Auf die Frage, was wir als Gegenleistung für unsere Arbeit bekommen, dürften wohl alle mit „Geld“ antworten. Natürlich, wir bekommen als Gegenleistung für unsere Arbeitsleistung Geld. Die Antwort ist also nicht falsch, aber unvollständig: Denn die Gegenleistung ist eigentlich die Kaufkraft, die hinter dem ausgezahlten Geldbetrag steht. Sinkt nun diese Kaufkraft in Folge einer Inflation, schrumpft also auch die Gegenleistung für unsere Arbeitsleistung.
Beispielrechnung
Sagen wir, ein Brot kostet vier Euro. Angenommen, mein Stundenlohn würde 20 Euro betragen, dann würde ich als Gegenleistung für eine Arbeitsstunde fünf Brote bekommen.
Steigt der Preis für ein Brot von vier auf fünf Euro, würde ich als Gegenleistung für eine Arbeitsstunde nur noch vier statt fünf Brote erhalten. Meine Arbeitsleistung wird dann also abgewertet.
Was heißt das für die Vergütungsgruppen (VG) der BARMER?
Die Differenz zwischen der Vergütung der höchsten Erfahrungsstufe in der VG 5 und der VG 6 beträgt 9,0 Prozent. Wird eine Inflationsrate von 9,0 Prozent nicht ausgeglichen, wird die Arbeitsleistung gemessen an der Kaufkraft um eine Vergütungsgruppe abgewertet.
Die Inflationsrate hätte dann eine ganze Vergütungsgruppe aufgefressen!
Also: Inflationsausgleich muss sein!
Die Forderung nach einem dauerhaften Ausgleich der Inflationsrate ist daher legitim, denn es gibt keinen Grund, der die Abwertung unserer Arbeitsleistung rechtfertigt.
Mitglied werden und Kolleg*innen ins Boot holen!
Lassen wir uns die Butter nicht vom Brot nehmen: Setzen wir uns gleich zu Jahresbeginn gemeinsam für unsere Forderungen ein! Denn gute Tarifverträge sind nur mit einer mitgliederstarken Gewerkschaft zu erreichen. Also nichts wie los: Empfehlt eure ver.di weiter und tretet natürlich auch selbst bei ver.di ein – einfach online Mitglied werden!
Die nächsten Verhandlungsrunden sind am Montag, den 19. Februar, und am Montag und Dienstag, den 18. und 19. März 2024. Alle Infos und vieles mehr zum Stand der Tarifverhandlungen findet ihr hier in unserem News-Blog.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr eurer Tarifbewegung gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Erster Verhandlungstermin brachte noch kein Angebot der Arbeitgeberseite
Nach Runde 1 bei der BARMER ist das Glas noch leer … (Bild: HayDmitriy, depositphotos.com)
Der Anfang ist gemacht: Die Auftaktverhandlung zur Entgeltrunde 2024 bei der BARMER fand am Mittwoch, den 6. Dezember 2023, in Hamburg statt.
Die Tarifvertragsparteien sind ergebnislos auseinandergegangen. Die Arbeitgeberin BARMER hat der ver.di-Bundestarifkommission in der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot unterbreitet. Wertschätzung für die Arbeit der Beschäftigten sieht anders aus!
12,5 Prozent, mindestens 555 Euro mehr für alle Beschäftigten
232 Euro mehr für alle Auszubildenden
ver.di-Erwartungen bei der BARMER
Fortführung des zweiten ver.di-Bildungstages als Mitgliedervorteilsregelung
Mobilitätszuschuss für alle Auszubildenden
Unsere Forderungshöhe in dieser Entgeltrunde berücksichtigt den Kaufkraftverlust durch die Inflation und beinhaltet einen Gehaltszuwachs. Die starken Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie belasten die Geldbeutel. Unser Ziel ist es, den Kaufkraftverlust nachhaltig auszugleichen, um der Inflation dauerhaft und langfristig entgegenzuwirken. Deshalb liegt der Schwerpunkt in dieser Entgeltrunde 2024 auf einer dauerhaften Entgelterhöhung für alle Beschäftigten und Auszubildenden.
Die nächsten Verhandlungsrunden sind am Montag, den 19. Februar, und am Montag und Dienstag, den 18. und 19. März 2024.
Wie könnt ihr euch einbringen?
Wichtig ist, dass viele Beschäftigte und Auszubildende bei ver.di Mitglied werden! Denn Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse fallen nicht vom Himmel. Viele Mitglieder und unsere gemeinsames Handeln sind für ein gutes Tarifergebnis eine wesentliche Voraussetzung. Die ver.di-Bundestarifkommission ruft alle Kolleg*innen in der BARMER zur aktiven Beteiligung in der Entgeltrunde auf. Wir zählen auf euch!
Unseren Forderungen müssen wir den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit: als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Gemeinsam für gerechte Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen in der GKV!
Wir bei der BARMER und AOK: Gemeinsam. Solidarisch. Stark. (Bild: alphaspirit, depositphotos.com)
Als ver.di-Bundestarifkommission der BARMER bringen wir im Namen aller BARMER-Kolleg*innen unsere uneingeschränkte Solidarität für die Tarifforderungen in der Entgeltrunde 2023/24 bei der AOK zum Ausdruck.
Es ist von großer tarifpolitischer Bedeutung, faire und angemessene Bedingungen für alle Beschäftigten und Auszubildenden in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erreichen. Die Forderungen nach gerechter Entlohnung und verbesserten Arbeitsbedingungen sind grundlegend für das Wohl und die Anerkennung der Arbeit, die täglich durch die Kolleg*innen geleistet wird. Die Arbeitsverdichtung durch Fachkräftemangel ebenso wie die Herausforderungen der Inflation und die Teuerungsraten des täglichen Lebens treffen alle Beschäftigten.
Die Kolleg*innen der BARMER sind solidarisch!
Wir von der BARMER unterstützen euch bei der AOK dabei, eure Bestrebungen und Bemühungen im Rahmen eurer Tarifverhandlungen zum Entgelt durchzusetzen. Gemeinsam wollen wir uns für eine gerechte Entlohnung und für faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der gesetzlichen Krankenversicherung einsetzen. Mit der Solidität der ver.di-Bundestarifkommission der BARMER könnt ihr rechnen!
Unseren Forderungen müssen wir den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit: als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Flagge zeigen! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleg*innen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
ver.di-Mitglieder bei der BARMER haben Anspruch auf zwei Tage Bildungsurlaub.
Als Mitglied klar im Vorteil: zwei Tage Bildungsurlaub extra! (Bild: Westend61, photocase.de)
In der letzten Entgelttarifrunde 2021/2022 haben wir für alle ver.di-Mitglieder bei der BARMER neben dem schon fest im Manteltarifvertrag verankerten Bildungstag für die beiden Kalenderjahre 2022 und 2023 einen zusätzlichen zweiten Bildungstag als Mitgliedervorteilsregelung durchgesetzt.
Was bedeutet das?
Jedes ver.di-Mitglied hat auch in diesem Jahr einen Anspruch auf einen zweiten Bildungstag – habt ihr diesen schon genutzt? Wenn nicht, dann schnell in die Planung!
Erst seit 2023 Mitglied bei ver.di?
Auch dann habt ihr in diesem Jahr Anspruch auf beide Bildungstage.
Was ist mit nächsten Jahr?
Im Rahmen der kommenden Tarifverhandlungen fordern wir die dauerhafte Fortführung des zweiten Bildungstages für ver.di-Mitglieder. Dabei benötigen wir natürlich auch eure Unterstützung bei den Verhandlungen mit der Arbeitgeberin BARMER!
Nichts wie los: Mitglied werden und Kolleg*innen ins Boot holen!
Die beiden ver.di-Bildungstage sind neben vielen anderen guten Gründen ein prima Anlass, um Kolleginnen und Kollegen in der BARMER von den vielen Vorteilen einer Mitgliedschaft bei eurer Gewerkschaft ver.di zu überzeugen.
Gute Tarifverträge sind nur mit einer mitgliederstarken Gewerkschaft zu erreichen. Empfehlt eure ver.di weiter und tretet natürlich auch selbst bei ver.di ein – einfach online Mitglied werden!
Alle Infos und vieles mehr zum Stand der Tarifverhandlungen findet ihr hier in unserem News-Blog.
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12,5 Prozent, mindestens 555 Euro für alle Beschäftigten
232 Euro mehr für alle Auszubildenden
Laufzeit von zwölf Monaten
Unsere ver.di-Erwartungen:
Fortführung des zweiten ver.di-Bildungstages als Mitgliedervorteilsregelung
Mobilitätszuschuss für alle Auszubildenden
Warum diese Forderungen?
Die Inflation hat zuletzt stark zugenommen, auch für dieses Jahr erwarten wir eine hohe Rate. Das spürt jeder und jede von uns direkt im Geldbeutel. Die ver.di-Bundestarifkommission fordert deshalb eine deutliche tabellenwirksame Entgelterhöhung für alle Beschäftigten und Auszubildenden in der BARMER.
Was steht an?
Die ver.di-Bundestarifkommission steht in den Startlöchern. Klar ist jetzt schon: Die Tarifverhandlungen werden kein Spaziergang! Wir brauchen deshalb eure Unterstützung und brauchen den Rückhalt aller Kolleginnen und Kollegen in der BARMER.
Wie könnt ihr euch einbringen?
Je stärker wir sind, desto besser die Ergebnisse. Jetzt kommt es auf euch an: Empfehlt die ver.di weiter oder werdet selbst Mitglied bei ver.di. Wir zählen auf euch!
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Beschäftigtenbefragung ergibt eindeutiges Signal, Startschuss für Gehaltsrunde 2024 ist gefallen.
Wir stehen mit euch in den Startlöchern für die Gehaltsrunde 2024. (Foto: Boom, pexels.com)
Das Votum unserer Beschäftigtenbefragung im Sommer 2023 war eindeutig: Das Gehalt und die Auszubildendenvergütung brauchen eine deutliche Erhöhung. 9.816 Beschäftigte und 204 Auszubildende haben sich dafür ausgesprochen – es ist 5 vor 12 für mehr Geld!
In Regionalkonferenzen der einzelnen Länder und der bundesweiten Jugendkonferenz haben die ver.di-Mitglieder auf Basis der Befragungsergebnisse die konkreten Länderforderungen entschieden diskutiert und der ver.di-Bundestarifkommission ihre Einschätzungen übergeben.
Das Ergebnis: Die Bundestarifkommission schließt sich den Forderungen der ver.di-Mitglieder an und wird im ersten Schritt den geltenden Gehaltstarifvertrag zum 31. Dezember 2023 fristgerecht schriftlich kündigen.
Damit ist der Startschuss für die Gehaltsrunde 2024 gefallen!
Was heißt das konkret?
Der aktuelle Gehaltstarifvertrag endet zum 31. Dezember 2023.
Bis zum 31. Dezember 2023 besteht Friedenspflicht, d. h. Arbeitskampfmaßnahmen sind bis dahin ausgeschlossen.
Nur mit eurer Unterstützung erreichen wir ein gutes Ergebnis! Jetzt kommt es auf euch an!
Neugierig auf die Forderung? Ende September folgen konkrete Informationen!
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Wichtig: Die Teilnahme kann über die dienstlichen Geräte erfolgen, jedoch nur in der Pause beziehungsweise außerhalb der Arbeitszeit. Wir freuen uns auf den Austausch mit Euch!
Auch in Zukunft müssen wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Über drei Viertel der Mitglieder für Annahme, auch Tarifkommission der BA stimmt zu.
Ihr habt entscheiden, das Tarifergebnis mit der BA steht fest! (Bild: srini, pexels.com)
Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt, nachdem sich zuvor in unserer Mitgliederbefragung über 75 Prozent der ver.di-Mitglieder für das Ergebnis ausgesprochen hatten.
Seit dem 5. Mai 2023 habt ihr in den Dienststellen über das Tarifergebnis mit der BA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den Tätigkeitsebenen V bis VIII ein Plus von elf bis über 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV noch mindestens acht bis elf Prozent.
Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 76 Prozent der Mitglieder in der Befragung für eine Annahme. Auf dieser Basis stimmte dann auch unsere Tarifkommission der BA für die Annahme des Tarifergebnisses.
Und das Geld in der BA?
Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen von je 220 Euro netto.
Nachwuchskräfte erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
Ab dem 1. März 2024 steigen die Tabellenentgelte aller Tätigkeitsebenen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, die Funktionsstufenbeträge in den Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent.
Die Entgelte für alle Nachwuchskräfte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.
Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
Wie es jetzt weitergeht
Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgt die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte.
Vielen Dank an euch in der BA!
Nur durch euren Druck, durch die Streiks und vielen Aktionen wurde diese Einigung überhaupt möglich! Die Arbeitgeberseite hat sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken.
Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen! Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben!
Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde taucht schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen!
Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurer Dienststelle.
Wir müssen unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen! Helft mit, als Mitglied von ver.di und damit als Teil unserer Basis! Das geht ganz einfach hier auf der Seite, z. B. unter Wir in Aktion! Damit stärkt ihr gemeinsam mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen eurer Tarifbewegung den Rücken – in eurem eigenen Interesse!
Auf Grundlage der Einigung im öffentlichen Dienst gibt es nun auch Ergebnis für die BA
Beteiligt euch an unserer digitalen Mitgliederbefragung in der BA! (Bild: cottonbro studio, pexels.com)
Am 4. Mai 2023 konnte auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses in der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst auch mit der Bundesagentur für Arbeit ein Verhandlungsergebnis erreicht werden.
Das Ergebnis
Anhebung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024 um 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent: In Vollzeit entspricht das einer tabellenwirksamen Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro monatlich oder elf bis 15 Prozent für die Tätigkeitsebenen V bis VIII und acht bis elf Prozent für die Tätigkeitsebenen I bis IV.
Erhöhung der Funktionsstufenbeträge für die Tätigkeitsebenen V bis VIII um 15 Prozent und für die Tätigkeitsebenen I bis IV um 10,5 Prozent
Steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld: einmalig 1.240 Euro netto im Juni 2023 und monatlich 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024 (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
Zuschläge, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, Gehaltskomponenten nach § 16 Abs. 3 TV-BA (mit Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponenten) und der Garantiebetrag nach § 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BAerhöhen sich ab März 2024 um 11,5 Prozent.
Die Entgelte aller Nachwuchskräfte steigen ab 1. März 2024 um 150 Euro. Dazu kommt ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro netto im Juni 2023 und jeweils 110 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024.
Stärken und Schwächen
Eine klare Stärke bei diesem Ergebnis ist die dauerhaft wirkende Steigerung der Festgehälter in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten. Bei den unteren Einkommen ist das ein Plus von elf bis über 15 Prozent und bei den obersten Einkommen noch mindestens acht bis neun Prozent.
Positiv ist, dass mit 15,0 bzw. 10,5 Prozent auch für die Funktionsstufen hohe Steigerungen erreicht wurden. Die BA wollte hier nur um 5,5 Prozent erhöhen. Durchgesetzt haben wir, dass die Entgelte aller Nachwuchskräfte um 150 Euro monatlich steigen. Die BA hatte für die Studierenden eine Nullrunde vorgesehen.
Auf weniger Begeisterung ist gestoßen, dass diese Erhöhungen erst zum 1. März 2024 erfolgen – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024. Die Zeit bis März 2024 überbrückt das Inflationsausgleichsgeld.
1.240 Euro netto im Juni
Das Inflationsausgleichsgeld der Bundesregierung überschattet derzeit alle aktuellen Tarifrunden. Wenn Arbeitgeber*innen in 2023 und 2024 bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Entgelt auszahlen, müssen darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Die Arbeitgeberseite spart sich dabei außerdem ihren Anteil an den Sozialabgaben. Attraktiv ist das Inflationsausgleichsgeld für sie aber vor allem, weil es sich um eine einmalige Leistung handelt, die die Personalausgaben nicht dauerhaft erhöht.
Genau das ist der Pferdefuß: Die Tarifeinigung sieht eine einmalige Auszahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig und Azubis jeweils zur Hälfte. Die Zahlung des jeweils vollen Betrages lehnte die BA ab, ebenso die Zahlung an Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden. Das Geld ohne Abzüge zu erhalten, ist für Beschäftigte auch attraktiv und wirkt sofort. Die Tariferhöhung ab März 2024 sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.
Arbeitgeberseite vehement gegen Mindestbetrag
Zentraler Teil unserer Forderung war ein Mindestbetrag von 500 Euro. Gegen diese Forderung und generell gegen einen Mindestbetrag haben sich die Arbeitgeber Bund und VKA vehement gewehrt, auch die BA vertrat keine andere Haltung.
Um diesen grundlegenden Widerspruch aufzulösen, haben die Schlichter in der Schlichtung mit Bund und VKA eine neue Struktur vorgeschlagen, die in der Einigung nun übernommen wurde: Die Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Ergibt sich daraus eine Steigerung unter 340 Euro, wird der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Erhöhung zwischen 340 und 572 Euro
Statt eines Mindestbetrags bringt die Tarifeinigung tabellenwirksame Erhöhungen zwischen 340 und 572 Euro monatlich, zuzüglich der Erhöhungen der Funktionsstufen. Genau nachzulesen sind die Erhöhungen in den Tabellen auf Zusammen geht mehr, der ver.di-Sonderseite zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst.
Außerdem werden die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, sowie der Garantiebetrag ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. Nicht gelungen ist es dagegen, die Regelung zur Altersteilzeit zu verlängern.
Die ver.di-Tarifkommission der BA ist jedoch zur Einschätzung gelangt, dass gegenüber der BA in dieser Tarifauseinandersetzung nicht mehr zu holen ist – auch nicht mit unbefristeten Streiks. Fest steht jedoch auch, dass dieses Ergebnis vor allem erst möglich geworden ist durch intensive Arbeitskämpfe, an denen sich alleine im März eine halbe Million ver.di-Mitglieder beteiligt haben, auch bei der Bundesagentur für Arbeit.
Mitgliederbefragung zum Ergebnis
Jetzt seid ihr dran! In den kommenden Tagen ist es wichtig, dass ihr die Diskussionen in euren Dienststellen zur Tarifeinigung weiterführt. Ab dem 5. Mai 2023 können alle ver.di-Mitglieder bei der BA – auch alle, die noch neu eintreten – digital ihr Votum abgeben.
Die ver.di-Tarifkommission für die BA empfiehlt, das Ergebnis anzunehmen. Die Mitgliederbefragung läuft bis zum 12. Mai. Erst anschließend entscheidet die ver.di-Tarifkommission der BA endgültig über die Tarifeinigung.
Die Flugblätter zum Ergebnis findet ihr hier zum Download, gerne auch zum Weiterverteilen in eurem Betrieb!
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ver.di-Tarifkommission der BARMER billigt Änderungen ab 01. Juli 2023
Neuer Manteltarif bei der BARMER (Bild: sirinapawannapat.gmail.com, depositphotos.com)
Der Manteltarifvertrag wurde seit einigen Monaten im ungekündigten Zustand und somit unter Einhaltung der Friedenspflicht mit der Arbeitgeberin BARMER behandelt. Nun haben sich ver.di und BARMER geeinigt.
Die ver.di-Bundestarifkommission der BARMER hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, den 3. Mai 2023, den Änderungen im Manteltarifvertrag zum 01. Juli 2023 zugestimmt.
Reisezeiten an nicht betriebsüblichen Tagen
Die Anrechnung von Reisezeiten an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen erfolgt wie bei Dienstreisen nun zur Hälfte.
Überstunden für BARMER-Auszubildende
Die Ausbildung im Betrieb hat für uns einen hohen Stellenwert. Überstunden im Rahmen von Veranstaltungen sollten bei unseren Auszubildenden immer die Ausnahme sein. Zukünftig werden bis zu 15 Stunden finanziell abgegolten. Vorher waren es 15,4 Stunden.
Zahlreiche redaktionelle Anpassungen
Wie sind die Regelungen für Teilzeitbeschäftigte? Dazu gab es immer wieder Rückfragen der Kolleg*innen, v. a. zum Gehalt, zur Wochenarbeitszeit, zum Urlaub etc. Die Tarifvertragspartner haben sich dazu auf Klarstellungen verrständigt. Außerdem wurden viele redaktionelle Anpassungen vorgenommen (beispielsweise „bar in finanziell“ oder „schriftlich in Textform“).
Keine Lösung für weitere Baustellen
Die Tarifvertragsparteien hatten natürlich weitere Änderungswünsche. So war es der BARMER z. B. ein Anliegen, den Personenkreis der außertariflichen Beschäftigten auszuweiten oder die Frage des Umgangs mit dem Anspruch auf Entgeltersatzleistungen für die Ausübung des öffentlichen Ehrenamtes zu ändern.
Wir – die ver.di – hatten vor allem Themen wie z. B. die Fortschreibung der Mitgliedervorteilsreglung, die Verbesserung der Regelungen zur Jubiläumszuwendung, Veränderungen zur Einarbeitungszeit und Wartezeit in den Erfahrungsstufen platziert.
Am Ende von intensiven und auch kontroversen Diskussionen konnte zu keinem der eigenbrachten Punkte – weder der BARMER noch der ver.di – eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Unser Versprechen an die Beschäftigten der BARMER
Unsere Themen bleiben weiter auf der Agenda. Bei der nächsten Gehaltsrunde werden wir die Mitgliedervorteilsregelung wieder auf den Tisch bringen. Wir bleiben hartnäckig!
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