Aufruf zu weiteren Streiks bei der DAK-Gesundheit um das Osterwochenende
In der Tarifauseinandersetzung mit der DAK-Gesundheit ruft die Gewerkschaft ver.di vor und nach den Osterfeiertagen 2024 zu erneuten Warnstreiks auf. Beteiligt euch und bleibt zu Hause!
Das letzte Angebot der Arbeitgebeserseite ist nicht ausreichend. Der Streik muss weitergehen, denn ihr habt mehr verdient!
Beteiligt euch am Warnstreik!
Wir als eure Gewerkschaft ver.di rufen daher zu weiteren Warnstreiks am Gründonnerstag, den 28. März 2024, und am Dienstag, den 02. April 2024 auf. Die Streiks finden nicht in Präsenz, sondern als „Stay@Home“-Streiks statt.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Lieber Vostand der DAK-Gesundheit: Das ist keine Antwort auf die Zukunft!
Am 15. und 16. März 2024 fand die dritte Verhandlungsrunde bei der DAK-Gesundheit statt. Laut Arbeitgeberseite könnten sich gut 6.000 Beschäftigte durch ein zweimalig erheblich verbessertes Angebot über eine Einkommenssteigerung von mehr als 10 bis über 16 Prozent freuen.
Warum nur hat ver.di das Angebot nicht angenommen?
Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil!
Eins könnt ihr glauben: Wenn die internen Berechnungen von ver.di am Freitagabend – wirklich – eine seriöse Einkommenssteigerung von über 16 Prozent ergeben hätten, wären auch wir optimistischer gewesen.
Wenn der Vorstand mit der Veröffentlichung den Eindruck erwecken möchte, dass alle Beschäftigten zum 01. Juli 2024 zusätzlich 280 Euro mehr bekommen, dann hat er sein eigenes Angebot nicht verstanden. Denn das ist falsch!
Das Tarifangebot ergibt beispielsweise für die Vergütungsgruppe (VG) 6 in der Anfangsgrundvergütung eine Steigung von 8,98 Prozent über 22 Monate. Hierbei werden die 8,98 Prozent erst bei der letzten Erhöhung ab 01. August 2025 erreicht.
ver.di fordert eine Erhöhung von 12,5 Prozent, mindestens 555 Euro monatlich für alle Beschäftigten und rückwirkend zum 01. Januar 2024. Weiterhin ist es eine klare Forderung von ver.di, einen Tarifabschluss von zwölf Monaten zu erreichen. Ein Abschluss über 22 Monate muss sich dann auch in einem entsprechend hohen Angebot widerspiegeln.
Sieht so eine Investition in die Zukunft aus?
Die Ausbildungsvergütung soll für das erste bis dritte Ausbildungsjahr um 70 Euro brutto und im vierten Ausbildungsjahr um 85 Euro brutto jeweils zum 01. Januar 2024 und 01. Januar 2025 erhöht werden.
Liebe DAK-Gesundheit: Das ist keine Antwort auf die Zukunft! Auszubildende von heute sind Kolleg*innen von morgen. ver.di fordert eine Erhöhung der Azubivergütung von 250 Euro monatlich!
Inflationsausgleichsprämie
Die 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie waren nie Bestandteil eines offiziellen Angebotes der DAK-Gesundheit. Es war lediglich ein Gedankenmodell der Arbeitgeberin, um ver.di ein annehmbares Angebot vorzulegen. Dies hätte jedoch bedeutet, dass die Prozente noch geringer ausgefallen oder Leermonate entstanden wären.
Die Inflationsausgleichsprämie hätte als Ausgleich der Inflation schon längst ausgezahlt werden können! Sie jetzt als Bestandteil der Vergütungstarifvertragsverhandlungen zu nutzen, geht nur zulasten der Beschäftigten!
Auf Augenhöhe verhandeln!
Kompromisse müssen die Interessen beider Vertragsparteien widerspiegeln. Bei den bisherigen Angeboten müssen wir feststellen, dass die Beschäftigten mit ihrem Geld die vermeintlichen Erfolge des Vorstandes finanzieren sollen, damit dieser weiterhin unkontrolliert Geld ausgeben kann. Wer sich im Intranet jede Woche mit den „besten Ergebnissen ever“ feiert, kann nicht ernsthaft erwarten, dass die Beschäftigten zum Sparschwein der DAK-Gesundheit werden.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Beschäftigte der DAK-Gesundheit tragen ihren Unmut auf die Straße.
Der Geduldsfaden der Beschäftigten ist gerissen. Werter Vorstand: Ignorieren hilft nicht mehr! Am Dienstag, den 12. März 2024, haben bundesweit mehrere tausend Beschäftigte ihr Missfallen zum zweiten „Angebot“ der DAK-Gesundheit kundgetan.
Das war ein deutliches Zeichen: Ihr seid stark und kampfbereit! Danke an alle Streikenden!
Lieber Vorstand der DAK-Gesundheit, wir hoffen die Botschaft ist angekommen und rechnen mit einem verhandlungsfähigen Angebot beim kommenden Verhandlungstermin am Freitag, den 15. März 2024!
Zur Erinnerung – wir fordern:
für Beschäftigte 12,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 555 Euro monatlich!
für Auszubildende 250 Euro mehr Azubivergütung pro Monat!
keine Leermonate!
zwölf Monate Laufzeit!
Mittendrin statt nicht dabei!
Mehr Fotos der bundesweiten Streiks gibt es im aktuellen Tarifinfo (unten als PDF). Weitere Streikimpressionen inklusive Trillerpfeifen und Live-Videos findet ihr außerdem auf verdi-in-der-dak.de/tarif-infos.html.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Ab Montag, 05. Februar 2024, brauchen wir euch alle für 100 % Tarif!
ver.di plant bei BARMER, DAK-G und KKH ab der kommenden Woche erste Warnstreiks!
Aktuell befinden wir uns in Tarifverhandlungen mit der BARMER, DAK-Gesundheit und KKH. Ein Ergebnis ist jeweils noch nicht in Sicht:
Um die Durchsetzung unserer Forderungen aktiv zu unterstützen, werden nun Arbeitskampfmaßnahmen notwendig sein.
Folgt den Veröffentlichungen und Aufrufen!
In einzelnen Teilen der BARMER und der DAK-Gesundheit werden bereits am kommenden Montag, den 05. Februar 2024, Arbeitsstreiks durchgeführt, in anderen Teilen sind es betriebliche Aktionen. Auch in der KKH werden in Kürze ähnliche Maßnahmen folgen.
Je nach Kasse und Dienststelle starten unsere Aktivitäten an unterschiedlichen Tagen. Achtet in den nächsten Wochen auf die Aufrufe in eurer Dienststelle vor Ort!
Streikgeld beantragen
Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (BARMER, DAK-Gesundheit bzw. KKH). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.
Noch einfacher, als das PDF nach dem Streiktag auszufüllen, funktioniert die Streikgelderfassung direkt im persönlichen Mitgliederbereich von ver.di:
einloggen auf meine.verdi.de (oder schnell das eigene Konto erstellen)
im Menü „Meine Leistungen“ auf „Streikunterstützung“ klicken
notwendige Angaben ergänzen und bestätigen
Die Website erstellt dann einen QR-Code, der am Streiktag vorgezeigt werden kann – fertig!
Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, weil zum Beispiel der eigene Betrieb nicht richtig hinterlegt ist, kann wie gewohnt nach dem Streiktag folgendes Formular für die BARMER bzw. DAK-Gesundheit ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:
Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Das neue Arbeitgeberangebot ist in mehrfacher Hinsicht immer noch zu niedrig.
In der laufenden Tarifrunde der AOK hat die Arbeitgeberseite im zweiten Verhandlungstermin am 01. Dezember 2023 ihr Angebot verbessert, leider immer noch nicht ausreichend.
Die Arbeitgeberseite zeigte kein Verständnis dafür, dass ver.di noch immer auf ihren Forderungen beharrt und das „historische erste Angebot“, „die historische Höhe“ und „den historischen Sprung in der zweiten Verhandlungsrunde“ nicht würdigt.
Verbesserungen im Angebot der AOK:
Erhöhung des prozentualen Angebots für 2024 von 5,0 auf 6,0 Prozent
Mindestbetrag von 215 auf 260 Euro
Neu: auch in 2025 ein Mindestbetrag von 200 Euro
Anhebung der ersten Stufe aller Vergütungsgruppen (VG); die Differenz zur VG 2 soll um 30 Prozent verringert werden.
Laufzeit: 24 Monate
Unverändert sind:
Beginn der Erhöhung in 2024 erst ab dem 01. September 2024
Erhöhung in 2025 um 4,0 Prozent ab dem 01. März 2025
Mindestbetrag nur für die VG 1 bis 7
Inflationsausgleichzahlung in der angebotenen Höhe von 2.000 Euro nur für Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte anteilig, Azubis 1.000 Euro
Position der ver.di-Tarifkommission in der AOK
Das Angebot ist immer noch:
in der prozentualen Höhe zu gering – um in die Zeit zu passen – um im Wettbewerb aufzuholen
im Mindestbetrag – zu niedrig, um für die unteren VG wirklich spürbar zu sein – nicht verständlich, warum auf die VG 7 gedeckelt – zu verurteilen, dass er für die Auszubildenden nicht vorgesehen ist
Der Beginn der Erhöhungen ist zu spät im Jahr.
Im Gesamtpaket ist die Laufzeit zu lang.
Jetzt seid ihr dran!
Dass die Beschäftigten hinter den ver.di Forderungen stehen, bestätigen hunderte von Bannern und Unterschriftensammlungen in der Republik (Bilder gibt’s in der Tarifinfo, unten als PDF).
Seid auch ihr dabei, denn wenn sich deutlich was bewegen soll, müsst ihr jetzt zeigen:
dass ihr mit dem Angebot nicht einverstanden seid,
dass ihr hinter unseren Forderungen steht und
dass ihr bereit seid, dafür auf die Straße zu gehen!
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Mitgliedermehrheit für Ergebnis bei AOK und ITSCare, auch Tarifkommission stimmt zu
Trotz schwierigster tarifpolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in der diesjährigen Vergütungsrunde hat ver.di im zehnten Verhandlungstermin am Donnerstag, den 03. März 2022, ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Die Mehrheit der Mitglieder hat dem nun zugestimmt.
69,4 Prozent der ver.di-Mitglieder, die sich an unserer Online-Befragung beteiligten, haben dem Verhandlungsergebnis zur diesjährigen AOK-Tarifrunde zugestimmt. Daraufhin hat auch die ver.di-Bundestarifkommission innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist ihre Zustimmung erteilt. Diese liegt nun auch seitens der Tarifgemeinschaft AOK vor. Die vereinbarten Regelungen treten nun also in Kraft!
Das Tarifergebnis im Überblick
Mehr Geld
März 2022: Einmalzahlung in Form einer Coronaprämie
1.100 Euro für alle am 03. März 2022 Beschäftigen (in Teilzeit anteilig)
550 Euro für Auszubildende und dual Studierende
Durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bedeutet das eine Netto-Zahlung für alle als Ausgleich für ein Jahr mit hoher Inflationsrate und teurer gewordenen Waren und Dienstleistungen.
01. August 2022: vermögenswirksame Leistungen
Erhöhung auf 13 Euro für regulär Beschäftigte
Erhöhung auf 20 Euro für Auszubildende und dual Studierende
01. Dezember 2022: Vergütung
Erhöhung der Tabellenentgelte und Sozialzuschläge um 3,1 Prozent
50 Euro mehr für Auszubildende
Die Forderung nach Anerkennung der Ausbildungszeit auf die Berufserfahrung wurde von der Arbeitgeberseite mit dem Hinweis auf eine gegensätzliche Rechtsprechung abgelehnt.
Stattdessen haben wir für die ersten Jahre nach der Ausbildung und für die unteren Vergütungsgruppen die Vergütung durch die Vereinbarung eines Sockelbetrages in Höhe von 30 Euro bis zur Vergütungsgruppe 6 in den Erfahrungsstufen 1 bis 3 überproportional anheben können.
01. Dezember 2022: Erhöhungsbeträge für Kinder
vier Euro mehr (Sozialzuschlag Stufe 2 für die untersten Vergütungsgruppen)
Gesundheitszuschuss und Jobrad
Der jährliche Gesundheitszuschuss erhöht sich für 2022 und 2023 auf 175 Euro.
Neu ist, dass bei Kauf eines Fahrrades der Zuschuss mehrmals geltend gemacht werden kann – also in 2022 und 2023 – auch, wenn der Zuschuss für den Fahrradkauf bereits in 2021 gewährt wurde.
Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder
Von diesem Tarifergebnis werden auch alle nicht-organisierten Beschäftigten profitieren. Erreicht und erkämpft haben das aber mehrheitlich die ver.di-Kolleginnen und Kollegen.
Darum sind wir stolz, erstmalig eine Mitgliedervorteilsregelung erreicht zu haben! Erstmalig ist es gelungen, das für die TGAOK bisher Undenkbare abzuschließen: alle ver.di-Mitglieder (zum Stichtag am 03. März 2022) bekommen in 2022 und 2023 jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Weiterbildung. Beim Antrag ist der Bildungszweck anzugeben, zur Gewährung genügt ein Nachweis zur Gewerkschaftszugehörigkeit.
Übernahme
Ebenfalls vereinbaren konnten wir die Übernahme aller Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.
Laufzeit
Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
AOK Nordost
Es ist uns nicht gelungen, ein Ergebnis für die AOK Nordost während der Laufzeit des Tarifvertrages zu erreichen. Das scheiterte an der TG AOK, die sich an ihren Beschluss gebunden sah. Dennoch haben wir es der Arbeitgeberseite in den Verhandlungen so schwer gemacht, dass sie sich wohl noch eine Lex AOK Nordost besser überlegen wird.
Dank eurer großartigen Solidarität, die sich in vielen Streiktagenmit Tausenden Streikenden ausgedrückt hat, ist es uns gelungen, die Rückkehr der AOK Nordost auf dem jetzt vereinbarten Vergütungsniveau festzuschreiben.
Außerdem ist jetzt klargestellt, dass die AOK Nordost nicht in der Friedenspflicht ist und wir dort weitermachen können, wo wir in der Wilhelmstraße in Berlin aufgehört haben! Die AOK hat Nordost sich verpflichtet, die Gehälter ihrer Beschäftigten spätestens am 01. Januar 2024 auf das nun vereinbarte Niveau anzuheben.
Was wir außerdem verhindert haben sowie weitere Details zum Tarifergebnis für die AOK/ITS Care findet ihr unten in unseren Tarifinfos zum Nachlesen. Lest hier auch die offizielle ver.di-Pressemitteilung zum Ergebnis.
Ein Dankeschön an euch
Nochmals ganz großen Dank an alle, die uns mit ihrem Einsatz und Engagement, mit Aktionen und Warnstreiks unterstützt haben! Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Einen Musterantrag auf Verkürzung der Stufenverweilzeit und die letzten Infos zur Tarifrunde findet ihr hier zum Download:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Zweiter Warnstreiktag Stay@home mit Livestream ab 11.30 Uhr: Seid dabei!
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der AOKen konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, daher starten wir am Dienstag, den 22. Februar 2022, erneut zum Warnstreik!
Diesen Schritt hat die ver.di-Tarifkommission AOK zur Durchsetzung unserer Forderungen beschlossen.
Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare
Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare noch mal zu einem bundesweiten, ganztägigen Warnstreiktag auf, kurz: Stay@home am 22.02.2022!
Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, achtet auf die Hinweise vor Ort, dazu gibt es ab 11.30 Uhr einen einstündigen Livestream(Aufzeichnung siehe oben) mit Liveschaltungen und Videobotschaften aus den verschiedenen ver.di-Landesbezirken.
Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt.
Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:
Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.
Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:
Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.
Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.
Alle rechtlichen Details, dazu organisatorische Infos zum Warnstreik sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Beschäftigte in Ba-Wü starten als Erste in die nächste Warnstreikrunde, seid dabei!
100 % sauer: Zeigen wir der AOK, was wir vom Verhandlungsverlauf halten! (Bild: Mikhail Nilov, pexels.com)
Die Tarifverhandlungen mit der AOK konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, ver.di ruft alle Beschäftigten zu weiteren Warnstreiks auf! Den Auftakt macht Baden-Württemberg am morgigen Freitag, den 18. Februar 2022.
Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare in Baden-Württemberg am 18.02. zu einem ganztägigen Warnstreik auf! Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice statt, kurz: Stay@home!
Wir treffen uns um 10.00 Uhr im digitalen Streiklokal und schalten von dort aus live zu den dezentralen Kundgebungen in Baden-Württemberg: Hier geht es ins digitale Streiklokal (18.02. ab 10 Uhr). Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, mehr Details hier zum Download:
Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.
Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:
Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.
Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.
Alle rechtlichen Details sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Am Dienstag, 08. Februar 2022, brauchen wir euch alle beim Warnstreik für 100 % Tarif!
Stay@home bei AOK und BARMER für 100 % Tarif! (Bild: David-W-, photocase.de)
ver.di ruft die Beschäftigten bei AOK und BARMER zum bundesweiten Warnstreik auf! Kurz gesagt: Stay@home! Hier findet ihr alle Infos zum Warnstreik.
Aufruf zum Warnstreik bei AOK und BARMER
ver.di ruft bundesweit alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der AOK und ITSCare sowie alle Beschäftigten und Auszubildenden der BARMER am Dienstag, den 8. Februar 2022 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.
Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt. Um 11.00 Uhr startet ein Livestream für die Streikenden (siehe unten).
Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:
Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK bzw. BARMER). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.
Dazu bitte einfach hier das Formular für AOK bzw. BARMER ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:
Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.
Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!