinandergeht.

Die sinngemäße Argumentation der Arbeitgeberseite, die fetten Jahre seien jetzt vorbei, haben wir vehement von uns gewiesen. Dass wir in zwei Abschlüssen bessere Ergebnisse als andere gesetzliche Krankenkassen erreicht haben, bewahrt uns nicht vor dem drohenden Reallohnverlust.

Auch wenn die Arbeitgeberseite immer wieder den Tarifabschluss der Länder bemüht, ist das für uns keine Messlatte! Die AOK ist die AOK und – wenn überhaupt – nur mit anderen gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar.

An euch lag es nicht!

Ihr seid spitze! Beim bundesweiten Streiktag am 8. Februar 2022 haben sich zu unserem Live-Event mehrere Tausend Beschäftigte zugeschaltet. Die Klicks auf den Video-Stream schießen durch die Decke!

Jetzt heißt es: Dranbleiben!

Nachdem sich noch nichts getan hat, müssen wir noch eins draufsetzen. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln die Arbeitgeberseite dazu bringen, sich zu bewegen!

Digitale Streiks, hybride Streiks, Streiks vor den Dienststellen in Präsenz. Weiter so!

Diese Tarifinfo hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo AOK | Und sie bewegt sich doch (09.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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HEK und vdek: Fünf Minuten für eure Zukunft

Mitgliederbefragung zur Forderungsdiskussion bei der HEK und vdek ab 11.02.2022

Beteiligt euch ab dem 11. Februar an unserer Online-Mitgliederbefragung! (Bild: geralt, pixabay.com)

Die Tarifverhandlungen zur Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) starten am 17. März 2022.

Zur Aufstellung ihrer Forderungen hat die Tarifkommission beschlossen, die ver.di-Mitglieder nach ihren Erwartungen zu fragen. „Fünf Minuten für deine Zukunft“ lautet das Motto, unter dem wir euch um Beteiligung an der Umfrage bitten!

Umfragezeitraum: 11. Februar bis 4. März 2022

Am kommenden Freitag, den 11. Februar 2022, startet unsere Online-Befragung. Dazu erhalten alle ver.di-Mitglieder eine persönliche E-Mail mit einem Link. Falls ihr als ver.di-Mitglied diese E-Mail nicht bekommen solltet, meldet euch bitte per E-Mail.

Die Tarifkommission wird sich mit der Auswertung der Umfrage in ihrer Sitzung am 10. März 2022 beschäftigen, um damit ihre Forderungen zur Entgeltrunde zu beschließen. Dieser Beschluss wird dann der Arbeitgeberseite übermittelt. Wir informieren natürlich alle Mitglieder über das Ergebnis der anonymen Befragung.

Ziel der Befragung bei HEK und vdek

Welche Forderungen sollen wir aufstellen? Natürlich geht es in erster Linie um eure Erwartung zur Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen. Es geht auch um die Haltung zu (nicht tabellenwirksamen) Einmalbeträgen, um die Frage einer ver.di-Vorteilsregelung und nicht zuletzt auch um eure Bereitschaft zu Aktivitäten während der Tarifverhandlungen (hier könnt ihr schon mal online loslegen und euer Statement hinterlassen oder ein SharePic bauen).

In der Online-Umfrage gibt es außerdem ein Freifeld für eure Positionen und Anforderungen zum Thema Tarif. Hier geht es um eure künftige Bezahlung und die Regelungen in eurem Tarifvertrag.

Nehmt euch die Zeit und beteiligt euch an der Befragung! Die Tarifverhandlungen beginnen in der zweiten Märzhälfte 2022.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo HEK und vdek: Online-Befragung der ver.di-Mitglieder zur Forderungsdiskussion (09.02.2022)

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Warnstreik bei BARMER und AOK

Am Dienstag, 08. Februar 2022, brauchen wir euch alle beim Warnstreik für 100 % Tarif!

Stay@home bei AOK und BARMER für 100 % Tarif! (Bild: David-W-, photocase.de)

ver.di ruft die Beschäftigten bei AOK und BARMER zum bundesweiten Warnstreik auf! Kurz gesagt: Stay@home! Hier findet ihr alle Infos zum Warnstreik.

Aufruf zum Warnstreik bei AOK und BARMER

ver.di ruft bundesweit alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der AOK und ITSCare sowie alle Beschäftigten und Auszubildenden der BARMER am Dienstag, den 8. Februar 2022 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt. Um 11.00 Uhr startet ein Livestream für die Streikenden (siehe unten).

Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK

Aufruf zum Warnstreik bei der BARMER

Und weitere Infos für die Beschäftigten der AOK Nordost:

Zusatzinformationen zum Warnstreik bei der AOK Nordost

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK bzw. BARMER). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Dazu bitte einfach hier das Formular für AOK bzw. BARMER ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

Streikgeldantrag AOK

Streikgeldantrag BARMER

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der AOK

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der BARMER

Hier findet ihr die Aufzeichnung unseres Livestreams zum Warnstreik am 08. Februar:

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Warnstreiktag am 08. Februar 2022, Aufzeichnung unseres Livestreams

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

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VIACTIV: Verhandlungen unterbrochen

Angebot der VIACTIV-Arbeitgeberseite reicht der ver.di-Tarifkommission noch nicht aus.

Verhandlungsstop bei der VIACTIV! (Bild: Gerd Altmann, pixabay.com)

Die Verhandlungen am Freitag, den 28. Januar 2022, für die Beschäftigten der VIACTIV wurden unterbrochen. Die Tarifkommission hält das Angebot der Arbeitgeberseite noch nicht für ausreichend.

Für die nächste Runde erwarten wir ein deutlich verbessertes Angebot, dass
wertschätzend die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen honoriert!

Unsere Forderungen bei der VIACTIV

  • Gehaltserhöhung von sechs Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 100 Euro je Ausbildungsjahr
  • unbefristete Übernahme der Auszubildenden in die Einkommensgruppe 5
  • Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder

Am Mittwoch, den 02. Februar 2022, geht’s in Runde zwei!

Diese Tarifinfo hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo VIACTIV | Verhandlungen unterbrochen (28.01.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Ich will mehr Infos zu ver.di!