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Inflationsausgleichsprämie bei der BKK Akademie

Auch für die Beschäftigten und Auszubildenden konnten wir die Prämie aushandeln.

Frauenhände halten ein Geldbündel aus 100-, 200- und 500-Euro-Scheinen
Bei der BKK Akademie steht eine Inflationsausgleichsprämie an! (Bild: alfexe, depositphotos.com)

In den Tarifverhandlungen zwischen der BKK Akademie GmbH und ver.di konnte am Montag, den 5. Juni 2023, für die Beschäftigten und Auszubildenden die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie analog zum Ergebnis im Öffentlichen Dienst vereinbart werden.

Das Tarifergebnis für die BKK Akademie lautet dann:

Juni 2023 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 1.240 Euro steuer- und abgabenfrei für Vollzeit-Beschäftigte
  • 620 Euro für Auszubildende

Juli 2023 bis Februar 2024 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 220 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte
  • 110 Euro pro Monat für Auszubildende

Macht insgesamt 3.000 Euro für Vollzeit-Beschäftigte und 1.500 Euro für Auszubildende!

Abschluss in Anlehnung an den öD

Die Tarifvertragsparteien BKK Akademie und ver.di sind sich im Ziel einig, die im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes enthaltene Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen (ab März 2024) auch für die Beschäftigten und Auszubildenden der BKK Akademie (ebenfalls ab März 2024) zu
übernehmen.

Sobald die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes vorliegen, werden wir im Rahmen der redaktionellen Verhandlungen die Übernahme der Erhöhungsschritte entsprechend vereinbaren.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BKK Akademie GmbH | Inflationsausgleichsprämie auch für Beschäftigte und Auszubildende (05.06.2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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Bundesagentur für Arbeit: Ergebnis angenommen!

Über drei Viertel der Mitglieder für Annahme, auch Tarifkommission der BA stimmt zu.

Zwei Hände mit Daumen nach oben auf einer Tischplatte
Ihr habt entscheiden, das Tarifergebnis mit der BA steht fest! (Bild: srini, pexels.com)

Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt, nachdem sich zuvor in unserer Mitgliederbefragung über 75 Prozent der ver.di-Mitglieder für das Ergebnis ausgesprochen hatten.

Seit dem 5. Mai 2023 habt ihr in den Dienststellen über das Tarifergebnis mit der BA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den Tätigkeitsebenen V bis VIII ein Plus von elf bis über 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV noch mindestens acht bis elf Prozent.

Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 76 Prozent der Mitglieder in der Befragung für eine Annahme. Auf dieser Basis stimmte dann auch unsere Tarifkommission der BA für die Annahme des Tarifergebnisses.

Und das Geld in der BA?

  • Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen von je 220 Euro netto.
  • Nachwuchskräfte erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
  • Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte aller Tätigkeitsebenen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, die Funktionsstufenbeträge in den Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent.
  • Die Entgelte für alle Nachwuchskräfte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht.

Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Wie es jetzt weitergeht

Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgt die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte.

Vielen Dank an euch in der BA!

Nur durch euren Druck, durch die Streiks und vielen Aktionen wurde diese Einigung überhaupt möglich! Die Arbeitgeberseite hat sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken.

Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen! Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben!

Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde taucht schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen!

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle.

TRöD 2023 | Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit steht (22. Mai 2023)

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Ergebnis für die Bundesagentur für Arbeit

Auf Grundlage der Einigung im öffentlichen Dienst gibt es nun auch Ergebnis für die BA

Beteiligt euch an unserer digitalen Mitgliederbefragung in der BA! (Bild: cottonbro studio, pexels.com)

Am 4. Mai 2023 konnte auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses in der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst auch mit der Bundesagentur für Arbeit ein Verhandlungsergebnis erreicht werden.

Das Ergebnis

  • Anhebung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024 um 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent: In Vollzeit entspricht das einer tabellenwirksamen Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro monatlich oder elf bis 15 Prozent für die Tätigkeitsebenen V bis VIII und acht bis elf Prozent für die Tätigkeitsebenen I bis IV.
  • Erhöhung der Funktionsstufenbeträge für die Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und
    für die Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent
  • Steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld: einmalig 1.240 Euro netto im Juni 2023 und monatlich 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024 (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
  • Zuschläge, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, Gehaltskomponenten nach § 16 Abs. 3 TV-BA (mit Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponenten) und der Garantiebetrag nach § 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BA erhöhen sich ab März 2024 um 11,5 Prozent.
  • Die Entgelte aller Nachwuchskräfte steigen ab 1. März 2024 um 150 Euro. Dazu kommt ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro netto im Juni 2023 und jeweils 110 Euro netto von Juli
    2023 bis Februar 2024.

Stärken und Schwächen

Eine klare Stärke bei diesem Ergebnis ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Festgehälter in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten. Bei den unteren Einkommen ist das ein Plus von elf bis über 15 Prozent und bei den obersten Einkommen noch mindestens acht bis neun Prozent.

Positiv ist, dass mit 15,0 bzw. 10,5 Prozent auch für die Funktionsstufen hohe Steigerungen erreicht wurden. Die BA wollte hier nur um 5,5 Prozent erhöhen. Durchgesetzt haben wir, dass die Entgelte aller Nachwuchskräfte um 150 Euro monatlich steigen. Die BA hatte für die Studierenden eine Nullrunde vorgesehen.

Auf weniger Begeisterung ist gestoßen, dass diese Erhöhungen erst zum 1. März 2024 erfolgen – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024. Die Zeit bis März 2024 überbrückt das Inflationsausgleichsgeld.

1.240 Euro netto im Juni

Das Inflationsausgleichsgeld der Bundesregierung überschattet derzeit alle aktuellen Tarifrunden. Wenn Arbeitgeber*innen in 2023 und 2024 bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Entgelt auszahlen, müssen darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.

Die Arbeitgeberseite spart sich dabei außerdem ihren Anteil an den Sozialabgaben. Attraktiv ist das Inflationsausgleichsgeld für sie aber vor allem, weil es sich um eine einmalige Leistung handelt, die die Personalausgaben nicht dauerhaft erhöht.

Genau das ist der Pferdefuß: Die Tarifeinigung sieht eine einmalige Auszahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig und Azubis jeweils zur Hälfte. Die Zahlung des jeweils vollen Betrages lehnte die BA ab, ebenso die Zahlung an Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden. Das Geld ohne Abzüge zu erhalten, ist für Beschäftigte auch attraktiv und wirkt sofort. Die Tariferhöhung ab März 2024 sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.

Arbeitgeberseite vehement gegen Mindestbetrag

Zentraler Teil unserer Forderung war ein Mindestbetrag von 500 Euro. Gegen diese Forderung und generell gegen einen Mindestbetrag haben sich die Arbeitgeber Bund und VKA vehement gewehrt, auch die BA vertrat keine andere Haltung.

Um diesen grundlegenden Widerspruch aufzulösen, haben die Schlichter in der Schlichtung mit Bund und VKA eine neue Struktur vorgeschlagen, die in der Einigung nun übernommen wurde: Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Ergibt sich daraus eine Steigerung unter 340 Euro, wird der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro

Statt eines Mindestbetrags bringt die Tarifeinigung tabellenwirksame Erhöhungen zwischen 340 und 572 Euro monatlich, zuzüglich der Erhöhungen der Funktionsstufen. Genau nachzulesen sind die Erhöhungen in den Tabellen auf Zusammen geht mehr, der ver.di-Sonderseite zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst.

Außerdem werden die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, sowie der Garantiebetrag ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. Nicht gelungen ist es dagegen, die Regelung zur
Altersteilzeit zu verlängern.

Die ver.di-Tarifkommission der BA ist jedoch zur Einschätzung gelangt, dass gegenüber der BA in dieser Tarifauseinandersetzung nicht mehr zu holen ist – auch nicht mit unbefristeten Streiks. Fest steht jedoch auch, dass dieses Ergebnis vor allem erst möglich geworden ist durch intensive Arbeitskämpfe, an denen sich alleine im März eine halbe Million ver.di-Mitglieder beteiligt haben, auch bei der Bundesagentur für Arbeit.

Mitgliederbefragung zum Ergebnis

Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt. Ab dem 5. Mai 2023 können alle ver.di-Mitglieder bei der BA – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben.

Die ver.di-Tarifkommission für die BA empfiehlt, das Ergebnis anzunehmen. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 12. Mai. Erst anschließend entscheidet die ver.di-Tarifkommission der BA endgültig über die Tarifeinigung.

Die Flugblätter zum Ergebnis findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Ergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (04. Mai 2023)

TRöD 2023 | Mitgliederbefragung zum Ergebnis (04. Mai 2023)

Flugblatt zum Tarifergebnis für unsere Nachwuchskräfte

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TRöD 2023: Aktionen zu Tarifverhandlungen

ver.di-Mitglieder sammeln bundesweit Unterschriften für Stärketest

Wir sagen DANKE an alle Beteiligten an den Tarifaktionen! (Foto: ver.di, Fachbereich 4)

Im Vorfeld der Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023 haben Tausende ver.di-Mitglieder Unterschriften für den Stärketest gesammelt.

Unser Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die sich beteiligt und damit konsequent hinter unsere gemeinsamen Forderungen gestellt haben.

Wir erwarten, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird.

Petra Jungton, AA Mannheim, Beamtenvertreterin im HPR

Stärketest bringt 340.000 Unterschriften

Ein beeindruckendes Ergebnis! Die Petitionen wurden nun von ver.di-Betriebsgruppen aus dem gesamten öffentlichen Dienst (ÖD) an die öffentlichen Arbeitgeber in ganz Deutschland übergeben.

Zur ersten Verhandlungsrunde am 24. Januar 2023 in Potsdam haben viele bei ver.di organisierte Kolleginnen und Kollegen die Verhandlungsführung der Arbeitgeber von Bund und Kommunen um Bundesinnenministerin Nancy Faeser lautstark begrüßt.

Für unsere Nachwuchskräfte fordern wir mindestens 200 Euro und die unbefristete Übernahme!

Sascha Jansen, AA Berlin Mitte, HJAV-Vorsitzender

„Die materiellen Sorgen und die Überlastungssituation im öffentlichen Dienst werden zwar zur Kenntnis genommen, bleiben aber ohne Lösungsvorschläge“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in Potsdam.

Ein positives Signal an die Beschäftigten ist leider ausgeblieben.

Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di

Warme Worte der Arbeitgeberseite reichen nicht. Wir leisten in der BA jeden Tag enorm viel. In ver.di sind wir mit allen Kolleginnen und Kollegen im ÖD vereint – zusammen geht mehr!

Der ÖD muss finanziell attraktiv sein: 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro, bei einem Jahr Laufzeit, sind absolut notwendig!

Iris Hundertmark, AA Bochum, HPR-Vorstandsmitglied

Wie geht es weiter bei der TRöD 2023?

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 22. und 23. Februar statt. Bis dahin wird ver.di bundesweit diverse Aktionen starten. Wendet euch für Informationen an eure ver.di-Vertrauensleute, Betriebsgruppen oder an eure Personalratsvertretung direkt vor Ort.

Unsere Kolleginnen und Kollegen in der BA sind bereit, für ihre berechtigten Forderungen zu kämpfen. Das ist mein deutlicher Eindruck von vielen Personalversammlungen, die ich überall im Bundesgebiet
besuche.

Robert Buhse, BA-Zentrale, HPR-Vorsitzender

Diese Tarifinfo mit Fotos unserer Aktionen sowie ein Infoblatt zur Zeiterfassung im Streik findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Hinweise zum Arbeitskampf: Muss ich mich ausstempeln? Streik und Zeiterfassung (Ausgabe 9, Februar 2023)

TRöD 2023 | Streikrecht für Nachwuchskräfte (Februar 2023)

TRöD 2023 | Bundesagentur für Arbeit: Bundesweit ver.di-Aktionen zu Tarifverhandlungen (30. Januar 2023)

Im Intranet der BA gibt es außerdem eine aktualisierte Weisung der Zentrale bei Arbeitskampfmaßnahmen!

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Techniker Krankenkasse: Licht und Schatten

Beschäftigten-Infos der ver.di-Bundestarifkommission zum Jahreswechsel

Licht und Schatten zum Jahreswechsel in der Techniker Krankenkasse (Bild: Mrs.Moon, shutterstock.com)

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Tage sind kurz und dunkel, nur die Weihnachtsbeleuchtung schenkt noch ein wenig Licht. Passend zu dieser Jahreszeit fällt auch unsere Bewertung zum abgeschlossenen Gehaltstarifvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) aus – Licht und Schatten.

Was lief gut in der Techniker Krankenkasse?

Positiv ist sicherlich die Gehaltssteigerung zum 01. Juni 2023 mit 6,0 Prozent und auch unsere Auszubildenden bekommen endlich mehr Geld (was eigentlich schon lange überfällig war!).

Wo ist noch Luft nach oben?

Im Dunkeln bleibt für uns immer noch die „Inflationsausgleichsprämie“. Ist sie tatsächlich eine echte, dann stellt sich die Frage, warum Mitarbeitende ausgeschlossen werden, die die geforderten „Aktivmonate“ nicht erfüllen oder nicht erfüllen konnten.

Ist die Prämie jedoch nur eine getarnte Gehaltsnachzahlung für die Leermonate von Juli 2022 bis Mai 2023, bleibt die Frage offen, warum Mitarbeitende, die Anfang 2023 aus einer längeren Krankengeldzahlung (ohne Aufstockung) oder aus einer Elternzeit kommen, bis Ende Mai leer ausgehen sollen.

Wie ver.di zur „Inflationsausgleichsprämie“ steht, haben wir euch mal hier in unserer Tarifinfo zum Download bereitgestellt.

Unser Fazit in der Techniker Krankenkasse

Sicherlich waren die Gehaltstarifverhandlungen diesmal sehr herausfordernd. Angesichts der Tatsache, dass die TK den Zusatzbeitrag stabil hält, kann vermutet werden, dass ein sozialerer Abschluss möglich gewesen wäre.

ver.di-Tarifinfo Techniker Krankenkasse: Posiitionierung zur Inflationsprämie (16.12.2022)

Bis gleich!

In diesem Sinne wünschen wir euch und euren Familien ein friedliches Weihnachtsfest und kommt gut und gesund ins Jahr 2023!

Kontakt zu eurer ver.di-Tarifkommission in der TK? Schreibt an TK.TK@verdi.org!

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Forderungen zur TRöD 2023 beschlossen

10,5 Prozent, mindestens 500 Euro – dafür brauchen wir eure Unterstützung!

Forderungen durchsetzen: Macht mit und seid Teil der Tarifbewegung 2023! (Grafik: ver.di)

Die ver.di-Tarifkommission für die Bundesagentur für Arbeit (TK-BA) hat die Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2023 mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2022 beschlossen.

Dem vorausgegangen war eine breit angelegte Meinungsbildung. Immer teurere Lebensmittel und explodierende Preise bei Abschlagszahlungen für Strom und Gas waren das zentrale Thema. Auch Beschäftigte bei der Bundesagentur für Arbeit wissen nicht mehr, wie sie die Kosten stemmen können. Die Erwartungshaltung an die Tarifrunde ist groß und ein guter Kompromiss musste gefunden werden.

Es war eine leidenschaftliche und intensive Debatte. Am Ende hat die ver.di-Tarifkommission der BA einstimmig beschlossen, sich der Forderung für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen anzuschließen.

Unsere Forderungen auf einen Blick

  • Um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro monatlich sollen die Tabellenentgelte steigen.
  • Nachwuchskräfte sollen 200 Euro mehr bekommen.
  • Laufzeit: zwölf Monate
  • Gefordert wird außerdem die unbefristete Übernahme von Nachwuchskräften nach erfolgreicher Ausbildung – in Zeiten von Fachkräftemangel eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
  • Die TK-BA erwartet darüber hinaus die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit und fordert die BA auf, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen zu übertragen.

Einkommen sichern

Auf weitere Themen hat die TK-BA bei ihrem Forderungsbeschluss bewusst verzichtet. So zum Beispiel auf Forderungen zur Arbeitszeitverkürzung, die schon in der Tarifrunde 2020 eine Rolle spielen sollten. Zuerst kam Corona dazwischen, nun die Herausforderungen durch die außergewöhnlichen Preissteigerungen. In diesen Zeiten hoher Inflation ist die Sicherung der Einkommen das zentrale Ziel in der Tarif- und Besoldungsrunde.

Rasant steigende Preise muss man mit dauerhaften Tarifsteigerungen beantworten, insbesondere für diejenigen, die nicht so hohe Einkommen haben.

Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di

Auch die Beschäftigten bei der BA haben ein Recht auf verlässliche und dauerhafte Sicherung ihrer Einkommen. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass sie mit ihren umfangreichen und vielfältigen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger da sind. Nun geht es darum, Stärke zu zeigen, viele Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, um die gemeinsame Forderung auch erfolgreich durchzusetzen.

Klar ist: Wer in außergewöhnlichen Zeiten eine hohe Forderung stellt, muss auch bereit und in der Lage sein, Außergewöhnliches zu leisten.

Das Flugblatt zu unseren Forderungen findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Bundesagentur für Arbeit: Forderungsbeschluss (14. Oktober 2022)

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AOK: Mitgliedervorteil und Jobrad

Vergesst nicht, den zusätzlichen Bildungstag noch vor Jahresende zu nutzen!

Mit dem Jobrad unterwegs? Von uns bekommt ihr alle Infos! (Bild: Vedant Shah, pixabay.com)

Anfang März 2022 wurde ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Jetzt liefern wir praktische Hinweise zum zusätzlichen Bildungstag und zum Jobrad.

Mitgliedervorteilsregelung

Alle ver.di-Mitglieder (Stichtag ist der 3. März 2022) haben in den Jahren 2022 und 2023 Anspruch auf jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung, um sich weiterzubilden. Also nicht vergessen und noch vor Jahresende nutzen!

  • Benennung des Bildungszwecks reicht aus – keine Vorabprüfung des Arbeitgebers, kein Teilnahmenachweis erforderlich!
  • zahlreiche ver.di-Bildungsangebote
  • einschlägige regionale und AOK-spezifische Veranstaltungen
  • AOK-ver.di-Bildungstag voraussichtlich im November online
  • Mitgliedsnachweis jederzeit online verfügbar

Achtet auf die aktuellen Hinweise!

Jobrad

Im Tarifvertrag „Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings“ wurde ein Arbeitgeberzuschuss vereinbart: Der Arbeitgeber zahlt also einen Zuschuss zum Fahrradleasing (z. B. Zuschuss zur Leasingrate oder die vollständige/teilweise Übernahme von Nebenleistungen wie Versicherungen).

Für die Ausgestaltung im Detail muss der Gesamtpersonalrat oder Betriebsrat beteiligt werden. Vereinbarungen, die keinerlei Zuschuss vorsehen, sind NICHT tarifkonform!

Erst prüfen und rechnen, dann radeln! Informiert euch vor Abschluss eines individuellen Vertrages, hier ein paar Infos zum Download:

Fahrradleasing mit Gehaltsumwandlung – Ein Modell mit Weitblick oder eher nach dem Motto: Augen zu und durch? (ver.di BaWü, 2021)

Jobrad – Arbeitgeber drängen auf Änderung des TVöD (ver.di BaWü, 2020)

Jobrad – ver.di steht weiter für gute Modelle zur Verfügung (ver.di BaWü, 2017)

Eine Checkliste zu individuellen Fahrradleasing-Verträgen liefert die ver.di-Bundesverwaltung, die Checkliste bekommt ihr bei eurer ver.di vor Ort oder und jederzeit im AOK-ver.di-Netz.

Anschließend lohnt sich ein Vergleich, ob der Erwerb eines eigenen Fahrrades in Verbindung mit dem Gesundheitszuschuss nicht die lukrativere Alternative ist: Auf diese Weise gibt es 175 Euro pro Jahr ab 2022 und bis 31.12.2023. Dies gilt auch für einen Fahrradkauf über mehrere Jahre, insgesamt sind bis zu 500 Euro möglich.

Stichwort „Energiezahlung“

Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht vor, dass ein Inflationsbonus bis zu 3.000 Euro steuerfrei wäre – bei entsprechender Einigung der Arbeitgeber mit Gewerkschaften auf einen solchen Bonus. Weitere Einzelheiten dazu liegen bisher nicht vor.

Die Vergütungsrunde mit der AOK ist abgeschlossen. Dennoch haben wir aufgrund der aktuellen Lage die Zahlung einer zusätzliche Energieprämie an die Beschäftigten auf die Tagesordnung für die nächsten Gespräche mit der Arbeitgeberseite gesetzt. Ob die Arbeitgeber auch innerhalb der Laufzeit des Tarifvertrages und damit während der sogenannten Friedenspflicht dazu bereit sind, wird sich zeigen. Wir halten euch auf dem Laufenden!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an eure Kolleg*innen:

Tarifinfo AOK | Hinweise für die Praxis (22.09.2022)

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AOK Nordost: GeMAInsam Zukunft gestalten

Das Motto zum 01. Mai 2022 betrifft auch die Beschäftigten der AOK Nordost.

Bei der AOK-Nordost gestalten wir gemeinsam mit ver.di unsere Zukunft. (Bild: IgorVetushko, depositphotos.com)

„GeMAInsam Zukunft gestalten“ war das Motto des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum 01. Mai 2022. Dieses Motto begleitet uns aktuell auch bei der AOK Nordost!

Denn bei der AOK Nordost gestaltet der Vorstand momentan die Vergangenheit und Zukunft der Beschäftigten. Und so gab es im März 2022 für die Tarifbeschäftigten:

  • keine steuer- und abgabenfreie Prämie in Höhe von 1.100 Euro
  • keine 550 Euro für Auszubildende und dual Studierende

Im Dezember 2022 gibt es:

  • keine Entgelterhöhung von 3,1 Prozent
  • kein Plus von 50 Euro im Monat für Auszubildende und dual Studierende

So sieht die vom Vorstand gestaltete Zukunft aus! Die Mitglieder der ver.di haben in der letzten Mitgliederversammlung entschieden, dies nicht zu akzeptieren.

Zukunft bei der AOK Nordost gemeinsam gestalten!

Zu unserer Zukunft gehört ein Tarifvertrag, der den Beschäftigten der AOK Nordost die gleichen Einkommensbedingungen sichert, wie sie auch für die Beschäftigten der anderen AOKen gelten! Das Geld dafür ist aus unserer Sicht da! Aber diese Forderung wird uns nicht geschenkt. Eine bessere Zukunft müssen wir uns gemeinsam erstreiten!

Bei den Tarifverhandlungen im letzten Jahr haben wir als ver.di die Forderungen der AOK – die ersatzlose Streichung der kompletten Jahressonderzahlung für drei Jahre und die kollektive Arbeitszeitreduzierung – erfolgreich verhindert.

Der Vorstand hat sich das Geld durch den Ausstieg aus der Vergütungsrunde bei den Beschäftigten geholt. Und das trotz aus unserer Sicht gleicher bzw. einer besseren finanziellen Ausgangslage als im letzten Jahr.

Auch diesen erneuten Griff in unser Portemonnaie gilt es abzuwehren! Gemeinsam können wir viel erreichen! Deswegen: Macht euch stark in einer starken Gemeinschaft und werdet ver.di-Mitglied!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

Tarifinfo AOK Nordost | GeMAInsam Zukunft gestalten (10.05.2022)

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AOK: Zustimmung zum Tarifabschluss

Mitgliedermehrheit für Ergebnis bei AOK und ITSCare, auch Tarifkommission stimmt zu

Einigung bei AOK & ITSCare: Nicht nur Auszubildende dürfen sich freuen! (Bild: Zen Chung, pexels.com)

Trotz schwierigster tarifpolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in der diesjährigen Vergütungsrunde hat ver.di im zehnten Verhandlungstermin am Donnerstag, den 03. März 2022, ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Die Mehrheit der Mitglieder hat dem nun zugestimmt.

69,4 Prozent der ver.di-Mitglieder, die sich an unserer Online-Befragung beteiligten, haben dem Verhandlungsergebnis zur diesjährigen AOK-Tarifrunde zugestimmt. Daraufhin hat auch die ver.di-Bundestarifkommission innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist ihre Zustimmung erteilt. Diese liegt nun auch seitens der Tarifgemeinschaft AOK vor. Die vereinbarten Regelungen treten nun also in Kraft!

Das Tarifergebnis im Überblick

Mehr Geld

März 2022: Einmalzahlung in Form einer Coronaprämie

  • 1.100 Euro für alle am 03. März 2022 Beschäftigen (in Teilzeit anteilig)
  • 550 Euro für Auszubildende und dual Studierende

Durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bedeutet das eine Netto-Zahlung für alle als Ausgleich für ein Jahr mit hoher Inflationsrate und teurer gewordenen Waren und Dienstleistungen.

01. August 2022: vermögenswirksame Leistungen

  • Erhöhung auf 13 Euro für regulär Beschäftigte
  • Erhöhung auf 20 Euro für Auszubildende und dual Studierende

01. Dezember 2022: Vergütung

  • Erhöhung der Tabellenentgelte und Sozialzuschläge um 3,1 Prozent
  • 50 Euro mehr für Auszubildende

Die Forderung nach Anerkennung der Ausbildungszeit auf die Berufserfahrung wurde von der Arbeitgeberseite mit dem Hinweis auf eine gegensätzliche Rechtsprechung abgelehnt.

Stattdessen haben wir für die ersten Jahre nach der Ausbildung und für die unteren Vergütungsgruppen die Vergütung durch die Vereinbarung eines Sockelbetrages in Höhe von 30 Euro bis zur Vergütungsgruppe 6 in den Erfahrungsstufen 1 bis 3 überproportional anheben können.

01. Dezember 2022: Erhöhungsbeträge für Kinder

  • vier Euro mehr (Sozialzuschlag Stufe 2 für die untersten Vergütungsgruppen)

Gesundheitszuschuss und Jobrad

Der jährliche Gesundheitszuschuss erhöht sich für 2022 und 2023 auf 175 Euro.

Neu ist, dass bei Kauf eines Fahrrades der Zuschuss mehrmals geltend gemacht werden kann – also in 2022 und 2023 – auch, wenn der Zuschuss für den Fahrradkauf bereits in 2021 gewährt wurde.

Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder

Von diesem Tarifergebnis werden auch alle nicht-organisierten Beschäftigten profitieren. Erreicht und erkämpft haben das aber mehrheitlich die ver.di-Kolleginnen und Kollegen.

Darum sind wir stolz, erstmalig eine Mitgliedervorteilsregelung erreicht zu haben! Erstmalig ist es gelungen, das für die TGAOK bisher Undenkbare abzuschließen: alle ver.di-Mitglieder (zum Stichtag am 03. März 2022) bekommen in 2022 und 2023 jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Weiterbildung. Beim Antrag ist der Bildungszweck anzugeben, zur Gewährung genügt ein Nachweis zur Gewerkschaftszugehörigkeit.

Übernahme

Ebenfalls vereinbaren konnten wir die Übernahme aller Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.

Laufzeit

Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.

AOK Nordost

Es ist uns nicht gelungen, ein Ergebnis für die AOK Nordost während der Laufzeit des Tarifvertrages zu erreichen. Das scheiterte an der TG AOK, die sich an ihren Beschluss gebunden sah. Dennoch haben wir es der Arbeitgeberseite in den Verhandlungen so schwer gemacht, dass sie sich wohl noch eine Lex AOK Nordost besser überlegen wird.

Dank eurer großartigen Solidarität, die sich in vielen Streiktagen mit Tausenden Streikenden ausgedrückt hat, ist es uns gelungen, die Rückkehr der AOK Nordost auf dem jetzt vereinbarten Vergütungsniveau festzuschreiben.

Außerdem ist jetzt klargestellt, dass die AOK Nordost nicht in der Friedenspflicht ist und wir dort weitermachen können, wo wir in der Wilhelmstraße in Berlin aufgehört haben! Die AOK hat Nordost sich verpflichtet, die Gehälter ihrer Beschäftigten spätestens am 01. Januar 2024 auf das nun vereinbarte Niveau anzuheben.

Was wir außerdem verhindert haben sowie weitere Details zum Tarifergebnis für die AOK/ITS Care findet ihr unten in unseren Tarifinfos zum Nachlesen. Lest hier auch die offizielle ver.di-Pressemitteilung zum Ergebnis.

Ein Dankeschön an euch

Nochmals ganz großen Dank an alle, die uns mit ihrem Einsatz und Engagement, mit Aktionen und Warnstreiks unterstützt haben! Das Ergebnis kann sich sehen lassen!

Einen Musterantrag auf Verkürzung der Stufenverweilzeit und die letzten Infos zur Tarifrunde findet ihr hier zum Download:

Musterantrag | Verkürzung der Stufenverweilzeit nach BAT/AOK-neu (22.03.2022)

Infoflyer AOK | Auszahlung der Coronaprämie und zusätzlicher ver.di-Tag (25.03.2022)

Tarifinfo AOK | Mitglieder und Tarifkommission stimmen Tarifabschluss zu (17.03.2022)

Tarifinfo AOK | Start der Mitgliederbefragung (08.03.2022)

Tarifinfo AOK | Ergebnis Tarifrunde (07.03.2022)

Tarifinfo AOK (ver.di Jugend) | Verhandlungsergebnis steht (07.03.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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gkvi: Ziel verfehlt, Kompensation geschafft

Keine Ergebnisbeteiligung, aber 1.500 Euro Coronaprämie für Beschäftigte der gkvi

Im März bekommen die Beschäftigten der gkvi eine Coronaprämie! (Bild: cottonbro, pexels.com)

Das Ziel der GKV Informatik (gkvi) für das vergangene Jahr wurde verfehlt und dadurch auch die Ergebnisbeteiligung der Beschäftigten. Im März 2022 konnten wir nun kurzfristig einen monetären Ausgleich vereinbaren.

Mit dem letzten Tarifabschluss bei der gkvi standen die vereinbarten prozentualen Erhöhungen für ver.di unter der Bedingung, dass in 2022 eine Ergebnisbeteiligung gezahlt wird, die sich am Zielerreichungsgrad 2021 orientiert. Doch dieses von der gkvi als sicher eingeschätzte Ziel wurde nicht geschafft. Zur Kompensation haben wir für die Beschäftigten eine Coronaprämie ausgehandelt.

Das Ergebnis bei der gkvi im Einzelnen

Im Tarifvertrag 2020 hatten wir – bei Unterschreitung des Zielerreichungsgrades von mindestens 90 Prozent – ein Sonderkündigungsrecht vereinbart, das Kündigung und Neuverhandlung der Vergütung statt zum 31. August 2022 schon zum 30. Juni 2022 ermöglicht.

Mit der Bekanntgabe des relevanten Zielerreichungsgrads des Jahres 2021 von 73,9 Prozent durch die Geschäftsführung stand nun diese Option offen.

Coronaprämie im März 2022

Die ver.di-Tarifkommission hatte sich entschieden, die Arbeitgeberseite zunächst zu Ausgleichsverhandlungen und der Gewährung einer Coronaprämie aufzufordern. Diese Verhandlungen fanden am Montag, den 07. März 2022, statt und brachten folgendes Ergebnis:

  • 1.500 Euro für (über)tariflich Beschäftigte (in Teilzeit anteilig)
  • 750 Euro für Auszubildende, Praktikant*innen, Werkstudierende und Aushilfen

Die Zahlung erhalten alle aktiven Beschäftigten, die im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 07. März 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung hatten.

Zugeständnisse von ver.di

Im Gegenzug verzichtet ver.di auf eine vorzeitige Kündigung der Vergütung zum 30. Juni 2022. Damit konnte im ersten Schritt ein Ausgleich für die um 500 Euro netto niedrigere Ergebnisbeteiligung geschaffen werden.

Für die Ausschöpfung der nur noch in diesem Monat möglichen Prämienzahlung waren wir bereit, folgende Zugeständnisse mit Blick auf die kommende Tarifrunde zu machen:

  • Eine lineare Erhöhung der Tabellengehälter wird frühestens zum 01. Dezember 2022 wirksam.
  • Für die neu gefasste Anlage 2 (Gehälter) wird eine Laufzeit bis mindestens 31. Dezember 2023 ohne weitere Gehaltserhöhung vereinbart.

Trotz des ungewöhnlichen Vorgehens, bereits vor Beginn einer Verhandlungsrunde Vorabfestlegungen zu treffen, hat die ver.di-Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Letztendlich waren wir der Auffassung, dass hier ein für beide Seiten materiell ausgeglichener Kompromiss gefunden wurde.

Wie geht es weiter bei der gkvi?

Die Laufzeit der Anlage 2 MTV (Entgelt) endet zum 31. August 2022. Danach wird die ver.di-Tarifkommission in Verhandlungen zur Anpassung der Tabellengehälter einsteigen.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gern auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo gkvi : Zielerreichung verfehlt, Kompensation erreicht (10.03.2022)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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