ver.di-Mitglieder bei der BARMER haben Anspruch auf zwei Tage Bildungsurlaub.
In der letzten Entgelttarifrunde 2021/2022 haben wir für alle ver.di-Mitglieder bei der BARMER neben dem schon fest im Manteltarifvertrag verankerten Bildungstag für die beiden Kalenderjahre 2022 und 2023 einen zusätzlichen zweiten Bildungstag als Mitgliedervorteilsregelung durchgesetzt.
Was bedeutet das?
Jedes ver.di-Mitglied hat auch in diesem Jahr einen Anspruch auf einen zweiten Bildungstag – habt ihr diesen schon genutzt? Wenn nicht, dann schnell in die Planung!
Erst seit 2023 Mitglied bei ver.di?
Auch dann habt ihr in diesem Jahr Anspruch auf beide Bildungstage.
Was ist mit nächsten Jahr?
Im Rahmen der kommenden Tarifverhandlungen fordern wir die dauerhafte Fortführung des zweiten Bildungstages für ver.di-Mitglieder. Dabei benötigen wir natürlich auch eure Unterstützung bei den Verhandlungen mit der Arbeitgeberin BARMER!
Nichts wie los: Mitglied werden und Kolleg*innen ins Boot holen!
Die beiden ver.di-Bildungstage sind neben vielen anderen guten Gründen ein prima Anlass, um Kolleginnen und Kollegen in der BARMER von den vielen Vorteilen einer Mitgliedschaft bei eurer Gewerkschaft ver.di zu überzeugen.
Gute Tarifverträge sind nur mit einer mitgliederstarken Gewerkschaft zu erreichen. Empfehlt eure ver.di weiter und tretet natürlich auch selbst bei ver.di ein – einfach online Mitglied werden!
Alle Infos und vieles mehr zum Stand der Tarifverhandlungen findet ihr hier in unserem News-Blog.
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Entgelttarifrunde 2022 startet unter schwierigen Rahmenbedingungen
In der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin fand am 13. Juli das Auftaktgespräch mit der Arbeitgeber-Verhandlungskommission zur Entgelttarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft)statt. Wir stellten unsere Forderungen vor, ein Angebot gab es noch nicht.
Neue Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite sind Herr Hennicke, Vorstandsvorsitzender des MD Sachsen-Anhalt, und Herr Dr. Gronemeyer, Vorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund sowie der Tarifgemeinschaft der Medizinischen Dienste. Komplettiert wird die Verhandlungskommission durch Frau Geitner, Vorstandsvorsitzende MD Hessen, Herrn Herber, Vorstandsvorsitzender des MD Thüringen und Herrn Cohrs, Vorstandsvorsitzender des MD Niedersachsen. Außerdem dabei: Frau Henkel vom MD Bund.
ver.di wird von Melanie Schoberth (MD Bayern), Thorsten Schmalzbauer (MD Thüringen), Sven Würzberg (MD Nordrhein) und Rolf Behrens (ver.di Bundesverwaltung) vertreten.
Was wir fordern und erwarten
Unsere Forderungen für die Beschäftigten der MD Tarifgemeinschaft haben wir vorgestellt und ausführlich begründet:
Die Forderung nach einer sozialen Komponente haben wir hervorgehoben. Viele, insbesondere Kolleg*innen in den unteren und mittleren Gehaltsgruppen, arbeiten in Teilzeit und leiden sehr unter der hohen Inflation.
Auch die tarifliche Regelung und Anhebung der Kilometerpauschale wurden von uns angemahnt.
Leider waren Arbeitgeberseite noch nicht sprachfähig, sodass es keinerlei Angebot oder Rückmeldung gab. Immerhin wurden drei Verhandlungstermine vereinbart. Die Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie, den Ukrainekrieg und die damit verbundene Energiekrise sowie die geplante Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung lassen eine schwierige Tarifrunde befürchten.
Was jetzt schon klar ist
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis.
Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!
Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Eure Meinung zählt: Beteiligt euch ab dem 09. Mai 2022 an unserer Online-Umfrage!
Zum Start der Entgelt-Tarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) will unsere Tarifkommission alle ver.di-Mitglieder zu ihren Vorstellungen zu befragen. Die Online-Umfrage läuft vom 09. bis zum 31. Mai 2022.
Dazu erhalten alle Mitglieder einen Link per E-Mail, der zu einem kurzen Fragebogen führt. Die Fragen beziehen sich auf die Anforderungen und Vorstellungen zur Erhöhung der Entgelte sowie auf weitere Forderungen wie die Altersteilzeit-Verlängerung und eine ver.di-Vorteilsregelung.
In einem Frei-Feld dürft ihr außerdem gerne auch eigene Ideen und Botschaften an die Tarifkommission eintragen. Ergänzend wird ver.di während der Tarifrunde kurze Videokonferenzen anbieten, in denen über einzelne Themen informiert und diskutiert werden kann.
Fünf Minuten für eure Zukunft!
Es geht um eure Arbeitsbedingungen!
Es geht um eure Zukunft!
Deshalb: Nehmt euch kurz Zeit zur Beantwortung des Fragebogens!
Anfang Juni wird die Tarifkommission die Antworten auswerten und mit den Ergebnissen die Forderungen zur Tarifrunde beschließen. Diese Forderungen werden wir der Arbeitgeberseite rechtzeitig vor Beginn der Tarifverhandlungen übermitteln. Zu den Befragungsergebnissen informieren wir selbstverständlich noch mal gesondert.
Solltet ihr als ver.di-Mitglied keinen Umfrage-Link erhalten, schreibt uns bitte eine E-Mail und wir schicken euch einen persönlichen Link zurück!
Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!
Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
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Corona-Prämie für Beschäftigte der DAK-Gesundheit (DAK-G) ist auf dem Weg
Was heute, am 08. März 2022, schon klar ist: Die Corona-Prämie kommt! Sie wird noch in diesem Monat ausgezahlt. Und auch die vielen Teilzeitbeschäftigten bei der DAK-Gesundheit (DAK-G) bekommen die volle Summe!
03/2022: Corona-Prämie
Der Stand der Beschäftigung zum Auszahlungszeitpunkt im März 2022 bestimmt die Höhe der einmaligen Sonderzahlung:
1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8
750 Euro ab Vergütungsgruppe 9
200 Euro für alle Azubis
04/2022: Erstes Gehaltsplus
Im April 2022 gibt es:
2,6 Prozent mehr Gehalt für Beschäftigte
40 Euro mehr für Auszubildende
2022/2023: ver.di-Vorteil bei der DAK-G
ver.di-Mitglieder bekommen in 2022 und 2023 je einen freien Tag zusätzlich zum bekannten ver.di-Bildungstag.
Dazu braucht es – wie immer bei einer solchen Regelung – den Nachweis der ver.di-Mitgliedschaft: Entweder ihr fordert diese Bescheinigung über euren ver.di-Bezirk an oder ihr ladet sie euch im ver.di-Servicecenter selbst herunter.
Um in den Genuss der beiden freien Tage zu kommen, kann bei der DAK-G die Mitgliedschaft bis zum letzten Arbeitstag im April nachgewiesen werden, also bis zum 29. April 2022 bzw. 28. April 2023. Einzelfälle, wie z. B. langwierige Erkrankungen, sind in Klärung.
Und nicht nur dafür ist es gut, ver.di-Mitglied zu sein: Der Verlauf der Tarifrunden in der Sozialversicherungsbranche zeigt mittlerweile, dass nur mit einer starken ver.di ein erfolgreicher Tarifabschluss wie in der DAK-G gelingt!
Maßregelungsklausel
Es gibt weder Gehaltsabzug für die Streikteilnahme – unabhängig davon, an wie vielen Tagen gestreikt wurde – noch sonstige Konsequenzen. Dies ist einmalig in der Landschaft und sehr klar geregelt!
KiG: Kostenübernahme bei der DAK-G
Auch das steht bereits fest: Ab dem 01. Januar 2022 werden auszubildenden Kaufleuten im Gesundheitswesen (KiG) die Kosten für Lehrmaterial, Fahrt und Unterbringung übernommen.
Zum Abschluss der Redaktionsverhandlungen informieren wir ausführlich zu allen weiteren Fragen.
Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
ver.di-Mitglieder und Tarifkommission stimmen dafür, BARMER-Ergebnis angenommen
Die Mitgliederbefragung ist abgeschlossen, das Ergebnis ist eindeutig: 85,13 Prozent der ver.di-Mitglieder haben für die Annahme des Tarifergebnisses bei der BARMER gestimmt.
Die ver.di-Bundestarifkommission ist am 23. Februar dem Feedback aus der Mitgliederbefragung gefolgt und hat das Tarifergebnis von Anfang Februar 2022 einstimmig angenommen.
Alle Details zum BARMER-Ergebnis
März 2022: Einmalzahlung
Die einmalige Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und beträgt:
1.500 Euro für Vollzeitbeschäftigte
800 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen
Hinweis: Anspruch haben alle, die am 10. Februar 2022 im Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der BARMER standen und zwischen dem 01. Januar 2021 und 28. Februar 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung hatten.
Dem Anspruch gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V, Leistungen nach § 56 lfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44 a SGB XI sowie Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.
Für Teilzeitkräfte berechnet sich die Höhe der Einmalzahlung anhand der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.
Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit am 10. Februar 2022.
ab April 2022: mehr Urlaubsgeld
3,5 Prozent Anstieg (auf insgesamt 37,1 Prozent)
Hinweis: Die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage bei der Wahl von Tagen verändert sich nicht.
Für 2022 wird kurzfristig noch mal der Slot für die Wahl zwischen Urlaubsgeld und Freizeit bzw. einem Mischmodell geöffnet.
Dezember 2022: höhere Vergütung
3,2 Prozent mehr für Beschäftigte
120 Euro mehr für Auszubildende
Hinweis: Die Nachtdienst- und Schichtzuschläge werden ebenfalls um 3,2 Prozent dauerhaft erhöht. Das Gleiche gilt bei der Vergütung für Rufbereitschaft.
Förderung der Nachhaltigkeit: Jobticket-Zuschuss
Hinweis: Bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend der Verbünde zahlt die BARMER den erforderlichen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket. Konkrete Infos stellt der Arbeitgeber zur Verfügung.
Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder
Hinweis: ver.di-Mitgliedern wird zum bereits im Manteltarifvertrag geregelten Bildungstag in 2022 und 2023 jeweils ein weiterer Tag gewährt. Eine Stichtagsregelung dazu gibt es nicht, zur Beantragung braucht ihr nur euren Mitgliedschaftsnachweis.
Weitere kollektive Arbeitszeitverkürzungen ließen sich in dieser Tarifrunde nicht durchsetzen. Deswegen war es uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen dieser Regelung zusätzliche Zeit für ver.di-Mitglieder zu vereinbaren.
Umgang mit Warnstreiks
Maßregelungen (z. B. Abmahnungen oder Kündigungen) wegen einer Teilnahme an Warnstreikaktionen sind ausgeschlossen. Soweit uns bekannt, wird die BARMER allerdings Gehalt abziehen für die betreffenden Zeiträume, in denen Beschäftigte gestreikt haben.
Danke für eure großartige Unterstützung in der Tarifrunde! Dieses Ergebnis war NUR MIT EUCH zu schaffen!
Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, u. a. noch keine weitere Arbeitszeitverkürzung, trotzdem bleibt dieses Thema auf unserer Agenda!
Tarifergebnisse sind immer ein Kompromiss. Wie gut der ist, hängt direkt zusammen mit der Durchsetzungsstärke von ver.di. Deswegen: Jetzt ver.di-Mitglied werden!
Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
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Mitgliederbefragung ebnet den Weg zum Tarifabschluss bei der DAK-Gesundheit
94,9 Prozent aller teilnehmenden ver.di-Mitglieder haben das Tarifergebnis bei der DAK-Gesundheit befürwortet! Mit diesem klaren Ergebnis der Mitgliederbefragung hat die ver.di-Tarifkommission am 16. Februar 2022 dem Verhandlungsergebnis abschließend zugestimmt.
Zeitgleich hat auch die Arbeitgeberseite grünes Licht gegeben und wird das Ergebnis umsetzen.
Im März 2022 gibt es somit:
einmalig 1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8 (VG 8)
einmalig 750 Euro für alle Beschäftigten ab der VG 9
2,6 Prozent mehr Tabellenentgelte, Steigerungs- und Aufrückungsbeträge, Nachtdienst- und Schichtzulagen
40 Euro mehr für Auszubildende
Wer spätestens zum letzten Werktag am Freitag, 29. April, seine ver.di-Mitgliedschaft gegenüber der Arbeitgeberseite nachweist, bekommt durch die ver.di-Vorteilsregelung einen zusätzlichen freien Tag für 2022.
Im November 2022:
80 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle in den ersten fünf Beschäftigungsjahren (inkl. Azubis)
100 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle ab dem sechsten Beschäftigungsjahr
Im April 2023:
weitere 1,4 Prozent mehr Tabellenentgelte, Steigerungs- und Aufrückungsbeträge, Nachtdienst- und Schichtzulagen
weitere 40 Euro mehr für Auszubildende
Wer spätestens zum letzten Werktag am Freitag, 28. April, seine ver.di-Mitgliedschaft gegenüber der Arbeitgeberseite nachweist, bekommt durch die ver.di-Vorteilsregelung einen zusätzlichen freien Tag für 2023.
Im November 2023:
100 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle
Laufzeit: 24 Monate
01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023
Alle Details zum Tarifergebnis inkl. Mitgliedervorteilsregelung, Gesundheitsförderung, Zulagenzahlung für höherwertige Tätigkeiten sowie alle Zusatzregelungen für Auszubildendefindet ihr in unserer vorherigen Meldung!
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Vielen Dank für eure großartige Teilnahme beim BARMER-Warnstreik und Livestream!
Die großartige Teilnahme an den Warnstreiks und dem Livestream hat der ver.di-Tarifkommission für die BARMERden notwendigen Rückenwind gegeben.Jetzt haben wir ein Verhandlungsergebnis!
Das Ergebnis für die BARMER im Überblick
März 2022: steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung von 1.500 Euro für Beschäftigte (Vollzeit) bzw. 800 Euro für Auszubildende
ab April 2022: Erhöhung des Urlaubsgeldes um 3,5 Prozent auf 37,1 Prozent (Tage bleiben gleich)
01. Dezember 2022: 3,2 Prozent mehr Monatsentgelt, Nachtdienst- und Schichtzuschlag sowie Vergütung für Rufbereitschaft, 120 Euro mehr für Auszubildende
Laufzeit bis 31. Dezember 2023 (24 Monate)
Mitgliedervorteil
Zusätzlich zum bereits bestehenden Bildungstag im Manteltarifvertrag erhalten Gewerkschaftsmitgliederzwei weitere zusätzliche Bildungstage für 2022 und 2023 (je einen pro Jahr).
Förderung der Nachhaltigkeit
Die Arbeitgeberseite gewährt künftig den Mindestzuschuss zum Jobticket.
Wie geht es jetzt weiter?
Ihr seid gefragt, nutzt eure Chance: In der Zeit vom 11. bis 22. Februar 2022 können ver.di-Mitglieder bei unserer Online-Mitgliederbefragung ihre Rückmeldung zum Tarifergebnis geben!
Die entsprechende Einladung bekommt ihr am 11. Februar 2022 per E-Mail. Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER beschließt auf Basis eures Feedbacks am 23. Februar 2022 final über Annahme dieses Ergebnisses oder über Ablehnung und damit verbundener Einleitung unbefristeter Arbeitskampfmaßnahmen.
Wir sagen schon mal HERZLICHEN DANK für eure Unterstützung!
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Nach langwierigen Verhandlungen haben wir bei der DAK-G nun ein Ergebnis!
Nach mehreren unannehmbaren „Angeboten“ in der Tarifrunde mit der DAK-Gesundheitkonnten wir am 26. Januar 2022 in der dritten Verhandlungsrunde endlich ein Ergebnis abschließen.
Im Verlauf der Verhandlungen kam es immer wieder zu fast unvorstellbaren Vorschlägen der Arbeitgeberseite. Wenn die Arbeitgeberseite in der dritten Verhandlungsrunde plötzlich sechs Leermonate fordert und sich sonst in 0,1- bis 0,2-Prozent-Schritten bewegt, hat das mit Wertschätzung nichts zu tun!
Wie selbstverständlich verwies der DAK-G-Vorstand erneut auf die großzügige Homeoffice-Regelung, die bereits ein massives Entgegenkommen in Richtung der Belegschaft darstelle. Daher sei unsere Forderung nach mehr Geld nicht nachvollziehbar.
Streckenweise waren die Fronten so verhärtet, dass die ver.di-Tarifkommission bereits abreisen wollte, um erneut zu Streikmaßnahmen aufzurufen. Nach harten Verhandlungen wurde schließlich doch ein Ergebnis erzielt.
Das Ergebnis für die Beschäftigten der DAK-G
März 2022: Einmalzahlung für alle Beschäftigten (inkl. Teilzeit) und Azubis
auf 80 Prozent in 2022 vor dem sechsten Beschäftigungsjahr (100 Prozent ab dem sechsten Jahr)
auf 100 Prozent für alle in 2023
Maßregelungsklausel
Trotz aller Unkenrufe: Für alle an den Streikmaßnahmen Beteiligten wird es auch dieses Mal keinen Gehaltsabzug und keine negativen Konsequenzen geben!
Gesundheitsförderung
Der Vorstand stockt die Gelder für die Gesundheitsförderung um rund eine Million Euro auf. In 2023 werden die bisherigen Inanspruchnahmen und die Rahmenbedingungen aus dem Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz gemeinsam mit ver.di evaluiert und ausgewertet.
Zulagenzahlung für höherwertige Tätigkeiten
Bei Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit von mehr als drei Wochen erhalten die Betroffenen eine persönliche Zulage in Höhe der Aufrückungszulage bis zur Vergütungsgruppe der zu vertretenden Tätigkeit.
Zusätzliche Regelungen für Auszubildende
Übernahme und Prüfungsvorbereitung
Tarifliche Übernahmeregelung
Prüfungsvorbereitung – ohne Notenklausel! Sofern Azubis durch die zuständige Stelle zur vorgezogenen Abschlussprüfung zugelassen werden, haben sie Anspruch auf alle internen Unterstützungsleistungen.
Endlich! Kostenübernahme in der Ausbildung KiG
Auszubildende Kaufleute im Gesundheitswesen (KiG) bekommen eine Kostenerstattung für:
Fachliteratur und Druckerpauschale
Fahrtkosten für Hin- und Rückweg zur Berufsschule in Höhe der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse, sofern die Fahrtkosten zusätzlich entstehen
Übernachtungskosten, sofern es keine Erstattungsmöglichkeiten über andere Kostenträger gibt (z. B. Kommune oder Bundesländer)
Detaillierte Infos zur Umsetzung folgen!
Die ver.di-Tarifkommission hat das Ergebnis ausführlich diskutiert und ihre Zustimmung erteilt. Im nächsten Schritt werden nun alle ver.di-Mitglieder online befragt. Dazu bekommt ihr in der kommenden Woche einen Link und seid herzlich zum Mitmachen eingeladen!
In den nächsten Tagen kommen weitere ausführliche Informationen. Auf Landesebene wird es Einladungen zu verschiedenen virtuellen Veranstaltungen geben.
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Unsere Bilanz zum zweiten Verhandlungstermin bei der AOK am 20. Januar 2022
Bei der AOK gibt es seit der zweiten Verhandlung zur Tarifrunde 2021/22 ein Arbeitgeberangebot. Eines, bei dem der Arbeitgeberseite laut eigener Aussage „die Struktur wichtig ist“. Struktur heißt, dass es in 2022 keine tabellenwirksame Erhöhung geben soll!
Das Angebot der Arbeitgeberseite
800 Euro Einmalzahlung im März 2022
1,2 Prozent mehr Geld ab Januar 2023
24 Monate Laufzeit
Es gibt gute und schlechte Investitionen.
Zitat aus dem zweiten Verhandlungstermin am 20. Januar 2022 bei der AOK
Ihr wundert euch, was diese Aussage in einer Tarifinfo über die Tarifverhandlungen bei der AOK zu bedeuten hat? Das Zitat stammt aus der Verhandlungsrunde.
Und was ist die gute Investition? Eine ordentliche Gehaltserhöhung für alle Beschäftigten? Danach sieht es leider nicht aus. Aber lest selbst.
Anerkennung der Ausbildungszeit bei der Einstufung
Aus unsere Sicht ist die Anerkennung der Ausbildungsjahre als Berufserfahrung auf die Stufenlaufzeit erforderlich. Doch laut Arbeitgeber wäre das zu teuer.
Die Arbeitgeberseite verneint, dass während der Ausbildung Berufserfahrung gesammelt wird, und sieht auch keine Notwendigkeit, das Gehalt nach der Ausbildung gegenüber den Wettbewerbern zu verbessern.
Vertriebsprämie
Stattdessen soll die erweiterte Obergrenze bei den Vertriebsprämien dauerhaft manifestiert werden (ohne diese Erweiterung gibt es höchstens 30 Prozent der jeweiligen Grundvergütung als Zulage).
Gerne wird uns dabei unterstellt, dass wir bereit seien, dem Vertrieb die Prämien zu nehmen. Tatsächlich ist es uns wichtig, das erst zu bewerten, wenn das Gesamtpaket auf dem Tisch liegt.
Pauschalierte Abgeltung von Überstunden
Für die Vergütungsgruppen 11 und 12 würde die Arbeitgeberseite gerne Geld in die Hand nehmen und die Option einer pauschalierten Abgeltung von Mehrleistungen in den Tarifvertrag schreiben.
Gesundheitszuschuss
Wir haben uns für einen unbefristeten und dynamisierten Gesundheitszuschuss eingesetzt, die Arbeitgeberseite hat den Vorschlag zu einem Jobrad eingebracht.
Mitgliedervorteilsregelung
Obwohl sie selbst um die Stärke innerhalb ihres Arbeitgeberverbandes ringen – ihre AOK-Nordost schert gerade aus – wollen sie nicht anerkennen, dass auch ver.di nur ein Verhandlungsmandat für ihre Mitglieder hat.
Und obwohl die Rechtsprechung Differenzierungsklauseln als geeignet zur Stärkung der Tarifbindung bestätigt, sollen bei der AOK unverändert alle Vereinbarungen ausnahmslos für alle Beschäftigten gelten: Eine Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder wird weiter kategorisch abgelehnt!
Und was ist mit den Beschäftigten der AOK Nordost? Die Arbeitgeberseite sagt, sie habe hier kein Verhandlungsmandat, daher gehöre die Diskussion nicht an diesen Verhandlungstisch.
Nun könnt ihr euch ein eigenes Bild machen, was gute und was schlechte Investitionen sind! Beteiligt euch in den kommenden Tagen und Wochen bis zu den nächsten Verhandlungen an den Warnstreiks in eurer Region!
Diese Tarifinfo hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
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Angebot ist aus Arbeitgebersicht „tragfähig“, unsere Einschätzung lautet: nicht annehmbar!
In der zweiten Verhandlungsrunde mit der BARMER am 18. Januar 2022 legte die Arbeitgeberseite ein ihrer Meinung nach „tragfähiges“ Angebot auf den Tisch. Das sehen wir anders!
Nach Einschätzung der ver.di-Verhandlungskommission ist das erste Angebot der Arbeitgeberseite nicht annehmbar! Hier im direkten Vergleich mit unseren Forderungen:
Angebot der BARMER
im März 2022: steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung von 1.000 Eurofür Vollzeitbeschäftigte, 500 Euro für Auszubildende
zum 01. Januar 2023: 2,3 Prozent mehr für Beschäftigte, 50 Euro für Auszubildende
Laufzeit bis 31. März 2024 (27 Monate)
Unsere Forderungen
3,8 Prozent (mindestens 150 Euro) für Beschäftigte, 150 Euro für Auszubildende
Reduzierung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich
Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder
Klar erkennbar: Speziell zur Arbeitszeit und ver.di-Vorteilsregelung gibt es kein Angebot!
Die Arbeitgeberseite hat uns klargemacht, dass für sie eine Absenkung der Arbeitszeit aktuell nicht zur Diskussion steht. Und: Die ver.di-Vorteilsregelung lehnt sie kategorisch ab.
Nach den Ergebnissen unserer Befragung haben diese Themen aber eine hohe Bedeutung für die ver.di-Mitglieder. Auch die finanzielle Erhöhung ist aus unserer Sicht absolut nicht abschlussfähig.
Die ver.di-Verhandlungskommission versteht dieses erste Angebot somit als Grundlage für weitere Verhandlungen, aber nicht als tragfähiges Ergebnis!
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