Gehälter beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) steigen rückwirkend
Erste Auszahlungen an die Beschäftigten der MD Tarifgemeinschaft folgen im Januar (Bild: Bich Tran, pexels.com)
Bei den Verhandlungen mit dem Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) am 21. November 2022 in Hannover konnten wir einen Abschluss erzielen.
Das Ergebnis auf einen Blick
Erhöhung der Entgelte rückwirkend ab 1. Juli 2022 um 3,4 Prozent
ab 1. Juli 2023 weitere Erhöhung um 2,6 Prozent
Laufzeit bis zum 31. März 2024
Erhöhung der Wegstreckenentschädigung zum 1. Januar 2023 auf 42 Cent; für Beschäftigte, die im Jahr 2022 keinen Ausgleich (z. B. Tankgutscheine) für erhöhte Treibstoffkosten für dienstlich veranlasste Fahrten erhalten haben, gilt der Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. März 2024, also rückwirkend.
sogenannte „Inflationsausgleichsprämie“ von 2.000 Euro
Die Inflationsausgleichsprämie sowie die rückgerechnete Gehaltserhöhung sollen im Januar 2023 ausgezahlt werden. Teilzeitkräfte bei der MD Tarifgemeinschaft bekommen die Prämie anteilig, aber mindestens 500 Euro. Auszubildende und dual Studierende erhalten 500 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Prämie wird abgabenfrei gezahlt.
Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie
mindestens einen Tag Tätigkeit im Dezember 2022, d. h. für mindestens einen Tag wurde ein Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung gezahlt (z. B. Entgeltfortzahlung, Zuschuss zum Krankengeld, Mutterschutzlohn, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Entgelt während der Altersteilzeit-Freistellungsphase).
ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit dem Medizinischen Dienst am 01.01.2023
Unser Fazit
Die ver.di-Tarifkommission für die MD Tarifgemeinschaft hätte sich mehr für die unteren Gehaltsgruppen und die Teilzeitkräfte gewünscht. Die Arbeitgeberseite hat aber ihre soziale Verantwortung an der Stelle nicht wahrgenommen.
Lasst uns reden!
Wir möchten mit euch über das Ergebnis diskutieren: Am Donnerstag, den 24. November 2022, um 17 Uhr laden wir euch wieder zu einem ver.di-Talk als Videokonferenz ein. Der Einwahl-Link geht an alle ver.di-Mitglieder bei der MD Tarifgemeinschaft.
Diese Tarifinfos sowie Fragen und Antworten zum Tarifabschluss findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
Wir müssen unseren Forderungen auch in Zukunft den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Arbeitgeber beim Medizinischen Dienst verweigern Inflationsausgleich
Im Ernst? Dieses Angebot ist für uns völlig unzureichend. (Bild: denisismagilov, depositphotos.com)
Unsere Forderung von 7,5 Prozent mit einer sozialen Komponente beantworteten die Arbeitgeber der MD Tarifgemeinschaftmit 2,3 Prozent für 18 Monate sowie mit einer Erhöhung der Fahrtkostenpauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer.
Begründet wurde dieses „Angebot“ mit den guten und sicheren Arbeitsplätzen beim Medizinischen Dienst sowie den umfangreichen Entlastungspaketen der Bundesregierung.
Wir haben das erste Angebot als völlig unzureichend abgelehnt und noch einmal auf die angespannte Situation der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Lohngruppen hingewiesen.
Am zweiten Verhandlungstag „erhöhte“ die Arbeitgeberseite auf 3,0 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 zuzüglich einer Einmalzahlung im Januar 2023 von 400 Euro bzw. 750 Euro (abhängig davon, ob es eine Inflationsprämie gibt oder nicht). Auch dieses „Angebot“ ist für ver.di nicht ausreichend.
Die Verhandlungen werden am 4. Oktober fortgesetzt. Wir freuen uns auf euer Feedback zum bisherigen Verhandlungsstand: Schreibt uns gern eine E-Mail!
ver.di-Talk zur MD Tarifgemeinschaft
Am 27. September 2022 um 18:00 Uhr findet ein ver.di-Talk als Videokonferenz statt. Dort werden euch Tarifkommissionsmitglieder ihre Eindrücke aus der ersten Verhandlungsrunde schildern. Die Einladung des Einwahl-Links geht an alle ver.di-Mitglieder.
Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Alle ver.di-Mitglieder (Stichtag ist der 3. März 2022) haben in den Jahren 2022 und 2023 Anspruch auf jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung, um sich weiterzubilden. Also nicht vergessen und noch vor Jahresende nutzen!
Benennung des Bildungszwecks reicht aus – keine Vorabprüfung des Arbeitgebers, kein Teilnahmenachweis erforderlich!
zahlreiche ver.di-Bildungsangebote
einschlägige regionale und AOK-spezifische Veranstaltungen
AOK-ver.di-Bildungstag voraussichtlich im November online
Im Tarifvertrag „Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings“ wurde ein Arbeitgeberzuschuss vereinbart: Der Arbeitgeber zahlt also einen Zuschuss zum Fahrradleasing (z. B. Zuschuss zur Leasingrate oder die vollständige/teilweise Übernahme von Nebenleistungen wie Versicherungen).
Für die Ausgestaltung im Detail muss der Gesamtpersonalrat oder Betriebsrat beteiligt werden. Vereinbarungen, die keinerlei Zuschuss vorsehen, sind NICHT tarifkonform!
Erst prüfen und rechnen, dann radeln! Informiert euch vor Abschluss eines individuellen Vertrages, hier ein paar Infos zum Download:
Eine Checkliste zu individuellen Fahrradleasing-Verträgen liefert die ver.di-Bundesverwaltung, die Checkliste bekommt ihr bei eurer ver.di vor Ort oder und jederzeit im AOK-ver.di-Netz.
Anschließend lohnt sich ein Vergleich, ob der Erwerb eines eigenen Fahrrades in Verbindung mit dem Gesundheitszuschuss nicht die lukrativere Alternative ist: Auf diese Weise gibt es 175 Euro pro Jahr ab 2022 und bis 31.12.2023. Dies gilt auch für einen Fahrradkauf über mehrere Jahre, insgesamt sind bis zu 500 Euro möglich.
Stichwort „Energiezahlung“
Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht vor, dass ein Inflationsbonus bis zu 3.000 Euro steuerfrei wäre – bei entsprechender Einigung der Arbeitgeber mit Gewerkschaften auf einen solchen Bonus. Weitere Einzelheiten dazu liegen bisher nicht vor.
Die Vergütungsrunde mit der AOK ist abgeschlossen. Dennoch haben wir aufgrund der aktuellen Lage die Zahlung einer zusätzliche Energieprämie an die Beschäftigten auf die Tagesordnung für die nächsten Gespräche mit der Arbeitgeberseite gesetzt. Ob die Arbeitgeber auch innerhalb der Laufzeit des Tarifvertrages und damit während der sogenannten Friedenspflicht dazu bereit sind, wird sich zeigen. Wir halten euch auf dem Laufenden!
Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Entgelttarifrunde 2022 startet unter schwierigen Rahmenbedingungen
Die hohe Inflation belastet v. a. die unteren Einkommensstufen. (Bild: Karolina Grabowksa, depositphotos.com)
In der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin fand am 13. Juli das Auftaktgespräch mit der Arbeitgeber-Verhandlungskommission zur Entgelttarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft)statt. Wir stellten unsere Forderungen vor, ein Angebot gab es noch nicht.
Neue Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite sind Herr Hennicke, Vorstandsvorsitzender des MD Sachsen-Anhalt, und Herr Dr. Gronemeyer, Vorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund sowie der Tarifgemeinschaft der Medizinischen Dienste. Komplettiert wird die Verhandlungskommission durch Frau Geitner, Vorstandsvorsitzende MD Hessen, Herrn Herber, Vorstandsvorsitzender des MD Thüringen und Herrn Cohrs, Vorstandsvorsitzender des MD Niedersachsen. Außerdem dabei: Frau Henkel vom MD Bund.
ver.di wird von Melanie Schoberth (MD Bayern), Thorsten Schmalzbauer (MD Thüringen), Sven Würzberg (MD Nordrhein) und Rolf Behrens (ver.di Bundesverwaltung) vertreten.
Was wir fordern und erwarten
Unsere Forderungen für die Beschäftigten der MD Tarifgemeinschaft haben wir vorgestellt und ausführlich begründet:
Die Forderung nach einer sozialen Komponente haben wir hervorgehoben. Viele, insbesondere Kolleg*innen in den unteren und mittleren Gehaltsgruppen, arbeiten in Teilzeit und leiden sehr unter der hohen Inflation.
Auch die tarifliche Regelung und Anhebung der Kilometerpauschale wurden von uns angemahnt.
Leider waren Arbeitgeberseite noch nicht sprachfähig, sodass es keinerlei Angebot oder Rückmeldung gab. Immerhin wurden drei Verhandlungstermine vereinbart. Die Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie, den Ukrainekrieg und die damit verbundene Energiekrise sowie die geplante Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung lassen eine schwierige Tarifrunde befürchten.
Was jetzt schon klar ist
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis.
Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!
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Das Motto zum 01. Mai 2022 betrifft auch die Beschäftigten der AOK Nordost.
Bei der AOK-Nordost gestalten wir gemeinsam mit ver.di unsere Zukunft. (Bild: IgorVetushko, depositphotos.com)
„GeMAInsam Zukunft gestalten“ war das Motto des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum 01. Mai 2022. Dieses Motto begleitet uns aktuell auch bei der AOK Nordost!
Denn bei der AOK Nordost gestaltet der Vorstand momentan die Vergangenheit und Zukunft der Beschäftigten. Und so gab es im März 2022 für die Tarifbeschäftigten:
keine steuer- und abgabenfreie Prämie in Höhe von 1.100 Euro
keine 550 Euro für Auszubildende und dual Studierende
Im Dezember 2022 gibt es:
keine Entgelterhöhung von 3,1 Prozent
kein Plus von 50 Euro im Monat für Auszubildende und dual Studierende
So sieht die vom Vorstand gestaltete Zukunft aus! Die Mitglieder der ver.di haben in der letzten Mitgliederversammlung entschieden, dies nicht zu akzeptieren.
Zukunft bei der AOK Nordost gemeinsam gestalten!
Zu unserer Zukunft gehört ein Tarifvertrag, der den Beschäftigten der AOK Nordost die gleichen Einkommensbedingungen sichert, wie sie auch für die Beschäftigten der anderen AOKen gelten! Das Geld dafür ist aus unserer Sicht da! Aber diese Forderung wird uns nicht geschenkt. Eine bessere Zukunft müssen wir uns gemeinsam erstreiten!
Bei den Tarifverhandlungen im letzten Jahr haben wir als ver.di die Forderungen der AOK – die ersatzlose Streichung der kompletten Jahressonderzahlung für drei Jahre und die kollektive Arbeitszeitreduzierung – erfolgreich verhindert.
Der Vorstand hat sich das Geld durch den Ausstieg aus der Vergütungsrunde bei den Beschäftigten geholt. Und das trotz aus unserer Sicht gleicher bzw. einer besseren finanziellen Ausgangslage als im letzten Jahr.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Meinung sagen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Eure Meinung zählt: Beteiligt euch ab dem 09. Mai 2022 an unserer Online-Umfrage!
Für eine erfolgreiche Tarifrunde kommt es schon jetzt auf EUCH an! (Bild: AllaSerebrina, depositphotos.com)
Zum Start der Entgelt-Tarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) will unsere Tarifkommission alle ver.di-Mitglieder zu ihren Vorstellungen zu befragen. Die Online-Umfrage läuft vom 09. bis zum 31. Mai 2022.
Dazu erhalten alle Mitglieder einen Link per E-Mail, der zu einem kurzen Fragebogen führt. Die Fragen beziehen sich auf die Anforderungen und Vorstellungen zur Erhöhung der Entgelte sowie auf weitere Forderungen wie die Altersteilzeit-Verlängerung und eine ver.di-Vorteilsregelung.
In einem Frei-Feld dürft ihr außerdem gerne auch eigene Ideen und Botschaften an die Tarifkommission eintragen. Ergänzend wird ver.di während der Tarifrunde kurze Videokonferenzen anbieten, in denen über einzelne Themen informiert und diskutiert werden kann.
Fünf Minuten für eure Zukunft!
Es geht um eure Arbeitsbedingungen!
Es geht um eure Zukunft!
Deshalb: Nehmt euch kurz Zeit zur Beantwortung des Fragebogens!
Anfang Juni wird die Tarifkommission die Antworten auswerten und mit den Ergebnissen die Forderungen zur Tarifrunde beschließen. Diese Forderungen werden wir der Arbeitgeberseite rechtzeitig vor Beginn der Tarifverhandlungen übermitteln. Zu den Befragungsergebnissen informieren wir selbstverständlich noch mal gesondert.
Solltet ihr als ver.di-Mitglied keinen Umfrage-Link erhalten, schreibt uns bitte eine E-Mail und wir schicken euch einen persönlichen Link zurück!
Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!
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Mitgliedermehrheit für Ergebnis bei AOK und ITSCare, auch Tarifkommission stimmt zu
Einigung bei AOK & ITSCare: Nicht nur Auszubildende dürfen sich freuen! (Bild: Zen Chung, pexels.com)
Trotz schwierigster tarifpolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in der diesjährigen Vergütungsrunde hat ver.di im zehnten Verhandlungstermin am Donnerstag, den 03. März 2022, ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Die Mehrheit der Mitglieder hat dem nun zugestimmt.
69,4 Prozent der ver.di-Mitglieder, die sich an unserer Online-Befragung beteiligten, haben dem Verhandlungsergebnis zur diesjährigen AOK-Tarifrunde zugestimmt. Daraufhin hat auch die ver.di-Bundestarifkommission innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist ihre Zustimmung erteilt. Diese liegt nun auch seitens der Tarifgemeinschaft AOK vor. Die vereinbarten Regelungen treten nun also in Kraft!
Das Tarifergebnis im Überblick
Mehr Geld
März 2022: Einmalzahlung in Form einer Coronaprämie
1.100 Euro für alle am 03. März 2022 Beschäftigen (in Teilzeit anteilig)
550 Euro für Auszubildende und dual Studierende
Durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bedeutet das eine Netto-Zahlung für alle als Ausgleich für ein Jahr mit hoher Inflationsrate und teurer gewordenen Waren und Dienstleistungen.
01. August 2022: vermögenswirksame Leistungen
Erhöhung auf 13 Euro für regulär Beschäftigte
Erhöhung auf 20 Euro für Auszubildende und dual Studierende
01. Dezember 2022: Vergütung
Erhöhung der Tabellenentgelte und Sozialzuschläge um 3,1 Prozent
50 Euro mehr für Auszubildende
Die Forderung nach Anerkennung der Ausbildungszeit auf die Berufserfahrung wurde von der Arbeitgeberseite mit dem Hinweis auf eine gegensätzliche Rechtsprechung abgelehnt.
Stattdessen haben wir für die ersten Jahre nach der Ausbildung und für die unteren Vergütungsgruppen die Vergütung durch die Vereinbarung eines Sockelbetrages in Höhe von 30 Euro bis zur Vergütungsgruppe 6 in den Erfahrungsstufen 1 bis 3 überproportional anheben können.
01. Dezember 2022: Erhöhungsbeträge für Kinder
vier Euro mehr (Sozialzuschlag Stufe 2 für die untersten Vergütungsgruppen)
Gesundheitszuschuss und Jobrad
Der jährliche Gesundheitszuschuss erhöht sich für 2022 und 2023 auf 175 Euro.
Neu ist, dass bei Kauf eines Fahrrades der Zuschuss mehrmals geltend gemacht werden kann – also in 2022 und 2023 – auch, wenn der Zuschuss für den Fahrradkauf bereits in 2021 gewährt wurde.
Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder
Von diesem Tarifergebnis werden auch alle nicht-organisierten Beschäftigten profitieren. Erreicht und erkämpft haben das aber mehrheitlich die ver.di-Kolleginnen und Kollegen.
Darum sind wir stolz, erstmalig eine Mitgliedervorteilsregelung erreicht zu haben! Erstmalig ist es gelungen, das für die TGAOK bisher Undenkbare abzuschließen: alle ver.di-Mitglieder (zum Stichtag am 03. März 2022) bekommen in 2022 und 2023 jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Weiterbildung. Beim Antrag ist der Bildungszweck anzugeben, zur Gewährung genügt ein Nachweis zur Gewerkschaftszugehörigkeit.
Übernahme
Ebenfalls vereinbaren konnten wir die Übernahme aller Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.
Laufzeit
Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
AOK Nordost
Es ist uns nicht gelungen, ein Ergebnis für die AOK Nordost während der Laufzeit des Tarifvertrages zu erreichen. Das scheiterte an der TG AOK, die sich an ihren Beschluss gebunden sah. Dennoch haben wir es der Arbeitgeberseite in den Verhandlungen so schwer gemacht, dass sie sich wohl noch eine Lex AOK Nordost besser überlegen wird.
Dank eurer großartigen Solidarität, die sich in vielen Streiktagenmit Tausenden Streikenden ausgedrückt hat, ist es uns gelungen, die Rückkehr der AOK Nordost auf dem jetzt vereinbarten Vergütungsniveau festzuschreiben.
Außerdem ist jetzt klargestellt, dass die AOK Nordost nicht in der Friedenspflicht ist und wir dort weitermachen können, wo wir in der Wilhelmstraße in Berlin aufgehört haben! Die AOK hat Nordost sich verpflichtet, die Gehälter ihrer Beschäftigten spätestens am 01. Januar 2024 auf das nun vereinbarte Niveau anzuheben.
Was wir außerdem verhindert haben sowie weitere Details zum Tarifergebnis für die AOK/ITS Care findet ihr unten in unseren Tarifinfos zum Nachlesen. Lest hier auch die offizielle ver.di-Pressemitteilung zum Ergebnis.
Ein Dankeschön an euch
Nochmals ganz großen Dank an alle, die uns mit ihrem Einsatz und Engagement, mit Aktionen und Warnstreiks unterstützt haben! Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Einen Musterantrag auf Verkürzung der Stufenverweilzeit und die letzten Infos zur Tarifrunde findet ihr hier zum Download:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Erste Verhandlung der Tarifrunde 2022 bei HEK und vdek führt direkt zum Ergebnis
100 % Tarif bei HEK und vdek: Das wäre erledigt! (Bild: Eden Constantino, pexels.com)
Am Donnerstag, den 17. März, haben wir zur Tarifrunde 2022 bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) bereits in der ersten Verhandlung völlig unerwartet einen Tarifabschluss erreicht.
Das Ergebnis bei HEK und vdek im Überblick
Einmalig bis 31. März 2022
1.000 Euro Corona-Prämie für Vollzeit- sowie für Teilzeitbeschäftigte, deren wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage/Woche verteilt ist (sonst anteilig der Teilzeit)
800 Euro Corona-Prämie für Auszubildende
Ab 01. November 2022
3,2 Prozent mehr Gehalt
120 Euro mehr Ausbildungsvergütung
Beide Anhebungen haben auch Wirkung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes.
Weihnachts- und Urlaubgeld
100 Prozent Weihnachts- und Urlaubsgeld ab dem ersten Beschäftigungsjahr
ab April 2022: Erhöhung des Urlaubsgeldes von 35 Prozent auf 37,1 Prozent (bei Umwandlung in freie Tage keine Änderung)
Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder bei HEK und vdek
Der ver.di-Bildungstag wird in 2022 und 2023 jeweils um einen Tag erhöht, also auf jeweils zwei Tage.
Laufzeit des Tarifvertrags
24 Monate
Das Ergebnis hat die Tarifkommission bewertet und einstimmig angenommen. Es entspricht in großen Teilen unseren Forderungen.
Die Corona-Prämie – also eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung – kann nur noch bis zum 31. März 2022 gezahlt werden. Deshalb war in der Tarifkommission die Entscheidung zu treffen, ob das Gesamtergebnis angenommen wird. Die Tarifkommission hat beschlossen, diese Verantwortung zu übernehmen und auf eine Mitgliederbefragung zu verzichten.
Wie geht es weiter?
In nächsten Tagen wird der Tarifvertrag entsprechend des Ergebnisses formuliert und unterzeichnet. Dann steht der Umsetzung der Corona-Prämie nichts mehr im Wege und sie wird noch im März an die Beschäftigten ausgezahlt. Bereits im April wird das erhöhte Urlaubsgeld zum Tragen kommen.
Ab sofort dürfen alle Mitglieder zwei ver.di-Bildungstage für 2022 nutzen und weitere zwei Tage in 2023.
Im November werden die Entgelte und Ausbildungsvergütungen angehoben, was auch Wirkung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes hat.
Selbstverständlich liefern wir euch weitere Detailinformationen nach Unterzeichnung des Tarifvertrages.
Wir meinen jedenfalls: Ein Erfolg, der sich sehen lassen kann!
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Respekt und Wertschätzung sind das Hauptziel in der Tarifrunde 2022 bei HEK und vdek
Unsere Forderungen sind beschlossen, am 17. März ist Verhandlungsauftakt! (Bild: artursz, depositphotos.com)
Nach Auswertung der Mitgliederbefragung und ausführlicher Diskussion hat die ver.di-Tarifkommission am 10. März 2022 ihren Forderungsbeschluss zur anstehenden Tarifrunde „Entgelt“ bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)gefasst.
Unsere Forderungen an die HEK und vdek
6,3 Prozent mehr Tabellenentgelt
150 Euro mehr Ausbildungsvergütung
100 Prozent Weihnachtsgeld (auch in den ersten drei Beschäftigungsjahren)
mehr Urlaubsgeldes
Anspruch auf Umwandlung von Urlaubsgeld in freie Tage (auch für die nach 2013 eingestellten Beschäftigten)
zwölf Monate Laufzeit
Abschluss einer ver.di-Vorteilsregelung
Details zur Tarifrunde 2022
DieAuszubildenden sind die Zukunft eines jeden Unternehmens – auch bei der HEK und vdek! Mittlerweile hinken die Azubi-Vergütungen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen hinterher. Hier müssen wir aufschließen!
Wir erinnern uns: Der Nachholbedarf sollte 2020 gewährleistet werden. Dann kam Corona und wir haben uns im harten Lockdown auf geringe Steigerungen eingelassen. Das gilt es jetzt aufzuholen!
Es wird Zeit, endlich allen Mitarbeitenden 100 Prozent Weihnachtsgeld zu zahlen, auch in den ersten drei Beschäftigungsjahren. Auch die Anhebung des Urlaubsgeldes ist gefordert. Dies spielte in der Befragung mehrfach eine Rolle.
Der Anspruch auf Umwandlung von Urlaubsgeld in freie Zeit auch für die Beschäftigten, die nach 2013 eingestellt wurden, ist eine wesentliche Anforderung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die HEK den Umwandlungsantrag ohne Angabe von Gründen ablehnen kann.
Ebenso fordern wir eine ver.di-Vorteilsregelung, ausgedrückt in zusätzlichem Geld oder zusätzlicher freier Zeit für unsere Mitglieder bei HEK und vdek. Schließlich sorgen die ver.di-Mitglieder dafür, dass überhaupt Tarifverhandlungen geführt werden können. Dies wurde als „Frage der Gerechtigkeit“ in der Mitgliederbefragung deutlich formuliert. Insgesamt fordern viele Beschäftigte mehr Wertschätzung undRespekt. Das müssen wir wenigstens durch ein gutes Tarifergebnis erreichen!
Weitere Ergebnisse aus der Befragung
Coronaprämie bei der HEK und vdek
Diese kann per Gesetz nur noch bis zum 31. März 2022 gewährt werden. Da der Tarifvertrag erst zum 31. März gekündigt ist, greift diese Forderung nicht mehr. Sie ist deshalb nicht mehr in unserem Forderungsbeschluss enthalten.
Entlastung
Auch die Arbeitsverdichtung, starke Überlastung und Mehrarbeit spielten eine große Rolle. Diese Probleme können allerdings nicht in einer Entgeltrunde gelöst werden. Hierzu sollten direkt der Personal- bzw. der Betriebsrat informiert werden.
Mobile Arbeit
Zum Homeoffice und mobilen Arbeiten gab es verschiedenste Anforderungen. Diese werden bei der HEK aktuell vom Personalrat verhandelt. Im vdek gibt es eine durch den Gesamtbetriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung, die klar hinter den Forderungen der Mitarbeitenden zurückliegt. Wir werden im Rahmen der Betriebsratsarbeit auf die Erhöhung der Mobilarbeitsquote drängen.
Eingruppierung
Abwertende oder unlogische Eingruppierungen, klarere Definitionen und die immer höhere Anforderung an Fachlichkeit wird als Auftrag nach der Entgeltrunde gesehen. Die Eingruppierung nach Anlage 5 ist nicht Verhandlungsgegenstand in der Entgeltrunde.
Anlage 8
Auch gab es Nachfragen und Anforderungen, die Anlage 8 zum Tarifvertrag zu verbessern, da viele Beihilfeanträge abgelehnt wurden. Es stimmt: Die Anlage 8 ist verhandlungsbedürftig. Auch sie steht jedoch in der Entgeltrunde nicht zur Disposition. Diese Anforderung werden wir ebenfalls als Auftrag für die Zeit nach der Entgeltrunde mitnehmen.
Zusätzliche Punkte bei HEK und vdek
Außerdem wurden zwar nicht mehrheitlich, aber doch von einigen ver.di-Mitgliedern in unserer Befragung weitere Anforderungen und Wünsche formuliert, die folgende Themen betreffen:
Jobrad
Altersteilzeit mit Aufstockungsbetrag vom Arbeitgeber
Tarifierung der betrieblichen Altersversorgung für Neueingestellte und Sicherung der betrieblichen Altersvorsorge insgesamt
ÖPNV-Zuschuss
Erholungsbeihilfe
KiTa– und Kinderbetreuungszuschüsse
wöchentliche Arbeitszeitreduzierung
Zu diesen einzelnen Themen werden wir gesondert informieren, wie damit weiter umgegangen werden soll oder welche Lösungen sich dazu anbieten.
Wir danken allen, die sich an der Befragung beteiligt und sich dabei mit den einzelnen Themen intensiv beschäftigt haben!
Die Tarifverhandlungen zur Entgelterhöhung starten am 17. März 2022 in Hamburg.
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ver.di-Mitglieder und Tarifkommission stimmen dafür, BARMER-Ergebnis angenommen
Teil des neuen Tarifvertrags: einmalig 1.500 Euro für Vollzeitkräfte – steuerfrei! (Bild: antifalten, photocase.de)
Die Mitgliederbefragung ist abgeschlossen, das Ergebnis ist eindeutig: 85,13 Prozent der ver.di-Mitglieder haben für die Annahme des Tarifergebnisses bei der BARMER gestimmt.
Die ver.di-Bundestarifkommission ist am 23. Februar dem Feedback aus der Mitgliederbefragung gefolgt und hat das Tarifergebnis von Anfang Februar 2022 einstimmig angenommen.
Alle Details zum BARMER-Ergebnis
März 2022: Einmalzahlung
Die einmalige Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und beträgt:
1.500 Euro für Vollzeitbeschäftigte
800 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen
Hinweis: Anspruch haben alle, die am 10. Februar 2022 im Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der BARMER standen und zwischen dem 01. Januar 2021 und 28. Februar 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung hatten.
Dem Anspruch gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V, Leistungen nach § 56 lfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44 a SGB XI sowie Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.
Für Teilzeitkräfte berechnet sich die Höhe der Einmalzahlung anhand der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.
Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit am 10. Februar 2022.
ab April 2022: mehr Urlaubsgeld
3,5 Prozent Anstieg (auf insgesamt 37,1 Prozent)
Hinweis: Die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage bei der Wahl von Tagen verändert sich nicht.
Für 2022 wird kurzfristig noch mal der Slot für die Wahl zwischen Urlaubsgeld und Freizeit bzw. einem Mischmodell geöffnet.
Dezember 2022: höhere Vergütung
3,2 Prozent mehr für Beschäftigte
120 Euro mehr für Auszubildende
Hinweis: Die Nachtdienst- und Schichtzuschläge werden ebenfalls um 3,2 Prozent dauerhaft erhöht. Das Gleiche gilt bei der Vergütung für Rufbereitschaft.
Förderung der Nachhaltigkeit: Jobticket-Zuschuss
Hinweis: Bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend der Verbünde zahlt die BARMER den erforderlichen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket. Konkrete Infos stellt der Arbeitgeber zur Verfügung.
Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder
Hinweis: ver.di-Mitgliedern wird zum bereits im Manteltarifvertrag geregelten Bildungstag in 2022 und 2023 jeweils ein weiterer Tag gewährt. Eine Stichtagsregelung dazu gibt es nicht, zur Beantragung braucht ihr nur euren Mitgliedschaftsnachweis.
Weitere kollektive Arbeitszeitverkürzungen ließen sich in dieser Tarifrunde nicht durchsetzen. Deswegen war es uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen dieser Regelung zusätzliche Zeit für ver.di-Mitglieder zu vereinbaren.
Umgang mit Warnstreiks
Maßregelungen (z. B. Abmahnungen oder Kündigungen) wegen einer Teilnahme an Warnstreikaktionen sind ausgeschlossen. Soweit uns bekannt, wird die BARMER allerdings Gehalt abziehen für die betreffenden Zeiträume, in denen Beschäftigte gestreikt haben.
Danke für eure großartige Unterstützung in der Tarifrunde! Dieses Ergebnis war NUR MIT EUCH zu schaffen!
Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, u. a. noch keine weitere Arbeitszeitverkürzung, trotzdem bleibt dieses Thema auf unserer Agenda!
Tarifergebnisse sind immer ein Kompromiss. Wie gut der ist, hängt direkt zusammen mit der Durchsetzungsstärke von ver.di. Deswegen: Jetzt ver.di-Mitglied werden!
Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:
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