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Dauerbaustellen bei der DAK-Gesundheit

Keine Fortschritte bei tarifvertraglich offenen Punkten

Bisher kaum Lösungen für tarifliche Dauerbaustellen bei der DAK-Gesundheit (Bild: energepic.com, pexels.com)

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

Ashleigh Brillant, Autor und Karikaturist

Im November 2022 hat die ver.di-Tarifkommission der DAK-Gesundheit über die bis dato offenen Themen informiert. Ziel war es, möglichst zeitnah im ersten Quartal 2023 über konkrete Fortschritte im Sinne einer Einigung berichten zu können.

Gern hätten wir euch heute den aktuellen Verhandlungsstand dargestellt. Doch auch wenn es nach wie vor keine konkreten Fortschritte gibt, möchten wir über mögliche Handlungsperspektiven informieren.

Entgeltumwandlung und gesparte Sozialversicherung

Wie mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Vorstand der DAK-Gesundheit lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.

Das bedeutet: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! In unserer Tarifinfo von Juni 2022 findet ihr eine entsprechende Mustergeltendmachung. Zur rechtlichen Vertretung wenden sich ver.di-Mitglieder bitte an ihren zuständigen (Landes-)Bezirk der ver.di.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Anfang 2022 haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen. Auch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben wir die Arbeitgeberin angesprochen. Die DAK-Gesundheit lehnt eine solche Zahlung an ihre Beschäftigten nicht kategorisch ab. Allerdings sieht sie sich außerstande, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe zu treffen.

Wir haben mit Nachdruck dargelegt, dass die Beschäftigten bei diesem Thema eine klare Orientierung brauchen und verdient haben. Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung und täte gut daran, als Ausdruck der Solidarität und Wertschätzung gegenüber ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.

Anlage 5

Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten.

Albert Einstein

Neben der Frage von Streitfällen bei der Zuordnung zu den jeweiligen Vergütungsgruppen in der Anlage 5 hat die ver.di-Tarifkommission beschlossen, aktiv eine neue Entgeltordnung zu erarbeiten und zu verhandeln. Die neue Entgeltordnung soll dem Anspruch einer sich stetig ändernden Arbeitswelt unter dem Aspekt der Sicherheit, Transparenz und Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte auch längerfristig gerecht werden.

Entgeltrunde 2024 bei der DAK-Gesundheit

Zum Jahresende kann der Entgelttarifvertrag gekündigt werden. Die Zeiten sind aktuell sowohl gesellschaftspolitisch, als auch individuell und tarifpolitisch herausfordernd.

Deswegen setzen wir wieder auf eine mitgliedernahe und beteiligungsorientierte Entgeltrunde.
Im März liefern wir euch dazu weitere Informationen.

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Keine Lösung, aber das Problem bleibt (23.02.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit sorgt für Kopfschütteln

Der Verhandlungstermin mit der DAK-G brachte kein akzeptables Ergebnis.

Eine junge Frau sitzt genervt vor dem Laptop und fasst sich an den Kopf.
Die DAK-Gesundheit scheint andere Zielvorstellungen zu haben … (Bild: Andrea Piacquadio, pexels.com)

Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig.

Isolde Probst

Gedacht war der 16. November 2022 im Ursprung zur weiteren Klärung der Themen:

  • Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung (BAV)
  • Anpassung der Zurechnungsbeiträge bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
  • Inflationsausgleichsprämie
  • Anlage 5 – Zielbestimmung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung

ver.di ist mit dem Ziel in die Gespräche gegangen, in den vorgenannten Themen konkrete Ergebnisse im Interesse der ver.di-Mitglieder und Beschäftigten der DAK-Gesundheit zu vereinbaren. Die Arbeitgeberseite hat offensichtlich nicht die gleichen Zielvorstellungen.

Im Einzelnen:

Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent Sozialversicherungsbeiträge

Wie bereits mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Arbeitgeberseite lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.

Im Sommer 2022 erfolgte die Information zur Geltendmachung der Beträge durch die Beschäftigten an die Personalabteilung. Nunmehr ist erkennbar, dass es nicht reicht, nur geltend zu machen. Ist es tatsächlich gewollt, den Klageweg durch alle einzelnen Betroffenen zu bestreiten?

Daher: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! Zur rechtlichen Vertretung erfolgt eine gesonderte Information an die ver.di-Mitglieder.

Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag

Eine Anpassung der Zurechnungszeiten im Tarifvertrag ist zwar für die Arbeitgeberseite nicht ausgeschlossen – allerdings ist dies verknüpft mit der Bedingung, dass die Finanzierung durch die Erhöhung der Beschäftigtenbeiträge erfolgt. Also auch hier kein Vorankommen.

Hintergrund

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von steuer- und sozialversicherungsfreien 3.000 Euro im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.

Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberin lehnt es nicht kategorisch ab, allerdings sieht sie sich außerstand, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe treffen zu können.

Das ist angesichts der aktuellen Situation für die ver.di-Mitglieder und Beschäftigten aus unserer Sicht nicht akzeptabel! Die Prognosen für das nächste Jahr lassen zudem keine wirkliche Entspannung der Gesamtsituation erkennen. Es ist bisher nicht davon auszugehen, dass die Lebenshaltungs- und Energiekosten etc. wieder deutlich sinken werden.

Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und täte gut daran, als Zeichen der Solidarität mit ihren Beschäftigten von der Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen!

Anlage 5

Auch hier können leider keine positiven Zwischenergebnisse berichtet werden. Im Zusammenhang mit der Frage nach Zielstellung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung war der Arbeitgeber nicht sprachfähig. Die Gründe dafür mögen im Einzelnen nachvollziehbar sein, aber in der Summe führt das dennoch zu einer weiteren Verzögerung.

Bezogen auf die zurückliegenden Streitpunkte einzelner Stellen, die nach dem Abschluss der Anlage 5 im Jahr 2014 sich mittlerweile deutlich summiert haben, verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, diese zwischen Januar und März 2023 noch einmal zu betrachten mit der Zielstellung der Zuordnung zur bestehenden Anlage 5.

Parallel prüft ver.di das weitere Verfahren der individuellen Vertretung der betroffenen Mitglieder. Denn wenn es keine Klärung zwischen den Tarifvertragsparteien bezüglich der tariflich korrekten Zuordnung am Tisch gibt, bleibt lediglich der Weg des individualarbeitsrechtlichen Prozesses. Die ver.di-Mitglieder haben in jedem Fall Anspruch auf Beratung und Vertretung durch ver.di.

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Kopfschütteln nach Verhandlungen (16.11.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-G: Verhandlungen wieder aufgenommen

Nach Corona-Einschränkungen geht es bei der DAK-Gesundheit weiter.

Bei unseren Verhandlungen Ende September gab es einiges zu besprechen. (Foto: fauxels, pexels.com)

In den Verhandlungen mit der DAK-Gesundheit am 20. und 21. September 2022 in Berlin standen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die in den letzten Monaten aufgelaufen sind. Hauptgrund des Termins war, die längst geplanten Verhandlungen zur Anlage 5 anzugehen.

Erstmals konnte mit der Vorständin Frau Dr. Ute Wiedemann als Verhandlungsführerin der DAK-G in Präsenz verhandelt werden.

Auslegung des Tarifvertrages zur Übernahme der Fahrtkosten zur Berufsschule für die KiG-Azubis

Klar geregelt ist, dass die „zusätzlichen Fahrtkosten“ (Bundesbahn, 2. Klasse) von der DAK-G übernommen werden müssen. Da das Wort „zusätzlich“ den Bezug zum Weg in die Dienststelle herstellt, werden für die Abrechnung Vergleichsberechnungen gefordert.

Hierzu konnte ein Verfahren verabredet werden, wie diese zu berechnen sind. Bis Ende September
wird es eine neue Anweisung dazu geben, die mit Beispielen unterlegt ist. Damit soll es gelingen, die Benachteiligung für Azubis aufzuheben.

Wichtig: ver.di konnte erreichen, dass es bei eventuellen falschen Berechnungen bis 30. September 2022 keine Rückrechnungen gibt! Ziel war und ist es, einen Gleichklang zwischen den Azubis SoFa und KiG herzustellen. Gelingt das durch diese Abrechnungsmethode nicht, muss das Thema in den Tarifverhandlungen weiter geklärt werden.

Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent SV-Beiträge

Seit Januar 2022 besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberseite die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Nachdem die DAK-G hierzu nicht von selbst gehandelt hat, haben wir die Beschäftigten darüber informiert und die Betroffenen aufgefordert, die Geltendmachung der Beträge bei der Personalabteilung einzureichen. Der Versuch, dieses Thema in der aktuellen Tarifverhandlung abschließend zu klären, ist leider noch nicht gelungen. Wir erwarten selbstverständlich die Umsetzung des Gesetzes und weisen erneut auf die Notwendigkeit der Geltendmachung hin.

Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Da dies ein nicht unerheblicher Kostenfaktor sei, hat die Arbeitgeberin eine Klärung und Rückmeldung bis Mitte November zugesagt.

Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.

Anlage 5 – Eingruppierung

Seit Langem steht das Thema einer Entgeltordnung und damit Klärung der Eingruppierungen auf der Tagesordnung. Dabei geht es für beide Seiten nicht um eine weitere Reparatur im bestehenden System
bei immer mehr Verwerfungen. Deshalb ist der erste Schritt eine Zielbestimmung der Entgeltordnung, die gleichzeitig klar und gut strukturiert alle Anforderungen inkl. neuer Tätigkeitsbilder und Bezeichnungen erfüllt. Diese Verhandlungen werden nicht kurzfristig abgeschlossen werden können.

Am 16. November wird die Diskussion über die grundlegende Struktur fortgesetzt. Selbstverständlich informieren wir dazu weiter.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.

Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberseite verwies in dem Zusammenhang auf die möglichen Auswirkungen des GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetzes. Wir werden im nächsten Verhandlungstermin am 16. November die Forderung erneut einbringen.

In eigener Sache

Nach vielen Jahren wechselt die ver.di-Tarifverhandlungsführung in der DAK-G: Gabriele Gröschl-Bahr hat ihr Berufsleben beendet und übergibt den Tarif-Staffelstab an Sylvi Krisch, Leiterin der Tarifkoordination / des Tarifsekretariats weitere Dienstleistungen des Fachbereichs B in ver.di.

„Ich freue mich über zehn Jahre gute Tarifarbeit in der DAK-G und bedanke mich bei allen, die dabei so aktiv mitgewirkt haben. Jetzt ist es Zeit zu gehen und ich bin sehr froh, die Verhandlungsführung an eine so erfahrene Tariffrau zu übergeben. Ich wünsche allen viel Erfolg und immer größtmögliche Durchsetzungskraft mit vielen ver.di-Mitgliedern!“

Gabriele Gröschl-Bahr

„Die Tarifarbeit ist eines der zentralen Handlungsfelder von ver.di und seit über 15 Jahren Schwerpunkt meiner täglichen Arbeit, davon zehn Jahre im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit und die kommenden Tarifrunden – und darauf, gemeinsam mit gewerkschaftlicher Stärke durch eine größtmögliche Durchsetzungsfähigkeit jede Herausforderung erfolgreich zu meistern!“

Sylvi Krisch

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Verhandlungen wieder aufgenommen (27.09.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-G: Anspruch auf Entgeltumwandlung hakt

Zuschuss fällig, DAK-Gesundheit kommt ihrer Verpflichtung bisher nicht nach

Keine Zeit verlieren und JETZT den Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend machen! (Foto: Ekaterina Bolovtsova, pexels.com)

Seit 01. Januar 2022 besteht laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrAVG) auch für Altvereinbarungen vor 2019 die Verpflichtung für Arbeitgeber*innen, 15 Prozent des umgewandelten Betrages als Zuschuss weiterzugeben.

Seit Anfang des Jahres liegen ver.di mehrere Anfragen vor, warum die DAK-G hierzu nicht tätig wird und diesen gesetzlichen Anspruch nicht umsetzt.

Der Tarifvertrag der DAK-G regelt in § 40 die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und schreibt dabei als Durchführungsweg die Direktversicherung vor. Diesen Durchführungsweg hat das Gesetz nicht ausgenommen (§§ 1a Abs. 1a, 26a BetrAVG).

Beschäftigte der DAK-G sollten jetzt handeln!

Wir sind seit langer Zeit dabei, die Erledigung des gesetzlichen Anspruchs mit der Arbeitgeberin zu klären. Um jedoch keine Ansprüche zu verlieren, empfehlen wir jetzt, den Anspruch geltend zu machen – vor Ablauf der halbjährigen Gültigkeit der gesetzlichen Regelung. Gemäß § 49 DAK-G-Tarifvertrag müssen nämlich Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.

Dazu reicht es, wenn Beschäftigte, die Entgeltumwandlungen vereinbart haben, persönlich an die Personalabteilung schreiben, dass sie die 15 Prozent des umgewandelten Betrages aus der Entgeltumwandlung rückwirkend zum Januar 2022 geltend machen.

In unserer Tarifinfo findet ihr einen Textvorschlag zur Geltendmachung:

Tarifinfo DAK-G: Entgeltumwandlung (01.06.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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IKK Classic: Tarifvertrag zu START 2025 steht

Wir haben ein Ergebnis für die Beschäftigten bei der IKK classic!

Der Tarifvertrag bietet mehr Sicherheit und Möglichkeiten fürs Homeoffice. (Bild: VitalikRadko, depositphotos.com)

Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte bei der IKK classic am Dienstag, den 12. April 2022, ein Tarifvertrag vereinbart werden, der Beschäftigte umfassend absichert!

Überblick zum Tarifvertrag der IKK classic

  • Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bi 31. Dezember 2025
  • Arbeitsplatzsicherung: Zuweisung auf geeignete und gleichwertige Stellen
  • Umfassende Vergütungssicherung bei Zuweisung einer niedrigeren Stelle
  • Definition der Zumutbarkeit für Entfernungen unter Einbeziehung des Homeoffice
  • Besetzungs- und Auswahlentscheidungen für die Zuweisung geeigneter Stellen, auch unter Einbeziehung sozialer Gesichtspunkte
  • Qualifizierung und Einarbeitung
  • Mobilitätshilfen bei dauerhafter Änderung des Arbeitsortes
  • Abfindungsregelungen
  • Möglichkeit der Teilzeit mit Teillohnausgleich bei Erhöhung der Fahrtzeiten zu einer anderen Arbeitsstelle

Wie geht es weiter bei der IKK classic?

Die Tarifkommission wird das Ergebnis der Verhandlung bei der IKK classic am Mittwoch, 20. April, ausführlich diskutieren, bewerten und darüber abstimmen. Bis dahin werden die Tariftexte redaktionell finalisiert.

Die Erklärungsfrist zur Annahme des Tarifergebnisses ist am Freitag, 29. April. Der Tarifvertrag gilt ab 01. Mai 2022 mit Beginn der Umsetzung von START 2025. Anfang Mai werden wir virtuell zu einem ver.di-Talk einladen und den Tarifvertrag ausführlich vorstellen, Fragen beantworten und gemeinsam diskutieren. Eine ausführliche Information sowie die Einladung zum ver.di-Talk folgen nach Ostern.

Die Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

Tarifinfo IKK classic | Start 2025: Tarifvertrag steht (12.04.2022)

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DAK-G: Am 15. März kommt das erste Geld!

Corona-Prämie für Beschäftigte der DAK-Gesundheit (DAK-G) ist auf dem Weg

singkham, depositphotos.com

Was heute, am 08. März 2022, schon klar ist: Die Corona-Prämie kommt! Sie wird noch in diesem Monat ausgezahlt. Und auch die vielen Teilzeitbeschäftigten bei der DAK-Gesundheit (DAK-G) bekommen die volle Summe!

03/2022: Corona-Prämie

Der Stand der Beschäftigung zum Auszahlungszeitpunkt im März 2022 bestimmt die Höhe der einmaligen Sonderzahlung:

  • 1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8
  • 750 Euro ab Vergütungsgruppe 9
  • 200 Euro für alle Azubis

04/2022: Erstes Gehaltsplus

Im April 2022 gibt es:

  • 2,6 Prozent mehr Gehalt für Beschäftigte
  • 40 Euro mehr für Auszubildende

2022/2023: ver.di-Vorteil bei der DAK-G

ver.di-Mitglieder bekommen in 2022 und 2023 je einen freien Tag zusätzlich zum bekannten ver.di-Bildungstag.

Dazu braucht es – wie immer bei einer solchen Regelung – den Nachweis der ver.di-Mitgliedschaft: Entweder ihr fordert diese Bescheinigung über euren ver.di-Bezirk an oder ihr ladet sie euch im ver.di-Servicecenter selbst herunter.

Um in den Genuss der beiden freien Tage zu kommen, kann bei der DAK-G die Mitgliedschaft bis zum letzten Arbeitstag im April nachgewiesen werden, also bis zum 29. April 2022 bzw. 28. April 2023. Einzelfälle, wie z. B. langwierige Erkrankungen, sind in Klärung.

Also, Leute: Jetzt ver.di-Mitglied werden und zusätzliche freie Zeit sichern!

Und nicht nur dafür ist es gut, ver.di-Mitglied zu sein: Der Verlauf der Tarifrunden in der Sozialversicherungsbranche zeigt mittlerweile, dass nur mit einer starken ver.di ein erfolgreicher Tarifabschluss wie in der DAK-G gelingt!

Maßregelungsklausel

Es gibt weder Gehaltsabzug für die Streikteilnahme – unabhängig davon, an wie vielen Tagen gestreikt wurde – noch sonstige Konsequenzen. Dies ist einmalig in der Landschaft und sehr klar geregelt!

KiG: Kostenübernahme bei der DAK-G

Auch das steht bereits fest: Ab dem 01. Januar 2022 werden auszubildenden Kaufleuten im Gesundheitswesen (KiG) die Kosten für Lehrmaterial, Fahrt und Unterbringung übernommen.

Zum Abschluss der Redaktionsverhandlungen informieren wir ausführlich zu allen weiteren Fragen.

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Am 15. März kommt das erste Geld! (08.03.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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BARMER: 85 Prozent Zustimmung

ver.di-Mitglieder und Tarifkommission stimmen dafür, BARMER-Ergebnis angenommen

Teil des neuen Tarifvertrags: einmalig 1.500 Euro für Vollzeitkräfte – steuerfrei! (Bild: antifalten, photocase.de)

Die Mitgliederbefragung ist abgeschlossen, das Ergebnis ist eindeutig: 85,13 Prozent der ver.di-Mitglieder haben für die Annahme des Tarifergebnisses bei der BARMER gestimmt.

Die ver.di-Bundestarifkommission ist am 23. Februar dem Feedback aus der Mitgliederbefragung gefolgt und hat das Tarifergebnis von Anfang Februar 2022 einstimmig angenommen.

Alle Details zum BARMER-Ergebnis

März 2022: Einmalzahlung

Die einmalige Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und beträgt:

  • 1.500 Euro für Vollzeitbeschäftigte
  • 800 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen

Hinweis: Anspruch haben alle, die am 10. Februar 2022 im Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der BARMER standen und zwischen dem 01. Januar 2021 und 28. Februar 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung hatten.

Dem Anspruch gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V, Leistungen nach § 56 lfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44 a SGB XI sowie Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.

Für Teilzeitkräfte berechnet sich die Höhe der Einmalzahlung anhand der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.

Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit am 10. Februar 2022.

ab April 2022: mehr Urlaubsgeld

  • 3,5 Prozent Anstieg (auf insgesamt 37,1 Prozent)

Hinweis: Die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage bei der Wahl von Tagen verändert sich nicht.

Für 2022 wird kurzfristig noch mal der Slot für die Wahl zwischen Urlaubsgeld und Freizeit bzw. einem Mischmodell geöffnet.

Dezember 2022: höhere Vergütung

  • 3,2 Prozent mehr für Beschäftigte
  • 120 Euro mehr für Auszubildende

Hinweis: Die Nachtdienst- und Schichtzuschläge werden ebenfalls um 3,2 Prozent dauerhaft erhöht. Das Gleiche gilt bei der Vergütung für Rufbereitschaft.

Förderung der Nachhaltigkeit: Jobticket-Zuschuss

Hinweis: Bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend der Verbünde zahlt die BARMER den erforderlichen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket. Konkrete Infos stellt der Arbeitgeber zur Verfügung.

Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder

Hinweis: ver.di-Mitgliedern wird zum bereits im Manteltarifvertrag geregelten Bildungstag in 2022 und 2023 jeweils ein weiterer Tag gewährt. Eine Stichtagsregelung dazu gibt es nicht, zur Beantragung braucht ihr nur euren Mitgliedschaftsnachweis.

Weitere kollektive Arbeitszeitverkürzungen ließen sich in dieser Tarifrunde nicht durchsetzen. Deswegen war es uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen dieser Regelung zusätzliche Zeit für ver.di-Mitglieder zu vereinbaren.

Umgang mit Warnstreiks

Maßregelungen (z. B. Abmahnungen oder Kündigungen) wegen einer Teilnahme an Warnstreikaktionen sind ausgeschlossen. Soweit uns bekannt, wird die BARMER allerdings Gehalt abziehen für die betreffenden Zeiträume, in denen Beschäftigte gestreikt haben.

Hinweis: ver.di-Mitglieder bekommen Streikgeldunterstützung, dazu bitte hier den Streikgeldantrag ausfüllen, unterzeichnen und an den zuständigen ver.di-Bezirk schicken.

Danke für eure großartige Unterstützung in der Tarifrunde! Dieses Ergebnis war NUR MIT EUCH zu schaffen!

Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, u. a. noch keine weitere Arbeitszeitverkürzung, trotzdem bleibt dieses Thema auf unserer Agenda!

Tarifergebnisse sind immer ein Kompromiss. Wie gut der ist, hängt direkt zusammen mit der Durchsetzungsstärke von ver.di. Deswegen: Jetzt ver.di-Mitglied werden!

Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: 85 Prozent Zustimmung (25.02.2022)

Wir bleiben dabei: ver.di lohnt sich. Mach mit!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-G: 94,9 Prozent Zustimmung

Mitgliederbefragung ebnet den Weg zum Tarifabschluss bei der DAK-Gesundheit

Ihr habt euch entschieden – für 100 % Tarif! (Bild: hemul75, depositphotos.com)

94,9 Prozent aller teilnehmenden ver.di-Mitglieder haben das Tarifergebnis bei der DAK-Gesundheit befürwortet! Mit diesem klaren Ergebnis der Mitgliederbefragung hat die ver.di-Tarifkommission am 16. Februar 2022 dem Verhandlungsergebnis abschließend zugestimmt.

Zeitgleich hat auch die Arbeitgeberseite grünes Licht gegeben und wird das Ergebnis umsetzen.

Im März 2022 gibt es somit:

  • einmalig 1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8 (VG 8)
  • einmalig 750 Euro für alle Beschäftigten ab der VG 9
  • einmalig 200 Euro für alle Auszubildenden

Für die Teilnahme an den Streiks im Januar 2022 gibt es keinen Gehaltsabzug!

Im April 2022:

  • 2,6 Prozent mehr Tabellenentgelte, Steigerungs- und Aufrückungsbeträge, Nachtdienst- und Schichtzulagen
  • 40 Euro mehr für Auszubildende
  • Wer spätestens zum letzten Werktag am Freitag, 29. April, seine ver.di-Mitgliedschaft gegenüber der Arbeitgeberseite nachweist, bekommt durch die ver.di-Vorteilsregelung einen zusätzlichen freien Tag für 2022.

Im November 2022:

  • 80 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle in den ersten fünf Beschäftigungsjahren (inkl. Azubis)
  • 100 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle ab dem sechsten Beschäftigungsjahr

Im April 2023:

  • weitere 1,4 Prozent mehr Tabellenentgelte, Steigerungs- und Aufrückungsbeträge, Nachtdienst- und Schichtzulagen
  • weitere 40 Euro mehr für Auszubildende
  • Wer spätestens zum letzten Werktag am Freitag, 28. April, seine ver.di-Mitgliedschaft gegenüber der Arbeitgeberseite nachweist, bekommt durch die ver.di-Vorteilsregelung einen zusätzlichen freien Tag für 2023.

Im November 2023:

  • 100 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle

Laufzeit: 24 Monate

  • 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023

Alle Details zum Tarifergebnis inkl. Mitgliedervorteilsregelung, Gesundheitsförderung, Zulagenzahlung für höherwertige Tätigkeiten sowie alle Zusatzregelungen für Auszubildende findet ihr in unserer vorherigen Meldung!

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die starken bundesweiten Aktionen online und vor Ort!

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: 94,9 Prozent Zustimmung zum Verhandlungsergebnis (16.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

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BARMER: Mit digitalem Rückenwind zum Ergebnis

Vielen Dank für eure großartige Teilnahme beim BARMER-Warnstreik und Livestream!

Nutzt die Chance und gebt uns Rückmeldung zum Tarifergebnis! (Bild: pip, photocase.de)

Die großartige Teilnahme an den Warnstreiks und dem Livestream hat der ver.di-Tarifkommission für die BARMER den notwendigen Rückenwind gegeben. Jetzt haben wir ein Verhandlungsergebnis!

Das Ergebnis für die BARMER im Überblick

  • März 2022: steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung von 1.500 Euro für Beschäftigte (Vollzeit) bzw. 800 Euro für Auszubildende
  • ab April 2022: Erhöhung des Urlaubsgeldes um 3,5 Prozent auf 37,1 Prozent (Tage bleiben gleich)
  • 01. Dezember 2022: 3,2 Prozent mehr Monatsentgelt, Nachtdienst- und Schichtzuschlag sowie Vergütung für Rufbereitschaft, 120 Euro mehr für Auszubildende
  • Laufzeit bis 31. Dezember 2023 (24 Monate)

Mitgliedervorteil

Zusätzlich zum bereits bestehenden Bildungstag im Manteltarifvertrag erhalten Gewerkschaftsmitglieder zwei weitere zusätzliche Bildungstage für 2022 und 2023 (je einen pro Jahr).

Förderung der Nachhaltigkeit

Die Arbeitgeberseite gewährt künftig den Mindestzuschuss zum Jobticket.

Wie geht es jetzt weiter?

Ihr seid gefragt, nutzt eure Chance: In der Zeit vom 11. bis 22. Februar 2022 können ver.di-Mitglieder bei unserer Online-Mitgliederbefragung ihre Rückmeldung zum Tarifergebnis geben!

Die entsprechende Einladung bekommt ihr am 11. Februar 2022 per E-Mail. Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER beschließt auf Basis eures Feedbacks am 23. Februar 2022 final über Annahme dieses Ergebnisses oder über Ablehnung und damit verbundener Einleitung unbefristeter Arbeitskampfmaßnahmen.

Wir sagen schon mal HERZLICHEN DANK für eure Unterstützung!

Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Digitaler Rückenwind (10.02.2022)

Wir bleiben dabei: ver.di lohnt sich! Mach mit!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-G: Hart erkämpfter Respekt

Nach langwierigen Verhandlungen haben wir bei der DAK-G nun ein Ergebnis!

Die Tarifkommission hat zugestimmt, jetzt seid ihr als unsere Mitglieder gefragt! (Bild: DmitryPoch, pixabay.com)

Nach mehreren unannehmbaren „Angeboten“ in der Tarifrunde mit der DAK-Gesundheit konnten wir am 26. Januar 2022 in der dritten Verhandlungsrunde endlich ein Ergebnis abschließen.

Im Verlauf der Verhandlungen kam es immer wieder zu fast unvorstellbaren Vorschlägen der Arbeitgeberseite. Wenn die Arbeitgeberseite in der dritten Verhandlungsrunde plötzlich sechs Leermonate fordert und sich sonst in 0,1- bis 0,2-Prozent-Schritten bewegt, hat das mit Wertschätzung nichts zu tun!

Wie selbstverständlich verwies der DAK-G-Vorstand erneut auf die großzügige Homeoffice-Regelung, die bereits ein massives Entgegenkommen in Richtung der Belegschaft darstelle. Daher sei unsere Forderung nach mehr Geld nicht nachvollziehbar.

Streckenweise waren die Fronten so verhärtet, dass die ver.di-Tarifkommission bereits abreisen wollte, um erneut zu Streikmaßnahmen aufzurufen. Nach harten Verhandlungen wurde schließlich doch ein Ergebnis erzielt.

Das Ergebnis für die Beschäftigten der DAK-G

März 2022: Einmalzahlung für alle Beschäftigten (inkl. Teilzeit) und Azubis

  • bis inkl. Vergütungsgruppe 8: 1.000 Euro netto
  • ab Vergütungsgruppe 9: 750 Euro netto
  • für Auszubildende: 200 Euro netto

In der vorangegangen Verhandlungsrunde lag das Angebot bei 120 Euro für Beschäftigte bzw. 40 Euro für Azubis.

01. April 2022: erstes Lohn-Plus

  • 2,6 Prozent lineare Gehaltserhöhung
  • 40 Euro mehr für Auszubildende

01. April 2023: zweites Lohn-Plus

  • weitere 1,4 Prozent lineare Gehaltserhöhung
  • noch mal 40 Euro mehr für Auszubildende

Laufzeit: 24 Monate

  • 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023

ver.di-Vorteilsregelung

  • 2022 und 2023 jeweils einen zusätzlichen freien Tag für ver.di-Mitglieder

Voraussetzung: Die ver.di-Mitgliedschaft wird bis spätestens 01. Mai 2022 oder für 2023 zum 01. Mai 2023 nachgewiesen.

Hier könnt ihr direkt eure ver.di-Mitgliedsbescheinigung abrufen.

Erhöhung des Weihnachtsgeldes

  • auf 80 Prozent in 2022 vor dem sechsten Beschäftigungsjahr (100 Prozent ab dem sechsten Jahr)
  • auf 100 Prozent für alle in 2023

Maßregelungsklausel

Trotz aller Unkenrufe: Für alle an den Streikmaßnahmen Beteiligten wird es auch dieses Mal keinen Gehaltsabzug und keine negativen Konsequenzen geben!

Gesundheitsförderung

Der Vorstand stockt die Gelder für die Gesundheitsförderung um rund eine Million Euro auf. In 2023 werden die bisherigen Inanspruchnahmen und die Rahmenbedingungen aus dem Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz gemeinsam mit ver.di evaluiert und ausgewertet.

Zulagenzahlung für höherwertige Tätigkeiten

Bei Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit von mehr als drei Wochen erhalten die Betroffenen eine persönliche Zulage in Höhe der Aufrückungszulage bis zur Vergütungsgruppe der zu vertretenden Tätigkeit.

Zusätzliche Regelungen für Auszubildende

Übernahme und Prüfungsvorbereitung

  • Tarifliche Übernahmeregelung
  • Prüfungsvorbereitung – ohne Notenklausel! Sofern Azubis durch die zuständige Stelle zur vorgezogenen Abschlussprüfung zugelassen werden, haben sie Anspruch auf alle internen Unterstützungsleistungen.

Endlich! Kostenübernahme in der Ausbildung KiG

Auszubildende Kaufleute im Gesundheitswesen (KiG) bekommen eine Kostenerstattung für:

  • Fachliteratur und Druckerpauschale
  • Fahrtkosten für Hin- und Rückweg zur Berufsschule in Höhe der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse, sofern die Fahrtkosten zusätzlich entstehen
  • Übernachtungskosten, sofern es keine Erstattungsmöglichkeiten über andere Kostenträger gibt (z. B. Kommune oder Bundesländer)

Detaillierte Infos zur Umsetzung folgen!

Die ver.di-Tarifkommission hat das Ergebnis ausführlich diskutiert und ihre Zustimmung erteilt. Im nächsten Schritt werden nun alle ver.di-Mitglieder online befragt. Dazu bekommt ihr in der kommenden Woche einen Link und seid herzlich zum Mitmachen eingeladen!

In den nächsten Tagen kommen weitere ausführliche Informationen. Auf Landesebene wird es Einladungen zu verschiedenen virtuellen Veranstaltungen geben.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die starken bundesweiten Aktionen online und vor Ort!

Diese Tarifinfo und die zugehörigen Infos der ver.di Jugend gibt es hier zum Download, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Ergebnis erzielt (26.01.2022)

Tarifinfo DAK-G I ver.di Jugend: Starker Tarifabschluss (26.01.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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