Erster Verhandlungstermin brachte noch kein Angebot der Arbeitgeberseite
Der Anfang ist gemacht: Die Auftaktverhandlung zur Entgeltrunde 2024 bei der BARMER fand am Mittwoch, den 6. Dezember 2023, in Hamburg statt.
Die Tarifvertragsparteien sind ergebnislos auseinandergegangen. Die Arbeitgeberin BARMER hat der ver.di-Bundestarifkommission in der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot unterbreitet. Wertschätzung für die Arbeit der Beschäftigten sieht anders aus!
12,5 Prozent, mindestens 555 Euro mehr für alle Beschäftigten
232 Euro mehr für alle Auszubildenden
ver.di-Erwartungen bei der BARMER
Fortführung des zweiten ver.di-Bildungstages als Mitgliedervorteilsregelung
Mobilitätszuschuss für alle Auszubildenden
Unsere Forderungshöhe in dieser Entgeltrunde berücksichtigt den Kaufkraftverlust durch die Inflation und beinhaltet einen Gehaltszuwachs. Die starken Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie belasten die Geldbeutel. Unser Ziel ist es, den Kaufkraftverlust nachhaltig auszugleichen, um der Inflation dauerhaft und langfristig entgegenzuwirken. Deshalb liegt der Schwerpunkt in dieser Entgeltrunde 2024 auf einer dauerhaften Entgelterhöhung für alle Beschäftigten und Auszubildenden.
Die nächsten Verhandlungsrunden sind am Montag, den 19. Februar, und am Montag und Dienstag, den 18. und 19. März 2024.
Wie könnt ihr euch einbringen?
Wichtig ist, dass viele Beschäftigte und Auszubildende bei ver.di Mitglied werden! Denn Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse fallen nicht vom Himmel. Viele Mitglieder und unsere gemeinsames Handeln sind für ein gutes Tarifergebnis eine wesentliche Voraussetzung. Die ver.di-Bundestarifkommission ruft alle Kolleg*innen in der BARMER zur aktiven Beteiligung in der Entgeltrunde auf. Wir zählen auf euch!
Unseren Forderungen müssen wir den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit: als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
12,5 Prozent, mindestens 555 Euro für alle Beschäftigten
232 Euro mehr für alle Auszubildenden
Laufzeit von zwölf Monaten
Unsere ver.di-Erwartungen:
Fortführung des zweiten ver.di-Bildungstages als Mitgliedervorteilsregelung
Mobilitätszuschuss für alle Auszubildenden
Warum diese Forderungen?
Die Inflation hat zuletzt stark zugenommen, auch für dieses Jahr erwarten wir eine hohe Rate. Das spürt jeder und jede von uns direkt im Geldbeutel. Die ver.di-Bundestarifkommission fordert deshalb eine deutliche tabellenwirksame Entgelterhöhung für alle Beschäftigten und Auszubildenden in der BARMER.
Was steht an?
Die ver.di-Bundestarifkommission steht in den Startlöchern. Klar ist jetzt schon: Die Tarifverhandlungen werden kein Spaziergang! Wir brauchen deshalb eure Unterstützung und brauchen den Rückhalt aller Kolleginnen und Kollegen in der BARMER.
Wie könnt ihr euch einbringen?
Je stärker wir sind, desto besser die Ergebnisse. Jetzt kommt es auf euch an: Empfehlt die ver.di weiter oder werdet selbst Mitglied bei ver.di. Wir zählen auf euch!
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Keine Fortschritte bei tarifvertraglich offenen Punkten
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
Ashleigh Brillant, Autor und Karikaturist
Im November 2022 hat die ver.di-Tarifkommission der DAK-Gesundheit über die bis dato offenen Themen informiert. Ziel war es, möglichst zeitnah im ersten Quartal 2023 über konkrete Fortschritte im Sinne einer Einigung berichten zu können.
Gern hätten wir euch heute den aktuellen Verhandlungsstand dargestellt. Doch auch wenn es nach wie vor keine konkreten Fortschritte gibt, möchten wir über mögliche Handlungsperspektiven informieren.
Entgeltumwandlung und gesparte Sozialversicherung
Wie mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Vorstand der DAK-Gesundheit lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.
Das bedeutet: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! In unserer Tarifinfo von Juni 2022 findet ihr eine entsprechende Mustergeltendmachung. Zur rechtlichen Vertretung wenden sich ver.di-Mitglieder bitte an ihren zuständigen (Landes-)Bezirk der ver.di.
Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro
Anfang 2022 haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen. Auch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben wir die Arbeitgeberin angesprochen. Die DAK-Gesundheit lehnt eine solche Zahlung an ihre Beschäftigten nicht kategorisch ab. Allerdings sieht sie sich außerstande, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe zu treffen.
Wir haben mit Nachdruck dargelegt, dass die Beschäftigten bei diesem Thema eine klare Orientierung brauchen und verdient haben. Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung und täte gut daran, als Ausdruck der Solidarität und Wertschätzung gegenüber ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.
Anlage 5
Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten.
Albert Einstein
Neben der Frage von Streitfällen bei der Zuordnung zu den jeweiligen Vergütungsgruppen in der Anlage 5 hat die ver.di-Tarifkommission beschlossen, aktiv eine neue Entgeltordnung zu erarbeiten und zu verhandeln. Die neue Entgeltordnung soll dem Anspruch einer sich stetig ändernden Arbeitswelt unter dem Aspekt der Sicherheit, Transparenz und Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte auch längerfristig gerecht werden.
Entgeltrunde 2024 bei der DAK-Gesundheit
Zum Jahresende kann der Entgelttarifvertrag gekündigt werden. Die Zeiten sind aktuell sowohl gesellschaftspolitisch, als auch individuell und tarifpolitisch herausfordernd.
Deswegen setzen wir wieder auf eine mitgliedernahe und beteiligungsorientierte Entgeltrunde. Im März liefern wir euch dazu weitere Informationen.
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Der Verhandlungstermin mit der DAK-G brachte kein akzeptables Ergebnis.
Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig.
Isolde Probst
Gedacht war der 16. November 2022 im Ursprung zur weiteren Klärung der Themen:
Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung (BAV)
Anpassung der Zurechnungsbeiträge bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
Inflationsausgleichsprämie
Anlage 5 – Zielbestimmung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung
ver.di ist mit dem Ziel in die Gespräche gegangen, in den vorgenannten Themen konkrete Ergebnisse im Interesse der ver.di-Mitglieder und Beschäftigten der DAK-Gesundheit zu vereinbaren. Die Arbeitgeberseite hat offensichtlich nicht die gleichen Zielvorstellungen.
Im Einzelnen:
Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent Sozialversicherungsbeiträge
Wie bereits mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Arbeitgeberseite lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.
Im Sommer 2022 erfolgte die Information zur Geltendmachung der Beträge durch die Beschäftigten an die Personalabteilung. Nunmehr ist erkennbar, dass es nicht reicht, nur geltend zu machen. Ist es tatsächlich gewollt, den Klageweg durch alle einzelnen Betroffenen zu bestreiten?
Daher: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! Zur rechtlichen Vertretung erfolgt eine gesonderte Information an die ver.di-Mitglieder.
Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
Eine Anpassung der Zurechnungszeiten im Tarifvertrag ist zwar für die Arbeitgeberseite nicht ausgeschlossen – allerdings ist dies verknüpft mit der Bedingung, dass die Finanzierung durch die Erhöhung der Beschäftigtenbeiträge erfolgt. Also auch hier kein Vorankommen.
Hintergrund
Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.
Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro
Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von steuer- und sozialversicherungsfreien 3.000 Euro im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.
Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberin lehnt es nicht kategorisch ab, allerdings sieht sie sich außerstand, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe treffen zu können.
Das ist angesichts der aktuellen Situation für die ver.di-Mitglieder und Beschäftigten aus unserer Sicht nicht akzeptabel! Die Prognosen für das nächste Jahr lassen zudem keine wirkliche Entspannung der Gesamtsituation erkennen. Es ist bisher nicht davon auszugehen, dass die Lebenshaltungs- und Energiekosten etc. wieder deutlich sinken werden.
Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und täte gut daran, als Zeichen der Solidarität mit ihren Beschäftigten von der Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen!
Anlage 5
Auch hier können leider keine positiven Zwischenergebnisse berichtet werden. Im Zusammenhang mit der Frage nach Zielstellung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung war der Arbeitgeber nicht sprachfähig. Die Gründe dafür mögen im Einzelnen nachvollziehbar sein, aber in der Summe führt das dennoch zu einer weiteren Verzögerung.
Bezogen auf die zurückliegenden Streitpunkte einzelner Stellen, die nach dem Abschluss der Anlage 5 im Jahr 2014 sich mittlerweile deutlich summiert haben, verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, diese zwischen Januar und März 2023 noch einmal zu betrachten mit der Zielstellung der Zuordnung zur bestehenden Anlage 5.
Parallel prüft ver.di das weitere Verfahren der individuellen Vertretung der betroffenen Mitglieder. Denn wenn es keine Klärung zwischen den Tarifvertragsparteien bezüglich der tariflich korrekten Zuordnung am Tisch gibt, bleibt lediglich der Weg des individualarbeitsrechtlichen Prozesses. Die ver.di-Mitglieder haben in jedem Fall Anspruch auf Beratung und Vertretung durch ver.di.
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Nach Corona-Einschränkungen geht es bei der DAK-Gesundheit weiter.
In den Verhandlungen mit der DAK-Gesundheit am 20. und 21. September 2022 in Berlin standen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die in den letzten Monaten aufgelaufen sind. Hauptgrund des Termins war, die längst geplanten Verhandlungen zur Anlage 5 anzugehen.
Erstmals konnte mit der Vorständin Frau Dr. Ute Wiedemann als Verhandlungsführerin der DAK-G in Präsenz verhandelt werden.
Auslegung des Tarifvertrages zur Übernahme der Fahrtkosten zur Berufsschule für die KiG-Azubis
Klar geregelt ist, dass die „zusätzlichen Fahrtkosten“ (Bundesbahn, 2. Klasse) von der DAK-G übernommen werden müssen. Da das Wort „zusätzlich“ den Bezug zum Weg in die Dienststelle herstellt, werden für die Abrechnung Vergleichsberechnungen gefordert.
Hierzu konnte ein Verfahren verabredet werden, wie diese zu berechnen sind. Bis Ende September wird es eine neue Anweisung dazu geben, die mit Beispielen unterlegt ist. Damit soll es gelingen, die Benachteiligung für Azubis aufzuheben.
Wichtig: ver.di konnte erreichen, dass es bei eventuellen falschen Berechnungen bis 30. September 2022 keine Rückrechnungen gibt! Ziel war und ist es, einen Gleichklang zwischen den Azubis SoFa und KiG herzustellen. Gelingt das durch diese Abrechnungsmethode nicht, muss das Thema in den Tarifverhandlungen weiter geklärt werden.
Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent SV-Beiträge
Seit Januar 2022 besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberseite die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Nachdem die DAK-G hierzu nicht von selbst gehandelt hat, haben wir die Beschäftigten darüber informiert und die Betroffenen aufgefordert, die Geltendmachung der Beträge bei der Personalabteilung einzureichen. Der Versuch, dieses Thema in der aktuellen Tarifverhandlung abschließend zu klären, ist leider noch nicht gelungen. Wir erwarten selbstverständlich die Umsetzung des Gesetzes und weisen erneut auf die Notwendigkeit der Geltendmachung hin.
Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Da dies ein nicht unerheblicher Kostenfaktor sei, hat die Arbeitgeberin eine Klärung und Rückmeldung bis Mitte November zugesagt.
Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.
Anlage 5 – Eingruppierung
Seit Langem steht das Thema einer Entgeltordnung und damit Klärung der Eingruppierungen auf der Tagesordnung. Dabei geht es für beide Seiten nicht um eine weitere Reparatur im bestehenden System bei immer mehr Verwerfungen. Deshalb ist der erste Schritt eine Zielbestimmung der Entgeltordnung, die gleichzeitig klar und gut strukturiert alle Anforderungen inkl. neuer Tätigkeitsbilder und Bezeichnungen erfüllt. Diese Verhandlungen werden nicht kurzfristig abgeschlossen werden können.
Am 16. November wird die Diskussion über die grundlegende Struktur fortgesetzt. Selbstverständlich informieren wir dazu weiter.
Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro
Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.
Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberseite verwies in dem Zusammenhang auf die möglichen Auswirkungen des GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetzes. Wir werden im nächsten Verhandlungstermin am 16. November die Forderung erneut einbringen.
In eigener Sache
Nach vielen Jahren wechselt die ver.di-Tarifverhandlungsführung in der DAK-G: Gabriele Gröschl-Bahr hat ihr Berufsleben beendet und übergibt den Tarif-Staffelstab an Sylvi Krisch, Leiterin der Tarifkoordination / des Tarifsekretariats weitere Dienstleistungen des Fachbereichs B in ver.di.
„Ich freue mich über zehn Jahre gute Tarifarbeit in der DAK-G und bedanke mich bei allen, die dabei so aktiv mitgewirkt haben. Jetzt ist es Zeit zu gehen und ich bin sehr froh, die Verhandlungsführung an eine so erfahrene Tariffrau zu übergeben. Ich wünsche allen viel Erfolg und immer größtmögliche Durchsetzungskraft mit vielen ver.di-Mitgliedern!“
Gabriele Gröschl-Bahr
„Die Tarifarbeit ist eines der zentralen Handlungsfelder von ver.di und seit über 15 Jahren Schwerpunkt meiner täglichen Arbeit, davon zehn Jahre im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit und die kommenden Tarifrunden – und darauf, gemeinsam mit gewerkschaftlicher Stärke durch eine größtmögliche Durchsetzungsfähigkeit jede Herausforderung erfolgreich zu meistern!“
Sylvi Krisch
Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Entgelttarifrunde 2022 startet unter schwierigen Rahmenbedingungen
In der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin fand am 13. Juli das Auftaktgespräch mit der Arbeitgeber-Verhandlungskommission zur Entgelttarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft)statt. Wir stellten unsere Forderungen vor, ein Angebot gab es noch nicht.
Neue Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite sind Herr Hennicke, Vorstandsvorsitzender des MD Sachsen-Anhalt, und Herr Dr. Gronemeyer, Vorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund sowie der Tarifgemeinschaft der Medizinischen Dienste. Komplettiert wird die Verhandlungskommission durch Frau Geitner, Vorstandsvorsitzende MD Hessen, Herrn Herber, Vorstandsvorsitzender des MD Thüringen und Herrn Cohrs, Vorstandsvorsitzender des MD Niedersachsen. Außerdem dabei: Frau Henkel vom MD Bund.
ver.di wird von Melanie Schoberth (MD Bayern), Thorsten Schmalzbauer (MD Thüringen), Sven Würzberg (MD Nordrhein) und Rolf Behrens (ver.di Bundesverwaltung) vertreten.
Was wir fordern und erwarten
Unsere Forderungen für die Beschäftigten der MD Tarifgemeinschaft haben wir vorgestellt und ausführlich begründet:
Die Forderung nach einer sozialen Komponente haben wir hervorgehoben. Viele, insbesondere Kolleg*innen in den unteren und mittleren Gehaltsgruppen, arbeiten in Teilzeit und leiden sehr unter der hohen Inflation.
Auch die tarifliche Regelung und Anhebung der Kilometerpauschale wurden von uns angemahnt.
Leider waren Arbeitgeberseite noch nicht sprachfähig, sodass es keinerlei Angebot oder Rückmeldung gab. Immerhin wurden drei Verhandlungstermine vereinbart. Die Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie, den Ukrainekrieg und die damit verbundene Energiekrise sowie die geplante Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung lassen eine schwierige Tarifrunde befürchten.
Was jetzt schon klar ist
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis.
Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!
Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Zuschuss fällig, DAK-Gesundheit kommt ihrer Verpflichtung bisher nicht nach
Seit 01. Januar 2022 besteht laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrAVG) auch für Altvereinbarungen vor 2019die Verpflichtung für Arbeitgeber*innen, 15 Prozent des umgewandelten Betrages als Zuschuss weiterzugeben.
Seit Anfang des Jahres liegen ver.di mehrere Anfragen vor, warum die DAK-G hierzu nicht tätig wird und diesen gesetzlichen Anspruch nicht umsetzt.
Der Tarifvertrag der DAK-G regelt in § 40 die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und schreibt dabei als Durchführungsweg die Direktversicherung vor. Diesen Durchführungsweg hat das Gesetz nicht ausgenommen (§§ 1a Abs. 1a, 26a BetrAVG).
Beschäftigte der DAK-G sollten jetzt handeln!
Wir sind seit langer Zeit dabei, die Erledigung des gesetzlichen Anspruchs mit der Arbeitgeberin zu klären. Um jedoch keine Ansprüche zu verlieren, empfehlen wir jetzt, den Anspruch geltend zu machen – vor Ablauf der halbjährigen Gültigkeit der gesetzlichen Regelung. Gemäß § 49 DAK-G-Tarifvertrag müssen nämlich Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.
Dazu reicht es, wenn Beschäftigte, die Entgeltumwandlungen vereinbart haben, persönlich an die Personalabteilung schreiben, dass sie die 15 Prozent des umgewandelten Betrages aus der Entgeltumwandlung rückwirkend zum Januar 2022 geltend machen.
In unserer Tarifinfo findet ihr einen Textvorschlag zur Geltendmachung:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Eure Meinung zählt: Beteiligt euch ab dem 09. Mai 2022 an unserer Online-Umfrage!
Zum Start der Entgelt-Tarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) will unsere Tarifkommission alle ver.di-Mitglieder zu ihren Vorstellungen zu befragen. Die Online-Umfrage läuft vom 09. bis zum 31. Mai 2022.
Dazu erhalten alle Mitglieder einen Link per E-Mail, der zu einem kurzen Fragebogen führt. Die Fragen beziehen sich auf die Anforderungen und Vorstellungen zur Erhöhung der Entgelte sowie auf weitere Forderungen wie die Altersteilzeit-Verlängerung und eine ver.di-Vorteilsregelung.
In einem Frei-Feld dürft ihr außerdem gerne auch eigene Ideen und Botschaften an die Tarifkommission eintragen. Ergänzend wird ver.di während der Tarifrunde kurze Videokonferenzen anbieten, in denen über einzelne Themen informiert und diskutiert werden kann.
Fünf Minuten für eure Zukunft!
Es geht um eure Arbeitsbedingungen!
Es geht um eure Zukunft!
Deshalb: Nehmt euch kurz Zeit zur Beantwortung des Fragebogens!
Anfang Juni wird die Tarifkommission die Antworten auswerten und mit den Ergebnissen die Forderungen zur Tarifrunde beschließen. Diese Forderungen werden wir der Arbeitgeberseite rechtzeitig vor Beginn der Tarifverhandlungen übermitteln. Zu den Befragungsergebnissen informieren wir selbstverständlich noch mal gesondert.
Solltet ihr als ver.di-Mitglied keinen Umfrage-Link erhalten, schreibt uns bitte eine E-Mail und wir schicken euch einen persönlichen Link zurück!
Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!
Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Erste Verhandlung der Tarifrunde 2022 bei HEK und vdek führt direkt zum Ergebnis
Am Donnerstag, den 17. März, haben wir zur Tarifrunde 2022 bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) bereits in der ersten Verhandlung völlig unerwartet einen Tarifabschluss erreicht.
Das Ergebnis bei HEK und vdek im Überblick
Einmalig bis 31. März 2022
1.000 Euro Corona-Prämie für Vollzeit- sowie für Teilzeitbeschäftigte, deren wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage/Woche verteilt ist (sonst anteilig der Teilzeit)
800 Euro Corona-Prämie für Auszubildende
Ab 01. November 2022
3,2 Prozent mehr Gehalt
120 Euro mehr Ausbildungsvergütung
Beide Anhebungen haben auch Wirkung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes.
Weihnachts- und Urlaubgeld
100 Prozent Weihnachts- und Urlaubsgeld ab dem ersten Beschäftigungsjahr
ab April 2022: Erhöhung des Urlaubsgeldes von 35 Prozent auf 37,1 Prozent (bei Umwandlung in freie Tage keine Änderung)
Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder bei HEK und vdek
Der ver.di-Bildungstag wird in 2022 und 2023 jeweils um einen Tag erhöht, also auf jeweils zwei Tage.
Laufzeit des Tarifvertrags
24 Monate
Das Ergebnis hat die Tarifkommission bewertet und einstimmig angenommen. Es entspricht in großen Teilen unseren Forderungen.
Die Corona-Prämie – also eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung – kann nur noch bis zum 31. März 2022 gezahlt werden. Deshalb war in der Tarifkommission die Entscheidung zu treffen, ob das Gesamtergebnis angenommen wird. Die Tarifkommission hat beschlossen, diese Verantwortung zu übernehmen und auf eine Mitgliederbefragung zu verzichten.
Wie geht es weiter?
In nächsten Tagen wird der Tarifvertrag entsprechend des Ergebnisses formuliert und unterzeichnet. Dann steht der Umsetzung der Corona-Prämie nichts mehr im Wege und sie wird noch im März an die Beschäftigten ausgezahlt. Bereits im April wird das erhöhte Urlaubsgeld zum Tragen kommen.
Ab sofort dürfen alle Mitglieder zwei ver.di-Bildungstage für 2022 nutzen und weitere zwei Tage in 2023.
Im November werden die Entgelte und Ausbildungsvergütungen angehoben, was auch Wirkung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes hat.
Selbstverständlich liefern wir euch weitere Detailinformationen nach Unterzeichnung des Tarifvertrages.
Wir meinen jedenfalls: Ein Erfolg, der sich sehen lassen kann!
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Respekt und Wertschätzung sind das Hauptziel in der Tarifrunde 2022 bei HEK und vdek
Nach Auswertung der Mitgliederbefragung und ausführlicher Diskussion hat die ver.di-Tarifkommission am 10. März 2022 ihren Forderungsbeschluss zur anstehenden Tarifrunde „Entgelt“ bei der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)gefasst.
Unsere Forderungen an die HEK und vdek
6,3 Prozent mehr Tabellenentgelt
150 Euro mehr Ausbildungsvergütung
100 Prozent Weihnachtsgeld (auch in den ersten drei Beschäftigungsjahren)
mehr Urlaubsgeldes
Anspruch auf Umwandlung von Urlaubsgeld in freie Tage (auch für die nach 2013 eingestellten Beschäftigten)
zwölf Monate Laufzeit
Abschluss einer ver.di-Vorteilsregelung
Details zur Tarifrunde 2022
DieAuszubildenden sind die Zukunft eines jeden Unternehmens – auch bei der HEK und vdek! Mittlerweile hinken die Azubi-Vergütungen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen hinterher. Hier müssen wir aufschließen!
Wir erinnern uns: Der Nachholbedarf sollte 2020 gewährleistet werden. Dann kam Corona und wir haben uns im harten Lockdown auf geringe Steigerungen eingelassen. Das gilt es jetzt aufzuholen!
Es wird Zeit, endlich allen Mitarbeitenden 100 Prozent Weihnachtsgeld zu zahlen, auch in den ersten drei Beschäftigungsjahren. Auch die Anhebung des Urlaubsgeldes ist gefordert. Dies spielte in der Befragung mehrfach eine Rolle.
Der Anspruch auf Umwandlung von Urlaubsgeld in freie Zeit auch für die Beschäftigten, die nach 2013 eingestellt wurden, ist eine wesentliche Anforderung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die HEK den Umwandlungsantrag ohne Angabe von Gründen ablehnen kann.
Ebenso fordern wir eine ver.di-Vorteilsregelung, ausgedrückt in zusätzlichem Geld oder zusätzlicher freier Zeit für unsere Mitglieder bei HEK und vdek. Schließlich sorgen die ver.di-Mitglieder dafür, dass überhaupt Tarifverhandlungen geführt werden können. Dies wurde als „Frage der Gerechtigkeit“ in der Mitgliederbefragung deutlich formuliert. Insgesamt fordern viele Beschäftigte mehr Wertschätzung undRespekt. Das müssen wir wenigstens durch ein gutes Tarifergebnis erreichen!
Weitere Ergebnisse aus der Befragung
Coronaprämie bei der HEK und vdek
Diese kann per Gesetz nur noch bis zum 31. März 2022 gewährt werden. Da der Tarifvertrag erst zum 31. März gekündigt ist, greift diese Forderung nicht mehr. Sie ist deshalb nicht mehr in unserem Forderungsbeschluss enthalten.
Entlastung
Auch die Arbeitsverdichtung, starke Überlastung und Mehrarbeit spielten eine große Rolle. Diese Probleme können allerdings nicht in einer Entgeltrunde gelöst werden. Hierzu sollten direkt der Personal- bzw. der Betriebsrat informiert werden.
Mobile Arbeit
Zum Homeoffice und mobilen Arbeiten gab es verschiedenste Anforderungen. Diese werden bei der HEK aktuell vom Personalrat verhandelt. Im vdek gibt es eine durch den Gesamtbetriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung, die klar hinter den Forderungen der Mitarbeitenden zurückliegt. Wir werden im Rahmen der Betriebsratsarbeit auf die Erhöhung der Mobilarbeitsquote drängen.
Eingruppierung
Abwertende oder unlogische Eingruppierungen, klarere Definitionen und die immer höhere Anforderung an Fachlichkeit wird als Auftrag nach der Entgeltrunde gesehen. Die Eingruppierung nach Anlage 5 ist nicht Verhandlungsgegenstand in der Entgeltrunde.
Anlage 8
Auch gab es Nachfragen und Anforderungen, die Anlage 8 zum Tarifvertrag zu verbessern, da viele Beihilfeanträge abgelehnt wurden. Es stimmt: Die Anlage 8 ist verhandlungsbedürftig. Auch sie steht jedoch in der Entgeltrunde nicht zur Disposition. Diese Anforderung werden wir ebenfalls als Auftrag für die Zeit nach der Entgeltrunde mitnehmen.
Zusätzliche Punkte bei HEK und vdek
Außerdem wurden zwar nicht mehrheitlich, aber doch von einigen ver.di-Mitgliedern in unserer Befragung weitere Anforderungen und Wünsche formuliert, die folgende Themen betreffen:
Jobrad
Altersteilzeit mit Aufstockungsbetrag vom Arbeitgeber
Tarifierung der betrieblichen Altersversorgung für Neueingestellte und Sicherung der betrieblichen Altersvorsorge insgesamt
ÖPNV-Zuschuss
Erholungsbeihilfe
KiTa– und Kinderbetreuungszuschüsse
wöchentliche Arbeitszeitreduzierung
Zu diesen einzelnen Themen werden wir gesondert informieren, wie damit weiter umgegangen werden soll oder welche Lösungen sich dazu anbieten.
Wir danken allen, die sich an der Befragung beteiligt und sich dabei mit den einzelnen Themen intensiv beschäftigt haben!
Die Tarifverhandlungen zur Entgelterhöhung starten am 17. März 2022 in Hamburg.
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!