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Erste Warnstreiks bei BARMER, DAK-G und KKH

Ab Montag, 05. Februar 2024, brauchen wir euch alle für 100 % Tarif!

Stay@home bei BARMER, DAK-G und KKH für 100 % Tarif! (Bild: ra2studio, depositphotos.com)

ver.di plant bei BARMER, DAK-G und KKH ab der kommenden Woche erste Warnstreiks!

Aktuell befinden wir uns in Tarifverhandlungen mit der BARMER, DAK-Gesundheit und KKH. Ein Ergebnis ist jeweils noch nicht in Sicht:

ver.di, 08.01.2024
ver.di, 11.12.2023
ver.di, 04.12.2023

Um die Durchsetzung unserer Forderungen aktiv zu unterstützen, werden nun Arbeitskampfmaßnahmen notwendig sein.

Folgt den Veröffentlichungen und Aufrufen!

In einzelnen Teilen der BARMER und der DAK-Gesundheit werden bereits am kommenden Montag, den 05. Februar 2024, Arbeitsstreiks durchgeführt, in anderen Teilen sind es betriebliche Aktionen. Auch in der KKH werden in Kürze ähnliche Maßnahmen folgen.

Je nach Kasse und Dienststelle starten unsere Aktivitäten an unterschiedlichen Tagen. Achtet in den nächsten Wochen auf die Aufrufe in eurer Dienststelle vor Ort!

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (BARMER, DAK-Gesundheit bzw. KKH). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Noch einfacher, als das PDF nach dem Streiktag auszufüllen, funktioniert die Streikgelderfassung direkt im persönlichen Mitgliederbereich von ver.di:

  1. einloggen auf meine.verdi.de (oder schnell das eigene Konto erstellen)
  2. im Menü „Meine Leistungen“ auf „Streikunterstützung“ klicken
  3. notwendige Angaben ergänzen und bestätigen

Die Website erstellt dann einen QR-Code, der am Streiktag vorgezeigt werden kann – fertig!

Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, weil zum Beispiel der eigene Betrieb nicht richtig hinterlegt ist, kann wie gewohnt nach dem Streiktag folgendes Formular für die BARMER bzw. DAK-Gesundheit ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:

Streikgeldantrag BARMER

Streikgeldantrag DAK-Gesundheit

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen!

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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VIACTIV: Tarifergebnis zur Entgeltrunde 2024

ver.di-Mitglieder stimmen dem finalen Arbeitgeberangebot der VIACTIV zu.

Haken dran: Das Angebot bei VIACTIV ist angenommen. (Bild: digitalstorm, depositphotos.de)

Die zweite Verhandlungsrunde der Entgelttarifverhandlungen mit der VIACTIV Krankenkasse am Dienstag, den 12. Dezember 2023, war geprägt von zähen, aber zielorientierten Verhandlungen.

Im Ergebnis unterbreitete die Arbeitgeberseite ein finales Angebot für die Beschäftigten bei VIACTIV:

VIACTIV-Tabellenentgelte erhöhen sich

  • zum 1. März 2024 um 6,0 Prozent
  • zum 1. Januar 2025 um weitere 5,5 Prozent

Erhöhung der VIACTIV-Ausbildungsvergütungen

  1. Jahr auf 1.250 Euro (+70 Euro)
  2. Jahr auf 1.350 Euro (+109 Euro)
  3. Jahr auf 1.450 Euro (+143 Euro)

Höhere Vergütung für Studierende bei VIACTIV

  1. Jahr auf 1.380 Euro (+85 Euro)
  2. Jahr auf 1.505 Euro (+110 Euro)
  3. Jahr auf 1.640 Euro (+145 Euro)

Inflationsausgleich

Im Januar 2024 gibt es einmalig eine Inflationsausgleichsprämie

  • für Vollzeitkräfte in Höhe von 3.000 Euro (Teilzeit anteilig)
  • für Auszubildende und Studierende in Höhe von 1.500 Euro

Laufzeit

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.

Unten findet ihr das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt, zum Download als PDF.

Die ver.di-Mitglieder haben das Angebot in der digitalen Mitgliederversammlung am Freitag, den 15. Dezember 2023, besprochen. Auf Basis der Diskussion hat die gemeinsame Bundestarifkommission aus den Gewerkschaften ver.di, IG Metall und IG BCE die Annahme beschlossen.

Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und für 2024 alles Gute!

Tarifinfo VIACTIV KK: Das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt (22.01.2024)

Tarifinfo VIACTIV KK: Tarifeinigung zur Entgeltrunde 2024 (15.12.2023)

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Ergebnis für die TG BKK

11,5 Prozent in zwei Schritten plus Inflationsausgleich vereinbart

minervastock, depositphotos.com

Unsere Entgeltverhandlungen für die Tarifgruppe Betriebskrankenkassen (TG BKK) am 23. November 2023 in Berlin waren erfolgreich.

Mit der Arbeitgeberseite konnte nach harten, aber sehr fairen Verhandlungen ein Tarifergebnis erzielt werden. Die ver.di-Bundestarifkommission hat in ihrer Sitzung am 24. November einstimmig beschlossen, dieses Tarifergebnis anzunehmen.

Damit kam folgender Tarifabschluss zustande:

Inflationsausgleichsprämie für die TG BKK

Alle zum 01. Januar 2024 in Vollzeit Beschäftigten erhalten zur Abmilderung der Inflationsbelastungen zusätzlich zum Arbeitslohn bis spätestens 31. März 2024 eine einmalige Inflationsausgleichssonderzahlung von 3.000 Euro.

Auszubildende bekommen 1.500 Euro, für Teilzeitbeschäftigte gibt es die Sonderzahlung anteilig im Verhältnis der vertraglichen zur tariflichen Arbeitszeit.

Tabellenwirksame Entgelterhöhung für die TG BKK

Die tariflichen Entgelte werden ab dem 1. März 2024 um 6,0 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent.

Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1. Januar 2024 im

  1. Ausbildungsjahr: 1.250 Euro
  2. Ausbildungsjahr: 1.350 Euro
  3. Ausbildungsjahr: 1.450 Euro

Laufzeit

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2025.

Tarifinfo TG BKK: Verhandlungsergebnis erzielt (25.11.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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Forderungsbeschluss bei VIACTIV

ver.di, IG Metall und IG BCE formulieren ihre Forderungen zur Entgelttarifrunde 2024

Die Forderungen an die Arbeitgeberseite der VIACTIV Krankenkasse stehen fest. (Bild: Seleneos, photocase.de)

Startschuss für die Entgelttarifrunde 2024 bei der VIACTIV: ver.di, IG Metall und IG BCE fordern zur Aufnahme von Tarifverhandlungen auf, nachdem sie zuvor den Entgelttarifvertrag gekündigt hatten.

Folgende Forderungen an die VIACTIV KK hat die Bundestarifkommission beschlossen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 12,5 Prozent, mindestens jedoch um 550 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 200 Euro

Zusätzlich zur Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen fordern wir für alle Beschäftigten, Auszubildenden und Studierenden die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro.

Unsere Erwartungen für die Beschäftigten bei VIACTIV

Weiterhin erwarten wir die dauerhafte Vereinbarung von mindestens zwei gewerkschaftlichen Bildungstagen pro Jahr für alle Gewerkschaftsmitglieder bei der VIACTIV KK.

Inflation hinterlässt Spuren

Mit Blick auf die individuellen Auswirkungen der Inflation auf die Beschäftigten ist unser Forderungspaket angemessen. Der letzte Tarifabschluss passte gut für die Zeit, in der er geschlossen wurde. Was in den darauffolgenden Monaten passieren und welche Folgen das für jede und jeden von uns haben würde, konnte niemand ahnen. Die Inflation der letzten beiden Jahre stellt bis heute alle Beschäftigten vor große Herausforderungen.

Wie geht es weiter?

Wir informieren euch, sobald der Verhandlungsauftakt terminiert wurde.

Alle weiteren Themen, die im Rahmen der Beschäftigtenbefragung an die Tarifkommission herangetragen worden, sind auf der Agenda der Tarifkommission. Wir werden diese Themen im Anschluss an die Entgeltrunde aufnehmen, diskutieren und mit euch weiterentwickeln.

Wichtig: Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse fallen nicht vom Himmel. Die Gewerkschaftsmitglieder sind diejenigen, die Tarifverhandlungen möglich machen. Und für ein gutes Tarifergebnis braucht es eine starke Mitgliederbasis. Daher: Unterstützt eure Tarifverhandlungen und werdet Mitglied!

Tarifinfo VIACTIV KK: Forderungsbeschluss zur Entgeltrunde 2024 (07.11.2023)

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Novitas BKK: Forderungen zur Entgeltrunde 2024

12,5 Prozent, mindestens 500 Euro für Beschäftigte und 200 Euro für Auszubildende

Für die Beschäftigten der Novitas fordern wir u. a. einen Inflationsausgleich. (Bild: zettberlin, photocase.de)

Die Entgeltrunde 2024 steht unmittelbar bevor. Nach der Kündigung des Gehaltstarifvertrages hat ver.di die Novitas BKK zur Aufnahme von Tarifverhandlungen aufgefordert.

Die ver.di-Tarifkommission hat dazu folgende Forderungen an die Novitas BKK beschlossen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 12,5 Prozent, mindestens jedoch um 500 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 200 Euro

Zusätzlich zur Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen fordern wir die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro.

Unsere Erwartungen für die Novitas-Beschäftigten

Weiterhin erwarten wir die dauerhafte Vereinbarung von vier weiteren ver.di-Bildungstagen pro Jahr für alle ver.di-Mitglieder bei der Novitas BKK.

Warum ist das so wichtig?

Dieses Forderungspaket spiegelt die Anforderungen mit Blick auf die individuellen Auswirkungen der Beschäftigten wieder. Der letzte Tarifabschluss war für die Zeit, in der er geschlossen wurde, ein guter Tarifabschluss. Niemand ahnte, was in den kommenden Monaten passieren wird und welche (Aus-)Wirkungen das auf jede und jeden Einzelnen von uns haben wird. Die Inflation der letzten beiden Jahre hat alle Beschäftigten vor Herausforderungen gestellt und das ist auch heute noch so.

Was passiert als Nächstes?

Sobald der Termin für den Verhandlungsauftakt vereinbart wurde, werden wir entsprechend informieren.

Wichtig: Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse fallen nicht vom Himmel. Die Gewerkschaftsmitglieder sind diejenigen, die Tarifverhandlungen möglich machen. Und für ein gutes Tarifergebnis braucht es eine starke Mitgliederbasis. Daher: Unterstützt eure Tarifverhandlungen und werdet Mitglied!

Tarifinfo Novitas BKK: Forderungsbeschluss zur Entgeltrunde 2024 (01.11.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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Inflationsausgleichsprämie bei der BKK Akademie

Auch für die Beschäftigten und Auszubildenden konnten wir die Prämie aushandeln.

Frauenhände halten ein Geldbündel aus 100-, 200- und 500-Euro-Scheinen
Bei der BKK Akademie steht eine Inflationsausgleichsprämie an! (Bild: alfexe, depositphotos.com)

In den Tarifverhandlungen zwischen der BKK Akademie GmbH und ver.di konnte am Montag, den 5. Juni 2023, für die Beschäftigten und Auszubildenden die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie analog zum Ergebnis im Öffentlichen Dienst vereinbart werden.

Das Tarifergebnis für die BKK Akademie lautet dann:

Juni 2023 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 1.240 Euro steuer- und abgabenfrei für Vollzeit-Beschäftigte
  • 620 Euro für Auszubildende

Juli 2023 bis Februar 2024 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 220 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte
  • 110 Euro pro Monat für Auszubildende

Macht insgesamt 3.000 Euro für Vollzeit-Beschäftigte und 1.500 Euro für Auszubildende!

Abschluss in Anlehnung an den öD

Die Tarifvertragsparteien BKK Akademie und ver.di sind sich im Ziel einig, die im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes enthaltene Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen (ab März 2024) auch für die Beschäftigten und Auszubildenden der BKK Akademie (ebenfalls ab März 2024) zu
übernehmen.

Sobald die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes vorliegen, werden wir im Rahmen der redaktionellen Verhandlungen die Übernahme der Erhöhungsschritte entsprechend vereinbaren.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BKK Akademie GmbH | Inflationsausgleichsprämie auch für Beschäftigte und Auszubildende (05.06.2023)

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MD Tarifgemeinschaft: Abschluss erreicht!

Gehälter beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) steigen rückwirkend

Ein persönlicher Kalender für den Monat Januar und Stifte liegen auf einem Schreibtisch
Erste Auszahlungen an die Beschäftigten der MD Tarifgemeinschaft folgen im Januar (Bild: Bich Tran, pexels.com)

Bei den Verhandlungen mit dem Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) am 21. November 2022 in Hannover konnten wir einen Abschluss erzielen.

Das Ergebnis auf einen Blick

  • Erhöhung der Entgelte rückwirkend ab 1. Juli 2022 um 3,4 Prozent
  • ab 1. Juli 2023 weitere Erhöhung um 2,6 Prozent
  • Laufzeit bis zum 31. März 2024
  • Erhöhung der Wegstreckenentschädigung zum 1. Januar 2023 auf 42 Cent; für Beschäftigte, die im Jahr 2022 keinen Ausgleich (z. B. Tankgutscheine) für erhöhte Treibstoffkosten für dienstlich veranlasste Fahrten erhalten haben, gilt der Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. März 2024, also rückwirkend.
  • sogenannte „Inflationsausgleichsprämie“ von 2.000 Euro

Die Inflationsausgleichsprämie sowie die rückgerechnete Gehaltserhöhung sollen im Januar 2023 ausgezahlt werden. Teilzeitkräfte bei der MD Tarifgemeinschaft bekommen die Prämie anteilig, aber mindestens 500 Euro. Auszubildende und dual Studierende erhalten 500 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Prämie wird abgabenfrei gezahlt.

Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie

  1. mindestens einen Tag Tätigkeit im Dezember 2022, d. h. für mindestens einen Tag wurde ein Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung gezahlt (z. B. Entgeltfortzahlung, Zuschuss zum Krankengeld, Mutterschutzlohn, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Entgelt während der Altersteilzeit-Freistellungsphase).
  2. ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit dem Medizinischen Dienst am 01.01.2023

Unser Fazit

Die ver.di-Tarifkommission für die MD Tarifgemeinschaft hätte sich mehr für die unteren Gehaltsgruppen und die Teilzeitkräfte gewünscht. Die Arbeitgeberseite hat aber ihre soziale Verantwortung an der Stelle nicht wahrgenommen.

Lasst uns reden!

Wir möchten mit euch über das Ergebnis diskutieren: Am Donnerstag, den 24. November 2022, um 17 Uhr laden wir euch wieder zu einem ver.di-Talk als Videokonferenz ein. Der Einwahl-Link geht an alle ver.di-Mitglieder bei der MD Tarifgemeinschaft.

Diese Tarifinfos sowie Fragen und Antworten zum Tarifabschluss findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

MD Tarifgemeinschaft | Abschluss erreicht (21.11.2022)

MD Tarifgemeinschaft | Fragen und Antworten zum Tarifabschluss (23.11.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher.

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MD Tarifgemeinschaft: Kein akzeptables Angebot

Arbeitgeber beim Medizinischen Dienst verweigern Inflationsausgleich

Im Ernst? Dieses Angebot ist für uns völlig unzureichend. (Bild: denisismagilov, depositphotos.com)

Unsere Forderung von 7,5 Prozent mit einer sozialen Komponente beantworteten die Arbeitgeber der MD Tarifgemeinschaft mit 2,3 Prozent für 18 Monate sowie mit einer Erhöhung der Fahrtkostenpauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer.

Begründet wurde dieses „Angebot“ mit den guten und sicheren Arbeitsplätzen beim Medizinischen Dienst sowie den umfangreichen Entlastungspaketen der Bundesregierung.

Wir haben das erste Angebot als völlig unzureichend abgelehnt und noch einmal auf die angespannte Situation der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Lohngruppen hingewiesen.

Am zweiten Verhandlungstag „erhöhte“ die Arbeitgeberseite auf 3,0 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 zuzüglich einer Einmalzahlung im Januar 2023 von 400 Euro bzw. 750 Euro (abhängig davon, ob es eine Inflationsprämie gibt oder nicht). Auch dieses „Angebot“ ist für ver.di nicht ausreichend.

Die Verhandlungen werden am 4. Oktober fortgesetzt. Wir freuen uns auf euer Feedback zum bisherigen Verhandlungsstand: Schreibt uns gern eine E-Mail!

ver.di-Talk zur MD Tarifgemeinschaft

Am 27. September 2022 um 18:00 Uhr findet ein ver.di-Talk als Videokonferenz statt. Dort werden euch Tarifkommissionsmitglieder ihre Eindrücke aus der ersten Verhandlungsrunde schildern. Die Einladung des Einwahl-Links geht an alle ver.di-Mitglieder.

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

MD Tarifgemeinschaft | Kein Inflationsausgleich (20.09.2022)

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AOK: Mitgliedervorteil und Jobrad

Vergesst nicht, den zusätzlichen Bildungstag noch vor Jahresende zu nutzen!

Mit dem Jobrad unterwegs? Von uns bekommt ihr alle Infos! (Bild: Vedant Shah, pixabay.com)

Anfang März 2022 wurde ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Jetzt liefern wir praktische Hinweise zum zusätzlichen Bildungstag und zum Jobrad.

Mitgliedervorteilsregelung

Alle ver.di-Mitglieder (Stichtag ist der 3. März 2022) haben in den Jahren 2022 und 2023 Anspruch auf jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung, um sich weiterzubilden. Also nicht vergessen und noch vor Jahresende nutzen!

  • Benennung des Bildungszwecks reicht aus – keine Vorabprüfung des Arbeitgebers, kein Teilnahmenachweis erforderlich!
  • zahlreiche ver.di-Bildungsangebote
  • einschlägige regionale und AOK-spezifische Veranstaltungen
  • AOK-ver.di-Bildungstag voraussichtlich im November online
  • Mitgliedsnachweis jederzeit online verfügbar

Achtet auf die aktuellen Hinweise!

Jobrad

Im Tarifvertrag „Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings“ wurde ein Arbeitgeberzuschuss vereinbart: Der Arbeitgeber zahlt also einen Zuschuss zum Fahrradleasing (z. B. Zuschuss zur Leasingrate oder die vollständige/teilweise Übernahme von Nebenleistungen wie Versicherungen).

Für die Ausgestaltung im Detail muss der Gesamtpersonalrat oder Betriebsrat beteiligt werden. Vereinbarungen, die keinerlei Zuschuss vorsehen, sind NICHT tarifkonform!

Erst prüfen und rechnen, dann radeln! Informiert euch vor Abschluss eines individuellen Vertrages, hier ein paar Infos zum Download:

Fahrradleasing mit Gehaltsumwandlung – Ein Modell mit Weitblick oder eher nach dem Motto: Augen zu und durch? (ver.di BaWü, 2021)

Jobrad – Arbeitgeber drängen auf Änderung des TVöD (ver.di BaWü, 2020)

Jobrad – ver.di steht weiter für gute Modelle zur Verfügung (ver.di BaWü, 2017)

Eine Checkliste zu individuellen Fahrradleasing-Verträgen liefert die ver.di-Bundesverwaltung, die Checkliste bekommt ihr bei eurer ver.di vor Ort oder und jederzeit im AOK-ver.di-Netz.

Anschließend lohnt sich ein Vergleich, ob der Erwerb eines eigenen Fahrrades in Verbindung mit dem Gesundheitszuschuss nicht die lukrativere Alternative ist: Auf diese Weise gibt es 175 Euro pro Jahr ab 2022 und bis 31.12.2023. Dies gilt auch für einen Fahrradkauf über mehrere Jahre, insgesamt sind bis zu 500 Euro möglich.

Stichwort „Energiezahlung“

Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht vor, dass ein Inflationsbonus bis zu 3.000 Euro steuerfrei wäre – bei entsprechender Einigung der Arbeitgeber mit Gewerkschaften auf einen solchen Bonus. Weitere Einzelheiten dazu liegen bisher nicht vor.

Die Vergütungsrunde mit der AOK ist abgeschlossen. Dennoch haben wir aufgrund der aktuellen Lage die Zahlung einer zusätzliche Energieprämie an die Beschäftigten auf die Tagesordnung für die nächsten Gespräche mit der Arbeitgeberseite gesetzt. Ob die Arbeitgeber auch innerhalb der Laufzeit des Tarifvertrages und damit während der sogenannten Friedenspflicht dazu bereit sind, wird sich zeigen. Wir halten euch auf dem Laufenden!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Hinweise für die Praxis (22.09.2022)

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MD Tarifgemeinschaft: Verhandlungsauftakt

Entgelttarifrunde 2022 startet unter schwierigen Rahmenbedingungen

Die hohe Inflation belastet v. a. die unteren Einkommensstufen. (Bild: Karolina Grabowksa, depositphotos.com)

In der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin fand am 13. Juli das Auftaktgespräch mit der Arbeitgeber-Verhandlungskommission zur Entgelttarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) statt. Wir stellten unsere Forderungen vor, ein Angebot gab es noch nicht.

Neue Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite sind Herr Hennicke, Vorstandsvorsitzender des MD Sachsen-Anhalt, und Herr Dr. Gronemeyer, Vorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund sowie der Tarifgemeinschaft der Medizinischen Dienste. Komplettiert wird die Verhandlungskommission durch Frau Geitner, Vorstandsvorsitzende MD Hessen, Herrn Herber, Vorstandsvorsitzender des MD Thüringen und Herrn Cohrs, Vorstandsvorsitzender des MD Niedersachsen. Außerdem dabei: Frau Henkel vom MD Bund.

ver.di wird von Melanie Schoberth (MD Bayern), Thorsten Schmalzbauer (MD Thüringen), Sven Würzberg (MD Nordrhein) und Rolf Behrens (ver.di Bundesverwaltung) vertreten.

Was wir fordern und erwarten

Unsere Forderungen für die Beschäftigten der MD Tarifgemeinschaft haben wir vorgestellt und ausführlich begründet:

  • Die Forderung nach einer sozialen Komponente haben wir hervorgehoben. Viele, insbesondere Kolleg*innen in den unteren und mittleren Gehaltsgruppen, arbeiten in Teilzeit und leiden sehr unter der hohen Inflation.
  • Auch die tarifliche Regelung und Anhebung der Kilometerpauschale wurden von uns angemahnt.

Leider waren Arbeitgeberseite noch nicht sprachfähig, sodass es keinerlei Angebot oder Rückmeldung gab. Immerhin wurden drei Verhandlungstermine vereinbart. Die Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie, den Ukrainekrieg und die damit verbundene Energiekrise sowie die geplante Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung lassen eine schwierige Tarifrunde befürchten.

Was jetzt schon klar ist

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis.

Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

MD Tarifgemeinschaft | Auftakt der Tarifverhandlungen (13.07.2022)

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