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gkvi: Ziel verfehlt, Kompensation geschafft

Keine Ergebnisbeteiligung, aber 1.500 Euro Coronaprämie für Beschäftigte der gkvi

Im März bekommen die Beschäftigten der gkvi eine Coronaprämie! (Bild: cottonbro, pexels.com)

Das Ziel der GKV Informatik (gkvi) für das vergangene Jahr wurde verfehlt und dadurch auch die Ergebnisbeteiligung der Beschäftigten. Im März 2022 konnten wir nun kurzfristig einen monetären Ausgleich vereinbaren.

Mit dem letzten Tarifabschluss bei der gkvi standen die vereinbarten prozentualen Erhöhungen für ver.di unter der Bedingung, dass in 2022 eine Ergebnisbeteiligung gezahlt wird, die sich am Zielerreichungsgrad 2021 orientiert. Doch dieses von der gkvi als sicher eingeschätzte Ziel wurde nicht geschafft. Zur Kompensation haben wir für die Beschäftigten eine Coronaprämie ausgehandelt.

Das Ergebnis bei der gkvi im Einzelnen

Im Tarifvertrag 2020 hatten wir – bei Unterschreitung des Zielerreichungsgrades von mindestens 90 Prozent – ein Sonderkündigungsrecht vereinbart, das Kündigung und Neuverhandlung der Vergütung statt zum 31. August 2022 schon zum 30. Juni 2022 ermöglicht.

Mit der Bekanntgabe des relevanten Zielerreichungsgrads des Jahres 2021 von 73,9 Prozent durch die Geschäftsführung stand nun diese Option offen.

Coronaprämie im März 2022

Die ver.di-Tarifkommission hatte sich entschieden, die Arbeitgeberseite zunächst zu Ausgleichsverhandlungen und der Gewährung einer Coronaprämie aufzufordern. Diese Verhandlungen fanden am Montag, den 07. März 2022, statt und brachten folgendes Ergebnis:

  • 1.500 Euro für (über)tariflich Beschäftigte (in Teilzeit anteilig)
  • 750 Euro für Auszubildende, Praktikant*innen, Werkstudierende und Aushilfen

Die Zahlung erhalten alle aktiven Beschäftigten, die im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 07. März 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung hatten.

Zugeständnisse von ver.di

Im Gegenzug verzichtet ver.di auf eine vorzeitige Kündigung der Vergütung zum 30. Juni 2022. Damit konnte im ersten Schritt ein Ausgleich für die um 500 Euro netto niedrigere Ergebnisbeteiligung geschaffen werden.

Für die Ausschöpfung der nur noch in diesem Monat möglichen Prämienzahlung waren wir bereit, folgende Zugeständnisse mit Blick auf die kommende Tarifrunde zu machen:

  • Eine lineare Erhöhung der Tabellengehälter wird frühestens zum 01. Dezember 2022 wirksam.
  • Für die neu gefasste Anlage 2 (Gehälter) wird eine Laufzeit bis mindestens 31. Dezember 2023 ohne weitere Gehaltserhöhung vereinbart.

Trotz des ungewöhnlichen Vorgehens, bereits vor Beginn einer Verhandlungsrunde Vorabfestlegungen zu treffen, hat die ver.di-Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Letztendlich waren wir der Auffassung, dass hier ein für beide Seiten materiell ausgeglichener Kompromiss gefunden wurde.

Wie geht es weiter bei der gkvi?

Die Laufzeit der Anlage 2 MTV (Entgelt) endet zum 31. August 2022. Danach wird die ver.di-Tarifkommission in Verhandlungen zur Anpassung der Tabellengehälter einsteigen.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gern auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo gkvi : Zielerreichung verfehlt, Kompensation erreicht (10.03.2022)

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DAK-G: Am 15. März kommt das erste Geld!

Corona-Prämie für Beschäftigte der DAK-Gesundheit (DAK-G) ist auf dem Weg

singkham, depositphotos.com

Was heute, am 08. März 2022, schon klar ist: Die Corona-Prämie kommt! Sie wird noch in diesem Monat ausgezahlt. Und auch die vielen Teilzeitbeschäftigten bei der DAK-Gesundheit (DAK-G) bekommen die volle Summe!

03/2022: Corona-Prämie

Der Stand der Beschäftigung zum Auszahlungszeitpunkt im März 2022 bestimmt die Höhe der einmaligen Sonderzahlung:

  • 1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8
  • 750 Euro ab Vergütungsgruppe 9
  • 200 Euro für alle Azubis

04/2022: Erstes Gehaltsplus

Im April 2022 gibt es:

  • 2,6 Prozent mehr Gehalt für Beschäftigte
  • 40 Euro mehr für Auszubildende

2022/2023: ver.di-Vorteil bei der DAK-G

ver.di-Mitglieder bekommen in 2022 und 2023 je einen freien Tag zusätzlich zum bekannten ver.di-Bildungstag.

Dazu braucht es – wie immer bei einer solchen Regelung – den Nachweis der ver.di-Mitgliedschaft: Entweder ihr fordert diese Bescheinigung über euren ver.di-Bezirk an oder ihr ladet sie euch im ver.di-Servicecenter selbst herunter.

Um in den Genuss der beiden freien Tage zu kommen, kann bei der DAK-G die Mitgliedschaft bis zum letzten Arbeitstag im April nachgewiesen werden, also bis zum 29. April 2022 bzw. 28. April 2023. Einzelfälle, wie z. B. langwierige Erkrankungen, sind in Klärung.

Also, Leute: Jetzt ver.di-Mitglied werden und zusätzliche freie Zeit sichern!

Und nicht nur dafür ist es gut, ver.di-Mitglied zu sein: Der Verlauf der Tarifrunden in der Sozialversicherungsbranche zeigt mittlerweile, dass nur mit einer starken ver.di ein erfolgreicher Tarifabschluss wie in der DAK-G gelingt!

Maßregelungsklausel

Es gibt weder Gehaltsabzug für die Streikteilnahme – unabhängig davon, an wie vielen Tagen gestreikt wurde – noch sonstige Konsequenzen. Dies ist einmalig in der Landschaft und sehr klar geregelt!

KiG: Kostenübernahme bei der DAK-G

Auch das steht bereits fest: Ab dem 01. Januar 2022 werden auszubildenden Kaufleuten im Gesundheitswesen (KiG) die Kosten für Lehrmaterial, Fahrt und Unterbringung übernommen.

Zum Abschluss der Redaktionsverhandlungen informieren wir ausführlich zu allen weiteren Fragen.

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Am 15. März kommt das erste Geld! (08.03.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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