Direkt zum Inhalt

DAK-Gesundheit: Wer Wind sät, wird Sturm ernten!

DAK-Vorstand greift erstmalig die Sozialpartnerschaft mit ver.di an

Der DAK-Vorstand muss sich jetzt warm anziehen! (Bild: photoschmidt, shutterstock.com)

Die DAK-Gesundheit kürzt den Teilnehmenden, die sich am 05. Februar 2024 am Warnstreik beteiligt haben, das Entgelt. Mit diesem Schritt greift erstmalig ein DAK-Vorstand die Sozialpartnerschaft mit ver.di an.

Damit geht der DAK-Vorstand in die nächste Eskalationsstufe unserer laufenden Tarifauseinandersetzung mit der DAK-Gesundheit. Eure Gewerkschaft ver.di erklärt hier und heute: Wir nehmen die Kampfansage an!

Was ihr als Beschäftigte der DAK-Gesundheit jetzt tun solltet:

Prüft eure aktuelle Lohnabrechnung!

  • Ist der Lohnabzug inhaltlich nachvollziehbar und korrekt berechnet? Lasst euch die Berechnung des Lohnabzugs seitens der Personalabteilung schriftlich darlegen.
  • Widersprecht bei einer fehlerhaften Lohnabrechnung schriftlich.

Streikgeld beantragen!

ver.di-Mitglieder, die sich am Warnstreik beteiligt und bisher noch kein Streikgeld beantragt haben, können dies selbstverständlich noch tun. Hier geht’s direkt zum Streikgeldformular für Beschäftigte der DAK-Gesundheit.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Streikgeldantrag bitte an den zuständigen ver.di-Bezirk schicken.

Erhalten Neumitglieder auch Streikgeld?

Ja, auch neu eingetretene Mitglieder bekommen Streikunterstützung!

Mehr Informationen für Beschäftigte der DAK-Gesundheit?

Hier findet ihr weitere Infos zur Streikunterstützung und zum Streikgeld.

Fragen zur Mitgliedschaft beantworten die Vertrauensleute in den Dienststellen und die ver.di-Kolleg*innen in den ver.di-Bezirken.

Jetzt powern wir richtig bei der DAK-Gesundheit!

Stark mit dir – Lasst uns gemeinsam zeigen:

  • dass wir mit dem „Angebot“ der DAK-Gesundheit nicht einverstanden sind!
  • dass wir hinter den Forderungen stehen!
  • dass wir bereit sind, dafür zu kämpfen!
  • dass wir viele sind!

Jetzt brauchen wir euch alle: Unterstützt aktiv die Tarifrunde bei der DAK-Gesundheit und beteiligt euch an den nächsten Arbeitskampfmaßnahmen!

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Wer Wind sät, wird Sturm ernten! (13.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

DAK-Gesundheit: Jacke an, Mütze auf – es geht los!

Beschäftigte der DAK-Gesundheit beteiligen sich an ersten Warnstreiks.

Streikende in Wetzlar
Streikende in Wetzlar (Bild: ver.di)

Trotz Verunsicherungen durch die Arbeitgeberin haben sich die Beschäftigten der DAK nicht abhalten lassen und ab dem 05. Feburar 2024 an ersten Warnstreiks teilgenommen.

Bereits mehrere tausend Beschäftigte haben seitdem ihren Unmut zum „Angebot“ der Arbeitgeberin kundgetan, in dem sie den Warnstreikaufrufen von ver.di folgten. Mit diesem Auftakt beginnt nun die spürbare Tarifauseinandersetzung. Und es folgen auch weitere bundesweite Aktionen.

Doch statt eines verbesserten Angebots an ver.di bevorzugte es die Arbeitgeberin, vor den ersten regionalen Warnstreiks bemerkenswerte Anweisungen über die Führungskräfte an die Beschäftigten zu geben. Anweisungen, die geeignet waren, die Beschäftigten und insbesondere die Streikwilligen zu verunsichern und zu beeinflussen. Wir haben dies zur Kenntnis genommen.

Es kommt auf jede und jeden Einzelnen an! Alle Arbeitnehmer*innen und Auszubildende, egal ob Mitglieder einer Gewerkschaft oder nicht, dürfen an Warnstreiks teilnehmen. Bleibt so entschlossen, wie ihr es der Arbeitgeberin im Stärketest mit euren Unterschriften und in den vergangenen Aktionen gezeigt habt! Werdet aktiv, beteiligt euch in den kommenden Wochen an Aktionen und Warnstreiks!

Lasst uns gemeinsam zeigen:

  • dass wir mit dem „Angebot“ nicht einverstanden sind!
  • dass wir hinter den Forderungen stehen!
  • dass wir bereit sind, dafür zu kämpfen!
  • dass wir viele sind!

Tarif kommt von ver.di! Wir fordern gemeinsam:

  • 12,5 Prozent, mindestens aber 555 Euro monatlich für die Beschäftigten!
  • 250 Euro Erhöhung der Azubivergütung!
  • Keine Leermonate!
  • Zwölf Monate Laufzeit!

Wetzlar: „Der Warnstreik am 05.02. hat den Kolleg*innen bei uns in der Region einen richtigen Motivationsschub gegeben. Wir stehen voll hinter den Forderungen! Wir sind auf jeden Fall zu 100 Prozent streikbereit, um gemeinsam für unsere Forderungen einzustehen.“

Dresden: „Die DAK-Gesundheit muss endlich ein verbessertes Angebot auf den Tisch legen, denn unsere Forderung ist absolut gerechtfertigt. Es liegt nicht nur an ver.di, vernünftige Verhandlungen auf die Beine zu stellen. Hinhaltetaktik kann man auch der DAK-Gesundheit vorwerfen. Wieso muss es überhaupt zu Streiks kommen?“

Bayern: „Die Arbeitgeberin stellt die wirtschaftliche Situation in der Tarifrunde viel schwärzer dar, als sie ist. Im Intranet feiern wir uns für Erfolge, aber in der Tarifrunde ist kein Geld für uns Beschäftigte da. Jacke an, Mütze auf – und los geht’s!“

Frankfurt: „Die Pressemitteilung unseres Vorstandes hat uns einfach nur provoziert! Ein wertschätzendes Angebot sieht anders aus. Die Inflationsausgleichsprämie hat mit der Gehaltstarifverhandlung nichts zu tun und hätte bereits 2023 an die Mitarbeitenden der DAK-Gesundheit ausgezahlt werden müssen.“

Karlsruhe: „Klar ist, am Verhandlungstisch allein kann diese Tarifrunde nicht entschieden werden. Nur gemeinsam sind wir stark!“

Lörrach: „Auszubildende von heute sind Kolleg*innen von morgen. Es ist absolut enttäuschend, dass die Arbeitgeberin für uns an einer prozentualen Erhöhung festhält! Was ist der DAK-Gesundheit die Zukunft wirklich wert?“

Leipzig: „Hier gibt es kein Plakat zu Jobrad, Deutschlandticket oder Wegstreckenentfernung. Wir brauchen eine deutliche Gehaltssteigerung – 12,5 Prozent, mindestens 555 Euro. Und wir brauchen keinen Vorstand, der uns Sand in die Augen streuen will!“

Magdeburg: „Als Teilzeitkraft fehle ich der DAK-Gesundheit heute in der Telefonie voll. Wie im Übrigen auch die Inflation bei mir als Teilzeitkraft voll wirkt.“

Stark mit dir bei der DAK-Gesundheit!

Wir wollen einen fairen Tarifabschluss. Das geht nur gemeinsam! Jetzt ver.di-Mitglied werden und aktiv die laufenden Tarifverhandlungen unterstützen!

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Jacke an, Mütze auf – es geht los! (08.02.2024)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

DAK-Gesundheit: Respekt geht anders!

Alle Achtung: Erster Vorschlag bei der DAK-Gesundheit ist ein Reallohnverlust!

Nicht mit uns: Dieses „Angebot“ ist inakzeptabel! (Bild: Krakenimages.com, depositphotos.com)

Die erste Verhandlungsrunde am 08. Dezember 2023 zur Erhöhung der Entgelte bei der DAK-Gesundheit endete erwartbar ergebnislos und enttäuschend.

Der eingebrachte Vorschlag des Vorstandes hat den Titel „wertschätzend“ nicht verdient und wurde als völlig unzureichend von der ver.di-Tarifkommission zurückgewiesen.

Das „Angebot“ der Arbeitgeberin

  • Inflationsausgleichsprämie in zwei nicht terminierten Etappen, für Teilzeitbeschäftigte nur anteilig
    • Vergütungsgruppen (VG) 1 bis 8: 2.000 Euro
    • VG 9 bis 16: 1.500 Euro
    • Auszubildende: 650 Euro
  • Laufzeit 27 Monate!
  • Umwandlung Weihnachtsgeld in freie Tage für 2025 unter Berücksichtigung betrieblicher Belange
  • Zuschuss zum Deutschlandticket ab 01. Juli 2024 mit nicht näher dargestellter Begrenzung
  • Wegstreckenentschädigung in nicht näher dargestellter Höhe; Personenkreis nicht näher definiert
  • Einführung „Jobrad“ über Entgeltumwandlung

Erhöhung der Entgelte

Nur unter dem Vorbehalt einer Zustimmung zu allen arbeitgeberseitig eingebrachten Themen war der Vorstand bereit, auch eine lineare Erhöhung für Auszubildende und Beschäftigte anzubieten:

  • 3,8 Prozent ab 01. August 2024
  • 2,4 Prozent ab 01. August 2025

Wirkung: weiterer Reallohnverlust

  • Beispielsweise für die VG 5 bedeutet das im Durchschnitt 117,03 Euro brutto (über 27 Monate inklusive sieben Leermonaten).
  • Für Auszubildende und dual Studierende bedeutet das im ersten Ausbildungsjahr durchschnittlich 28,96 Euro brutto.
  • Unseren geforderten Mindestbetrag erreicht nur die VG 16.

Nicht mit uns!

Wir fordern weiterhin:

  • 12,5 Prozent, mindestens aber 555 Euro monatlich für die Beschäftigten!
  • 250 Euro mehr Azubivergütung!
  • Keine Leermonate!
  • Zwölf Monate Laufzeit!

Die Friedenspflicht endet am 31. Dezember 2023 um Mitternacht! Wir sagen: Jacke an, Mütze auf und los geht’s! Seid auch ihr dabei!

Wenn sich deutlich was bewegen soll, müsst ihr jetzt zeigen:

  • dass ihr mit diesem „Angebot“ nicht einverstanden seid!
  • dass ihr hinter unseren Forderungen steht!
  • dass ihr bereit seid, dafür zu kämpfen!

Stark mit dir bei der DAK-Gesundheit!

Wir wollen einen fairen Tarifabschluss. Das geht nur gemeinsam! Jetzt ver.di-Mitglied werden und aktiv die laufenden Tarifverhandlungen unterstützen!

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Alle Achtung, Respekt geht anders! (08.12.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

DAK-Gesundheit: Es geht los!

Diese Woche ist Verhandlungsstart bei der DAK-Gesundheit.

Gemeinsam stark: Wir starten in die Tarifrunde mit der DAK-Gesundheit. (Bild: Elnur_, depositphotos.de)

Die Tarifverhandlungen in der Tarifrunde 2024 mit der DAK-Gesundheit starten am kommenden Freitag, den 08. Dezember 2023.

Der Vorstand der DAK-Gesundheit hat den Kolleg*innen kürzlich mitgeteilt, dass der Beitragssatz 2024 stabil gehalten wird und die Beschäftigten durch ihre engagierte Arbeit dazu beigetragen haben. Es ist auch im Sinne der anstehenden Entgelttarifverhandlungen erfreulich, dass die finanzielle Lage der DAK-Gesundheit diesen Schritt ermöglicht hat.

Was war da im Mai?

ver.di hatte das oft diskutierte Thema „Inflationsausgleichsprämie“ bereits seit Bestehen der gesetzlichen Möglichkeit mehrfach beim Vorstand angesprochen. Uns war es ein wichtiges Anliegen, während der Laufzeit des aktuellen Entgelttarifvertrags für eine finanzielle Unterstützung der Beschäftigten im Kalenderjahr 2023 zu sorgen. Die DAK-Gesundheit lehnte die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie auch nicht kategorisch ab, sah sich aber nicht imstande, sich vor Mai 2023 dazu zu positionieren (siehe ver.di-Flugblatt vom 23. Februar 2023).

Nunmehr kündigt die Arbeitgeberin an, dieses Thema in den Tarifverhandlungen aufzugreifen und den Beschäftigten eine „Antwort“ zu geben. Vor sechs Monaten wäre es richtig gewesen, den Kolleg*innen mit der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie zu antworten. Anfang Dezember soll eine blumige Ankündigung sicher nur die Prozentzahlen ins Wanken bringen. Ein durchschaubares „Spielchen“.

Gut zu wissen

Genau genommen ist die „Antwort“ gar nicht mehr Teil der Frage – genauer: der ver.di-Forderung! Unser Fokus liegt auf der deutlichen Verbesserung der Gehaltstabelle! Zur Erinnerung findet ihr hier unsere Forderungen, diese sind u. a.

  • 12,5 Prozent mehr, mindestens aber 555 Euro monatlich für alle Beschäftigten und
  • 250 Euro monatlich mehr für alle Auszubildenden.

Ob die DAK-Gesundheit die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie zusätzlich und losgelöst von den ver.di-Forderungen in die Verhandlungen einbringt, bleibt abzuwarten.

Hart aber fair

Wir wollen den bestmöglichen Tarifabschluss erreichen. Das geht nur gemeinsam! Und bestmöglich geht vor Schnelligkeit!

Eine Einschätzung zum möglichen weiteren Verlauf der Entgelttarifrunde geben wir euch nach der Auftaktrunde am 08. Dezember und diskutieren mit euch gemeinsam die nächsten Schritte. Aktuelle Infos zum Stand der Tarifverhandlungen finden sich laufend hier auf 100 % Tarif.

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Verhandlungen starten diese Woche (04.12.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, werdet Mitglied von ver.di und damit Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

DAK-Gesundheit: Unsere Forderungen stehen!

Forderungsbeschluss der Tarifkommission in der DAK-Gesundheit zur Tarifrunde 2024

Die anhaltende Inflation reißt ein Loch in den Geldbeutel. (Bild: mindseyes, photocase.de)

Ende September 2023 hat die ver.di-Bundestarifkommission die Forderungen für die kommenden Entgeltverhandlungen bei der DAK-Gesundheit beschlossen.

Das deutliche Votum der ver.di-Mitglieder in der Befragung der Beschäftigten, der Auszubildenden und auch in den Regionalkonferenzen hat klar gezeigt: Der Fokus liegt auf einer deutlichen Entgeltsteigerung!

Wir fordern 100 % Tarif bei der DAK-Gesundheit:

  • 12,5 Prozent mehr für alle Beschäftigten, mindestens 555 Euro
  • 250 Euro mehr für alle Auszubildenden

Warum wir das fordern

Die Inflation hat in den letzten beiden Jahren stark zugenommen, auch für dieses Jahr erwarten wir eine hohe Inflationsrate. Das spürt jeder und jede von uns direkt im Geldbeutel. Die ver.di-Bundestarifkommission fordert deshalb eine deutliche tabellenwirksame Entgelterhöhung für alle Beschäftigten und Auszubildenden in der DAK-Gesundheit.

Die in der Mitgliederbefragung darüber hinaus zurückgemeldeten Themen sind bei ver.di platziert. Wir werden sie im Anschluss an die Entgeltrunde in den Fokus nehmen und weiter vorantreiben.

Was wir von der DAK-Gesundheit erwarten

Zusätzlich erwarten wir ganz klar eine Vorteilsregelung für alle ver.di-Mitglieder!

Wie geht es weiter?

Die ver.di-Bundestarifkommission steht in den Startlöchern. Klar ist jetzt schon: Die Tarifverhandlungen werden kein Spaziergang! Wir brauchen deshalb eure geballte Unterstützung und den Rückhalt aller Kolleg*innen in der DAK-Gesundheit.

Jetzt brauchen wir euch alle!

Je stärker wir sind, desto besser die Ergebnisse. Also empfehlt eure ver.di weiter oder werdet selbst Mitglied bei ver.di! Jede und jeder Einzelne von euch wird jetzt gebraucht, auf euch alle kommt es an. Wir zählen auf euch!

Alle Infos und viele weitere Details zum Stand der Tarifverhandlungen finden sich auch hier auf 100 % Tarif.

ver.di Tarifinfo | DAK-Gesundheit: Entgeltforderungen beschlossen (02.10.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

DAK-Gesundheit: Mitgliederbefragung

Die Entgeltrunde 2024 steht an, deswegen wollen wir eure Meinung hören!

Um die Inflation auszugleichen brauchen wir eine deutliche Lohnerhöhung. (Foto: lightsource, depositphotos.com)

Alles wird teurer. Besonders Lebensmittel und Energie reißen ein Loch in die Haushaltskasse. Da hilft nur eins: eine deutliche Lohnsteigerung.

Bevor die Bundestarifkommission über die konkreten Forderungen entscheidet, fragen wir euch, was euch besonders wichtig ist. Denn nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen.

Seid ihr dabei? Dann macht mit bei der DAK-Gesundheit Mitgliederbefragung! Für Auszubildende geht es hier zur Azubibefragung.

Materialien zur Befragung bei der DAK-Gesundheit

Für Azubis

Azubibefragung zur Entgeltrunde 2024

Azubibefragung zur Entgeltrunde 2024 (Druckversion)

Azubibefragung zur Entgeltrunde 2024 (mit Beitrittserklärung)

Azubibefragung zur Entgeltrunde 2024 (mit Beitrittserklärung, Druckversion)

Für alle Mitglieder

Befragung zur Entgeltrunde 2024

Befragung zur Entgeltrunde 2024 (Druckversion)

Befragung zur Entgeltrunde 2024 (mit Beitrittserklärung)

Befragung zur Entgeltrunde 2024 (mit Beitrittserklärung, Druckversion)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Dauerbaustellen bei der DAK-Gesundheit

Keine Fortschritte bei tarifvertraglich offenen Punkten

Bisher kaum Lösungen für tarifliche Dauerbaustellen bei der DAK-Gesundheit (Bild: energepic.com, pexels.com)

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

Ashleigh Brillant, Autor und Karikaturist

Im November 2022 hat die ver.di-Tarifkommission der DAK-Gesundheit über die bis dato offenen Themen informiert. Ziel war es, möglichst zeitnah im ersten Quartal 2023 über konkrete Fortschritte im Sinne einer Einigung berichten zu können.

Gern hätten wir euch heute den aktuellen Verhandlungsstand dargestellt. Doch auch wenn es nach wie vor keine konkreten Fortschritte gibt, möchten wir über mögliche Handlungsperspektiven informieren.

Entgeltumwandlung und gesparte Sozialversicherung

Wie mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Vorstand der DAK-Gesundheit lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.

Das bedeutet: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! In unserer Tarifinfo von Juni 2022 findet ihr eine entsprechende Mustergeltendmachung. Zur rechtlichen Vertretung wenden sich ver.di-Mitglieder bitte an ihren zuständigen (Landes-)Bezirk der ver.di.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Anfang 2022 haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen. Auch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben wir die Arbeitgeberin angesprochen. Die DAK-Gesundheit lehnt eine solche Zahlung an ihre Beschäftigten nicht kategorisch ab. Allerdings sieht sie sich außerstande, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe zu treffen.

Wir haben mit Nachdruck dargelegt, dass die Beschäftigten bei diesem Thema eine klare Orientierung brauchen und verdient haben. Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung und täte gut daran, als Ausdruck der Solidarität und Wertschätzung gegenüber ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.

Anlage 5

Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten.

Albert Einstein

Neben der Frage von Streitfällen bei der Zuordnung zu den jeweiligen Vergütungsgruppen in der Anlage 5 hat die ver.di-Tarifkommission beschlossen, aktiv eine neue Entgeltordnung zu erarbeiten und zu verhandeln. Die neue Entgeltordnung soll dem Anspruch einer sich stetig ändernden Arbeitswelt unter dem Aspekt der Sicherheit, Transparenz und Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte auch längerfristig gerecht werden.

Entgeltrunde 2024 bei der DAK-Gesundheit

Zum Jahresende kann der Entgelttarifvertrag gekündigt werden. Die Zeiten sind aktuell sowohl gesellschaftspolitisch, als auch individuell und tarifpolitisch herausfordernd.

Deswegen setzen wir wieder auf eine mitgliedernahe und beteiligungsorientierte Entgeltrunde.
Im März liefern wir euch dazu weitere Informationen.

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Keine Lösung, aber das Problem bleibt (23.02.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

DAK-Gesundheit sorgt für Kopfschütteln

Der Verhandlungstermin mit der DAK-G brachte kein akzeptables Ergebnis.

Eine junge Frau sitzt genervt vor dem Laptop und fasst sich an den Kopf.
Die DAK-Gesundheit scheint andere Zielvorstellungen zu haben … (Bild: Andrea Piacquadio, pexels.com)

Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig.

Isolde Probst

Gedacht war der 16. November 2022 im Ursprung zur weiteren Klärung der Themen:

  • Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung (BAV)
  • Anpassung der Zurechnungsbeiträge bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag
  • Inflationsausgleichsprämie
  • Anlage 5 – Zielbestimmung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung

ver.di ist mit dem Ziel in die Gespräche gegangen, in den vorgenannten Themen konkrete Ergebnisse im Interesse der ver.di-Mitglieder und Beschäftigten der DAK-Gesundheit zu vereinbaren. Die Arbeitgeberseite hat offensichtlich nicht die gleichen Zielvorstellungen.

Im Einzelnen:

Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent Sozialversicherungsbeiträge

Wie bereits mehrfach berichtet, besteht seit Januar 2022 die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberin die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Arbeitgeberseite lehnt den Nachvollzug weiterhin ab.

Im Sommer 2022 erfolgte die Information zur Geltendmachung der Beträge durch die Beschäftigten an die Personalabteilung. Nunmehr ist erkennbar, dass es nicht reicht, nur geltend zu machen. Ist es tatsächlich gewollt, den Klageweg durch alle einzelnen Betroffenen zu bestreiten?

Daher: Wer den Anspruch noch nicht geltend gemacht hat, sollte dies dringend tun! Zur rechtlichen Vertretung erfolgt eine gesonderte Information an die ver.di-Mitglieder.

Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag

Eine Anpassung der Zurechnungszeiten im Tarifvertrag ist zwar für die Arbeitgeberseite nicht ausgeschlossen – allerdings ist dies verknüpft mit der Bedingung, dass die Finanzierung durch die Erhöhung der Beschäftigtenbeiträge erfolgt. Also auch hier kein Vorankommen.

Hintergrund

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von steuer- und sozialversicherungsfreien 3.000 Euro im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.

Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberin lehnt es nicht kategorisch ab, allerdings sieht sie sich außerstand, vor Mai 2023 eine Einschätzung zur Machbarkeit und Höhe treffen zu können.

Das ist angesichts der aktuellen Situation für die ver.di-Mitglieder und Beschäftigten aus unserer Sicht nicht akzeptabel! Die Prognosen für das nächste Jahr lassen zudem keine wirkliche Entspannung der Gesamtsituation erkennen. Es ist bisher nicht davon auszugehen, dass die Lebenshaltungs- und Energiekosten etc. wieder deutlich sinken werden.

Die DAK-Gesundheit hat eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und täte gut daran, als Zeichen der Solidarität mit ihren Beschäftigten von der Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen!

Anlage 5

Auch hier können leider keine positiven Zwischenergebnisse berichtet werden. Im Zusammenhang mit der Frage nach Zielstellung und Rahmenbedingungen für eine neue Entgeltordnung war der Arbeitgeber nicht sprachfähig. Die Gründe dafür mögen im Einzelnen nachvollziehbar sein, aber in der Summe führt das dennoch zu einer weiteren Verzögerung.

Bezogen auf die zurückliegenden Streitpunkte einzelner Stellen, die nach dem Abschluss der Anlage 5 im Jahr 2014 sich mittlerweile deutlich summiert haben, verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, diese zwischen Januar und März 2023 noch einmal zu betrachten mit der Zielstellung der Zuordnung zur bestehenden Anlage 5.

Parallel prüft ver.di das weitere Verfahren der individuellen Vertretung der betroffenen Mitglieder. Denn wenn es keine Klärung zwischen den Tarifvertragsparteien bezüglich der tariflich korrekten Zuordnung am Tisch gibt, bleibt lediglich der Weg des individualarbeitsrechtlichen Prozesses. Die ver.di-Mitglieder haben in jedem Fall Anspruch auf Beratung und Vertretung durch ver.di.

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Kopfschütteln nach Verhandlungen (16.11.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

DAK-G: Verhandlungen wieder aufgenommen

Nach Corona-Einschränkungen geht es bei der DAK-Gesundheit weiter.

Bei unseren Verhandlungen Ende September gab es einiges zu besprechen. (Foto: fauxels, pexels.com)

In den Verhandlungen mit der DAK-Gesundheit am 20. und 21. September 2022 in Berlin standen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die in den letzten Monaten aufgelaufen sind. Hauptgrund des Termins war, die längst geplanten Verhandlungen zur Anlage 5 anzugehen.

Erstmals konnte mit der Vorständin Frau Dr. Ute Wiedemann als Verhandlungsführerin der DAK-G in Präsenz verhandelt werden.

Auslegung des Tarifvertrages zur Übernahme der Fahrtkosten zur Berufsschule für die KiG-Azubis

Klar geregelt ist, dass die „zusätzlichen Fahrtkosten“ (Bundesbahn, 2. Klasse) von der DAK-G übernommen werden müssen. Da das Wort „zusätzlich“ den Bezug zum Weg in die Dienststelle herstellt, werden für die Abrechnung Vergleichsberechnungen gefordert.

Hierzu konnte ein Verfahren verabredet werden, wie diese zu berechnen sind. Bis Ende September
wird es eine neue Anweisung dazu geben, die mit Beispielen unterlegt ist. Damit soll es gelingen, die Benachteiligung für Azubis aufzuheben.

Wichtig: ver.di konnte erreichen, dass es bei eventuellen falschen Berechnungen bis 30. September 2022 keine Rückrechnungen gibt! Ziel war und ist es, einen Gleichklang zwischen den Azubis SoFa und KiG herzustellen. Gelingt das durch diese Abrechnungsmethode nicht, muss das Thema in den Tarifverhandlungen weiter geklärt werden.

Entgeltumwandlung und Zahlung der eingesparten 15 Prozent SV-Beiträge

Seit Januar 2022 besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitgeberseite die 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss weiterzuleiten hat, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Nachdem die DAK-G hierzu nicht von selbst gehandelt hat, haben wir die Beschäftigten darüber informiert und die Betroffenen aufgefordert, die Geltendmachung der Beträge bei der Personalabteilung einzureichen. Der Versuch, dieses Thema in der aktuellen Tarifverhandlung abschließend zu klären, ist leider noch nicht gelungen. Wir erwarten selbstverständlich die Umsetzung des Gesetzes und weisen erneut auf die Notwendigkeit der Geltendmachung hin.

Anpassung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung im Tarifvertrag

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf gesetzlicher Grundlage die Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderung/-unfähigkeit an die Rentenalterstabelle angepasst. Die alte Festlegung auf das 60. Lebensjahr im Tarifvertrag benachteiligt damit betroffene Beschäftigte mit Erwerbsminderung. Da dies ein nicht unerheblicher Kostenfaktor sei, hat die Arbeitgeberin eine Klärung und Rückmeldung bis Mitte November zugesagt.

Für ver.di ist die Übernahme der Alterstabelle als sozialpolitische Verbesserung des Gesetzes auch im Tarifvertrag selbstverständlich. Daher haben wir die Anpassung des Tarifvertrags in diesem Punkt gefordert.

Anlage 5 – Eingruppierung

Seit Langem steht das Thema einer Entgeltordnung und damit Klärung der Eingruppierungen auf der Tagesordnung. Dabei geht es für beide Seiten nicht um eine weitere Reparatur im bestehenden System
bei immer mehr Verwerfungen. Deshalb ist der erste Schritt eine Zielbestimmung der Entgeltordnung, die gleichzeitig klar und gut strukturiert alle Anforderungen inkl. neuer Tätigkeitsbilder und Bezeichnungen erfüllt. Diese Verhandlungen werden nicht kurzfristig abgeschlossen werden können.

Am 16. November wird die Diskussion über die grundlegende Struktur fortgesetzt. Selbstverständlich informieren wir dazu weiter.

Drittes Entlastungspaket und 3.000 Euro

Zu Beginn des Jahres haben wir einen guten Tarifabschluss erreicht. Dieses Ergebnis konnte jedoch die anschließenden extremen Inflations- und Energiepreissprünge nicht berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket die Möglichkeit von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei im Rahmen von Tarifverhandlungen beschrieben. Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen zum Entgelt, sind also in der Friedenspflicht.

Ungeachtet dieser Ausgangslage haben wir die Frage der Zahlung eines zusätzlichen Einmalbetrages eingebracht. Die Arbeitgeberseite verwies in dem Zusammenhang auf die möglichen Auswirkungen des GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetzes. Wir werden im nächsten Verhandlungstermin am 16. November die Forderung erneut einbringen.

In eigener Sache

Nach vielen Jahren wechselt die ver.di-Tarifverhandlungsführung in der DAK-G: Gabriele Gröschl-Bahr hat ihr Berufsleben beendet und übergibt den Tarif-Staffelstab an Sylvi Krisch, Leiterin der Tarifkoordination / des Tarifsekretariats weitere Dienstleistungen des Fachbereichs B in ver.di.

„Ich freue mich über zehn Jahre gute Tarifarbeit in der DAK-G und bedanke mich bei allen, die dabei so aktiv mitgewirkt haben. Jetzt ist es Zeit zu gehen und ich bin sehr froh, die Verhandlungsführung an eine so erfahrene Tariffrau zu übergeben. Ich wünsche allen viel Erfolg und immer größtmögliche Durchsetzungskraft mit vielen ver.di-Mitgliedern!“

Gabriele Gröschl-Bahr

„Die Tarifarbeit ist eines der zentralen Handlungsfelder von ver.di und seit über 15 Jahren Schwerpunkt meiner täglichen Arbeit, davon zehn Jahre im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit und die kommenden Tarifrunden – und darauf, gemeinsam mit gewerkschaftlicher Stärke durch eine größtmögliche Durchsetzungsfähigkeit jede Herausforderung erfolgreich zu meistern!“

Sylvi Krisch

Diese Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Verhandlungen wieder aufgenommen (27.09.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

DAK-G: Anspruch auf Entgeltumwandlung hakt

Zuschuss fällig, DAK-Gesundheit kommt ihrer Verpflichtung bisher nicht nach

Keine Zeit verlieren und JETZT den Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend machen! (Foto: Ekaterina Bolovtsova, pexels.com)

Seit 01. Januar 2022 besteht laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrAVG) auch für Altvereinbarungen vor 2019 die Verpflichtung für Arbeitgeber*innen, 15 Prozent des umgewandelten Betrages als Zuschuss weiterzugeben.

Seit Anfang des Jahres liegen ver.di mehrere Anfragen vor, warum die DAK-G hierzu nicht tätig wird und diesen gesetzlichen Anspruch nicht umsetzt.

Der Tarifvertrag der DAK-G regelt in § 40 die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und schreibt dabei als Durchführungsweg die Direktversicherung vor. Diesen Durchführungsweg hat das Gesetz nicht ausgenommen (§§ 1a Abs. 1a, 26a BetrAVG).

Beschäftigte der DAK-G sollten jetzt handeln!

Wir sind seit langer Zeit dabei, die Erledigung des gesetzlichen Anspruchs mit der Arbeitgeberin zu klären. Um jedoch keine Ansprüche zu verlieren, empfehlen wir jetzt, den Anspruch geltend zu machen – vor Ablauf der halbjährigen Gültigkeit der gesetzlichen Regelung. Gemäß § 49 DAK-G-Tarifvertrag müssen nämlich Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.

Dazu reicht es, wenn Beschäftigte, die Entgeltumwandlungen vereinbart haben, persönlich an die Personalabteilung schreiben, dass sie die 15 Prozent des umgewandelten Betrages aus der Entgeltumwandlung rückwirkend zum Januar 2022 geltend machen.

In unserer Tarifinfo findet ihr einen Textvorschlag zur Geltendmachung:

Tarifinfo DAK-G: Entgeltumwandlung (01.06.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!