Wie wir euch bereits berichtet haben, konnten wir in der dritten Verhandlungsrunde bei der IKK kein Ergebnis erzielen. Das vorgelegte Angebot der Arbeitgeberseite war angesichts der hohen Inflation nicht ausreichend.
Deswegen haben wir vor der vierten Verhandlungsrunde, die am 19. und 20. April stattfindet zu Warnstreiks aufgerufen.
Es beteiligten sich zahlreiche Kolleg*innen der Standorte Hamburg, Bremen, Dortmund, Mainz, Erfurt, Stuttgart und München.
Danke für euren großartigen Einsatz!
„Das von den Arbeitgebern in der dritten Verhandlungsrunde vorgelegte Angebot reicht nicht aus. Die Beschäftigten erwarten, dass endlich ein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch kommt.“
ver.di-Verhandlungsführer Markus Nöthen
Eindrücke von den Warnstreiks vom 18.04.2023
Warnstreik bei der IKK in MainzWarnstreik bei der IKK in MainzWarnstreik bei der IKK in MünchenWarnstreik bei der IKK in StuttgartWarnstreik bei der IKK in StuttgartWarnstreik bei der IKK in DortmundWarnstreik bei der IKK in SaarbrückenWarnstreik bei der IKK in SaarbrückenWarnstreik bei der IKK in ErfurtWarnstreik bei der IKK in BremenWarnstreik bei der IKK in HamburgWarnstreik bei der IKK in HamburgFotostrecke von unseren bundesweiten Warnstreiks am 18. 04. 2023 (für größere Ansicht bitte ins Bild klicken)
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Entgelttarifrunde 2023 bisher ergebnislos, bundesweit „aktive Mittagspausen“
Die Arbeitgeberseite der IKK-Tarifgemeinschaft wird nach der Tarifverhandlung am 21. März 2023 sicherlich von einem „sehr guten Angebot von über zehn Prozent“ sprechen. Lasst euch nicht blenden!
Hier die Fakten zum Angebot der IKK:
Für Januar bis Juni 2023: nichts
Ab 1. Juli 2023: 3,5 Prozent mehr
Ab 1. Juli 2024: weitere 3,5 Prozent mehr
Laufzeit 24 Monate (bis 31.12 2024)
Ein Tag zusätzlicher Urlaub im Jahr 2023 – wegen der „schweren Zeiten“
1.400 Euro Inflationsausgleich für Vollzeitbeschäftigte, 700 Euro in Teilzeit mit weniger als 50 Prozent Arbeitszeit sowie für Azubis
50 Prozent Arbeitgeberzuschuss zum 49-Euro-Ticket
Erhöhter Zuschuss zur Förderung der Betriebsgemeinschaft von 13 auf 30 Euro jährlich
Keine Mitgliedervorteilsregelung!
Die Verhandlungskommission hält dieses Angebot angesichts der anhaltend hohen Inflation für unzureichend!
Wir werden euch im Vorfeld der nächsten Tarifverhandlung am 19. und 20. April 2023 Gelegenheiten bieten, den Arbeitgeber*innen der Tarifgemeinschaft eure Meinung mitzuteilen.
Gemeinsam für ein vernünftiges, wertschätzendes Angebot
Unsere aktiven Mittagspausen parallel zur Entgeltrunde 2023 waren bereits ein deutliches Signal an die Arbeitgeberseite der IKK, wir haben eindeutige Zeichen gesetzt.
Trotz eurer guten Beteiligung hat sich die Arbeitgeberseite aber noch nicht ausreichend bewegt. Lasst uns jetzt alle zusammen für ein besseres und gerechteres Angebot kämpfen. Seid dabei und holt auch euer Team vor Ort an Bord!
Aktive Mittagspause in Hannover Aktive Mittagspause in ErfurtAktive Mittagspause in SaarbrückenAktive Mittagspause in MainzAktive Mittagspause in DresdenAktive Mittagspause in Regensburg Aktive Mittagspause in Bergisch-GladbachAktive Mittagspause in Hamburg
Aktive Mittagspause in MagdeburgAktive Mittagspause in KoblenzAktive Mittagspause in LudwigsburgFotostrecke von unseren bundesweiten aktiven Mittagspausen bei den Innungskrankenkassen, kurz IKK (für größere Ansicht bitte ins Bild klicken)
Unsere Forderungen an die IKK-Arbeitgeber*innen bleiben, dafür wollen wir kämpfen. Kämpft JETZT mit, werdet ver.di-Mitglied und beteiligt euch an weiteren Tarifaktionen in eurer Umgebung!
Gemeinsam mit uns, eurer ver.di-Tarifkommission für die Beschäftigten der IKK
IKK classic: Uli Kreillinger, Karin Funck, Sandra Hensel, Myriam Kopp, Lisa Müller, Antonia Wähler, Harald Meyer, Maik Hermann
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ver.di-Mitglieder sammeln bundesweit Unterschriften für Stärketest
Wir sagen DANKE an alle Beteiligten an den Tarifaktionen! (Foto: ver.di, Fachbereich 4)
Im Vorfeld der Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023 haben Tausende ver.di-Mitglieder Unterschriften für den Stärketest gesammelt.
Unser Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die sich beteiligt und damit konsequent hinter unsere gemeinsamen Forderungen gestellt haben.
Wir erwarten, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird.
Petra Jungton, AA Mannheim, Beamtenvertreterin im HPR
Stärketest bringt 340.000 Unterschriften
Ein beeindruckendes Ergebnis! Die Petitionen wurden nun von ver.di-Betriebsgruppen aus dem gesamten öffentlichen Dienst (ÖD) an die öffentlichen Arbeitgeber in ganz Deutschland übergeben.
Zur ersten Verhandlungsrunde am 24. Januar 2023 in Potsdam haben viele bei ver.di organisierte Kolleginnen und Kollegen die Verhandlungsführung der Arbeitgeber von Bund und Kommunen um Bundesinnenministerin Nancy Faeser lautstark begrüßt.
Für unsere Nachwuchskräfte fordern wir mindestens 200 Euro und die unbefristete Übernahme!
Sascha Jansen, AA Berlin Mitte, HJAV-Vorsitzender
„Die materiellen Sorgen und die Überlastungssituation im öffentlichen Dienst werden zwar zur Kenntnis genommen, bleiben aber ohne Lösungsvorschläge“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in Potsdam.
Ein positives Signal an die Beschäftigten ist leider ausgeblieben.
Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di
Warme Worte der Arbeitgeberseite reichen nicht. Wir leisten in der BA jeden Tag enorm viel. In ver.di sind wir mit allen Kolleginnen und Kollegen im ÖD vereint – zusammen geht mehr!
Der ÖD muss finanziell attraktiv sein: 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro, bei einem Jahr Laufzeit, sind absolut notwendig!
Iris Hundertmark, AA Bochum, HPR-Vorstandsmitglied
Wie geht es weiter bei der TRöD 2023?
Die zweite Verhandlungsrunde findet am 22. und 23. Februar statt. Bis dahin wird ver.di bundesweit diverse Aktionen starten. Wendet euch für Informationen an eure ver.di-Vertrauensleute, Betriebsgruppen oder an eure Personalratsvertretung direkt vor Ort.
Unsere Kolleginnen und Kollegen in der BA sind bereit, für ihre berechtigten Forderungen zu kämpfen. Das ist mein deutlicher Eindruck von vielen Personalversammlungen, die ich überall im Bundesgebiet besuche.
Robert Buhse, BA-Zentrale, HPR-Vorsitzender
Diese Tarifinfo mit Fotos unserer Aktionen sowie ein Infoblatt zur Zeiterfassung im Streik findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!
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Mitgliedermehrheit für Ergebnis bei AOK und ITSCare, auch Tarifkommission stimmt zu
Einigung bei AOK & ITSCare: Nicht nur Auszubildende dürfen sich freuen! (Bild: Zen Chung, pexels.com)
Trotz schwierigster tarifpolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in der diesjährigen Vergütungsrunde hat ver.di im zehnten Verhandlungstermin am Donnerstag, den 03. März 2022, ein Tarifergebnis für die Beschäftigten und Auszubildenden der AOK/ITSCare erreicht. Die Mehrheit der Mitglieder hat dem nun zugestimmt.
69,4 Prozent der ver.di-Mitglieder, die sich an unserer Online-Befragung beteiligten, haben dem Verhandlungsergebnis zur diesjährigen AOK-Tarifrunde zugestimmt. Daraufhin hat auch die ver.di-Bundestarifkommission innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist ihre Zustimmung erteilt. Diese liegt nun auch seitens der Tarifgemeinschaft AOK vor. Die vereinbarten Regelungen treten nun also in Kraft!
Das Tarifergebnis im Überblick
Mehr Geld
März 2022: Einmalzahlung in Form einer Coronaprämie
1.100 Euro für alle am 03. März 2022 Beschäftigen (in Teilzeit anteilig)
550 Euro für Auszubildende und dual Studierende
Durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bedeutet das eine Netto-Zahlung für alle als Ausgleich für ein Jahr mit hoher Inflationsrate und teurer gewordenen Waren und Dienstleistungen.
01. August 2022: vermögenswirksame Leistungen
Erhöhung auf 13 Euro für regulär Beschäftigte
Erhöhung auf 20 Euro für Auszubildende und dual Studierende
01. Dezember 2022: Vergütung
Erhöhung der Tabellenentgelte und Sozialzuschläge um 3,1 Prozent
50 Euro mehr für Auszubildende
Die Forderung nach Anerkennung der Ausbildungszeit auf die Berufserfahrung wurde von der Arbeitgeberseite mit dem Hinweis auf eine gegensätzliche Rechtsprechung abgelehnt.
Stattdessen haben wir für die ersten Jahre nach der Ausbildung und für die unteren Vergütungsgruppen die Vergütung durch die Vereinbarung eines Sockelbetrages in Höhe von 30 Euro bis zur Vergütungsgruppe 6 in den Erfahrungsstufen 1 bis 3 überproportional anheben können.
01. Dezember 2022: Erhöhungsbeträge für Kinder
vier Euro mehr (Sozialzuschlag Stufe 2 für die untersten Vergütungsgruppen)
Gesundheitszuschuss und Jobrad
Der jährliche Gesundheitszuschuss erhöht sich für 2022 und 2023 auf 175 Euro.
Neu ist, dass bei Kauf eines Fahrrades der Zuschuss mehrmals geltend gemacht werden kann – also in 2022 und 2023 – auch, wenn der Zuschuss für den Fahrradkauf bereits in 2021 gewährt wurde.
Zusätzlicher Bildungstag für Mitglieder
Von diesem Tarifergebnis werden auch alle nicht-organisierten Beschäftigten profitieren. Erreicht und erkämpft haben das aber mehrheitlich die ver.di-Kolleginnen und Kollegen.
Darum sind wir stolz, erstmalig eine Mitgliedervorteilsregelung erreicht zu haben! Erstmalig ist es gelungen, das für die TGAOK bisher Undenkbare abzuschließen: alle ver.di-Mitglieder (zum Stichtag am 03. März 2022) bekommen in 2022 und 2023 jeweils einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Weiterbildung. Beim Antrag ist der Bildungszweck anzugeben, zur Gewährung genügt ein Nachweis zur Gewerkschaftszugehörigkeit.
Übernahme
Ebenfalls vereinbaren konnten wir die Übernahme aller Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.
Laufzeit
Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
AOK Nordost
Es ist uns nicht gelungen, ein Ergebnis für die AOK Nordost während der Laufzeit des Tarifvertrages zu erreichen. Das scheiterte an der TG AOK, die sich an ihren Beschluss gebunden sah. Dennoch haben wir es der Arbeitgeberseite in den Verhandlungen so schwer gemacht, dass sie sich wohl noch eine Lex AOK Nordost besser überlegen wird.
Dank eurer großartigen Solidarität, die sich in vielen Streiktagenmit Tausenden Streikenden ausgedrückt hat, ist es uns gelungen, die Rückkehr der AOK Nordost auf dem jetzt vereinbarten Vergütungsniveau festzuschreiben.
Außerdem ist jetzt klargestellt, dass die AOK Nordost nicht in der Friedenspflicht ist und wir dort weitermachen können, wo wir in der Wilhelmstraße in Berlin aufgehört haben! Die AOK hat Nordost sich verpflichtet, die Gehälter ihrer Beschäftigten spätestens am 01. Januar 2024 auf das nun vereinbarte Niveau anzuheben.
Was wir außerdem verhindert haben sowie weitere Details zum Tarifergebnis für die AOK/ITS Care findet ihr unten in unseren Tarifinfos zum Nachlesen. Lest hier auch die offizielle ver.di-Pressemitteilung zum Ergebnis.
Ein Dankeschön an euch
Nochmals ganz großen Dank an alle, die uns mit ihrem Einsatz und Engagement, mit Aktionen und Warnstreiks unterstützt haben! Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Einen Musterantrag auf Verkürzung der Stufenverweilzeit und die letzten Infos zur Tarifrunde findet ihr hier zum Download:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Aufzeichnung unseres Livestreams zum AOK-Warnstreiktag am 22.02.2022
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der AOKen konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, daher starten wir am Dienstag, den 22. Februar 2022, erneut zum Warnstreik!
Diesen Schritt hat die ver.di-Tarifkommission AOK zur Durchsetzung unserer Forderungen beschlossen.
Aufruf zum Warnstreik bei der AOK und ITSCare
Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare noch mal zu einem bundesweiten, ganztägigen Warnstreiktag auf, kurz: Stay@home am 22.02.2022!
Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, achtet auf die Hinweise vor Ort, dazu gibt es ab 11.30 Uhr einen einstündigen Livestream(Aufzeichnung siehe oben) mit Liveschaltungen und Videobotschaften aus den verschiedenen ver.di-Landesbezirken.
Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt.
Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:
Bundesweite Warnstreiks bei der AOK am 22.02.2022, hier vor der AOK Nordost in der Berliner Wilhelmstraße (Großansicht per Klick)
Streikgeld beantragen
Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.
Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:
Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.
Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.
Alle rechtlichen Details, dazu organisatorische Infos zum Warnstreik sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Beschäftigte in Ba-Wü starten als Erste in die nächste Warnstreikrunde, seid dabei!
100 % sauer: Zeigen wir der AOK, was wir vom Verhandlungsverlauf halten! (Bild: Mikhail Nilov, pexels.com)
Die Tarifverhandlungen mit der AOK konnten noch nicht erfolgreich beendet werden, ver.di ruft alle Beschäftigten zu weiteren Warnstreiks auf! Den Auftakt macht Baden-Württemberg am morgigen Freitag, den 18. Februar 2022.
Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde ruft ver.di alle Beschäftigten und Auszubildenden der AOKen und ITSCare in Baden-Württemberg am 18.02. zu einem ganztägigen Warnstreik auf! Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr überwiegend im Homeoffice statt, kurz: Stay@home!
Wir treffen uns um 10.00 Uhr im digitalen Streiklokal und schalten von dort aus live zu den dezentralen Kundgebungen in Baden-Württemberg: Hier geht es ins digitale Streiklokal (18.02. ab 10 Uhr). Geplant sind außerdem regionale Streikaktionen in den Betrieben, mehr Details hier zum Download:
Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.
Dazu bitte einfach hier das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:
Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.
Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.
Alle rechtlichen Details sowie FAQs für Auszubildende hier zum Nachlesen:
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Dritte Verhandlungsrunde zum Gehaltstarifvertrag der KKH bringt den Durchbruch
Feedback-Runde zu 100 % Tarif: Montag, 21.02., um 12 Uhr! (Bild: Angela Roma, pexels.com)
Am Dienstag, den 15. Februar 2022, fand die dritte Verhandlungsrunde zum Gehaltstarifvertrag bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) statt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Direkt vor den Gesprächen hatte ver.di zu einer gemeinsamen, digitalen Mittagspause eingeladen, an der knapp 100 Kolleginnen und Kollegen teilnahmen. Das hat uns wirklich den Rücken gestärkt, vielen Dank dafür an alle Beteiligten!
500 Euro Coronaprämie für alle regulär Beschäftigten, d. h. auch für Teilzeitkräfte in voller Höhe und nicht anteilig!
200 Euro Corona-Prämie für Auszubildende
Zum 01. April 2022
2,6 Prozent mehr Geld für regulär Beschäftigte
40 Euro mehr für Azubis
Zum 01. Mai 2023
weitere 2,0 Prozent mehr Geld für regulär Beschäftigte
weitere 40 Euro mehr für Azubis
Klare Verbesserung der Weihnachtsgeldstaffel
nach einem Beschäftigungsjahr 50 Prozent, nach zwei Jahren voller Anspruch
Speziell für Auszubildende
Ausstattung mit Laptops/Convertibles
Fahrtkosten und Lernmittelzuschüsse werden noch redaktionell bearbeitet.
Laufzeit: 24 Monate (bis zum 31. Dezember 2023)
Das Verhandlungsergebnis im Branchenvergleich
Die bisherigen Tarifergebnisse bei anderen Ersatzkassen beinhalten zwar höhere Coronaprämien, sehen aber dafür niedrigere lineare Entgelterhöhungen vor, beispielsweise 1.000 Euro und 2,6 + 1,4 Prozent oder auch 1.500 Euro und 3,2 Prozent.
Fazit: Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen!
Die Befürchtung, die Beschäftigten der KKH könnten in der Tarifentwicklung abgehängt werden, ist nicht eingetreten! Wir freuen uns ganz besonders für die Kolleg*innen in Teilzeit, deren tolle Leistung mit der Coronaprämie in voller Höhe gewürdigt wird.
Gebt uns Feedback!
Die ver.di-Tarifkommission lädt euch ganz herzlich ein, um über das Tarifergebnis zum Entgelt bei der KKH zu sprechen! Unsere Feedback-Runde findet am kommenden Montag, den 21. Februar 2022, um 12 Uhr statt und soll höchstens eine Stunde dauern.
Den Zugangslink bekommt ihr als Mitglieder per E-Mail. Wir freuen uns schon jetzt auf euch!
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF – gerne auch zum Verteilen in eurem Betrieb:
Wir müssen auch in Zukunft unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Am Dienstag, 08. Februar 2022, brauchen wir euch alle beim Warnstreik für 100 % Tarif!
Stay@home bei AOK und BARMER für 100 % Tarif! (Bild: David-W-, photocase.de)
ver.di ruft die Beschäftigten bei AOK und BARMER zum bundesweiten Warnstreik auf! Kurz gesagt: Stay@home! Hier findet ihr alle Infos zum Warnstreik.
Aufruf zum Warnstreik bei AOK und BARMER
ver.di ruft bundesweit alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der AOK und ITSCare sowie alle Beschäftigten und Auszubildenden der BARMER am Dienstag, den 8. Februar 2022 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.
Der Streik findet in der Zeit von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr im Homeoffice bzw. „stay at home“ statt. Um 11.00 Uhr startet ein Livestream für die Streikenden (siehe unten).
Hier gibt es den Warnstreik-Aufruf kompakt zum Download:
Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber (AOK bzw. BARMER). Wer also Gehalt abgezogen bekommen hat, kann sich mit dem entsprechenden Nachweis und dem ausgefüllten Streikgeldantrag an den zuständigen ver.di-Landesbezirk wenden.
Dazu bitte einfach hier das Formular für AOK bzw. BARMER ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:
Mit Unterschrift darf es dann per E-Mail oder per Briefpost an den zuständigen ver.di-Landesbezirk rausgehen! Eine Übersicht unserer ver.di-Landesbezirke gibt es unten.
Alle Angestellten – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!