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Dauerbaustellen bei der DAK-Gesundheit

Keine Fortschritte bei tarifvertraglich offenen Punkten

Bisher kaum Lösungen für tarifliche Dauerbaustellen bei der DAK-Gesundheit (Bild: energepic.com, pexels.com)

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

Ashleigh Brillant, Autor und Karikaturist

Im November 2022 hat die ver.di-Tarifkommission der DAK-Gesundheit über die bis dato offenen Themen informiert. Ziel war es, möglichst zeitnah im ersten Quartal 2023 über konkrete Fortschritte im Sinne einer Einigung berichten zu können.

Gern hätten wir euch heute den aktuellen Verhandlungsstand dargestellt. Doch auch wenn es nach wie vor keine konkreten Fortschritte gibt, möchten wir über mögliche Handlungsperspektiven informieren.

Entgeltumwandlung und gesparte Sozialversicherung

Wie mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Vorstand der DAK-Gesundheit lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.

Das bedeutet: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! In unserer Tarifinfo von Juni 2022 findet ihr eine entsprechende Mustergeltendmachung. Zur rechtlichen Vertretung wenden sich ver.di-Mitglieder bitte an ihren zuständigen (Landes-)Bezirk der ver.di.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Anfang 2022 haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen. Auch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben wir die Arbeitgeberin angesprochen. Die DAK-Gesundheit lehnt eine solche Zahlung an ihre Beschäftigten nicht kategorisch ab. Allerdings sieht sie sich außerstande, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe zu treffen.

Wir haben mit Nachdruck dargelegt, dass die Beschäftigten bei diesem Thema eine klare Orientierung brauchen und verdient haben. Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung und täte gut daran, als Ausdruck der Solidarität und Wertschätzung gegenüber ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.

Anlage 5

Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten.

Albert Einstein

Neben der Frage von Streitfällen bei der Zuordnung zu den jeweiligen Vergütungsgruppen in der Anlage 5 hat die ver.di-Tarifkommission beschlossen, aktiv eine neue Entgeltordnung zu erarbeiten und zu verhandeln. Die neue Entgeltordnung soll dem Anspruch einer sich stetig ändernden Arbeitswelt unter dem Aspekt der Sicherheit, Transparenz und Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte auch längerfristig gerecht werden.

Entgeltrunde 2024 bei der DAK-Gesundheit

Zum Jahresende kann der Entgelttarifvertrag gekündigt werden. Die Zeiten sind aktuell sowohl gesellschaftspolitisch, als auch individuell und tarifpolitisch herausfordernd.

Deswegen setzen wir wieder auf eine mitgliedernahe und beteiligungsorientierte Entgeltrunde.
Im März liefern wir euch dazu weitere Informationen.

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Keine Lösung, aber das Problem bleibt (23.02.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit sorgt für Kopfschütteln

Der Verhandlungstermin mit der DAK-G brachte kein akzeptables Ergebnis.

Eine junge Frau sitzt genervt vor dem Laptop und fasst sich an den Kopf.
Die DAK-Gesundheit scheint andere Zielvorstellungen zu haben … (Bild: Andrea Piacquadio, pexels.com)

Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig.

Isolde Probst

Gedacht war der 16. November 2022 im Ursprung zur weiteren Klärung der Themen:

  • Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung (BAV)
  • Anpassung der Zurechnungsbeiträge bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
  • Inflationsausgleichsprämie
  • Anlage 5 – Zielbestimmung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung

ver.di ist mit dem Ziel in die Gespräche gegangen, in den vorgenannten Themen konkrete Ergebnisse im Interesse der ver.di-Mitglieder und Beschäftigten der DAK-Gesundheit zu vereinbaren. Die Arbeitgeberseite hat offensichtlich nicht die gleichen Zielvorstellungen.

Im Einzelnen:

Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent Sozialversicherungsbeiträge

Wie bereits mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Arbeitgeberseite lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.

Im Sommer 2022 erfolgte die Information zur Geltendmachung der Beträge durch die Beschäftigten an die Personalabteilung. Nunmehr ist erkennbar, dass es nicht reicht, nur geltend zu machen. Ist es tatsächlich gewollt, den Klageweg durch alle einzelnen Betroffenen zu bestreiten?

Daher: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! Zur rechtlichen Vertretung erfolgt eine gesonderte Information an die ver.di-Mitglieder.

Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag

Eine Anpassung der Zurechnungszeiten im Tarifvertrag ist zwar für die Arbeitgeberseite nicht ausgeschlossen – allerdings ist dies verknüpft mit der Bedingung, dass die Finanzierung durch die Erhöhung der Beschäftigtenbeiträge erfolgt. Also auch hier kein Vorankommen.

Hintergrund

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von steuer- und sozialversicherungsfreien 3.000 Euro im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.

Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberin lehnt es nicht kategorisch ab, allerdings sieht sie sich außerstand, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe treffen zu können.

Das ist angesichts der aktuellen Situation für die ver.di-Mitglieder und Beschäftigten aus unserer Sicht nicht akzeptabel! Die Prognosen für das nächste Jahr lassen zudem keine wirkliche Entspannung der Gesamtsituation erkennen. Es ist bisher nicht davon auszugehen, dass die Lebenshaltungs- und Energiekosten etc. wieder deutlich sinken werden.

Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und täte gut daran, als Zeichen der Solidarität mit ihren Beschäftigten von der Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen!

Anlage 5

Auch hier können leider keine positiven Zwischenergebnisse berichtet werden. Im Zusammenhang mit der Frage nach Zielstellung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung war der Arbeitgeber nicht sprachfähig. Die Gründe dafür mögen im Einzelnen nachvollziehbar sein, aber in der Summe führt das dennoch zu einer weiteren Verzögerung.

Bezogen auf die zurückliegenden Streitpunkte einzelner Stellen, die nach dem Abschluss der Anlage 5 im Jahr 2014 sich mittlerweile deutlich summiert haben, verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, diese zwischen Januar und März 2023 noch einmal zu betrachten mit der Zielstellung der Zuordnung zur bestehenden Anlage 5.

Parallel prüft ver.di das weitere Verfahren der individuellen Vertretung der betroffenen Mitglieder. Denn wenn es keine Klärung zwischen den Tarifvertragsparteien bezüglich der tariflich korrekten Zuordnung am Tisch gibt, bleibt lediglich der Weg des individualarbeitsrechtlichen Prozesses. Die ver.di-Mitglieder haben in jedem Fall Anspruch auf Beratung und Vertretung durch ver.di.

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Kopfschütteln nach Verhandlungen (16.11.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-G: Verhandlungen wieder aufgenommen

Nach Corona-Einschränkungen geht es bei der DAK-Gesundheit weiter.

Bei unseren Verhandlungen Ende September gab es einiges zu besprechen. (Foto: fauxels, pexels.com)

In den Verhandlungen mit der DAK-Gesundheit am 20. und 21. September 2022 in Berlin standen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die in den letzten Monaten aufgelaufen sind. Hauptgrund des Termins war, die längst geplanten Verhandlungen zur Anlage 5 anzugehen.

Erstmals konnte mit der Vorständin Frau Dr. Ute Wiedemann als Verhandlungsführerin der DAK-G in Präsenz verhandelt werden.

Auslegung des Tarifvertrages zur Übernahme der Fahrtkosten zur Berufsschule für die KiG-Azubis

Klar geregelt ist, dass die „zusätzlichen Fahrtkosten“ (Bundesbahn, 2. Klasse) von der DAK-G übernommen werden müssen. Da das Wort „zusätzlich“ den Bezug zum Weg in die Dienststelle herstellt, werden für die Abrechnung Vergleichsberechnungen gefordert.

Hierzu konnte ein Verfahren verabredet werden, wie diese zu berechnen sind. Bis Ende September
wird es eine neue Anweisung dazu geben, die mit Beispielen unterlegt ist. Damit soll es gelingen, die Benachteiligung für Azubis aufzuheben.

Wichtig: ver.di konnte erreichen, dass es bei eventuellen falschen Berechnungen bis 30. September 2022 keine Rückrechnungen gibt! Ziel war und ist es, einen Gleichklang zwischen den Azubis SoFa und KiG herzustellen. Gelingt das durch diese Abrechnungsmethode nicht, muss das Thema in den Tarifverhandlungen weiter geklärt werden.

Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent SV-Beiträge

Seit Januar 2022 besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberseite die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Nachdem die DAK-G hierzu nicht von selbst gehandelt hat, haben wir die Beschäftigten darüber informiert und die Betroffenen aufgefordert, die Geltendmachung der Beträge bei der Personalabteilung einzureichen. Der Versuch, dieses Thema in der aktuellen Tarifverhandlung abschließend zu klären, ist leider noch nicht gelungen. Wir erwarten selbstverständlich die Umsetzung des Gesetzes und weisen erneut auf die Notwendigkeit der Geltendmachung hin.

Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Da dies ein nicht unerheblicher Kostenfaktor sei, hat die Arbeitgeberin eine Klärung und Rückmeldung bis Mitte November zugesagt.

Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.

Anlage 5 – Eingruppierung

Seit Langem steht das Thema einer Entgeltordnung und damit Klärung der Eingruppierungen auf der Tagesordnung. Dabei geht es für beide Seiten nicht um eine weitere Reparatur im bestehenden System
bei immer mehr Verwerfungen. Deshalb ist der erste Schritt eine Zielbestimmung der Entgeltordnung, die gleichzeitig klar und gut strukturiert alle Anforderungen inkl. neuer Tätigkeitsbilder und Bezeichnungen erfüllt. Diese Verhandlungen werden nicht kurzfristig abgeschlossen werden können.

Am 16. November wird die Diskussion über die grundlegende Struktur fortgesetzt. Selbstverständlich informieren wir dazu weiter.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.

Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberseite verwies in dem Zusammenhang auf die möglichen Auswirkungen des GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetzes. Wir werden im nächsten Verhandlungstermin am 16. November die Forderung erneut einbringen.

In eigener Sache

Nach vielen Jahren wechselt die ver.di-Tarifverhandlungsführung in der DAK-G: Gabriele Gröschl-Bahr hat ihr Berufsleben beendet und übergibt den Tarif-Staffelstab an Sylvi Krisch, Leiterin der Tarifkoordination / des Tarifsekretariats weitere Dienstleistungen des Fachbereichs B in ver.di.

„Ich freue mich über zehn Jahre gute Tarifarbeit in der DAK-G und bedanke mich bei allen, die dabei so aktiv mitgewirkt haben. Jetzt ist es Zeit zu gehen und ich bin sehr froh, die Verhandlungsführung an eine so erfahrene Tariffrau zu übergeben. Ich wünsche allen viel Erfolg und immer größtmögliche Durchsetzungskraft mit vielen ver.di-Mitgliedern!“

Gabriele Gröschl-Bahr

„Die Tarifarbeit ist eines der zentralen Handlungsfelder von ver.di und seit über 15 Jahren Schwerpunkt meiner täglichen Arbeit, davon zehn Jahre im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit und die kommenden Tarifrunden – und darauf, gemeinsam mit gewerkschaftlicher Stärke durch eine größtmögliche Durchsetzungsfähigkeit jede Herausforderung erfolgreich zu meistern!“

Sylvi Krisch

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Verhandlungen wieder aufgenommen (27.09.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-G: Anspruch auf Entgeltumwandlung hakt

Zuschuss fällig, DAK-Gesundheit kommt ihrer Verpflichtung bisher nicht nach

Keine Zeit verlieren und JETZT den Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend machen! (Foto: Ekaterina Bolovtsova, pexels.com)

Seit 01. Januar 2022 besteht laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrAVG) auch für Altvereinbarungen vor 2019 die Verpflichtung für Arbeitgeber*innen, 15 Prozent des umgewandelten Betrages als Zuschuss weiterzugeben.

Seit Anfang des Jahres liegen ver.di mehrere Anfragen vor, warum die DAK-G hierzu nicht tätig wird und diesen gesetzlichen Anspruch nicht umsetzt.

Der Tarifvertrag der DAK-G regelt in § 40 die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und schreibt dabei als Durchführungsweg die Direktversicherung vor. Diesen Durchführungsweg hat das Gesetz nicht ausgenommen (§§ 1a Abs. 1a, 26a BetrAVG).

Beschäftigte der DAK-G sollten jetzt handeln!

Wir sind seit langer Zeit dabei, die Erledigung des gesetzlichen Anspruchs mit der Arbeitgeberin zu klären. Um jedoch keine Ansprüche zu verlieren, empfehlen wir jetzt, den Anspruch geltend zu machen – vor Ablauf der halbjährigen Gültigkeit der gesetzlichen Regelung. Gemäß § 49 DAK-G-Tarifvertrag müssen nämlich Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.

Dazu reicht es, wenn Beschäftigte, die Entgeltumwandlungen vereinbart haben, persönlich an die Personalabteilung schreiben, dass sie die 15 Prozent des umgewandelten Betrages aus der Entgeltumwandlung rückwirkend zum Januar 2022 geltend machen.

In unserer Tarifinfo findet ihr einen Textvorschlag zur Geltendmachung:

Tarifinfo DAK-G: Entgeltumwandlung (01.06.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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