Beschäftigten-Infos der ver.di-Bundestarifkommission zum Jahreswechsel
Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Tage sind kurz und dunkel, nur die Weihnachtsbeleuchtung schenkt noch ein wenig Licht. Passend zu dieser Jahreszeit fällt auch unsere Bewertung zum abgeschlossenen Gehaltstarifvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) aus – Licht und Schatten.
Was lief gut in der Techniker Krankenkasse?
Positiv ist sicherlich die Gehaltssteigerung zum 01. Juni 2023 mit 6,0 Prozent und auch unsere Auszubildenden bekommen endlich mehr Geld (was eigentlich schon lange überfällig war!).
Wo ist noch Luft nach oben?
Im Dunkeln bleibt für uns immer noch die „Inflationsausgleichsprämie“. Ist sie tatsächlich eine echte, dann stellt sich die Frage, warum Mitarbeitende ausgeschlossen werden, die die geforderten „Aktivmonate“ nicht erfüllen oder nicht erfüllen konnten.
Ist die Prämie jedoch nur eine getarnte Gehaltsnachzahlung für die Leermonate von Juli 2022 bis Mai 2023, bleibt die Frage offen, warum Mitarbeitende, die Anfang 2023 aus einer längeren Krankengeldzahlung (ohne Aufstockung) oder aus einer Elternzeit kommen, bis Ende Mai leer ausgehen sollen.
Wie ver.di zur „Inflationsausgleichsprämie“ steht, haben wir euch mal hier in unserer Tarifinfo zum Download bereitgestellt.
Unser Fazit in der Techniker Krankenkasse
Sicherlich waren die Gehaltstarifverhandlungen diesmal sehr herausfordernd. Angesichts der Tatsache, dass die TK den Zusatzbeitrag stabil hält, kann vermutet werden, dass ein sozialerer Abschluss möglich gewesen wäre.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
ver.di-Tarifkommission reagiert auf Mitgliederbefragung
Danke an unsere Mitglieder für ihre gute Beteiligung an unserer Befragung! Auf dieser Basis wurden nun Schwerpunkte für die Forderung zur Entgelttarifrunde 2023 beschlossen.
Die ver.di-Tarifkommission für die Tarifgemeinschaft der IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg-Berlin und IKK gesund plus hat folgenden Beschluss gefasst.
Schwerpunkte zur Forderung
10,5 Prozent lineare Erhöhung, mindestens jedoch 400 Euro
eine Inflationsausgleichsprämie
zusätzliche freie Tage für ver.di-Mitglieder
150 Euro mehr Ausbildungsvergütung
zwölf Monate Laufzeit
Nur eine dauerhafte monatliche Gehaltssteigerung sichert eure finanzielle Gegenwart und Zukunft – und darauf kommt es an!
Eure ver.di-Tarifkommission, wer ist das eigentlich?
IKK classic: Uli Kreillinger, Karin Funck, Sandra Hensel, Myriam Kopp, Lisa Müller, Antonia Wähler, Harald Meyer, Maik Hermann
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Beschäftigte der gkvi bekommen u. a. mehr Geld und Inflationsausgleich
Der letzte Verhandlungstermin am 17. und 18. November 2022 lieferte das Ergebnis zur Tarifrunde 2022 bei der gkv informatik (gkvi).
Nachdem die ver.di-Tarifkommission am 21. Oktober 2022 bereits in wesentlichen Punkten eine Einigung mit der gkv informatik erzielt hatte, wurde aufgrund des zwischenzeitlichen Vetos der Gesellschafter*innen und deren Vorgaben die Ausgangslage für die letzte Verhandlungsrunde am 17. und 18. November erheblich erschwert.
Ergebnis für Beschäftigte bei der gkvi
Am Ende des zweiten Tages lag folgendes Verhandlungsergebnis auf dem Tisch:
ab 01. Dezember 2022: Erhöhung der Tabellenvergütung um 315 Euro, Auszubildendenvergütung um 100 Euro
im Dezember 2022: abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro, (Alters-)Teilzeitkräfte anteilig (mindestens 800 Euro), Auszubildende 500 Euro
Erhöhung des Sockelbetrags der Ergebnisbeteiligung auf 3.415 Euro
Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um fünf Prozent
ab 01. Januar 2023: Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz
jeweils in 2023 und 2024: Gesundheitszuschuss von bis zu 175 Euro für
präventive Gesundheitsmaßnahmen der §§ 20 und 20b SGB V
Beiträge aktiver Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder (Betriebs-)Sportverein,
Kauf eines selbst genutzten Fahrrades
weitere Maßnahmen, z. B. Differenz der Mehrkosten bei Zusatz-/Mehrleistungen der jeweiligen Krankenkasse
Anschaffungen mit Bezug auf Gesundheitsförderung, z. B. Sportequipment
weitere Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
in 2023: Tarifverhandlungen zur Neufassung des Altersteilzeittarifvertrages
Laufzeit bis 31. August 2024
ver.di-Mitglieder bei der gkvi stimmen zu
In der anschließend durchgeführten ver.di-Mitgliederbefragung hat eine deutliche Mehrheit dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Die ver.di-Tarifkommission hat daher innerhalb der Erklärungsfrist die Annahme des Ergebnisses beschlossen.
Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
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Gehälter beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) steigen rückwirkend
Bei den Verhandlungen mit dem Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) am 21. November 2022 in Hannover konnten wir einen Abschluss erzielen.
Das Ergebnis auf einen Blick
Erhöhung der Entgelte rückwirkend ab 1. Juli 2022 um 3,4 Prozent
ab 1. Juli 2023 weitere Erhöhung um 2,6 Prozent
Laufzeit bis zum 31. März 2024
Erhöhung der Wegstreckenentschädigung zum 1. Januar 2023 auf 42 Cent; für Beschäftigte, die im Jahr 2022 keinen Ausgleich (z. B. Tankgutscheine) für erhöhte Treibstoffkosten für dienstlich veranlasste Fahrten erhalten haben, gilt der Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. März 2024, also rückwirkend.
sogenannte „Inflationsausgleichsprämie“ von 2.000 Euro
Die Inflationsausgleichsprämie sowie die rückgerechnete Gehaltserhöhung sollen im Januar 2023 ausgezahlt werden. Teilzeitkräfte bei der MD Tarifgemeinschaft bekommen die Prämie anteilig, aber mindestens 500 Euro. Auszubildende und dual Studierende erhalten 500 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Prämie wird abgabenfrei gezahlt.
Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie
mindestens einen Tag Tätigkeit im Dezember 2022, d. h. für mindestens einen Tag wurde ein Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung gezahlt (z. B. Entgeltfortzahlung, Zuschuss zum Krankengeld, Mutterschutzlohn, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Entgelt während der Altersteilzeit-Freistellungsphase).
ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit dem Medizinischen Dienst am 01.01.2023
Unser Fazit
Die ver.di-Tarifkommission für die MD Tarifgemeinschaft hätte sich mehr für die unteren Gehaltsgruppen und die Teilzeitkräfte gewünscht. Die Arbeitgeberseite hat aber ihre soziale Verantwortung an der Stelle nicht wahrgenommen.
Lasst uns reden!
Wir möchten mit euch über das Ergebnis diskutieren: Am Donnerstag, den 24. November 2022, um 17 Uhr laden wir euch wieder zu einem ver.di-Talk als Videokonferenz ein. Der Einwahl-Link geht an alle ver.di-Mitglieder bei der MD Tarifgemeinschaft.
Diese Tarifinfos sowie Fragen und Antworten zum Tarifabschluss findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
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Der Verhandlungstermin mit der DAK-G brachte kein akzeptables Ergebnis.
Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig.
Isolde Probst
Gedacht war der 16. November 2022 im Ursprung zur weiteren Klärung der Themen:
Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung (BAV)
Anpassung der Zurechnungsbeiträge bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
Inflationsausgleichsprämie
Anlage 5 – Zielbestimmung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung
ver.di ist mit dem Ziel in die Gespräche gegangen, in den vorgenannten Themen konkrete Ergebnisse im Interesse der ver.di-Mitglieder und Beschäftigten der DAK-Gesundheit zu vereinbaren. Die Arbeitgeberseite hat offensichtlich nicht die gleichen Zielvorstellungen.
Im Einzelnen:
Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent Sozialversicherungsbeiträge
Wie bereits mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Arbeitgeberseite lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.
Im Sommer 2022 erfolgte die Information zur Geltendmachung der Beträge durch die Beschäftigten an die Personalabteilung. Nunmehr ist erkennbar, dass es nicht reicht, nur geltend zu machen. Ist es tatsächlich gewollt, den Klageweg durch alle einzelnen Betroffenen zu bestreiten?
Daher: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! Zur rechtlichen Vertretung erfolgt eine gesonderte Information an die ver.di-Mitglieder.
Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
Eine Anpassung der Zurechnungszeiten im Tarifvertrag ist zwar für die Arbeitgeberseite nicht ausgeschlossen – allerdings ist dies verknüpft mit der Bedingung, dass die Finanzierung durch die Erhöhung der Beschäftigtenbeiträge erfolgt. Also auch hier kein Vorankommen.
Hintergrund
Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.
Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro
Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von steuer- und sozialversicherungsfreien 3.000 Euro im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.
Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberin lehnt es nicht kategorisch ab, allerdings sieht sie sich außerstand, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe treffen zu können.
Das ist angesichts der aktuellen Situation für die ver.di-Mitglieder und Beschäftigten aus unserer Sicht nicht akzeptabel! Die Prognosen für das nächste Jahr lassen zudem keine wirkliche Entspannung der Gesamtsituation erkennen. Es ist bisher nicht davon auszugehen, dass die Lebenshaltungs- und Energiekosten etc. wieder deutlich sinken werden.
Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und täte gut daran, als Zeichen der Solidarität mit ihren Beschäftigten von der Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen!
Anlage 5
Auch hier können leider keine positiven Zwischenergebnisse berichtet werden. Im Zusammenhang mit der Frage nach Zielstellung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung war der Arbeitgeber nicht sprachfähig. Die Gründe dafür mögen im Einzelnen nachvollziehbar sein, aber in der Summe führt das dennoch zu einer weiteren Verzögerung.
Bezogen auf die zurückliegenden Streitpunkte einzelner Stellen, die nach dem Abschluss der Anlage 5 im Jahr 2014 sich mittlerweile deutlich summiert haben, verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, diese zwischen Januar und März 2023 noch einmal zu betrachten mit der Zielstellung der Zuordnung zur bestehenden Anlage 5.
Parallel prüft ver.di das weitere Verfahren der individuellen Vertretung der betroffenen Mitglieder. Denn wenn es keine Klärung zwischen den Tarifvertragsparteien bezüglich der tariflich korrekten Zuordnung am Tisch gibt, bleibt lediglich der Weg des individualarbeitsrechtlichen Prozesses. Die ver.di-Mitglieder haben in jedem Fall Anspruch auf Beratung und Vertretung durch ver.di.
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Bisher keine Einigung zum Themenkomplex „Flexibilität“ mit der AOK
Auch in der diesjährig letzten Verhandlungsrunde mit der AOK am 10. November 2022 konnte zwischen den Tarifvertragsparteien keine abschließende Einigung zum Themenkomplex „Flexibilität“ erzielt werden.
Zeitwertkonto
Zum Tarifvertrag wurden zwar nahezu alle Details geeint, ein Abschluss scheitert jedoch aktuell an diesen Punkten:
Dynamisierung bzw. Werterhaltung des individuellen Zeitwertkontos und tarifliche Ansprüche während der Freistellung
Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (TG AOK) will nach wie vor u. a. die Zuwendung (Weihnachtsgeld) und den Urlaub um die Zeit der Freistellung kürzen.
Ebenso gab es keinerlei Angebot zum Punkt Werterhalt für die in das Konto eingezahlten Beträge.
Flexible Arbeitsortmodelle
Bezüglich der Tarifregelungen zum ortsflexiblen Arbeiten haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, im Mai 2023 erneut über das weitere Vorgehen zu beraten. Ziel der ver.di-Bundesstarifkommission ist nach wie vor bundesweit einheitliche Mindest- und Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten im Tarifvertrag zu verankern.
Details zum aktuellen Stand und den Positionen der ver.di-Bundestarifkommission werden wir am 30. November 2022, 16:30 Uhr den ver.di-Tarifbotschafter*innen vorstellen. Bitte merkt Euch den Termin schon mal vor. Die persönliche Einladung zur Videokonferenz erhaltet Ihr dann per E-Mail.
Mitgliedervorteilsregelung
Vorankündigung AOK-Bildungstag. Im Dezember gehen unsere ver.di-AOK-Seminare online! Alle ver.di-Mitglieder können dann jederzeit noch vor Jahresende unser spezielles Angebot nutzen! Weitere Infos und Ausschreibung erfolgen vorab.
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:
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Die voraussichtliche abschließende Verhandlungsrunde der gkvi findet am 17. und 18. November statt!
Am 20 und 21. Oktober fand eine weitere Verhandlung in der diesjährigen Tarifrunde mit der gkvi in Wuppertal statt.
Die Verhandlungen waren von einer konstruktiven Atmosphäre und beidseitigem Einigungswillen geprägt.
In den wesentlichen Eckpunkten zur Gehaltssteigerung für die Beschäftigten und Auszubildenden der gkvi war am Ende des Tages ein mögliches Verhandlungsergebnis in Sicht.
Die nächste – voraussichtliche abschließende – Entgeltverhandlungsrunde findet am 17. Und 18. November statt.
ver.di wird ihre Mitglieder in einer bundesweiten digitalen Mitgliederversammlung zum aktuellen Verhandlungsstand und dessen Details informieren.
Deine Meinung ist gefragt!
Nutze die Chance, mit der Tarifkommission vor der nächsten Verhandlung den Zwischenstand zu diskutieren und Entscheidungen mitzubestimmen!
Bundesweite digitale ver.di-Mitgliederversammlung am 09. November, ab 14 Uhr! Die Einladung mit den Zugangsdaten erfolgt persönlich per Email in den nächsten Tagen .
Falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden und mit vereinten Kräften Tarifverträge und dringend benötigte Tariferhöhungen erzielen!
Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
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Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des beschlossenen dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Danach sind bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeberseite bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Daher ist sie aus Sicht der Gewerkschaft auch innerhalb der Laufzeit des aktuellen Vergütungstarifvertrages möglich.
Wie in unserem letzten Tarifinfo angekündigt, haben wir im Rahmen der stattfindenden Tarifverhandlungen zu Zeitwertkonto und ortsflexiblem Arbeiten diese Prämienzahlung bei der Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) auf die Tagesordnung gesetzt.
Aufgrund der aktuellen Energiekrise und steigender Inflation sollte auch die TGAOK Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten wahrnehmen und von der Möglichkeit einer zusätzlichen Zahlung Gebrauch machen.
In den Verhandlungen hat die TGAOK zwar Verständnis geäußert und ist sich der Ängste und Sorgen ihrer Beschäftigten bewusst. Allerdings sehen sie sich aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Kassen und negativen Finanzprognosen außerstande, derzeit zusätzliche Zahlungen an die Beschäftigten vorzusehen. Dennoch erklärte sich die Arbeitgeberseite bereit, im Gespräch und Dialog mit ver.di zu bleiben.
Wir bleiben dran!
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:
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10,5 Prozent, mindestens 500 Euro – dafür brauchen wir eure Unterstützung!
Die ver.di-Tarifkommission für die Bundesagentur für Arbeit (TK-BA) hat die Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2023 mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2022 beschlossen.
Dem vorausgegangen war eine breit angelegte Meinungsbildung. Immer teurere Lebensmittel und explodierende Preise bei Abschlagszahlungen für Strom und Gas waren das zentrale Thema. Auch Beschäftigte bei der Bundesagentur für Arbeit wissen nicht mehr, wie sie die Kosten stemmen können. Die Erwartungshaltung an die Tarifrunde ist groß und ein guter Kompromiss musste gefunden werden.
Es war eine leidenschaftliche und intensive Debatte. Am Ende hat die ver.di-Tarifkommission der BA einstimmig beschlossen, sich der Forderung für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen anzuschließen.
Unsere Forderungen auf einen Blick
Um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro monatlich sollen die Tabellenentgelte steigen.
Nachwuchskräfte sollen 200 Euro mehr bekommen.
Laufzeit: zwölf Monate
Gefordert wird außerdem die unbefristete Übernahme von Nachwuchskräften nach erfolgreicher Ausbildung – in Zeiten von Fachkräftemangel eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Die TK-BA erwartet darüber hinaus die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit und fordert die BA auf, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen zu übertragen.
Einkommen sichern
Auf weitere Themen hat die TK-BA bei ihrem Forderungsbeschluss bewusst verzichtet. So zum Beispiel auf Forderungen zur Arbeitszeitverkürzung, die schon in der Tarifrunde 2020 eine Rolle spielen sollten. Zuerst kam Corona dazwischen, nun die Herausforderungen durch die außergewöhnlichen Preissteigerungen. In diesen Zeiten hoher Inflation ist die Sicherung der Einkommen das zentrale Ziel in der Tarif- und Besoldungsrunde.
Rasant steigende Preise muss man mit dauerhaften Tarifsteigerungen beantworten, insbesondere für diejenigen, die nicht so hohe Einkommen haben.
Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di
Auch die Beschäftigten bei der BA haben ein Recht auf verlässliche und dauerhafte Sicherung ihrer Einkommen. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass sie mit ihren umfangreichen und vielfältigen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger da sind. Nun geht es darum, Stärke zu zeigen, viele Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, um die gemeinsame Forderung auch erfolgreich durchzusetzen.
Klar ist: Wer in außergewöhnlichen Zeiten eine hohe Forderung stellt, muss auch bereit und in der Lage sein, Außergewöhnliches zu leisten.
Das Flugblatt zu unseren Forderungen findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!
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Tarifverhandlungen mit der AOK zu „Neue Arbeitswelten“ treten auf der Stelle
Im November 2021 hatten ver.di und die Tarifgemeinschaft der AOK (TGAOK) eine Vereinbarung zum Tarifvertrag „Neue Arbeitswelt“ unterzeichnet. Wir berichten zum aktuellen Stand.
der Tarifvertrag Veränderungsprozesse (u. a. mit den Maßnahmen zu Arbeitsplatzsicherung, Eingruppierungsschutz, Mobilitätszuschuss)
der § 6a Qualifizierung im BAT/AOK-neu
Das Dokument enthält außerdem die Vereinbarung, die noch fehlenden Tarifbausteine im Anschluss an die Entgeltrunde zu verhandeln:
flexible Arbeitsortmodelle (tarifvertragliche Regelungen und deren nähere Ausgestaltung durch Betriebs-/Dienstvereinbarung) und
Zeitwertkonto (in eigenem Tarifvertrag)
Die Auftaktverhandlung zu diesen Themen fand am 8. Juli 2022 statt, je eine weitere Runde im August und im September.
Aktueller Stand
Zeitwertkonto
Nach wie vor konnten wir insbesondere zu den folgenden Punkten mit der TGAOK keine Einigung erzielen:
Dynamisierung des Zeitwertkontos
tarifliche Ansprüche während der Freistellung
Flexible Arbeitsortmodelle
Der grundsätzliche Dissens zwischen Arbeitgeberseite und ver.di besteht in der erforderlichen tariflichen Ausgestaltungsbreite und -tiefe.
Die ver.di Bundesstarifkommission will bundesweit einheitliche Mindest-/Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten zu Telearbeit/mobiler Arbeit, egal wo sie beschäftigt sind. Auf dieser für alle gleichen Basis soll die weitere Ausgestaltung auf Personalrats-/Betriebsratsebene erfolgen (Details siehe unten bei unseren Forderungen).
Die TGAOK will im Tarifvertrag lediglich eine sogenannte Öffnungsklausel vereinbaren, die sämtliche Regelungen den Betriebsparteien vor Ort überlässt. Aufgabe der ver.di als Tarifvertragspartei ist aber auch, den BAT/AOK-neu an aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der Arbeitsbedingungen anzupassen sowie Rechte und Pflichten von Einzelnen im Tarifvertrag zu sichern.
Wir wollen gleiche Arbeitsbedingungen und Beschäftigtenschutz für ALLE!
Unsere Forderungen zu bundesweiten Mindestbedingungen und Grundsätzen im Tarifvertrag bei mobiler Arbeit, Telearbeit/Homeoffice:
einheitliche Definitionen der verschiedenen Arbeitsformen (im Betrieb, Telearbeit/alternierende Telearbeit, mobile Arbeit)
Telearbeit/mobile Arbeit für die Beschäftigten freiwillig bzw. im Einvernehmen
Sicherstellung von Arbeitsplatzausstattung und Ergonomie im jeweiligen Arbeitsmodell
Arbeitgeberseite trägt Kosten für Arbeitsmittel und bei Telearbeit für die Arbeitsplatzausstattung
Schadenshaftung der Beschäftigten beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Gewährleistung des Beschäftigtendatenschutzes
Betriebsrisiko bei Arbeitsverhinderung infolge nicht selbst verursachter Störung trägt Arbeitgeberseite
Regelungen zu Arbeitszeit und Erreichbarkeit für alle Arbeitsformen
Auf Dienst-/Betriebsvereinbarungsebene sind u. a. sicherzustellen bzw. zu regeln:
Rückkehrrecht der Beschäftigten
keine Verhaltens-/Leistungskontrolle bei den Beschäftigten
keine Benachteiligungen (z. B. bei beruflicher Fortentwicklung)
erforderliche Maßnahmen gegen Entgrenzung der Arbeitszeit getroffen
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