Das Motto zum 01. Mai 2022 betrifft auch die Beschäftigten der AOK Nordost.
„GeMAInsam Zukunft gestalten“ war das Motto des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum 01. Mai 2022. Dieses Motto begleitet uns aktuell auch bei der AOK Nordost!
Denn bei der AOK Nordost gestaltet der Vorstand momentan die Vergangenheit und Zukunft der Beschäftigten. Und so gab es im März 2022 für die Tarifbeschäftigten:
keine steuer- und abgabenfreie Prämie in Höhe von 1.100 Euro
keine 550 Euro für Auszubildende und dual Studierende
Im Dezember 2022 gibt es:
keine Entgelterhöhung von 3,1 Prozent
kein Plus von 50 Euro im Monat für Auszubildende und dual Studierende
So sieht die vom Vorstand gestaltete Zukunft aus! Die Mitglieder der ver.di haben in der letzten Mitgliederversammlung entschieden, dies nicht zu akzeptieren.
Zukunft bei der AOK Nordost gemeinsam gestalten!
Zu unserer Zukunft gehört ein Tarifvertrag, der den Beschäftigten der AOK Nordost die gleichen Einkommensbedingungen sichert, wie sie auch für die Beschäftigten der anderen AOKen gelten! Das Geld dafür ist aus unserer Sicht da! Aber diese Forderung wird uns nicht geschenkt. Eine bessere Zukunft müssen wir uns gemeinsam erstreiten!
Bei den Tarifverhandlungen im letzten Jahr haben wir als ver.di die Forderungen der AOK – die ersatzlose Streichung der kompletten Jahressonderzahlung für drei Jahre und die kollektive Arbeitszeitreduzierung – erfolgreich verhindert.
Der Vorstand hat sich das Geld durch den Ausstieg aus der Vergütungsrunde bei den Beschäftigten geholt. Und das trotz aus unserer Sicht gleicher bzw. einer besseren finanziellen Ausgangslage als im letzten Jahr.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Meinung sagen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Eure Meinung zählt: Beteiligt euch ab dem 09. Mai 2022 an unserer Online-Umfrage!
Zum Start der Entgelt-Tarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) will unsere Tarifkommission alle ver.di-Mitglieder zu ihren Vorstellungen zu befragen. Die Online-Umfrage läuft vom 09. bis zum 31. Mai 2022.
Dazu erhalten alle Mitglieder einen Link per E-Mail, der zu einem kurzen Fragebogen führt. Die Fragen beziehen sich auf die Anforderungen und Vorstellungen zur Erhöhung der Entgelte sowie auf weitere Forderungen wie die Altersteilzeit-Verlängerung und eine ver.di-Vorteilsregelung.
In einem Frei-Feld dürft ihr außerdem gerne auch eigene Ideen und Botschaften an die Tarifkommission eintragen. Ergänzend wird ver.di während der Tarifrunde kurze Videokonferenzen anbieten, in denen über einzelne Themen informiert und diskutiert werden kann.
Fünf Minuten für eure Zukunft!
Es geht um eure Arbeitsbedingungen!
Es geht um eure Zukunft!
Deshalb: Nehmt euch kurz Zeit zur Beantwortung des Fragebogens!
Anfang Juni wird die Tarifkommission die Antworten auswerten und mit den Ergebnissen die Forderungen zur Tarifrunde beschließen. Diese Forderungen werden wir der Arbeitgeberseite rechtzeitig vor Beginn der Tarifverhandlungen übermitteln. Zu den Befragungsergebnissen informieren wir selbstverständlich noch mal gesondert.
Solltet ihr als ver.di-Mitglied keinen Umfrage-Link erhalten, schreibt uns bitte eine E-Mail und wir schicken euch einen persönlichen Link zurück!
Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!
Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Mitgliedermehrheit für Ergebnis bei AOK und ITSCare, auch Tarifkommission stimmt zu
Trotz schwierigster tarifpolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in der diesjährigen Vergütungsrunde hat ver.di im zehnten Verhandlungstermin am Donnerstag, den 03. März 2022, ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Die Mehrheit der Mitglieder hat dem nun zugestimmt.
69,4 Prozent der ver.di-Mitglieder, die sich an unserer Online-Befragung beteiligten, haben dem Verhandlungsergebnis zur diesjährigen AOK-Tarifrunde zugestimmt. Daraufhin hat auch die ver.di-Bundestarifkommission innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist ihre Zustimmung erteilt. Diese liegt nun auch seitens der Tarifgemeinschaft AOK vor. Die vereinbarten Regelungen treten nun also in Kraft!
Das Tarifergebnis im Überblick
Mehr Geld
März 2022: Einmalzahlung in Form einer Coronaprämie
1.100 Euro für alle am 03. März 2022 Beschäftigen (in Teilzeit anteilig)
550 Euro für Auszubildende und dual Studierende
Durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bedeutet das eine Netto-Zahlung für alle als Ausgleich für ein Jahr mit hoher Inflationsrate und teurer gewordenen Waren und Dienstleistungen.
01. August 2022: vermögenswirksame Leistungen
Erhöhung auf 13 Euro für regulär Beschäftigte
Erhöhung auf 20 Euro für Auszubildende und dual Studierende
01. Dezember 2022: Vergütung
Erhöhung der Tabellenentgelte und Sozialzuschläge um 3,1 Prozent
50 Euro mehr für Auszubildende
Die Forderung nach Anerkennung der Ausbildungszeit auf die Berufserfahrung wurde von der Arbeitgeberseite mit dem Hinweis auf eine gegensätzliche Rechtsprechung abgelehnt.
Stattdessen haben wir für die ersten Jahre nach der Ausbildung und für die unteren Vergütungsgruppen die Vergütung durch die Vereinbarung eines Sockelbetrages in Höhe von 30 Euro bis zur Vergütungsgruppe 6 in den Erfahrungsstufen 1 bis 3 überproportional anheben können.
01. Dezember 2022: Erhöhungsbeträge für Kinder
vier Euro mehr (Sozialzuschlag Stufe 2 für die untersten Vergütungsgruppen)
Gesundheitszuschuss und Jobrad
Der jährliche Gesundheitszuschuss erhöht sich für 2022 und 2023 auf 175 Euro.
Neu ist, dass bei Kauf eines Fahrrades der Zuschuss mehrmals geltend gemacht werden kann – also in 2022 und 2023 – auch, wenn der Zuschuss für den Fahrradkauf bereits in 2021 gewährt wurde.
Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder
Von diesem Tarifergebnis werden auch alle nicht-organisierten Beschäftigten profitieren. Erreicht und erkämpft haben das aber mehrheitlich die ver.di-Kolleginnen und Kollegen.
Darum sind wir stolz, erstmalig eine Mitgliedervorteilsregelung erreicht zu haben! Erstmalig ist es gelungen, das für die TGAOK bisher Undenkbare abzuschließen: alle ver.di-Mitglieder (zum Stichtag am 03. März 2022) bekommen in 2022 und 2023 jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Weiterbildung. Beim Antrag ist der Bildungszweck anzugeben, zur Gewährung genügt ein Nachweis zur Gewerkschaftszugehörigkeit.
Übernahme
Ebenfalls vereinbaren konnten wir die Übernahme aller Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.
Laufzeit
Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
AOK Nordost
Es ist uns nicht gelungen, ein Ergebnis für die AOK Nordost während der Laufzeit des Tarifvertrages zu erreichen. Das scheiterte an der TG AOK, die sich an ihren Beschluss gebunden sah. Dennoch haben wir es der Arbeitgeberseite in den Verhandlungen so schwer gemacht, dass sie sich wohl noch eine Lex AOK Nordost besser überlegen wird.
Dank eurer großartigen Solidarität, die sich in vielen Streiktagenmit Tausenden Streikenden ausgedrückt hat, ist es uns gelungen, die Rückkehr der AOK Nordost auf dem jetzt vereinbarten Vergütungsniveau festzuschreiben.
Außerdem ist jetzt klargestellt, dass die AOK Nordost nicht in der Friedenspflicht ist und wir dort weitermachen können, wo wir in der Wilhelmstraße in Berlin aufgehört haben! Die AOK hat Nordost sich verpflichtet, die Gehälter ihrer Beschäftigten spätestens am 01. Januar 2024 auf das nun vereinbarte Niveau anzuheben.
Was wir außerdem verhindert haben sowie weitere Details zum Tarifergebnis für die AOK/ITS Care findet ihr unten in unseren Tarifinfos zum Nachlesen. Lest hier auch die offizielle ver.di-Pressemitteilung zum Ergebnis.
Ein Dankeschön an euch
Nochmals ganz großen Dank an alle, die uns mit ihrem Einsatz und Engagement, mit Aktionen und Warnstreiks unterstützt haben! Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Einen Musterantrag auf Verkürzung der Stufenverweilzeit und die letzten Infos zur Tarifrunde findet ihr hier zum Download:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Erste Verhandlung der Tarifrunde 2022 bei HEK und vdek führt direkt zum Ergebnis
Am Donnerstag, den 17. März, haben wir zur Tarifrunde 2022 bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) bereits in der ersten Verhandlung völlig unerwartet einen Tarifabschluss erreicht.
Das Ergebnis bei HEK und vdek im Überblick
Einmalig bis 31. März 2022
1.000 Euro Corona-Prämie für Vollzeit- sowie für Teilzeitbeschäftigte, deren wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage/Woche verteilt ist (sonst anteilig der Teilzeit)
800 Euro Corona-Prämie für Auszubildende
Ab 01. November 2022
3,2 Prozent mehr Gehalt
120 Euro mehr Ausbildungsvergütung
Beide Anhebungen haben auch Wirkung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes.
Weihnachts- und Urlaubgeld
100 Prozent Weihnachts- und Urlaubsgeld ab dem ersten Beschäftigungsjahr
ab April 2022: Erhöhung des Urlaubsgeldes von 35 Prozent auf 37,1 Prozent (bei Umwandlung in freie Tage keine Änderung)
Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder bei HEK und vdek
Der ver.di-Bildungstag wird in 2022 und 2023 jeweils um einen Tag erhöht, also auf jeweils zwei Tage.
Laufzeit des Tarifvertrags
24 Monate
Das Ergebnis hat die Tarifkommission bewertet und einstimmig angenommen. Es entspricht in großen Teilen unseren Forderungen.
Die Corona-Prämie – also eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung – kann nur noch bis zum 31. März 2022 gezahlt werden. Deshalb war in der Tarifkommission die Entscheidung zu treffen, ob das Gesamtergebnis angenommen wird. Die Tarifkommission hat beschlossen, diese Verantwortung zu übernehmen und auf eine Mitgliederbefragung zu verzichten.
Wie geht es weiter?
In nächsten Tagen wird der Tarifvertrag entsprechend des Ergebnisses formuliert und unterzeichnet. Dann steht der Umsetzung der Corona-Prämie nichts mehr im Wege und sie wird noch im März an die Beschäftigten ausgezahlt. Bereits im April wird das erhöhte Urlaubsgeld zum Tragen kommen.
Ab sofort dürfen alle Mitglieder zwei ver.di-Bildungstage für 2022 nutzen und weitere zwei Tage in 2023.
Im November werden die Entgelte und Ausbildungsvergütungen angehoben, was auch Wirkung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes hat.
Selbstverständlich liefern wir euch weitere Detailinformationen nach Unterzeichnung des Tarifvertrages.
Wir meinen jedenfalls: Ein Erfolg, der sich sehen lassen kann!
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Respekt und Wertschätzung sind das Hauptziel in der Tarifrunde 2022 bei HEK und vdek
Nach Auswertung der Mitgliederbefragung und ausführlicher Diskussion hat die ver.di-Tarifkommission am 10. März 2022 ihren Forderungsbeschluss zur anstehenden Tarifrunde „Entgelt“ bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)gefasst.
Unsere Forderungen an die HEK und vdek
6,3 Prozent mehr Tabellenentgelt
150 Euro mehr Ausbildungsvergütung
100 Prozent Weihnachtsgeld (auch in den ersten drei Beschäftigungsjahren)
mehr Urlaubsgeldes
Anspruch auf Umwandlung von Urlaubsgeld in freie Tage (auch für die nach 2013 eingestellten Beschäftigten)
zwölf Monate Laufzeit
Abschluss einer ver.di-Vorteilsregelung
Details zur Tarifrunde 2022
DieAuszubildenden sind die Zukunft eines jeden Unternehmens – auch bei der HEK und vdek! Mittlerweile hinken die Azubi-Vergütungen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen hinterher. Hier müssen wir aufschließen!
Wir erinnern uns: Der Nachholbedarf sollte 2020 gewährleistet werden. Dann kam Corona und wir haben uns im harten Lockdown auf geringe Steigerungen eingelassen. Das gilt es jetzt aufzuholen!
Es wird Zeit, endlich allen Mitarbeitenden 100 Prozent Weihnachtsgeld zu zahlen, auch in den ersten drei Beschäftigungsjahren. Auch die Anhebung des Urlaubsgeldes ist gefordert. Dies spielte in der Befragung mehrfach eine Rolle.
Der Anspruch auf Umwandlung von Urlaubsgeld in freie Zeit auch für die Beschäftigten, die nach 2013 eingestellt wurden, ist eine wesentliche Anforderung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die HEK den Umwandlungsantrag ohne Angabe von Gründen ablehnen kann.
Ebenso fordern wir eine ver.di-Vorteilsregelung, ausgedrückt in zusätzlichem Geld oder zusätzlicher freier Zeit für unsere Mitglieder bei HEK und vdek. Schließlich sorgen die ver.di-Mitglieder dafür, dass überhaupt Tarifverhandlungen geführt werden können. Dies wurde als „Frage der Gerechtigkeit“ in der Mitgliederbefragung deutlich formuliert. Insgesamt fordern viele Beschäftigte mehr Wertschätzung undRespekt. Das müssen wir wenigstens durch ein gutes Tarifergebnis erreichen!
Weitere Ergebnisse aus der Befragung
Coronaprämie bei der HEK und vdek
Diese kann per Gesetz nur noch bis zum 31. März 2022 gewährt werden. Da der Tarifvertrag erst zum 31. März gekündigt ist, greift diese Forderung nicht mehr. Sie ist deshalb nicht mehr in unserem Forderungsbeschluss enthalten.
Entlastung
Auch die Arbeitsverdichtung, starke Überlastung und Mehrarbeit spielten eine große Rolle. Diese Probleme können allerdings nicht in einer Entgeltrunde gelöst werden. Hierzu sollten direkt der Personal- bzw. der Betriebsrat informiert werden.
Mobile Arbeit
Zum Homeoffice und mobilen Arbeiten gab es verschiedenste Anforderungen. Diese werden bei der HEK aktuell vom Personalrat verhandelt. Im vdek gibt es eine durch den Gesamtbetriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung, die klar hinter den Forderungen der Mitarbeitenden zurückliegt. Wir werden im Rahmen der Betriebsratsarbeit auf die Erhöhung der Mobilarbeitsquote drängen.
Eingruppierung
Abwertende oder unlogische Eingruppierungen, klarere Definitionen und die immer höhere Anforderung an Fachlichkeit wird als Auftrag nach der Entgeltrunde gesehen. Die Eingruppierung nach Anlage 5 ist nicht Verhandlungsgegenstand in der Entgeltrunde.
Anlage 8
Auch gab es Nachfragen und Anforderungen, die Anlage 8 zum Tarifvertrag zu verbessern, da viele Beihilfeanträge abgelehnt wurden. Es stimmt: Die Anlage 8 ist verhandlungsbedürftig. Auch sie steht jedoch in der Entgeltrunde nicht zur Disposition. Diese Anforderung werden wir ebenfalls als Auftrag für die Zeit nach der Entgeltrunde mitnehmen.
Zusätzliche Punkte bei HEK und vdek
Außerdem wurden zwar nicht mehrheitlich, aber doch von einigen ver.di-Mitgliedern in unserer Befragung weitere Anforderungen und Wünsche formuliert, die folgende Themen betreffen:
Jobrad
Altersteilzeit mit Aufstockungsbetrag vom Arbeitgeber
Tarifierung der betrieblichen Altersversorgung für Neueingestellte und Sicherung der betrieblichen Altersvorsorge insgesamt
ÖPNV-Zuschuss
Erholungsbeihilfe
KiTa– und Kinderbetreuungszuschüsse
wöchentliche Arbeitszeitreduzierung
Zu diesen einzelnen Themen werden wir gesondert informieren, wie damit weiter umgegangen werden soll oder welche Lösungen sich dazu anbieten.
Wir danken allen, die sich an der Befragung beteiligt und sich dabei mit den einzelnen Themen intensiv beschäftigt haben!
Die Tarifverhandlungen zur Entgelterhöhung starten am 17. März 2022 in Hamburg.
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
ver.di-Mitglieder und Tarifkommission stimmen dafür, BARMER-Ergebnis angenommen
Die Mitgliederbefragung ist abgeschlossen, das Ergebnis ist eindeutig: 85,13 Prozent der ver.di-Mitglieder haben für die Annahme des Tarifergebnisses bei der BARMER gestimmt.
Die ver.di-Bundestarifkommission ist am 23. Februar dem Feedback aus der Mitgliederbefragung gefolgt und hat das Tarifergebnis von Anfang Februar 2022 einstimmig angenommen.
Alle Details zum BARMER-Ergebnis
März 2022: Einmalzahlung
Die einmalige Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und beträgt:
1.500 Euro für Vollzeitbeschäftigte
800 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen
Hinweis: Anspruch haben alle, die am 10. Februar 2022 im Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der BARMER standen und zwischen dem 01. Januar 2021 und 28. Februar 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung hatten.
Dem Anspruch gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V, Leistungen nach § 56 lfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44 a SGB XI sowie Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.
Für Teilzeitkräfte berechnet sich die Höhe der Einmalzahlung anhand der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.
Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit am 10. Februar 2022.
ab April 2022: mehr Urlaubsgeld
3,5 Prozent Anstieg (auf insgesamt 37,1 Prozent)
Hinweis: Die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage bei der Wahl von Tagen verändert sich nicht.
Für 2022 wird kurzfristig noch mal der Slot für die Wahl zwischen Urlaubsgeld und Freizeit bzw. einem Mischmodell geöffnet.
Dezember 2022: höhere Vergütung
3,2 Prozent mehr für Beschäftigte
120 Euro mehr für Auszubildende
Hinweis: Die Nachtdienst- und Schichtzuschläge werden ebenfalls um 3,2 Prozent dauerhaft erhöht. Das Gleiche gilt bei der Vergütung für Rufbereitschaft.
Förderung der Nachhaltigkeit: Jobticket-Zuschuss
Hinweis: Bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend der Verbünde zahlt die BARMER den erforderlichen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket. Konkrete Infos stellt der Arbeitgeber zur Verfügung.
Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder
Hinweis: ver.di-Mitgliedern wird zum bereits im Manteltarifvertrag geregelten Bildungstag in 2022 und 2023 jeweils ein weiterer Tag gewährt. Eine Stichtagsregelung dazu gibt es nicht, zur Beantragung braucht ihr nur euren Mitgliedschaftsnachweis.
Weitere kollektive Arbeitszeitverkürzungen ließen sich in dieser Tarifrunde nicht durchsetzen. Deswegen war es uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen dieser Regelung zusätzliche Zeit für ver.di-Mitglieder zu vereinbaren.
Umgang mit Warnstreiks
Maßregelungen (z. B. Abmahnungen oder Kündigungen) wegen einer Teilnahme an Warnstreikaktionen sind ausgeschlossen. Soweit uns bekannt, wird die BARMER allerdings Gehalt abziehen für die betreffenden Zeiträume, in denen Beschäftigte gestreikt haben.
Danke für eure großartige Unterstützung in der Tarifrunde! Dieses Ergebnis war NUR MIT EUCH zu schaffen!
Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, u. a. noch keine weitere Arbeitszeitverkürzung, trotzdem bleibt dieses Thema auf unserer Agenda!
Tarifergebnisse sind immer ein Kompromiss. Wie gut der ist, hängt direkt zusammen mit der Durchsetzungsstärke von ver.di. Deswegen: Jetzt ver.di-Mitglied werden!
Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Wir kämpfen um 100 % Tarif für die Beschäftigten der AOK und AOK Nordost!
Die Verhandlungen am 23. und 24. Februar 2022 begannen mit einer Erklärung der AOK Nordost, dass es möglicherweise auch nach der Laufzeit des Tarifvertrages keine Rückkehr zur Entgelttabelle geben wird.
Später erklärte die Vorstandsvorsitzende ihre Absicht, ab dem 01. Januar 2024 zur Entgelttabelle zurückzukehren, doch das verbessert die Lage nicht. Gleichzeitig beharrt die Tarifgemeinschaft (TG AOK) darauf, dass ver.di die AOK Nordost ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des diesjährigen Tarifabschlusses ausnimmt.
Kein Tarifabschluss ohne Regelung für die AOK Nordost!
Weder der Vorstand der Nordost noch die Tarifgemeinschaft haben verstanden, dass wir dabei bleiben: Nicht ohne die AOK Nordost! Wir sind solidarisch! Wir wehren uns gegen den Angriff, dass sich einzelne Arbeitgeber der Tarifbindung entziehen wollen. Wir lassen nicht zu, dass es Beschäftigte erster und zweiter Klasse gibt!
Wir lassen uns nicht abhängen!
Der Weg, die Krankenkassenfinanzierung auf dem Rücken der Beschäftigten zu finanzieren, ist völlig falsch! Die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK dürfen nicht von der allgemeinen Gehaltsentwicklung in den gesetzlichen Krankenversicherungen abgehängt werden! Eure Arbeit hat Wertschätzung und Respekt verdient und das nicht nur mit warmen Worten!
Keine Veränderung bei der Coronaprämie
Das letzte Angebot von drei Prozent ab dem 01. Dezember 2022 bedeutet noch immer Reallohnverlust für die Beschäftigten.
Unser Fazit: Kein abschlussfähiges Angebot!
Daran ändert auch der angebotene Sockelbetrag von 20 Euro für die Vergütungsgruppen 5 und 6 in der ersten Stufe nichts!
AOK Nordost entzieht sich den Tarifverhandlungen
Es begleitet uns schon die ganze Tarifrunde und ist zentrales Thema: Die AOK Nordost stiehlt sich durch einseitige Erklärung aus der Tarifbindung und will ihre Beschäftigten aus der diesjährigen Tarifrunde komplett herausnehmen.
Bereits vor Aufnahme der Entgeltverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft hat die Geschäftsführung der Nordost von den Beschäftigten Opfer in Form von Gehaltsverzicht erwartet.
Verhandlungen mit ver.di über einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag scheiterten daran, dass die AOK Nordost keine wirtschaftliche Notlage darlegen konnte.
TG AOK stiehlt sich aus der Verantwortung
Die Nordost hatte zu Beginn der Verhandlungen einen Antrag beim Bundesverband gestellt, um von der Tariferhöhung ausgenommen zu werden. Das hat die Tarifgemeinschaft akzeptiert, einfach so!
Im Laufe der Verhandlungen meinten die Arbeitgeber, wir müssten zur Kenntnis nehmen, dass sie kein Verhandlungsmandat für die Nordost hätten und dass diese Diskussion nicht an diesen Verhandlungstisch gehöre. Zusätzlich haben sie damit gedroht, einen Abschluss nur dann tätigen zu wollen, wenn ver.di akzeptiert, dass es einen Abschluss nur ohne die Nordost geben wird.
Damit konfrontiert, dass ver.di einen Auftrag hat, eine Lösung für die Beschäftigten der AOK Nordost mit ihrem Verhandlungspartner (der Tarifgemeinschaft) zu finden, erklärten die Arbeitgeber, dass sie sich nicht vermittelnd mit ihrem Verbandsmitglied (der Nordost) auseinandersetzen werden. Es sei nicht ihre Aufgabe, zu einem Kompromiss beizutragen.
Klare Solidaritätsbekundungen bundesweit
Währenddessen gehen die Beschäftigten aller Landes-AOKen auf die Straße und zeigen, dass sie fest an der Seite der Kolleginnen und Kollegen in der Nordost stehen.
Für ver.di ist ganz klar, dass es ohne eine Lösung für die Beschäftigten der Nordost auch keinen Abschluss mit der Tarifgemeinschaft geben kann! Das wäre ein völlig falsches Signal an die Arbeitgeber. Die Gewerkschaft toleriert keine einseitige Aufkündigung der Tarifbindung.
Heute ist es die Nordost, morgen die nächste AOK, die beschließt, ihre Finanzen auf Kosten der Beschäftigten zu sanieren!
Ganz davon abgesehen, dass stark bezweifelt werden darf, ob der Vorgang einer einseitigen Erklärung zur Ausnahme der Tarifabschlussannahme rechtens ist!
An diesem Punkt blieb der ver.di-Verhandlungskommission nichts anderes übrig, als die Verhandlungen zu unterbrechen und erst in der kommenden Woche fortzusetzen.
In einer eilig anberaumten Sitzung der gesamten Bundestarifkommission wird diese am Freitag zu entscheiden haben, wie es weitergeht. Wir machen weiter, ganz nach dem Motto von Bertold Brecht:
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Bertolt Brecht
Jetzt heißt es: Dranbleiben!
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
In der Tarifrunde bei der Tarifgemeinschaft Betriebskrankenkassen kam es zur Einigung
Wieder als Videokonferenz und in guter Atmosphäre fanden am Mittwoch, den 23. Februar 2022, die Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberseite der Tarifgemeinschaft Betriebskrankenkassen (TG BKK) statt.
Nach mehreren Zwischenberatungen konnten wir uns schließlich einigen, das Resultat kann sich sehen lassen!
Tarifergebnis für die Beschäftigten der TG BKK
2,5 Prozent mehr Geld ab dem 01. April 2022
weitere 2,5 Prozent mehr ab dem 01. Januar 2023
600 Euro zusätzliche Einmalzahlung (Corona-Beihilfe) im März 2022 für alle Vollzeitbeschäftigten (in Teilzeit anteilig)
… und speziell für Auszubildende
Ab dem 1. Januar 2023 betragen die Ausbildungsvergütungen:
im ersten Ausbildungsjahr 1.100 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 1.200 Euro
im dritten Ausbildungsjahr 1.300 Euro
Zusätzlich gibt es 300 Euro Einmalzahlung (Corona-Beihilfe) im März 2022
Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 31. Dezember 2023.
Mit unserer Forderung nach einer Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder konnten wir uns auch dieses Mal leider nicht durchsetzen.
Die Tarifkommission hat dem Ergebnis zugestimmt.
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Zweiter Warnstreiktag Stay@home mit Livestream ab 11.30 Uhr: Seid dabei!
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der AOKen konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, daher starten wir am Dienstag, den 22. Februar 2022, erneut zum Warnstreik!
Diesen Schritt hat die ver.di-Tarifkommission AOK zur Durchsetzung unserer Forderungen beschlossen.
Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare
Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare noch mal zu einem bundesweiten, ganztägigen Warnstreiktag auf, kurz: Stay@home am 22.02.2022!
Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, achtet auf die Hinweise vor Ort, dazu gibt es ab 11.30 Uhr einen einstündigen Livestream(Aufzeichnung siehe oben) mit Liveschaltungen und Videobotschaften aus den verschiedenen ver.di-Landesbezirken.
Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt.
Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:
Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.
Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:
Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.
Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.
Alle rechtlichen Details, dazu organisatorische Infos zum Warnstreik sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Beschäftigte in Ba-Wü starten als Erste in die nächste Warnstreikrunde, seid dabei!
100 % sauer: Zeigen wir der AOK, was wir vom Verhandlungsverlauf halten! (Bild: Mikhail Nilov, pexels.com)
Die Tarifverhandlungen mit der AOK konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, ver.di ruft alle Beschäftigten zu weiteren Warnstreiks auf! Den Auftakt macht Baden-Württemberg am morgigen Freitag, den 18. Februar 2022.
Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare in Baden-Württemberg am 18.02. zu einem ganztägigen Warnstreik auf! Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice statt, kurz: Stay@home!
Wir treffen uns um 10.00 Uhr im digitalen Streiklokal und schalten von dort aus live zu den dezentralen Kundgebungen in Baden-Württemberg: Hier geht es ins digitale Streiklokal (18.02. ab 10 Uhr). Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, mehr Details hier zum Download:
Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.
Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:
Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.
Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.
Alle rechtlichen Details sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!