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Bundesagentur für Arbeit: Einigung mit IT-Systemhaus

Tarifinformationen von ver.di: Verhandlungen mit der Bundesagentur für Arbeit erfolgreich abgeschlossen

ver.di-Logo zur Tarifrunde 2025 im öffentlichen Dienst Bund und Kommunen
Bild: ver.di

Die ver.di-Tarifkommission (TK) hat in ihrer außerordentlichen Sitzung am vergangenen Freitag, den 07. Februar 2025, dem Verhandlungsstand vom 5. Februar 2025 mit der Bundesagentur für Arbeit zur Tarifierung der Dienstposten im IT-Systemhaus zugestimmt.

Dieser TK-Sitzung vorausgegangen sind mehrere Verhandlungsrunden mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), bei denen es – insbesondere in der letzten Verhandlung – ordentlich zur Sache ging. Für ver.di standen immer die gestiegenen Anforderungen bezogen auf die inhaltliche Arbeit, die geforderten Arbeitsformen, die gestiegenen Anforderungen und die zentrale Bedeutung einer guten und reibungslosen Erledigung der Aufgaben im Mittelpunkt. Zum nun vorliegenden Ergebnis haben die vielen Aktivitäten der Beschäftigten des IT-Systemhauses maßgeblich beigetragen!

Das Ergebnis im Detail

In den TE III und II hat ver.di eine neue Funktionsstufe 1 durchgesetzt für die Anforderungen und Aufgaben im Zusammenhang der besonderen Bedeutung für die Digitalisierungs- und Automatisierungsstrategie. Diese Funktionsstufe ist direkt an den Dienstposten gekoppelt und gilt in der TE III für die Dienstposten „Erste Fachkraft für IT-Sicherheit im IT-Systemhaus“ und „IT-Ingenieur/-in im IT-Systemhaus“ und in der TE II für die Dienstposten „IT-Spezialist/-in im IT-Systemhaus“, „IT-Spezialist/-in Servicemanagement im IT-Systemhaus“ und „IT-Spezialist/-in Security Management im IT-Systemhaus“.

Für den Dienstposten „IT-Architekt/-in im IT-Systemhaus“ in der TE I ist die Voraussetzung für die Zahlung einer FS 1 klarer formuliert worden, folgt dem Fachkonzept und gilt somit für deutlich mehr Beschäftigte. Die FS 1 gibt es nun für die Schwerpunktaufgabe „Fachaufsicht im übertragenen Rahmen auf Bereichsebene bzw. in einer zentralen Einheit“. Zudem erfolgt eine Ausweitung dieser Funktionsstufe in der TE I auf die Dienstposten „Experte/-in für betriebswirtschaftliche Aufgaben im IT-Systemhaus“ und in der TE II auf die Dienstposten „Spezialist/-in für betriebswirtschaftliche Aufgaben im IT-Systemhaus“ und „IT-Spezialist/-in im IT-Systemhaus“.

Die bisherigen Regelungen zur Remotearbeit werden abgelöst durch Regelungen für eine IT-Betriebsbereitschaft. Neu ist für die Anordnung einer IT-Betriebsbereitschaft die Festlegung der konkreten Zeiten Samstag, Sonntag oder in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 6.00 Uhr. Neu ist auch, dass die dann zu erledigenden Aufgaben entweder mittels Mobilarbeit oder in der Dienststelle aufzunehmen sind. Die Höhe der Pauschale der neuen IT-Bereitschaft entspricht der, die es bisher für die Remotearbeit gegeben hat.

Vereinbart wurde auch die Fortsetzung der sogenannten Rekrutierungskomponente für den IT-Bereich und den ärztlichen Dienst.

Bestandteil der letzten beiden Verhandlungen waren auch die Tarifierungen der Dienstposten zu den Fachkonzepten „Gesamthaftes Kundenportal“ und „Zentrale“. Die von der BA vorgelegten Angebote entsprechen den in den Fachkonzepten festgelegten Aufgaben und Anforderungen. Die ver.di-Tarifkommission hat den Angeboten der BA zugestimmt.

Wie geht es weiter?

Alle Ergebnisse werden nun redaktionell bearbeitet und dann mit dem 30. Änderungstarifvertrag zum TV-BA in Kraft treten.

Noch ein Blick auf die aktuelle Gehaltsrunde

Der Verhandlungsauftakt mit dem Bund und der VKA am 24. Januar 2025 endete ergebnislos. Fortgesetzt werden die Verhandlungen am 17. und 18. Februar 2025. Das Ergebnis der Verhandlungen wird die Grundlage der Gehaltstarifverhandlungen mit der BA bilden.

Deshalb gilt schon heute: Beteiligt euch aktiv in dieser Tarifrunde und nehmt so auch direkt Einfluss auf das Ergebnis. Nur wir gemeinsam sind erfolgreich! Mehr Infos dazu auf unserer ver.di-Sonderseite zur TröD 2025.

ver.di-Tarifinfo BA | Tarifverhandlungen zum IT-Systemhaus erfolgreich abgeschlossen (07. Februar 2025)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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Bundesagentur für Arbeit: Forderungen beschlossen

Zusammen geht mehr – 8,0 Prozent, mindestens 350 Euro, zwölf Monate Laufzeit

Bild: ver.di

Am Montag und Dienstag, den 14. und 15. Oktober 2024, hat die ver.di-Tarifkommission (TK-BA) ihre Forderungen für die Gehaltsrunde 2025 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) festgelegt – und jetzt sind wir gefragt, sie durchzusetzen!

Forderungen an die Bundesagentur für Arbeit

  • 8,0 Prozent mehr Gehalt (mindestens 350 Euro) bei einer Laufzeit von zwölf Monaten – ein Muss für unsere harte Arbeit! Dazu eine deutliche Anhebung der Zuschläge für alle, die in Schicht, nachts oder unter besonderen Belastungen arbeiten.
  • 200 Euro mehr für Nachwuchskräfte – damit die BA auch für die nächsten Generationen attraktiv bleibt.
  • Drei freie Tage zusätzlich und eine neue Regelung zur Altersteilzeit. Und wer in der Gewerkschaft ist, verdient für dieses Engagement noch einen weiteren freien Tag!
  • Mehr Wahlfreiheit bei der Arbeitszeit mit einem „Meine-Zeit-Konto“ – für mehr Selbstbestimmung.

Auch unsere Erwartungen an die BA sind klar:

  • Das Verhandlungsergebnis sollte zeit- und wirkungsgleich auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen werden. Außerdem ist die Arbeitszeit der Beamt*innen an das Tarifniveau anzupassen.
  • Die Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West sollte nach über 30 Jahren endlich vollständig erfolgen.
  • Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist auf maximal einen Monat zur Berechnung festzulegen.
  • Beschäftigte in Teilzeit sollten das individuelle Recht bekommen, ihre Arbeitszeit bis zur Vollzeit zu erhöhen. Außerdem sollten sie bereits bei der Überschreitung ihrer vereinbarten Wochenarbeitszeit Anspruch auf Überstundenzuschläge haben.
  • Nachwuchskräfte sollten nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung oder Studium in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
  • Der Verpflegungszuschuss bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen ist auf 28 Euro zu erhöhen.
  • Die BA sollte den Studierenden an den Standorten Mannheim und Schwerin die Unterkunft kostenlos zur Verfügung stellen oder alternativ die Kosten für die Unterkunft übernehmen.

Jetzt brauchen wir euch alle!

Zeigt der Arbeitgeberseite, dass wir entschlossen sind, unsere Forderungen durchzusetzen. Redet mit euren Kolleg*innen und überzeugt sie, sich mit ihrer Unterschrift hinter unsere Forderungen zu stellen. Mehr Infos dazu auf unserer ver.di-Sonderseite zur TröD 2025.

Lass uns zusammen Stärke zeigen – nur gemeinsam erreichen wir mehr!

TRöD 2025 | Bundesagentur für Arbeit: Forderungsbeschluss (16. Oktober 2024)

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Erste Warnstreiks bei BARMER, DAK-G und KKH

Ab Montag, 05. Februar 2024, brauchen wir euch alle für 100 % Tarif!

Stay@home bei BARMER, DAK-G und KKH für 100 % Tarif! (Bild: ra2studio, depositphotos.com)

ver.di plant bei BARMER, DAK-G und KKH ab der kommenden Woche erste Warnstreiks!

Aktuell befinden wir uns in Tarifverhandlungen mit der BARMER, DAK-Gesundheit und KKH. Ein Ergebnis ist jeweils noch nicht in Sicht:

ver.di, 08.01.2024
ver.di, 11.12.2023
ver.di, 04.12.2023

Um die Durchsetzung unserer Forderungen aktiv zu unterstützen, werden nun Arbeitskampfmaßnahmen notwendig sein.

Folgt den Veröffentlichungen und Aufrufen!

In einzelnen Teilen der BARMER und der DAK-Gesundheit werden bereits am kommenden Montag, den 05. Februar 2024, Arbeitsstreiks durchgeführt, in anderen Teilen sind es betriebliche Aktionen. Auch in der KKH werden in Kürze ähnliche Maßnahmen folgen.

Je nach Kasse und Dienststelle starten unsere Aktivitäten an unterschiedlichen Tagen. Achtet in den nächsten Wochen auf die Aufrufe in eurer Dienststelle vor Ort!

Streikgeld beantragen

Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (BARMER, DAK-Gesundheit bzw. KKH). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.

Noch einfacher, als das PDF nach dem Streiktag auszufüllen, funktioniert die Streikgelderfassung direkt im persönlichen Mitgliederbereich von ver.di:

  1. einloggen auf meine.verdi.de (oder schnell das eigene Konto erstellen)
  2. im Menü „Meine Leistungen“ auf „Streikunterstützung“ klicken
  3. notwendige Angaben ergänzen und bestätigen

Die Website erstellt dann einen QR-Code, der am Streiktag vorgezeigt werden kann – fertig!

Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein, weil zum Beispiel der eigene Betrieb nicht richtig hinterlegt ist, kann wie gewohnt nach dem Streiktag folgendes Formular für die BARMER bzw. DAK-Gesundheit ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:

Streikgeldantrag BARMER

Streikgeldantrag DAK-Gesundheit

Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen!

Streiken ist Grundrecht

Der Streik ist ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarif­forderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaft­lich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn­-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Alle rechtlichen Details hier zum Nachlesen:

ver.di-Infoflyer: Mit Recht in den Streik

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VIACTIV: Tarifergebnis zur Entgeltrunde 2024

ver.di-Mitglieder stimmen dem finalen Arbeitgeberangebot der VIACTIV zu.

Haken dran: Das Angebot bei VIACTIV ist angenommen. (Bild: digitalstorm, depositphotos.de)

Die zweite Verhandlungsrunde der Entgelttarifverhandlungen mit der VIACTIV Krankenkasse am Dienstag, den 12. Dezember 2023, war geprägt von zähen, aber zielorientierten Verhandlungen.

Im Ergebnis unterbreitete die Arbeitgeberseite ein finales Angebot für die Beschäftigten bei VIACTIV:

VIACTIV-Tabellenentgelte erhöhen sich

  • zum 1. März 2024 um 6,0 Prozent
  • zum 1. Januar 2025 um weitere 5,5 Prozent

Erhöhung der VIACTIV-Ausbildungsvergütungen

  1. Jahr auf 1.250 Euro (+70 Euro)
  2. Jahr auf 1.350 Euro (+109 Euro)
  3. Jahr auf 1.450 Euro (+143 Euro)

Höhere Vergütung für Studierende bei VIACTIV

  1. Jahr auf 1.380 Euro (+85 Euro)
  2. Jahr auf 1.505 Euro (+110 Euro)
  3. Jahr auf 1.640 Euro (+145 Euro)

Inflationsausgleich

Im Januar 2024 gibt es einmalig eine Inflationsausgleichsprämie

  • für Vollzeitkräfte in Höhe von 3.000 Euro (Teilzeit anteilig)
  • für Auszubildende und Studierende in Höhe von 1.500 Euro

Laufzeit

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.

Unten findet ihr das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt, zum Download als PDF.

Die ver.di-Mitglieder haben das Angebot in der digitalen Mitgliederversammlung am Freitag, den 15. Dezember 2023, besprochen. Auf Basis der Diskussion hat die gemeinsame Bundestarifkommission aus den Gewerkschaften ver.di, IG Metall und IG BCE die Annahme beschlossen.

Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und für 2024 alles Gute!

Tarifinfo VIACTIV KK: Das Tarifergebnis im Einzelnen erklärt (22.01.2024)

Tarifinfo VIACTIV KK: Tarifeinigung zur Entgeltrunde 2024 (15.12.2023)

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Ergebnis für die TG BKK

11,5 Prozent in zwei Schritten plus Inflationsausgleich vereinbart

minervastock, depositphotos.com

Unsere Entgeltverhandlungen für die Tarifgruppe Betriebskrankenkassen (TG BKK) am 23. November 2023 in Berlin waren erfolgreich.

Mit der Arbeitgeberseite konnte nach harten, aber sehr fairen Verhandlungen ein Tarifergebnis erzielt werden. Die ver.di-Bundestarifkommission hat in ihrer Sitzung am 24. November einstimmig beschlossen, dieses Tarifergebnis anzunehmen.

Damit kam folgender Tarifabschluss zustande:

Inflationsausgleichsprämie für die TG BKK

Alle zum 01. Januar 2024 in Vollzeit Beschäftigten erhalten zur Abmilderung der Inflationsbelastungen zusätzlich zum Arbeitslohn bis spätestens 31. März 2024 eine einmalige Inflationsausgleichssonderzahlung von 3.000 Euro.

Auszubildende bekommen 1.500 Euro, für Teilzeitbeschäftigte gibt es die Sonderzahlung anteilig im Verhältnis der vertraglichen zur tariflichen Arbeitszeit.

Tabellenwirksame Entgelterhöhung für die TG BKK

Die tariflichen Entgelte werden ab dem 1. März 2024 um 6,0 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent.

Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1. Januar 2024 im

  1. Ausbildungsjahr: 1.250 Euro
  2. Ausbildungsjahr: 1.350 Euro
  3. Ausbildungsjahr: 1.450 Euro

Laufzeit

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2025.

Tarifinfo TG BKK: Verhandlungsergebnis erzielt (25.11.2023)

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Forderungsbeschluss bei VIACTIV

ver.di, IG Metall und IG BCE formulieren ihre Forderungen zur Entgelttarifrunde 2024

Die Forderungen an die Arbeitgeberseite der VIACTIV Krankenkasse stehen fest. (Bild: Seleneos, photocase.de)

Startschuss für die Entgelttarifrunde 2024 bei der VIACTIV: ver.di, IG Metall und IG BCE fordern zur Aufnahme von Tarifverhandlungen auf, nachdem sie zuvor den Entgelttarifvertrag gekündigt hatten.

Folgende Forderungen an die VIACTIV KK hat die Bundestarifkommission beschlossen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 12,5 Prozent, mindestens jedoch um 550 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 200 Euro

Zusätzlich zur Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen fordern wir für alle Beschäftigten, Auszubildenden und Studierenden die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro.

Unsere Erwartungen für die Beschäftigten bei VIACTIV

Weiterhin erwarten wir die dauerhafte Vereinbarung von mindestens zwei gewerkschaftlichen Bildungstagen pro Jahr für alle Gewerkschaftsmitglieder bei der VIACTIV KK.

Inflation hinterlässt Spuren

Mit Blick auf die individuellen Auswirkungen der Inflation auf die Beschäftigten ist unser Forderungspaket angemessen. Der letzte Tarifabschluss passte gut für die Zeit, in der er geschlossen wurde. Was in den darauffolgenden Monaten passieren und welche Folgen das für jede und jeden von uns haben würde, konnte niemand ahnen. Die Inflation der letzten beiden Jahre stellt bis heute alle Beschäftigten vor große Herausforderungen.

Wie geht es weiter?

Wir informieren euch, sobald der Verhandlungsauftakt terminiert wurde.

Alle weiteren Themen, die im Rahmen der Beschäftigtenbefragung an die Tarifkommission herangetragen worden, sind auf der Agenda der Tarifkommission. Wir werden diese Themen im Anschluss an die Entgeltrunde aufnehmen, diskutieren und mit euch weiterentwickeln.

Wichtig: Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse fallen nicht vom Himmel. Die Gewerkschaftsmitglieder sind diejenigen, die Tarifverhandlungen möglich machen. Und für ein gutes Tarifergebnis braucht es eine starke Mitgliederbasis. Daher: Unterstützt eure Tarifverhandlungen und werdet Mitglied!

Tarifinfo VIACTIV KK: Forderungsbeschluss zur Entgeltrunde 2024 (07.11.2023)

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Novitas BKK: Forderungen zur Entgeltrunde 2024

12,5 Prozent, mindestens 500 Euro für Beschäftigte und 200 Euro für Auszubildende

Für die Beschäftigten der Novitas fordern wir u. a. einen Inflationsausgleich. (Bild: zettberlin, photocase.de)

Die Entgeltrunde 2024 steht unmittelbar bevor. Nach der Kündigung des Gehaltstarifvertrages hat ver.di die Novitas BKK zur Aufnahme von Tarifverhandlungen aufgefordert.

Die ver.di-Tarifkommission hat dazu folgende Forderungen an die Novitas BKK beschlossen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 12,5 Prozent, mindestens jedoch um 500 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 200 Euro

Zusätzlich zur Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen fordern wir die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro.

Unsere Erwartungen für die Novitas-Beschäftigten

Weiterhin erwarten wir die dauerhafte Vereinbarung von vier weiteren ver.di-Bildungstagen pro Jahr für alle ver.di-Mitglieder bei der Novitas BKK.

Warum ist das so wichtig?

Dieses Forderungspaket spiegelt die Anforderungen mit Blick auf die individuellen Auswirkungen der Beschäftigten wieder. Der letzte Tarifabschluss war für die Zeit, in der er geschlossen wurde, ein guter Tarifabschluss. Niemand ahnte, was in den kommenden Monaten passieren wird und welche (Aus-)Wirkungen das auf jede und jeden Einzelnen von uns haben wird. Die Inflation der letzten beiden Jahre hat alle Beschäftigten vor Herausforderungen gestellt und das ist auch heute noch so.

Was passiert als Nächstes?

Sobald der Termin für den Verhandlungsauftakt vereinbart wurde, werden wir entsprechend informieren.

Wichtig: Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse fallen nicht vom Himmel. Die Gewerkschaftsmitglieder sind diejenigen, die Tarifverhandlungen möglich machen. Und für ein gutes Tarifergebnis braucht es eine starke Mitgliederbasis. Daher: Unterstützt eure Tarifverhandlungen und werdet Mitglied!

Tarifinfo Novitas BKK: Forderungsbeschluss zur Entgeltrunde 2024 (01.11.2023)

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Inflationsausgleichsprämie bei der BKK Akademie

Auch für die Beschäftigten und Auszubildenden konnten wir die Prämie aushandeln.

Frauenhände halten ein Geldbündel aus 100-, 200- und 500-Euro-Scheinen
Bei der BKK Akademie steht eine Inflationsausgleichsprämie an! (Bild: alfexe, depositphotos.com)

In den Tarifverhandlungen zwischen der BKK Akademie GmbH und ver.di konnte am Montag, den 5. Juni 2023, für die Beschäftigten und Auszubildenden die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie analog zum Ergebnis im Öffentlichen Dienst vereinbart werden.

Das Tarifergebnis für die BKK Akademie lautet dann:

Juni 2023 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 1.240 Euro steuer- und abgabenfrei für Vollzeit-Beschäftigte
  • 620 Euro für Auszubildende

Juli 2023 bis Februar 2024 (jeweils steuer- und abgabenfrei):

  • 220 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte
  • 110 Euro pro Monat für Auszubildende

Macht insgesamt 3.000 Euro für Vollzeit-Beschäftigte und 1.500 Euro für Auszubildende!

Abschluss in Anlehnung an den öD

Die Tarifvertragsparteien BKK Akademie und ver.di sind sich im Ziel einig, die im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes enthaltene Erhöhung der Tabellenentgelte und Ausbildungsvergütungen (ab März 2024) auch für die Beschäftigten und Auszubildenden der BKK Akademie (ebenfalls ab März 2024) zu
übernehmen.

Sobald die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes vorliegen, werden wir im Rahmen der redaktionellen Verhandlungen die Übernahme der Erhöhungsschritte entsprechend vereinbaren.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BKK Akademie GmbH | Inflationsausgleichsprämie auch für Beschäftigte und Auszubildende (05.06.2023)

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Bundesagentur für Arbeit: Ergebnis angenommen!

Über drei Viertel der Mitglieder für Annahme, auch Tarifkommission der BA stimmt zu.

Zwei Hände mit Daumen nach oben auf einer Tischplatte
Ihr habt entscheiden, das Tarifergebnis mit der BA steht fest! (Bild: srini, pexels.com)

Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt, nachdem sich zuvor in unserer Mitgliederbefragung über 75 Prozent der ver.di-Mitglieder für das Ergebnis ausgesprochen hatten.

Seit dem 5. Mai 2023 habt ihr in den Dienststellen über das Tarifergebnis mit der BA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den Tätigkeitsebenen V bis VIII ein Plus von elf bis über 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV noch mindestens acht bis elf Prozent.

Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 76 Prozent der Mitglieder in der Befragung für eine Annahme. Auf dieser Basis stimmte dann auch unsere Tarifkommission der BA für die Annahme des Tarifergebnisses.

Und das Geld in der BA?

  • Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen von je 220 Euro netto.
  • Nachwuchskräfte erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
  • Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte aller Tätigkeitsebenen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, die Funktionsstufenbeträge in den Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent.
  • Die Entgelte für alle Nachwuchskräfte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht.

Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Wie es jetzt weitergeht

Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgt die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte.

Vielen Dank an euch in der BA!

Nur durch euren Druck, durch die Streiks und vielen Aktionen wurde diese Einigung überhaupt möglich! Die Arbeitgeberseite hat sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken.

Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen! Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben!

Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde taucht schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen!

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle.

TRöD 2023 | Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit steht (22. Mai 2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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Ergebnis für die Bundesagentur für Arbeit

Auf Grundlage der Einigung im öffentlichen Dienst gibt es nun auch Ergebnis für die BA

Beteiligt euch an unserer digitalen Mitgliederbefragung in der BA! (Bild: cottonbro studio, pexels.com)

Am 4. Mai 2023 konnte auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses in der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst auch mit der Bundesagentur für Arbeit ein Verhandlungsergebnis erreicht werden.

Das Ergebnis

  • Anhebung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024 um 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent: In Vollzeit entspricht das einer tabellenwirksamen Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro monatlich oder elf bis 15 Prozent für die Tätigkeitsebenen V bis VIII und acht bis elf Prozent für die Tätigkeitsebenen I bis IV.
  • Erhöhung der Funktionsstufenbeträge für die Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und
    für die Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent
  • Steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld: einmalig 1.240 Euro netto im Juni 2023 und monatlich 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024 (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
  • Zuschläge, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, Gehaltskomponenten nach § 16 Abs. 3 TV-BA (mit Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponenten) und der Garantiebetrag nach § 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BA erhöhen sich ab März 2024 um 11,5 Prozent.
  • Die Entgelte aller Nachwuchskräfte steigen ab 1. März 2024 um 150 Euro. Dazu kommt ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro netto im Juni 2023 und jeweils 110 Euro netto von Juli
    2023 bis Februar 2024.

Stärken und Schwächen

Eine klare Stärke bei diesem Ergebnis ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Festgehälter in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten. Bei den unteren Einkommen ist das ein Plus von elf bis über 15 Prozent und bei den obersten Einkommen noch mindestens acht bis neun Prozent.

Positiv ist, dass mit 15,0 bzw. 10,5 Prozent auch für die Funktionsstufen hohe Steigerungen erreicht wurden. Die BA wollte hier nur um 5,5 Prozent erhöhen. Durchgesetzt haben wir, dass die Entgelte aller Nachwuchskräfte um 150 Euro monatlich steigen. Die BA hatte für die Studierenden eine Nullrunde vorgesehen.

Auf weniger Begeisterung ist gestoßen, dass diese Erhöhungen erst zum 1. März 2024 erfolgen – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024. Die Zeit bis März 2024 überbrückt das Inflationsausgleichsgeld.

1.240 Euro netto im Juni

Das Inflationsausgleichsgeld der Bundesregierung überschattet derzeit alle aktuellen Tarifrunden. Wenn Arbeitgeber*innen in 2023 und 2024 bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Entgelt auszahlen, müssen darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.

Die Arbeitgeberseite spart sich dabei außerdem ihren Anteil an den Sozialabgaben. Attraktiv ist das Inflationsausgleichsgeld für sie aber vor allem, weil es sich um eine einmalige Leistung handelt, die die Personalausgaben nicht dauerhaft erhöht.

Genau das ist der Pferdefuß: Die Tarifeinigung sieht eine einmalige Auszahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig und Azubis jeweils zur Hälfte. Die Zahlung des jeweils vollen Betrages lehnte die BA ab, ebenso die Zahlung an Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden. Das Geld ohne Abzüge zu erhalten, ist für Beschäftigte auch attraktiv und wirkt sofort. Die Tariferhöhung ab März 2024 sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.

Arbeitgeberseite vehement gegen Mindestbetrag

Zentraler Teil unserer Forderung war ein Mindestbetrag von 500 Euro. Gegen diese Forderung und generell gegen einen Mindestbetrag haben sich die Arbeitgeber Bund und VKA vehement gewehrt, auch die BA vertrat keine andere Haltung.

Um diesen grundlegenden Widerspruch aufzulösen, haben die Schlichter in der Schlichtung mit Bund und VKA eine neue Struktur vorgeschlagen, die in der Einigung nun übernommen wurde: Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Ergibt sich daraus eine Steigerung unter 340 Euro, wird der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro

Statt eines Mindestbetrags bringt die Tarifeinigung tabellenwirksame Erhöhungen zwischen 340 und 572 Euro monatlich, zuzüglich der Erhöhungen der Funktionsstufen. Genau nachzulesen sind die Erhöhungen in den Tabellen auf Zusammen geht mehr, der ver.di-Sonderseite zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst.

Außerdem werden die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, sowie der Garantiebetrag ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. Nicht gelungen ist es dagegen, die Regelung zur
Altersteilzeit zu verlängern.

Die ver.di-Tarifkommission der BA ist jedoch zur Einschätzung gelangt, dass gegenüber der BA in dieser Tarifauseinandersetzung nicht mehr zu holen ist – auch nicht mit unbefristeten Streiks. Fest steht jedoch auch, dass dieses Ergebnis vor allem erst möglich geworden ist durch intensive Arbeitskämpfe, an denen sich alleine im März eine halbe Million ver.di-Mitglieder beteiligt haben, auch bei der Bundesagentur für Arbeit.

Mitgliederbefragung zum Ergebnis

Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt. Ab dem 5. Mai 2023 können alle ver.di-Mitglieder bei der BA – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben.

Die ver.di-Tarifkommission für die BA empfiehlt, das Ergebnis anzunehmen. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 12. Mai. Erst anschließend entscheidet die ver.di-Tarifkommission der BA endgültig über die Tarifeinigung.

Die Flugblätter zum Ergebnis findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Ergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (04. Mai 2023)

TRöD 2023 | Mitgliederbefragung zum Ergebnis (04. Mai 2023)

Flugblatt zum Tarifergebnis für unsere Nachwuchskräfte

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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