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KKH: Aufruf zum Warnstreik!

Jetzt sind alle Beschäftigten und Azubis bei der KKH in Niedersachsen und Bremen gefragt.

Bei der KKH ist die rote Linie überschritten! (Bild: David-W-, photocase.de)

Am Dienstag, den 12. März 2024, ruft ver.di die Beschäftigten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zum ganztägigen Warnstreik auf.

In den Verhandlungen zur Erhöhung der Entgelte bei der KKH gab es bislang völlig unzureichende Angebote der Arbeitgeberseite. Jetzt müssen wir ein Zeichen setzen, damit die KKH ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegt. Um dem Arbeitgeber deutlich zu machen, dass er signifikant nachbessern muss, rufen wir zum Warnstreik auf!

Beteiligt euch aktiv am Streik – kämpft für euch selbst und gemeinsam mit euren Kolleg*innen!

Zur Durchsetzung unserer Forderungen hat die ver.di-Tarifkommission der KKH beschlossen, die Arbeit niederzulegen! Wir rufen daher alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der KKH in Niedersachsen und Bremen am Dienstag, 12. März 2024, zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Ablauf

Wir treffen uns ab 10:00 Uhr zur Streikgelderfassung in den ver.di-Höfen „Rotation“ Hannover (im Erdgeschoss), Goseriede 10-12 in 30159 Hannover.

Die Kundgebung startet vor Ort gegen 11:15 Uhr, Ende der Veranstaltung ist etwa um 12:30 Uhr.

Weitere Informationen zur Busanreise aus bestimmten Regionen und zum Ablauf finden sich in den ver.di-Infoblättern.

Streiken ist euer gutes Recht – seid dabei!

Demonstrationen und Warnstreiks sind demokratisches Recht. Alle Beschäftigten und Auszubildenden, die von der Gewerkschaft dazu aufgefordert werden, dürfen sich uneingeschränkt daran beteiligen. Das gilt sowohl für ver.di-Mitglieder als auch für Unorganisierte und Mitglieder anderer Gewerkschaften. Leiharbeitnehmer*innen haben das Recht, an diesem Tag in einem anderen Betrieb eingesetzt zu werden.

Warnstreikende sind vor Maßregelungen durch den Arbeitgeber geschützt. Jede Person, die euch trotzdem zur Arbeitsaufnahme auffordert oder Nachteile ankündigt, verweist ihr bitte umgehend an die ver.di-Streikleitung. Bitte befolgt außerdem alle Anweisungen eurer Streikleitung!

Nochmal zur Erinnerung – wir fordern bei der KKH:

  • 12,5 Prozent mehr Entgelt pro Monat, mindestens 560 Euro für alle Beschäftigten
  • 300 Euro mehr Entgelt pro Monat für alle Auszubildenden
  • bei einer Laufzeit von zwölf Monaten

Tarifinfo KKH: Aufruf zum Warnstreik (07.03.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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KKH: Einladung zur Videokonferenz

After-Work-Info-Veranstaltung für KKH-Beschäftigte zu Rechten und Pflichten in Tarifauseinandersetzungen

Anfang März starten wir eine neue Videokonferenz für KKH-Beschäftigte! (Bild: Julia M Cameron, pexels.com)

Zur laufenden Tarifrunde mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) möchten wir euch Anfang März 2024 im Rahmen einer Videokonferenz über eure Rechte und Pflichten in Tarifauseinandersetzungen informieren.

Auch wenn der voraussichtlich letzte und entscheidende Verhandlungstag mit der KKH erst Anfang April stattfindet, so sind wir aufgrund des noch immer nicht ansatzweise angemessenen Angebots der Arbeitgeberseite in die „heiße Phase“ der Entgeltrunde 2024 eingetreten.

Während unserer Mittagspausen-ViKos und auch in Gesprächen mit unseren ver.di-Vertrauensleuten wurden viele Fragen gestellt, die sich u. a. um (Warn-)Streikmaßnahmen drehten. Dazu möchten wir euch gerne Auskunft geben und überhaupt für Fragen zur Verfügung stehen. Eine solche Informationsveranstaltung sollte allerdings nach Feierabend und nicht unter Nutzung der „Infrastruktur“ der KKH als Arbeitgeber stattfinden.

Für alle Beschäftigten der KKH

Wie auch die vorherigen Online-Veranstaltungen richtet sich auch diese Videokonferenz nicht ausschließlich an ver.di-Mitglieder, sondern ausdrücklich an alle Beschäftigten bei der KKH. Wir laden euch also herzlich ein, an unserer After-Work-Videokonferenz zum Thema „Rechte und Pflichten in Tarifauseinandersetzungen“ teilzunehmen!

Wann und wo?

Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, den 05. März 2024 in der Zeit von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr. Hier geht es direkt zum WebEx-Meeting.

Wir freuen uns auf euch!
Eure ver.di-Verhandlungskommission: Andrea Odermatt, Anja Schumann, Marc Böttcher und Peter Unsleber

Tarifinfo KKH: Einladung zur Videokonferenz (27.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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KKH: Von Wertschätzung noch immer keine Spur

Die KKH will weiterhin Reallohnverluste!

Der zweite Verhandlungstag begann nicht mit einem Lächeln … (Bild: fizkes, shutterstock.com)

Wer auf die Einsicht der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) gehofft hatte, dass gute Arbeit auch anständig bezahlt werden sollte, wurde in der zweiten Verhandlungsrunde am gestrigen Montag, den 19. Februar 2024, wieder enttäuscht!

Offensichtlich ist die KKH weiterhin der Auffassung, dass eure Arbeit keine finanzielle Anerkennung wert ist und unterbreitete uns folgendes Angebot:

  • eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 2.040 Euro für Vollzeitkräfte (Teilzeitkräfte anteilig), zahlbar entweder monatlich (jeweils 170 Euro) oder auch in Summe; für Azubis 1.020 Euro (85 Euro monatlich oder ebenfalls in Summe)
  • eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,3 Prozent ab 01. November 2024 und um weitere 3,0 Prozent ab 01. November 2025
  • für die Vergütungsgruppen (VG) 1 und 2 zusätzliche 4,0 Prozent ab 01. November 2024 und zusätzliche 3,0 Prozent ab 01. November 2025
  • Die Azubivergütung soll entsprechend der Tabellenentgelte ab der VG 3 erhöht werden, also um 3,3 Prozent ab dem 01. November 2024 und um weitere 3,0 Prozent ab 01. November 2025.
  • Das Deutschlandticket soll mit 12,25 Euro monatlich bezuschusst werden.

Das ist zwar mehr als bei der Verhandlungsrunde am 1. Dezember 2023, aber es ist weiterhin viel zu wenig, viel zu spät und somit inakzeptabel!

Wie ist die Stimmung?

Unsere Rückmeldungen aus vielen Dienststellen der KKH zeigen, dass der Unmut über die Haltung der Kasse in dieser Gehaltsrunde groß ist. Nach dieser Verhandlungsrunde wird sich das bestimmt nicht ändern! Viele Kolleg*innen sind enttäuscht und auch wütend! Uns erreichen zahlreiche Mails mit der Botschaft „Wir sind zu Warnstreiks bereit!“

Die ver.di-Tarifkommission ist davon überzeugt, dass wir am dritten und somit letzten geplanten Verhandlungstag, am Freitag, den 5. April 2024, nur zu einem Ergebnis kommen können, wenn wir gemeinsam deutlich machen, was wir von der Blockadehaltung der KKH halten.

ver.di hat eure Botschaft verstanden und wird Warnstreiks bei der KKH vorbereiten!

Vorher laden wir euch als Beschäftigte der KKH – ob ver.di-Mitglied oder nicht – am Mittwoch, den 21. Februar 2024, von 12 Uhr bis 13 Uhr zu einer WebEx-Videokonferenz ein. Dort wollen über den Verhandlungsablauf berichten und eure Meinung dazu hören!

Zu Fragen zum Ablauf von Warnstreiks wird es eine weitere Online-Veranstaltung nach Dienstschluss geben, zu der wir zeitnah einladen werden.

Tarifinfo KKH: Zweite Verhandlungsrunde sorgt für Unmut (19.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Erste Warnstreiks bei BARMER, DAK-G und KKH

Ab Montag, 05. Februar 2024, brauchen wir euch alle für 100 % Tarif!

Stay@home bei BARMER, DAK-G und KKH für 100 % Tarif! (Bild: ra2studio, depositphotos.com)

ver.di plant bei BARMER, DAK-G und KKH ab der kommenden Woche erste Warnstreiks!

Aktuell befinden wir uns in Tarifverhandlungen mit der BARMER, DAK-Gesundheit und KKH. Ein Ergebnis ist jeweils noch nicht in Sicht:

ver.di, 08.01.2024
ver.di, 11.12.2023
ver.di, 04.12.2023

Um die Durchsetzung unserer Forderungen aktiv zu unterstützen, werden nun Arbeitskampfmaßnahmen notwendig sein.

Folgt den Veröffentlichungen und Aufrufen!

In einzelnen Teilen der BARMER und der DAK-Gesundheit werden bereits am kommenden Montag, den 05. Februar 2024, Arbeitsstreiks durchgeführt, in anderen Teilen sind es betriebliche Aktionen. Auch in der KKH werden in Kürze ähnliche Maßnahmen folgen.

Je nach Kasse und Dienststelle starten unsere Aktivitäten an unterschiedlichen Tagen. Achtet in den nächsten Wochen auf die Aufrufe in eurer Dienststelle vor Ort!

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (BARMER, DAK-Gesundheit bzw. KKH). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Noch einfacher, als das PDF nach dem Streiktag auszufüllen, funktioniert die Streikgelderfassung direkt im persönlichen Mitgliederbereich von ver.di:

  1. einloggen auf meine.verdi.de (oder schnell das eigene Konto erstellen)
  2. im Menü „Meine Leistungen“ auf „Streikunterstützung“ klicken
  3. notwendige Angaben ergänzen und bestätigen

Die Website erstellt dann einen QR-Code, der am Streiktag vorgezeigt werden kann – fertig!

Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, weil zum Beispiel der eigene Betrieb nicht richtig hinterlegt ist, kann wie gewohnt nach dem Streiktag folgendes Formular für die BARMER bzw. DAK-Gesundheit ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:

Streikgeldantrag BARMER

Streikgeldantrag DAK-Gesundheit

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen!

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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KKH: Enttäuschung zum Verhandlungsauftakt

Kein Geschenk der KKH zum 1. Advent … Im Gegenteil, das Päckchen ist leer!

Liebe KKH, so geht das nicht … Wir erwarten ein ordentliches Angebot! (Bild: VGeorgiev, depositphotos.com)

Kurz vor dem 1. Advent haben sich am 01. Dezember 2023 die ver.di-Verhandlungskommission und die Arbeitgeberseite der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zur Gehaltsrunde 2024 ausgetauscht.

Wir hatten über unsere Forderungen informiert und diese selbstverständlich auch der Kasse mitgeteilt.

Wir fordern

  • für Beschäftigte 12,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 560 Euro pro Monat;
  • für Auszubildende 300 Euro pro Monat.

Und wir erwarten

  • eine Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder.

Unsere Forderungen sind offensiv, decken sich aber mit denen, die aktuell im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgestellt wurden.

Leeres Päckchen

Bereits vor dem Ende der „Friedenspflicht“, also vor Ablauf des Gehaltstarifvertrages am 31. Dezember 2023, wollten wir ausloten, ob die KKH die nachdrückliche Forderung der Beschäftigten anerkennt und zum Auftakt ein Angebot mitbringt, das der Preisentwicklung und dem damit einhergegangenen Reallohnverlust wirklich Rechnung trägt. Mit dieser Erwartungshaltung sind wir ins Gespräch gegangen.

Das Fazit: große Enttäuschung! Die KKH teilte uns mit, dass die laufende Haushaltsplanung ein konkretes Angebot noch nicht möglich macht! Man stelle sich eine Laufzeit des Tarifvertrages von 24 Monaten vor, wobei das Jahr 2024 mit einer Inflationsausgleichsprämie (Höhe unbekannt!) „überbrückt“ werden soll.

Eine Erhöhung der Gehälter würde nach Vorstellung der KKH in 2025 erfolgen (Höhe und Zeitpunkt auch unbekannt!). Ein Sockelbetrag für die Vergütungsgruppen 1 und 2 sei denkbar und bei der Azubi-Vergütung wolle man konkurrenzfähig bleiben.

Liebe KKH, so geht das nicht!

Schwierige Haushaltsplanungen haben die Beschäftigten auch! Und zwar seit geraumer Zeit! Wir hätten erwartet, dass unsere berechtigten Forderungen eine höhere Priorität in den Überlegungen der Kasse spielen! Das war wohl nichts!

Wie geht es weiter?

Am kommenden Dienstag, den 05. Dezember, werden wir die Verhandlungstermine außerhalb der Friedenspflicht vereinbaren. Im Januar 2024 wird ver.di eine „offene“ Videokonferenz durchführen, um im Vorfeld eure Meinung dazu einzuholen, wie wir es gemeinsam schaffen, das Augenmerk der KKH auf die Situation der Beschäftigten zu lenken, wenn es – wie wir erleben mussten, – von alleine nicht passiert! Zusammen geht mehr!

Tarifinfo KKH: Enttäuschender Verhandlungsauftakt vor dem 1. Advent (01.12.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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KKH: Das Ergebnis steht!

Dritte Verhandlungsrunde zum Gehaltstarifvertrag der KKH bringt den Durchbruch

Feedback-Runde zu 100 % Tarif: Montag, 21.02., um 12 Uhr! (Bild: Angela Roma, pexels.com)

Am Dienstag, den 15. Februar 2022, fand die dritte Verhandlungsrunde zum Gehaltstarifvertrag bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) statt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen!

Direkt vor den Gesprächen hatte ver.di zu einer gemeinsamen, digitalen Mittagspause eingeladen, an der knapp 100 Kolleginnen und Kollegen teilnahmen. Das hat uns wirklich den Rücken gestärkt, vielen Dank dafür an alle Beteiligten!

Wie sieht der Abschluss aus?

Die vorherige Verhandlungsrunde ließ noch jede Wertschätzung vermissen. Umso erfreulicher nun das Ergebnis von Runde 3! Auch wenn man sich immer etwas mehr wünschen kann, konnten wir für euch eine ganze Menge erreichen:

Im März 2022

  • 500 Euro Coronaprämie für alle regulär Beschäftigten, d. h. auch für Teilzeitkräfte in voller Höhe und nicht anteilig!
  • 200 Euro Corona-Prämie für Auszubildende

Zum 01. April 2022

  • 2,6 Prozent mehr Geld für regulär Beschäftigte
  • 40 Euro mehr für Azubis

Zum 01. Mai 2023

  • weitere 2,0 Prozent mehr Geld für regulär Beschäftigte
  • weitere 40 Euro mehr für Azubis

Klare Verbesserung der Weihnachtsgeldstaffel

  • nach einem Beschäftigungsjahr 50 Prozent, nach zwei Jahren voller Anspruch

Speziell für Auszubildende

  • Ausstattung mit Laptops/Convertibles
  • Fahrtkosten und Lernmittelzuschüsse werden noch redaktionell bearbeitet.

Laufzeit: 24 Monate (bis zum 31. Dezember 2023)

Das Verhandlungsergebnis im Branchenvergleich

Die bisherigen Tarifergebnisse bei anderen Ersatzkassen beinhalten zwar höhere Coronaprämien, sehen aber dafür niedrigere lineare Entgelterhöhungen vor, beispielsweise 1.000 Euro und 2,6 + 1,4 Prozent oder auch 1.500 Euro und 3,2 Prozent.

Fazit: Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen!

Die Befürchtung, die Beschäftigten der KKH könnten in der Tarifentwicklung abgehängt werden, ist nicht eingetreten! Wir freuen uns ganz besonders für die Kolleg*innen in Teilzeit, deren tolle Leistung mit der Coronaprämie in voller Höhe gewürdigt wird.

Gebt uns Feedback!

Die ver.di-Tarifkommission lädt euch ganz herzlich ein, um über das Tarifergebnis zum Entgelt bei der KKH zu sprechen! Unsere Feedback-Runde findet am kommenden Montag, den 21. Februar 2022, um 12 Uhr statt und soll höchstens eine Stunde dauern.

Den Zugangslink bekommt ihr als Mitglieder per E-Mail. Wir freuen uns schon jetzt auf euch!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo KKH: Das Verhandlungsergebnis steht! (16.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Liebe KKH, ist das dein Ernst??

Das Angebot der KKH vom 20. Januar 2022 lässt jede Wertschätzung vermissen!

Soll das ein wertschätzendes Angebot sein?! (AllzweckJack, photocase.de)

In unserer letzten Tarifinfo vom Verhandlungsauftakt lobten wir zwar ausdrücklich die gute Gesprächsatmosphäre, hatten aber Zweifel, ob das auch zu einem fairen Angebot der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) führen würde. Leider nein, wie sich jetzt zeigt!

Das Angebot lautet:

  • 1,25 Prozent ab dem 01. Januar 2022
  • 1,0 Prozent ab dem 01. Januar 2023
  • Laufzeit 24 Monate

Unterm Strich bedeutet das für alle Beschäftigten bei der KKH einen massiven Reallohnverlust! Momentan wird für 2022 eine Inflationsrate von über drei Prozent prognostiziert. Für 2021 lag die Inflationsrate bei 3,1 Prozent. Das liegt besonders an den Energiepreisen, allein Kraftstoffe verteuerten sich kürzlich um 22,6 Prozent!

Selbstverständlich haben wir darauf hingewiesen, dass die Beschäftigten mit diesem Angebot faktisch weniger Geld als vorher zur Verfügung hätten. Und wie war die Antwort der Kasse? Sinngemäß: Als die Inflationsrate niedrig war, waren unsere Forderungen auch schon zu hoch!

Für unsere Verhandlungskommission zeigen sowohl das Angebot an sich als auch solche Sichtweisen, dass der KKH jede Wertschätzung für die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen fehlt!

Stichwort „stabile Lage“: Wie war das doch gleich?

Ende letzten Jahres war noch die Rede von einer stabilen Finanzlage der KKH.

Außerdem hieß es, man würde die Notwendigkeit von spürbaren Entgelterhöhungen anerkennen. Davon ist offensichtlich Anfang dieses Jahres keine Rede mehr!

Wir bleiben dabei: Fünf Prozent mehr, mindestens 150 Euro pro Monat!

Das tun wir nicht nur wegen der Teuerungsrate, sondern auch, weil die Beschäftigten von einer Restrukturierung in die nächste gehen müssen und die Arbeitsverdichtung immer stärker zunimmt! Wenn wir das schon nicht ändern können, dann muss wenigstens die Bezahlung stimmen!

Zu den weiteren Forderungen (Arbeitszeitverkürzung, Weihnachtsgeldstaffel, Lernmittelausstattung für Azubis) möchte sich die KKH noch abstimmen.

Wie geht’s jetzt weiter?

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 3. Februar 2022 statt. An diesem Tag wollen wir euch die Möglichkeit geben, bei einer Videokonferenz direkt mit uns als ver.di-Verhandlungsgruppe zu sprechen. Eine Einladung bekommt ihr rechtzeitig!

Seid dabei! Wenn der Vorstand vergessen hat, dass eine anständige Lohnerhöhung etwas mit Wertschätzung zu tun hat, sollten wir ihn vielleicht gemeinsam daran erinnern!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo KKH: Angebot lässt jede Wertschätzung vermissen (21.01.2022)

Und vor allem: Unterstützt uns, es geht um euer Gehalt!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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KKH: Die Gehaltsrunde 2022 ist gestartet!

Unsere Forderungen für die Tarifverhandlungen bei der Kaufmännischen Krankenkasse

Wir fordern Weihnachtsgeld in voller Höhe ab Beschäftigungsbeginn, auch für Azubis! (Bild: geralt, pixabay.com)

Am Montag, den 13. Dezember 2021, traf sich die ver.di-Verhandlungskommission virtuell mit der Arbeitgeberseite der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), um ihre Forderungen für die anstehende Tarifrunde zu präsentieren.

In diesem Auftaktgespräch war ein Angebot noch nicht vorgesehen, dieses hat die KKH erst für die zweite Runde Mitte Januar 2022 angekündigt.

So sehen die Forderungen der ver.di-Tarifkommission bei der KKH aus:

  • fünf Prozent Entgelterhöhung, mindestens 150 Euro
  • eine Stunde Arbeitszeitverkürzung pro Woche bei vollem Lohnausgleich
  • Erhöhung der Azubi-Vergütung um 100 Euro
  • Notebook für Azubis
  • Weihnachtsgeld in voller Höhe ab Beschäftigungsbeginn, auch für Azubis
  • ver.di-Vorteilsregelung

Wie ist die wirtschaftliche Lage der KKH?

Den internen Äußerungen des Vorstands konntet ihr entnehmen, dass die finanzielle Situation der Kasse zurzeit durchaus stabil ist. Die veränderten Leistungsausgaben durch die Pandemie spielen hier sicherlich eine Rolle, es wäre unredlich, das zu verschweigen.

Wie ist die wirtschaftliche Lage der Beschäftigten?

Die wirtschaftliche Lage der Beschäftigten ist zurzeit geprägt von deutlich steigenden Preisen. Die Inflationsrate für 2021 wird voraussichtlich bei gut drei Prozent liegen, die Prognosen für 2022 liegen momentan zwischen 2,1 und 3,3 Prozent.

Unsere Forderung nach fünf Prozent Entgelterhöhung, mindestens aber 150 Euro, ist also durchaus berechtigt, um Reallohnverluste zu verhindern! Die gleiche Berechtigung gilt für unsere Forderung nach der Erhöhung der Azubi-Vergütung um 100 Euro.

Was sagt die KKH dazu?

Vorab: Es gab keine kategorische Ablehnung unserer Forderungen. Die KKH erkennt die Notwendigkeit von Entgelterhöhungen an und zeigte sich auch zu den anderen Themen grundsätzlich gesprächsbereit, allerdings am wenigsten in Bezug auf eine Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder.

Das war nicht anders zu erwarten, aber ver.di hält es für gerechtfertigt, denjenigen eine gewisse Anerkennung zukommen zu lassen, die durch Mitgliedsbeiträge und ehrenamtliches Engagement überhaupt erst Tarifverhandlungen möglich machen!

Fazit aus der Auftaktrunde

Eine gute Gesprächsatmosphäre und die Bekundung der Einigungsbereitschaft sind nicht gleichbedeutend mit einem wirklich guten Angebot und eben das bewerten wir dann im Januar. Abwarten, es bleibt spannend!

Nun aber wünschen wir allen Kollegen und Kolleginnen bei der KKH frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2022!

Wie geht es weiter?

Wir informieren euch ab Januar wieder über die neuesten Entwicklungen in dieser Tarifrunde: Dranbleiben!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo KKH: Die Gehaltsrunde 2022 bei der KKH ist gestartet! (17.12.2021)

Und vor allem: Ab Januar geht es richtig los! Unterstützt uns, es geht um euer Gehalt!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Verhandlungsergebnis zur Vertriebsvergütung bei der KKH

Im Vertrieb der KKH gilt ab 2022 mehr Grundgehalt und weniger Prämienorientierung

Wir schaffen mehr Planungssicherheit im Vertrieb der KKH! (Bild: alphaspirit, depositphotos.com)

Eine gesetzliche Änderung der Krankenkassenwerbeverordnung sorgt dafür, dass die Tarifvertragsparteien der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) die Vergütung im Vertrieb anpassen müssen.

Im Kern besagt die Verordnung, dass Beschäftigte, deren Hauptaufgabe ohnehin die Versichertenwerbung ist, nicht mehr wie bisher über die Vergütung hinausgehende Bezahlung bekommen dürfen. Der im Nachsatz eingeräumte Handlungsspielraum für die Tarifpartner darf diesen Grundsatz nicht verletzen.

Grundvergütung bei der KKH geht rauf!

Die KKH und ver.di sind sich einig, dass die Einkommen der Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb über die Eingruppierung, also über das reguläre Gehalt abgebildet werden müssen.

Die Eingruppierung der Gebietsleitungen (GL) soll sich demnach über die Entgeltgruppen 4 bis 7 erstrecken, im Detail sind vorgesehen:

  • VG 6 als Regeleingruppierung für GL mit selbständigen Leistungen
  • VG 4 beim Einstieg nach abgeschlossener Berufsausbildung außerhalb der Sozialversicherung
  • VG 5 beim Einstieg mit näheren Vertriebs- oder Sozialversicherungskenntnissen
  • VG 7 für GL, die dauerhaft mit Schulungen und Qualifikationsmaßnahmen beauftragt werden

Prämienzahlungen der KKH gehen runter!

Auch zukünftig sollen Zielerreichungsgrade (ZEG) vereinbart und mit Prämien hinterlegt werden. Allerdings treten diese im Verhältnis zur Grundvergütung klar in den Hintergrund.

Die ZEG von 100, 125 und 150 Prozent sollen mit jeweils 1.500 Euro abgerechnet werden. Eine Berücksichtigung von Rückwerbungen soll möglich sein. Hieran arbeiten wir noch redaktionell.

Auszahlungen aus dem laufende System sind von den Änderungen nicht betroffen.

Besitzstände werden gewahrt!

Alle Beschäftigten, die bisher eine Besitzstandswahrung haben, werden diese auch in Zukunft behalten. Darüber hinaus können sie in Zukunft auch von den Zielerreichungsprämien profitieren.

Keine Hemmungen mehr!

Bisher war es möglich, die Bewährungsaufstiege bei wiederholtem Verfehlen der Zielerreichungsgrade zu hemmen. Wir konnten vereinbaren, dass dies zumindest bis auf weiteres ausgesetzt wird.

Insgesamt gibt es mehr Planungssicherheit für die großen Herausforderungen im Vertrieb!

Wie geht’s weiter?

Wir informieren euch, sobald die Einigung verschriftlicht wurde und die Redaktion abgeschlossen ist.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo KKH: Verhandlungsergebnis zur Vertriebsvergütung steht (07.12.2021)

Übrigens: Die nächste Entgeltverhandlung steht ins Haus! Unterstützt uns, es geht um euer Gehalt!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!