Direkt zum Inhalt

Erste Warnstreiks bei BARMER, DAK-G und KKH

Ab Montag, 05. Februar 2024, brauchen wir euch alle für 100 % Tarif!

Stay@home bei BARMER, DAK-G und KKH für 100 % Tarif! (Bild: ra2studio, depositphotos.com)

ver.di plant bei BARMER, DAK-G und KKH ab der kommenden Woche erste Warnstreiks!

Aktuell befinden wir uns in Tarifverhandlungen mit der BARMER, DAK-Gesundheit und KKH. Ein Ergebnis ist jeweils noch nicht in Sicht:

ver.di, 08.01.2024
ver.di, 11.12.2023
ver.di, 04.12.2023

Um die Durchsetzung unserer Forderungen aktiv zu unterstützen, werden nun Arbeitskampfmaßnahmen notwendig sein.

Folgt den Veröffentlichungen und Aufrufen!

In einzelnen Teilen der BARMER und der DAK-Gesundheit werden bereits am kommenden Montag, den 05. Februar 2024, Arbeitsstreiks durchgeführt, in anderen Teilen sind es betriebliche Aktionen. Auch in der KKH werden in Kürze ähnliche Maßnahmen folgen.

Je nach Kasse und Dienststelle starten unsere Aktivitäten an unterschiedlichen Tagen. Achtet in den nächsten Wochen auf die Aufrufe in eurer Dienststelle vor Ort!

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (BARMER, DAK-Gesundheit bzw. KKH). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Noch einfacher, als das PDF nach dem Streiktag auszufüllen, funktioniert die Streikgelderfassung direkt im persönlichen Mitgliederbereich von ver.di:

  1. einloggen auf meine.verdi.de (oder schnell das eigene Konto erstellen)
  2. im Menü „Meine Leistungen“ auf „Streikunterstützung“ klicken
  3. notwendige Angaben ergänzen und bestätigen

Die Website erstellt dann einen QR-Code, der am Streiktag vorgezeigt werden kann – fertig!

Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, weil zum Beispiel der eigene Betrieb nicht richtig hinterlegt ist, kann wie gewohnt nach dem Streiktag folgendes Formular für die BARMER bzw. DAK-Gesundheit ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:

Streikgeldantrag BARMER

Streikgeldantrag DAK-Gesundheit

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen!

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

VIACTIV: Tarifergebnis zur Entgeltrunde 2024

ver.di-Mitglieder stimmen dem finalen Arbeitgeberangebot der VIACTIV zu.

Haken dran: Das Angebot bei VIACTIV ist angenommen. (Bild: digitalstorm, depositphotos.de)

Die zweite Verhandlungsrunde der Entgelttarifverhandlungen mit der VIACTIV Krankenkasse am Dienstag, den 12. Dezember 2023, war geprägt von zähen, aber zielorientierten Verhandlungen.

Im Ergebnis unterbreitete die Arbeitgeberseite ein finales Angebot für die Beschäftigten bei VIACTIV:

VIACTIV-Tabellenentgelte erhöhen sich

  • zum 1. März 2024 um 6,0 Prozent
  • zum 1. Januar 2025 um weitere 5,5 Prozent

Erhöhung der VIACTIV-Ausbildungsvergütungen

  1. Jahr auf 1.250 Euro (+70 Euro)
  2. Jahr auf 1.350 Euro (+109 Euro)
  3. Jahr auf 1.450 Euro (+143 Euro)

Höhere Vergütung für Studierende bei VIACTIV

  1. Jahr auf 1.380 Euro (+85 Euro)
  2. Jahr auf 1.505 Euro (+110 Euro)
  3. Jahr auf 1.640 Euro (+145 Euro)

Inflationsausgleich

Im Januar 2024 gibt es einmalig eine Inflationsausgleichsprämie

  • für Vollzeitkräfte in Höhe von 3.000 Euro (Teilzeit anteilig)
  • für Auszubildende und Studierende in Höhe von 1.500 Euro

Laufzeit

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.

Unten findet ihr das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt, zum Download als PDF.

Die ver.di-Mitglieder haben das Angebot in der digitalen Mitgliederversammlung am Freitag, den 15. Dezember 2023, besprochen. Auf Basis der Diskussion hat die gemeinsame Bundestarifkommission aus den Gewerkschaften ver.di, IG Metall und IG BCE die Annahme beschlossen.

Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und für 2024 alles Gute!

Tarifinfo VIACTIV KK: Das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt (22.01.2024)

Tarifinfo VIACTIV KK: Tarifeinigung zur Entgeltrunde 2024 (15.12.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Ergebnis für die TG BKK

11,5 Prozent in zwei Schritten plus Inflationsausgleich vereinbart

minervastock, depositphotos.com

Unsere Entgeltverhandlungen für die Tarifgruppe Betriebskrankenkassen (TG BKK) am 23. November 2023 in Berlin waren erfolgreich.

Mit der Arbeitgeberseite konnte nach harten, aber sehr fairen Verhandlungen ein Tarifergebnis erzielt werden. Die ver.di-Bundestarifkommission hat in ihrer Sitzung am 24. November einstimmig beschlossen, dieses Tarifergebnis anzunehmen.

Damit kam folgender Tarifabschluss zustande:

Inflationsausgleichsprämie für die TG BKK

Alle zum 01. Januar 2024 in Vollzeit Beschäftigten erhalten zur Abmilderung der Inflationsbelastungen zusätzlich zum Arbeitslohn bis spätestens 31. März 2024 eine einmalige Inflationsausgleichssonderzahlung von 3.000 Euro.

Auszubildende bekommen 1.500 Euro, für Teilzeitbeschäftigte gibt es die Sonderzahlung anteilig im Verhältnis der vertraglichen zur tariflichen Arbeitszeit.

Tabellenwirksame Entgelterhöhung für die TG BKK

Die tariflichen Entgelte werden ab dem 1. März 2024 um 6,0 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent.

Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1. Januar 2024 im

  1. Ausbildungsjahr: 1.250 Euro
  2. Ausbildungsjahr: 1.350 Euro
  3. Ausbildungsjahr: 1.450 Euro

Laufzeit

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2025.

Tarifinfo TG BKK: Verhandlungsergebnis erzielt (25.11.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen auch in Zukunft den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Forderungsbeschluss bei VIACTIV

ver.di, IG Metall und IG BCE formulieren ihre Forderungen zur Entgelttarifrunde 2024

Die Forderungen an die Arbeitgeberseite der VIACTIV Krankenkasse stehen fest. (Bild: Seleneos, photocase.de)

Startschuss für die Entgelttarifrunde 2024 bei der VIACTIV: ver.di, IG Metall und IG BCE fordern zur Aufnahme von Tarifverhandlungen auf, nachdem sie zuvor den Entgelttarifvertrag gekündigt hatten.

Folgende Forderungen an die VIACTIV KK hat die Bundestarifkommission beschlossen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 12,5 Prozent, mindestens jedoch um 550 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 200 Euro

Zusätzlich zur Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen fordern wir für alle Beschäftigten, Auszubildenden und Studierenden die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro.

Unsere Erwartungen für die Beschäftigten bei VIACTIV

Weiterhin erwarten wir die dauerhafte Vereinbarung von mindestens zwei gewerkschaftlichen Bildungstagen pro Jahr für alle Gewerkschaftsmitglieder bei der VIACTIV KK.

Inflation hinterlässt Spuren

Mit Blick auf die individuellen Auswirkungen der Inflation auf die Beschäftigten ist unser Forderungspaket angemessen. Der letzte Tarifabschluss passte gut für die Zeit, in der er geschlossen wurde. Was in den darauffolgenden Monaten passieren und welche Folgen das für jede und jeden von uns haben würde, konnte niemand ahnen. Die Inflation der letzten beiden Jahre stellt bis heute alle Beschäftigten vor große Herausforderungen.

Wie geht es weiter?

Wir informieren euch, sobald der Verhandlungsauftakt terminiert wurde.

Alle weiteren Themen, die im Rahmen der Beschäftigtenbefragung an die Tarifkommission herangetragen worden, sind auf der Agenda der Tarifkommission. Wir werden diese Themen im Anschluss an die Entgeltrunde aufnehmen, diskutieren und mit euch weiterentwickeln.

Wichtig: Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse fallen nicht vom Himmel. Die Gewerkschaftsmitglieder sind diejenigen, die Tarifverhandlungen möglich machen. Und für ein gutes Tarifergebnis braucht es eine starke Mitgliederbasis. Daher: Unterstützt eure Tarifverhandlungen und werdet Mitglied!

Tarifinfo VIACTIV KK: Forderungsbeschluss zur Entgeltrunde 2024 (07.11.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Novitas BKK: Forderungen zur Entgeltrunde 2024

12,5 Prozent, mindestens 500 Euro für Beschäftigte und 200 Euro für Auszubildende

Für die Beschäftigten der Novitas fordern wir u. a. einen Inflationsausgleich. (Bild: zettberlin, photocase.de)

Die Entgeltrunde 2024 steht unmittelbar bevor. Nach der Kündigung des Gehaltstarifvertrages hat ver.di die Novitas BKK zur Aufnahme von Tarifverhandlungen aufgefordert.

Die ver.di-Tarifkommission hat dazu folgende Forderungen an die Novitas BKK beschlossen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 12,5 Prozent, mindestens jedoch um 500 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 200 Euro

Zusätzlich zur Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen fordern wir die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro.

Unsere Erwartungen für die Novitas-Beschäftigten

Weiterhin erwarten wir die dauerhafte Vereinbarung von vier weiteren ver.di-Bildungstagen pro Jahr für alle ver.di-Mitglieder bei der Novitas BKK.

Warum ist das so wichtig?

Dieses Forderungspaket spiegelt die Anforderungen mit Blick auf die individuellen Auswirkungen der Beschäftigten wieder. Der letzte Tarifabschluss war für die Zeit, in der er geschlossen wurde, ein guter Tarifabschluss. Niemand ahnte, was in den kommenden Monaten passieren wird und welche (Aus-)Wirkungen das auf jede und jeden Einzelnen von uns haben wird. Die Inflation der letzten beiden Jahre hat alle Beschäftigten vor Herausforderungen gestellt und das ist auch heute noch so.

Was passiert als Nächstes?

Sobald der Termin für den Verhandlungsauftakt vereinbart wurde, werden wir entsprechend informieren.

Wichtig: Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse fallen nicht vom Himmel. Die Gewerkschaftsmitglieder sind diejenigen, die Tarifverhandlungen möglich machen. Und für ein gutes Tarifergebnis braucht es eine starke Mitgliederbasis. Daher: Unterstützt eure Tarifverhandlungen und werdet Mitglied!

Tarifinfo Novitas BKK: Forderungsbeschluss zur Entgeltrunde 2024 (01.11.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Inflationsausgleichsprämie bei der BKK Akademie

Auch für die Beschäftigten und Auszubildenden konnten wir die Prämie aushandeln.

Frauenhände halten ein Geldbündel aus 100-, 200- und 500-Euro-Scheinen
Bei der BKK Akademie steht eine Inflationsausgleichsprämie an! (Bild: alfexe, depositphotos.com)

In den Tarifverhandlungen zwischen der BKK Akademie GmbH und ver.di konnte am Montag, den 5. Juni 2023, für die Beschäftigten und Auszubildenden die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie analog zum Ergebnis im Öffentlichen Dienst vereinbart werden.

Das Tarifergebnis für die BKK Akademie lautet dann:

Juni 2023 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 1.240 Euro steuer- und abgabenfrei für Vollzeit-Beschäftigte
  • 620 Euro für Auszubildende

Juli 2023 bis Februar 2024 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 220 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte
  • 110 Euro pro Monat für Auszubildende

Macht insgesamt 3.000 Euro für Vollzeit-Beschäftigte und 1.500 Euro für Auszubildende!

Abschluss in Anlehnung an den öD

Die Tarifvertragsparteien BKK Akademie und ver.di sind sich im Ziel einig, die im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes enthaltene Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen (ab März 2024) auch für die Beschäftigten und Auszubildenden der BKK Akademie (ebenfalls ab März 2024) zu
übernehmen.

Sobald die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes vorliegen, werden wir im Rahmen der redaktionellen Verhandlungen die Übernahme der Erhöhungsschritte entsprechend vereinbaren.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BKK Akademie GmbH | Inflationsausgleichsprämie auch für Beschäftigte und Auszubildende (05.06.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Bundesagentur für Arbeit: Ergebnis angenommen!

Über drei Viertel der Mitglieder für Annahme, auch Tarifkommission der BA stimmt zu.

Zwei Hände mit Daumen nach oben auf einer Tischplatte
Ihr habt entscheiden, das Tarifergebnis mit der BA steht fest! (Bild: srini, pexels.com)

Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt, nachdem sich zuvor in unserer Mitgliederbefragung über 75 Prozent der ver.di-Mitglieder für das Ergebnis ausgesprochen hatten.

Seit dem 5. Mai 2023 habt ihr in den Dienststellen über das Tarifergebnis mit der BA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den Tätigkeitsebenen V bis VIII ein Plus von elf bis über 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV noch mindestens acht bis elf Prozent.

Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 76 Prozent der Mitglieder in der Befragung für eine Annahme. Auf dieser Basis stimmte dann auch unsere Tarifkommission der BA für die Annahme des Tarifergebnisses.

Und das Geld in der BA?

  • Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen von je 220 Euro netto.
  • Nachwuchskräfte erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
  • Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte aller Tätigkeitsebenen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, die Funktionsstufenbeträge in den Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent.
  • Die Entgelte für alle Nachwuchskräfte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht.

Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Wie es jetzt weitergeht

Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgt die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte.

Vielen Dank an euch in der BA!

Nur durch euren Druck, durch die Streiks und vielen Aktionen wurde diese Einigung überhaupt möglich! Die Arbeitgeberseite hat sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken.

Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen! Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben!

Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde taucht schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen!

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle.

TRöD 2023 | Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit steht (22. Mai 2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Ergebnis für die Bundesagentur für Arbeit

Auf Grundlage der Einigung im öffentlichen Dienst gibt es nun auch Ergebnis für die BA

Beteiligt euch an unserer digitalen Mitgliederbefragung in der BA! (Bild: cottonbro studio, pexels.com)

Am 4. Mai 2023 konnte auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses in der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst auch mit der Bundesagentur für Arbeit ein Verhandlungsergebnis erreicht werden.

Das Ergebnis

  • Anhebung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024 um 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent: In Vollzeit entspricht das einer tabellenwirksamen Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro monatlich oder elf bis 15 Prozent für die Tätigkeitsebenen V bis VIII und acht bis elf Prozent für die Tätigkeitsebenen I bis IV.
  • Erhöhung der Funktionsstufenbeträge für die Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und
    für die Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent
  • Steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld: einmalig 1.240 Euro netto im Juni 2023 und monatlich 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024 (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
  • Zuschläge, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, Gehaltskomponenten nach § 16 Abs. 3 TV-BA (mit Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponenten) und der Garantiebetrag nach § 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BA erhöhen sich ab März 2024 um 11,5 Prozent.
  • Die Entgelte aller Nachwuchskräfte steigen ab 1. März 2024 um 150 Euro. Dazu kommt ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro netto im Juni 2023 und jeweils 110 Euro netto von Juli
    2023 bis Februar 2024.

Stärken und Schwächen

Eine klare Stärke bei diesem Ergebnis ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Festgehälter in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten. Bei den unteren Einkommen ist das ein Plus von elf bis über 15 Prozent und bei den obersten Einkommen noch mindestens acht bis neun Prozent.

Positiv ist, dass mit 15,0 bzw. 10,5 Prozent auch für die Funktionsstufen hohe Steigerungen erreicht wurden. Die BA wollte hier nur um 5,5 Prozent erhöhen. Durchgesetzt haben wir, dass die Entgelte aller Nachwuchskräfte um 150 Euro monatlich steigen. Die BA hatte für die Studierenden eine Nullrunde vorgesehen.

Auf weniger Begeisterung ist gestoßen, dass diese Erhöhungen erst zum 1. März 2024 erfolgen – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024. Die Zeit bis März 2024 überbrückt das Inflationsausgleichsgeld.

1.240 Euro netto im Juni

Das Inflationsausgleichsgeld der Bundesregierung überschattet derzeit alle aktuellen Tarifrunden. Wenn Arbeitgeber*innen in 2023 und 2024 bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Entgelt auszahlen, müssen darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.

Die Arbeitgeberseite spart sich dabei außerdem ihren Anteil an den Sozialabgaben. Attraktiv ist das Inflationsausgleichsgeld für sie aber vor allem, weil es sich um eine einmalige Leistung handelt, die die Personalausgaben nicht dauerhaft erhöht.

Genau das ist der Pferdefuß: Die Tarifeinigung sieht eine einmalige Auszahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig und Azubis jeweils zur Hälfte. Die Zahlung des jeweils vollen Betrages lehnte die BA ab, ebenso die Zahlung an Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden. Das Geld ohne Abzüge zu erhalten, ist für Beschäftigte auch attraktiv und wirkt sofort. Die Tariferhöhung ab März 2024 sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.

Arbeitgeberseite vehement gegen Mindestbetrag

Zentraler Teil unserer Forderung war ein Mindestbetrag von 500 Euro. Gegen diese Forderung und generell gegen einen Mindestbetrag haben sich die Arbeitgeber Bund und VKA vehement gewehrt, auch die BA vertrat keine andere Haltung.

Um diesen grundlegenden Widerspruch aufzulösen, haben die Schlichter in der Schlichtung mit Bund und VKA eine neue Struktur vorgeschlagen, die in der Einigung nun übernommen wurde: Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Ergibt sich daraus eine Steigerung unter 340 Euro, wird der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro

Statt eines Mindestbetrags bringt die Tarifeinigung tabellenwirksame Erhöhungen zwischen 340 und 572 Euro monatlich, zuzüglich der Erhöhungen der Funktionsstufen. Genau nachzulesen sind die Erhöhungen in den Tabellen auf Zusammen geht mehr, der ver.di-Sonderseite zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst.

Außerdem werden die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, sowie der Garantiebetrag ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. Nicht gelungen ist es dagegen, die Regelung zur
Altersteilzeit zu verlängern.

Die ver.di-Tarifkommission der BA ist jedoch zur Einschätzung gelangt, dass gegenüber der BA in dieser Tarifauseinandersetzung nicht mehr zu holen ist – auch nicht mit unbefristeten Streiks. Fest steht jedoch auch, dass dieses Ergebnis vor allem erst möglich geworden ist durch intensive Arbeitskämpfe, an denen sich alleine im März eine halbe Million ver.di-Mitglieder beteiligt haben, auch bei der Bundesagentur für Arbeit.

Mitgliederbefragung zum Ergebnis

Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt. Ab dem 5. Mai 2023 können alle ver.di-Mitglieder bei der BA – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben.

Die ver.di-Tarifkommission für die BA empfiehlt, das Ergebnis anzunehmen. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 12. Mai. Erst anschließend entscheidet die ver.di-Tarifkommission der BA endgültig über die Tarifeinigung.

Die Flugblätter zum Ergebnis findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Ergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (04. Mai 2023)

TRöD 2023 | Mitgliederbefragung zum Ergebnis (04. Mai 2023)

Flugblatt zum Tarifergebnis für unsere Nachwuchskräfte

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

TRöD 2023: Aktionen zu Tarifverhandlungen

ver.di-Mitglieder sammeln bundesweit Unterschriften für Stärketest

Wir sagen DANKE an alle Beteiligten an den Tarifaktionen! (Foto: ver.di, Fachbereich 4)

Im Vorfeld der Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023 haben Tausende ver.di-Mitglieder Unterschriften für den Stärketest gesammelt.

Unser Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die sich beteiligt und damit konsequent hinter unsere gemeinsamen Forderungen gestellt haben.

Wir erwarten, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird.

Petra Jungton, AA Mannheim, Beamtenvertreterin im HPR

Stärketest bringt 340.000 Unterschriften

Ein beeindruckendes Ergebnis! Die Petitionen wurden nun von ver.di-Betriebsgruppen aus dem gesamten öffentlichen Dienst (ÖD) an die öffentlichen Arbeitgeber in ganz Deutschland übergeben.

Zur ersten Verhandlungsrunde am 24. Januar 2023 in Potsdam haben viele bei ver.di organisierte Kolleginnen und Kollegen die Verhandlungsführung der Arbeitgeber von Bund und Kommunen um Bundesinnenministerin Nancy Faeser lautstark begrüßt.

Für unsere Nachwuchskräfte fordern wir mindestens 200 Euro und die unbefristete Übernahme!

Sascha Jansen, AA Berlin Mitte, HJAV-Vorsitzender

„Die materiellen Sorgen und die Überlastungssituation im öffentlichen Dienst werden zwar zur Kenntnis genommen, bleiben aber ohne Lösungsvorschläge“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in Potsdam.

Ein positives Signal an die Beschäftigten ist leider ausgeblieben.

Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di

Warme Worte der Arbeitgeberseite reichen nicht. Wir leisten in der BA jeden Tag enorm viel. In ver.di sind wir mit allen Kolleginnen und Kollegen im ÖD vereint – zusammen geht mehr!

Der ÖD muss finanziell attraktiv sein: 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro, bei einem Jahr Laufzeit, sind absolut notwendig!

Iris Hundertmark, AA Bochum, HPR-Vorstandsmitglied

Wie geht es weiter bei der TRöD 2023?

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 22. und 23. Februar statt. Bis dahin wird ver.di bundesweit diverse Aktionen starten. Wendet euch für Informationen an eure ver.di-Vertrauensleute, Betriebsgruppen oder an eure Personalratsvertretung direkt vor Ort.

Unsere Kolleginnen und Kollegen in der BA sind bereit, für ihre berechtigten Forderungen zu kämpfen. Das ist mein deutlicher Eindruck von vielen Personalversammlungen, die ich überall im Bundesgebiet
besuche.

Robert Buhse, BA-Zentrale, HPR-Vorsitzender

Diese Tarifinfo mit Fotos unserer Aktionen sowie ein Infoblatt zur Zeiterfassung im Streik findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Hinweise zum Arbeitskampf: Muss ich mich ausstempeln? Streik und Zeiterfassung (Ausgabe 9, Februar 2023)

TRöD 2023 | Streikrecht für Nachwuchskräfte (Februar 2023)

TRöD 2023 | Bundesagentur für Arbeit: Bundesweit ver.di-Aktionen zu Tarifverhandlungen (30. Januar 2023)

Im Intranet der BA gibt es außerdem eine aktualisierte Weisung der Zentrale bei Arbeitskampfmaßnahmen!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!

Techniker Krankenkasse: Licht und Schatten

Beschäftigten-Infos der ver.di-Bundestarifkommission zum Jahreswechsel

Licht und Schatten zum Jahreswechsel in der Techniker Krankenkasse (Bild: Mrs.Moon, shutterstock.com)

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Tage sind kurz und dunkel, nur die Weihnachtsbeleuchtung schenkt noch ein wenig Licht. Passend zu dieser Jahreszeit fällt auch unsere Bewertung zum abgeschlossenen Gehaltstarifvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) aus – Licht und Schatten.

Was lief gut in der Techniker Krankenkasse?

Positiv ist sicherlich die Gehaltssteigerung zum 01. Juni 2023 mit 6,0 Prozent und auch unsere Auszubildenden bekommen endlich mehr Geld (was eigentlich schon lange überfällig war!).

Wo ist noch Luft nach oben?

Im Dunkeln bleibt für uns immer noch die „Inflationsausgleichsprämie“. Ist sie tatsächlich eine echte, dann stellt sich die Frage, warum Mitarbeitende ausgeschlossen werden, die die geforderten „Aktivmonate“ nicht erfüllen oder nicht erfüllen konnten.

Ist die Prämie jedoch nur eine getarnte Gehaltsnachzahlung für die Leermonate von Juli 2022 bis Mai 2023, bleibt die Frage offen, warum Mitarbeitende, die Anfang 2023 aus einer längeren Krankengeldzahlung (ohne Aufstockung) oder aus einer Elternzeit kommen, bis Ende Mai leer ausgehen sollen.

Wie ver.di zur „Inflationsausgleichsprämie“ steht, haben wir euch mal hier in unserer Tarifinfo zum Download bereitgestellt.

Unser Fazit in der Techniker Krankenkasse

Sicherlich waren die Gehaltstarifverhandlungen diesmal sehr herausfordernd. Angesichts der Tatsache, dass die TK den Zusatzbeitrag stabil hält, kann vermutet werden, dass ein sozialerer Abschluss möglich gewesen wäre.

ver.di-Tarifinfo Techniker Krankenkasse: Posiitionierung zur Inflationsprämie (16.12.2022)

Bis gleich!

In diesem Sinne wünschen wir euch und euren Familien ein friedliches Weihnachtsfest und kommt gut und gesund ins Jahr 2023!

Kontakt zu eurer ver.di-Tarifkommission in der TK? Schreibt an TK.TK@verdi.org!

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

Noch nicht Mitglied bei ver.di?

Ich will mehr Infos zu ver.di!