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DAK-Gesundheit: Angebote sind eine Mogelpackung!

Vorstand der DAK-Gesundheit will u. a. Antragsverfahren zur Umwandlung des Weihnachtsgeldes verschlechtern.

Der neue Vorschlag bedeutet eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. (Bild: Z2sam, photocase.de)

Unsere ver.di-Forderung nach gerechter Gehaltserhöhung wird vom Vorstand der DAK-Gesundheit bis heute, am 29. Februar 2024, konsequent ignoriert. Stattdessen werden andere Themen vom Vorstand eingebracht. Ein Grund mehr, diese genauer unter die Lupe zu nehmen.

Bisher konnte das Weihnachtsgeld in freie Tage umgewandelt werden, wenn Beschäftigte bis zum 31. Dezember des Vorjahres einen entsprechenden Antrag in der Personalabteilung stellten. Auf Wunsch von DAK-Vorständen und zur Einsparung von Kosten war diese Regelung seinerzeit eingeführt worden. Betriebliche Belange spielten dabei bisher keine Rolle, die direkte Führungskraft hatte kein Vetorecht.

Der aktuelle Vorschlag des Vorstands sieht vor, dass auch in Zukunft bis zu 21 Tage für das Weihnachtsgeld eingetauscht werden können. Die Umwandlung soll künftig jedoch bis zum 30. September eines Jahres über die zuständige Führungskraft beantragt werden. Diese entscheidet dann unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange, ob zusätzliche freie Tage gewährt werden. Die Führungskräfte vor Ort sollen also nun den schwarzen Peter zugeschoben bekommen und entscheiden, ob das Interesse der Beschäftigten mit Familie, der Beschäftigten mit zu pflegenden Angehörigen, ausgebrannter Beschäftigter, Beschäftigter die „einfach“ mehr Urlaub möchten oder aber die Postberge Vorrang haben.

ver.di weiß um die unterschiedlichen Interessenlagen der Beschäftigten. Es gibt Kolleg*innen, die eine hohe Anzahl von Urlaubstagen benötigen. Mehr Urlaubstage treffen auf eine viel zu enge Personaldecke zur Bewältigung der Arbeitsberge. Oft ein Teufelskreis für eine Dienststelle. Dafür braucht es ein Personalkonzept und nicht die Verschlechterung des Antragsverfahrens.

ver.di fordert:

  • 12,5 Prozent, mindestens 555 Euro mehr pro Monat für alle Beschäftigten!
  • 250 Euro mehr Azubivergütung pro Monat!
  • zwölf Monate Laufzeit ab 01. Januar 2024!

Wir fordern weiterhin wettbewerbsfähige Einkommen ohne weitere Reallohnverluste. Personallücken dürfen nicht durch Mehrarbeit des vorhandenen Personals gedeckt werden! Es ist an der Zeit, dem Herzstück der DAK-Gesundheit für die geleistete Arbeit wirklich zu danken und die Arbeit angemessen zu vergüten und nicht durch immer neue unpraktikable Vorschläge zu weiteren Themen die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.

Save the date: Am 12. März steigt die bundesweite Party!

Von ver.di gibt es nur eine Antwort: Konsequente und harte Arbeitskämpfe!

Lasst uns am Dienstag, den 12. März 2024, gemeinsam zeigen:

  • dass wir mit dem „Angebot“ nicht einverstanden sind!
  • dass wir hinter den ver.di Forderungen stehen!
  • dass wir bereit sind, dafür zu kämpfen!
  • dass wir viele sind!

Mittendrin statt nicht dabei!

Weitere Streikimpressionen inklusive Trillerpfeifen und Live-Videos findet ihr auf verdi-in-der-dak.de/tarif-infos.html

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Mogelpackung (29.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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KKH: Einladung zur Videokonferenz

After-Work-Info-Veranstaltung für KKH-Beschäftigte zu Rechten und Pflichten in Tarifauseinandersetzungen

Anfang März starten wir eine neue Videokonferenz für KKH-Beschäftigte! (Bild: Julia M Cameron, pexels.com)

Zur laufenden Tarifrunde mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) möchten wir euch Anfang März 2024 im Rahmen einer Videokonferenz über eure Rechte und Pflichten in Tarifauseinandersetzungen informieren.

Auch wenn der voraussichtlich letzte und entscheidende Verhandlungstag mit der KKH erst Anfang April stattfindet, so sind wir aufgrund des noch immer nicht ansatzweise angemessenen Angebots der Arbeitgeberseite in die „heiße Phase“ der Entgeltrunde 2024 eingetreten.

Während unserer Mittagspausen-ViKos und auch in Gesprächen mit unseren ver.di-Vertrauensleuten wurden viele Fragen gestellt, die sich u. a. um (Warn-)Streikmaßnahmen drehten. Dazu möchten wir euch gerne Auskunft geben und überhaupt für Fragen zur Verfügung stehen. Eine solche Informationsveranstaltung sollte allerdings nach Feierabend und nicht unter Nutzung der „Infrastruktur“ der KKH als Arbeitgeber stattfinden.

Für alle Beschäftigten der KKH

Wie auch die vorherigen Online-Veranstaltungen richtet sich auch diese Videokonferenz nicht ausschließlich an ver.di-Mitglieder, sondern ausdrücklich an alle Beschäftigten bei der KKH. Wir laden euch also herzlich ein, an unserer After-Work-Videokonferenz zum Thema „Rechte und Pflichten in Tarifauseinandersetzungen“ teilzunehmen!

Wann und wo?

Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, den 05. März 2024 in der Zeit von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr. Hier geht es direkt zum WebEx-Meeting.

Wir freuen uns auf euch!
Eure ver.di-Verhandlungskommission: Andrea Odermatt, Anja Schumann, Marc Böttcher und Peter Unsleber

Tarifinfo KKH: Einladung zur Videokonferenz (27.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit: Tarifpolitische Geisterfahrt geht weiter!

Der DAK-Vorstand hat offenbar den Bezug zur Realität vollkommen verloren.

Streikende Beschäftigte der DAK-Gesundheit in Hannover (20.02.2024)
Streikende Beschäftigte der DAK-Gesundheit am 20.02.2024 in Hannover (Bild: ver.di)

Falls ihr es noch nicht wusstet: Ihr, liebe Kolleg*innen, sollt durch weiteren Gehaltsverzicht den Zusatzbeitrag stabil halten (siehe E-Mail vom 21. Februar 2024). Zulasten eures Geldbeutels und eurer Gesundheit lässt sich der Vorstand für eine nicht vorgenommene Beitragssatzerhöhung feiern!

Da am Dienstag, den 20. Februar 2024, erneut kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt wurde, kann es von ver.di nur eine Antwort geben: konsequente und harte Arbeitskämpfe! Denn Ihr habt mehr verdient als Kugelschreiber, Jutebeutel, Notizheft und merkwürdige E-Mails. Das Vorstandsangebot wird eurer Leistung in keiner Weise gerecht!

Jetzt powern wir richtig! Stark mit dir!

Unser Arbeitskampf wird bundesweit stark von vielen Kolleg*innen getragen. Danke an alle Streikenden! Ihr habt bereits bewiesen, dass ihr für die Forderung einsteht. Von kleineren örtlichen Aktionen bis hin zu mächtigen Warnstreiks: Ihr setzt Zeichen! Ihr seid stark! Ihr seid kampfbereit! Jetzt gilt es, nicht eine – nein, zwei Schippen draufzulegen. Ihr seid bereit, mit uns den Tarifkonflikt und den Druck zu steigern! Und genau das werden wir jetzt gemeinsam tun!

Lieber Vorstand: Am 12. März 2024 geht die Party bundesweit erst richtig los!

Lasst uns gemeinsam zeigen:

  • dass wir mit dem „Angebot“ nicht einverstanden sind!
  • dass wir hinter den ver.di Forderungen stehen!
  • dass wir bereit sind, dafür zu kämpfen!
  • dass wir viele sind!

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Tarifpolitische Geisterfahrt geht weiter! (20.02.2024)

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Wertschätzung? Thema verfehlt!! (26.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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BARMER: Angebot völlig unzureichend

In der zweiten Verhandlungsrunde liegt ein Angebot auf dem Tisch, das weder die Arbeit der Beschäftigten honoriert, noch die Preissteigerungen ausgleicht.

So nicht, werte Arbeitgeber! Wertschätzung sieht anders aus! (Bild: Monstera Production, pexels.com)

Die Tarifverhandlungen zur Entgeltrunde 2024 der BARMER wurden am 19. Februar in Bochum fortgesetzt. Die Arbeitgeberin BARMER hat der ver.di-Bundestarifkommission ein Angebot in der 2. Verhandlungsrunde unterbreitet.

Das Angebot der Arbeitgeberin bezieht sich auf eine Laufzeit von 24 Monaten und sieht für das Jahr 2024 eine steuer- und abgabefreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.000 € für alle Vollzeitkräfte (anteilig für Teilzeitkräfte) und 1.000 € für alle Auszubildenden vor. Für das Jahr 2025 sieht das Arbeitgeberangebot eine lineare Entgelterhöhung von 4,9% für alle Beschäftigten und eine Festbetragserhöhung von 180,- € für alle Auszubildenden vor.

Honorierung der Arbeit der Beschäftigten sieht anders aus!

Dieses Angebot reicht bei weitem nicht aus. Die ver.di Forderungshöhe in der Entgeltrunde 2024 steht für Gehaltsgerechtigkeit. Unsere Forderungen berücksichtigen den Kaufkraftverlust durch die hohe Inflation und Preissteigerung der letzten beiden Jahre. Unser Ziel ist es, den Kaufkraftverlust nachhaltig auch für die Zukunft auszugleichen!

Das Angebot der Arbeitgeberin wird daher durch die ver.di-Bundestarifkommission als völlig unzureichend bewertet. Verhandlungen bedeuten für uns auch, eure Standpunkte gegenüber dem Arbeitgeber stark zu vertreten. Seitens der BARMER wurde klar und sehr eindeutig kommuniziert, dass es im Jahr 2024 keine lineare Gehaltsanpassung geben wird.

Unsere Erwartung an die nächsten Verhandlungstage ist es, offene und konstruktive Gespräche zu führen. Dieses Angebot sieht keinen wirklichen Ausgleich der Preissteigerung vor!

Die Position der ver.di-Bundestarifkommission bleibt klar!

Wir fordern:

  • 12,5 Prozent, mind. 555,- € mehr für alle Beschäftigten
  • 232,- € mehr für alle Auszubildenden

Wir erwarten:

  • Fortführung des zweiten ver.di Bildungstages
  • Mobilitätszuschuss für alle Auszubildenden

Es ist eine harte Entgeltrunde unter denkbar schwierigen Voraussetzungen und krisenbehafteten Bedingungen bei der BARMER. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 18. und 19. März 2024 in Wuppertal statt. Die nächsten Wochen sind für die anstehende dritte Verhandlung ungemein wichtig.

Gute Tarifergebnisse fallen nicht vom Himmel!

Jetzt heißt es: Sich beteiligen! Die ver.di-Bundestarifkommission ruft alle Kolleginnen und Kollegen in der BARMER zum aktiven Mitmachen in der Entgeltrunde auf. Jetzt heißt es: Eure Meinung zählt! Wendet euch mit eurer Meinung an eure ver.di Vertrauenspersonen und Tarifbotschafter*innen vor Ort. Macht mit! Seid jetzt dabei!

BARMER Tarifinfo: Völlig unzureichendes Arbeitgeberangebot (20.02.2024)

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KKH: Von Wertschätzung noch immer keine Spur

Die KKH will weiterhin Reallohnverluste!

Der zweite Verhandlungstag begann nicht mit einem Lächeln … (Bild: fizkes, shutterstock.com)

Wer auf die Einsicht der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) gehofft hatte, dass gute Arbeit auch anständig bezahlt werden sollte, wurde in der zweiten Verhandlungsrunde am gestrigen Montag, den 19. Februar 2024, wieder enttäuscht!

Offensichtlich ist die KKH weiterhin der Auffassung, dass eure Arbeit keine finanzielle Anerkennung wert ist und unterbreitete uns folgendes Angebot:

  • eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 2.040 Euro für Vollzeitkräfte (Teilzeitkräfte anteilig), zahlbar entweder monatlich (jeweils 170 Euro) oder auch in Summe; für Azubis 1.020 Euro (85 Euro monatlich oder ebenfalls in Summe)
  • eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,3 Prozent ab 01. November 2024 und um weitere 3,0 Prozent ab 01. November 2025
  • für die Vergütungsgruppen (VG) 1 und 2 zusätzliche 4,0 Prozent ab 01. November 2024 und zusätzliche 3,0 Prozent ab 01. November 2025
  • Die Azubivergütung soll entsprechend der Tabellenentgelte ab der VG 3 erhöht werden, also um 3,3 Prozent ab dem 01. November 2024 und um weitere 3,0 Prozent ab 01. November 2025.
  • Das Deutschlandticket soll mit 12,25 Euro monatlich bezuschusst werden.

Das ist zwar mehr als bei der Verhandlungsrunde am 1. Dezember 2023, aber es ist weiterhin viel zu wenig, viel zu spät und somit inakzeptabel!

Wie ist die Stimmung?

Unsere Rückmeldungen aus vielen Dienststellen der KKH zeigen, dass der Unmut über die Haltung der Kasse in dieser Gehaltsrunde groß ist. Nach dieser Verhandlungsrunde wird sich das bestimmt nicht ändern! Viele Kolleg*innen sind enttäuscht und auch wütend! Uns erreichen zahlreiche Mails mit der Botschaft „Wir sind zu Warnstreiks bereit!“

Die ver.di-Tarifkommission ist davon überzeugt, dass wir am dritten und somit letzten geplanten Verhandlungstag, am Freitag, den 5. April 2024, nur zu einem Ergebnis kommen können, wenn wir gemeinsam deutlich machen, was wir von der Blockadehaltung der KKH halten.

ver.di hat eure Botschaft verstanden und wird Warnstreiks bei der KKH vorbereiten!

Vorher laden wir euch als Beschäftigte der KKH – ob ver.di-Mitglied oder nicht – am Mittwoch, den 21. Februar 2024, von 12 Uhr bis 13 Uhr zu einer WebEx-Videokonferenz ein. Dort wollen über den Verhandlungsablauf berichten und eure Meinung dazu hören!

Zu Fragen zum Ablauf von Warnstreiks wird es eine weitere Online-Veranstaltung nach Dienstschluss geben, zu der wir zeitnah einladen werden.

Tarifinfo KKH: Zweite Verhandlungsrunde sorgt für Unmut (19.02.2024)

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DAK-Gesundheit: Wer Wind sät, wird Sturm ernten!

DAK-Vorstand greift erstmalig die Sozialpartnerschaft mit ver.di an

Der DAK-Vorstand muss sich jetzt warm anziehen! (Bild: photoschmidt, shutterstock.com)

Die DAK-Gesundheit kürzt den Teilnehmenden, die sich am 05. Februar 2024 am Warnstreik beteiligt haben, das Entgelt. Mit diesem Schritt greift erstmalig ein DAK-Vorstand die Sozialpartnerschaft mit ver.di an.

Damit geht der DAK-Vorstand in die nächste Eskalationsstufe unserer laufenden Tarifauseinandersetzung mit der DAK-Gesundheit. Eure Gewerkschaft ver.di erklärt hier und heute: Wir nehmen die Kampfansage an!

Was ihr als Beschäftigte der DAK-Gesundheit jetzt tun solltet:

Prüft eure aktuelle Lohnabrechnung!

  • Ist der Lohnabzug inhaltlich nachvollziehbar und korrekt berechnet? Lasst euch die Berechnung des Lohnabzugs seitens der Personalabteilung schriftlich darlegen.
  • Widersprecht bei einer fehlerhaften Lohnabrechnung schriftlich.

Streikgeld beantragen!

ver.di-Mitglieder, die sich am Warnstreik beteiligt und bisher noch kein Streikgeld beantragt haben, können dies selbstverständlich noch tun. Hier geht’s direkt zum Streikgeldformular für Beschäftigte der DAK-Gesundheit.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Streikgeldantrag bitte an den zuständigen ver.di-Bezirk schicken.

Erhalten Neumitglieder auch Streikgeld?

Ja, auch neu eingetretene Mitglieder bekommen Streikunterstützung!

Mehr Informationen für Beschäftigte der DAK-Gesundheit?

Hier findet ihr weitere Infos zur Streikunterstützung und zum Streikgeld.

Fragen zur Mitgliedschaft beantworten die Vertrauensleute in den Dienststellen und die ver.di-Kolleg*innen in den ver.di-Bezirken.

Jetzt powern wir richtig bei der DAK-Gesundheit!

Stark mit dir – Lasst uns gemeinsam zeigen:

  • dass wir mit dem „Angebot“ der DAK-Gesundheit nicht einverstanden sind!
  • dass wir hinter den Forderungen stehen!
  • dass wir bereit sind, dafür zu kämpfen!
  • dass wir viele sind!

Jetzt brauchen wir euch alle: Unterstützt aktiv die Tarifrunde bei der DAK-Gesundheit und beteiligt euch an den nächsten Arbeitskampfmaßnahmen!

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Wer Wind sät, wird Sturm ernten! (13.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-Gesundheit: Jacke an, Mütze auf – es geht los!

Beschäftigte der DAK-Gesundheit beteiligen sich an ersten Warnstreiks.

Streikende in Wetzlar
Streikende in Wetzlar (Bild: ver.di)

Trotz Verunsicherungen durch die Arbeitgeberin haben sich die Beschäftigten der DAK nicht abhalten lassen und ab dem 05. Feburar 2024 an ersten Warnstreiks teilgenommen.

Bereits mehrere tausend Beschäftigte haben seitdem ihren Unmut zum „Angebot“ der Arbeitgeberin kundgetan, in dem sie den Warnstreikaufrufen von ver.di folgten. Mit diesem Auftakt beginnt nun die spürbare Tarifauseinandersetzung. Und es folgen auch weitere bundesweite Aktionen.

Doch statt eines verbesserten Angebots an ver.di bevorzugte es die Arbeitgeberin, vor den ersten regionalen Warnstreiks bemerkenswerte Anweisungen über die Führungskräfte an die Beschäftigten zu geben. Anweisungen, die geeignet waren, die Beschäftigten und insbesondere die Streikwilligen zu verunsichern und zu beeinflussen. Wir haben dies zur Kenntnis genommen.

Es kommt auf jede und jeden Einzelnen an! Alle Arbeitnehmer*innen und Auszubildende, egal ob Mitglieder einer Gewerkschaft oder nicht, dürfen an Warnstreiks teilnehmen. Bleibt so entschlossen, wie ihr es der Arbeitgeberin im Stärketest mit euren Unterschriften und in den vergangenen Aktionen gezeigt habt! Werdet aktiv, beteiligt euch in den kommenden Wochen an Aktionen und Warnstreiks!

Lasst uns gemeinsam zeigen:

  • dass wir mit dem „Angebot“ nicht einverstanden sind!
  • dass wir hinter den Forderungen stehen!
  • dass wir bereit sind, dafür zu kämpfen!
  • dass wir viele sind!

Tarif kommt von ver.di! Wir fordern gemeinsam:

  • 12,5 Prozent, mindestens aber 555 Euro monatlich für die Beschäftigten!
  • 250 Euro Erhöhung der Azubivergütung!
  • Keine Leermonate!
  • Zwölf Monate Laufzeit!

Wetzlar: „Der Warnstreik am 05.02. hat den Kolleg*innen bei uns in der Region einen richtigen Motivationsschub gegeben. Wir stehen voll hinter den Forderungen! Wir sind auf jeden Fall zu 100 Prozent streikbereit, um gemeinsam für unsere Forderungen einzustehen.“

Dresden: „Die DAK-Gesundheit muss endlich ein verbessertes Angebot auf den Tisch legen, denn unsere Forderung ist absolut gerechtfertigt. Es liegt nicht nur an ver.di, vernünftige Verhandlungen auf die Beine zu stellen. Hinhaltetaktik kann man auch der DAK-Gesundheit vorwerfen. Wieso muss es überhaupt zu Streiks kommen?“

Bayern: „Die Arbeitgeberin stellt die wirtschaftliche Situation in der Tarifrunde viel schwärzer dar, als sie ist. Im Intranet feiern wir uns für Erfolge, aber in der Tarifrunde ist kein Geld für uns Beschäftigte da. Jacke an, Mütze auf – und los geht’s!“

Frankfurt: „Die Pressemitteilung unseres Vorstandes hat uns einfach nur provoziert! Ein wertschätzendes Angebot sieht anders aus. Die Inflationsausgleichsprämie hat mit der Gehaltstarifverhandlung nichts zu tun und hätte bereits 2023 an die Mitarbeitenden der DAK-Gesundheit ausgezahlt werden müssen.“

Karlsruhe: „Klar ist, am Verhandlungstisch allein kann diese Tarifrunde nicht entschieden werden. Nur gemeinsam sind wir stark!“

Lörrach: „Auszubildende von heute sind Kolleg*innen von morgen. Es ist absolut enttäuschend, dass die Arbeitgeberin für uns an einer prozentualen Erhöhung festhält! Was ist der DAK-Gesundheit die Zukunft wirklich wert?“

Leipzig: „Hier gibt es kein Plakat zu Jobrad, Deutschlandticket oder Wegstreckenentfernung. Wir brauchen eine deutliche Gehaltssteigerung – 12,5 Prozent, mindestens 555 Euro. Und wir brauchen keinen Vorstand, der uns Sand in die Augen streuen will!“

Magdeburg: „Als Teilzeitkraft fehle ich der DAK-Gesundheit heute in der Telefonie voll. Wie im Übrigen auch die Inflation bei mir als Teilzeitkraft voll wirkt.“

Stark mit dir bei der DAK-Gesundheit!

Wir wollen einen fairen Tarifabschluss. Das geht nur gemeinsam! Jetzt ver.di-Mitglied werden und aktiv die laufenden Tarifverhandlungen unterstützen!

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Jacke an, Mütze auf – es geht los! (08.02.2024)

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Erste Warnstreiks bei BARMER, DAK-G und KKH

Ab Montag, 05. Februar 2024, brauchen wir euch alle für 100 % Tarif!

Stay@home bei BARMER, DAK-G und KKH für 100 % Tarif! (Bild: ra2studio, depositphotos.com)

ver.di plant bei BARMER, DAK-G und KKH ab der kommenden Woche erste Warnstreiks!

Aktuell befinden wir uns in Tarifverhandlungen mit der BARMER, DAK-Gesundheit und KKH. Ein Ergebnis ist jeweils noch nicht in Sicht:

ver.di, 08.01.2024
ver.di, 11.12.2023
ver.di, 04.12.2023

Um die Durchsetzung unserer Forderungen aktiv zu unterstützen, werden nun Arbeitskampfmaßnahmen notwendig sein.

Folgt den Veröffentlichungen und Aufrufen!

In einzelnen Teilen der BARMER und der DAK-Gesundheit werden bereits am kommenden Montag, den 05. Februar 2024, Arbeitsstreiks durchgeführt, in anderen Teilen sind es betriebliche Aktionen. Auch in der KKH werden in Kürze ähnliche Maßnahmen folgen.

Je nach Kasse und Dienststelle starten unsere Aktivitäten an unterschiedlichen Tagen. Achtet in den nächsten Wochen auf die Aufrufe in eurer Dienststelle vor Ort!

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (BARMER, DAK-Gesundheit bzw. KKH). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Noch einfacher, als das PDF nach dem Streiktag auszufüllen, funktioniert die Streikgelderfassung direkt im persönlichen Mitgliederbereich von ver.di:

  1. einloggen auf meine.verdi.de (oder schnell das eigene Konto erstellen)
  2. im Menü „Meine Leistungen“ auf „Streikunterstützung“ klicken
  3. notwendige Angaben ergänzen und bestätigen

Die Website erstellt dann einen QR-Code, der am Streiktag vorgezeigt werden kann – fertig!

Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, weil zum Beispiel der eigene Betrieb nicht richtig hinterlegt ist, kann wie gewohnt nach dem Streiktag folgendes Formular für die BARMER bzw. DAK-Gesundheit ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:

Streikgeldantrag BARMER

Streikgeldantrag DAK-Gesundheit

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen!

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

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BARMER: Inflation frisst Vergütungsgruppe

In der Tarifverhandlung mit der BARMER Ersatzkasse lassen wir uns nicht die Butter vom Brot nehmen!

Ein Inflationsausgleich muss sein, damit unsere Kaufkraft nicht sinkt! (Bild: AndreyPopov, depositphotos.com)

Zur laufenden Entgeltverhandlung 2023/24 bei der BARMER: Warum unsere Forderung nach einem dauerhaften Inflationsausgleich legitim ist.

Auf die Frage, was wir als Gegenleistung für unsere Arbeit bekommen, dürften wohl alle mit „Geld“ antworten. Natürlich, wir bekommen als Gegenleistung für unsere Arbeitsleistung Geld. Die Antwort ist also nicht falsch, aber unvollständig: Denn die Gegenleistung ist eigentlich die Kaufkraft, die hinter dem ausgezahlten Geldbetrag steht. Sinkt nun diese Kaufkraft in Folge einer Inflation, schrumpft also auch die Gegenleistung für unsere Arbeitsleistung.

Beispielrechnung

Sagen wir, ein Brot kostet vier Euro. Angenommen, mein Stundenlohn würde 20 Euro betragen, dann würde ich als Gegenleistung für eine Arbeitsstunde fünf Brote bekommen.

Steigt der Preis für ein Brot von vier auf fünf Euro, würde ich als Gegenleistung für eine Arbeitsstunde nur noch vier statt fünf Brote erhalten. Meine Arbeitsleistung wird dann also abgewertet.

Was heißt das für die Vergütungsgruppen (VG) der BARMER?

Die Differenz zwischen der Vergütung der höchsten Erfahrungsstufe in der VG 5 und der VG 6 beträgt 9,0 Prozent. Wird eine Inflationsrate von 9,0 Prozent nicht ausgeglichen, wird die Arbeitsleistung gemessen an der Kaufkraft um eine Vergütungsgruppe abgewertet.

Die Inflationsrate hätte dann eine ganze Vergütungsgruppe aufgefressen!

Also: Inflationsausgleich muss sein!

Die Forderung nach einem dauerhaften Ausgleich der Inflationsrate ist daher legitim, denn es gibt keinen Grund, der die Abwertung unserer Arbeitsleistung rechtfertigt.

Mitglied werden und Kolleg*innen ins Boot holen!

Lassen wir uns die Butter nicht vom Brot nehmen: Setzen wir uns gleich zu Jahresbeginn gemeinsam für unsere Forderungen ein! Denn gute Tarifverträge sind nur mit einer mitgliederstarken Gewerkschaft zu erreichen. Also nichts wie los: Empfehlt eure ver.di weiter und tretet natürlich auch selbst bei ver.di ein – einfach online Mitglied werden!

Die nächsten Verhandlungsrunden sind am Montag, den 19. Februar, und am Montag und Dienstag, den 18. und 19. März 2024. Alle Infos und vieles mehr zum Stand der Tarifverhandlungen findet ihr hier in unserem News-Blog.

BARMER Tarifinfo: Wenn die Inflation die Vergütungsgruppe auffrisst (08.01.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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AOK: Tarifabschluss erzielt!

Die ver.di-Mitglieder bei der AOK haben mit knapper Mehrheit dem Ergebnis zugestimmt.

Bei der AOK gibt es zu Weihnachten einen Tarifabschluss. (Bild: dml5050, depositphotos.com)

Bis zum 20. Dezember 2023 haben sich die ver.di-Mitglieder bei der AOK zum vorliegenden Angebot der Arbeitgeberseite aus der dritten Verhandlungsrunde informiert, diskutiert und abgestimmt. Nun gibt es ein knappes, aber mehrheitliches Resultat: Die ver.di-Mitglieder haben mit 52,39 Prozent dem Tarifergebnis zugestimmt.

Noch am selben Tag, dem 20. Dezember, hat die Bundestarifkommission nach Diskussion und Auswertung der Befragung das vorliegende Angebot angenommen. Somit ist der Tarifabschluss erreicht!

Die Argumente zum Tarifergebnis bei der AOK

Positiv bewertet wurden:

  • die dauerhafte Wirksamkeit der vereinbarten Prozente in Höhe von 7,0 Prozent im ersten und 5,5 Prozent im zweiten Schritt
  • der Mindestbetrag von 300 Euro mit der ersten Erhöhung und 250 Euro mit der zweiten Erhöhung für die Vergütungsgruppen 1 bis 7, sodass sich höhere Tarifsteigerungen als der prozentuale Anstieg von 12,5 Prozent ergeben
  • die unbefristete Übernahme der Azubis

Kritisch gesehen wurden:

  • die anteilige Zahlung des Inflationsausgleichs für Teilzeitkräfte
  • dass Azubis nur die Hälfte der Inflationsausgleichszahlung und keinen Mindestbetrag erhalten

Gut zu wissen:

Für einzelne Vergütungsgruppen bedeutet der Abschluss über die gesamte Laufzeit Erhöhungen von bis zu insgesamt 24,4 Prozent. Zum Beispiel erhält eine Sachbearbeiterin in der Vergütungsgruppe 6 / letzte Erfahrungsstufe 550 Euro mehr, das entspricht 14,2 Prozent.

Ein Rückblick

Der Tarifeinigung waren Aktionen und Streiks vorausgegangen. Ohne den Einsatz aller Kolleg*innen hätten wir dieses Ergebnis nicht erreichen können.

Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder

Neben der prozentualen Steigerung, dem Mindestbetrag und der Inflationsausgleichszahlung sowie den weiteren Details zum Tarifergebnis konnten wir erreichen, dass ver.di-Mitglieder auch in den kommenden zwei Jahren je einen Bildungstag erhalten. Dies gilt auch für Neumitglieder und es genügt die Beantragung und der Nachweis der Mitgliedschaft.

Wo Licht ist, ist auch Schatten

Für die Zukunft soll uns die zurückliegende Tarifrunde Ansporn sein, dass wir in der AOK stärker werden. Nur wenn wir viele sind – viele ver.di-Mitglieder und mehr, die sich beteiligen und engagieren – können wir den beschrittenen Weg fortsetzen. Und auch nur so können wir noch bessere Abschlüsse erreichen und durchsetzen, die dann auch von einer größeren Mehrheit getragen werden.

Deswegen: Werdet Mitglied bei ver.di!

Die ver.di-Tarifkommission wünscht allen frohe Weihnachten und ein gesundes, erfolgreiches und vor allem friedliches Jahr 2024.

ver.di Tarifinfo | AOK: Tarifabschluss erzielt (20.12.2023)

Weitere aktuelle Tarifinfos findet ihr laufend hier in unserem News-Blog.

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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