… auch für Beschäftigte bei der AOK und ITSCare
Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des beschlossenen dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Danach sind bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeberseite bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Daher ist sie aus Sicht der Gewerkschaft auch innerhalb der Laufzeit des aktuellen Vergütungstarifvertrages möglich.
Wie in unserem letzten Tarifinfo angekündigt, haben wir im Rahmen der stattfindenden Tarifverhandlungen zu Zeitwertkonto und ortsflexiblem Arbeiten diese Prämienzahlung bei der Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) auf die Tagesordnung gesetzt.
Aufgrund der aktuellen Energiekrise und steigender Inflation sollte auch die TGAOK Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten wahrnehmen und von der Möglichkeit einer zusätzlichen Zahlung Gebrauch machen.
In den Verhandlungen hat die TGAOK zwar Verständnis geäußert und ist sich der Ängste und Sorgen ihrer Beschäftigten bewusst. Allerdings sehen sie sich aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Kassen und negativen Finanzprognosen außerstande, derzeit zusätzliche Zahlungen an die Beschäftigten vorzusehen. Dennoch erklärte sich die Arbeitgeberseite bereit, im Gespräch und Dialog mit ver.di zu bleiben.
Wir bleiben dran!
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:
Tarifinfo AOK | Inflationsausgeichsprämie (24.10.2022)
100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran
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