Zuschuss fällig, DAK-Gesundheit kommt ihrer Verpflichtung bisher nicht nach
Keine Zeit verlieren und JETZT den Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend machen! (Foto: Ekaterina Bolovtsova, pexels.com)
Seit 01. Januar 2022 besteht laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrAVG) auch für Altvereinbarungen vor 2019die Verpflichtung für Arbeitgeber*innen, 15 Prozent des umgewandelten Betrages als Zuschuss weiterzugeben.
Seit Anfang des Jahres liegen ver.di mehrere Anfragen vor, warum die DAK-G hierzu nicht tätig wird und diesen gesetzlichen Anspruch nicht umsetzt.
Der Tarifvertrag der DAK-G regelt in § 40 die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und schreibt dabei als Durchführungsweg die Direktversicherung vor. Diesen Durchführungsweg hat das Gesetz nicht ausgenommen (§§ 1a Abs. 1a, 26a BetrAVG).
Beschäftigte der DAK-G sollten jetzt handeln!
Wir sind seit langer Zeit dabei, die Erledigung des gesetzlichen Anspruchs mit der Arbeitgeberin zu klären. Um jedoch keine Ansprüche zu verlieren, empfehlen wir jetzt, den Anspruch geltend zu machen – vor Ablauf der halbjährigen Gültigkeit der gesetzlichen Regelung. Gemäß § 49 DAK-G-Tarifvertrag müssen nämlich Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.
Dazu reicht es, wenn Beschäftigte, die Entgeltumwandlungen vereinbart haben, persönlich an die Personalabteilung schreiben, dass sie die 15 Prozent des umgewandelten Betrages aus der Entgeltumwandlung rückwirkend zum Januar 2022 geltend machen.
In unserer Tarifinfo findet ihr einen Textvorschlag zur Geltendmachung:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Wir haben ein Ergebnis für die Beschäftigten bei der IKK classic!
Der Tarifvertrag bietet mehr Sicherheit und Möglichkeiten fürs Homeoffice. (Bild: VitalikRadko, depositphotos.com)
Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte bei der IKK classic am Dienstag, den 12. April 2022, ein Tarifvertrag vereinbart werden, der Beschäftigte umfassend absichert!
Überblick zum Tarifvertrag der IKK classic
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bi 31. Dezember 2025
Arbeitsplatzsicherung: Zuweisung auf geeignete und gleichwertige Stellen
Umfassende Vergütungssicherung bei Zuweisung einer niedrigeren Stelle
Definition der Zumutbarkeit für Entfernungen unter Einbeziehung des Homeoffice
Besetzungs- und Auswahlentscheidungen für die Zuweisung geeigneter Stellen, auch unter Einbeziehung sozialer Gesichtspunkte
Qualifizierung und Einarbeitung
Mobilitätshilfen bei dauerhafter Änderung des Arbeitsortes
Abfindungsregelungen
Möglichkeit der Teilzeit mit Teillohnausgleich bei Erhöhung der Fahrtzeiten zu einer anderen Arbeitsstelle
Wie geht es weiter bei der IKK classic?
Die Tarifkommission wird das Ergebnis der Verhandlung bei der IKK classic am Mittwoch, 20. April, ausführlich diskutieren, bewerten und darüber abstimmen. Bis dahin werden die Tariftexte redaktionell finalisiert.
Die Erklärungsfrist zur Annahme des Tarifergebnisses ist am Freitag, 29. April. Der Tarifvertrag gilt ab 01. Mai 2022 mit Beginn der Umsetzung von START 2025. Anfang Mai werden wir virtuell zu einem ver.di-Talk einladen und den Tarifvertrag ausführlich vorstellen, Fragen beantworten und gemeinsam diskutieren. Eine ausführliche Information sowie die Einladung zum ver.di-Talk folgen nach Ostern.
Die Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Corona-Prämie für Beschäftigte der DAK-Gesundheit (DAK-G) ist auf dem Weg
singkham, depositphotos.com
Was heute, am 08. März 2022, schon klar ist: Die Corona-Prämie kommt! Sie wird noch in diesem Monat ausgezahlt. Und auch die vielen Teilzeitbeschäftigten bei der DAK-Gesundheit (DAK-G) bekommen die volle Summe!
03/2022: Corona-Prämie
Der Stand der Beschäftigung zum Auszahlungszeitpunkt im März 2022 bestimmt die Höhe der einmaligen Sonderzahlung:
1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8
750 Euro ab Vergütungsgruppe 9
200 Euro für alle Azubis
04/2022: Erstes Gehaltsplus
Im April 2022 gibt es:
2,6 Prozent mehr Gehalt für Beschäftigte
40 Euro mehr für Auszubildende
2022/2023: ver.di-Vorteil bei der DAK-G
ver.di-Mitglieder bekommen in 2022 und 2023 je einen freien Tag zusätzlich zum bekannten ver.di-Bildungstag.
Dazu braucht es – wie immer bei einer solchen Regelung – den Nachweis der ver.di-Mitgliedschaft: Entweder ihr fordert diese Bescheinigung über euren ver.di-Bezirk an oder ihr ladet sie euch im ver.di-Servicecenter selbst herunter.
Um in den Genuss der beiden freien Tage zu kommen, kann bei der DAK-G die Mitgliedschaft bis zum letzten Arbeitstag im April nachgewiesen werden, also bis zum 29. April 2022 bzw. 28. April 2023. Einzelfälle, wie z. B. langwierige Erkrankungen, sind in Klärung.
Und nicht nur dafür ist es gut, ver.di-Mitglied zu sein: Der Verlauf der Tarifrunden in der Sozialversicherungsbranche zeigt mittlerweile, dass nur mit einer starken ver.di ein erfolgreicher Tarifabschluss wie in der DAK-G gelingt!
Maßregelungsklausel
Es gibt weder Gehaltsabzug für die Streikteilnahme – unabhängig davon, an wie vielen Tagen gestreikt wurde – noch sonstige Konsequenzen. Dies ist einmalig in der Landschaft und sehr klar geregelt!
KiG: Kostenübernahme bei der DAK-G
Auch das steht bereits fest: Ab dem 01. Januar 2022 werden auszubildenden Kaufleuten im Gesundheitswesen (KiG) die Kosten für Lehrmaterial, Fahrt und Unterbringung übernommen.
Zum Abschluss der Redaktionsverhandlungen informieren wir ausführlich zu allen weiteren Fragen.
Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
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ver.di-Mitglieder und Tarifkommission stimmen dafür, BARMER-Ergebnis angenommen
Teil des neuen Tarifvertrags: einmalig 1.500 Euro für Vollzeitkräfte – steuerfrei! (Bild: antifalten, photocase.de)
Die Mitgliederbefragung ist abgeschlossen, das Ergebnis ist eindeutig: 85,13 Prozent der ver.di-Mitglieder haben für die Annahme des Tarifergebnisses bei der BARMER gestimmt.
Die ver.di-Bundestarifkommission ist am 23. Februar dem Feedback aus der Mitgliederbefragung gefolgt und hat das Tarifergebnis von Anfang Februar 2022 einstimmig angenommen.
Alle Details zum BARMER-Ergebnis
März 2022: Einmalzahlung
Die einmalige Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und beträgt:
1.500 Euro für Vollzeitbeschäftigte
800 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen
Hinweis: Anspruch haben alle, die am 10. Februar 2022 im Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der BARMER standen und zwischen dem 01. Januar 2021 und 28. Februar 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung hatten.
Dem Anspruch gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V, Leistungen nach § 56 lfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44 a SGB XI sowie Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.
Für Teilzeitkräfte berechnet sich die Höhe der Einmalzahlung anhand der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.
Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit am 10. Februar 2022.
ab April 2022: mehr Urlaubsgeld
3,5 Prozent Anstieg (auf insgesamt 37,1 Prozent)
Hinweis: Die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage bei der Wahl von Tagen verändert sich nicht.
Für 2022 wird kurzfristig noch mal der Slot für die Wahl zwischen Urlaubsgeld und Freizeit bzw. einem Mischmodell geöffnet.
Dezember 2022: höhere Vergütung
3,2 Prozent mehr für Beschäftigte
120 Euro mehr für Auszubildende
Hinweis: Die Nachtdienst- und Schichtzuschläge werden ebenfalls um 3,2 Prozent dauerhaft erhöht. Das Gleiche gilt bei der Vergütung für Rufbereitschaft.
Förderung der Nachhaltigkeit: Jobticket-Zuschuss
Hinweis: Bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend der Verbünde zahlt die BARMER den erforderlichen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket. Konkrete Infos stellt der Arbeitgeber zur Verfügung.
Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder
Hinweis: ver.di-Mitgliedern wird zum bereits im Manteltarifvertrag geregelten Bildungstag in 2022 und 2023 jeweils ein weiterer Tag gewährt. Eine Stichtagsregelung dazu gibt es nicht, zur Beantragung braucht ihr nur euren Mitgliedschaftsnachweis.
Weitere kollektive Arbeitszeitverkürzungen ließen sich in dieser Tarifrunde nicht durchsetzen. Deswegen war es uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen dieser Regelung zusätzliche Zeit für ver.di-Mitglieder zu vereinbaren.
Umgang mit Warnstreiks
Maßregelungen (z. B. Abmahnungen oder Kündigungen) wegen einer Teilnahme an Warnstreikaktionen sind ausgeschlossen. Soweit uns bekannt, wird die BARMER allerdings Gehalt abziehen für die betreffenden Zeiträume, in denen Beschäftigte gestreikt haben.
Danke für eure großartige Unterstützung in der Tarifrunde! Dieses Ergebnis war NUR MIT EUCH zu schaffen!
Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, u. a. noch keine weitere Arbeitszeitverkürzung, trotzdem bleibt dieses Thema auf unserer Agenda!
Tarifergebnisse sind immer ein Kompromiss. Wie gut der ist, hängt direkt zusammen mit der Durchsetzungsstärke von ver.di. Deswegen: Jetzt ver.di-Mitglied werden!
Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
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Mitgliederbefragung ebnet den Weg zum Tarifabschluss bei der DAK-Gesundheit
Ihr habt euch entschieden – für 100 % Tarif! (Bild: hemul75, depositphotos.com)
94,9 Prozent aller teilnehmenden ver.di-Mitglieder haben das Tarifergebnis bei der DAK-Gesundheit befürwortet! Mit diesem klaren Ergebnis der Mitgliederbefragung hat die ver.di-Tarifkommission am 16. Februar 2022 dem Verhandlungsergebnis abschließend zugestimmt.
Zeitgleich hat auch die Arbeitgeberseite grünes Licht gegeben und wird das Ergebnis umsetzen.
Im März 2022 gibt es somit:
einmalig 1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8 (VG 8)
einmalig 750 Euro für alle Beschäftigten ab der VG 9
2,6 Prozent mehr Tabellenentgelte, Steigerungs- und Aufrückungsbeträge, Nachtdienst- und Schichtzulagen
40 Euro mehr für Auszubildende
Wer spätestens zum letzten Werktag am Freitag, 29. April, seine ver.di-Mitgliedschaft gegenüber der Arbeitgeberseite nachweist, bekommt durch die ver.di-Vorteilsregelung einen zusätzlichen freien Tag für 2022.
Im November 2022:
80 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle in den ersten fünf Beschäftigungsjahren (inkl. Azubis)
100 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle ab dem sechsten Beschäftigungsjahr
Im April 2023:
weitere 1,4 Prozent mehr Tabellenentgelte, Steigerungs- und Aufrückungsbeträge, Nachtdienst- und Schichtzulagen
weitere 40 Euro mehr für Auszubildende
Wer spätestens zum letzten Werktag am Freitag, 28. April, seine ver.di-Mitgliedschaft gegenüber der Arbeitgeberseite nachweist, bekommt durch die ver.di-Vorteilsregelung einen zusätzlichen freien Tag für 2023.
Im November 2023:
100 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle
Laufzeit: 24 Monate
01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023
Alle Details zum Tarifergebnis inkl. Mitgliedervorteilsregelung, Gesundheitsförderung, Zulagenzahlung für höherwertige Tätigkeiten sowie alle Zusatzregelungen für Auszubildendefindet ihr in unserer vorherigen Meldung!
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Vielen Dank für eure großartige Teilnahme beim BARMER-Warnstreik und Livestream!
Nutzt die Chance und gebt uns Rückmeldung zum Tarifergebnis! (Bild: pip, photocase.de)
Die großartige Teilnahme an den Warnstreiks und dem Livestream hat der ver.di-Tarifkommission für die BARMERden notwendigen Rückenwind gegeben.Jetzt haben wir ein Verhandlungsergebnis!
Das Ergebnis für die BARMER im Überblick
März 2022: steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung von 1.500 Euro für Beschäftigte (Vollzeit) bzw. 800 Euro für Auszubildende
ab April 2022: Erhöhung des Urlaubsgeldes um 3,5 Prozent auf 37,1 Prozent (Tage bleiben gleich)
01. Dezember 2022: 3,2 Prozent mehr Monatsentgelt, Nachtdienst- und Schichtzuschlag sowie Vergütung für Rufbereitschaft, 120 Euro mehr für Auszubildende
Laufzeit bis 31. Dezember 2023 (24 Monate)
Mitgliedervorteil
Zusätzlich zum bereits bestehenden Bildungstag im Manteltarifvertrag erhalten Gewerkschaftsmitgliederzwei weitere zusätzliche Bildungstage für 2022 und 2023 (je einen pro Jahr).
Förderung der Nachhaltigkeit
Die Arbeitgeberseite gewährt künftig den Mindestzuschuss zum Jobticket.
Wie geht es jetzt weiter?
Ihr seid gefragt, nutzt eure Chance: In der Zeit vom 11. bis 22. Februar 2022 können ver.di-Mitglieder bei unserer Online-Mitgliederbefragung ihre Rückmeldung zum Tarifergebnis geben!
Die entsprechende Einladung bekommt ihr am 11. Februar 2022 per E-Mail. Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER beschließt auf Basis eures Feedbacks am 23. Februar 2022 final über Annahme dieses Ergebnisses oder über Ablehnung und damit verbundener Einleitung unbefristeter Arbeitskampfmaßnahmen.
Wir sagen schon mal HERZLICHEN DANK für eure Unterstützung!
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Nach langwierigen Verhandlungen haben wir bei der DAK-G nun ein Ergebnis!
Die Tarifkommission hat zugestimmt, jetzt seid ihr als unsere Mitglieder gefragt! (Bild: DmitryPoch, pixabay.com)
Nach mehreren unannehmbaren „Angeboten“ in der Tarifrunde mit der DAK-Gesundheitkonnten wir am 26. Januar 2022 in der dritten Verhandlungsrunde endlich ein Ergebnis abschließen.
Im Verlauf der Verhandlungen kam es immer wieder zu fast unvorstellbaren Vorschlägen der Arbeitgeberseite. Wenn die Arbeitgeberseite in der dritten Verhandlungsrunde plötzlich sechs Leermonate fordert und sich sonst in 0,1- bis 0,2-Prozent-Schritten bewegt, hat das mit Wertschätzung nichts zu tun!
Wie selbstverständlich verwies der DAK-G-Vorstand erneut auf die großzügige Homeoffice-Regelung, die bereits ein massives Entgegenkommen in Richtung der Belegschaft darstelle. Daher sei unsere Forderung nach mehr Geld nicht nachvollziehbar.
Streckenweise waren die Fronten so verhärtet, dass die ver.di-Tarifkommission bereits abreisen wollte, um erneut zu Streikmaßnahmen aufzurufen. Nach harten Verhandlungen wurde schließlich doch ein Ergebnis erzielt.
Das Ergebnis für die Beschäftigten der DAK-G
März 2022: Einmalzahlung für alle Beschäftigten (inkl. Teilzeit) und Azubis
auf 80 Prozent in 2022 vor dem sechsten Beschäftigungsjahr (100 Prozent ab dem sechsten Jahr)
auf 100 Prozent für alle in 2023
Maßregelungsklausel
Trotz aller Unkenrufe: Für alle an den Streikmaßnahmen Beteiligten wird es auch dieses Mal keinen Gehaltsabzug und keine negativen Konsequenzen geben!
Gesundheitsförderung
Der Vorstand stockt die Gelder für die Gesundheitsförderung um rund eine Million Euro auf. In 2023 werden die bisherigen Inanspruchnahmen und die Rahmenbedingungen aus dem Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz gemeinsam mit ver.di evaluiert und ausgewertet.
Zulagenzahlung für höherwertige Tätigkeiten
Bei Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit von mehr als drei Wochen erhalten die Betroffenen eine persönliche Zulage in Höhe der Aufrückungszulage bis zur Vergütungsgruppe der zu vertretenden Tätigkeit.
Zusätzliche Regelungen für Auszubildende
Übernahme und Prüfungsvorbereitung
Tarifliche Übernahmeregelung
Prüfungsvorbereitung – ohne Notenklausel! Sofern Azubis durch die zuständige Stelle zur vorgezogenen Abschlussprüfung zugelassen werden, haben sie Anspruch auf alle internen Unterstützungsleistungen.
Endlich! Kostenübernahme in der Ausbildung KiG
Auszubildende Kaufleute im Gesundheitswesen (KiG) bekommen eine Kostenerstattung für:
Fachliteratur und Druckerpauschale
Fahrtkosten für Hin- und Rückweg zur Berufsschule in Höhe der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse, sofern die Fahrtkosten zusätzlich entstehen
Übernachtungskosten, sofern es keine Erstattungsmöglichkeiten über andere Kostenträger gibt (z. B. Kommune oder Bundesländer)
Detaillierte Infos zur Umsetzung folgen!
Die ver.di-Tarifkommission hat das Ergebnis ausführlich diskutiert und ihre Zustimmung erteilt. Im nächsten Schritt werden nun alle ver.di-Mitglieder online befragt. Dazu bekommt ihr in der kommenden Woche einen Link und seid herzlich zum Mitmachen eingeladen!
In den nächsten Tagen kommen weitere ausführliche Informationen. Auf Landesebene wird es Einladungen zu verschiedenen virtuellen Veranstaltungen geben.
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Angebot ist aus Arbeitgebersicht „tragfähig“, unsere Einschätzung lautet: nicht annehmbar!
9nong, depositphotos.co
In der zweiten Verhandlungsrunde mit der BARMER am 18. Januar 2022 legte die Arbeitgeberseite ein ihrer Meinung nach „tragfähiges“ Angebot auf den Tisch. Das sehen wir anders!
Nach Einschätzung der ver.di-Verhandlungskommission ist das erste Angebot der Arbeitgeberseite nicht annehmbar! Hier im direkten Vergleich mit unseren Forderungen:
Angebot der BARMER
im März 2022: steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung von 1.000 Eurofür Vollzeitbeschäftigte, 500 Euro für Auszubildende
zum 01. Januar 2023: 2,3 Prozent mehr für Beschäftigte, 50 Euro für Auszubildende
Laufzeit bis 31. März 2024 (27 Monate)
Unsere Forderungen
3,8 Prozent (mindestens 150 Euro) für Beschäftigte, 150 Euro für Auszubildende
Reduzierung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich
Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder
Klar erkennbar: Speziell zur Arbeitszeit und ver.di-Vorteilsregelung gibt es kein Angebot!
Die Arbeitgeberseite hat uns klargemacht, dass für sie eine Absenkung der Arbeitszeit aktuell nicht zur Diskussion steht. Und: Die ver.di-Vorteilsregelung lehnt sie kategorisch ab.
Nach den Ergebnissen unserer Befragung haben diese Themen aber eine hohe Bedeutung für die ver.di-Mitglieder. Auch die finanzielle Erhöhung ist aus unserer Sicht absolut nicht abschlussfähig.
Die ver.di-Verhandlungskommission versteht dieses erste Angebot somit als Grundlage für weitere Verhandlungen, aber nicht als tragfähiges Ergebnis!
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Dritte Verhandlungsrunde mit der DAK-Gesundheit am 25. und 26. Januar
Achtung: Warnstreiks voraus, achtet auf die Infos vor Ort! (Bild: Andrea Piacquadio, pexels.com)
Das neue Jahr startet spannend: Die Tarifrunde zur Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen bei der DAK-Gesundheit geht in die entscheidende Phase!
Wir liefern euch einen Überblick zur Ausgangslage für die dritte Verhandlungsrunde bei der DAK-G am 25. und 26. Januar 2022.
Das sogenannte „Angebot“ der Arbeitgeberseite
Zur Entgelterhöhung:
1,5 Prozent mehr ab 01. Januar 2022
1,2 Prozent mehr ab 01. April 2023
1,2 Prozent mehr ab 01. April 2024
Einmalzahlung von 120 Euro in 2022
Für die Azubis:
40 Euro mehr ab 01. Januar 2022
40 Euro mehr ab 01. Januar 2023
1,2 Prozent mehr ab 01. April 2024
Einmalzahlung von 40 Euro in 2022
Die Arbeitgeberseite möchte eine Laufzeit von drei (!) Jahren!
Für das Weihnachtsgeld soll es in den ersten fünf Beschäftigungsjahren weiterhin eine Differenzierung von 60 bis 80 Prozent geben.
Kein Angebot gab es für die Forderungen der ver.di-Vorteilsregelung sowie für die Verbesserung der Gesundheitsförderung.
RESPEKT beinhaltet auch den Abschluss eines guten Entgelt-Tarifvertrages. Davon sind wir noch weit entfernt!
Unsere Forderungen für die DAK-G beinhalten:
5,9 Prozent mehr für Beschäftigte, mindestens 200 Euro
150 Euro mehr für Auszubildende
100 Prozent Weihnachtsgeld für alle
Abschluss einer ver.di-Vorteilsregelung
Verbesserung der Gesundheitsförderung
Übernahme der Bildungs-, Reise- und Unterbringungskosten für Auszubildende
Wir fordern eine Laufzeit von zwölf Monaten!
Das heißt: Bis zu einem gemeinsamen Tarifabschluss liegen wir noch sehr weit auseinander. Klar ist auch: Weder der Weihnachtsmann hat unsere Forderungen erfüllt, noch wird es der Osterhase tun. Deshalb müssen wir jetzt selbst handeln!
Warnstreiks sind in Vorbereitung: Achtet bitte auf die Informationen in der nächsten Woche und beteiligt euch!
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Zu guter Letzt machen wir uns stark für eine Vorteilsregelung bei der BARMER!
Gemeinsam stark – zusammen schaffen wir 100 % Tarif!(Bild: Krakenimages.com, depositphotos.com)
Bei der BARMER handelt nicht der Weihnachtsmann eine Gehaltserhöhung für die Beschäftigten aus, sondern deine Gewerkschaft, sprich: die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission!
In der Adventszeit haben wir euch unsere ersten drei Forderungen zur Tarifrunde 2021/2022 mit der BARMER Ersatzkasse vorgestellt:
Und zu guter Letzt machen wir uns für eine weitere Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder stark!
Wenn das vierte Lichtlein brennt… haben wir unseren Tarifabschluss noch nicht „verpennt“! In diesem Sinn wünschen wir euch schöne Weihnachten und freuen uns auf eure rege Beteiligung während der Tarifrunde. Denn da wird es leider keine Geschenke geben, wie sich bereits in der Auftaktverhandlung gezeigt hat.
Deswegen: Mitfahrende statt Trittbrettfahrende gesucht! Steigt ein, seid dabei, dann ist mehr für alle drin!
Die Tarifinfos aus der Adventszeit und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
Die Tarifrunde 2021/2022 ist in vollem Gange. Die ver.di-Tarifkommission hat die Forderungen beschlossen. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten?
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!