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Bundesagentur für Arbeit: Ergebnis angenommen!

Über drei Viertel der Mitglieder für Annahme, auch Tarifkommission der BA stimmt zu.

Zwei Hände mit Daumen nach oben auf einer Tischplatte
Ihr habt entscheiden, das Tarifergebnis mit der BA steht fest! (Bild: srini, pexels.com)

Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt, nachdem sich zuvor in unserer Mitgliederbefragung über 75 Prozent der ver.di-Mitglieder für das Ergebnis ausgesprochen hatten.

Seit dem 5. Mai 2023 habt ihr in den Dienststellen über das Tarifergebnis mit der BA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den Tätigkeitsebenen V bis VIII ein Plus von elf bis über 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV noch mindestens acht bis elf Prozent.

Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 76 Prozent der Mitglieder in der Befragung für eine Annahme. Auf dieser Basis stimmte dann auch unsere Tarifkommission der BA für die Annahme des Tarifergebnisses.

Und das Geld in der BA?

  • Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen von je 220 Euro netto.
  • Nachwuchskräfte erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
  • Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte aller Tätigkeitsebenen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, die Funktionsstufenbeträge in den Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent.
  • Die Entgelte für alle Nachwuchskräfte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht.

Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Wie es jetzt weitergeht

Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgt die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte.

Vielen Dank an euch in der BA!

Nur durch euren Druck, durch die Streiks und vielen Aktionen wurde diese Einigung überhaupt möglich! Die Arbeitgeberseite hat sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken.

Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen! Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben!

Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde taucht schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen!

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle.

TRöD 2023 | Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit steht (22. Mai 2023)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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Ergebnis für die Bundesagentur für Arbeit

Auf Grundlage der Einigung im öffentlichen Dienst gibt es nun auch Ergebnis für die BA

Beteiligt euch an unserer digitalen Mitgliederbefragung in der BA! (Bild: cottonbro studio, pexels.com)

Am 4. Mai 2023 konnte auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses in der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst auch mit der Bundesagentur für Arbeit ein Verhandlungsergebnis erreicht werden.

Das Ergebnis

  • Anhebung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024 um 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent: In Vollzeit entspricht das einer tabellenwirksamen Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro monatlich oder elf bis 15 Prozent für die Tätigkeitsebenen V bis VIII und acht bis elf Prozent für die Tätigkeitsebenen I bis IV.
  • Erhöhung der Funktionsstufenbeträge für die Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und
    für die Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent
  • Steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld: einmalig 1.240 Euro netto im Juni 2023 und monatlich 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024 (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
  • Zuschläge, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, Gehaltskomponenten nach § 16 Abs. 3 TV-BA (mit Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponenten) und der Garantiebetrag nach § 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BA erhöhen sich ab März 2024 um 11,5 Prozent.
  • Die Entgelte aller Nachwuchskräfte steigen ab 1. März 2024 um 150 Euro. Dazu kommt ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro netto im Juni 2023 und jeweils 110 Euro netto von Juli
    2023 bis Februar 2024.

Stärken und Schwächen

Eine klare Stärke bei diesem Ergebnis ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Festgehälter in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten. Bei den unteren Einkommen ist das ein Plus von elf bis über 15 Prozent und bei den obersten Einkommen noch mindestens acht bis neun Prozent.

Positiv ist, dass mit 15,0 bzw. 10,5 Prozent auch für die Funktionsstufen hohe Steigerungen erreicht wurden. Die BA wollte hier nur um 5,5 Prozent erhöhen. Durchgesetzt haben wir, dass die Entgelte aller Nachwuchskräfte um 150 Euro monatlich steigen. Die BA hatte für die Studierenden eine Nullrunde vorgesehen.

Auf weniger Begeisterung ist gestoßen, dass diese Erhöhungen erst zum 1. März 2024 erfolgen – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024. Die Zeit bis März 2024 überbrückt das Inflationsausgleichsgeld.

1.240 Euro netto im Juni

Das Inflationsausgleichsgeld der Bundesregierung überschattet derzeit alle aktuellen Tarifrunden. Wenn Arbeitgeber*innen in 2023 und 2024 bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Entgelt auszahlen, müssen darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.

Die Arbeitgeberseite spart sich dabei außerdem ihren Anteil an den Sozialabgaben. Attraktiv ist das Inflationsausgleichsgeld für sie aber vor allem, weil es sich um eine einmalige Leistung handelt, die die Personalausgaben nicht dauerhaft erhöht.

Genau das ist der Pferdefuß: Die Tarifeinigung sieht eine einmalige Auszahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig und Azubis jeweils zur Hälfte. Die Zahlung des jeweils vollen Betrages lehnte die BA ab, ebenso die Zahlung an Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden. Das Geld ohne Abzüge zu erhalten, ist für Beschäftigte auch attraktiv und wirkt sofort. Die Tariferhöhung ab März 2024 sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.

Arbeitgeberseite vehement gegen Mindestbetrag

Zentraler Teil unserer Forderung war ein Mindestbetrag von 500 Euro. Gegen diese Forderung und generell gegen einen Mindestbetrag haben sich die Arbeitgeber Bund und VKA vehement gewehrt, auch die BA vertrat keine andere Haltung.

Um diesen grundlegenden Widerspruch aufzulösen, haben die Schlichter in der Schlichtung mit Bund und VKA eine neue Struktur vorgeschlagen, die in der Einigung nun übernommen wurde: Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Ergibt sich daraus eine Steigerung unter 340 Euro, wird der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro

Statt eines Mindestbetrags bringt die Tarifeinigung tabellenwirksame Erhöhungen zwischen 340 und 572 Euro monatlich, zuzüglich der Erhöhungen der Funktionsstufen. Genau nachzulesen sind die Erhöhungen in den Tabellen auf Zusammen geht mehr, der ver.di-Sonderseite zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst.

Außerdem werden die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, sowie der Garantiebetrag ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. Nicht gelungen ist es dagegen, die Regelung zur
Altersteilzeit zu verlängern.

Die ver.di-Tarifkommission der BA ist jedoch zur Einschätzung gelangt, dass gegenüber der BA in dieser Tarifauseinandersetzung nicht mehr zu holen ist – auch nicht mit unbefristeten Streiks. Fest steht jedoch auch, dass dieses Ergebnis vor allem erst möglich geworden ist durch intensive Arbeitskämpfe, an denen sich alleine im März eine halbe Million ver.di-Mitglieder beteiligt haben, auch bei der Bundesagentur für Arbeit.

Mitgliederbefragung zum Ergebnis

Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt. Ab dem 5. Mai 2023 können alle ver.di-Mitglieder bei der BA – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben.

Die ver.di-Tarifkommission für die BA empfiehlt, das Ergebnis anzunehmen. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 12. Mai. Erst anschließend entscheidet die ver.di-Tarifkommission der BA endgültig über die Tarifeinigung.

Die Flugblätter zum Ergebnis findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Ergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (04. Mai 2023)

TRöD 2023 | Mitgliederbefragung zum Ergebnis (04. Mai 2023)

Flugblatt zum Tarifergebnis für unsere Nachwuchskräfte

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TRöD 2023: Aktionen zu Tarifverhandlungen

ver.di-Mitglieder sammeln bundesweit Unterschriften für Stärketest

Wir sagen DANKE an alle Beteiligten an den Tarifaktionen! (Foto: ver.di, Fachbereich 4)

Im Vorfeld der Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023 haben Tausende ver.di-Mitglieder Unterschriften für den Stärketest gesammelt.

Unser Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die sich beteiligt und damit konsequent hinter unsere gemeinsamen Forderungen gestellt haben.

Wir erwarten, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird.

Petra Jungton, AA Mannheim, Beamtenvertreterin im HPR

Stärketest bringt 340.000 Unterschriften

Ein beeindruckendes Ergebnis! Die Petitionen wurden nun von ver.di-Betriebsgruppen aus dem gesamten öffentlichen Dienst (ÖD) an die öffentlichen Arbeitgeber in ganz Deutschland übergeben.

Zur ersten Verhandlungsrunde am 24. Januar 2023 in Potsdam haben viele bei ver.di organisierte Kolleginnen und Kollegen die Verhandlungsführung der Arbeitgeber von Bund und Kommunen um Bundesinnenministerin Nancy Faeser lautstark begrüßt.

Für unsere Nachwuchskräfte fordern wir mindestens 200 Euro und die unbefristete Übernahme!

Sascha Jansen, AA Berlin Mitte, HJAV-Vorsitzender

„Die materiellen Sorgen und die Überlastungssituation im öffentlichen Dienst werden zwar zur Kenntnis genommen, bleiben aber ohne Lösungsvorschläge“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in Potsdam.

Ein positives Signal an die Beschäftigten ist leider ausgeblieben.

Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di

Warme Worte der Arbeitgeberseite reichen nicht. Wir leisten in der BA jeden Tag enorm viel. In ver.di sind wir mit allen Kolleginnen und Kollegen im ÖD vereint – zusammen geht mehr!

Der ÖD muss finanziell attraktiv sein: 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro, bei einem Jahr Laufzeit, sind absolut notwendig!

Iris Hundertmark, AA Bochum, HPR-Vorstandsmitglied

Wie geht es weiter bei der TRöD 2023?

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 22. und 23. Februar statt. Bis dahin wird ver.di bundesweit diverse Aktionen starten. Wendet euch für Informationen an eure ver.di-Vertrauensleute, Betriebsgruppen oder an eure Personalratsvertretung direkt vor Ort.

Unsere Kolleginnen und Kollegen in der BA sind bereit, für ihre berechtigten Forderungen zu kämpfen. Das ist mein deutlicher Eindruck von vielen Personalversammlungen, die ich überall im Bundesgebiet
besuche.

Robert Buhse, BA-Zentrale, HPR-Vorsitzender

Diese Tarifinfo mit Fotos unserer Aktionen sowie ein Infoblatt zur Zeiterfassung im Streik findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Hinweise zum Arbeitskampf: Muss ich mich ausstempeln? Streik und Zeiterfassung (Ausgabe 9, Februar 2023)

TRöD 2023 | Streikrecht für Nachwuchskräfte (Februar 2023)

TRöD 2023 | Bundesagentur für Arbeit: Bundesweit ver.di-Aktionen zu Tarifverhandlungen (30. Januar 2023)

Im Intranet der BA gibt es außerdem eine aktualisierte Weisung der Zentrale bei Arbeitskampfmaßnahmen!

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Forderungen zur TRöD 2023 beschlossen

10,5 Prozent, mindestens 500 Euro – dafür brauchen wir eure Unterstützung!

Forderungen durchsetzen: Macht mit und seid Teil der Tarifbewegung 2023! (Grafik: ver.di)

Die ver.di-Tarifkommission für die Bundesagentur für Arbeit (TK-BA) hat die Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2023 mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2022 beschlossen.

Dem vorausgegangen war eine breit angelegte Meinungsbildung. Immer teurere Lebensmittel und explodierende Preise bei Abschlagszahlungen für Strom und Gas waren das zentrale Thema. Auch Beschäftigte bei der Bundesagentur für Arbeit wissen nicht mehr, wie sie die Kosten stemmen können. Die Erwartungshaltung an die Tarifrunde ist groß und ein guter Kompromiss musste gefunden werden.

Es war eine leidenschaftliche und intensive Debatte. Am Ende hat die ver.di-Tarifkommission der BA einstimmig beschlossen, sich der Forderung für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen anzuschließen.

Unsere Forderungen auf einen Blick

  • Um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro monatlich sollen die Tabellenentgelte steigen.
  • Nachwuchskräfte sollen 200 Euro mehr bekommen.
  • Laufzeit: zwölf Monate
  • Gefordert wird außerdem die unbefristete Übernahme von Nachwuchskräften nach erfolgreicher Ausbildung – in Zeiten von Fachkräftemangel eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
  • Die TK-BA erwartet darüber hinaus die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit und fordert die BA auf, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen zu übertragen.

Einkommen sichern

Auf weitere Themen hat die TK-BA bei ihrem Forderungsbeschluss bewusst verzichtet. So zum Beispiel auf Forderungen zur Arbeitszeitverkürzung, die schon in der Tarifrunde 2020 eine Rolle spielen sollten. Zuerst kam Corona dazwischen, nun die Herausforderungen durch die außergewöhnlichen Preissteigerungen. In diesen Zeiten hoher Inflation ist die Sicherung der Einkommen das zentrale Ziel in der Tarif- und Besoldungsrunde.

Rasant steigende Preise muss man mit dauerhaften Tarifsteigerungen beantworten, insbesondere für diejenigen, die nicht so hohe Einkommen haben.

Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di

Auch die Beschäftigten bei der BA haben ein Recht auf verlässliche und dauerhafte Sicherung ihrer Einkommen. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass sie mit ihren umfangreichen und vielfältigen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger da sind. Nun geht es darum, Stärke zu zeigen, viele Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, um die gemeinsame Forderung auch erfolgreich durchzusetzen.

Klar ist: Wer in außergewöhnlichen Zeiten eine hohe Forderung stellt, muss auch bereit und in der Lage sein, Außergewöhnliches zu leisten.

Das Flugblatt zu unseren Forderungen findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!

TRöD 2023 | Bundesagentur für Arbeit: Forderungsbeschluss (14. Oktober 2022)

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TRöD 2023: Jetzt gemeinsam vorbereiten

Beteiligt euch an der Umfrage für Beschäftigte im öffentlichen Dienst!

ver.di-Video zur Beschäftigtenumfrage: Sagt uns, was ihr wollt! Jede Stimme zählt!

Macht mit bei unserer Beschäftigtenbefragung: Was fordern wir in der Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023? Was stellen wir gemeinsam auf die Beine?

Die Tarifrunde 2020 war gekennzeichnet von der Corona-Pandemie. Ergebnis waren damals eine Corona-Sonderzahlung und eine Erhöhung der monatlichen Gehälter und Entgelte in zwei Schritten, zunächst zum 01. April 2021 um 1,4 Prozent (mindestens aber 50 Euro) und zum 01. April 2022 um weitere 1,8 Prozent. Nachwuchskräfte haben jeweils 25 Euro mehr bekommen.

2020 war das ein respektabler Abschluss. Jetzt sind die Rahmenbedingungen deutlich anders und schlechter. Der Tarifabschluss läuft noch bis Ende 2022. Die Forderung für die dann anstehenden Gehalts- bzw. Entgeltverhandlungen wird die jeweilige ver.di-Tarifkommission der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Deutschen Rentenversicherung am 13. Oktober 2022 beschließen.

Zusammen geht mehr …

… und zusammen wollen wir in der Tarifrunde gemeinsam mit den rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen mehr erreichen! Wir nehmen uns Zeit, die Tarifauseinandersetzung gründlich vorzubereiten, dabei mehr zu werden und dann zusammen loszulegen. Wie viel mehr es sein soll und was ihr dafür mit euren Kolleg*innen in den kommenden Monaten auf die Beine stellt, wollen wir jetzt von euch wissen!

Was wollt ihr? Was seid ihr bereit, dafür zu tun?

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die öffentlichen Arbeitgeber ihren Beschäftigten nichts schenken, auch wenn der öffentliche Dienst alles am Laufen hält und unverzichtbar ist: Mehr Geld kommt nicht von alleine! Deswegen ist es wichtig, dass ihr alle euch für eure Tariferhöhung engagiert.

Beteiligt euch an der Beschäftigtenbefragung und sprecht mit euren Kolleg*innen darüber. Motiviert sie, ebenfalls ihre Meinung zu sagen! Neben der Beteiligung an der Beschäftigtenbefragung könnt ihr auch Tarifbotschafter*in werden und in eurer Dienststelle dafür werben, dass sich eure Kolleginnen ebenfalls engagieren.

Los geht’s!

Denn je mehr Beschäftigte sich in ver.di organisieren und je mehr sich an der Tarifrunde aktiv beteiligen, umso besser können wir gemeinsam unsere Forderungen durchsetzen. Macht mit! Seid in eurer Dienststelle Teil der Tarifbewegung 2023!

Auf der ver.di-Sonderseite zur Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023 findet ihr alle Informationen für die Beschäftigten bei der Deutschen Rentenversicherung, beim Bund, den kommunalen Betrieben und Dienststellen, der Bundesagentur für Arbeit und den BG-AT Anwendern.

Die Tarifinfos gibt es in zwei Varianten hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

TRöD 2023 | Bundesagentur für Arbeit: Online-Umfrage zur Forderungsdiskussion (12. Juli 2022)

TRöD 2023 | Deutsche Rentenversicherung: Online-Umfrage zur Forderungsdiskussion (12. Juli 2022)

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MD Tarifgemeinschaft: Forderungen beschlossen

Wir sind startklar für die Tarifrunde zur Entgelterhöhung 2022!

Vielen Dank für eure Beteiligung an der Mitgliederbefragung! (Bild: luismolinero, depositphotos.com)

Nach Auswertung der Mitgliederbefragung und intensiver Diskussion hat die ver.di-Tarifkommission die Forderungen für die Tarifrunde 2022 beim Medizinischen Dienst (MD Tarifgemeinschaft) beschlossen.

Grundlage für die Forderungen sind die angegebenen Werte sowie die ergänzenden Anforderungen in der Befragung zu den Themen Inflationsausgleich und die Betroffenheit der unteren Vergütungsgruppen, v. a. Service- und Pflegekräfte.

Das sind unsere Forderungen

  • Erhöhung der Vergütungen um 7,5 Prozent mit einer sozialen Komponente bis einschließlich zur Vergütungsgruppe 7
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro
  • Verlängerung der Altersteilzeit und Ausdehnung auf alle Vergütungsgruppen
  • drei zusätzliche freie Tage nur für ver.di-Mitglieder (Vorteilsregelung)
  • Anhebung der km-Pauschale auf mindestens 0,60 Euro je km

Was heißt „soziale Komponente“?

Da sich die hohe Inflation vor allem in den unteren Vergütungsgruppen belastend auswirkt, ist die soziale Komponente für uns wichtig. Das heißt, dass in unserer Forderung bis einschließlich Vergütungsgruppe 7 ein höheres Ergebnis stehen muss.

Dazu Beispiele mit einfachen Zahlen:

Gibt es eine Erhöhung von sieben Prozent, so würde diese für die Vergütungsgruppen 8 bis 16 berechnet; für die VG 7 würden z. B. dann 8,5 Prozent fällig, für die VG 6 neun Prozent.

Eine andere Möglichkeit wären Mindestbeträge. An diesem Beispiel bei sieben Prozent für die Vergütungsgruppen 8 Stufe 1 bedeutet dies eine Erhöhung um 282,87 Euro. Die soziale Komponente für die VG 7 müsste dann mindestens 350 Euro betragen.

Ausbildungsvergütungen

Die Forderung von 150 Euro Anhebung entspricht lediglich einer Anpassung auf das Vergütungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen und berücksichtigt auch hier die Inflation.

ver.di-Vorteilsregelung

Das Ergebnis der Befragung ist hierzu sehr eindeutig: Knapp 80 Prozent haben sich für eine Vorteilsregelung ausgesprochen.

Anhebung der km-Pauschale

Nachdem es bisher trotz mehrfacher Zusagen nicht zu entsprechenden Dienstvereinbarungen gekommen ist, halten wir die tarifliche Regelung für dringend erforderlich.

Weitere Anforderungen aus der Befragung

Da es sich um eine reine Entgeltrunde handelt, wurden hierzu die oben genannten Forderungen beschlossen. Auf alle weiteren Themen, die sich aus der Befragung der Mitglieder ergeben, werden wir in einer gesonderten Info eingehen.

Wir bedanken uns für die ausführlichen Rückmeldungen und die Beteiligung an der Befragung!

Einladung zum ver.di-Talk

Um die Tarifrunde und die Forderungen zu diskutieren und Fragen zu beantworten, laden wir alle Beschäftigten zum ersten ver.di-Talk auf WebEx am Mittwoch, den 29. Juni, von 17 bis 18 Uhr ein. Der Link dazu wird gesondert verschickt. Nutzt die Möglichkeit und bringt euch ein!

Und falls ihr es noch nicht seid: Jetzt ver.di-Mitglied werden! Denn nur mit vielen Mitgliedern sind gute Tarifabschlüsse möglich!

Die Tarifinfo findet ihr hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle:

MD Tarifgemeinschaft | Forderungen beschlossen (10.06.2022)

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BARMER: Infos zur ersten Verhandlung

Kurzüberblick nach dem Verhandlungsauftakt mit der BARMER am 13. Dezember 2021

Robby Herzog, Mitglied der ver.di-Verhandlungskommission für die Beschäftigten bei der BARMER, meldete sich mit einem kurzen Statement nach der ersten Verhandlungsrunde (oben im Video).

Die Entgeltverhandlungen mit der BARMER starteten am Montag, den 13. Dezember 2021. Gleich vorweg: Ein Tarifergebnis gibt es noch nicht und auch kein Angebot der Arbeitgeberseite. Letzteres wurde uns für die zweite Verhandlungsrunde in Aussicht.

Wie sind die Rahmenbedingungen bei der BARMER?

Der BARMER zufolge kann die finanzielle Situation der Ersatzkasse als stabil bezeichnet werden. Das hat nicht zuletzt mit der Tatsache zu tun, dass die Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 Auswirkungen auf die Leistungsausgaben hatte.

Aus unserer Sicht gehören zu den Rahmenbedingungen allerdings auch:

  • die spürbare Steigerung der Lebenshaltungskosten,
  • eine Jahresinflation 2021 von rund drei Prozent und
  • die Prognose der Jahresinflation 2022 von rund 2,1 Prozent.

Unsere Forderungen an die BARMER sind berechtigt!

Wir als ver.di-Verhandlungskommission haben unsere Forderungen erläutert und die Zusammenhänge dargelegt – insbesondere die Entgeltforderung in Verbindung mit der Arbeitszeitverkürzung.

Die ver.di-Forderungen sind:

Weiterhin erwarten wir eine Arbeitsreduzierung um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich und eine ver.di-Vorteilsregelung.

Es gibt keine ablehnende Haltung der Arbeitgeberseite bezogen auf eine Verhandlung zu Entgelterhöhungen. Auch das Thema Arbeitszeitverkürzung stieß nicht auf Ablehnung. Aber es gibt eben noch kein konkretes Angebot seitens der BARMER.

Die ver.di-Vorteilsregelung hingegen stieß, freundlich ausgedrückt, nicht gerade auf Begeisterung. Die grundsätzliche Haltung der BARMER ist, dass es sich diesbezüglich im letzten Tarifabschluss um ein einmaliges Zugeständnis gehandelt habe. Es bleibt also spannend.

Was heißt das jetzt – wie geht es weiter?

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 18. Januar 2022 statt, die dritte Verhandlungsrunde ist für den 9. und 10. Februar 2022 terminiert.

Handeln für morgen!

Die Auftaktrunde hat gezeigt, dass es trotz stabiler Ausgangslage dennoch kein Spaziergang wird. Ein gutes Tarifergebnis gelingt nur gemeinsam. Uns geht es um eine faire Erhöhung und gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und Auszubildenden in der BARMER.

Anders gesagt: Für 100 % Tarif brauchen euch alle! Seid dabei und mischt euch aktiv ein bei der BARMER-Tarifrunde, sobald wir ab Januar 2022 die Verhandlungen fortsetzen!

Jetzt stehen aber erst einmal die Weihnachtsfeiertage an. Wir wünschen euch allen ein zauberhaftes und friedliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2022!

Die bisherigen Tarifinfos aus der Adventszeit und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Auftakt der Entgeltverhandlungen (13.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Dritte Forderung zum dritten Advent (12.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Zweite Forderung zum zweiten Advent (05.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Erste Forderung zum ersten Advent (28.11.2021)

Bar­mer: For­de­run­gsplakat zur Ent­gel­trun­de 2021/2022 (06.09.2021)

Die Tarifrunde 2021/2022 ist in vollem Gange. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten? 

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BARMER: Dritte Forderung zum dritten Advent

Wir fordern eine Entgelterhöhung für unsere Auszubildenden bei der BARMER!

Das neue Jahr steht vor der Tür und wir kämpfen weiter für 100 % Tarif! (Bild: Laura James, pexels.com)

Bei einer Gehaltserhöhung für die Beschäftigten der BARMER hat nicht der Weihnachtsmann seine Finger im Spiel, sondern eure Gewerkschaft.

Die Adventszeit neigt sich schon fast dem Ende zu und wir erinnern euch an unsere ersten beiden Forderungen:

Unsere Forderung zum dritten Advent:

Wenn das dritte Lichtlein brennt,
merkt man, wie schnell die Zeit doch rennt.
150 Euro für Azubis wollen wir mehr!
Ach, wie schön das doch wär‘!

Warum fordern wir 150 Euro mehr für die Auszubildenden der BARMER?

Damit investiert die BARMER in ihre Zukunft, denn ohne Nachwuchs sieht sie alt aus!

Die bisherigen Tarifinfos aus der Adventszeit und unser Plakat mit allen Forderungen zur Entgeltrunde gibt es hier als PDF – gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo BARMER: Erste Forderung zum ersten Advent (28.11.2021)

Tarifinfo BARMER: Zweite Forderung zum zweiten Advent (05.12.2021)

Tarifinfo BARMER: Dritte Forderung zum dritten Advent (12.12.2021)

Bar­mer: For­de­run­gsplakat zur Ent­gel­trun­de 2021/2022 (06.09.2021)

Die Tarifrunde 2021/2022 hat damit begonnen. Die ver.di-Tarifkommission hat die Forderungen beschlossen. Jetzt seid ihr dran: Welchen Beitrag seid IHR bereit zu leisten? 

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

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DAK-G: Tarif sorgt für Gerechtigkeit

Bei der DAK-Gesundheit fordern wir gleiches Geld für gleiche Arbeit!

Wir machen uns stark für eine bessere Ausbildungsqualität und sichere Chancen auf Übernahme! (Bild: fizkes, shutterstock.com)

Warum uns die ver.di-Tarifverhandlungen bei der DAK-G interessieren sollten? Weil unsere Wohnungen, der Sprit, die Bahncard und unser Lieblingsrestaurant immer teurer werden, während sich unsere Vergütung nicht bewegt und die Arbeitgeberseite unannehmbare Angebote macht.

Es ist Zeit, zusammenzuhalten. Zeit, um Wertschätzung, Respekt und Anerkennung einzufordern. Zeit, für gute Ausbildungsvergütungen und faire Ausbildungsbedingungen bei der DAK-G zu kämpfen. Hier geht es um unsere Zukunft. Und wir finden, da sollten wir ein Wörtchen mitreden.

Deswegen: Tarifrebellion bei der DAK-G!

  • Tarif sorgt für Gerechtigkeit!
  • Tarif bringt Lebensqualität!
  • Tarif heißt sichere Zukunft!
  • Tarif kommt von ver.di!

Unsere Forderungen bei der DAK-G:

  • bessere Ausbildungsqualität und sichere Chancen auf Übernahme
  • mehr Geld, mehr Urlaub, mehr Freizeit
  • gleiches Geld für gleiche Arbeit, auch in der Ausbildung

Nur ver.di-Mitglieder können Tarifverträge mitgestalten! Schließt euch der Tarifrebellion an und kämpft mit uns!

Dafür kämpfen wir diesen Advent:

Wir, die Tarifrebell*innen, wünschen euch einen schönen zweiten Advent! Passt auf euch auf und bleibt gesund!

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:

Tarifinfo DAK-G: Tarif sorgt für Gerechtigkeit (06.12.2021)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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DAK-G: Neues Angebot unannehmbar

Unser Fazit zur zweiten Verhandlungsrunde bei der DAK-Gesundheit: Wir verdienen mehr Respekt!

Wir lassen nicht locker und halten an unseren Forderungen fest! (Bild: Sora Shimazaki, pexels.com)

In der zweiten Verhandlungsrunde bei der DAK-Gesundheit zur Erhöhung der Entgelte am 16. und 17. November 2021 in Bad Segeberg hat die Arbeitgeberseite ein neues Angebot vorgelegt. Dieses Angebot ist jedoch genauso enttäuschend, wie es die erste Runde bereits vermuten ließ.

Für die durch den Vorstand wiederholt gelobte „sehr gute geleistete Arbeit“ verdienen die Beschäftigten Respekt! Davon kann auch bei diesem zweiten „Angebot“ nicht die Rede sein.

Das Angebot zur Entgelterhöhung im Einzelnen:

  • 1,5 Prozent Erhöhung ab dem 01. Januar 2022
  • 1,2 Prozent Erhöhung ab dem 01. April 2023
  • 1,2 Prozent Erhöhung ab dem 01. April 2024
  • Einmalzahlung über 120 Euro in 2022

Das Angebot für die Auszubildenden der DAK-G:

  • 40 Euro Erhöhung ab dem 01. Januar 2022
  • 40 Euro Erhöhung ab dem 01. April 2023
  • 1,2 Prozent Erhöhung ab dem 01. April 2024
  • Einmalzahlung über 40 Euro in 2022

Die Arbeitgeberseite will eine Laufzeit von drei Jahren!

Für das Weihnachtsgeld soll es in den ersten fünf Beschäftigungsjahren weiterhin eine Differenzierung von 60 bis 80 Prozent geben. Kein Angebot gab es für die Forderungen der ver.di-Vorteilsregelung sowie für die Verbesserung der Gesundheitsförderung.

Unser Fazit

Das „Angebot“ der Entgelterhöhung ist nicht akzeptabel! Alleine die Inflationssteigerung ist vier mal so hoch. Im ersten Jahr beträgt das Angebot durch 15 Monate Laufzeit lediglich 1,2 Prozent für zwölf Monate.

Eine Laufzeit von drei Jahren steht für uns überhaupt nicht zur Diskussion! Bewegte Zeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfordern kürzere und planbare Zeiträume.

Das Weihnachtsgeld wurde in einer Notlage der DAK-G vor Jahren reduziert. Diese ist seit Jahren erledigt. Nur das „geliehene“ Geld wird nicht zurückgegeben. Die Gesundheitsförderung erreicht heute nicht alle Beschäftigten gleichermaßen. Dieser Fehler muss korrigiert werden.

Respekt beinhaltet auch den Abschluss eines guten Entgelt-Tarifvertrages. Davon sind wir noch weit entfernt!

Wir bleiben bei unseren Forderungen:

  • Erhöhung der Entgelte um 5,9 Prozent, mindestens aber 200 Euro
  • Erhöhung der Auszubildenden-Vergütungen um 150 Euro
  • 100 Prozent Weihnachtsgeld für alle
  • Abschluss einer ver.di-Vorteilsregelung
  • Verbesserung der Gesundheitsförderung
  • Übernahme der Bildungs-, Reise- und Unterbringungskosten für die Auszubildenden

Die nächste und gleichzeitig dritte Verhandlungsrunde findet am 25. und 26. Januar 2022 statt.

Jetzt ist es an der Zeit, dem Arbeitgeber zu zeigen, dass wir die Forderungen ernst meinen und dass wir den Respekt erwarten, von dem der Vorstand so gerne redet! Weitere Infos folgen!

Die Tarifinfo hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle vor Ort:

Tarifinfo DAK-Gesundheit: Angebot nicht annehmbar (17.11.2021)

100 % Tarif: Sozial. Fair. Sicher. – Jetzt seid ihr dran!

Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!

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