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Inflationsausgleichsprämie bei der BKK Akademie

Auch für die Beschäftigten und Auszubildenden konnten wir die Prämie aushandeln.

Frauenhände halten ein Geldbündel aus 100-, 200- und 500-Euro-Scheinen
Bei der BKK Akademie steht eine Inflationsausgleichsprämie an! (Bild: alfexe, depositphotos.com)

In den Tarifverhandlungen zwischen der BKK Akademie GmbH und ver.di konnte am Montag, den 5. Juni 2023, für die Beschäftigten und Auszubildenden die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie analog zum Ergebnis im Öffentlichen Dienst vereinbart werden.

Das Tarifergebnis für die BKK Akademie lautet dann:

Juni 2023 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 1.240 Euro steuer- und abgabenfrei für Vollzeit-Beschäftigte
  • 620 Euro für Auszubildende

Juli 2023 bis Februar 2024 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 220 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte
  • 110 Euro pro Monat für Auszubildende

Macht insgesamt 3.000 Euro für Vollzeit-Beschäftigte und 1.500 Euro für Auszubildende!

Abschluss in Anlehnung an den öD

Die Tarifvertragsparteien BKK Akademie und ver.di sind sich im Ziel einig, die im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes enthaltene Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen (ab März 2024) auch für die Beschäftigten und Auszubildenden der BKK Akademie (ebenfalls ab März 2024) zu
übernehmen.

Sobald die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes vorliegen, werden wir im Rahmen der redaktionellen Verhandlungen die Übernahme der Erhöhungsschritte entsprechend vereinbaren.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BKK Akademie GmbH | Inflationsausgleichsprämie auch für Beschäftigte und Auszubildende (05.06.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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AOK: Inflationsausgleich

… auch für Beschäftigte bei der AOK und ITSCare

Alles wird teurer: Wir brauchen eine Inflationsausgleichsprämie! (Foto: ginasanders, depositphotos.com)

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des beschlossenen dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Danach sind bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeberseite bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.

Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Daher ist sie aus Sicht der Gewerkschaft auch innerhalb der Laufzeit des aktuellen Vergütungstarifvertrages möglich.

Wie in unserem letzten Tarifinfo angekündigt, haben wir im Rahmen der stattfindenden Tarifverhandlungen zu Zeitwertkonto und ortsflexiblem Arbeiten diese Prämienzahlung bei der Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) auf die Tagesordnung gesetzt.

Aufgrund der aktuellen Energiekrise und steigender Inflation sollte auch die TGAOK Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten wahrnehmen und von der Möglichkeit einer zusätzlichen Zahlung Gebrauch machen.

In den Verhandlungen hat die TGAOK zwar Verständnis geäußert und ist sich der Ängste und Sorgen ihrer Beschäftigten bewusst. Allerdings sehen sie sich aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Kassen und negativen Finanzprognosen außerstande, derzeit zusätzliche Zahlungen an die Beschäftigten vorzusehen. Dennoch erklärte sich die Arbeitgeberseite bereit, im Gespräch und Dialog mit ver.di zu bleiben.

Wir bleiben dran!

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Inflationsausgeichsprämie (24.10.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

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