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BARMER: 85 Prozent Zustimmung

ver.di-Mitglieder und Tarifkommission stimmen dafür, BARMER-Ergebnis angenommen

Teil des neuen Tarifvertrags: einmalig 1.500 Euro für Vollzeitkräfte – steuerfrei! (Bild: antifalten, photocase.de)

Die Mitgliederbefragung ist abgeschlossen, das Ergebnis ist eindeutig: 85,13 Prozent der ver.di-Mitglieder haben für die Annahme des Tarifergebnisses bei der BARMER gestimmt.

Die ver.di-Bundestarifkommission ist am 23. Februar dem Feedback aus der Mitgliederbefragung gefolgt und hat das Tarifergebnis von Anfang Februar 2022 einstimmig angenommen.

Alle Details zum BARMER-Ergebnis

März 2022: Einmalzahlung

Die einmalige Zahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und beträgt:

  • 1.500 Euro für Vollzeitbeschäftigte
  • 800 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen

Hinweis: Anspruch haben alle, die am 10. Februar 2022 im Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der BARMER standen und zwischen dem 01. Januar 2021 und 28. Februar 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung hatten.

Dem Anspruch gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V, Leistungen nach § 56 lfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44 a SGB XI sowie Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.

Für Teilzeitkräfte berechnet sich die Höhe der Einmalzahlung anhand der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.

Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit am 10. Februar 2022.

ab April 2022: mehr Urlaubsgeld

  • 3,5 Prozent Anstieg (auf insgesamt 37,1 Prozent)

Hinweis: Die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage bei der Wahl von Tagen verändert sich nicht.

Für 2022 wird kurzfristig noch mal der Slot für die Wahl zwischen Urlaubsgeld und Freizeit bzw. einem Mischmodell geöffnet.

Dezember 2022: höhere Vergütung

  • 3,2 Prozent mehr für Beschäftigte
  • 120 Euro mehr für Auszubildende

Hinweis: Die Nachtdienst- und Schichtzuschläge werden ebenfalls um 3,2 Prozent dauerhaft erhöht. Das Gleiche gilt bei der Vergütung für Rufbereitschaft.

Förderung der Nachhaltigkeit: Jobticket-Zuschuss

Hinweis: Bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend der Verbünde zahlt die BARMER den erforderlichen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket. Konkrete Infos stellt der Arbeitgeber zur Verfügung.

Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder

Hinweis: ver.di-Mitgliedern wird zum bereits im Manteltarifvertrag geregelten Bildungstag in 2022 und 2023 jeweils ein weiterer Tag gewährt. Eine Stichtagsregelung dazu gibt es nicht, zur Beantragung braucht ihr nur euren Mitgliedschaftsnachweis.

Weitere kollektive Arbeitszeitverkürzungen ließen sich in dieser Tarifrunde nicht durchsetzen. Deswegen war es uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen dieser Regelung zusätzliche Zeit für ver.di-Mitglieder zu vereinbaren.

Umgang mit Warnstreiks

Maßregelungen (z. B. Abmahnungen oder Kündigungen) wegen einer Teilnahme an Warnstreikaktionen sind ausgeschlossen. Soweit uns bekannt, wird die BARMER allerdings Gehalt abziehen für die betreffenden Zeiträume, in denen Beschäftigte gestreikt haben.

Hinweis: ver.di-Mitglieder bekommen Streikgeldunterstützung, dazu bitte hier den Streikgeldantrag ausfüllen, unterzeichnen und an den zuständigen ver.di-Bezirk schicken.

Danke für eure großartige Unterstützung in der Tarifrunde! Dieses Ergebnis war NUR MIT EUCH zu schaffen!

Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, u. a. noch keine weitere Arbeitszeitverkürzung, trotzdem bleibt dieses Thema auf unserer Agenda!

Tarifergebnisse sind immer ein Kompromiss. Wie gut der ist, hängt direkt zusammen mit der Durchsetzungsstärke von ver.di. Deswegen: Jetzt ver.di-Mitglied werden!

Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: 85 Prozent Zustimmung (25.02.2022)

Wir bleiben dabei: ver.di lohnt sich. Mach mit!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

AOK: Eine für alle und alle für eine!

Wir kämpfen um 100 % Tarif für die Beschäftigten der AOK und AOK Nordost!

Solidarität mit den Beschäftigten bei AOK Nordost und AOK bundesweit! (Bild: ridofranz, depositphotos.com)

Die Verhandlungen am 23. und 24. Februar 2022 begannen mit einer Erklärung der AOK Nordost, dass es möglicherweise auch nach der Laufzeit des Tarifvertrages keine Rückkehr zur Entgelttabelle geben wird.

Später erklärte die Vorstandsvorsitzende ihre Absicht, ab dem 01. Januar 2024 zur Entgelttabelle zurückzukehren, doch das verbessert die Lage nicht. Gleichzeitig beharrt die Tarifgemeinschaft (TG AOK) darauf, dass ver.di die AOK Nordost ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des diesjährigen Tarifabschlusses ausnimmt.

Kein Tarifabschluss ohne Regelung für die AOK Nordost!

Weder der Vorstand der Nordost noch die Tarifgemeinschaft haben verstanden, dass wir dabei bleiben: Nicht ohne die AOK Nordost! Wir sind solidarisch! Wir wehren uns gegen den Angriff, dass sich einzelne Arbeitgeber der Tarifbindung entziehen wollen. Wir lassen nicht zu, dass es Beschäftigte erster und zweiter Klasse gibt!

Wir lassen uns nicht abhängen!

Der Weg, die Krankenkassenfinanzierung auf dem Rücken der Beschäftigten zu finanzieren, ist völlig falsch! Die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK dürfen nicht von der allgemeinen Gehaltsentwicklung in den gesetzlichen Krankenversicherungen abgehängt werden! Eure Arbeit hat Wertschätzung und Respekt verdient und das nicht nur mit warmen Worten!

Keine Veränderung bei der Coronaprämie

Das letzte Angebot von drei Prozent ab dem 01. Dezember 2022 bedeutet noch immer Reallohnverlust für die Beschäftigten.

Unser Fazit: Kein abschlussfähiges Angebot!

Daran ändert auch der angebotene Sockelbetrag von 20 Euro für die Vergütungsgruppen 5 und 6 in der ersten Stufe nichts!

AOK Nordost entzieht sich den Tarifverhandlungen

Es begleitet uns schon die ganze Tarifrunde und ist zentrales Thema: Die AOK Nordost stiehlt sich durch einseitige Erklärung aus der Tarifbindung und will ihre Beschäftigten aus der diesjährigen Tarifrunde komplett herausnehmen.

Bereits vor Aufnahme der Entgeltverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft hat die Geschäftsführung der Nordost von den Beschäftigten Opfer in Form von Gehaltsverzicht erwartet.

Verhandlungen mit ver.di über einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag scheiterten daran, dass die AOK Nordost keine wirtschaftliche Notlage darlegen konnte.

TG AOK stiehlt sich aus der Verantwortung

Die Nordost hatte zu Beginn der Verhandlungen einen Antrag beim Bundesverband gestellt, um von der Tariferhöhung ausgenommen zu werden. Das hat die Tarifgemeinschaft akzeptiert, einfach so!

Im Laufe der Verhandlungen meinten die Arbeitgeber, wir müssten zur Kenntnis nehmen, dass sie kein Verhandlungsmandat für die Nordost hätten und dass diese Diskussion nicht an diesen Verhandlungstisch gehöre. Zusätzlich haben sie damit gedroht, einen Abschluss nur dann tätigen zu wollen, wenn ver.di akzeptiert, dass es einen Abschluss nur ohne die Nordost geben wird.

Damit konfrontiert, dass ver.di einen Auftrag hat, eine Lösung für die Beschäftigten der AOK Nordost mit ihrem Verhandlungspartner (der Tarifgemeinschaft) zu finden, erklärten die Arbeitgeber, dass sie sich nicht vermittelnd mit ihrem Verbandsmitglied (der Nordost) auseinandersetzen werden. Es sei nicht ihre Aufgabe, zu einem Kompromiss beizutragen.

Klare Solidaritätsbekundungen bundesweit

Währenddessen gehen die Beschäftigten aller Landes-AOKen auf die Straße und zeigen, dass sie fest an der Seite der Kolleginnen und Kollegen in der Nordost stehen.

Für ver.di ist ganz klar, dass es ohne eine Lösung für die Beschäftigten der Nordost auch keinen Abschluss mit der Tarifgemeinschaft geben kann! Das wäre ein völlig falsches Signal an die Arbeitgeber. Die Gewerkschaft toleriert keine einseitige Aufkündigung der Tarifbindung.

Heute ist es die Nordost, morgen die nächste AOK, die beschließt, ihre Finanzen auf Kosten der Beschäftigten zu sanieren!

Ganz davon abgesehen, dass stark bezweifelt werden darf, ob der Vorgang einer einseitigen Erklärung zur Ausnahme der Tarifabschlussannahme rechtens ist!

An diesem Punkt blieb der ver.di-Verhandlungskommission nichts anderes übrig, als die Verhandlungen zu unterbrechen und erst in der kommenden Woche fortzusetzen.

In einer eilig anberaumten Sitzung der gesamten Bundestarifkommission wird diese am Freitag zu entscheiden haben, wie es weitergeht. Wir machen weiter, ganz nach dem Motto von Bertold Brecht:

Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren!

Bertolt Brecht

Jetzt heißt es: Dranbleiben!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo AOK | Eine für alle und alle für eine (24.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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Verhandlungsergebnis für die TG BKK

In der Tarifrunde bei der Tarifgemeinschaft Betriebskrankenkassen kam es zur Einigung

100 % Tarif: Gute Nachrichten auch für Auszubildende der TG BKK! (SHVETS production, pexels.com)

Wieder als Videokonferenz und in guter Atmosphäre fanden am Mittwoch, den 23. Februar 2022, die Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberseite der Tarifgemeinschaft Betriebskrankenkassen (TG BKK) statt.

Nach mehreren Zwischenberatungen konnten wir uns schließlich einigen, das Resultat kann sich sehen lassen!

Tarifergebnis für die Beschäftigten der TG BKK

  • 2,5 Prozent mehr Geld ab dem 01. April 2022
  • weitere 2,5 Prozent mehr ab dem 01. Januar 2023
  • 600 Euro zusätzliche Einmalzahlung (Corona-Beihilfe) im März 2022 für alle Vollzeitbeschäftigten (in Teilzeit anteilig)

… und speziell für Auszubildende

Ab dem 1. Januar 2023 betragen die Ausbildungsvergütungen:

  • im ersten Ausbildungsjahr 1.100 Euro
  • im zweiten Ausbildungsjahr 1.200 Euro
  • im dritten Ausbildungsjahr 1.300 Euro

Zusätzlich gibt es 300 Euro Einmalzahlung (Corona-Beihilfe) im März 2022

Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 31. Dezember 2023.

Mit unserer Forderung nach einer Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder konnten wir uns auch dieses Mal leider nicht durchsetzen.

Die Tarifkommission hat dem Ergebnis zugestimmt.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo TG BKK | Verhandlungsergebnis erzielt (23.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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AOK: Warnstreik und Livestream am 22.02.

Zweiter Warnstreiktag Stay@home mit Livestream ab 11.30 Uhr: Seid dabei!

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Aufzeichnung unseres Livestreams zum AOK-Warnstreiktag am 22.02.2022

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der AOKen konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, daher starten wir am Dienstag, den 22. Februar 2022, erneut zum Warnstreik!

Diesen Schritt hat die ver.di-Tarifkommission AOK zur Durchsetzung unserer Forderungen beschlossen.

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare

Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare noch mal zu einem bundesweiten, ganztägigen Warnstreiktag auf, kurz: Stay@home am 22.02.2022!

Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, achtet auf die Hinweise vor Ort, dazu gibt es ab 11.30 Uhr einen einstündigen Livestream (Aufzeichnung siehe oben) mit Liveschaltungen und Videobotschaften aus den verschiedenen ver.di-Landesbezirken.

Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt.

Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare

Unsere Aktiven beim AOK-Warnstreik

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

Streikgeldantrag AOK

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details, dazu organisatorische Infos zum Warnstreik sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

ver.di-Infoflyer: Organisatorisches zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der AOK

Warnstreiktag bei der AOK am 22.02.2022: Ankunft der Streikdelegation aus Bayern in Berlin

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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AOK Baden-Württemberg: Warnstreik am 18.02.

Beschäftigte in Ba-Wü starten als Erste in die nächste Warnstreikrunde, seid dabei!

100 % sauer: Zeigen wir der AOK, was wir vom Verhandlungsverlauf halten! (Bild: Mikhail Nilov, pexels.com)

Die Tarifverhandlungen mit der AOK konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, ver.di ruft alle Beschäftigten zu weiteren Warnstreiks auf! Den Auftakt macht Baden-Württemberg am morgigen Freitag, den 18. Februar 2022.

Diesen Schritt hat die ver.di-Tarifkommission AOK zur Durchsetzung unserer Forderungen beschlossen. Nach dem morgigen Warnstreik in Baden-Württemberg folgt kommenden Dienstag, den 22. Februar, ein weiterer bundesweiter Warnstreik.

Warnstreik bei AOK und ITSCare in Ba-Wü

Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare in Baden-Württemberg am 18.02. zu einem ganztägigen Warnstreik auf! Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice statt, kurz: Stay@home!

Wir treffen uns um 10.00 Uhr im digitalen Streiklokal und schalten von dort aus live zu den dezentralen Kundgebungen in Baden-Württemberg: Hier geht es ins digitale Streiklokal (18.02. ab 10 Uhr). Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, mehr Details hier zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare in Baden-Württemberg

ver.di-Infoflyer: Demos, Kundgebungen und Organisatorisches zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare in Baden-Württemberg

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

Streikgeldantrag AOK

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der AOK

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-G: 94,9 Prozent Zustimmung

Mitgliederbefragung ebnet den Weg zum Tarifabschluss bei der DAK-Gesundheit

Ihr habt euch entschieden – für 100 % Tarif! (Bild: hemul75, depositphotos.com)

94,9 Prozent aller teilnehmenden ver.di-Mitglieder haben das Tarifergebnis bei der DAK-Gesundheit befürwortet! Mit diesem klaren Ergebnis der Mitgliederbefragung hat die ver.di-Tarifkommission am 16. Februar 2022 dem Verhandlungsergebnis abschließend zugestimmt.

Zeitgleich hat auch die Arbeitgeberseite grünes Licht gegeben und wird das Ergebnis umsetzen.

Im März 2022 gibt es somit:

  • einmalig 1.000 Euro bis einschließlich Vergütungsgruppe 8 (VG 8)
  • einmalig 750 Euro für alle Beschäftigten ab der VG 9
  • einmalig 200 Euro für alle Auszubildenden

Für die Teilnahme an den Streiks im Januar 2022 gibt es keinen Gehaltsabzug!

Im April 2022:

  • 2,6 Prozent mehr Tabellenentgelte, Steigerungs- und Aufrückungsbeträge, Nachtdienst- und Schichtzulagen
  • 40 Euro mehr für Auszubildende
  • Wer spätestens zum letzten Werktag am Freitag, 29. April, seine ver.di-Mitgliedschaft gegenüber der Arbeitgeberseite nachweist, bekommt durch die ver.di-Vorteilsregelung einen zusätzlichen freien Tag für 2022.

Im November 2022:

  • 80 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle in den ersten fünf Beschäftigungsjahren (inkl. Azubis)
  • 100 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle ab dem sechsten Beschäftigungsjahr

Im April 2023:

  • weitere 1,4 Prozent mehr Tabellenentgelte, Steigerungs- und Aufrückungsbeträge, Nachtdienst- und Schichtzulagen
  • weitere 40 Euro mehr für Auszubildende
  • Wer spätestens zum letzten Werktag am Freitag, 28. April, seine ver.di-Mitgliedschaft gegenüber der Arbeitgeberseite nachweist, bekommt durch die ver.di-Vorteilsregelung einen zusätzlichen freien Tag für 2023.

Im November 2023:

  • 100 Prozent Zuwendung (Weihnachtsgeld) für alle

Laufzeit: 24 Monate

  • 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023

Alle Details zum Tarifergebnis inkl. Mitgliedervorteilsregelung, Gesundheitsförderung, Zulagenzahlung für höherwertige Tätigkeiten sowie alle Zusatzregelungen für Auszubildende findet ihr in unserer vorherigen Meldung!

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die starken bundesweiten Aktionen online und vor Ort!

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: 94,9 Prozent Zustimmung zum Verhandlungsergebnis (16.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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VIACTIV: Rückwirkende Tariferhöhung erzielt

Bald könnt ihr über das Ergebnis für die VIACTIV entscheiden, also bleibt dran!

In produktiven Verhandlungen konnten wir eine Einigung für euch erzielen! (Bild: fauxels, pexels.com)

In ergebnisorientierten Verhandlungen und guter Atmosphäre haben sich die ver.di-Tarifkommission und die Arbeitgeberseite bei der VIACTIV am 22. Februar 2022 auf ein gemeinsames Ergebnis einigen können.

Die Zahlen sprechen für sich!

Rückwirkend zum 01. Januar 2022:

  • Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 120 Euro
  • Grundsätzlich unbefristete Übernahme der Auszubildenden in die Entgeltgruppe 5

Und zum 01. Januar 2023:

  • Gehaltserhöhung um weitere 2,1 Prozent, mindestens 80 Euro
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um weitere 75 Euro

Die Laufzeit gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Nach dem unzureichenden Angebot der ersten Verhandlung konnten wir in in dieser Runde neben einer rückwirkenden Entgelterhöhung außerdem einen Mindestbetrag durchsetzen, der eine deutliche Besserstellung der unteren Entgeltgruppen und somit eine soziale Komponente darstellt.

Die Forderung einer Mitgliedervorteilsregelung konnte in dieser Verhandlungsrunde nicht erreicht werden. Für die nächste Runde haben wir diese Forderung bereits auf die Tagesordnung gesetzt und auch bereits der Arbeitgeberseite mitgeteilt.

Nächste Woche könnt ihr über die Annahme dieses Abschlusses für die VIACTIV entscheiden, in Kürze starten wir dazu unsere Online-Befragung – exklusiv für Mitglieder! Jetzt Mitglied werden!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo VIACTIV | Rückwirkende Tariferhöhung erzielt (15.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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BARMER: Mit digitalem Rückenwind zum Ergebnis

Vielen Dank für eure großartige Teilnahme beim BARMER-Warnstreik und Livestream!

Nutzt die Chance und gebt uns Rückmeldung zum Tarifergebnis! (Bild: pip, photocase.de)

Die großartige Teilnahme an den Warnstreiks und dem Livestream hat der ver.di-Tarifkommission für die BARMER den notwendigen Rückenwind gegeben. Jetzt haben wir ein Verhandlungsergebnis!

Das Ergebnis für die BARMER im Überblick

  • März 2022: steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung von 1.500 Euro für Beschäftigte (Vollzeit) bzw. 800 Euro für Auszubildende
  • ab April 2022: Erhöhung des Urlaubsgeldes um 3,5 Prozent auf 37,1 Prozent (Tage bleiben gleich)
  • 01. Dezember 2022: 3,2 Prozent mehr Monatsentgelt, Nachtdienst- und Schichtzuschlag sowie Vergütung für Rufbereitschaft, 120 Euro mehr für Auszubildende
  • Laufzeit bis 31. Dezember 2023 (24 Monate)

Mitgliedervorteil

Zusätzlich zum bereits bestehenden Bildungstag im Manteltarifvertrag erhalten Gewerkschaftsmitglieder zwei weitere zusätzliche Bildungstage für 2022 und 2023 (je einen pro Jahr).

Förderung der Nachhaltigkeit

Die Arbeitgeberseite gewährt künftig den Mindestzuschuss zum Jobticket.

Wie geht es jetzt weiter?

Ihr seid gefragt, nutzt eure Chance: In der Zeit vom 11. bis 22. Februar 2022 können ver.di-Mitglieder bei unserer Online-Mitgliederbefragung ihre Rückmeldung zum Tarifergebnis geben!

Die entsprechende Einladung bekommt ihr am 11. Februar 2022 per E-Mail. Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER beschließt auf Basis eures Feedbacks am 23. Februar 2022 final über Annahme dieses Ergebnisses oder über Ablehnung und damit verbundener Einleitung unbefristeter Arbeitskampfmaßnahmen.

Wir sagen schon mal HERZLICHEN DANK für eure Unterstützung!

Diese Tarifinfo gibt’s hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Digitaler Rückenwind (10.02.2022)

Wir bleiben dabei: ver.di lohnt sich! Mach mit!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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AOK: Und sie bewegt sich doch!

Die Erde bewegt sich, nur nicht die AOK. Trotz eurer zahlreichen Beteiligung am Streiktag!

Wir haben unser Ziel noch nicht erreicht. Jetzt heißt es dranbleiben! (Bild: mihtiander, depositphotos.com)

Die Arbeitgeberseite bei der AOK bleibt dabei: Fast ein Jahr keine tabellenwirksame Erhöhung und eine prozentuale Erhöhung, die Reallohnverlust bedeutet.

Das Angebot der AOK

vom 08. Februar 2022:

  • im März 2022: 1.000 Euro Einmalzahlung (für Teilzeitkräfte anteilig), 400 Euro für Auszubildende
  • ab 01. Januar 2023: 1,7 Prozent mehr Geld
  • erstmals kündbar zum 31. Dezember 2023

und vom 09. Februar 2022:

  • 1,7 Prozent mehr Geld bereits ab 01. Dezember 2022

Heißt: Die prozentuale Erhöhung wurde lediglich um einen Monat vorgezogen…

Die ver.di-Verhandlungskommission findet: Das geht gar nicht!

Mit den letzten beiden Abschlüssen haben wir durch euren Einsatz erreicht, dass die Vergütungsdifferenz zu den anderen gesetzlichen Krankenkassen etwas geringer geworden ist und die Schere nicht immer weiter auseinandergeht.

Die sinngemäße Argumentation der Arbeitgeberseite, die fetten Jahre seien jetzt vorbei, haben wir vehement von uns gewiesen. Dass wir in zwei Abschlüssen bessere Ergebnisse als andere gesetzliche Krankenkassen erreicht haben, bewahrt uns nicht vor dem drohenden Reallohnverlust.

Auch wenn die Arbeitgeberseite immer wieder den Tarifabschluss der Länder bemüht, ist das für uns keine Messlatte! Die AOK ist die AOK und – wenn überhaupt – nur mit anderen gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar.

An euch lag es nicht!

Ihr seid spitze! Beim bundesweiten Streiktag am 8. Februar 2022 haben sich zu unserem Live-Event mehrere Tausend Beschäftigte zugeschaltet. Die Klicks auf den Video-Stream schießen durch die Decke!

Jetzt heißt es: Dranbleiben!

Nachdem sich noch nichts getan hat, müssen wir noch eins draufsetzen. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln die Arbeitgeberseite dazu bringen, sich zu bewegen!

Digitale Streiks, hybride Streiks, Streiks vor den Dienststellen in Präsenz. Weiter so!

Diese Tarifinfo hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo AOK | Und sie bewegt sich doch (09.02.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Warnstreik bei BARMER und AOK

Am Dienstag, 08. Februar 2022, brauchen wir euch alle beim Warnstreik für 100 % Tarif!

Stay@home bei AOK und BARMER für 100 % Tarif! (Bild: David-W-, photocase.de)

ver.di ruft die Beschäftigten bei AOK und BARMER zum bundesweiten Warnstreik auf! Kurz gesagt: Stay@home! Hier findet ihr alle Infos zum Warnstreik.

Aufruf zum Warnstreik bei AOK und BARMER

ver.di ruft bundesweit alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der AOK und ITSCare sowie alle Beschäftigten und Auszubildenden der BARMER am Dienstag, den 8. Februar 2022 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt. Um 11.00 Uhr startet ein Livestream für die Streikenden (siehe unten).

Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei der AOK

Aufruf zum Warnstreik bei der BARMER

Und weitere Infos für die Beschäftigten der AOK Nordost:

Zusatzinformationen zum Warnstreik bei der AOK Nordost

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK bzw. BARMER). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Dazu bitte einfach hier das Formular für AOK bzw. BARMER ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

Streikgeldantrag AOK

Streikgeldantrag BARMER

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der AOK

ver.di Jugend-Infoflyer: FAQ zum Warnstreik bei der BARMER

Hier findet ihr die Aufzeichnung unseres Livestreams zum Warnstreik am 08. Februar:

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Warnstreiktag am 08. Februar 2022, Aufzeichnung unseres Livestreams

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