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Bundesagentur für Arbeit: Ergebnis angenommen!

Über drei Viertel der Mitglieder für Annahme, auch Tarifkommission der BA stimmt zu.

Zwei Hände mit Daumen nach oben auf einer Tischplatte
Ihr habt entscheiden, das Tarifergebnis mit der BA steht fest! (Bild: srini, pexels.com)

Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt, nachdem sich zuvor in unserer Mitgliederbefragung über 75 Prozent der ver.di-Mitglieder für das Ergebnis ausgesprochen hatten.

Seit dem 5. Mai 2023 habt ihr in den Dienststellen über das Tarifergebnis mit der BA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den Tätigkeitsebenen V bis VIII ein Plus von elf bis über 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV noch mindestens acht bis elf Prozent.

Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 76 Prozent der Mitglieder in der Befragung für eine Annahme. Auf dieser Basis stimmte dann auch unsere Tarifkommission der BA für die Annahme des Tarifergebnisses.

Und das Geld in der BA?

  • Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen von je 220 Euro netto.
  • Nachwuchskräfte erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
  • Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte aller Tätigkeitsebenen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, die Funktionsstufenbeträge in den Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent.
  • Die Entgelte für alle Nachwuchskräfte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht.

Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Wie es jetzt weitergeht

Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgt die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte.

Vielen Dank an euch in der BA!

Nur durch euren Druck, durch die Streiks und vielen Aktionen wurde diese Einigung überhaupt möglich! Die Arbeitgeberseite hat sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken.

Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen! Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben!

Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde taucht schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen!

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle.

TRöD 2023 | Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit steht (22. Mai 2023)

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Ergebnis für die Bundesagentur für Arbeit

Auf Grundlage der Einigung im öffentlichen Dienst gibt es nun auch Ergebnis für die BA

Beteiligt euch an unserer digitalen Mitgliederbefragung in der BA! (Bild: cottonbro studio, pexels.com)

Am 4. Mai 2023 konnte auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses in der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst auch mit der Bundesagentur für Arbeit ein Verhandlungsergebnis erreicht werden.

Das Ergebnis

  • Anhebung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024 um 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent: In Vollzeit entspricht das einer tabellenwirksamen Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro monatlich oder elf bis 15 Prozent für die Tätigkeitsebenen V bis VIII und acht bis elf Prozent für die Tätigkeitsebenen I bis IV.
  • Erhöhung der Funktionsstufenbeträge für die Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und
    für die Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent
  • Steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld: einmalig 1.240 Euro netto im Juni 2023 und monatlich 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024 (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
  • Zuschläge, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, Gehaltskomponenten nach § 16 Abs. 3 TV-BA (mit Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponenten) und der Garantiebetrag nach § 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BA erhöhen sich ab März 2024 um 11,5 Prozent.
  • Die Entgelte aller Nachwuchskräfte steigen ab 1. März 2024 um 150 Euro. Dazu kommt ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro netto im Juni 2023 und jeweils 110 Euro netto von Juli
    2023 bis Februar 2024.

Stärken und Schwächen

Eine klare Stärke bei diesem Ergebnis ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Festgehälter in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten. Bei den unteren Einkommen ist das ein Plus von elf bis über 15 Prozent und bei den obersten Einkommen noch mindestens acht bis neun Prozent.

Positiv ist, dass mit 15,0 bzw. 10,5 Prozent auch für die Funktionsstufen hohe Steigerungen erreicht wurden. Die BA wollte hier nur um 5,5 Prozent erhöhen. Durchgesetzt haben wir, dass die Entgelte aller Nachwuchskräfte um 150 Euro monatlich steigen. Die BA hatte für die Studierenden eine Nullrunde vorgesehen.

Auf weniger Begeisterung ist gestoßen, dass diese Erhöhungen erst zum 1. März 2024 erfolgen – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024. Die Zeit bis März 2024 überbrückt das Inflationsausgleichsgeld.

1.240 Euro netto im Juni

Das Inflationsausgleichsgeld der Bundesregierung überschattet derzeit alle aktuellen Tarifrunden. Wenn Arbeitgeber*innen in 2023 und 2024 bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Entgelt auszahlen, müssen darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.

Die Arbeitgeberseite spart sich dabei außerdem ihren Anteil an den Sozialabgaben. Attraktiv ist das Inflationsausgleichsgeld für sie aber vor allem, weil es sich um eine einmalige Leistung handelt, die die Personalausgaben nicht dauerhaft erhöht.

Genau das ist der Pferdefuß: Die Tarifeinigung sieht eine einmalige Auszahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig und Azubis jeweils zur Hälfte. Die Zahlung des jeweils vollen Betrages lehnte die BA ab, ebenso die Zahlung an Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden. Das Geld ohne Abzüge zu erhalten, ist für Beschäftigte auch attraktiv und wirkt sofort. Die Tariferhöhung ab März 2024 sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.

Arbeitgeberseite vehement gegen Mindestbetrag

Zentraler Teil unserer Forderung war ein Mindestbetrag von 500 Euro. Gegen diese Forderung und generell gegen einen Mindestbetrag haben sich die Arbeitgeber Bund und VKA vehement gewehrt, auch die BA vertrat keine andere Haltung.

Um diesen grundlegenden Widerspruch aufzulösen, haben die Schlichter in der Schlichtung mit Bund und VKA eine neue Struktur vorgeschlagen, die in der Einigung nun übernommen wurde: Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Ergibt sich daraus eine Steigerung unter 340 Euro, wird der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro

Statt eines Mindestbetrags bringt die Tarifeinigung tabellenwirksame Erhöhungen zwischen 340 und 572 Euro monatlich, zuzüglich der Erhöhungen der Funktionsstufen. Genau nachzulesen sind die Erhöhungen in den Tabellen auf Zusammen geht mehr, der ver.di-Sonderseite zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst.

Außerdem werden die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, sowie der Garantiebetrag ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. Nicht gelungen ist es dagegen, die Regelung zur
Altersteilzeit zu verlängern.

Die ver.di-Tarifkommission der BA ist jedoch zur Einschätzung gelangt, dass gegenüber der BA in dieser Tarifauseinandersetzung nicht mehr zu holen ist – auch nicht mit unbefristeten Streiks. Fest steht jedoch auch, dass dieses Ergebnis vor allem erst möglich geworden ist durch intensive Arbeitskämpfe, an denen sich alleine im März eine halbe Million ver.di-Mitglieder beteiligt haben, auch bei der Bundesagentur für Arbeit.

Mitgliederbefragung zum Ergebnis

Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt. Ab dem 5. Mai 2023 können alle ver.di-Mitglieder bei der BA – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben.

Die ver.di-Tarifkommission für die BA empfiehlt, das Ergebnis anzunehmen. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 12. Mai. Erst anschließend entscheidet die ver.di-Tarifkommission der BA endgültig über die Tarifeinigung.

Die Flugblätter zum Ergebnis findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Ergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (04. Mai 2023)

TRöD 2023 | Mitgliederbefragung zum Ergebnis (04. Mai 2023)

Flugblatt zum Tarifergebnis für unsere Nachwuchskräfte

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TRöD 2023: Aktionen zu Tarifverhandlungen

ver.di-Mitglieder sammeln bundesweit Unterschriften für Stärketest

Wir sagen DANKE an alle Beteiligten an den Tarifaktionen! (Foto: ver.di, Fachbereich 4)

Im Vorfeld der Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023 haben Tausende ver.di-Mitglieder Unterschriften für den Stärketest gesammelt.

Unser Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die sich beteiligt und damit konsequent hinter unsere gemeinsamen Forderungen gestellt haben.

Wir erwarten, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird.

Petra Jungton, AA Mannheim, Beamtenvertreterin im HPR

Stärketest bringt 340.000 Unterschriften

Ein beeindruckendes Ergebnis! Die Petitionen wurden nun von ver.di-Betriebsgruppen aus dem gesamten öffentlichen Dienst (ÖD) an die öffentlichen Arbeitgeber in ganz Deutschland übergeben.

Zur ersten Verhandlungsrunde am 24. Januar 2023 in Potsdam haben viele bei ver.di organisierte Kolleginnen und Kollegen die Verhandlungsführung der Arbeitgeber von Bund und Kommunen um Bundesinnenministerin Nancy Faeser lautstark begrüßt.

Für unsere Nachwuchskräfte fordern wir mindestens 200 Euro und die unbefristete Übernahme!

Sascha Jansen, AA Berlin Mitte, HJAV-Vorsitzender

„Die materiellen Sorgen und die Überlastungssituation im öffentlichen Dienst werden zwar zur Kenntnis genommen, bleiben aber ohne Lösungsvorschläge“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in Potsdam.

Ein positives Signal an die Beschäftigten ist leider ausgeblieben.

Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di

Warme Worte der Arbeitgeberseite reichen nicht. Wir leisten in der BA jeden Tag enorm viel. In ver.di sind wir mit allen Kolleginnen und Kollegen im ÖD vereint – zusammen geht mehr!

Der ÖD muss finanziell attraktiv sein: 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro, bei einem Jahr Laufzeit, sind absolut notwendig!

Iris Hundertmark, AA Bochum, HPR-Vorstandsmitglied

Wie geht es weiter bei der TRöD 2023?

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 22. und 23. Februar statt. Bis dahin wird ver.di bundesweit diverse Aktionen starten. Wendet euch für Informationen an eure ver.di-Vertrauensleute, Betriebsgruppen oder an eure Personalratsvertretung direkt vor Ort.

Unsere Kolleginnen und Kollegen in der BA sind bereit, für ihre berechtigten Forderungen zu kämpfen. Das ist mein deutlicher Eindruck von vielen Personalversammlungen, die ich überall im Bundesgebiet
besuche.

Robert Buhse, BA-Zentrale, HPR-Vorsitzender

Diese Tarifinfo mit Fotos unserer Aktionen sowie ein Infoblatt zur Zeiterfassung im Streik findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Hinweise zum Arbeitskampf: Muss ich mich ausstempeln? Streik und Zeiterfassung (Ausgabe 9, Februar 2023)

TRöD 2023 | Streikrecht für Nachwuchskräfte (Februar 2023)

TRöD 2023 | Bundesagentur für Arbeit: Bundesweit ver.di-Aktionen zu Tarifverhandlungen (30. Januar 2023)

Im Intranet der BA gibt es außerdem eine aktualisierte Weisung der Zentrale bei Arbeitskampfmaßnahmen!

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Techniker Krankenkasse: Licht und Schatten

Beschäftigten-Infos der ver.di-Bundestarifkommission zum Jahreswechsel

Licht und Schatten zum Jahreswechsel in der Techniker Krankenkasse (Bild: Mrs.Moon, shutterstock.com)

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Tage sind kurz und dunkel, nur die Weihnachtsbeleuchtung schenkt noch ein wenig Licht. Passend zu dieser Jahreszeit fällt auch unsere Bewertung zum abgeschlossenen Gehaltstarifvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) aus – Licht und Schatten.

Was lief gut in der Techniker Krankenkasse?

Positiv ist sicherlich die Gehaltssteigerung zum 01. Juni 2023 mit 6,0 Prozent und auch unsere Auszubildenden bekommen endlich mehr Geld (was eigentlich schon lange überfällig war!).

Wo ist noch Luft nach oben?

Im Dunkeln bleibt für uns immer noch die „Inflationsausgleichsprämie“. Ist sie tatsächlich eine echte, dann stellt sich die Frage, warum Mitarbeitende ausgeschlossen werden, die die geforderten „Aktivmonate“ nicht erfüllen oder nicht erfüllen konnten.

Ist die Prämie jedoch nur eine getarnte Gehaltsnachzahlung für die Leermonate von Juli 2022 bis Mai 2023, bleibt die Frage offen, warum Mitarbeitende, die Anfang 2023 aus einer längeren Krankengeldzahlung (ohne Aufstockung) oder aus einer Elternzeit kommen, bis Ende Mai leer ausgehen sollen.

Wie ver.di zur „Inflationsausgleichsprämie“ steht, haben wir euch mal hier in unserer Tarifinfo zum Download bereitgestellt.

Unser Fazit in der Techniker Krankenkasse

Sicherlich waren die Gehaltstarifverhandlungen diesmal sehr herausfordernd. Angesichts der Tatsache, dass die TK den Zusatzbeitrag stabil hält, kann vermutet werden, dass ein sozialerer Abschluss möglich gewesen wäre.

ver.di-Tarifinfo Techniker Krankenkasse: Posiitionierung zur Inflationsprämie (16.12.2022)

Bis gleich!

In diesem Sinne wünschen wir euch und euren Familien ein friedliches Weihnachtsfest und kommt gut und gesund ins Jahr 2023!

Kontakt zu eurer ver.di-Tarifkommission in der TK? Schreibt an TK.TK@verdi.org!

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Forderungen zur TRöD 2023 beschlossen

10,5 Prozent, mindestens 500 Euro – dafür brauchen wir eure Unterstützung!

Forderungen durchsetzen: Macht mit und seid Teil der Tarifbewegung 2023! (Grafik: ver.di)

Die ver.di-Tarifkommission für die Bundesagentur für Arbeit (TK-BA) hat die Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2023 mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2022 beschlossen.

Dem vorausgegangen war eine breit angelegte Meinungsbildung. Immer teurere Lebensmittel und explodierende Preise bei Abschlagszahlungen für Strom und Gas waren das zentrale Thema. Auch Beschäftigte bei der Bundesagentur für Arbeit wissen nicht mehr, wie sie die Kosten stemmen können. Die Erwartungshaltung an die Tarifrunde ist groß und ein guter Kompromiss musste gefunden werden.

Es war eine leidenschaftliche und intensive Debatte. Am Ende hat die ver.di-Tarifkommission der BA einstimmig beschlossen, sich der Forderung für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen anzuschließen.

Unsere Forderungen auf einen Blick

  • Um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro monatlich sollen die Tabellenentgelte steigen.
  • Nachwuchskräfte sollen 200 Euro mehr bekommen.
  • Laufzeit: zwölf Monate
  • Gefordert wird außerdem die unbefristete Übernahme von Nachwuchskräften nach erfolgreicher Ausbildung – in Zeiten von Fachkräftemangel eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
  • Die TK-BA erwartet darüber hinaus die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit und fordert die BA auf, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen zu übertragen.

Einkommen sichern

Auf weitere Themen hat die TK-BA bei ihrem Forderungsbeschluss bewusst verzichtet. So zum Beispiel auf Forderungen zur Arbeitszeitverkürzung, die schon in der Tarifrunde 2020 eine Rolle spielen sollten. Zuerst kam Corona dazwischen, nun die Herausforderungen durch die außergewöhnlichen Preissteigerungen. In diesen Zeiten hoher Inflation ist die Sicherung der Einkommen das zentrale Ziel in der Tarif- und Besoldungsrunde.

Rasant steigende Preise muss man mit dauerhaften Tarifsteigerungen beantworten, insbesondere für diejenigen, die nicht so hohe Einkommen haben.

Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di

Auch die Beschäftigten bei der BA haben ein Recht auf verlässliche und dauerhafte Sicherung ihrer Einkommen. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass sie mit ihren umfangreichen und vielfältigen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger da sind. Nun geht es darum, Stärke zu zeigen, viele Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, um die gemeinsame Forderung auch erfolgreich durchzusetzen.

Klar ist: Wer in außergewöhnlichen Zeiten eine hohe Forderung stellt, muss auch bereit und in der Lage sein, Außergewöhnliches zu leisten.

Das Flugblatt zu unseren Forderungen findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Bundesagentur für Arbeit: Forderungsbeschluss (14. Oktober 2022)

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TRöD 2023: Jetzt gemeinsam vorbereiten

Beteiligt euch an der Umfrage für Beschäftigte im öffentlichen Dienst!

ver.di-Video zur Beschäftigtenumfrage: Sagt uns, was ihr wollt! Jede Stimme zählt!

Macht mit bei unserer Beschäftigtenbefragung: Was fordern wir in der Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023? Was stellen wir gemeinsam auf die Beine?

Die Tarifrunde 2020 war gekennzeichnet von der Corona-Pandemie. Ergebnis waren damals eine Corona-Sonderzahlung und eine Erhöhung der monatlichen Gehälter und Entgelte in zwei Schritten, zunächst zum 01. April 2021 um 1,4 Prozent (mindestens aber 50 Euro) und zum 01. April 2022 um weitere 1,8 Prozent. Nachwuchskräfte haben jeweils 25 Euro mehr bekommen.

2020 war das ein respektabler Abschluss. Jetzt sind die Rahmenbedingungen deutlich anders und schlechter. Der Tarifabschluss läuft noch bis Ende 2022. Die Forderung für die dann anstehenden Gehalts- bzw. Entgeltverhandlungen wird die jeweilige ver.di-Tarifkommission der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Deutschen Rentenversicherung am 13. Oktober 2022 beschließen.

Zusammen geht mehr …

… und zusammen wollen wir in der Tarifrunde gemeinsam mit den rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen mehr erreichen! Wir nehmen uns Zeit, die Tarifauseinandersetzung gründlich vorzubereiten, dabei mehr zu werden und dann zusammen loszulegen. Wie viel mehr es sein soll und was ihr dafür mit euren Kolleg*innen in den kommenden Monaten auf die Beine stellt, wollen wir jetzt von euch wissen!

Was wollt ihr? Was seid ihr bereit, dafür zu tun?

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die öffentlichen Arbeitgeber ihren Beschäftigten nichts schenken, auch wenn der öffentliche Dienst alles am Laufen hält und unverzichtbar ist: Mehr Geld kommt nicht von alleine! Deswegen ist es wichtig, dass ihr alle euch für eure Tariferhöhung engagiert.

Beteiligt euch an der Beschäftigtenbefragung und sprecht mit euren Kolleg*innen darüber. Motiviert sie, ebenfalls ihre Meinung zu sagen! Neben der Beteiligung an der Beschäftigtenbefragung könnt ihr auch Tarifbotschafter*in werden und in eurer Dienststelle dafür werben, dass sich eure Kolleginnen ebenfalls engagieren.

Los geht’s!

Denn je mehr Beschäftigte sich in ver.di organisieren und je mehr sich an der Tarifrunde aktiv beteiligen, umso besser können wir gemeinsam unsere Forderungen durchsetzen. Macht mit! Seid in eurer Dienststelle Teil der Tarifbewegung 2023!

Auf der ver.di-Sonderseite zur Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023 findet ihr alle Informationen für die Beschäftigten bei der Deutschen Rentenversicherung, beim Bund, den kommunalen Betrieben und Dienststellen, der Bundesagentur für Arbeit und den BG-AT Anwendern.

Die Tarifinfos gibt es in zwei Varianten hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

TRöD 2023 | Bundesagentur für Arbeit: Online-Umfrage zur Forderungsdiskussion (12. Juli 2022)

TRöD 2023 | Deutsche Rentenversicherung: Online-Umfrage zur Forderungsdiskussion (12. Juli 2022)

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MD Tarifgemeinschaft: Forderungen beschlossen

Wir sind startklar für die Tarifrunde zur Entgelterhöhung 2022!

Vielen Dank für eure Beteiligung an der Mitgliederbefragung! (Bild: luismolinero, depositphotos.com)

Nach Auswertung der Mitgliederbefragung und intensiver Diskussion hat die ver.di-Tarifkommission die Forderungen für die Tarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) beschlossen.

Grundlage für die Forderungen sind die angegebenen Werte sowie die ergänzenden Anforderungen in der Befragung zu den Themen Inflationsausgleich und die Betroffenheit der unteren Vergütungsgruppen, v. a. Service- und Pflegekräfte.

Das sind unsere Forderungen

  • Erhöhung der Vergütungen um 7,5 Prozent mit einer sozialen Komponente bis einschließlich zur Vergütungsgruppe 7
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro
  • Verlängerung der Altersteilzeit und Ausdehnung auf alle Vergütungsgruppen
  • drei zusätzliche freie Tage nur für ver.di-Mitglieder (Vorteilsregelung)
  • Anhebung der km-Pauschale auf mindestens 0,60 Euro je km

Was heißt „soziale Komponente“?

Da sich die hohe Inflation vor allem in den unteren Vergütungsgruppen belastend auswirkt, ist die soziale Komponente für uns wichtig. Das heißt, dass in unserer Forderung bis einschließlich Vergütungsgruppe 7 ein höheres Ergebnis stehen muss.

Dazu Beispiele mit einfachen Zahlen:

Gibt es eine Erhöhung von sieben Prozent, so würde diese für die Vergütungsgruppen 8 bis 16 berechnet; für die VG 7 würden z. B. dann 8,5 Prozent fällig, für die VG 6 neun Prozent.

Eine andere Möglichkeit wären Mindestbeträge. An diesem Beispiel bei sieben Prozent für die Vergütungsgruppen 8 Stufe 1 bedeutet dies eine Erhöhung um 282,87 Euro. Die soziale Komponente für die VG 7 müsste dann mindestens 350 Euro betragen.

Ausbildungsvergütungen

Die Forderung von 150 Euro Anhebung entspricht lediglich einer Anpassung auf das Vergütungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen und berücksichtigt auch hier die Inflation.

ver.di-Vorteilsregelung

Das Ergebnis der Befragung ist hierzu sehr eindeutig: Knapp 80 Prozent haben sich für eine Vorteilsregelung ausgesprochen.

Anhebung der km-Pauschale

Nachdem es bisher trotz mehrfacher Zusagen nicht zu entsprechenden Dienstvereinbarungen gekommen ist, halten wir die tarifliche Regelung für dringend erforderlich.

Weitere Anforderungen aus der Befragung

Da es sich um eine reine Entgeltrunde handelt, wurden hierzu die oben genannten Forderungen beschlossen. Auf alle weiteren Themen, die sich aus der Befragung der Mitglieder ergeben, werden wir in einer gesonderten Info eingehen.

Wir bedanken uns für die ausführlichen Rückmeldungen und die Beteiligung an der Befragung!

Einladung zum ver.di-Talk

Um die Tarifrunde und die Forderungen zu diskutieren und Fragen zu beantworten, laden wir alle Beschäftigten zum ersten ver.di-Talk auf WebEx am Mittwoch, den 29. Juni, von 17 bis 18 Uhr ein. Der Link dazu wird gesondert verschickt. Nutzt die Möglichkeit und bringt euch ein!

Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

MD Tarifgemeinschaft | Forderungen beschlossen (10.06.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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