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Erste Warnstreiks bei BARMER, DAK-G und KKH

Ab Montag, 05. Februar 2024, brauchen wir euch alle für 100 % Tarif!

Stay@home bei BARMER, DAK-G und KKH für 100 % Tarif! (Bild: ra2studio, depositphotos.com)

ver.di plant bei BARMER, DAK-G und KKH ab der kommenden Woche erste Warnstreiks!

Aktuell befinden wir uns in Tarifverhandlungen mit der BARMER, DAK-Gesundheit und KKH. Ein Ergebnis ist jeweils noch nicht in Sicht:

ver.di, 08.01.2024
ver.di, 11.12.2023
ver.di, 04.12.2023

Um die Durchsetzung unserer Forderungen aktiv zu unterstützen, werden nun Arbeitskampfmaßnahmen notwendig sein.

Folgt den Veröffentlichungen und Aufrufen!

In einzelnen Teilen der BARMER und der DAK-Gesundheit werden bereits am kommenden Montag, den 05. Februar 2024, Arbeitsstreiks durchgeführt, in anderen Teilen sind es betriebliche Aktionen. Auch in der KKH werden in Kürze ähnliche Maßnahmen folgen.

Je nach Kasse und Dienststelle starten unsere Aktivitäten an unterschiedlichen Tagen. Achtet in den nächsten Wochen auf die Aufrufe in eurer Dienststelle vor Ort!

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (BARMER, DAK-Gesundheit bzw. KKH). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Noch einfacher, als das PDF nach dem Streiktag auszufüllen, funktioniert die Streikgelderfassung direkt im persönlichen Mitgliederbereich von ver.di:

  1. einloggen auf meine.verdi.de (oder schnell das eigene Konto erstellen)
  2. im Menü „Meine Leistungen“ auf „Streikunterstützung“ klicken
  3. notwendige Angaben ergänzen und bestätigen

Die Website erstellt dann einen QR-Code, der am Streiktag vorgezeigt werden kann – fertig!

Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, weil zum Beispiel der eigene Betrieb nicht richtig hinterlegt ist, kann wie gewohnt nach dem Streiktag folgendes Formular für die BARMER bzw. DAK-Gesundheit ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:

Streikgeldantrag BARMER

Streikgeldantrag DAK-Gesundheit

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen!

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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AOK: Mitgliedervorteil und Jobrad

Vergesst nicht, den zusätzlichen Bildungstag noch vor Jahresende zu nutzen!

Mit dem Jobrad unterwegs? Von uns bekommt ihr alle Infos! (Bild: Vedant Shah, pixabay.com)

Anfang März 2022 wurde ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Jetzt liefern wir praktische Hinweise zum zusätzlichen Bildungstag und zum Jobrad.

Mitgliedervorteilsregelung

Alle ver.di-Mitglieder (Stichtag ist der 3. März 2022) haben in den Jahren 2022 und 2023 Anspruch auf jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung, um sich weiterzubilden. Also nicht vergessen und noch vor Jahresende nutzen!

  • Benennung des Bildungszwecks reicht aus – keine Vorabprüfung des Arbeitgebers, kein Teilnahmenachweis erforderlich!
  • zahlreiche ver.di-Bildungsangebote
  • einschlägige regionale und AOK-spezifische Veranstaltungen
  • AOK-ver.di-Bildungstag voraussichtlich im November online
  • Mitgliedsnachweis jederzeit online verfügbar

Achtet auf die aktuellen Hinweise!

Jobrad

Im Tarifvertrag „Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings“ wurde ein Arbeitgeberzuschuss vereinbart: Der Arbeitgeber zahlt also einen Zuschuss zum Fahrradleasing (z. B. Zuschuss zur Leasingrate oder die vollständige/teilweise Übernahme von Nebenleistungen wie Versicherungen).

Für die Ausgestaltung im Detail muss der Gesamtpersonalrat oder Betriebsrat beteiligt werden. Vereinbarungen, die keinerlei Zuschuss vorsehen, sind NICHT tarifkonform!

Erst prüfen und rechnen, dann radeln! Informiert euch vor Abschluss eines individuellen Vertrages, hier ein paar Infos zum Download:

Fahrradleasing mit Gehaltsumwandlung – Ein Modell mit Weitblick oder eher nach dem Motto: Augen zu und durch? (ver.di BaWü, 2021)

Jobrad – Arbeitgeber drängen auf Änderung des TVöD (ver.di BaWü, 2020)

Jobrad – ver.di steht weiter für gute Modelle zur Verfügung (ver.di BaWü, 2017)

Eine Checkliste zu individuellen Fahrradleasing-Verträgen liefert die ver.di-Bundesverwaltung, die Checkliste bekommt ihr bei eurer ver.di vor Ort oder und jederzeit im AOK-ver.di-Netz.

Anschließend lohnt sich ein Vergleich, ob der Erwerb eines eigenen Fahrrades in Verbindung mit dem Gesundheitszuschuss nicht die lukrativere Alternative ist: Auf diese Weise gibt es 175 Euro pro Jahr ab 2022 und bis 31.12.2023. Dies gilt auch für einen Fahrradkauf über mehrere Jahre, insgesamt sind bis zu 500 Euro möglich.

Stichwort „Energiezahlung“

Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht vor, dass ein Inflationsbonus bis zu 3.000 Euro steuerfrei wäre – bei entsprechender Einigung der Arbeitgeber mit Gewerkschaften auf einen solchen Bonus. Weitere Einzelheiten dazu liegen bisher nicht vor.

Die Vergütungsrunde mit der AOK ist abgeschlossen. Dennoch haben wir aufgrund der aktuellen Lage die Zahlung einer zusätzliche Energieprämie an die Beschäftigten auf die Tagesordnung für die nächsten Gespräche mit der Arbeitgeberseite gesetzt. Ob die Arbeitgeber auch innerhalb der Laufzeit des Tarifvertrages und damit während der sogenannten Friedenspflicht dazu bereit sind, wird sich zeigen. Wir halten euch auf dem Laufenden!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Hinweise für die Praxis (22.09.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

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AOK Nordost: GeMAInsam Zukunft gestalten

Das Motto zum 01. Mai 2022 betrifft auch die Beschäftigten der AOK Nordost.

Bei der AOK-Nordost gestalten wir gemeinsam mit ver.di unsere Zukunft. (Bild: IgorVetushko, depositphotos.com)

„GeMAInsam Zukunft gestalten“ war das Motto des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum 01. Mai 2022. Dieses Motto begleitet uns aktuell auch bei der AOK Nordost!

Denn bei der AOK Nordost gestaltet der Vorstand momentan die Vergangenheit und Zukunft der Beschäftigten. Und so gab es im März 2022 für die Tarifbeschäftigten:

  • keine steuer- und abgabenfreie Prämie in Höhe von 1.100 Euro
  • keine 550 Euro für Auszubildende und dual Studierende

Im Dezember 2022 gibt es:

  • keine Entgelterhöhung von 3,1 Prozent
  • kein Plus von 50 Euro im Monat für Auszubildende und dual Studierende

So sieht die vom Vorstand gestaltete Zukunft aus! Die Mitglieder der ver.di haben in der letzten Mitgliederversammlung entschieden, dies nicht zu akzeptieren.

Zukunft bei der AOK Nordost gemeinsam gestalten!

Zu unserer Zukunft gehört ein Tarifvertrag, der den Beschäftigten der AOK Nordost die gleichen Einkommensbedingungen sichert, wie sie auch für die Beschäftigten der anderen AOKen gelten! Das Geld dafür ist aus unserer Sicht da! Aber diese Forderung wird uns nicht geschenkt. Eine bessere Zukunft müssen wir uns gemeinsam erstreiten!

Bei den Tarifverhandlungen im letzten Jahr haben wir als ver.di die Forderungen der AOK – die ersatzlose Streichung der kompletten Jahressonderzahlung für drei Jahre und die kollektive Arbeitszeitreduzierung – erfolgreich verhindert.

Der Vorstand hat sich das Geld durch den Ausstieg aus der Vergütungsrunde bei den Beschäftigten geholt. Und das trotz aus unserer Sicht gleicher bzw. einer besseren finanziellen Ausgangslage als im letzten Jahr.

Auch diesen erneuten Griff in unser Portemonnaie gilt es abzuwehren! Gemeinsam können wir viel erreichen! Deswegen: Macht euch stark in einer starken Gemeinschaft und werdet ver.di-Mitglied!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

Tarifinfo AOK Nordost | GeMAInsam Zukunft gestalten (10.05.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Meinung sagen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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AOK: Zustimmung zum Tarifabschluss

Mitgliedermehrheit für Ergebnis bei AOK und ITSCare, auch Tarifkommission stimmt zu

Einigung bei AOK & ITSCare: Nicht nur Auszubildende dürfen sich freuen! (Bild: Zen Chung, pexels.com)

Trotz schwierigster tarifpolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in der diesjährigen Vergütungsrunde hat ver.di im zehnten Verhandlungstermin am Donnerstag, den 03. März 2022, ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Die Mehrheit der Mitglieder hat dem nun zugestimmt.

69,4 Prozent der ver.di-Mitglieder, die sich an unserer Online-Befragung beteiligten, haben dem Verhandlungsergebnis zur diesjährigen AOK-Tarifrunde zugestimmt. Daraufhin hat auch die ver.di-Bundestarifkommission innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist ihre Zustimmung erteilt. Diese liegt nun auch seitens der Tarifgemeinschaft AOK vor. Die vereinbarten Regelungen treten nun also in Kraft!

Das Tarifergebnis im Überblick

Mehr Geld

März 2022: Einmalzahlung in Form einer Coronaprämie

  • 1.100 Euro für alle am 03. März 2022 Beschäftigen (in Teilzeit anteilig)
  • 550 Euro für Auszubildende und dual Studierende

Durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bedeutet das eine Netto-Zahlung für alle als Ausgleich für ein Jahr mit hoher Inflationsrate und teurer gewordenen Waren und Dienstleistungen.

01. August 2022: vermögenswirksame Leistungen

  • Erhöhung auf 13 Euro für regulär Beschäftigte
  • Erhöhung auf 20 Euro für Auszubildende und dual Studierende

01. Dezember 2022: Vergütung

  • Erhöhung der Tabellenentgelte und Sozialzuschläge um 3,1 Prozent
  • 50 Euro mehr für Auszubildende

Die Forderung nach Anerkennung der Ausbildungszeit auf die Berufserfahrung wurde von der Arbeitgeberseite mit dem Hinweis auf eine gegensätzliche Rechtsprechung abgelehnt.

Stattdessen haben wir für die ersten Jahre nach der Ausbildung und für die unteren Vergütungsgruppen die Vergütung durch die Vereinbarung eines Sockelbetrages in Höhe von 30 Euro bis zur Vergütungsgruppe 6 in den Erfahrungsstufen 1 bis 3 überproportional anheben können.

01. Dezember 2022: Erhöhungsbeträge für Kinder

  • vier Euro mehr (Sozialzuschlag Stufe 2 für die untersten Vergütungsgruppen)

Gesundheitszuschuss und Jobrad

Der jährliche Gesundheitszuschuss erhöht sich für 2022 und 2023 auf 175 Euro.

Neu ist, dass bei Kauf eines Fahrrades der Zuschuss mehrmals geltend gemacht werden kann – also in 2022 und 2023 – auch, wenn der Zuschuss für den Fahrradkauf bereits in 2021 gewährt wurde.

Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder

Von diesem Tarifergebnis werden auch alle nicht-organisierten Beschäftigten profitieren. Erreicht und erkämpft haben das aber mehrheitlich die ver.di-Kolleginnen und Kollegen.

Darum sind wir stolz, erstmalig eine Mitgliedervorteilsregelung erreicht zu haben! Erstmalig ist es gelungen, das für die TGAOK bisher Undenkbare abzuschließen: alle ver.di-Mitglieder (zum Stichtag am 03. März 2022) bekommen in 2022 und 2023 jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Weiterbildung. Beim Antrag ist der Bildungszweck anzugeben, zur Gewährung genügt ein Nachweis zur Gewerkschaftszugehörigkeit.

Übernahme

Ebenfalls vereinbaren konnten wir die Übernahme aller Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.

Laufzeit

Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.

AOK Nordost

Es ist uns nicht gelungen, ein Ergebnis für die AOK Nordost während der Laufzeit des Tarifvertrages zu erreichen. Das scheiterte an der TG AOK, die sich an ihren Beschluss gebunden sah. Dennoch haben wir es der Arbeitgeberseite in den Verhandlungen so schwer gemacht, dass sie sich wohl noch eine Lex AOK Nordost besser überlegen wird.

Dank eurer großartigen Solidarität, die sich in vielen Streiktagen mit Tausenden Streikenden ausgedrückt hat, ist es uns gelungen, die Rückkehr der AOK Nordost auf dem jetzt vereinbarten Vergütungsniveau festzuschreiben.

Außerdem ist jetzt klargestellt, dass die AOK Nordost nicht in der Friedenspflicht ist und wir dort weitermachen können, wo wir in der Wilhelmstraße in Berlin aufgehört haben! Die AOK hat Nordost sich verpflichtet, die Gehälter ihrer Beschäftigten spätestens am 01. Januar 2024 auf das nun vereinbarte Niveau anzuheben.

Was wir außerdem verhindert haben sowie weitere Details zum Tarifergebnis für die AOK/ITS Care findet ihr unten in unseren Tarifinfos zum Nachlesen. Lest hier auch die offizielle ver.di-Pressemitteilung zum Ergebnis.

Ein Dankeschön an euch

Nochmals ganz großen Dank an alle, die uns mit ihrem Einsatz und Engagement, mit Aktionen und Warnstreiks unterstützt haben! Das Ergebnis kann sich sehen lassen!

Einen Musterantrag auf Verkürzung der Stufenverweilzeit und die letzten Infos zur Tarifrunde findet ihr hier zum Download:

Musterantrag | Verkürzung der Stufenverweilzeit nach BAT/AOK-neu (22.03.2022)

Infoflyer AOK | Auszahlung der Coronaprämie und zusätzlicher ver.di-Tag (25.03.2022)

Tarifinfo AOK | Mitglieder und Tarifkommission stimmen Tarifabschluss zu (17.03.2022)

Tarifinfo AOK | Start der Mitgliederbefragung (08.03.2022)

Tarifinfo AOK | Ergebnis Tarifrunde (07.03.2022)

Tarifinfo AOK (ver.di Jugend) | Verhandlungsergebnis steht (07.03.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

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BITMARCK: Ergebnis angenommen

Klare Mehrheit der ver.di-Mitglieder stimmt für Tarifergebnis bei BITMARCK

Danke für eure rege Teilnahme an der Mitgliederbefragung! (Bild: EdZbarzhyvetsky, depositphotos.com)

Bei unserer ver.di-Mitgliederbefragung hat eine sehr deutliche Mehrheit für unser Verhandlungsergebnis bei der BITMARCK vom 24. Februar 2022 gestimmt.

Die ver.di-Tarifkommission hat dem Mitgliedervotum entsprochen und das Tarifergebnis angenommen. Im Rahmen der Erklärungsfrist haben wir der Arbeitgeberseite die Annahme mitgeteilt. Damit kann nun die Umsetzung starten.

Das Ergebnis für die BITMARCK im Überblick

  • ab 1. Januar 2022: 3,2 Prozent mehr Vergütung (40 Euro mehr für Auszubildende)
  • ab 1. Januar 2023: weitere 2,1 Prozent mehr (40 Euro für Auszubildende)
  • 24 Monate Laufzeit

Zu den Forderungen beider Seiten in Bezug auf inhaltliche und redaktionelle Änderungen des Manteltarifvertrages sind weitere Gespräche vereinbart, die bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen werden sollen. Die bereits seit Langem laufenden Eingruppierungsverhandlungen werden in einem moderierten Prozess fortgesetzt. Zu diesen Fragen werden demnächst die Termine verabredet.

Bewertung der Tarifkommission

Das monetäre Ergebnis befindet sich für alle Seiten an der Grenze des Erträglichen. Es liegt zum Teil im Level der Branchenabschlüsse, zum Teil auch darüber. Will man dieses Ergebnis weiter anheben, so wäre ein Arbeitskampf unausweichlich. Dass die Homeoffice-Pauschale nicht tariflich umgesetzt werden konnte, ist ein Wermutstropfen. Diese soll jedoch im Rahmen der Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Hier gibt es die letzten beiden Tarifinfos als PDF, gern zum Verteilen in eurem Betrieb vor Ort:

Tarifinfo BITMARCK | Verhandlungsergebnis erreicht (01.03.2022)

Tarifinfo BITMARCK | Verhandlungsergebnis angenommen (10.03.202)

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BARMER: 85 Prozent Zustimmung

ver.di-Mitglieder und Tarifkommission stimmen dafür, BARMER-Ergebnis angenommen

Teil des neuen Tarifvertrags: einmalig 1.500 Euro für Vollzeitkräfte – steuerfrei! (Bild: antifalten, photocase.de)

Die Mitgliederbefragung ist abgeschlossen, das Ergebnis ist eindeutig: 85,13 Prozent der ver.di-Mitglieder haben für die Annahme des Tarifergebnisses bei der BARMER gestimmt.

Die ver.di-Bundestarifkommission ist am 23. Februar dem Feedback aus der Mitgliederbefragung gefolgt und hat das Tarifergebnis von Anfang Februar 2022 einstimmig angenommen.

Alle Details zum BARMER-Ergebnis

März 2022: Einmalzahlung

Die einmalige Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und beträgt:

  • 1.500 Euro für Vollzeitbeschäftigte
  • 800 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen

Hinweis: Anspruch haben alle, die am 10. Februar 2022 im Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der BARMER standen und zwischen dem 01. Januar 2021 und 28. Februar 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung hatten.

Dem Anspruch gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V, Leistungen nach § 56 lfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44 a SGB XI sowie Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.

Für Teilzeitkräfte berechnet sich die Höhe der Einmalzahlung anhand der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.

Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit am 10. Februar 2022.

ab April 2022: mehr Urlaubsgeld

  • 3,5 Prozent Anstieg (auf insgesamt 37,1 Prozent)

Hinweis: Die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage bei der Wahl von Tagen verändert sich nicht.

Für 2022 wird kurzfristig noch mal der Slot für die Wahl zwischen Urlaubsgeld und Freizeit bzw. einem Mischmodell geöffnet.

Dezember 2022: höhere Vergütung

  • 3,2 Prozent mehr für Beschäftigte
  • 120 Euro mehr für Auszubildende

Hinweis: Die Nachtdienst- und Schichtzuschläge werden ebenfalls um 3,2 Prozent dauerhaft erhöht. Das Gleiche gilt bei der Vergütung für Rufbereitschaft.

Förderung der Nachhaltigkeit: Jobticket-Zuschuss

Hinweis: Bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend der Verbünde zahlt die BARMER den erforderlichen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket. Konkrete Infos stellt der Arbeitgeber zur Verfügung.

Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder

Hinweis: ver.di-Mitgliedern wird zum bereits im Manteltarifvertrag geregelten Bildungstag in 2022 und 2023 jeweils ein weiterer Tag gewährt. Eine Stichtagsregelung dazu gibt es nicht, zur Beantragung braucht ihr nur euren Mitgliedschaftsnachweis.

Weitere kollektive Arbeitszeitverkürzungen ließen sich in dieser Tarifrunde nicht durchsetzen. Deswegen war es uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen dieser Regelung zusätzliche Zeit für ver.di-Mitglieder zu vereinbaren.

Umgang mit Warnstreiks

Maßregelungen (z. B. Abmahnungen oder Kündigungen) wegen einer Teilnahme an Warnstreikaktionen sind ausgeschlossen. Soweit uns bekannt, wird die BARMER allerdings Gehalt abziehen für die betreffenden Zeiträume, in denen Beschäftigte gestreikt haben.

Hinweis: ver.di-Mitglieder bekommen Streikgeldunterstützung, dazu bitte hier den Streikgeldantrag ausfüllen, unterzeichnen und an den zuständigen ver.di-Bezirk schicken.

Danke für eure großartige Unterstützung in der Tarifrunde! Dieses Ergebnis war NUR MIT EUCH zu schaffen!

Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, u. a. noch keine weitere Arbeitszeitverkürzung, trotzdem bleibt dieses Thema auf unserer Agenda!

Tarifergebnisse sind immer ein Kompromiss. Wie gut der ist, hängt direkt zusammen mit der Durchsetzungsstärke von ver.di. Deswegen: Jetzt ver.di-Mitglied werden!

Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: 85 Prozent Zustimmung (25.02.2022)

Wir bleiben dabei: ver.di lohnt sich. Mach mit!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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AOK: Eine für alle und alle für eine!

Wir kämpfen um 100 % Tarif für die Beschäftigten der AOK und AOK Nordost!

Solidarität mit den Beschäftigten bei AOK Nordost und AOK bundesweit! (Bild: ridofranz, depositphotos.com)

Die Verhandlungen am 23. und 24. Februar 2022 begannen mit einer Erklärung der AOK Nordost, dass es möglicherweise auch nach der Laufzeit des Tarifvertrages keine Rückkehr zur Entgelttabelle geben wird.

Später erklärte die Vorstandsvorsitzende ihre Absicht, ab dem 01. Januar 2024 zur Entgelttabelle zurückzukehren, doch das verbessert die Lage nicht. Gleichzeitig beharrt die Tarifgemeinschaft (TG AOK) darauf, dass ver.di die AOK Nordost ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des diesjährigen Tarifabschlusses ausnimmt.

Kein Tarifabschluss ohne Regelung für die AOK Nordost!

Weder der Vorstand der Nordost noch die Tarifgemeinschaft haben verstanden, dass wir dabei bleiben: Nicht ohne die AOK Nordost! Wir sind solidarisch! Wir wehren uns gegen den Angriff, dass sich einzelne Arbeitgeber der Tarifbindung entziehen wollen. Wir lassen nicht zu, dass es Beschäftigte erster und zweiter Klasse gibt!

Wir lassen uns nicht abhängen!

Der Weg, die Krankenkassenfinanzierung auf dem Rücken der Beschäftigten zu finanzieren, ist völlig falsch! Die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK dürfen nicht von der allgemeinen Gehaltsentwicklung in den gesetzlichen Krankenversicherungen abgehängt werden! Eure Arbeit hat Wertschätzung und Respekt verdient und das nicht nur mit warmen Worten!

Keine Veränderung bei der Coronaprämie

Das letzte Angebot von drei Prozent ab dem 01. Dezember 2022 bedeutet noch immer Reallohnverlust für die Beschäftigten.

Unser Fazit: Kein abschlussfähiges Angebot!

Daran ändert auch der angebotene Sockelbetrag von 20 Euro für die Vergütungsgruppen 5 und 6 in der ersten Stufe nichts!

AOK Nordost entzieht sich den Tarifverhandlungen

Es begleitet uns schon die ganze Tarifrunde und ist zentrales Thema: Die AOK Nordost stiehlt sich durch einseitige Erklärung aus der Tarifbindung und will ihre Beschäftigten aus der diesjährigen Tarifrunde komplett herausnehmen.

Bereits vor Aufnahme der Entgeltverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft hat die Geschäftsführung der Nordost von den Beschäftigten Opfer in Form von Gehaltsverzicht erwartet.

Verhandlungen mit ver.di über einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag scheiterten daran, dass die AOK Nordost keine wirtschaftliche Notlage darlegen konnte.

TG AOK stiehlt sich aus der Verantwortung

Die Nordost hatte zu Beginn der Verhandlungen einen Antrag beim Bundesverband gestellt, um von der Tariferhöhung ausgenommen zu werden. Das hat die Tarifgemeinschaft akzeptiert, einfach so!

Im Laufe der Verhandlungen meinten die Arbeitgeber, wir müssten zur Kenntnis nehmen, dass sie kein Verhandlungsmandat für die Nordost hätten und dass diese Diskussion nicht an diesen Verhandlungstisch gehöre. Zusätzlich haben sie damit gedroht, einen Abschluss nur dann tätigen zu wollen, wenn ver.di akzeptiert, dass es einen Abschluss nur ohne die Nordost geben wird.

Damit konfrontiert, dass ver.di einen Auftrag hat, eine Lösung für die Beschäftigten der AOK Nordost mit ihrem Verhandlungspartner (der Tarifgemeinschaft) zu finden, erklärten die Arbeitgeber, dass sie sich nicht vermittelnd mit ihrem Verbandsmitglied (der Nordost) auseinandersetzen werden. Es sei nicht ihre Aufgabe, zu einem Kompromiss beizutragen.

Klare Solidaritätsbekundungen bundesweit

Währenddessen gehen die Beschäftigten aller Landes-AOKen auf die Straße und zeigen, dass sie fest an der Seite der Kolleginnen und Kollegen in der Nordost stehen.

Für ver.di ist ganz klar, dass es ohne eine Lösung für die Beschäftigten der Nordost auch keinen Abschluss mit der Tarifgemeinschaft geben kann! Das wäre ein völlig falsches Signal an die Arbeitgeber. Die Gewerkschaft toleriert keine einseitige Aufkündigung der Tarifbindung.

Heute ist es die Nordost, morgen die nächste AOK, die beschließt, ihre Finanzen auf Kosten der Beschäftigten zu sanieren!

Ganz davon abgesehen, dass stark bezweifelt werden darf, ob der Vorgang einer einseitigen Erklärung zur Ausnahme der Tarifabschlussannahme rechtens ist!

An diesem Punkt blieb der ver.di-Verhandlungskommission nichts anderes übrig, als die Verhandlungen zu unterbrechen und erst in der kommenden Woche fortzusetzen.

In einer eilig anberaumten Sitzung der gesamten Bundestarifkommission wird diese am Freitag zu entscheiden haben, wie es weitergeht. Wir machen weiter, ganz nach dem Motto von Bertold Brecht:

Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren!

Bertolt Brecht

Jetzt heißt es: Dranbleiben!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo AOK | Eine für alle und alle für eine (24.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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Verhandlungsergebnis für die TG BKK

In der Tarifrunde bei der Tarifgemeinschaft Betriebskrankenkassen kam es zur Einigung

100 % Tarif: Gute Nachrichten auch für Auszubildende der TG BKK! (SHVETS production, pexels.com)

Wieder als Videokonferenz und in guter Atmosphäre fanden am Mittwoch, den 23. Februar 2022, die Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberseite der Tarifgemeinschaft Betriebskrankenkassen (TG BKK) statt.

Nach mehreren Zwischenberatungen konnten wir uns schließlich einigen, das Resultat kann sich sehen lassen!

Tarifergebnis für die Beschäftigten der TG BKK

  • 2,5 Prozent mehr Geld ab dem 01. April 2022
  • weitere 2,5 Prozent mehr ab dem 01. Januar 2023
  • 600 Euro zusätzliche Einmalzahlung (Corona-Beihilfe) im März 2022 für alle Vollzeitbeschäftigten (in Teilzeit anteilig)

… und speziell für Auszubildende

Ab dem 1. Januar 2023 betragen die Ausbildungsvergütungen:

  • im ersten Ausbildungsjahr 1.100 Euro
  • im zweiten Ausbildungsjahr 1.200 Euro
  • im dritten Ausbildungsjahr 1.300 Euro

Zusätzlich gibt es 300 Euro Einmalzahlung (Corona-Beihilfe) im März 2022

Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 31. Dezember 2023.

Mit unserer Forderung nach einer Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder konnten wir uns auch dieses Mal leider nicht durchsetzen.

Die Tarifkommission hat dem Ergebnis zugestimmt.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo TG BKK | Verhandlungsergebnis erzielt (23.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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AOK: Warnstreik und Livestream am 22.02.

Zweiter Warnstreiktag Stay@home mit Livestream ab 11.30 Uhr: Seid dabei!

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Aufzeichnung unseres Livestreams zum AOK-Warnstreiktag am 22.02.2022

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der AOKen konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, daher starten wir am Dienstag, den 22. Februar 2022, erneut zum Warnstreik!

Diesen Schritt hat die ver.di-Tarifkommission AOK zur Durchsetzung unserer Forderungen beschlossen.

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare

Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare noch mal zu einem bundesweiten, ganztägigen Warnstreiktag auf, kurz: Stay@home am 22.02.2022!

Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, achtet auf die Hinweise vor Ort, dazu gibt es ab 11.30 Uhr einen einstündigen Livestream (Aufzeichnung siehe oben) mit Liveschaltungen und Videobotschaften aus den verschiedenen ver.di-Landesbezirken.

Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt.

Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare

Unsere Aktiven beim AOK-Warnstreik

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

Streikgeldantrag AOK

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details, dazu organisatorische Infos zum Warnstreik sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

ver.di-Infoflyer: Organisatorisches zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der AOK

Warnstreiktag bei der AOK am 22.02.2022: Ankunft der Streikdelegation aus Bayern in Berlin

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

AOK Baden-Württemberg: Warnstreik am 18.02.

Beschäftigte in Ba-Wü starten als Erste in die nächste Warnstreikrunde, seid dabei!

100 % sauer: Zeigen wir der AOK, was wir vom Verhandlungsverlauf halten! (Bild: Mikhail Nilov, pexels.com)

Die Tarifverhandlungen mit der AOK konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, ver.di ruft alle Beschäftigten zu weiteren Warnstreiks auf! Den Auftakt macht Baden-Württemberg am morgigen Freitag, den 18. Februar 2022.

Diesen Schritt hat die ver.di-Tarifkommission AOK zur Durchsetzung unserer Forderungen beschlossen. Nach dem morgigen Warnstreik in Baden-Württemberg folgt kommenden Dienstag, den 22. Februar, ein weiterer bundesweiter Warnstreik.

Warnstreik bei AOK und ITSCare in Ba-Wü

Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare in Baden-Württemberg am 18.02. zu einem ganztägigen Warnstreik auf! Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice statt, kurz: Stay@home!

Wir treffen uns um 10.00 Uhr im digitalen Streiklokal und schalten von dort aus live zu den dezentralen Kundgebungen in Baden-Württemberg: Hier geht es ins digitale Streiklokal (18.02. ab 10 Uhr). Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, mehr Details hier zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare in Baden-Württemberg

ver.di-Infoflyer: Demos, Kundgebungen und Organisatorisches zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare in Baden-Württemberg

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

Streikgeldantrag AOK

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der AOK

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

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